Petitionsausschuss

- v.l.: Abg. Jutta Gerkan (B'90/DIE GRÜNEN), Abg. Tino Müller (NPD), Abg. Jacqueline Bernhardt, Abg. Barbara Borchardt (beide DIE LINKE), Abg. Heino Schütt (CDU), Abg. Detlef Lindner, Abg. Maika Friemann-Jennert (beide CDU), Abg. Ingulf Donig (SPD), Abg. Katharina Feike, Vors. Manfred Dachner (beide SPD) abwesend: Abg. Nils Saemann (SPD). Foto: Landtag M-V
Voraussetzung für die Behandlung einer Eingabe ist, dass eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit von Behörden des Landes gegeben ist und dass mit ihr kein Eingriff in ein schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Überprüfung einer richterlichen Entscheidung verlangt wird.
Die Landesregierung und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, auf Verlangen eines Viertels der Mitglieder des Petitionsausschusses die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Akten der ihnen unterstehenden Behörden vorzulegen, jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe zu leisten. Die gleiche Verpflichtung besteht gegenüber vom Ausschuss beauftragten Ausschussmitgliedern.
Weitere Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.
Zusammensetzung des Petitionsausschusses
Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder an:
Vorsitzender: Manfred Dachner (SPD)
Stellv. Vorsitzende: Barbara Borchardt (DIE LINKE)
Fraktion | Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
SPD | Manfred Dachner |
|
CDU | Maika Friemann-Jennert | Dietmar Eifler |
DIE LINKE | Barbara Borchardt | Karen Stramm |
BÜNDNIS 90 / | Jutta Gerkan | Ulrike Berger |
NPD | Tino Müller | Michael Andrejewski |




