Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

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Aufgaben des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

"Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes."
So steht es in Artikel 20 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Als Stätte der politischen Willensbildung ist er zuständig für die Wahl des Ministerpräsidenten, die Gesetzgebung sowie die Kontrolle der Landesregierung und der Landesverwaltung. 

Die Aufgaben des Landtages

8. Legislaturperiode

Ergebnisse der Landtagswahl 2021 und Sitzverteilung

Entsprechend der Landesverfassung wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern für fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages.  

Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehören dem Landtag der 8. Wahlperiode sechs Fraktionen an. Die SPD hat demnach 34 Mandate gewonnen, die AfD 14 – verfügt jedoch nach dem Austritt einer Abgeordneten (nun fraktionslos) über 13 Sitze im Landtag MV. Die CDU zog mit 12 Sitzen in das Parlament ein. DIE LINKE ist mit neun Abgeordneten, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP mit jeweils fünf Abgeordneten vertreten. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate.
Die Abbildung der Sitzverteilung folgt den Stimmenanteilen und ist nicht gleichbedeutend mit der Sitzordnung im künftigen Plenum.

Zu den Wahlergebnissen vom 26. September 2021

Bindung an Recht und Gesetz

Rechtsgrundlagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag arbeitet auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus gibt sich der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Geschäftsordnung, in der alle Details der parlamentarischen Arbeit geregelt sind. Von besonderer Bedeutung ist auch das Abgeordnetengesetz, in dem die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landtages geregelt sind.

Rechtsgrundlagen

Bürgerbeteiligung

Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide dienen den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern als Mittel der direkten Demokratie, um auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen zu können.
"Zur Wahrnehmung der Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande sowie zur Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten [...]" (Art. 36 Abs. 1 S. 1 LVerfG) steht Ihnen neben dem Petitionsausschuss des Landtages auch der Bürgerbeauftragte des Landes, Matthias Crone, zur Verfügung.
Bei der Wahrnehmung des Rechts auf Schutz der persönlichen Daten hilft der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Heinz Müller.

Bürgerbeteiligung

Geschichte des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Seit 1990 ist das Schloss nunmehr der Sitz der vom Souverän frei gewählten Volksvertreter. Einmalig unter den Landesverfassungen der Bundesrepublik ist dabei die verfassungsrechtliche Festlegung des Parlamentssitzes. So lautet Artikel 20 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Sitz des Landtages ist das Schloss zu Schwerin.“

Vom Residenzschloss zum Parlamentssitz

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Landtagswahl 2021

Am 26. September 2021 fanden die Wahlen zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern statt.
Zu den Wahlergebnissen

Informationen zu den Wahlen, zum aktiven und passiven Wahlrecht und zum Wahlsystem in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der folgenden Seite.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie wird man Abgeordneter? Was verdient ein Abgeordneter? Darf man als Gast bei Plenarsitzungen auch eine Frage stellen?

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.