Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

zum Seitenanfang zum Seitenanfang

Die Abgeordneten des Landtages

Alle Abgeordneten für die neue Wahlperiode

Aktuelle Sitzverteilung

Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehören dem Landtag der 8. Wahlperiode sechs Fraktionen an. Die SPD hat demnach 34 Mandate gewonnen, die AfD 14 – verfügt jedoch nach dem Austritt einer Abgeordneten (nun fraktionslos) über 13 Sitze im Landtag MV. Die CDU zog mit 12 Sitzen in das Parlament ein. DIE LINKE ist mit neun Abgeordneten, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP mit jeweils fünf Abgeordneten vertreten. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

Anzeigepflichten der Abgeordneten

Die amtlichen Mitteilungen zu den anzeigepflichtigen Einnahmen, Zuwendungen oder sonstigen Vermögensvorteilen sowie die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß § 47a Abgeordnetengesetz finden Sie hier: 
Amtliche Mitteilung Nr. 8/75
Amtliche Mitteilung Nr. 8/90
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Anzeigepflichten für Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Entschädigung der Abgeordneten

Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz M-V (AbgG MV) geregelt und lehnt sich an die Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht an.
Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz M-V wird die Grundentschädigung jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst.
Seit Januar 2023 beträgt die Höhe der zu versteuernden Grundentschädigung 6.727,12 €.

Das AbgG M-V enthält ebenso Regelungen zu weiteren Geldleistungen, wie Reisekostenentschädigung, Aufwendungen für Wahlkreisbüros und Mitarbeiter, Fortbildung sowie Leistungen an ausgeschiedene Abgeordnete.
Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum AbgG M-V, die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz