
- Der Petitionsausschuss präsentiert sich am "Tag der offenen Tür" des Landtages. Foto: Cornelius Kettler
30.01.2012
Rundfunkgebühren
Die Mitglieder des Petitionsausschusses berieten in ihrer sechsten Sitzung am vergangenen Donnerstag gleich mehrere Eingaben, mit denen sich Bürger über das vorgesehene neue Beitragsmodell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beschwerten.
Mit dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird ein geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag mit Beitragspflicht für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte eingeführt. Die eingereichten Beschwerden richten sich vor allem gegen die hierfür zu erhebende Einheitsgebühr von monatlich 17,98 Euro, die unabhängig von der tatsächlichen Nutzung erhoben werde, auch wenn beispielsweise in dem Haushalt kein für den Empfang von Fernsehprogrammen geeignetes Gerät vorhanden ist.
Die vom Ausschuss geladene Regierungsvertreterin der in dieser Angelegenheit zuständigen Staatskanzlei des Landes erläuterte den Abgeordneten ausführlich die mit dem neuen Rundfunkvertrag eintretenden Änderungen. Diese seien insbesondere auch deshalb erforderlich, da aufgrund der technischen Entwicklung in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von neuen Geräten mit Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehe. In nahezu jedem Haushalt sei ein empfangsfähiges Gerät, wie Fernseher, Computer oder Mobiltelefon, vorhanden. Die künftige geräteunabhängige Beitragserhebung knüpfe an die Wohnung bzw. die Betriebsstätte an. Örtliche Kontrollen zur Ermittlung des Vorhandenseins von Geräten würden insoweit entbehrlich, sodass neben einer Verminderung des Kontrollaufwandes damit auch die Vermeidung bislang erforderlicher Eingriffe in die Privatsphäre einhergehe. Im Übrigen komme es auch bislang auf eine tatsächliche Inanspruchnahme der Rundfunkangebote nicht an. Die erhobenen Beiträge finanzierten gemeinschaftlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Angebot im Interesse der Gesamtbevölkerung. Schließlich gebe es auch mit dem neuen Beitragsmodell Befreiungstatbestände, so dass insbesondere Empfänger von Sozialleistungen auf Antrag von der Zahlungsverpflichtung befreit werden könnten. Zudem sei für behinderte Menschen eine Beitragsermäßigung vorgesehen, wobei durch den so erhobenen Beitrag die Finanzierung barrierefreier Angebote erleichtert werden soll.
Auch vor dem Hintergrund der für das Jahr 2014 vorgesehenen Evaluierung des Modellwechsels, bei der unter anderem die Notwendigkeit und Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände geprüft wird, hat der Petitionsausschuss darüber abgestimmt, dem Landtag die Überweisung der Petitionen an die Landesregierung vorzuschlagen, damit die Argumente der Petenten in die weiteren Überlegungen einfließen können.
26.01.2012
Abwasserentsorgung in Kleingärten
Der Petitionsausschuss führte in seiner 6. Sitzung am 26. Januar unter anderem eine Beratung zur Problematik der Abwasserentsorgung in Kleingärten durch. In 22 Eingaben wandten sich insgesamt 26.449 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss und kritisierten eine wasserrechtliche Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Danach sind auch die Kleingärtner verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2013 das in ihren Gartenhäuschen anfallende Abwasser dem Stand der Technik entsprechend ordnungsgemäß zu entsorgen. Dieses Themas hatte sich auch der Landtag der 5. Wahlperiode letztmalig in der 121. Sitzung am 14.04.2011 angenommen. Es bestand zwar zwischen den Fraktionen Konsens darüber, dass an der grundsätzlichen Abwasserbeseitigungspflicht, welche letztlich auch auf das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zurückgeht, auch in Kleingärten festgehalten wird. Allerdings wurde die Landesregierung in der vorgenannten Sitzung durch den Landtag insbesondere aufgefordert, Übergangsfristen über das Jahr 2013 hinaus zuzulassen, sofern die örtlichen Besonderheiten einer fristgemäßen Umsetzung der Konzeption entgegenstünden und die Vereine in Abstimmung mit der Wasserbehörde einen Zeitplan zur Umsetzung beschlossen haben. Der Petitionsausschuss ließ sich nunmehr durch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums über den aktuellen Sachstand berichten. Es wurde insbesondere dargestellt, dass sich die Diskussion um die Abwasserbeseitigungspflicht zwischenzeitlich deutlich versachlicht habe. Mit dem Landesverband der Gartenfreunde habe man sich auf vereinfachte Dichtigkeitsprüfungen geeinigt. Hinweise dazu finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Vorgesehen sei, dass ausgewählte Kleingärtner geschult und damit in die Lage versetzt würden, die Dichtigkeitsprüfungen selbst vorzunehmen. Das reduziere die entstehenden Kosten erheblich. Zudem werden die Kosten für die Schulungen vom Landwirtschaftsministerium übernommen. Aufgrund der dargestellten positiven Entwicklung beschloss der Petitionsausschuss am Ende seiner Beratungen, alle diesbezüglichen Petitionsverfahren abzuschließen.




