
- Sitzung des Finanzausschusses. Foto: Uwe Balewski

- Vorsitzender des Finanzausschusses, MdL Torsten Koplin. Foto: Thomas Kläber
Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Finanzausschusses
Der Finanzausschuss ist einer von neun Fachausschüssen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Zu den vorrangigen Aufgaben des Finanzausschusses gehören die Kontrolle der Ausgabenpolitik sowie die Beratung des Landeshaushaltes. Der Landeshaushalt wiederum ist die Grundlage für die Staatstätigkeit des Landes im jeweiligen Haushaltsjahr, die der Finanzausschuss im Rahmen der parlamentarischen Haushaltskontrolle mit Hilfe von Zustimmungsvorbehalten und verschiedenen Informationsrechten begleitet.
Themenschwerpunkte der Arbeit des Finanzausschusses sind
- der Haushalt und die Haushaltskonstrolle,
- das Haushaltsrecht und die Haushaltssystematik,
- die Steuern und die Abgaben,
- das Staatsvermögen und die Staatsschulden sowie
- die Personalausgaben und die Stellenplanangelegenheiten.
Mehr über das Aufgabenspektrum des Finanzausschusses erfahren Sie hier.
Den Vorsitz des Finanzausschusses im Landtag Mecklenburg Vorpommern führt nach parlamentarischem Brauch stets ein Mitglied der größten Oppositionspartei im Landtag. In der 6. Wahlperiode ist dies die Fraktion DIE LINKE.
Wenngleich die Beratungen des Finanzausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, erhalten die Besucher auf der Internetseite des Finanzausschusses zahlreiche Informationen zur Arbeit im Finanzausschuss. Darüber hinaus steht Ihnen das Sekretariat des Finanzausschusses für Fragen und Anregungen gern zur Verfügung.
Ihr Torsten Koplin, MdL
Aktuelle Informationen
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Endspurt bei den Haushaltsberatungen
Bis zur Zweiten Lesung Mitte Juni bleibt nicht mehr viel Zeit: Der Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche seine Beratungen zu den Einzelplänen des Haushaltsplan-Entwurfes zu einem überwiegenden Teil abgeschlossen. Einzelne offen gebliebene Beratungsteile hat er nun zusammen mit den verbliebenen Teilen der Gesetzentwürfe in der Sitzung am
16. Mai 2012 unter dem Stichwort „Liste der offenen Punkte“ beraten.
Zu seiner nächsten Beratung des Doppelhaushaltes kommt der Finanzausschuss am 31.05.2012 zusammen. Dazu in Kürze mehr.
Ferner standen auf der Tagesordnung zwei Gesetzentwürfe zum Glücksspielwesen und ein Gesetzentwurf zur Aufgabenzuordnung.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Haushaltsberatungen fortgesetzt
Mit der Beratung des Einzelplanes des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales (Einzelplan 10), der Unterrichtung über die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015, des Einzelplanes über die Allgemeine Finanzverwaltung (Einzelplan 11) sowie einiger ausgewählter Artikel des Haushaltsbegleitgesetz-Entwurfes hat der Finanzausschuss am 10. und 11. Mai 2012 die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zum Doppelhaushalt 2012/2013 fortgesetzt.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Öffentliche Anhörung zur Arbeitsmarktpolitik und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Der Finanzausschuss hat im Rahmen seiner Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 am
7. Mai 2012 eine öffentliche Anhörung zu den Themen
Finanzielle Umsetzung der Arbeitsmarktpolitik des Landes in den Jahren 2012/2013 (Einzelplan 10, Kapitel 1004 des Entwurfes eines Haushaltsgesetzes 2012/2013)
und
Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen / in der Kindertagespflege
(Einzelplan 10, Kapitel 1027 des Entwurfes eines Haushaltsgesetzes 2012/2013)
durchgeführt.
Der Ausschuss ist mit Vertretern des DGB Nord Schwerin, des Erwerbslosenbeirates des Erwerbslosenparlamentes M-V, des Landesfrauenrates und der Vereinigung der Unternehmensverbände M-V zur Arbeitsmarktpolitik des Landes sowie mit Vertretern der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in M-V e. V., der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft M-V und des Elternbundes M-V zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen / in der Kindertagespflege durch das Land und zur jeweiligen haushaltsmäßigen Umsetzung ins Gespräch gekommen und hat Einschätzungen und Anregungen der anwesenden Anzuhörenden hinsichtlich der beiden Politikfelder und ihrer Finanzausstattungen anhand des Haushaltsplan-Entwurfes 2012/2013 eingeholt.
Die Dokumente zur öffentlichen Anhörung finden Sie in der Rubrik "Dokumente -
Öffentliche Anhörungen“ auf dieser Internetseite.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Haushaltsberatungen bleiben weiterhin Schwerpunkt der Ausschussarbeit
Der Finanzausschuss ist am 03. Mai und 04. Mai 2012 zusammengekommen und hat seine Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 fortgesetzt.
Dieses Mal wurden die Einzelpläne 04, 07 und 15 (Innenministerium, Bildungsministerium und Energieministerium) sowie Teile des Haushaltsbegleitgesetzes beraten (hierzu mehr).
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Haushaltsberatungen fortgesetzt
In seiner Sitzung am 27. April 2012 hat sich der Finanzausschuss anlässlich seiner Beratungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 mit den Einzelplänen des Justizministeriums, des Minister-
präsidenten und des Landesverfassungsgerichtes befasst und mit einer kleinen Ausnahme beim Einzelplan des Justizministeriums die Beratungen zu diesen drei Einzelplänen abgeschlossen.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Haushaltsberatungen fortgesetzt
Der Finanzausschuss ist zu seiner 11. Sitzung am 19.04.2012 zusammengekommen und hat seine Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 fortgesetzt. Thema waren die Einzelpläne des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums mit dazugehörigem Artikel 7 des Haushaltsbegleitgesetzes.
Der Finanzausschuss hat ferner seine Beratungen zum Staatsvertrag aller Bundesländer über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie (GKL-Staatsvertragsgesetz, Drucksache 6/362) fortgesetzt, die er wegen Problemen im Ratifizierungsverfahren auf Seiten Nordrhein-Westfalens zunächst unterbrochen hatte. Damit der von den Bundesländern vereinbarte Staatsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht wird, bedarf es gemäß Artikel 47 Absatz 2 Verf M-V der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes.
Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Finanzausschuss dafür ausgesprochen, dem Landtag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen.
Auf der Tagesordnung stand zudem eine Unterrichtung der Landesregierung zu ihren Europapolitischen Schwerpunkten im Jahr 2012, mit der das Legislativ- und Arbeitsprogramm 2012 der Europäischen Kommission ausgewertet wird (Drucksache 6/330). Der Finanzausschuss hat sich aus finanzpolitischer Sicht mit den vorgestellten europapolitischen Schwerpunkten der Landesregierung befasst und in einer mitberatenden Stellungnahme an den federführenden
Europa- und Rechtsausschuss eine nähere politische Einschätzung der Schwerpunktsetzung vorgenommen. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Fianzausschuss dafür ausgesprochen, dem federführenden Europa- und Rechtsausschuss zu empfehlen, die Unterrichtung zur Kenntnis zu nehmen und verfahrensmäßig für erledigt zu erklären.
In seiner 12. Sitzung am 20.04.2012 hat der Finanzausschuss die Einzelpläne 05 und 12 (Geschäftsbereich des Finanzministeriums, Hochbaumaßnahmen des Landes) sowie das Haushaltsgesetz und die Artikel 5 und 15 des Haushaltsbegleitgesetzes beraten.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Finanzausschuss beginnt mit den Haushaltsberatungen
Schwerpunkt seiner der Beratungen am 29.03.2012 war der Entwurf des Doppelhaushaltes 2012/2013 (hierzu mehr). Als Einstieg in die Haushaltsberatungen hat sich der Finanzausschuss mit den Einzelplänen des Landtages und des Landesrechnungshofes befasst.
Ein weiteres Thema der Ausschussberatungen war der Staatsvertrag aller Bundesländer über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie (GKL-Staatsvertragsgesetz, Drucksache 6/362) sein, zu dem die Landesregierung dem Landtag ein Zustimmungsgesetz vorgelegt hat. Damit dieser von den Bundesländern vereinbarte Staatsvertrag in Mecklenburg-Vorpommern Landesrecht wird, bedarf es gemäß Artikel 47 Absatz 2 Verf M-V der Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Der Finanzausschuss hat aufrund von Problemen im Ratifizierungsverfahren - Nordrhein-Westfalen hat momentan kein Parlament - die Fortsetzung der Beratung verschoben.
Auf der Tagesordnung standen ferner zwei Vorlagen, mit denen das Finanzministerium um Zustimmung des Finanzausschusses zu einer kleineren Änderung im Stellenplan des Sozialministeriums für ein freigestelltes Personalratsmitglied sowie zu einer Leistung von Personalausgaben im Bereich Einzelplan 12 (Hochbaumaßnahmen des Landes) gebeten hat. Gemäß § 8 Absatz 13, §§ 9 und 21 Haushaltsgesetz 2010/2011 bedarf es für derartige Änderungen im Haushalt und für derartige Personalausgaben der Zustimmung durch den Finanzausschuss. Im Ergebnis seiner Beratunegn hat der Ausschuss den Vorlagen zugestimmt.
Der Finanzausschuss hat sich ferner vom Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium über die aktuelle Situation der Werften im Land informieren lassen und ist insbesondere Fragen zum Strukturwandel und zur Spezialisierung der Schiffbauprodukte, zu den Bauzeitfinanzierungen sowie Darlehensverträgen und Bürgschaften durch das Land nachgegangen.
Kurzfristig hinzugekommen sind die Beratungen zum geplanten Verwaltungsabkommen zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Steuerbeamtenausbildung in der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht Hamburg, dem das Kabinett in der Woche ab 02.04.2012 zustimmen werde. Das Finanzministerium hat über die Hintergründe für das geplante Verwaltungsabkommen informiert und anfängliche Befürchtungen der Abgeordneten, der Ausbildungsstandort Güstrow und die dortige Steuerbeamtenausbildung insgesamt könnten durch die beabsichtigte Zusammenarbeit der drei norddeutschen Bundesländer in der Norddeutschen Akademie Hamburg geschwächt werden, im Laufe der Beratungen weitestgehend ausräumen können. Der Finanzausschuss wird sich voraussichtlich in einem Jahr erneut mit dem Verwaltungsabkommen befassen und sich über die Umsetzung und etwaige Auswirkungen auf den Standort Güstrow informieren lassen.
Aus aktuellem Anlass hat das Finanzministerium am 29.03.2012 zudem die Abgeordneten des Finanzausschusses über den Sachstand zur Einrichtung einer Transfergesellschaft anlässlich der SCHLECKER-Insolvenz und die Absicht des Landes, sich mit einer Bürgschaft zu beteiligen, informiert.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Finanzausschuss kam zur Sondersitzung zusammen
Der Finanzausschuss ist am 15.03.2012 am Rande der Landtagssitzung zu einer Sondersitzung zusammengekommen und hat den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Veräußerung landeseigener Grundstücke (Drucksache 6/364) beraten.
Die Landesregierung hat dem Landtag diesen Antrag mit der Bitte vorgelegt, dem beabsichtigten Verkauf von landeseigenen, bei Schwerin gelegenen Grundstücken zuzustimmen, um zusammen mit der Landeshauptstadt Schwerin, die ebenfalls Grundstücke veräußert, die Ansiedlung eines Kaffeekapselwerkes des Nestlé-Konzerns zu ermöglichen.
Bei derartigen Veräußerungsvorhaben, bei denen die betreffenden Grundstücke einen durch Haushaltsgesetz bestimmten Grundstückswert übersteigen, ist gemäß § 63 LHO die Zustimmung des Landtages einzuholen. Die Geschäftsordnung des Landtages wiederum sieht vor, dass vor einer Beschlussfassung des Landtages sich zunächst der Finanzausschuss mit der Beratungsvorlage zu befassen habe, § 54 GO LT.
Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Finanzausschuss neben der Verabschiedung einer Entschließung einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehen, den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zur Veräußerung landeseigener Grundstücke anzunehmen (Beschlussempfehlung und Bericht Drucksache 6/457).
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Informationen zum Steuerabkommen mit der Schweiz, zu den Landesrücklagen und zu möglichen Folgen für den Landeshaushalt durch die Insolvenz des Grand Hotels Heiligendamm
Die Mitglieder des Finanzausschusses haben sich in ihrer 8. Sitzung am 1. März 2012 über das deutsch-schweizerische Abkommen zur Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt informiert. Nach Auskunft der Landesregierung werde von den Finanzministerinnen und Finanzministern der Länder noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Die Ressorchefs von Bund und Ländern würden derzeit über Nachverhandlungen beraten. Daher stehe der Abschluss des für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Ratifizierungsverfahrens noch aus.
Außerdem haben sich die Abgeordneten mit den sogenannten Rücklagen des Landes befasst. Diese finanziellen Reserven werden gebildet, um beispielsweise konjunkturelle Schwankungen auszugleichen und damit verbundene Steuermindereinnahmen zu kompensieren. Das Finanzministerium hat den Ausschuss über die verschiedenen Rücklagen, ihre Zwecke sowie deren Ausstattung informiert.
Zu der Übersicht über den Bestand an Rücklagen gelangen sie hier (Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes 2010, Drucksache 6/138, Seite 204).
Und schließlich hat den Finanzausschuss die Frage beschäftigt, welche Auswirkungen die beantragte Insolvenz der Fonds KG des Grand Hotels Heiligendamm, dessen Sanierung das Land mit einer Bürgschaft und Fördermitteln unterstützt hat, auf den Landeshaushalt haben könnte. Das Finanzministerium hat die Abgeordneten über den Stand des Verfahrens und über mögliche Folgen für den Landeshaushalt informiert. Danach bestünden Sicherheiten des Landes an den Immobilien des Hotelkomplexes, so dass die Gefahren für den Landeshaushalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht hoch eingeschätzt werden. Hinsichtlich der ausgereichten Fördermittel laufe das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren mit Anhörung des Zuwendungsempfängers. Ob und ggf. in welcher Höhe Fördermittel zurückzufordern seien, könne zu diesem frühen Zeitpunkt des Verfahrens noch nicht gesagt werden.
Ende März Beginn der Beratungen zum Haushalt 2012/2013
In der für Mitte März geplanten Sitzung des Landtages wird dieser nach Erster Lesung die Gesetzentwürfe zum Haushaltsgesetz 2012/2013 und zum Haushaltsbegleitgesetz 2012/2013 voraussichtlich zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss sowie zur Mitberatung an die übrigen Fachausschüsse des Landtages überweisen. Die Beratungen zum Doppelhaushalt sollen bereits am 29. März beginnen, verbunden mit dem ehrgeizigen Ziel, die Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2012/2013 durch den Landtag am 20. Juni 2012 zu erreichen (Terminplan des Finanzausschusses).
Bis der neue Haushalt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt und damit die momentan haushaltslose Zeit – das Haushaltsjahr 2011 und der dazugehörige Haushaltsplan endeten mit Ablauf des 31. Dezember 2011 – aufgehoben wird, dürfen das Land und seine Verwaltung gleichwohl Teile seiner bisherigen Haushalts- und Wirtschaftsführung weiterführen und Geld dafür ausgeben. Die Ermächtigung dafür enthält Artikel 62 Verf M-V, der der Verwaltung im Wege einer vorläufigen Haushaltsführung für die Zeit nach 2011 eine haushaltsrechtliche Ausgabeermächtigung bis zur Verkündung des neuen Haushaltsgesetzes nebst Haushaltsplänen an die Hand gibt – ergänzt durch die §§ 3, 5 bis 21 HHG 2010/2011, die Vorschriften der LHO und die gemäß § 5 LHO erlassenen Verwaltungsvorschriften (Bewirtschaftungserlass des Finanzministeriums zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2012).
So werden mit Artikel 62 Verf M-V unter weitestgehender Wahrung des parlamentarischen Budgetrechts und des hypothetischen Willens des Haushaltsgesetzgebers in der vorübergehend haushaltslosen Zeit – es wird anhand der bisherigen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers vermutet, dass dieser in den engen Grenzen des Artikel 62 Verf M-V entsprechenden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zustimmen würde – jene unaufschiebbaren Staatsgeschäfte ermöglicht, die für eine geordnete Haushaltswirtschaft, ordnungsmäßige Staatsführung oder zur Vermeidung von Pflichtverletzungen und Schäden notwendig sind und nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können.
- zu den Eckwerten des Haushaltsplan-Entwurfes
- Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 auf Ducksache 6/299
- Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 auf Drucksache 6/300
- Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 auf Drucksache 6/298 (Band 1 und Band 2)
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Beratungen zum Kommunalfinanzbericht abgeschlossen
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.02.2012 erneut mit der Haushaltsentlastung der Landesregierung für das Jahr 2010 befasst und seine Beratungen zum Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofes mit Empfehlungen an den Landtag abgeschlossen. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Finanzausschuss darauf verständigt, dem Landtag unter anderem zu empfehlen, die Landesregierung und den Landesrechnungshof zu bitten, zu bestimmten Themen aus dem kommunalen Finanzbereich, wie beispielsweise Jugendhilfeausgaben, Kommunaler Konsolidierungsfonds weitere Prüfungen anzustellen und den Finanzausschuss über das Ergebnis der Prüfungen zu unterrichten.
Nachdem sich der Finanzausschuss nun intensiv mit dem Kommunalfinanzbericht und damit einem Teilbereich der noch ausstehenden Entlastung der Landesregierung befasst hat, wird er seine Beratungen zur Haushaltsentlastung unterbrechen und bis voraussichtlich August ruhen lassen. Grund dafür sind die anstehenden Beratungen zum Doppelhaushalt 2012/2013, auf die sich der Finanzausschuss nun uneingeschränkt konzentrieren möchte. Die Gesetzentwürfe zum Haushaltsbegleitgesetz und zur Feststellung des Haushaltes 2012/2013 finden sie in Kürze hier: Drucksache 6/299 und Drucksache 6/300.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt hat sich der Finanzausschuss mit dem Beitritt des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Metropolregion Hamburg befasst. Hierzu ist von den beteiligten Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ein Staatsvertrag vereinbart worden, der nun der Zustimmung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern bedarf (Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag auf Drucksache 6/242 und Drucksache 6/320).
Da es neben dem Beitritt des Landes auch um die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der entsprechenden Förderfonds ging, war der Finanzausschuss als Mitberater in das Gesetzgebungsverfahren miteinbezogen worden. So hat sich der Ausschuss insbesondere mit Fragen zu Kostenfolgen und zur haushaltsrechtlichen Veranschlagung im Einzelplan der Staatskanzlei noch vor Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 durch den beabsichtigten Beitritt des Landes befasst. Im Ergebnis seiner Beratungen hat sich der Finanzausschuss dafür ausgesprochen, dem federführenden Europa- und Rechtsausschuss neben einer kleinen Änderung des Zitiernamens des Gesetzentwurfes die Annahme des im Übrigen unveränderten Gesetzentwurfes zur Zustimmung zum Beitritt des Landes zur Metropolregion Hamburg zu empfehlen.
Ferner hat das Finanzministerium im Ausschuss über den erzielten Haushaltsabschluss 2011 sowie über die Aufgaben und die Organisation des landeseigenen Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL) informiert. In der 5. Wahlperiode zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern zugehörig, unterliegt der BBL nun seit Oktober 2011 der Fach- und Rechtsaufsicht des Finanzministeriums.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Beratung zur Haushaltsentlastung 2010 fortgesetzt
Der Finanzausschuss hat am 26.01.2012 seine Beratung zur Haushaltsrechnung und Entlastung der Landesregierung 2010 unter Zuhilfenahme des Kommunalfinanzberichtes des Landesrechnungshofes fortgesetzt. Ab Ende Februar wird er sich mit dem Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofes befassen (siehe dazu auch Artikel).
Zudem hat der Ausschuss dem Antrag des Finanzministeriums auf Festsetzung des Bemessungsfaktors nach § 6 Absatz 3 Sonderzahlungsgesetz M-V für die Jahre 2011 und 2012 zugestimmt. Die Feststellung und Veröffentlichung des Bemessungsfaktors und der sich daraus ergebenden Prozentsätze ist notwendig, um die einheitliche Bemessung und Auszahlung der Sonderzahlung für Angehörige bestimmter Beamtenbesoldungsgruppen, auch in den Kommunen, sicherzustellen.
Ein weiteres Thema der Beratung war ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung, bei der es um die Haushaltsplanung und Haushaltsaufstellung der Mitgliedstaaten geht. Hierzu haben das Finanzministerium und die Staatskanzlei über die Hintergründe zum Verordnungsentwurf und den Diskussionsstand auf Landes- und Bundesebene informiert. Dabei interessierte sich der Finanzausschuss vor allem für die Frage, ob und inwieweit die Haushalte des Landes und der Kommunen durch die Verordnung betroffen sein könnten und welche Schlussfolgerungen gegebenenfalls hieraus für den eigenen Landeshaushalt zu ziehen wären. Der Finanzausschuss möchte das Verfahren auf Bundes- und Länderebene sowie die Entscheidung der Europakammer des Bundesrates abwarten und noch die Einschätzungen der Kommunalen Spitzenverbände zu dieser Thematik einholen. Die Beratung wird voraussichtlich Ende Februar fortgesetzt.

- Präsident des Landesrechnungshofes, Dr. Tilmann Schweisfurth, im Gespräch mit den Abgeordneten. Foto: U. Balewski
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Rechnungshof legt Kommunalfinanzbericht vor
Der Landesrechnungshof hat dem Finanzausschuss am 19.01.2012 Teile seiner Analysen und Bewertungen der kommunalen Finanzlage des Jahres 2011 vorgestellt. Zusammen mit den Vertretern des Landesrechnungshofes und der Landesregierung haben die Abgeordneten die Teile I bis IV des Kommunalfinanzberichtes des Landesrechnungshofes beraten und sich dabei u. a. mit dem Stand der Einführung der Doppik, mit der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, mit landesgesetzlich formulierten Standards sowie mit Überlegungen des Landesrechnungshofes zur Steigerung kommunaler Einnahmen einschließlich der Einführung einer kommunalen Tourismusabgabe befasst und die Kostenentwicklungen, beispielsweise im Jugend- und Sozialhilfebereich, mit denen in anderen Bundesländern verglichen.
Lesen Sie zur Hauhaltsrechnung und Entlastung der Landesregierung hier weiter.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt seiner 5. Sitzung am 19.01.2012 hat sich der Finanzausschuss auf Antrag der Fraktion DIE LINKE über die Arbeitssituation und Organisation in der Steuerverwaltung des Landes informiert.
Aus den Sitzungen des Finanzausschusses
Bewilligung zusätzlicher Stellen für Berufsschullehrer - Anhörung zur Finanzsituation der Theater abgelehnt
In der vergangenen Sitzung am 8. Dezember 2011 hat der Ausschuss einstimmig auf Antrag der Finanzministerin die Ausbringung von 56 zusätzlichen Stellen für Berufsschullehrer ab 1. August 2011 bewilligt.
Die ebenfalls für diese Sitzung vorgesehene Beratung zur Situation und zu Entwicklungen in der Steuerverwaltung des Landes wurde auf die nächste Sitzung am 19. Januar 2012 vertagt.
Die Tagesordnungs sah darüber hinaus die "Beschlussfassung über die Durchführung einer nicht-öffentlichen Anhörung gemäß § 22 Absatz 4 GO LT und Anhörung des Landesrechnungshofes im Rahmen des Selbstbefassungrechtes gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 GO LT zur Finanzsituation der Mehrspartentheater im Land" vor.
Der Finanzausschuss hat sich letztlich mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD gegen die Anhörung des Landesrechnungshofes zur Finanzsituation der Mehrspartentheater im Land ausgesprochen.
Haushaltsrechnung und Entlastung der Landesregierung
Erst mit der förmlichen Entlastung der Landesregierung durch den Landtag ist der Haushaltskreislauf beendet – jener Prozess von der Haushaltsaufstellung über das Haushaltsgesetzgebungsverfahren, die Ausführung des Haushaltes bis hin zur Kontrolle des Haushaltes einschließlich Rechnungslegung, Prüfung und Entlastung.
Die Landesregierung hat durch das Finanzministerium dem Landtag gemäß § 114 LHO M-V über alle Einnahmen und Ausgaben jährlich Rechnung zu legen, also genau Auskunft darüber zu geben, wofür sie das im Haushalt eingeplante Geld ganz konkret ausgegeben hat.
Der Landesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesregierung und ob ihr beim Geldausgeben Fehler, Mängel oder Verstöße gegen die Haushaltsgrundsätze und die Haushaltsvorschriften unterlaufen sind. Im Anschluss daran berichtet der Landesrechnungshof dem Landtag über das Ergebnis seiner Prüfung und spricht gegebenenfalls auch Empfehlungen zu Einsparmöglichkeiten oder zur künftigen Vermeidung von Fehlern bei der Haushaltsführung aus.
Für seinen Kommunalfinanzbericht 2011 (Drucksache 5/4476) hat der Landesrechnungshof im Sommer 2011 die Lage der kommunalen Finanzwirtschaft unter die Lupe genommen. Inzwischen hat der Landesrechnungshof auch den zweiten Teil seiner Rechnungsprüfung, den so genannten Landesfinanzbericht 2011, veröffentlicht (Drucksache 6/229).
Der Landtag beschließt aufgrund der Haushaltsrechnung und der beiden jährlichen Bemerkungen des Landesrechnungshofes über die Entlastung der Landesregierung. Doch bevor es soweit ist, muss sich zuvor der Finanzausschuss mit dem entsprechenden Antrag der Finanzministerin auf Entlastung der Landesregierung (Drucksache 6/138) und mit den beiden Unterrichtungen des Landesrechnungshofes befassen und hierzu eine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten.
Die Beratungen des Finanzausschusses zur Haushaltsentlastung der Landesregierung nehmen wie auch das Verfahren zur Haushaltsgesetzgebung selbst viel Zeit in Anspruch und erfordern von allen Beteiligten – den Abgeordneten, den Vertretern der Landesregierung und des Landesrechnungshofes – viel Ausdauer und Disziplin.

- Die 1. Vizepräsidentin des Landtages, Beate Schlupp, gratuliert dem neuen Ausschussvorsitzenden, Abg. Torsten Koplin, zur Amtsübernahme. Foto: U. Balewski

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Finanzausschuss konstituiert sich
Der Landtag hat in seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 beschlossen, u. a. einen Finanzausschuss mit zehn Mitgliedern und einem Grundmandat für die Fraktion der NPD einzusetzen.
Am 2. November 2011 ist der Finanzausschuss zu seiner kostituierenden und 1. Sitzung zusammengetreten. Abg. Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, wurde zum Vorsitzenden und Abg. Tilo Gundlack, Fraktion der SPD, zu seinem Stellvertreter bestimmt.
In der ersten Sitzung hat der Finanzausschuss zudem verschiedene organisatorische Festlegungen für seine künftige Arbeit getroffen.



