G 10-Kommission
Beschränkungen dieses Grundrechts in Mecklenburg-Vorpommern kann nur der Innenminister anordnen. Hält er eine solche Anordnung für erforderlich, muss er die G 10-Kommission des Landtages im Voraus darüber informieren. Nur bei Gefahr im Verzug darf er den Vollzug bereits vor der Unterrichtung des Parlamentes anordnen. Bei Beschwerden gegen solche Anordnungen entscheidet die G 10-Kommission über die Zulässigkeit und Notwendigkeit von Beschränkungsmaßnahmen. Anordnungen, die die Kommission für unzulässig oder nicht notwendig erklärt, muss der Innenminister unverzüglich aufheben.
Zusammensetzung
Der G 10-Kommission gehören vier Mitglieder an:
| Fraktion | Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
|---|---|---|
| SPD | Stefanie Drese | Jochen Schulte |
| CDU | Michael Silkeit | Wolf-Dieter Ringguth |
| DIE LINKE | Barbara Borchardt | Peter Ritter |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Johann-Georg Jaeger | Jürgen Suhr |



