Petitionsausschuss
Der Petitionsausschuss berät und beschließt über Vorschläge, Bitten und Beschwerden von Bürgern, die sich zuvor schriftlich an den Landtag gewandt haben.

Voraussetzung für die Behandlung einer Eingabe ist, dass eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit von Behörden des Landes gegeben ist und dass mit ihr kein Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Überprüfung einer richterlichen Entscheidung verlangt wird.
Die Landesregierung und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Petitionsausschusses die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Akten der ihnen unterstehenden Behörden vorzulegen, jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten. Die gleiche Verpflichtung besteht gegenüber vom Ausschuss beauftragten Ausschussmitgliedern.
Wissenswertes über Petitionen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung
Weitere Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.
Der Petitionsausschuss setzt sich in der 7. Wahlperiode aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vorsitzender: Manfred Dachner, SPD
Stellv. Vorsitzender: Dirk Stamer, SPD
Fraktion | Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
SPD | ||
CDU | ||
AfD | ||
DIE LINKE | ||
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Freie Wähler/BMV | ||
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