Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

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Aufgaben und Arbeitsweise der Ausschüsse

Gemäß Artikel 33 der Landesverfassung setzt der Landtag zur Vorbereitung seiner Verhandlungen Ausschüsse ein. Diese werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.

Einen großen Teil ihrer Arbeit leisten die Abgeordneten in dem Ausschuss, dem sie angehören. Dort konzentrieren sie sich auf ein spezielles Gebiet der Politik. Sie beraten gemeinsam alle dazugehörigen Gesetze und Anträge, die der Landtag an den zuständigen Ausschuss überwiesen hat. Wird eine Vorlage zugleich in mehrere Ausschüsse überwiesen, so wird ein Ausschuss als federführend bestimmt. Die beteiligten Ausschüsse beraten grundsätzlich getrennt und teilen das Ergebnis ihrer Beratungen dem federführenden Ausschuss schriftlich mit.



Ausschüsse tagen nicht öffentlich

Ausschusssitzungen beraten in der Regel nicht öffentlich. Und das aus gutem Grund: Lösungsvorstellungen entwickeln, unterschiedliche Auffassungen austauschen, Kompromisse finden - das gelingt in einer internen Diskussion leichter als im Rampenlicht der Öffentlichkeit. Aber der Ausschuss kann auch beschließen, für einzelne Sitzungen oder Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit zuzulassen.

Öffentliche und Nichtöffentliche Anhörungen

Um die notwendigen Informationen einzuholen und komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, bitten die Ausschüsse Sachverständige um schriftliche Stellungnahmen und / oder laden sie zu Anhörungen ein, die häufig öffentlich stattfinden, aber in bestimmten Fällen auch nicht öffentlich durchgeführt werden. In diesen Anhörungen werden die Experten zu möglichen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben befragt. In der folgenden Auswertung wägt der Ausschuss die Anmerkungen und Vorschläge ab und erarbeitet gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf. Als Ergebnis der Ausschussberatungen unterbreitet der federführende Ausschuss dem Landtag schließlich eine Beschlussempfehlung.