Besuch einer Plenarsitzung
Blick hinter die Kulissen

- Plenarsaal des Landtages M-V. Foto: Jens Büttner
Programm:
- Einführung in Aufgaben, Zusammensetzung und Arbeitweise des Landtages, kurze Erläuterung des jeweiligen Tagesordnungspunktes der Landtagsdebatte (30 Minuten)
- Teilnahme an der Plenarsitzung auf der Zuschauertribüne (30 – 60 Minuten)
- Gespräch mit Abgeordneten (ca. 60 Minuten)
Auch Einzelbesucher können auf der Besuchertribüne als Gäste die Plenarsitzungen verfolgen. Gegen Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) erhält man eine Besucherkarte. Da nur begrenzt Plätze zur Verfügung stehen, sollten sich Einzelbesucher im Voraus bei Besucherdienst des Landtages anmelden.
Führungen und Vorträge
Informationsveranstaltung über den Landtag
Sie dient einer eingehenden Information über die Tätigkeit des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Wir erläutern Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie die Geschichte und Architektur des Parlamentssitzes. Dabei bemühen wir uns, die besonderen Interessen und Vorkenntnisse der Besuchergruppe zu berücksichtigen.
Programm:
- Vortrag über die Arbeit des Landtages (40 Minuten)
- Besichtigung des Plenarsaales (15 Minuten)
- auf Wunsch Gespräch mit Abgeordneten (60 Minuten)
Wenn Besucherinnen und Besucher mit dem/den Abgeordneten ein spezielles Thema diskutieren möchten, leitet der Besucherdienst diesen Wunsch gern an die Fraktionen weiter.
Spielerisch lernen
Parlamentsspiel für Schüler
Im Rahmen der parlamentarischen Bildung bietet der Besucherdienst für Schüler und Schülerinnen ab der neunten Klasse ein mehrstündiges Schülerprojekt an. Bei dem dreistündigen Projekt können die Jugendlichen parlamentarische Verfahren – Wahl des Landtagspräsidenten, Einbringen einer Beschlussvorlage, Meinungsfindung in Gremien, Debatte im Plenum und Abstimmung – durchspielen. Das Projekt-Thema kann aus einer Angebotspalette des Besucherdienstes gewählt oder individuell vereinbart werden. Das Spiel findet im Plenarsaal und in den Konferenzräumen des Schweriner Schlosses statt. Die Fahrt- und Verpflegungskosten trägt der Landtag.




