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Bis Herbst 2012 Antrag für deutsche Vorschlagsliste

UNESCO-Welterbe Schweriner Schlossensemble?

Der Dom zu Köln ist es, die Klassikerstadt Weimar ebenso. Die Hansestädte Stralsund und Wismar sind es seit 2002: Welterbe der UNESCO. Nun will auch das Schweriner Schloss mit den umliegenden Residenzbauten und Gärten auf die prestigeträchtige Liste. 35 Einträge sind bereits für Deutschland verzeichnet. Der Prachtbau des Historismus wäre ebenfalls ein würdiger Vertreter, da sind sich viele Experten einig.

Das Schweriner Schloss liegt inmitten einer reizvollen Natur- und Kulturlandschaft. Foto: Wolfgang Voss

Durchaus Erfolgsaussichten

Der Kunsthistoriker Prof. Christofer Herrmann jedenfalls bescheinigt dem Schlossensemble in einem Gutachten durchaus Erfolgsaussichten. Er stellte das gut 100-seitige Papier, das eine Grundlage für die Bewerbung sein soll, auf einem Kolloquium am 7. Oktober 2010 im Schweriner Schloss vor. Das Schloss mit den umliegenden Parkanlagen, dem Alten Garten mit Staatstheater und Staatlichem Museum sowie mit dem Marstall und dem Kollegiengebäude, der heutigen Staatskanzlei, hätten einen Ausnahmecharakter im internationalen Vergleich, sagte er.

Er hält die Antragstellung für die Aufnahme des Schweriner Schlossensembles in die UNESCO-Welterbeliste aus drei Gründen für möglich:

1. Das Schweriner Schloss ist ein Meisterwerk der historistischen Baukunst, an dessen Entwurf mehrere herausragende Architekten beteiligt waren und in dessen Konzeption sich grundsätzliche Fragestellungen der Architekturdiskussion des 19. Jahrhunderts in Europa widerspiegeln.

2. Das Schweriner Schlossensemble zählt zu den herausragenden Beispielen des 'romantischen Historismus' und ist auch ein außerordentlich authentisch erhaltenes Beispiel für die Entwicklung des Städtebaus (Verknüpfung von Residenz und Stadt mit einer Park- und Naturlandschaft) im 19. Jahrhundert.

3. Das Schweriner Schlossensemble kann eine außergewöhnlich lange, epochenübergreifende Tradition als historischer, politischer und architektonischer Zentralort (Fürsten- und Parlamentssitz) vom 10. Jahrhundert bis in die Gegenwart vorweisen.

Beschluss des Landtages M-V

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern forderte bereits im Oktober 2007 mit einem Beschluss die Landesregierung auf, die Bewerbung für das Schlossensemble einzuleiten. Am 7. September 2010 verpflichteten sich das Land, die Stadt Schwerin und der Landtag M-V in einer Vereinbarung dazu, alle Anstrengungen zu unternehmen, um schnellstmöglich auf die deutsche Vorschlagsliste (tentative list) für die Aufnahme als Weltkulturerbe zu kommen.

Das Bewerbungsverfahren – Wie geht es weiter?

Die Landeshauptstadt muss ein Antragsbegehren für die nationale Bewerberliste zum Welterbe bis zum Sommer bzw. Herbst 2012 fertigstellen. Dazu sind weitere wissenschaftliche Vorarbeiten erforderlich, so ein Gutachten zur exakten, wissenschaftlich fundierten Bestimmung des „außergewöhnlichen universellen Wertes" des Antragsareals und zur Geschichte des potenziellen Welterbeobjektes. Diese Vorarbeiten fließen in einen Kurzantrag ein. Der ausführliche Antrag mit einem sehr aufwändigen Managementplan soll nur dann in Angriff genommen werden, wenn es für das Schweriner Schlossensemble 2013 ein positives Votum gibt. Bis zum Herbst 2012 kann nämlich jedes Bundesland zwei weitere Kandidaten für die deutsche Bewerberliste vorschlagen. Daraus wählt die Kultusministerkonferenz die aussichtsreichsten Bewerber zur Nachnominierung für die deutsche Kandidatenliste aus.

UNESCO-Welterbe

Der Liste des Welterbes liegt das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (Welterbekonvention) zugrunde. Es wurde am 16. November 1972 in Paris verabschiedet und trat am 17. Dezember 1975 in Kraft. Leitidee der Welterbekonvention ist die Erwägung, dass Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen.
Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten. Die Tempel von Abu Simbel und Philae wurden abgetragen und ca. 180 Meter landeinwärts an einer höher gelegenen Stelle wieder aufgebaut.
Die UNESCO-Welterbeliste umfasst zurzeit insgesamt 936 Denkmäler in 153 Ländern. Davon sind 725 Kulturdenkmäler und 183 Naturdenkmäler. Weitere 28 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.
Im Sommer 2011 erklärte die UNESCO auch die Buchenwälder in Mecklenburg-Vorpommern zu einen Welt-Naturerbe.

 

UNESCO-Welterbe

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst zurzeit 936 Denkmäler in 153 Ländern. Mehr dazu finden Sie auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission.