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Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss berät und beschließt über Vorschläge, Bitten und Beschwerden von Bürgern, die sich zuvor schriftlich an den Landtag gewandt haben.

v.l.n.r.: M. Friemann-Jennert, S. Drese, N. Saemann, Vors. M. Dachner, H. Schütt, B. Borchardt, J. Bernhardt, D. Lindner, J. Gerkan, T. Müller. Foto: Uwe Balewski

Voraussetzung für die Behandlung einer Eingabe ist, dass eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit von Behörden des Landes gegeben ist und dass mit ihr kein Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Überprüfung einer richterlichen Entscheidung verlangt wird.

Die Landesregierung und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Petitionsausschusses die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Akten der ihnen unterstehenden Behörden vorzulegen, jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten. Die gleiche Verpflichtung besteht gegenüber vom Ausschuss beauftragten Ausschussmitgliedern.

Zusammensetzung des Petitionsausschusses

Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder an: 

Vorsitzender: Manfred Dachner (SPD)
Stellv. Vorsitzende: Barbara Borchardt (DIE LINKE)

 

Fraktion

Ordentliche Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

SPD

Manfred Dachner
Stefanie Drese
Katharina Feike
Nils Saemann

Ingulf Donig
Heinz Müller
Jochen Schule
Thomas Schwarz

CDU

Maika Friemann-Jennert
Detlef Lindner
Heino Schütt

Dietmar Eifler
Burkhard Lenz
Beate Schlupp

DIE LINKE

Barbara Borchardt
Jacqueline Bernhardt

Karen Stramm
Simone Oldenburg

GRÜNE

Jutta Gerkan

Ulrike Berger
Dr. Ursula Karlowski
Silke Gajek
Johann-Georg Jaeger
Johannes Saalfeld
Jürgen Suhr

NPD

Tino Müller

Michael Andrejewski
Stefan Köster
Udo Pastörs
David Petereit

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Petitionsausschuss
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

fon 0385 / 525-1510
fax 0385 / 525-1515

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger auch über das Internet an den Petitionsausschuss wenden:

Elektronische Petition einreichen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung