Aktuell vier Fraktionen in der 7. Legislaturperiode
Sitzverteilung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Nach dem Wahlergebnis vom 4. September 2016 gehörten dem Landtag der 7. Wahlperiode vier Fraktionen an: Die SPD gewann 26 Mandate, die CDU ist mit 16, DIE LINKE mit 11 Abgeordneten vertreten. Die AfD zog mit 18 Abgeordneten erstmals in den Landtag ein. Ein Abgeordneter ist seit seinem Austritt aus der AfD-Fraktion am 5. September 2017 fraktionsloses Mitglied des Landtages. Vier Abgeordnete sind am 25. September 2017 aus der AfD-Fraktion ausgetreten und bildeten die Fraktion Freie Wähler/BMV. Drei Mitglieder dieser Neugründung gehören seit dem 1. Oktober 2019 anderen Fraktionen an, wodurch der Fraktionsstatus von Freie Wähler/BMV erloschen ist. Während die SPD weiterhin über 26 Mandate verfügt, zählt die CDU-Fraktion nunmehr 18 Mitglieder. 14 Abgeordnete bilden die AfD-Fraktion. Zur Fraktion DIE LINKE zählen unverändert 11 Abgeordnete. Zwei Abgeordnete sind fraktionslos. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern 71 Abgeordnete an.
Die Fraktionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören (Artikel 25 Landesverfassung). Als eigenständige und unabhängige Gliederungen wirken sie mit eigenen Rechten und Pflichten an der Arbeit des Landtages mit und unterstützen die parlamentarische Willensbildung. Das Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt die Besetzung der Fachausschüsse.
Der Fraktionsvorsitzende führt die Fraktion politisch und organisatorisch. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung politischer Inhalte, deren Koordination und Abstimmung mit der Partei. Er ist verantwortlich für den Zusammenhalt der Fraktion, ihre politische Geschlossenheit im Parlament und ihre Außendarstellung. Außerdem bestimmt jede Fraktion einen Parlamentarischen Geschäftsführer, der die parlamentarische Arbeit der Fraktion organisiert und den Kontakt zu den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen hält. In der Regel vertritt der Parlamentarische Geschäftsführer seine Fraktion im Ältestenrat des Parlaments.
Jede Fraktion erhält zur Finanzierung ihrer parlamentarischen Arbeit einen Fraktionszuschuss. Dieser setzt sich zusammen aus einem festen Grundbetrag, einem festen Betrag für jedes Mitglied der Fraktion und einem Spezialisierungszuschlag. Oppositionsfraktionen erhalten zusätzlich einen Oppositionszuschlag. Die Fraktionen erhalten diese Mittel nach § 54 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes zur Selbstbewirtschaftung. Aus diesem Betrag sind auch die Gehälter der Fraktionsmitarbeiter zu finanzieren. Die Anzahl der Fraktionsmitarbeiter ist nicht festgelegt. Die Verwendung der Fraktionsgelder für Parteiaufgaben ist unzulässig.
Einflussmöglichkeiten der Fraktionen
Im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie sind die Fraktionen notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung.
Ihre Bildung beruht auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten. Ihr Einfluss ergibt sich aus folgenden Beispielen:
- Fraktionen können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen,
- die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl zum Präsidenten,
- das Stärkeverhältnis der Fraktionen ist entscheidend für die Besetzung des Präsidiums, der Ausschüsse, bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie bei der Festlegung der Redezeit im Plenum.
Fraktionszwang
„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ So steht es in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern (Artikel 22). Die Aussage ist eindeutig: In letzter Konsequenz ist der Abgeordnete ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet. Es gibt also keinen Fraktionszwang – wohl aber eine Fraktionsdisziplin. Und die macht Sinn. Denn ob ein Abgeordneter als Direktkandidat oder über eine Landesliste in den Landtag einzieht – kandidiert hat er zuvor nicht als Privatmann, sondern für eine Partei und für deren politische Ziele.
Die parlamentarische Demokratie wird geprägt vom Gegeneinander der Meinungen politisch denkender Mandatsträger. Aber sie braucht Mehrheiten, um politisch handlungsfähig zu sein. Ein Parlament von 71 Individualisten wäre, wenn es die Fraktion und deren Disziplin nicht gäbe, auf Dauer unberechenbar – auch für seine Wählerinnen und Wähler. Auf den Fraktionssitzungen geht es häufig sehr kontrovers zu. Nach dem Austausch aller Argumente beschließt die Fraktion ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im Plenum.
Aber der Beschluss ist für die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht bindend – es kann also vorkommen, dass Abgeordnete nicht mit ihrer Fraktion stimmen.