Petitionsausschuss

- v.l.: Abg. Jutta Gerkan (B'90/DIE GRÜNEN), Abg. Tino Müller (NPD), Abg. Jacqueline Bernhardt, Abg. Barbara Borchardt (beide DIE LINKE), Abg. Heino Schütt (CDU), Abg. Detlef Lindner, Abg. Maika Friemann-Jennert (beide CDU), Abg. Ingulf Donig (SPD), Abg. Katharina Feike, Vors. Manfred Dachner (beide SPD) abwesend: Abg. Nils Saemann (SPD). Foto: Landtag M-V
Voraussetzung für die Behandlung einer solchen Eingabe ist, dass eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit von Behörden des Landes gegeben ist und dass mit ihr kein Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Überprüfung einer richterlichen Entscheidung verlangt wird.
Wissenswertes über Petitionen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung
16.05.2013
Warnemünder „Veranda-Streit“ erneut Thema im Petitionsausschuss
Im Zusammenhang mit dem „Veranda-Streit“ hat der Bürgerbeauftragte von seinem Recht nach § 7 Abs. 6 Satz 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes (PetBüG M-V) Gebrauch gemacht und dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock eine Empfehlung erteilt. Dieser ist der Oberbürgermeister nicht nachgekommen. Für diesen Fall sieht § 8 Abs. 3 PetBüG M-V vor, dass die Gründe für die Ablehnung der Empfehlung im Petitionsausschuss darzulegen sind, sofern der Bürgerbeauftragte dies beantragt.
Da der Petitionsausschuss einem entsprechenden Antrag des Bürgerbeauftragten zugestimmt hat, wurde das Thema am 16.05.2013 erneut aufgerufen. Dabei ist seitens der Hansestadt umfangreich dargestellt worden, dass aus ihrer Sicht kein Handlungsspielraum für eine einvernehmliche Lösung der Problematik besteht. Insbesondere wurde auf den Gleichbehandlungsgrundsatz abgestellt und darauf verwiesen, dass etwa 50 % der betroffenen Verandabesitzer den Forderungen der Hansestadt bereits nachgekommen sind. Zudem basierten die Forderungen auf von gerichtlich bestellten Gutachtern ermittelten Bodenrichtwerten. In diesem Zusammenhang wurde darauf verwiesen, dass die Kommunalverfassung den Unterwertverkauf von kommunalem Eigentum verbiete, es sei denn, es liege ein besonderes öffentliches Interesse vor, was bisher von der Hansestadt Rostock verneint werde.
Am Schluss seiner Beratungen hat der Petitionsausschuss beschlossen, insbesondere die letztgenannte Problematik nochmals mit Vertretern des Ministeriums für Inneres und Sport zu diskutieren.
24.04.2013
Vorsitzender des Petitionsausschusses Manfred Dachner stellt Tätigkeitsbericht 2012 vor
Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, stellte im Rahmen der 34. Landtagssitzung am 24. April 2013 den Tätigkeitsbericht des Gremiums für das Jahr 2012 vor.
Er führte aus, im Jahr 2012 seien 667 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger beim Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eingegangen. Das seien deutlich weniger als in den vorherigen beiden Jahren. Begründet werden könne dies vor allem mit dem Ausbleiben großer Massenpetitionen in 2012. Ohne Berücksichtigung dieser seien 2011 und 2012 auf ähnlichem Niveau.
Der Landtag habe im Jahr 2012 mit drei Beschlussempfehlungen 873 Petitionen abschließend beraten. Auch hier liege eine mit 2011 vergleichbare Zahl vor.
Der Ausschussvorsitzende bemerkte: „ Der Petitionsausschuss war also auch im Jahr 2012 ein besonders fleißiger Ausschuss.“
Im vergangenen Jahr habe der Petitionsausschuss feststellen können, dass die Menschen im Land mit ihren Zuschriften häufig unmittelbar auf politische Entscheidungen reagiert hätten. So hätten sich beispielsweise eine Reihe von Bürgerinnen und Bürgern bezogen auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen die ab 2013 geltende so genannte Haushaltsabgabe und die sich daraus ergebenden Beiträge gewendet. Die Petentinnen und Petenten trugen im Wesentlichen vor, sie besäßen aus den verschiedensten Gründen gar kein Empfangsgerät und hätten bisher keine bzw. nur eine geringere Rundfunkgebühr bezahlt. Nunmehr müssten sie den vollen Rundfunkbeitrag leisten. In diesem Zusammenhang seien auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben worden, weil Beiträge für eine nicht erwünschte und auch nicht erbrachte Leistung erhoben würden, was einer neuen Steuer gleichkomme. Des Weiteren hätten Bürgerinnen und Bürger beklagt, dass sie nunmehr Rundfunkbeitrag zahlen müssten, obwohl sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF hätten. Mit weiteren Eingaben sei die Forderung, von der Erhebung des Rundfunk- und Fernsehbeitrags für Wochenendhäuser abzusehen, erhoben worden.
Bei seinen Beratungen habe der Petitionsausschuss auch 2012 feststellen können, dass mit einer verständlichen Begründung oder einem klärenden Gespräch zwischen Behörde und Bürgerinnen bzw. Bürger mancher Beschwerde vorgebeugt werden könnte. Andererseits sei auch deutlich geworden, dass sich viele Behörden für aufgetretene Fehler oder Missverständnisse bei den Betroffenen entschuldigten. Zudem seien in Auswertung der durch die jeweilige Petition aufgezeigten Mängel im Verwaltungsverfahren entsprechende Maßnahmen ergriffen worden, damit sich ähnliche Fälle künftig nicht wiederholten.
Bei allen Überlegungen zur Reformbedürftigkeit des Petitionswesens sei die große Bedeutung des Petitionsgrundrechtes unstrittig. Die Bemühungen der Bürgerinnen und Bürger, über eine Petition an der Gestaltung des Gemeinwohls mitzuarbeiten, seien unbedingt unterstützenswert.
„In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig“, so der Vorsitzende des Petitionsausschusses, „die Menschen zu ermutigen, mit uns Kontakt aufzunehmen und auf höchst persönliche Probleme oder auf über den Einzelfall hinausgehende Sachverhalte aufmerksam zu machen.“
Manfred Dachner dankte abschließend allen Mitgliedern für ihre fleißige und konstruktive Mitarbeit im Petitionsausschuss und schloss mit den Worten: „Es ist besser, wenn die Menschen sich mit Petitionen an uns wenden, als wenn sie sich ohne Petition von uns abwenden.“
18.04.2013
Warnemünder „Veranda-Streit“: Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock lehnt Empfehlungen des Bürgerbeauftragten ab

- Warnemünde. Foto: Hansestadt Rostock, Fotoagentur nordlicht
Der Petitionsausschuss und der Bürgerbeauftragte befassen sich derzeit mit Eingaben zum so genannten Warnemünder „Veranda-Streit“. Hintergrund dieses Streites ist Folgendes: Seit über 100 Jahren stehen in Warnemünde Veranden, die damals nicht auf den Grundstücken der Gebäudeeigentümer, sondern auf den Grundstücksflächen der Hansestadt Rostock errichtet worden sind. Seit einigen Jahren fordert die Hansestadt Rostock nun die Zahlung eines Nutzungsentgeltes für die betroffenen Grundstücksflächen oder bietet die Möglichkeit eines Grunderwerbs an, wobei sie sich an dem von einem Gutachterausschuss ermittelten aktuellen Verkehrswert orientiert. Die betroffenen Veranda-Besitzer fordern hingegen, die Festlegung des Nutzungsentgelts an dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Grundstücksflächen bestehenden Verkehrswert auszurichten bzw. die Anbauten nach den Regelungen des BGB zum Überbau zu behandeln. Bislang konnte noch keine einvernehmliche Lösung erzielt werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bürgerbeauftragte von seinem Recht nach § 7 Abs. 6 Satz 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes (PetBüG M-V) Gebrauch gemacht und dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock empfohlen, auf die Kaufanliegen der Veranda-Eigentümer mit dem Ziel einvernehmlicher Regelungen einzugehen, bei der Kaufpreisfindung den Kaufwilligen mehr entgegenzukommen und sich dabei primär an dem Preiskorridor der betroffenen Veranda-Besitzer zu orientieren und hilfsweise Überbaurenten statt Nutzungsentgelte zu erheben. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock hat jedoch erklärt, diesen Empfehlungen nicht nachkommen zu wollen.
Für den Fall, dass ein Adressat den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten nicht nachkommt, sieht § 8 Abs. 3 PetBüG M-V vor, dass die Gründe für die Ablehnung der Empfehlung im Petitionsausschuss darzulegen sind, sofern der Bürgerbeauftragte dies beantragt. Ein entsprechender Antrag ist beim Petitionsausschuss eingegangen, mit dem sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 18.04.2013 im Rahmen der zu behandelnden Eingaben zum Warnemünder „Veranda-Streit“ befasst hat. Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Petitionsausschuss beschlossen, sich vertiefend mit den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten auseinanderzusetzen und den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock zu einer seiner nächsten Sitzungen zu laden, um die Gründe, warum er den Empfehlungen des Bürgerbeauftragten nicht nachgekommen ist, darzulegen.
11.04.2013
Petitionsausschuss beriet zur Problematik des alten Moorbads in Bad Doberan

- Das ehemalige Moorbad in Bad Doberan. Foto: RoBa
Das alte, denkmalgeschützte Moorbad steht seit 1996 leer. Die Besitzer wechselten mehrfach und kein Bauplan wurde jemals umgesetzt. Brände in den Jahren 2004 und 2010 und Vandalismus förderten den Zerfall.
Der Petitionsausschuss hat nun in seiner 33. Sitzung am 11. April 2013 u. a. eine Eingabe beraten, in der die Petentin die voranschreitende Zerstörung des alten, historischen Moorbads in Bad Doberan beklagt und um Unterstützung bittet.
Neben den Abgeordneten des Ausschusses nahmen Vertreterinnen und Vetreter des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und des Ministeriums für Inneres und Sport teil. Zusätzlich war der Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalschutz geladen.
Zunächst trug die Vertreterin des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus vor, der aktuelle Investor habe 2011 einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gestellt und diese auch erhalten. Jedoch sei es bis heute nicht zu einem Baubeginn gekommen. Das genehmigte Bauvorhaben sei auch nicht mehr realisierbar, da im Zuge der Zustandsverschlechterung und der damit verbundenen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereits eine der Straße zugewandte Giebelwand habe abgerissen werden müssen. Deren Umgestaltung sei u. a. Bestandteil des Bauplanes gewesen.
Neben dem Abriss der Giebelwand sei auch die Sicherung des Seitenportals mittels Aufstellen von Zaunfeldern als Sicherungsmaßnahme nötig gewesen, da dieses ebenfalls einsturzgefährdet gewesen sei und ein stark genutzter, öffentlicher Weg dort entlang führe. Zu beiden Maßnahmen sei der Investor von dem Landkreis Rostock als untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert worden. Eine Reaktion sei ausgeblieben, sodass der Landkreis selbst im Wege der Ersatzvornahme die Maßnahmen durchgeführt und die Kosten auf den Investor umgelegt habe. Hiergegen habe der Investor Widerspruch eingelegt, welchem nicht abgeholfen worden sei. Die daraufhin eingereichte Klage sei noch nicht abgeschlossen.
Der Leiter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege teilte weiterhin mit, dass von Seiten der Stadt großes Interesse und Engagement bestehe, eine Lösung für die Erhaltung des Moorbads zu finden. Der städtische Bauhof habe sich bereit erklärt, die erforderlichen Maßnahmen zu übernehmen, jedoch scheitere dies an den Kosten, welche der Landkreis Rostock nicht tragen wolle bzw. könne.
Im Zuge der Beratung wurde deutlich, dass ein Tätigwerden des Investors nicht zu erwarten sei, da von diesem bis jetzt jede Reaktion ausgeblieben sei.
Der Petitionsausschuss stellte abschließend klar, dass das Moorbad unbedingt erhaltenswert sei. Dazu werden derzeit weitere Maßnahmen geprüft.
12.03.2013
Petitionsausschuss befasst sich mit den Gutsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern
Der Petitionsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 7. März 2013 u. a. eine Eingabe beraten, mit der die Petenten den Erhalt und die Nutzung der Gutsanlagen und Herrenhäuser im Land fordern und zur Umsetzung dieser Forderung die Einrichtung eines Notsicherungsfonds anregen. An der Ausschussberatung nahmen Vertreter des Wirtschafts- und Bildungsministeriums sowie des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege teil.
Vonseiten des Vertreters des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege wurde vorangestellt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit etwa 1.000 denkmalgeschützte Gutsanlagen und Herrenhäuser sowie circa 2.000 Gutsanlagen oder Zeugnisse von ehemaligen Gutsanlagen gibt, die grundsätzlich auch schützenswert, aber noch nicht als Denkmal klassifiziert worden sind. Er betonte, es sei nicht möglich, die Verantwortung für den Erhalt der Gutsanlagen und Herrenhäuser dem Land als zentrale Stelle zu übertragen. Voraussetzung für den Erhalt eines Denkmals seien vielmehr der Wille und das Engagement vor Ort. Denn nur eine sinnvolle Nutzung des Denkmals könne dessen Fortbestand auch gewährleisten. Deshalb sei es wichtig, dass die Verantwortung vor Ort wahrgenommen werde. Des Weiteren führte er aus, für die Förderung von Denkmalen im ländlichen Raum stünden jährlich etwa 2,3 Mio. Euro zur Verfügung. Hierbei handele es sich um Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Bearbeitet würden jährlich jedoch förderwürdige Denkmale mit einem Fördervolumen von etwa 5 Mio. Euro. Diese Summe mache deutlich, dass eine Aufstockung der bereitgestellten Mittel durchaus sinnvoll sei. Das Land müsste hierfür nicht einmal zusätzliche Mittel aufbringen, sondern lediglich eine Umschichtung der jährlich zur Verfügung stehenden ELER-Mittel in einer Gesamthöhe von 180 Mio. Euro vornehmen.
Im Ergebnis einer sich daran anschließenden Diskussion hielt der Petitionsausschuss fest, dass die Gutsanlagen und Herrenhäuser als wertvolle Zeitzeugen unbedingt erhaltenswert sind. Er kam zu der Auffassung, dass die vom Land hierfür aufgestellten Förderprogramme, im Rahmen derer in den letzten Jahren bereits zahlreiche Gutshäuser instandgesetzt und neu genutzt worden sind, ausreichend sind, sodass es der zusätzlichen Einrichtung eines Notsicherungsfonds nicht bedarf. Der Petitionsausschuss hat vor diesem Hintergrund mehrheitlich beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
27.02.2013
Petitionsausschuss besichtigt Wochenendhausgebiet in Graal-Müritz

- Die an dem Petitionsverfahren Beteiligten diskutieren vor Ort . Foto: Landtag M-V
Der Petitionsausschuss hat am 27. Februar 2013 ein Wochenendhausgebiet in Graal-Müritz besucht und sich einen Überblick über die dort vorhandene Bebauung verschafft. Anlass hierfür war die Beschwerde von Eigentümern eines Wochenendhauses, die sich gegen die Bebauung ihrer Nachbargrundstücke mit Einfamilienhäusern über zwei Etagen wandten. Nach Auffassung der Petenten hätten diese Bauvorhaben eine erdrückende Wirkung und würden zu einer Entwertung ihres Grundstückes führen. Der Petitionsausschuss hatte zu diesem Vorwurf die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus eingeholt und wollte sich nunmehr ein eigenes Bild von der Bebauung in dem Wochenendhausgebiet machen.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses stellten fest, dass auf den Nachbargrundstücken der Petenten drei Einfamilienhäuser über 2 Etagen errichtet worden sind. Auch in der näheren Umgebung sind neben den ursprünglich vorhandenen eingeschossigen Wochenendhäusern vereinzelt mehrgeschossige Einfamilienhäuser gebaut worden. Die Gemeinde Graal-Müritz hatte für die in Rede stehenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen verweigert, weil sie der Ansicht war, dass sich die Bauvorhaben sowohl nach der Art ihrer Nutzung als auch hinsichtlich der geplanten Gebäudehöhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würden. Die untere Bauaufsichtsbehörde sah dies anders und hatte das gemeindliche Einvernehmen mit der Begründung ersetzt, dass die Vorhaben städtebaurechtlich zulässig seien, sich insbesondere aufgrund der in der näheren Umgebung bereits vorhandenen Gebäude mit einer Höhe wie der der geplanten Vorhaben in diese Umgebung auch einfügen würden.
Das Gebot des Einfügens wurde umfassend mit den anwesenden Vertretern der Gemeinde Graal-Müritz, des Landkreises Rostock und des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus erörtert. Die Mitglieder des Petitionsausschusses brachten im Laufe der Diskussion zum Ausdruck, dass eine frühzeitige Einbeziehung der Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren sinnvoll gewesen wäre, um eine Lösung im Interesse aller Beteiligten herbeizuführen.
Der Petitionsausschuss wird die Ortsbesichtigung in einer seiner kommenden Sitzungen auswerten und über das weitere Verfahren beraten.
04.02.2013
Annahme der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern

- Abstimmung im Landtag. Foto: Uwe Balewski
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 34. Sitzung am 30.01.2013 die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beraten und einvernehmlich angenommen.
Damit hat der Landtag insgesamt 218 Petitionsverfahren entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abgeschlossen. Zu 169 Petitionen hat der Petitionsausschuss dem Landtag einen Sachbeschluss und in 13 Fällen die Abgabe an die für die Bearbeitung des jeweiligen Anliegens zuständigen Landtage beziehungsweise den Deutschen Bundestag empfohlen. Bei weiteren 36 Eingaben musste gemäß § 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes von einer sachlichen Behandlung abgesehen werden. In diesen Fällen beschwerten sich die Petenten unter anderem über gerichtliche Entscheidungen oder über privatrechtliche Auseinandersetzungen. Der Landtag kann jedoch aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte gerichtliche Entscheidungen weder abändern noch aufheben. Auch auf privatrechtliche Auseinandersetzungen hat der Landtag keinen Einfluss. Eine Reihe weiterer Eingaben konnte zudem nicht geprüft werden, weil ein konkretes Behördenhandeln oder Anliegen nicht erkennbar war oder weil die Eingabe nicht eigenhändig unterzeichnet war. In diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass neben dem handschriftlich unterzeichneten formlosen Schreiben auch die Möglichkeit besteht, eine Petition mit Hilfe des Online-Formulars einzureichen.
Nach der erfolgten Beschlussfassung im Landtag hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Manfred Dachner, entsprechend § 11 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes den Petenten die das jeweilige Petitionsverfahren abschließenden Bescheide zugesandt.
Für Interessierte ist die vollständige Beschlussempfehlung einschließlich des Berichtes unter der Rubrik „Beschlussempfehlung und Berichte“ auf der Internetseite des Petitionsausschusses abrufbar.
17.01.2013
Petitionsausschuss schließt Eingaben zum Rundfunkbeitrag für Lauben in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz ab
Die mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 01.01.2013 eingeführten Änderungen zum Rundfunkbeitrag haben zu vielfachen Diskussionen bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt. Den Petitionsausschuss erreichten hierzu eine Vielzahl von Eingaben. So beschwerten sich insbesondere Kleingärtner über die vorgesehene Erhebung des Rundfunkbeitrages auch für Gartenhäuser über 24 m².
Der Petitionsausschuss hat sich in seiner 28. Sitzung am 17.01.2013 abschließend mit diesen Eingaben befasst. Er stellte fest, dass die Rundfunkanstalten nunmehr grundsätzlich davon ausgehen, dass Lauben in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz unabhängig von ihrer Größe nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind. Dies wird durch die insoweit eindeutigen Regelungen im Bundeskleingartengesetz sichergestellt. Damit entfällt die zunächst vorgesehene Beitragspflicht für Kleingartenlauben, die größer als 24 m² sind.
Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Petitionsausschuss mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen der Petenten entsprochen wurde.
13.12.2012
Der Petitionsausschuss im Historisch-Technischen Museum Peenemünde

- Außengelände des Historisch-Technischen Museums. Foto: Landtag M-V

- Führung durch das Museum. Foto: Landtag M-V
Der Petitionsausschuss besuchte am 13.12.2012 das Historisch-Technische Museum in Peenemünde. Anlass für diesen Ortstermin war die Kritik eines Petenten an der Ausstellung des Museums, die seiner Auffassung nach eine Propagandaschau für rechtes Gedankengut und eine Verklärung der Nazimachthaber sei. Nachdem der Petitionsausschuss zu diesem Vorwurf eine Stellungnahme des Bildungsministeriums M-V eingeholt hatte, wollte er sich nun ein eigenes Bild von dieser Ausstellung machen.
Während einer Einführung über die Geschichte des Museums und des anschließenden Rundgangs unter äußerst sachkundiger Führung des stellv. Geschäftsführers des Museums sowie einer museumspädagogischen Mitarbeiterin wurde deutlich, dass die Ausstellung das Ziel verfolgt, die durchaus schwierig darzustellende Ambivalenz des Ortes zwischen der beachtlichen wissenschaftlichen Leistung auf der einen Seite und den Grausamkeiten des Krieges auf der anderen Seite zu zeigen. So ist das Konzept der Ausstellung auf die Parabel vom Start zum Aufschlag der Rakete ausgerichtet. Diese Symbolik durchzieht die gesamte Ausstellung.
Ein Schwerpunkt der Museumsarbeit ist die Arbeit mit Schülern. So werden Führungen und Projekttage für Schüler unterschiedlicher Altersgruppen zu den Themenbereichen Geschichte, Technologie, Politik und Ethik sowie internationale Workcamps mit Jugendlichen angeboten.
In einer nachfolgenden Gesprächsrunde brachten die Abgeordneten ihren Respekt für die insgesamt gelungene Ausstellung zum Ausdruck. In Übereinstimmung mit der Museumsleitung wurde darüber hinaus festgestellt, dass es hinsichtlich verschiedener Details durchaus Optimierungsmöglichkeiten gibt. Diese sollen laut Museumsleitung in die derzeitige Überarbeitung des Konzeptes eingebunden werden.
Abschließend kam der Ausschuss zu der Auffassung, dass die Kritik des Petenten in der von ihm vorgebrachten Schärfe nicht geteilt wird.

- von links: Maximilian Rößner (Linksjugend ['solid]), Stefan Gillwald (Junge GEW), Philip Stern (Jusos M-V), Barbara Borchardt (stellv. Vors. des Petitionsausschusses), Fabian Scheller (DGB Jugend M-V)
22.11.2012
Unsere Bahn soll weiterfahren!
Bei dem Bündnis "Unsere Bahn soll weiterfahren!" handelt es sich um einen Zusammenschluss verschiedener Jugend-Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern.
Sie wenden sich mit einer Petition gegen Einschränkungen und Schließungen von Teilen des Streckennetzes der Bahn. Dies begründen sie insbesondere mit der ganz besonderen Art der öffentlichen Daseinsvorsorge, die die Bahn in dem Flächenland Mecklenburg-Vorpommern habe.
Um ihre Eingabe zu stützen, haben Mitglieder des Bündnisses bisher etwa 3.500 Unterschriften gesammelt. Diese wurden heute im Schloss an die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Barbara Borchardt, übergeben. Nunmehr wird ein Petitionsverfahren eingeleitet, in welchem intensiv geprüft wird, inwieweit dem Anliegen der Petenten entsprochen werden kann.
23.10.2012
Petitionsausschuss beschließt die Durchführung von zwei Ortsbesichtigungen und einer Sachverständigenanhörung
Der Petitionsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 18. Oktober 2012 verschiedene Petitionen teils mit und teils ohne Vertreter der jeweils zuständigen Ministerien sowie deren nachgeordneten Behörden beraten. In fünf Fällen wurde ein das jeweilige Petitionsverfahren abschließender Beschluss gefasst.
Zu zwei Petitionen beschloss der Petitionsausschuss je eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Zum einen werden sich die Ausschussmitglieder am 29. November 2012 in Fuhlendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen) einen eigenen Eindruck von den seitens der Petenten kritisierten Beeinträchtigungen durch eine Windkraftanlage verschaffen. Zum anderen werden die Abgeordneten das Historisch-Technische Museum Peenemünde besuchen, da ein Bürger sich über die Darstellung der Ausstellungsinhalte beschwerte. Nach seiner Einschätzung stelle diese eine Propagandaschau für rechtes Gedankengut und eine Verklärung der Nazimachthaber dar, weshalb er um eine Überprüfung und Veränderung der Ausstellungsinhalte bittet. Hier ist der Termin der Ortsbesichtigung noch abzustimmen.
Zu einer weiteren Petition beschlossen die Abgeordneten, eine Sachverständigenanhörung mit Vertretern der Landestierärztekammer durchzuführen. Dies wird am 15. November 2012 geschehen. Mit der Eingabe hat sich ein Petent über Regelungen dieser Kammer zur Beitragserhebung beschwert.
27.09.2012
Treffen der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder sowie der Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland und der benachbarten Länder Europas
Auf Einladung des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Norbert Lammert, fand vom 23. bis 25. September 2012 die Tagung der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder mit den Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland und der benachbarten Länder Europas in Erfurt statt.
Dieses alle zwei Jahre stattfindende Treffen der mit der Bearbeitung der Petitionen von Bürgern befassten Gremien dient einerseits dem Erfahrungsaustausch und andererseits der besseren Vernetzung der einzelnen Institutionen im Sinne einer effektiveren Bearbeitung der Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Die Tagungsteilnehmer berieten unter anderem darüber, wie die Zusammenarbeit zwischen den Petitionseinrichtungen der Länder, des Bundes und des europäischen Parlaments verbessert werden könnten. Unter weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Notwendigkeit der Formulierung von verständlichen Antwortschreiben an die Bürger sowie der Umgang mit in ausländischer Sprache abgefassten Petitionen sowie die verschiedenen Befugnisse der Petitionseinrichtungen diskutiert.
Im Rahmen der Beratung wurde seitens der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages betont, dass für die Arbeit der Petitionsausschüsse insgesamt die folgenden drei Leitlinien zum Tragen kommen:
1. Die Petitionsausschüsse leisten Hilfe in Einzelfällen, wenn ein Bürger oder eine Bürgerin vortragen, ihnen sei durch eine staatliche Institution Unrecht geschehen.
2. Die Petitionsausschüsse haben eine Befriedungsfunktion, wenn es in Einzelfällen einer Behörde nicht gelingt, eine rechtmäßig getroffene Entscheidung dem Bürger nachvollziehbar zu erklären und damit die Akzeptanz der Entscheidung zu erhöhen.
3. Die Petitionsausschüsse wirken bei der Gesetzgebung mit, indem sie im Ergebnis der Petitionsbearbeitung auf bestehende Änderungsbedarfe bei geltenden Gesetzen aufmerksam machen.
17.09.2012
Petitionsausschuss beriet zur kostenlosen
Fahrradmitnahme in Zügen
Seitens der Anzuhörenden wurde unter anderem dargelegt, dass eine fristgerechte Kündigung der zwischen dem Land und der DB Regio AG bestehenden Vereinbarung zur kostenlosen Fahrradmitnahme angesichts der gestiegenen Kosten notwendig gewesen sei. Die entsprechenden Ausgleichszahlungen, die seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern an die DB Regio gezahlt worden seien, hätten sich in den Jahren 2006 bis 2011 nahezu verdoppelt. Eine derart hohe Förderung sei angesichts der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht mehr möglich gewesen. Da das Angebot des Landes, die Vereinbarung mit deutlich geringeren Ausgleichszahlungen aufrechtzuerhalten, durch die DB Regio abgelehnt worden sei, habe man die Vereinbarung fristgerecht gekündigt.
Ferner wurde ergänzend ausgeführt, dass seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein integrierter Landesverkehrsplan erarbeitet werden solle. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Landesverkehrsplanes werde man auch über die Thematik „Fahrräder“ insgesamt beraten, wobei neben dem Punkt der Fahrradmitnahme in Zügen auch der Punkt der Bereitstellung von ausreichend Fahrradstellplätzen an den Bahnhöfen diskutiert werden müsse.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, diese drei Petitionen der Landesregierung zu überweisen, um sie auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen. Aus Sicht der Abgeordneten sollten die in den Petitionen getätigten Ausführungen der Bürger in die Beratungen zur Erarbeitung des Landesverkehrsplanes mit einfließen.
11.06.2012
Der Petitionsausschuss präsentierte sich am Tag der offenen Tür des Landtages ganztägig im Schloss.

- Ausschussvorsitzender Manfred Dachner mit Besucherinnen am Tag der offenen Tür im Landtag. Foto: Angelika Lindenbeck
Am diesjährigen Tag der offenen Tür des Landtages am 10. Juni 2012 präsentierte sich der Petitionsausschuss wie auch in den vergangenen Jahren wieder ganztägig im Achteckzimmer des Schlosses. Während der gesamten Zeit waren Mitglieder des Petitionsausschusses vor Ort, um mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern über Fragen zum Petitionsrecht zu diskutieren und über die Arbeit des Ausschusses zu berichten.
Bei einem Quiz konnten die Besucher zudem ihr Wissen über den Petitionsausschuss unter Beweis stellen bzw. erweitern und kleine attraktive Preise gewinnen. Die Abgeordneten zeigten sich von der Resonanz beindruckt, letztlich nahmen weit mehr als 100 Bürgerinnen und Bürger an dem Quiz teil.
Der Petitionsausschuss nutzt diesen jährlich wiederkehrenden besonderen Tag auch dazu, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten, die ihnen mit ihrem verfassungsrechtlich garantierten Petitionsgrundrecht offen stehen, nahe zu bringen. Dass dies auch in diesem Jahr wieder gelungen ist, zeigte sich insbesondere darin, dass verschiedene Besucher im Ergebnis der Gespräche die Einreichung einer Petition ankündigten.

- Vizepräsidentin Beate Schlupp gratuliert dem neuen Vorsitzenden des Petitionsausschusses
. Foto: Uwe Balewski

- Die Abgeordneten Nils Saemann und Stefanie Drese im Gespräch. Foto:
02.10.2011
Petitionsauschuss konstituiert sich
Der Landtag hat in seiner 2. Sitzung am 25. Oktober 2011 beschlossen, u. a. einen Petitionsausschuss mit zehn Mitgliedern und einem Grundmandat für die Fraktion der NPD einzusetzen.
Am 2. November 2011 trat der Petitionsausschuss um 11:30 Uhr zu seiner kostituierenden Sitzung zusammen. Abg. Manfred Dachner, Fraktion der SPD, wurde zum Vorsitzenden und Abg. Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, zu seiner Stellvertreterin bestimmt. In seiner ersten Sitzung beschloss der Petitionsausschuss verschiedene Grundsätze seiner zukünftigen Arbeit.
„Ich freue mich auf die vor mir liegenden neuen Herausforderungen. Mein Ziel ist es, auf der Basis einer guten Zusammenarbeit mit allen Vertretern der demokratischen Fraktionen im Petitionsausschuss, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung zu stärken“, so der neu ernannte Vorsitzende des Petitionsausschusses.





