Der Ältestenrat
Der Ältestenrat des Landtages besteht aus dem Landtagspräsidenten, den drei Vizepräsidenten und je einem Vertreter der Fraktionen. Zumeist handelt es sich dabei um den Parlamentarischen Geschäftsführer.
Aufgaben des Ältestenrates
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Er soll im Besonderen eine Verständigung zwischen den Fraktionen über den Arbeitsplan des Landtages und über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbeiführen. Das Gremium erörtert die Entwürfe der Tagesordnung für die Plenarsitzungen und bespricht alle grundlegenden Entscheidungen in Bezug auf die Abgeordneten sowie die Arbeits- und Verwaltungsabläufe im Parlament. Der Entwurf des Landtags-Haushaltsplans wird ebenfalls im Ältestenrat beraten. Entscheidungen zur Landtagsverwaltung, zu Sachverhalten, die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtages betreffen oder die Fraktionen des Landtages in ihrer Gesamtheit berühren, trifft der Präsident im Benehmen mit dem Ältestenrat.
Einberufung des Ältestenrates
Der Präsident beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen. Die Sitzungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich. Der Ältestenrat muss durch den Landtagspräsidenten einberufen werden, wenn eine Fraktion dies unter Angabe der Gründe verlangt.
Zusammensetzung
Dem Ältestenrat der 6. Wahlperiode gehören an:
| Sylvia Bretschneider | Präsidentin des Landtages |
| Beate Schlupp | 1. Vizepräsidentin des Landtages |
| Regine Lück | 2. Vizepräsidentin des Landtages |
| Silke Gajek | 3. Vizepräsidentin des Landtages |
| Heinz Müller | Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD |
| Wolf-Dieter Ringguth | Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU |
| Peter Ritter | Parlamentarischer Geschäftsführer DIE LINKE |
| Johann-Georg Jaeger | Parlamentarischer Geschäftsführer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
| Stefan Köster | Parlamentarischer Geschäftsführer der NPD |




