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Die Abgeordneten des Landtages


Liebe Gäste,
um die Vollansicht der Sitzordnung im Plenum einsehen zu können, klicken Sie einfach auf die nachstehende Grafik (an dieser Stelle arbeiten wir aktuell an einem interaktiven Tool, welches einen Direkt-Klick auf die verschiedenen Abgeordnetenprofile ermöglicht).
Ein Klick auf „Name“ oder „Fraktion“ (siehe oben) führt Sie vorerst zu den Profilen der 79 Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.
Darüber hinaus können Sie unter „Wahlkreis“ die/den für Ihren Wahlkreis zuständige/n Abgeordnete/n mit Hilfe einer interaktiven Karte ermitteln.
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Ihr Redaktionsteam

Alle Abgeordneten für die neue Wahlperiode

Aktuelle Sitzverteilung

Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehören dem Landtag der 8. Wahlperiode sechs Fraktionen an. Die SPD hat demnach 34 Mandate gewonnen, die AfD 14 und die CDU 12. DIE LINKE ist mit neun Abgeordneten, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP mit jeweils fünf Abgeordneten vertreten. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

Entschädigung der Abgeordneten

Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz M-V (AbgG MV) geregelt und lehnt sich an die Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht an.
Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz M-V wird die Grundentschädigung jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst.
Seit Januar 2023 beträgt die Höhe der zu versteuernden Grundentschädigung 6.727,12 €.

Das AbgG M-V enthält ebenso Regelungen zu weiteren Geldleistungen, wie Reisekostenentschädigung, Aufwendungen für Wahlkreisbüros und Mitarbeiter, Fortbildung sowie Leistungen an ausgeschiedene Abgeordnete.
Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum AbgG M-V, die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz