Ausschüsse der 6. Wahlperiode des Landtages M-V
In seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 setzte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer der gesamten 6. Wahlperiode folgende Ausschüsse ein:
Petitionsausschuss
Innenausschuss
Europa- und Rechtsausschuss
Finanzausschuss
Wirtschaftsausschuss
Agrarausschuss
Bildungsausschuss
Energieausschuss
Sozialausschuss
Jedem Ausschuss gehören 11 Abgeordnete an. 10 Mandate sind nach dem Höchstzählverfahren d´Hondt entsprechend dem Kräfteverhältnis im Parlament auf die Fraktionen verteilt worden. Daneben erhält die Fraktion der NPD ein Grundmandat, weil sie nach dem Höchstzählverfahren nicht berücksichtigt würde. Damit gehören jedem Fachausschuss vier Vertreter der SPD-Fraktion an, drei der CDU-Fraktion, zwei der Fraktion DIE LINKE und je ein Vertreter der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD-Fraktion.
Aufgaben und Arbeitsweise der Ausschüsse
Einen großen Teil ihrer Arbeit leisten die Abgeordneten in dem Ausschuss, dem sie angehören. Dort konzentrieren sie sich auf ein spezielles Gebiet der Politik. Sie beraten gemeinsam alle dazugehörigen Gesetze und Anträge, die der Landtag an den zuständigen Ausschuss überwiesen hat. Wird eine Vorlage zugleich in mehrere Ausschüsse überwiesen, so wird ein Ausschuss als federführend bestimmt. Die beteiligten Ausschüsse beraten grundsätzlich getrennt und teilen das Ergebnis ihrer Beratungen dem federführenden Ausschuss schriftlich mit.
Der Ältestenrat des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat sich über die Beratungstermine und -räume der ständigen Ausschüsse für die regulären Sitzungen in den Ausschusssitzungswochen verständigt. Danach tagen die Ausschüsse in den Ausschusswochen wie folgt:
Sitzungstermine der Ausschüsse
Petitionsausschuss (1. Ausschuss) | donnerstags 13.00 Uhr | Konferenzraum 202 |
Innenausschuss (2. Ausschuss) | donnerstags 9.00 Uhr | Plenarsaal |
Europa- und Rechtsausschuss (3. Ausschuss) | mittwochs 13.00 Uhr | Konferenzraum 357 |
Finanzausschuss (4. Ausschuss) | donnerstags 13.00 Uhr | Plenarsaal |
Wirtschaftsausschuss (5. Ausschuss) | donnerstags 9.00 Uhr | Konferenzraum 260 |
Agrarausschuss (6. Ausschuss) | donnerstags 9.00 Uhr | Konferenzraum 202 |
Bildungsausschuss (7. Ausschuss) | mittwochs 13.00 Uhr | Plenarsaal |
Energieausschuss (8. Ausschuss) | mittwochs 9.00 Uhr | Konferenzraum 357 |
Sozialausschuss (9. Ausschuss) | mittwochs 9.00 Uhr | Plenarsaal |
Ausschüsse tagen nicht öffentlich
Ausschusssitzungen beraten in der Regel nicht öffentlich. Und das aus gutem Grund: Lösungsvorstellungen entwickeln, unterschiedliche Auffassungen austauschen, Kompromisse finden - das gelingt in einer internen Diskussion leichter als im Rampenlicht der Öffentlichkeit.
Öffentliche und Nichtöffentliche Anhörungen
Um die notwendigen Informationen einzuholen und komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, bitten die Ausschüsse Sachverständige um schriftliche Stellungnahmen und / oder laden sie zu Anhörungen ein, die häufig öffentlich stattfinden, aber in bestimmten Fällen auch nicht öffentlich durchgeführt werden. In diesen Anhörungen werden die Experten zu möglichen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben befragt. In der folgenden Auswertung wägt der Ausschuss die Anmerkungen und Vorschläge ab und erarbeitet gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf. Als Ergebnis der Ausschussberatungen unterbreitet der federführende Ausschuss dem Landtag schließlich eine Beschlussempfehlung.




