Direkte Demokratie
Bürgerbeteiligung
Volksinitiative
Durch eine Volksinitiative kann erreicht werden, dass sich der Landtag mit einem bestimmten Thema befassen muss. Eine Volksinitiative muss von mindestens 15.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Wurde dies erreicht, veranlasst die Landtagspräsidentin, dass die Volksinitiative in der zeitlich nächstmöglichen Landtagssitzung behandelt wird. "Der Landtag hat binnen drei Monaten einen Beschluss über den Inhalt der Volksinitiative zu fassen." (Volksabstimmungsgesetz M-V)
Bisherige Volksinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern
Volksbegehren
Ein Volksbegehren kann darauf gerichtet werden, ein Landesgesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Das Volksbegehren muss von mindestens 120.000 Wahlberechtigten unterstützt werden.
Volksentscheid
Nimmt der Landtag den Gesetzentwurf eines erfolgreichen Volksbegehrens nicht innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert an, findet ein Volksentscheid statt. Ein Gesetzentwurf ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber ein Drittel der Wahlberechtigten, zugestimmt haben.




