Petitionsausschuss
Voraussetzung für die Behandlung einer solchen Eingabe ist, dass eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit von Behörden des Landes gegeben ist und dass mit ihr kein Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Überprüfung einer richterlichen Entscheidung verlangt wird.
Wissenswertes über Petitionen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung
11.05.2012
Petitionsausschuss berät zur Reichweite des Informationsanspruchs eines Bürgers
Der Petitionsausschuss beriet in seiner gestrigen Sitzung eine Petition, in der ein Bürger die Herausgabe der Tagesordnung einer Kreisausschusssitzung fordert. Vonseiten des Landesbeauftragen für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfD) wird die Auffassung vertreten, dass dem Bürger der Zugang zur Tagesordnung nicht verwehrt werden dürfe. Nach der Kommunalverfassung (KV M-V) habe der Bürger zwar keinen Informationsanspruch, das Informationsfreiheitsgesetz hingegen sei weitergehender als die KV M-V und gewähre den Zugang zu amtlichen Informationen, so lange sie nicht besonders schutzbedürftig seien. Aus diesem Grund vertritt der LfD die Auffassung, dass der Bürger zumindest einen Teil der Tagesordnung erhalten könne, da diesem der weitergehende Anspruch gewehrt werden müsse. Zudem gebe es bereits ein vergleichbares Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen, welches die Auffassung des LfD stütze.
Das Ministerium für Inneres und Sport (IM) beurteilt diese Problematik anders. Dort geht man davon aus, dass das IFG nur Anwendung finde, wenn der Informationszugang im Spezialgesetz nicht abschließend geregelt sei. In der KV M-V sei der Zugang zur Tagesordnung des Kreisausschusses abschließend geregelt. Dadurch finde nach Ansicht des IM das IFG keine Anwendung, weshalb der Bürger kein Anspruch auf den Zugang zur Tagesordnung habe.
Auf Grund der absolut konträren Auffassungen konnte der Petitionsausschuss noch keine abschließende Entscheidung treffen und wird sich dieser Thematik in einer weiteren Sitzung annehmen.
29.03.2012
Petitionsausschuss informiert sich über die Finanzierung von Frauenhäusern

- Der Petitionsausschuss berät. Foto: Landtag M-V
Während seiner Sitzung am 29.03.2012 befasste sich der Petitionsausschuss mit der Forderung eines Bürgers aus Niedersachsen nach einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern. Seitens des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wurde hierzu ausgeführt, Mecklenburg-Vorpommern verfüge über ein gut ausgebautes und in sich geschlossenes Netz von Hilfestrukturen für die Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Der Finanzierungsanteil des Landes für alle Frauenhäuser liege bei ca. 660 TEURO pro Jahr. Diese Summe sei bereits über Jahre konstant und werde sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Der Nachteil einer bundeseinheitlichen Finanzierung der Frauenhäuser liege darin, dass der Bund nicht die Finanzierung der Frauenhäuser übernehmen werde, sondern eine einheitliche Finanzierung regeln und die Länder verpflichten würde, die entsprechenden Beträge zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund lehnten alle Bundesländer eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung ab. Dies würde u. U. zu einer Bevorzugung der Frauenhäuser zuungunsten anderer Beratungsstellen führen, weil insgesamt nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt werden könne. Dies werde abgelehnt, weil die Auffassung vertreten werde, dass ein Frauenhaus für jeweils Betroffene dieselbe Bedeutung habe wie z. B. eine Beratungsstelle für sexualisierte Gewalt mit dem Unterschied, dass Frauen in einem Frauenhaus leben könnten. In unserem Flächenland sei dafür Sorge getragen worden, dass die Frauenhäuser wie alle anderen Beratungsstellen auch möglichst in der Fläche verteilt seien. Diese Argumente überzeugten die Mehrheit der Mitglieder des Petitionsausschuss letztlich, sodass der Ausschuss mehrheitlich beschloss, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.
28.03.2012
Der Petitionsausschuss vermittelt vor Ort

- Der Charakter der denkmalgeschützten Pflasterstraße bleibt dank des gefundenen Kompromisses erhalten. Foto: Landtag MV
Bereits im Jahre 2010 wandte sich die Vorsitzende eines Vereins, der mit dem Ziel, eine historische und denkmalgeschützte Pflasterstraße zu erhalten und zu sanieren, gegründet worden war, mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss des Landtages. Seither holte der Petitionsausschuss nicht nur eine Vielzahl von Stellungnahmen von den beteiligten Behörden ein, sondern führte auch insgesamt 5 Ausschussberatungen zu dieser Thematik durch. Im Rahmen der Bemühungen, einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden, zeigte sich immer wieder die besondere Schwierigkeit dieses Falles. Einerseits wollten die Petentin und die Denkmalschutzbehörde die Pflasterstraße in der ursprünglichen Form als eingetragenes Baudenkmal erhalten und andererseits war die Gemeinde bemüht, ihren Verkehrssicherungspflichten gerecht zu werden, was einen Neubau der Straße bedeutete. Gestern führte der Petitionsausschuss nunmehr eine Ortsbesichtigung durch, um sich ein eigenes Bild von dem tatsächlichen Zustand der Pflasterstraße zu machen. Im Rahmen der Beratung vor Ort wurde sodann die aktuelle auf einem Beschluss der Gemeindevertretung beruhende Planung zum Neubau der stark beschädigten Straße vorgestellt. Danach werden die Pflastersteine zunächst aufgenommen und der Unterbau DIN-gerecht saniert. Anschließend wird dieses historische Pflaster soweit möglich wieder verbaut, wodurch der Charakter der alten Pflasterstraße erhalten bleibt. Weiterhin wird ein überfahrbarer Gehweg hergestellt, um auch einen ordnungsgemäßen Begegnungsverkehr gewährleisten zu können. Diese Planung wurde letztlich von allen Beteiligten - mithin den Petenten, den Anwohnern, der Gemeinde und auch der Denkmalschutzbehörde - als ein tragfähiger und guter Kompromiss bewertet. Der Petitionsausschuss wird nunmehr voraussichtlich in seiner Sitzung am 19.04.2012 abschließend über diese Petition beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten.
Eine eigene Petition/Eingabe können Sie hier einreichen.

- Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses. Foto: SPD-Fraktion
22.03.2012
Der Landtag stimmt dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses zu
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 12. Sitzung am 14.03.2012 den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2011 beraten. Im Rahmen der Berichterstattung des Ausschussvorsitzenden sowie der sich anschließenden Debatte wurden die Landtagsabgeordneten über einzelne im Jahr 2011 behandelte Petitionen sowie die statistische Auswertung der Ausschussarbeit informiert. Es wurde unter anderem dargestellt, dass im Jahr 2011 die Bürgerinnen und Bürger insgesamt 1.205 Eingaben an den Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern richteten. Dies ist das größte Petitionsaufkommen seit Bestehen des Petitionsausschusses – mithin seit dem Jahre 1990. Insgesamt nutzen im vergangenen Jahr 35.451 Bürgerinnen und Bürger (2010: 5.134) teils einzeln und teils in der Gemeinschaft ihr Recht, Vorschläge, Bitten und Beschwerden an den Petitionsausschuss des Landtages zu richten. Diese Zahlen beweisen sehr eindrucksvoll, welch hohe Bedeutung das Petitionsgrundrecht für die Bürgerinnen und Bürger hat.
Bei 61 der vorgenannten 1.205 Eingaben handelte es sich um eine Massen- oder Sammelpetition, was ebenfalls eine Steigerung zu den Vorjahren darstellt. So beschwerten sich im Jahre 2011 insgesamt 26.808 Petenten über die sich aus der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung ergebende Verpflichtung für Kleingärtner, spätestens ab dem Jahre 2013 das in ihren Gärten anfallende Abwasser dem Stand der Technik entsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen. Weitere 4.976 Petenten wandten sich mit ihrer Zuschrift gegen die Verwaltungsvorschrift zur Reisekostenvergütung für Schulfahrten, welche nach Ansicht der Petenten mangelhaft sei und die Verwaltungsvorschrift „Lernen am anderen Ort“ letztlich ad absurdum führe. 1.358 Petenten beschwerten sich in ihrer Petition über die geplante Errichtung einer Biogasanlage.
Im Berichtszeitraum 2011 leitete der Petitionsausschuss in seiner Funktion als vorbereitendes Beschlussorgan des Landtages diesem drei Beschlussempfehlungen und Berichte zu insgesamt 984 Petitionen in Form von Sammelübersichten zu, so dass nahezu 1.000 Petitionsverfahren durch den Landtag abgeschlossen werden konnten.
Für Interessierte ist der vollständige Tätigkeitsbericht nunmehr unter der Rubrik „Tätigkeitsberichte“ auf der Internetseite des Petitionsausschusses abrufbar.
22.03.2012
Annahme der ersten Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 12. Sitzung am 14.03.2012 die erste Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der neuen Wahlperiode beraten und einvernehmlich angenommen. Damit hat der Landtag insgesamt 138 Petitionsverfahren entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abgeschlossen. Zu 90 Petitionen hat der Petitionsausschuss dem Landtag einen Sachbeschluss und in 32 Fällen die Abgabe an die für die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens zuständigen Landtage beziehungsweise den Deutschen Bundestag empfohlen. Bei weiteren 16 Eingaben muss gemäß § 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von einer sachlichen Behandlung abgesehen werden. In diesen Fällen beschwerten sich die Petenten unter anderem über gerichtliche Entscheidungen. Diese können aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte durch den Landtag jedoch weder abgeändert noch aufgehoben werden. Nach der erfolgten Beschlussbefassung im Landtag hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Manfred Dachner, entsprechend § 11 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes den Petenten die das jeweilige Petitionsverfahren abschließenden Bescheide zugesandt.
Für Interessierte ist die vollständige Beschlussempfehlung einschließlich des Berichtes unter der Rubrik „Beschlussempfehlung und Berichte“ auf der Internetseite des Petitionsausschusses abrufbar.
19.03.2012
Petitionsausschuss vor Ort: Abgeordnete vermitteln bei Straßenlärm

- Landtagsabgeordnete konnten beim Thema Straßenlärm in einem Ort des Landkreises Rostock zugunsten eines Bürgers vermitteln. Foto: Landtag M-V
Ein Bürger hatte sich an den Petitionsausschuss gewandt und von starker Lärmbelästigung in seiner unmittelbaren Wohnumgebung in der Gemeinde Broderstorf (Landkreis Rostock) berichtet. In seinem Wohnort befinde sich eine denkmalgeschützte Gutsanlage, zu der neben dem Gutshaus und den Nebengebäuden auch die Pflasterstraße gehöre, an der die Gebäude liegen, so der Anwohner. Die Kreisstraße vor und hinter dem denkmalgeschützten Ensemble sei asphaltiert. Der Bürger beklagte nun, sein Haus befinde sich direkt am Übergang von der Asphalt- zur Pflasterstraße, was zu einer enormen Lärmbelästigung führe. Der Ausschuss besichtigte am 8. März 2012 die Anlage den Ort und beriet mit Vertretern des zuständigen Landkreises, des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege sowie dem betroffenen Bürger mögliche Lösungen. Schnell wurde deutlich, dass ein Landschaftsplaner bereits ein ausgewogenes Konzept vorgelegt hat, welches vorsieht, die Kernzone der Gutsanlage im denkmalschutzrechtlichen Sinne zu erhalten. Da die Pflasterstraße jedoch nicht als Einzeldenkmal unter Schutz stehe, sondern Teil des Gesamtensembles sei, sei vorgesehen, die alten Pflastersteine zwischen den damaligen nördlichen und südlichen Torpfeilern, die noch als Fundament vorhanden seien, aufzunehmen und durch neue, den heutigen Ansprüchen genügende Pflastersteine zu ersetzen, hieß es. Daran anschließend werde eine Asphaltdecke aufgetragen. Besondere Aufmerksamkeit wurde während des Gesprächs den Übergängen zwischen Pflastersteinen und Asphalt zuteil. Fest steht nun: Die an diesen Stellen entstehende Lärmbelästigung soll möglichst gering gehalten werden, so die Zusage. Der Bürger brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, dass nach vielen Jahren der Tatenlosigkeit nunmehr Bewegung in die Angelegenheit gekommen sei und eine Lösung der viele Einwohner des Ortes belastenden Problematik offenbar unmittelbar bevorstehe. Er kritisierte dennoch, dass er diese Informationen nicht unbürokratisch von den zuständigen Behörden erhalten habe. Der Petitionsausschuss wird über den Abschluss dieser Petition während seiner nächsten Sitzung in Schwerin entscheiden.
30.01.2012
Rundfunkgebühren
Die Mitglieder des Petitionsausschusses berieten in ihrer sechsten Sitzung am vergangenen Donnerstag gleich mehrere Eingaben, mit denen sich Bürger über das vorgesehene neue Beitragsmodell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschwerten. Mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte eingeführt. Die eingereichten Beschwerden richten sich vor allem gegen die hierfür zu erhebende Einheitsgebühr von monatlich 17,98 Euro, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung erhoben werde, auch wenn beispielsweise in dem Haushalt kein für den Empfang von Fernsehprogrammen geeignetes Gerät vorhanden ist. Die vom Ausschuss geladene Regierungsvertreterin der in dieser Angelegenheit zuständigen Staatskanzlei des Landes erläuterte den Abgeordneten ausführlich die mit dem neuen Rundfunkvertrag eintretenden Änderungen. Diese seien insbesondere auch deshalb erforderlich, da aufgrund der technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von neuen Geräten mit Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehe. In nahezu jedem Haushalt sei ein empfangsfähiges Gerät, wie Fernseher, Computer oder Mobiltelefon, vorhanden. Die künftige geräteunabhängige Beitragserhebung knüpfe an die Wohnung bzw. die Betriebsstätte an. Örtliche Kontrollen zur Ermittlung des Vorhandenseins von Geräten würden insoweit entbehrlich, sodass neben einer Verminderung des Kontrollaufwandes damit auch die Vermeidung bislang erforderlicher Eingriffe in die Privatsphäre einhergehe. Im Übrigen komme es auch bislang auf eine tatsächliche Inanspruchnahme der Rundfunkangebote nicht an. Die erhobenen Beiträge finanzierten gemeinschaftlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Angebot im Interesse der Gesamtbevölkerung. Schließlich gebe es auch mit dem neuen Beitragsmodell Befreiungstatbestände, so dass insbesondere Empfänger von Sozialleistungen auf Antrag von der Zahlungsverpflichtung befreit werden könnten. Zudem sei für behinderte Menschen eine Beitragsermäßigung vorgesehen, wobei durch den so erhobenen Beitrag die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden soll.Auch vor dem Hintergrund der für das Jahr 2014 vorgesehenen Evaluierung des Modellwechsels, bei der unter anderem die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände geprüft wird, hat der Petitionsausschuss darüber abgestimmt, dem Landtag die Überweisung der Petitionen an die Landesregierung vorzuschlagen, damit die Argumente der Petenten in die weiteren Überlegungen einfließen können.
26.01.2012
Abwasserentsorgung in Kleingärten
Der Petitionsausschuss führte in seiner 6. Sitzung am 26. Januar unter anderem eine Beratung zur Problematik der Abwasserentsorgung in Kleingärten durch. In 22 Eingaben wandten sich insgesamt 26.449 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss und kritisierten eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Danach sind auch die Kleingärtner verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2013 das in ihren Gartenhäuschen anfallende Abwasser dem Stand der Technik entsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieses Themas hatte sich auch der Landtag der 5. Wahlperiode letztmalig in der 121. Sitzung am 14.04.2011 angenommen. Es bestand zwar zwischen den Fraktionen Konsens darüber, dass an der grundsätzlichen Abwasserbeseitigungspflicht, welche letztlich auch auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zurückgeht, auch in Kleingärten festgehalten wird. Allerdings wurde die Landesregierung in der vorgenannten Sitzung durch den Landtag insbesondere aufgefordert, Übergangsfristen über das Jahr 2013 hinaus zuzulassen, sofern die örtlichen Besonderheiten einer fristgemäßen Umsetzung der Konzeption entgegenstünden und die Vereine in Abstimmung mit der Wasserbehörde einen Zeitplan zur Umsetzung beschlossen haben. Der Petitionsausschuss ließ sich nunmehr durch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums über den aktuellen Sachstand berichten. Es wurde insbesondere dargestellt, dass sich die Diskussion um die Abwasserbeseitigungspflicht zwischenzeitlich deutlich versachlicht habe. Mit dem Landesverband der Gartenfreunde habe man sich auf vereinfachte Dichtigkeitsprüfungen geeinigt. Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Vorgesehen sei, dass ausgewählte Kleingärtner geschult und damit in die Lage versetzt würden, die Dichtigkeitsprüfungen selbst vorzunehmen. Das reduziere die entstehenden Kosten erheblich. Zudem werden die Kosten für die Schulungen vom Landwirtschaftsministerium übernommen. Aufgrund der dargestellten positiven Entwicklung beschloss der Petitionsausschuss am Ende seiner Beratungen, alle diesbezüglichen Petitionsverfahren abzuschließen.

- Vizepräsidentin Beate Schlupp gratuliert dem neuen Vorsitzenden des Petitionsausschusses
. Foto: Uwe Balewski

- Die Abgeordneten Nils Saemann und Stefanie Drese im Gespräch. Foto:
02.10.2011
Petitionsauschuss konstituiert sich
Der Landtag hat in seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 beschlossen, u. a. einen Petitionsausschuss mit zehn Mitgliedern und einem Grundmandat für die Fraktion der NPD einzusetzen.
Am 2. November 2011 trat der Petitionsausschuss um 11:30 Uhr zu seiner kostituierenden Sitzung zusammen. Abg. Manfred Dachner, Fraktion der SPD, wurde zum Vorsitzenden und Abg. Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, zu seiner Stellvertreterin bestimmt. In seiner ersten Sitzung beschloss der Petitionsausschuss verschiedene Grundsätze seiner zukünftigen Arbeit.
„Ich freue mich auf die vor mir liegenden neuen Herausforderungen. Mein Ziel ist es, auf der Basis einer guten Zusammenarbeit mit allen Vertretern der demokratischen Fraktionen im Petitionsausschuss, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung zu stärken“, so der neu ernannte Vorsitzende des Petitionsausschusses.





