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19.04.2024, 11:47 Uhr

Zerstückelte Leiche: DNA weist nur auf einen Angeklagten hin

Ein wegen der Zerstückelung einer Leiche im vergangenen Herbst in einer Greifswalder Wohnung Mitangeklagter wird von DNA-Analysen entlastet. Nach einem am Freitag vor dem Landgericht Stralsund vorgestellten Gutachten können Spuren an Messern oder etwa einer Machete neben dem Opfer wahrscheinlich nur dem 28-jährigen Hauptangeklagten zugerechnet werden. Der ebenfalls 28-jährige Mitangeklagte hatte eine Beteiligung an der Zerteilung zum Auftakt des Verfahrens bestritten.

Vorgeworfen wird dem Hauptangeklagten gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Ferner muss er sich gemeinsam mit dem anderen Angeklagten auch wegen Störung der Totenruhe verantworten. Der Hauptangeklagte hatte die Vorwürfe zum Auftakt des Verfahrens teils eingeräumt. Er hatte vor der Tat mit dem Opfer Alkohol getrunken und ihn im Streit geschlagen. Nach einem Sturz im Bad sei das 38-jährige Opfer in der Nacht gestorben, hatte er ausgesagt. Gemeinsam mit dem Mitangeklagten habe er die Leiche zerstückelt.

Am Freitag sollen nach der Aussage zweier Zeugen und zweier Sachverständigen die Plädoyers gehalten werden. Die Kammer hofft, danach das Urteil sprechen zu können. Andernfalls ist der kommende Dienstag als Ausweichtermin vorgemerkt.