Schloss Schwerin:
Vom Residenzschloss zum Parlamentssitz
Seit 1990 ist das Schloss nunmehr der Sitz der vom Souverän frei gewählten Volksvertreter. Einmalig unter den Landesverfassungen der Bundesrepublik ist dabei die verfassungsrechtliche Festlegung des Parlamentssitzes. So lautet Artikel 20 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: „Sitz des Landtages ist das Schloss zu Schwerin.“
Durch kontinuierliche Baumaßnahmen konnten die nutzbaren Räumlichkeiten des Schweriner Schlosses in den vergangenen Jahren stetig erweitert und somit an die heutigen Nutzungsansprüche eines modernen Parlamentsbetriebes angepasst werden. Dabei wurde großer Wert auf die denkmalgerechte Restaurierung des Schlosses gelegt, um ein möglichst originalgetreues Erscheinungsbild nach den Plänen des letzten großen Schlossumbaus unter Georg Adolph Demmler und Friedrich August Stüler umzusetzen. Für die Erfüllung seiner Aufgaben steht dem Landtag im Schloss eine Fläche von 11.500 m², etwa die Hälfte der Gesamtfläche, zur Verfügung. So sind der Plenarsaal, die Büros der 71 Abgeordneten, Fraktions-, Presse- und Konferenzräume, die Landtagsbibliothek und ein Teil der Landtagsverwaltung direkt in den historischen Mauern untergebracht. Der Plenarsaal und weitere Räume des Landtages können im Rahmen eines Besucherprogramms besichtigt werden.






