Fünf Fraktionen in der 6. Legislaturperiode
Sitzverteilung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Nach dem Wahlergebnis vom 4./18. September 2011 sind im Landtag der 6. Wahlperiode fünf Fraktionen vertreten: Die SPD gewann 27 Mandate und wurde somit stärkste Fraktion, gefolgt von der CDU mit 18 Abgeordneten. DIE LINKE ist mit 14 Abgeordneten drittstärkste Kraft im Landtag. Die GRÜNEN zogen mit sieben Abgeordneten erstmals in den Landtag ein, die NPD verlor einen Sitz und ist nun mit fünf Abgeordneten vertreten.
Die Stärke der Fraktion ist für die Besetzung der Ausschüsse ausschlaggebend.
Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern 71 Abgeordnete an.
Die Fraktionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören (Artikel 25 Landesverfassung). Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken sie mit eigenen Rechten und Pflichten an der Arbeit des Landtages mit und unterstützen die parlamentarische Willensbildung. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt die Besetzung der Fachausschüsse.
Der Fraktionsvorsitzende führt die Fraktion politisch und organisatorisch. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung politischer Inhalte, deren Koordination und Abstimmung mit der Partei. Er ist verantwortlich für den Zusammenhalt der Fraktion, ihre politische Geschlossenheit im Parlament und ihre Außendarstellung. Außerdem bestimmt jede Fraktion einen Parlamentarischen Geschäftsführer, der die parlamentarische Arbeit der Fraktion organisiert und den Kontakt zu den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen hält. In der Regel vertritt der Parlamentarische Geschäftsführer seine Fraktion im Ältestenrat des Parlaments.
Jede Fraktion erhält zur Finanzierung ihrer parlamentarischen Arbeit einen Fraktionszuschuss. Dieser setzt sich zusammen aus einem festen Grundbetrag, einem festen Betrag für jedes Mitglied der Fraktion und einem Spezialisierungszuschlag. Oppositionsfraktionen erhalten zusätzlich einen Oppositionszuschlag. Die Fraktionen erhalten diese Mittel nach § 54 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes zur Selbstbewirtschaftung. Aus diesem Betrag sind auch die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter zu finanzieren. Die Anzahl der Fraktionsmitarbeiter ist nicht festgelegt. Die Verwendung der Fraktionsgelder für Parteiaufgaben ist unzulässig.
Einflussmöglichkeiten der Fraktionen
Ihre Bildung beruht auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten. Ihr Einfluss ergibt sich aus folgenden Beispielen:
- Fraktionen können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen,
- die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Präsidenten,
- das Stärkeverhältnis der Fraktionen ist entscheidend für die Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse, bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie bei der Festlegung der Redezeit im Plenum.
Fraktionszwang
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern (Artikel 22). Die Aussage ist eindeutig: In letzter Konsequenz ist der Abgeordnete ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet. Es gibt also keinen Fraktionszwang – wohl aber eine Fraktionsdisziplin. Und die macht Sinn. Denn ob ein Abgeordneter als Direktkandidat oder über eine Landesliste in den Landtag einzieht – kandidiert hat er zuvor nicht als Privatmann, sondern für eine Partei und für deren politische Ziele.
Die parlamentarische Demokratie wird geprägt vom Gegeneinander der Meinungen politisch denkender Mandatsträger. Aber sie braucht Mehrheiten, um politisch handlungsfähig zu sein. Ein Parlament von 71 Individualisten wäre, wenn es die Fraktion und deren Disziplin nicht gäbe, auf Dauer unberechenbar – auch für seine Wählerinnen und Wähler. Auf den Fraktionssitzungen geht es häufig sehr kontrovers zu. Nach dem Austausch aller Argumente beschließt die Fraktion ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im Plenum.
Aber der Beschluss ist für die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht bindend – es kann also vorkommen, dass Abgeordnete nicht mit ihrer Fraktion stimmen.









