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Aktuelle Informationen

Repowering von Windkraftanlagen

Die Erzeugung von Strom aus Windkraftanlagen stellt für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen seiner Gesamtstrategie Energieland 2020 sowie des Aktionsplan Klimaschutz einen wesentlichen Faktor für die Energieversorgung dar. Mittlerweile werden rund 33 Prozent des Strombedarfs im Land durch Windkraftanlagen auf See und an Land erzeugt. Ende 2010 lieferten 1.356 Anlagen eine Leistung von 1.550 MW, wodurch 820.000 Haushalte mit „grünem“ Strom versorgt werden konnten. Dies entspricht rund 95 Prozent aller Privathaushalte in Mecklenburg-Vorpommern.

Die „offshore“-Stromerzeugung soll zukünftig stark ausgebaut werden und im Jahr 2020 den prognostizierten Strombedarf um das dreifache übertreffen. Damit würde Mecklenburg-Vorpommern zum Exporteur „grünen“ Stroms werden und trüge maßgeblich zum Erreichen der klimapolitischen Ziele Deutschlands mit bei. Mit Baltic 1 ist Anfang Mai 2011 der erste „offshore“-Windpark mit 26 Anlagen und einer Leistung von rund 50 MW in Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb gegangen. Damit kann der Strombedarf von 50.000 Haushalten gedeckt werden. Der geplante Windpark Arcadis Ost 1 mit bis zu 70 Anlagen in den Küstengewässern vor Rügen soll spätestens Ende 2016 regenerativen Strom liefern. Die hier produzierte Leistung soll bis zu 350 MW Strom betragen und könnte rund 285.000 Haushalte versorgen. Weitere Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands in der Ostsee sollen folgen.

Die „onshore“-Stromerzeugung sowie die Entwicklung und Produktion von Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern waren in den vergangenen 15 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Im Rahmen des Strukturwandels konnten Arbeitsplätze gesichert, neue geschaffen werden. Gleichwohl hat sich aber die Technik weiterentwickelt. Heutzutage werden wesentlich leistungsfähigere Anlagen als früher gebaut, die nach und nach abschreibungs- und effizienzbedingt ältere ersetzen sollen.

Grundsätzlich werden Windenergieanlagen an windreichen Standorten – den sogenannten Eignungsgebieten – gebaut, die von den regionalen Planungsverbänden ausgewiesen werden. Für die Genehmigung sowie den Bau der Anlagen sollen an allen Standorten gleiche Kriterien Anwendung finden; Wildwuchs soll damit verhindert werden.


Stand der Ausschussberatungen


Aber es sind in den vergangenen beiden Jahrzehnten auch Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten erteilt worden, die nun vor dem Hintergrund des veränderten gesetzlichen Rahmens ersetzt werden sollen. Rund 350 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 170 MW – die 90.000 Haushalte versorgen – befinden sich außerhalb ausgewiesener Flächen.

Gemäß Definition soll das „Repowering“ eine oder mehrere Altanlagen im selben oder benachbarten Landkreis durch leistungsfähigere – das zwei- bis fünffache – ersetzen. Dazu müssen die Anlagen mindestens 10 Jahre in Betrieb gewesen sein.

Auf der Grundlage eines Antrages der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auf Drucksache 5/3883 zum „Repowering von Windenergieanlagen außerhalb von Eignungsräumen“ hatte sich der Verkehrsausschuss der 5. Legislaturperiode im März und Mai 2011 mit diesem Thema intensiv befasst. Ziel ist es, Anlagenbetreiber gleich zu behandeln, die öffentliche Akzeptanz für Windkraftanlagen sowie Rechtssicherheit herzustellen. Schwerpunkte der Diskussion waren wesentliche mit dem „Repowering“ verbundene Probleme, z. B. Abstände zur Wohnbebauung, Naturschutzbelange, Konflikte mit neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Berücksichtigung der Standorte im Rahmen der Fortschreibung regionaler Raumentwicklungsprogramme.

Im Ergebnis konnte der Ausschuss feststellen, dass derzeit 93 Prozent der Altanlagen außerhalb von Eignungsgebieten keinen hinreichenden Abstand zur Wohnbebauung haben, 76 Prozent der Standorte naturschutzrelevanten Einschränkungen und 28 Prozent weiteren Restriktionen unterliegen. Diese Nutzungskonflikte treten in der Planungsregion Vorpommern am deutlichsten hervor.

Deshalb sollen zukünftig Standorte mit mehr als vier Windkraftanlagen hinsichtlich ihrer Eignung und beschränkten Nutzungsmöglichkeiten gesondert überprüft, eine Weißflächenkartierung zur Ermittlung potentieller Flächen durchgeführt, ein verbindlicher Kriterienkatalog für Planungskonzepte auf der Grundlage von Fachvorschlägen für regionale Planungsverbände erstellt sowie spezielle Eignungsgebiete in den regionalen Raumentwicklungsprogrammen ausgewiesen werden.


Stand der Revision Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern:

Planungsregion

Beteiligungsverfahren

Verbandsbeschluss

Landesverordnung 

Vorpommern

abgeschlossen

02.07.2009

in Kraft seit 18.09.2010

Mecklenburgische
Seenplatte

abgeschlossen

23.11.2010

in Kraft seit 30.06.2011

Mittleres Mecklenburg/Rostock

abgeschlossen

25.11.2010

in Kraft seit 17.09.2011

Westmecklenburg

abgeschlossen

05.05.2011

in Kraft seit 17.09.2011



Darüber hinaus hat sich der Verkehrsausschuss mit den möglichen Trassenverläufen und den damit verbunden regionalen Rahmenbedingungen und Problemen der Netzanbindung des Windparks Arcardis Ost 1 sowie deren Einbindung in das Hoch- und Höchstspannungsnetz in Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt.