Die nächste Sitzung des Sozialausschusses findet am 16. Mai 2012 statt.
In seiner 10. Sitzung am 9. Mai 2012 hat der Sozialausschuss den Haushalt Einzelplan 10 (Anlage zu Drucksache 6/300) bis auf die die Kapitel 1004 - Arbeitsmark und 1027 - Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege, sowie das Haushaltsbegleitgesetz (Drucksache 6/299) 2012/13 abschließend beraten. Die abschließende Beratung der Kapitel 1004 und 1027 ist im Sozialausschuss für den 16. Mai 2012 im Rahmen der 11. Sitzung vorgesehen.
Darüber hinaus wird der Sozialausschuss in seiner 11. Sitzung am 16. Mai 2012 die Unterrichtung durch die Landesregierung - Europapolitische Schwerpunkte des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 - Auswertung des Legislativ- und Arbeitsprogramms 2012 der Europäischen Kommission - Drucksache 6/330 - beraten.
10. Mai 2012
Haushaltsberatung 2012 / 2013
In seiner ersten Stellungnahme an den Finanzausschuss zum Haushalt 2012/13 empfiehlt der Sozialausschuss folgende Titelansätze 2012/13 im Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zu erhöhen:
Kapitel 1005 – Sozialwesen, überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Sozialversicherung
Titel 633.06 - Zuschüsse an Kommunen und an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen für Schuldner- und Verbraucherinsolvenz um jeweils 150 TEURO
Titel 684.35 - Zuschüsse an die Selbsthilfe M-V e. V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen um jeweils 5 TEURO
Kapitel 1019 Familienpolitik
Titel 684.09 - Förderung des Kinderschutzes um jeweils 5 TEURO
Titel 684.15 - Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Familienarbeit um jeweils 200 TEURO
Darüber hinaus hat der Sozialausschuss zwei Entschließungen zum Haushalt 2012/13 beschlossen:
1. „Ambulant vor stationär lautet der Grundsatz im Sozialgesetzbuch zur sozialen Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz entspricht noch nicht der Lebensrealität in Mecklenburg-Vorpommern. Im Bundesvergleich weist Mecklenburg-Vorpommern eine hohe stationäre Versorgung auf. Mit Blick auf den Wunsch der Menschen nach einem möglichst langen Leben in der eigenen Häuslichkeit ist eine umfassende ambulante Versorgung zu gewährleisten. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe muss die Versorgung der betroffenen Menschen auf das Individuum und seine Lebenswelt ausgerichtet sein. Aus diesem Grunde muss ebenso im Bereich der Eingliederungshilfe eine möglichst breite ambulante Versorgung sichergestellt sein. Die Landesregierung wird daher beauftragt, im Rahmen der Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf eine geeignete Umsetzung hinzuwirken.“
2. „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Förderungen durch das Land bei entsprechendem zeitlichem Förderbedarf (fortlaufende Projekte) generell für die Dauer von zwei Jahren, längstens aber bis zum Ende des jeweiligen Doppelhaushaltes zu bewilligen. Förderzeitraum und Zeitraum des Doppelhaushaltes sollen in der Regel identisch sein. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollen spätestens mit dem Doppelhaushalt 2014/15 geschaffen werden.“
12. April 2012
Krebs in Mecklenburg-Vorpommern - Inzidenz und Mortalität 2007 - 2008
Den Bericht zu Krebs in Mecklenburg-Vorpommern des gemeinsamen Krebsregisters der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen finden Sie hier.
3. April 2012
Unterrichtung durch die Landesregierung: Bericht zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/531)
Seit 21. März 2012 liegt nunmehr der Bericht der Landesregierung zur Situation von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/531) vor.
Der erste Teil umfasst einen umfangreichen Datenbericht zu Demografie, Lebensverhältnisse, Arbeit, Bildung und Selbstbestimmung. Der zweite Teil enthält Schwerpunktanalysen und Handlungsempfehlungen.
28. Dezember 2011
Zweiter Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes M-V
Nunmehr liegt dem Landtag der Zweite Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 6/220 vor. Dieser zeigt neben aktuell verfügbaren Daten, wie sich die Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern seit 2009 gestaltet, welche Probleme die Novellierung mit sich bringt und welche Aufgaben zukünftig noch zu bewältigen sind, um den Nichtraucherschutz umfassend sicherstellen zu können.






