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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Petitionsausschusses!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Petitionsausschusses. Mit einer Petition können Sie Entscheidungen der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern überprüfen lassen oder auf Missstände hinweisen. Sie können aber auch Vorschläge zur Gesetzgebung unterbreiten oder politische Initiativen im Land anregen.

Als Vorsitzender des Petitionsausschusses möchte ich Sie ermuntern, diesen direkten Weg zu Ihrem Parlament zu nutzen. Die Anforderungen an eine Petition sind einfach: Sie muss schriftlich eingereicht werden, den Absender benennen und unterzeichnet sein. Sie können die Petition mit diesem Online-Formular auch elektronisch einreichen. Die Einzelinitiative ist uns dabei genauso willkommen wie die gemeinsame Petition vieler hundert Menschen. Stellen wir bei der Prüfung Ihrer Petition eine behördliche Fehlentscheidung, eine Gesetzeslücke oder sonstigen Handlungsbedarf fest, können wir die Landesregierung zum Handeln auffordern.

Nutzen Sie Ihr in der Verfassung garantiertes Grundrecht und bringen Sie sich ein, denn die parlamentarische Demokratie braucht Sie, braucht Ihre Anregungen und Ihre Kritik.

Ihr

Thomas Krüger
-Vorsitzender des Petitionsausschusses-


Wissenswertes über Petitionen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung

Aktuelle Informationen

Petitionsausschuss kommt zu seiner 48. Sitzung zusammen

Der Petitionsausschuss hat heute in seiner 48. Sitzung sechs Petitionen, darunter eine mit Regierungsvertretern beraten.

Mit dieser Eingabe fordert der Petent, die stationäre Versorgungssituation für akut und chronisch kranke Kinder an der Universitätsmedizin Rostock strukturell und personell zu verbessern. Hierzu haben Vertreter des Wissenschaftsministeriums und des Sozialministeriums Stellung bezogen. Sie stellten dar, dass derzeit alle Stellen im Facharzt- und Pflegebereich besetzt seien. Zu dem vom Petenten geforderten Eltern-Kind-Zentrum verwiesen sie auf die nun weit fortgeschrittenen Gespräche zwischen der Landesregierung, dem Universitätsklinikum und Südstadt-Klinikum Rostock. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel und die rückläufigen Fallzahlen sei auch Gegenstand der Gespräche, wie eine bessere Kooperation zwischen den Kliniken etabliert werden kann. Im Ergebnis der anschließenden Diskussion beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, um zu erreichen, dass mit Nachdruck an einer zeitnahen Lösung gearbeitet wird.

Im weiteren Verlauf der Sitzung hat der Bürgerbeauftragte Dr. Christian Frenzel dem Ausschuss gemäß §8 Absatz 7 PetBüG M-V den 29. Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2023 vorgestellt. Die Abgeordneten nutzten die Möglichkeit und stellten Fragen zu einzelnen Petitionen und Problemstellungen. Auf dieser Grundlage wird der Ausschuss nach der parlamentarischen Sommerpause über seine Beschlussempfehlung an den Landtag beraten. 

Vorstellung des Petitionsausschusses zum Tag der offenen Tür 2024

Am vergangenen Sonntag konnten sich wieder viele Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Tages der offenen Tür über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren. Das erlangte Wissen konnte dabei gleich bei einem Quiz unter Beweis gestellt werden. Zudem bestand wie jedes Jahr die Möglichkeit, mit Abgeordneten des Ausschusses ins Gespräch zu kommen und Fragen und Anliegen zu äußern.

Photovoltaikanlagen auf Freiflächen: Für und Wider wird im Petitionsausschuss beraten

Der Petitionsausschuss hat sich am 26.06.2024 in seiner 47. Sitzung u. a. mit zwei Petitionen zum Thema Photovoltaik befasst. An der Beratung nahmen Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit (Wirtschaftsministerium) und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung (Innenministerium) sowie Vertreter einer Gemeinde teil.

Zunächst hat der Ausschuss über das Begehren einer Petentin beraten, Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten. Das Innenministerium erläuterte, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Planungshoheit habe und den Bau der Anlage durch den Erlass eines Bebauungsplans ermöglichen könnte. Ein Anspruch auf solche kommunale Planung bestehe aber nicht. Die Gemeinde führte aus, sie habe von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und den Bau einer Anlage ermöglicht. Grundsätzlich habe sie festgelegt, dass max. 1 % der Gemeindefläche zur Gewinnung von Solarenergie genutzt werden könne, dies seien ca. 40 bis 50 ha, die bereits ausgeschöpft seien. Die Festsetzung des von der Petentin begehrten Bebauungsplanes komme daher nicht in Betracht. 

Das Innenministerium begrüßte es ausdrücklich, wenn sich Gemeinden im Vorfeld mit der Thematik auseinandersetzen und Festlegungen treffen, ob und in welchem Umfang Photovoltaikanlagen für die jeweilige Gemeinde in Betracht kommen. Dies könne laut Innenministerium im Wege von Flächennutzungsplänen, Standortkonzepten oder Kriterienkatalogen erfolgen. Auf Nachfrage des Ausschusses bestätigte das Innenministerium, dass derzeit an einer aktualisierten Handreichung für Gemeindevertreter gearbeitet werde. Diese solle die Arbeit der Gemeindevertreter bezüglich der erneuerbaren Energien erleichtern.

Im Ergebnis der Beratung haben die Ausschussmitglieder festgestellt, dass die Gemeinde entsprechend ihrer Planungshoheit eine nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat.

Im Anschluss daran haben sich der Ausschuss und die Vertreter des Wirtschaftsministeriums mit der Forderung von Petenten befasst, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht mehr auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen gebaut werden sollen. Das Wirtschaftsministerium führte dazu aus, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern die Klimaziele und die verbindlichen Vorgaben des Bundes umzusetzen habe. Der Ausbau der erneuerbaren Energien diene den Klimaschutzzielen und dem Gemeinwohl zur Stromversorgung. Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums betonte zudem, dass der demokratische Beteiligungsprozess vor der Verabschiedung des Solarpaketes I eingehalten worden sei und neben der Energiebranche auch das Bundesumweltministerium, verschiedene Umweltverbände und Verfassungsressorts beteiligt worden seien. Der Ausschuss bedankte sich beim Wirtschaftsministerium für die kompetente Beantwortung der Fragen.

Petitionsausschuss berät über Prerower Campingplatz

Der Petitionsausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 05.06.2024 zehn Petitionen beraten. Eine Petition wurde mit den Beteiligten besprochen. Die Petenten hatten sich in diesem Fall darüber beschwert, dass sie ihre Dauercampingstellplätze im Regenbogencamp Prerow künftig nicht mehr nutzen könnten, und sich über die Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V beschwert. Die Stiftung hatte Teilflächen des Campingplatzes erworben und daraufhin die Pachtverträge mit dem Betreiber des Platzes, der Regenbogen AG, gekündigt.

Einer der Petenten nahm stellvertretend für viele Betroffene an der Beratung teil. Er verdeutlichte anhand einer Power-Point-Präsentation sein Anliegen. Nach seinem Informationsstand würden sich keine Verbesserungen für die Dünenlandschaft entwickeln, sollten die Areale des Campingplatzes wie geplant geschlossen werden. Außerdem monierte er, dass die betroffenen Camper an den vorausgegangenen Informationsveranstaltungen nicht teilnehmen konnten, weil die Termine vorher nicht ausreichend bekannt gegeben worden seien. Als Camper habe man zudem darauf vertraut, dass der Campingplatz in seinem gesamten Umfang naturverträglich betrieben werde. Der Petent trug weiter vor, dass ein von ihm beauftragter Gutachter ebenfalls der Auffassung sei, dass die Anwesenheit der Camper nicht zu negativen Beeinträchtigungen der Dünen führen würde. Eine Lösung des Problems sah er darin, das angrenzende Gelände eines stillgelegten Ferienlagers für neue Stellplätze zu nutzen.

Der Vertreter des Nationalparkamtes widersprach den inhaltlichen Ausführungen des Petenten und stellte dar, dass die Entwicklung der Dünenlandschaft sehr wohl durch den Betrieb des Campingplatzes negativ beeinträchtigt werde. Bereits im Jahr 2003 sei im Nationalparkplan festgehalten worden, dass für den Campingplatz eine Lösung außerhalb des Nationalparks oder eine naturschutzverträgliche Lösung gefunden werden müsste. Ein Ziel von Natura 2000 und vom Nationalpark sei u. a., eine Weiterentwicklung der sogenannten Weißdüne zu ermöglichen. Das könne nur durch eine Reduzierung der Campingplatzflächen erreicht werden. Außerdem würden nach der Schließung der betroffenen Areale noch rund 83 Prozent der Campingplatzfläche zur Verfügung stehen.

Der Vertreter der Stiftung Umwelt- und Naturschutz erklärte, dass man zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Einfluss auf die Verkleinerung des Campingplatzes nehmen konnte. Die Rahmenbedingungen seien bereits vorher festgelegt worden. Darüber hinaus stellte er klar, dass keine Dauercampingplätze verloren gehen würden. Den Dauercampern seien alternative Stellplätze in den anderen Arealen angeboten worden.

Im Laufe der Diskussion wurde sodann der Vorschlag des Petenten erörtert, angrenzende Flächen wie das ehemalige Ferienlager, die außerhalb des Nationalparks liegen, als Ausweichflächen für die geschlossenen bzw. zu schließenden Areale zu nutzen. Dieser Vorschlag wurde von allen Beteiligten als ein gangbarer Weg eingeschätzt, um einen Kompromiss zwischen naturschutzrechtlichen Belangen und der weiteren touristischen Nutzung zu erreichen. Die Abgeordneten wiesen jedoch darauf hin, dass sicherzustellen sei, dass diese Flächen dann auch zum Zeitpunkt der Schließung von Arealen zur Verfügung stehen. Hierzu wird sich der Ausschuss nun an das Landwirtschaftsministerium wenden.

Zu vier Petitionen beschloss der Petitionsausschuss, die Anliegen der Petenten vor Ort gemeinsam mit den Beteiligten zu besprechen.

Petitionsausschuss berät über eine geforderte Geschwindigkeitsreduzierung in Stove und die Weiterfinanzierung eines Schülerlabors

Der Petitionsausschuss hat am 29.05.2024 in seiner 45. Sitzung insgesamt elf Petitionen beraten, zwei davon mit Regierungsvertretern.

Zu Beginn hat der Ausschuss eine Petition besprochen, mit der auf der Molzahner Straße in Stove eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h erreicht werden soll. Geladen war u. a. der Bürgermeister, der ausführte, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung seit Jahren diskutiert werde, da die schmale Straße insbesondere eine Gefahr für Kinder und Radfahrer darstelle. Des Weiteren verwies er darauf, dass die Gemeinde die Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten befürworte. Aus seiner Sicht würden alternativ auch sogenannte „Schikanen“, die zusätzliche Kurven bilden, die Fahrgeschwindigkeit verringern. Der Bürgermeister vertrat darüber hinaus die Auffassung, dass das generelle Mitspracherecht der Gemeinden bezüglich der Straßenverkehrsregelungen gestärkt werden sollte. Diesbezüglich wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass auf der Bundesebene eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes diskutiert werde, um den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume einzuräumen. 

Die Vertreter des Landkreises Nordwestmecklenburg führten aus, dass eine gewissenhafte rechtliche Überprüfung ergeben habe, dass laut StVO innerorts grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt und in diesem Fall auch verhältnismäßig sei. Die Anforderungen an eine Ausnahmeregelung seien sehr hoch und die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h hier nicht erfüllt. Zu diesem Ergebnis ist auch das Wirtschaftsministerium gekommen.

Daraufhin erklärten die Vertreter des Landkreises, dass aus ihrer Sicht eher bauliche Maßnahmen umsetzbar seien, um mehr Sicherheit zu schaffen, wie beispielweise ein Gehweg. Auch Geschwindigkeitsanzeigetafeln hätten einen verkehrsberuhigenden Effekt gezeigt. Diese könnten von der Gemeinde aufgestellt werden.

Der Ausschuss hakte mehrfach nach und stellte weitere Vorschläge zur Diskussion, wie zum Beispiel „Freiwillig 30“-Schilder oder eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere in den Zeiten, in denen Schulkinder an der Straße unterwegs sind. Ebenso wurden Beispiele aus anderen Ortslagen angeführt, um abzuwägen, ob die dort angewendeten Regelungen auch in Stove in Frage kommen würden. Schließlich bot der Landkreis an, sich gemeinsam vor Ort die Gegebenheiten noch einmal anzusehen, um eine gute rechtmäßige Lösung zu finden.

Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die auf Bundesebene diskutierte Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und eine mögliche Bundesratsinitiative des Landes beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen. 

Die zweite Petition, die mit Vertretern der Landesregierung beraten wurde, beinhaltet die Forderung nach einer Weiterfinanzierung des Schülerlabors des Forschungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern. Die Landesregierung informierte über den aktuellen Sachstand und äußerte sich auf Nachfrage des Ausschusses u. a. über die Strategie des Landes für außerschulische Projekte. Da sich während der Beratung neue Fragen ergeben haben, die zunächst zu klären sind, wird die Beratung zu dieser Petition zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. 

Petitionsausschuss berät erneut über geänderte Urlaubsregelung

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung eine öffentliche Beratung mit Petenten sowie dem Sozialministerium und dem Kommunalen Sozialverband durchgeführt. Anlass waren zahlreiche Petitionen zur geänderten Urlaubsregelung für Menschen mit Behinderungen in Tagesgruppen.

Die Beratung begann mit sehr persönlichen Berichten einer Mutter und eines Vaters, die stellvertretend für die vielen Petenten teilgenommen haben. Sie erzählten in bewegender Weise, in welcher Form ihre erwachsenen Kinder beeinträchtigt sind und welche Auswirkungen diese Beeinträchtigungen auf die Betreuung in den Tagesgruppen haben. Sie stellten ganz klar heraus, dass auch diese schwerstbehinderten Menschen ein Recht auf Erholung haben. Die Tage in der Gemeinschaft, verbunden mit verschiedenen Anforderungen der Eingliederungshilfe seien kräftezerrend, durchaus vergleichbar mit einem Arbeitsalltag von Werktätigen. 20 Tage reichten da für die Erholung in der Familie nicht aus. Auch wenn das Sozialministerium die Auffassung vertrete, dass es sich bei den im Landesrahmenvertrag angegeben 20 Tagen um einen Durchschnittswert handele und je nach individuellen Bedürfnissen mehr Tage möglich seien, werde dies in der Praxis ganz unterschiedlich gehandhabt. Die Betroffenen fühlten sich als Bittsteller, die der Willkür der Einrichtungen und des Sozialamtes ausgeliefert seien. Deshalb forderten die Petenten Rechtssicherheit für die Betroffenen durch eine eindeutige Regelung.

Die Vertreterin des Sozialministeriums stellte klar, dass es bis 2019 gar keine Regelung zur urlaubsbedingten Abwesenheit in Tagesgruppen gegeben habe und die Einrichtungen ganz unterschiedlich 0 bis 35 Tage gewährt hätten. Die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages hätten daher beschlossen, mit den 20 Tagen eine einheitliche Regelung zu schaffen. Hierbei handele es sich jedoch um eine Vergütungsregelung zwischen den Kommunen als Leistungsträger und den Einrichtungen als Leistungserbringer, die keine unmittelbare Auswirkung auf den privatrechtlichen Betreuungsvertrag des Leistungserbringers mit dem zu Betreuenden habe. Den Vorschlag des Petenten, eine Handreichung mit einer Klarstellung sowie rechtlichen Hinweisen für die Betroffenen zu erstellen, wertete das Sozialministerium als sehr gut. Die Mitarbeiterin des Ministeriums bot dem Petenten an, eine solche Broschüre gemeinsam zu erarbeiten. Sie versicherte zudem, dass die Problematik dem Sozialministerium bekannt und dieses an einer Klarstellung interessiert sei.

Im Folgenden wurden die zahlreichen Fragen und Vorschläge des Ausschusses, der eine Lösung im Sinne der Petenten fordert, erörtert. Sowohl von Seiten des Sozialministeriums als auch des Kommunalen Sozialverbandes wurde zugesagt, die Thematik noch einmal in der Evaluierungskommission zu diskutieren. Die Ausschussmitglieder, die während der Beratung den Petenten gegenüber ihre Hochachtung zum Ausdruck brachten, machten klar deutlich, dass sie an der Sache dranbleiben werden. Die Beratungen werden dementsprechend fortgesetzt.

 

Petitionsausschuss berät in öffentlicher Sitzung

Dem Petitionsausschuss liegen zahlreiche Petitionen zur geänderten Urlaubsregelung für Menschen mit Behinderungen, die in Tagesgruppen betreut werden, vor. Der zum Jahr 2020 geänderte Landesrahmenvertrag sieht in § 15 Abs. 8 vor, dass die Leistungsträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, den vollen Tagessatz nur bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Betreuten von bis zu 20 Tagen im Jahr vergüten. Diese Änderung hat dazu geführt, dass diese Zahl auch in die Betreuungsverträge der Einrichtungen mit den Schwerbehinderten übernommen und der Urlaub damit faktisch von 30 auf 20 Tage gekürzt wurde.

Der Petitionsausschuss hat hierzu bereits mehrfach beraten. In den Beratungen ist deutlich geworden, dass die Regelung ganz unterschiedlich ausgelegt wird. So vertritt das Sozialministerium die Auffassung, dass es sich bei den 20 Tagen um einen Durchschnittswert handelt, der Tagessatz im Einzelfall bei mehr als 20 Urlaubstagen also auch dann gezahlt wird, wenn alle Leistungsberechtigten des jeweiligen Angebots insgesamt im Durchschnitt bis zu 20 Werktage im Jahr wegen Urlaubs abwesend sind. Daher sei ein pauschales Festschreiben der Abwesenheitstage in den einzelnen Betreuungsverträgen nicht angezeigt. Zudem stehe eine Festschreibung im Widerspruch zur Personenzentrierung der Eingliederungshilfe. Die Leistungserbringer, also die Träger der Einrichtungen, gehen hingegen davon aus, dass die Angabe der 20 Tage pro Person zu verstehen sei. Die Evaluierungskommission, in der die Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages vertreten sind, hält eine Änderung des Rahmenvertrages für nicht erforderlich und verweist darauf, dass es nur sehr wenige Problemanzeigen gebe und diese individuell gelöst werden könnten. Das wiederum sehen die Petenten kritisch. Sie fordern weiterhin klarstellende Regelungen, damit sich die Beteiligten auf einen von allen akzeptierten Rechtsrahmen berufen können.

Um hier eine Klarstellung zu erreichen, wird der Ausschuss am Mittwoch, dem 17. April 2024, um 9.00 Uhr eine öffentliche Beratung durchführen. An der Sitzung nehmen sowohl einzelne Petenten als auch das Sozialministerium und der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern teil.

Petitionsausschuss empfiehlt Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes

Zu Beginn der 43. Sitzung des Petitionsausschusses am 10.04.2024 befassten sich die Ausschussmitglieder mit der Frage, ob eine Änderung des Landesbeamtenversorgungsrechts erforderlich ist. Anlass dieser Beratung waren die Beschwerden von mehreren Betroffenen, bei denen aufgrund der Festsetzung ihrer Versorgungsbezüge, insbesondere der Dienst- und Vordienstzeiten, umfangreiche Einschnitte in ihre Versorgung vorgenommen wurden. Denn bei ihnen wurden gemäß § 12a Landesbeamtenversorgungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 30 des Landesbesoldungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Zeiten, die durch eine besondere persönliche Nähe zum System der ehemaligen DDR gekennzeichnet sind, sowie die Zeiten, die vor einer systemnahen Tätigkeit liegen, bei der Festsetzung der Versorgung nicht berücksichtigt.

An dieser Beratung nahmen der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Christian Schumacher, sowie der Bürgerbeauftragte, Dr. Christian Frenzel, in seiner Funktion als Beauftragter für die Landespolizei teil. Beide setzten sich für eine Gesetzesänderung ein. Der Vertreter der Gewerkschaft der Polizei begründete dazu, dass die systemnahen Berufszeiten in der ehemaligen DDR die Höchstgrenze für das Zusammentreffen von Rente und Versorgung mindern würden. Die herabgesetzte Höchstgrenze bewirke im Ergebnis eine stärkere Kürzung des Ruhegehalts und somit eine Verringerung der Gesamtversorgung aus Beamtenversorgung und Rente. Da von dieser Regelung auch jegliche davorliegenden Zeiten betroffen seien, bleibe in bestimmten Fallkonstellationen ein nicht unbedeutender Anteil der Erwerbsbiographie bei der verbleibenden Versorgung unberücksichtigt. Er gab außerdem zu bedenken, dass diese Zeiten seinerzeit einer Einstellung in das Beamtenverhältnis nach 1990 nicht entgegengestanden hätten und eine solche Unterscheidung nach 30 Jahren deutscher Einheit unangemessen erscheine. Die damit verbundene zum Teil erhebliche Versorgungskürzung sei zudem einem zunehmenden Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, nachdem die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ihre entsprechenden Regelungen bereits zugunsten der Versorgungsempfänger geändert hätten.

Der Beauftragte der Landespolizei äußerte, dass es gerechtfertigt sei, die besondere persönliche Nähe zum System der ehemaligen DDR in dieser abstrakt gewählten Formulierung gesetzlich zu regeln. In der Praxis habe sich aber gezeigt, dass es für die Betroffenen nahezu unmöglich sei, die Vermutung der Systemnähe zu widerlegen. Dadurch werde die Gesetzeslage den besonderen persönlichen Umständen der Menschen nicht ausreichend gerecht, sodass in Anbetracht dessen eine Gesetzesänderung erfolgen sollte.

Im Ergebnis der Beratung stellten auch die Ausschussmitglieder Handlungsbedarf fest. Die Landesregierung soll daher gebeten werden, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der sich an den Regelungen des Landes Brandenburg orientieren soll. Auf dieser Grundlage wird der Petitionsausschuss eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten.

Im Anschluss daran erörterten die Ausschussmitglieder zusammen mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums eine Petition, in der die Petentin das Vorgehen eines Landwirts kritisierte, der Schreckschussgeräte zur Vergrämung der Tiere auf seinen Ackerflächen nutzt, die aufgrund ihrer Lautstärke nicht zumutbar seien.

Die Vertreter des Landwirtschaftsministeriums führten aus, dass es für solche Anlagen zwar eine Anzeigepflicht an die unteren Naturschutzbehörden gebe, soweit diese in EU-Vogelschutzgebieten aufgestellt würden, es aber keine Konsequenzen habe, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen werde. Ansonsten bestehe für die Vergrämungsanlagen auf Flächen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete keine Anzeige- oder Genehmigungspflicht. Sollten aber Beschwerden an die zuständigen Behörden herangetragen werden, würden auch Lärmmessungen erfolgen und Maßnahmen ergriffen, um einen Verursacher zu ermitteln.

Im weiteren Verlauf der Beratung konnte ermittelt werden, dass der von der Petentin dargestellte Sachverhalt kein grundsätzliches Problem darstellt, sondern wohl nur in ihrem Wohnumfeld auftritt. Da die Behörden in diesem Einzelfall seit Jahren daran scheitern, eine Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Anwohner als auch des Landwirts befriedigen, verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, um auf das Anliegen der Petentin besonders aufmerksam zu machen.

Petitionsausschuss berät über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband und über die Ablehnung einer Bauvoranfrage

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung zwölf Petitionen beraten, darunter eine mit Regierungsvertretern. Mit dieser Petition verfolgt der Petent das Ziel, eine Sonderregelung über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband für unbewirtschaftete Flächen zu schaffen. In seinem Fall könne er seinen Wald, der in einem Naturschutzgebiet liegt, nicht bewirtschaften, müsse aber die volle Umlage an die Gemeinde zahlen. Der Ausschuss befragte hierzu Vertreter des Innenministeriums und des Landwirtschaftsministeriums; gemeinsam wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Landesregierung verwies hierbei auf die Gemeinde, die durch eine Satzungsänderung dem Anliegen des Petenten nachkommen könnte. Zusätzlich stünde es dem Petenten frei, Wiederspruch gegen den Bescheid der Gemeinde für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband einzulegen und den Klageweg zu beschreiten. Am Ende der Beratung beschloss der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beriet der Petitionsausschuss auch über das Begehren eines Tischlermeisters, der eine Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle in eine Tischlerei anstrebt. Das Bauamt hatte seine diesbezügliche Bauvoranfrage abgelehnt. Der Petitionsausschuss verständigte sich darauf, hierzu einen Ortstermin durchzuführen.

Petitionsausschuss berät über die Einstellung von Grabungstätigkeiten des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege und verabschiedet den Bürgerbeauftragten Matthias Crone

Zu Beginn seiner 41. Sitzung am 28.02.2024 hat sich der Petitionsausschuss mit einer Petition zur Einstellung von Grabungstätigkeiten der Landesarchäologie Mecklenburg-Vorpommern befasst. Infolge eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin war die frühere landeseigene Grabungstätigkeit des Landesamts für Archäologie und Denkmalpflege bei vermuteten Bodendenkmalen eingestellt worden, sodass der Bedarf und auch die Finanzierung von Mitarbeitern für diese Grabungszwecke nicht mehr gegeben waren. Das kritisierte die Petentin, eine ehemalige landesarchäologische Projektmitarbeiterin. Während der Beratung nahmen hierzu Vertreter des Wissenschaftsministeriums Stellung und beantworteten die Fragen der Ausschussmitglieder. Das Ministerium stellte dar, dass im Zuge der geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes beabsichtigt sei, eine entsprechende Rechtsgrundlage auch für jene Fälle zu schaffen, in denen das Vorhandensein eines Bodendenkmals mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermutet wird. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss daher, die Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen zu überweisen, um auf das Anliegen der Petentin besonders hinzuweisen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung verabschiedete der Ausschuss den Bürgerbeauftragten Matthias Crone. Der Vorsitzende Thomas Krüger dankte Herrn Crone für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss.   

Petitionsausschuss stellt Handlungsbedarf bei Vor-Ort-Termin fest

In seiner Sitzung am 17.01.2024 führte der Petitionsausschuss eine öffentliche Ortsbesichtigung auf der Insel Usedom durch. Anlass war die Kritik eines Petenten, der als Küstenfischer auf der Insel tätig ist und sich darüber beschwerte, dass der Gothensee in den letzten Jahrzehnten seitens der zuständigen Behörden vernachlässigt worden sei. So würden Eingriffe in den unter Naturschutz stehenden See nicht ausreichend verfolgt und geahndet. Zum anderen werde durch die Vorgehensweise der Wasserbehörde das Ökosystem des Sees geschädigt, was sich bereits darin äußere, dass das Pflanzenwachstum beeinträchtigt und der See nicht mehr befischbar sei.

An der Sitzung nahmen neben dem Petenten auch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern sowie des Landkreises Vorpommern-Greifswald teil. Zunächst tauschten sich die Beteiligten über die derzeitige Situation aus. Hierbei wurde deutlich, dass die von den zuständigen Behörden veranlassten Unterhaltungsmaßnahmen nicht ausreichen, die Probleme aber auch nicht kurzfristig gelöst werden können. Denn der Gothensee ist Bestandteil eines komplexen, künstlich angelegten Wassereinzugsgebiets, das unterschiedlichen Interessenlagen gerecht werden muss. Dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Nutzung eines angrenzenden Niedermoorgebietes, die Gewährleistung eines Mindestwasserstandes sowie von Hochwasserschutzmaßnahmen. Um diesen Anforderungen entsprechen zu können, wurden seinerzeit Entwässerungsgräben angelegt und Schöpfwerke in Betrieb genommen. Wenn hier Veränderungen vorgenommen werden sollen, bedürfe es nach Ansicht des Landwirtschaftsministeriums eines Entwicklungskonzeptes. Die vom Petenten aufgestellten Forderungen könnten dabei aber nicht vollständig berücksichtigt werden, da diesen sowohl technische als auch ökologische Vorgaben entgegenstehen würden.

Im Anschluss daran besichtigten die Sitzungsteilnehmer den Sackkanal, ein Schöpfwerk und den Gothensee, die Teil des komplexen Systems sind. Im Ergebnis haben sich die Beteiligten darauf verständigt, dass das Landwirtschaftsministerium prüft, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um den Zustand des Gothensees mit den dazugehörigen Entwässerungssystemen zu verbessern. Sobald hierzu eine Antwort vorliegt, wird sich der Petitionsausschuss erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.

Petitionsausschuss berät über die geplante Ortsumgehung Schwerin-Nord und über eine Ausbildungsvergütung für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher

Der Petitionsausschuss beriet am Mittwoch in seiner 39. Sitzung gleich zwei Petitionen mit Behördenvertretern.

Zunächst befasste sich der Ausschuss ausführlich mit der Forderung der Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse“, die sich gegen die geplante rund vier Kilometer lange Umgehungsstraße im Norden der Landeshauptstadt Schwerin wendet. Neben den Petenten waren auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerins und der Stadt Schwerin anwesend. Die Petenten bekräftigten ihre Kritik an den Planungen zur Weiterführung der bestehenden Ortsumgehung, dem sog. Lückenschluss im Norden. Nach Meinung der Petenten ist die Ortsumgehung nicht erforderlich, da so keine spürbare Entlastung der Verkehrslage für die Stadt Schwerin eintreten würde, die seinerzeit Grund für die geplante Maßnahme gewesen sei. Außerdem sei damit ein Überbau wertvoller landwirtschaftlicher Flächen und Naturschutzgebiete, u. a. von Moorflächen, verbunden. Zudem sei die damalige Planung überholt und entspreche auch nicht mehr der zwischenzeitlich angestrebten Verkehrswende. Die Petenten erklärten darüber hinaus, dass sich mit der Nordumfahrung die Verkehrslage auf der B 104 in der Ortschaft Rampe, die heute schon angespannt sei, zuspitzen werde. Das Wirtschaftsministerium führte aus, dass es an der Planung festhalte, da es den Lückenschluss weiterhin für erforderlich halte, um den überregionalen Verkehr aus der Stadt Schwerin fernzuhalten. Es verwies darauf, dass in die damaligen Planungen auch Verkehrsprognosen einbezogen worden seien, sodass die Planungen keineswegs überholt seien. Zudem werde im Rahmen der derzeitigen Entwurfsplanung eine Überprüfung und Ergänzung des Verkehrsmodells durchgeführt. Die Stadt Schwerin stellte dar, dass sie das Projekt ebenfalls befürworte. Der Ausschuss betonte, dass er bei der Umsetzung des Vorhabens Maßnahmen zur Entlastung in der Ortsdurchfahrt Rampe für erforderlich erachte. Er beschloss daher, die Petition sowohl an die Landesregierung als auch die Fraktionen zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.   

Gegenstand der zweiten Petition, die mit Regierungsvertretern beraten wurde, ist die Forderung nach der Einführung einer Ausbildungsvergütung für Staatlich anerkannte Erzieher. Die Vertreterin des Bildungsministeriums beantwortete hierzu die Fragen der Abgeordneten. Sie stellte heraus, dass es verschiedene Wege zur Ausbildung von Erziehern gebe, die zum Teil bereits vergütet würden. Vorteil der vollzeitschulischen Ausbildung, die nicht vergütet, aber bspw. über BAföG finanziell unterstützt werde, sei die damit verbundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Ergebnis der Beratung sah der Petitionsausschuss daher keinen Handlungsbedarf im Sinne der Petenten und beschloss, das Petitionsverfahren abzuschließen.  

Petitionsausschuss berät in seiner 38. Sitzung

13 Petitionen standen heute zur Beratung auf der Tagesordnung der 38. Sitzung. Unter anderem erörterte der Petitionsausschuss das weitere Vorgehen zur Petition Ortsumfahrung Schwerin-Nord. Die Petenten fordern eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes hinsichtlich der Klimaschutzziele und setzen sich konkret für die Einstellung der Planungen rund um die Ortsumfahrung Schwerin-Nord ein. Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, hierzu eine Beratung mit Regierungsvertretern und den Petenten durchzuführen.

In einer weiteren Petition ging es um einen See auf der Insel Usedom. Der Petent, der dort als Fischer arbeitet, fordert die Überprüfung naturrechtlicher Vorgaben rund um diesen See. Der Petitionsausschuss beschloss nun, hierzu einen Ortstermin durchzuführen. Über diesen öffentlichen Ortstermin wird der Petitionsausschuss gesondert informieren.

Petitionsausschuss kommt zu seiner 37. Sitzung zusammen

Der Petitionsausschuss hat heute in seiner 37. Sitzung zehn Petitionen beraten und sich über das weitere Vorgehen verständigt. Hierunter fielen vier Petitionen, zu denen Ausschussmitglieder vorab Ortstermine durchgeführt haben. Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses findet in der kommenden Woche am 29.11.2023 statt. 

Petitionsausschuss trifft sich zu einem Vor-Ort-Termin auf Usedom

Am kommenden Mittwoch, dem 25. Oktober 2023, wird der Petitionsausschuss in der Stadt Usedom eine öffentliche Ortsbesichtigung durchführen. Anlass der Ortsbesichtigung ist eine Petition, in der sich der Petent dafür einsetzt, dass auf der B 110, die durch die Stadt Usedom führt, zwei Fußgängerampeln eingerichtet werden. So soll eine Fußgängerampel auf Höhe des ALDI-Marktes und die weitere Anlage auf Höhe des Netto-Marktes errichtet werden, damit eine gefahrlose Überquerung der vielbefahrenen Umgehungsstraße sichergestellt wird.

Zum Anliegen des Petenten wurde bereits eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums eingeholt, in der dargestellt wurde, welche Maßnahmen für die Überquerung der B 110 bereits vorgesehen sind. Die Antwort hat den Petenten nicht zufrieden gestellt. Er bezweifelt, dass die vom Land geplanten Querungsmöglichkeiten ausreichen würden, um die Gefahren für die Fußgänger, hier insbesondere für die Senioren der benachbarten Wohnanlage, zu beseitigen. Um seine Bedenken und Vorschläge beurteilen zu können, wollen sich die Abgeordneten während der Ortsbesichtigung einen Überblick zur Verkehrssituation verschaffen. Dabei soll auch dem Petenten und der Landesregierung Gelegenheit gegeben werden, sich zum Sachverhalt zu äußern. Neben dem Petenten werden auch der Bürgermeister der Stadt sowie Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Neustrelitz und des Landkreises Vorpommern-Greifswald vertreten sein. Die öffentliche Ortsbesichtigung beginnt um 10 Uhr, Treffpunkt ist der Parkplatz des ALDI-Marktes (Bäderstraße 3).

Petitionsausschuss befasst sich mit regionalgeschichtlichen Themen

Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung standen gleich zwei regionalgeschichtliche Themen. Zum einen hat der Petitionsausschuss mit Vertretern des Wissenschaftsministeriums und der Universität Rostock über die Forderung eines Historikers beraten, die volkskundliche Forschungsarbeit an der Universität Rostock wiederherzustellen. Zum anderen hat sich der Ausschuss erneut mit der Eingabe zur Festung Dömitz befasst, mit der bereits 2018 gefordert wurde, die Festung ins Landeseigentum zu übernehmen oder zumindest eine langfristige Finanzierung der dringend notwendigen Sanierung sicherzustellen.

Der Vertreter der Universität Rostock stellte zunächst ausführlich die Gründe für die strukturellen Veränderungen dar, die im Wesentlichen auf unumgängliche Stellenreduzierungen im Bereich der Volkskunde und Regionalgeschichte zurückzuführen seien. Das nun geplante Zentrum für Regionale Geschichte und Kultur Mecklenburgs stelle eine gute Lösung dar, die Volkskunde, die für sich nur schwer zu erhalten sei, in Kooperation mit anderen Fächern in eine neue Struktur einzubinden. Ein solches Zentrum entspreche zudem dem Wissenschaftsverständnis des frühen 21. Jahrhunderts, das auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ausgerichtet sei. Er informierte den Ausschuss, dass die für das Zentrum eingerichtete Professur für Regionale Kulturgeschichte, die auch die maritime Geschichte und Kultur umfasse, seit dem 01.10.2023 besetzt sei, sodass nun mit der Errichtung des Zentrums begonnen werden könne.

Seitens des Bildungsministeriums und der Universität Rostock wurde im Laufe der Diskussion mehrfach betont, dass der Bereich der Volkskunde, einschließlich der maritimen Volkskunde, von großer Bedeutung sei. Das Wossidlo-Archiv verfüge über eine sehr gute Materialsammlung, die forschungswürdig und dementsprechend erhaltenswert sei.

Nachdem auch die Fragen der Abgeordneten beantwortet waren, beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung und die Fraktionen des Landtages zu überweisen, um die weitere Entwicklung der volkskundlichen Forschung nach Errichtung des Zentrums im Blick zu behalten.

Zur Festung Dömitz hat der Petitionsausschuss bereits eine Beratung mit verschiedenen Behörden und einen Ortstermin durchgeführt. Ergebnis des Ortstermins im Mai dieses Jahres war die Errichtung einer Arbeitsgruppe, an der neben einer Vielzahl von Vertretern verschiedenster Behörden auch ein Ausschussmitglied mitwirkt. Die Abgeordnete berichtete nun über die erste Sitzung der Arbeitsgruppe. Da der Bericht erneut deutlich gemacht hat, dass die Stadt die Aufgabe nicht nur finanziell, sondern auch personell nicht leisten kann, beschloss der Ausschuss, an die Landesregierung die Frage zu richten, wie das Land die Stadt, ggf. auch organisatorisch, unterstützen kann. Der Ausschuss wird die Petition sodann erneut beraten.

Mitglieder des Petitionsausschusses aus Sachsen-Anhalt zu Besuch in Schwerin

An der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses nahm eine Delegation aus Sachsen-Anhalt teil. Der Delegation gehörten die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Monika Hohmann, die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Angela Gorr, sowie vier weitere Abgeordnete des Petitionsausschusses an. Die Delegation ist nach Schwerin gekommen, um in einen Erfahrungsaustausch mit dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten zu treten.

Nachdem der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Thomas Krüger, die Delegation in Empfang genommen hatte, eröffnete er die 34. Sitzung des Petitionsausschusses, bei der zunächst eine Petition erörtert wurde, die den Neubau bzw. die Erweiterung einiger Rad- und Fußwege in und um den Wohnort des Petenten herum zum Gegenstand hat. Die hierzu geladenen Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerin und der betroffenen Kommune äußerten, dass Teile der gewünschten Wege bereits in Planung seien und zeitnah mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden solle. Bei der vom Petenten gewünschten Radtrasse über eine ehemalige Eisenbahnbrücke sei hingegen dargestellt worden, dass die zuständige Kommune nicht beabsichtige, diese Verbindung als Radweg auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich aber noch weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der Pflege und Instandhaltung der Brücke ergeben. Daher wird sich der Petitionsausschuss nach weiterer Sachverhaltsaufklärung zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.

In dem dann folgenden Tagesordnungspunkt setzte sich der Petitionsausschuss mit der Situation blinder und hochgradig sehbehinderter sowie taubblinder Menschen auseinander. Die Petenten fordern angesichts der starken Inflation eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Betroffenen in Form einer Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie der Einführung eines Taubblindengeldes. Hierzu nahm eine Vertreterin des Sozialministeriums Stellung. Diese lehnte eine Dynamisierung aus verschiedenen Gründen ab. So handele es sich beim Landesblindengeld um eine freiwillige Leistung des Landes. Zudem liege die Höhe des Landesblindengeldes im Ländervergleich im mittleren Bereich. Zusätzlich seien die bestehenden Hilfsangebote für Blinde und Taubblinde ebenfalls sehr umfangreich. Auch wegen der angespannten Haushaltslage und der bestehenden Schuldenbremse seien eine Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie die Einführung eines Taubblindengeldes nicht umsetzbar. Die Ausschussmitglieder konnten im Ergebnis der Beratung den Standpunkt des Ministeriums zum derzeitigen Zeitpunkt nachvollziehen, vertraten darüber hinaus aber die Auffassung, dass die Problematik angesichts weiterer Entwicklungen sowohl im technischen als auch im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich regelmäßig neu zu bewerten sei. Daher beschloss der Petitionsausschuss dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.

Im Weiteren wurde eine Petition beraten, zu der vom Ausschuss beauftragte Abgeordnete am Vortag einen Ortstermin durchgeführt hatten. Bei diesem wurde festgestellt, dass die Grundstücksbepflanzung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nicht den Vorgaben der Innenbereichssatzung entspricht, die eine Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Bäumen vorsieht. Hier wurde jedoch eine Lebensbaumhecke gepflanzt, die mittlerweile eine Höhe von etwa acht Metern erreicht hat und für eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Nachbargrundstückes sorgt. Da bei dem Treffen keine Einigung erzielt werden konnte, verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die zuständige Gemeinde zu bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Konflikt zu lösen.

Im Anschluss an die Ausschusssitzung tauschten sich die Ausschussmitglieder beider Petitionsausschüsse über die Verfahrensweisen bei der Bearbeitung von Petitionen aus. Dieser Dialog wurde in weiteren Gesprächen mit der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt.

Petitionsausschuss berät über die Personaldichte im Landesarchiv Greifswald und über die ambulante intensivpflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses wurde von einer Delegation des Nordrhein-Westfälischen Petitionsausschusses mit dem Vorsitzenden Herrn Serdar Yüksel und dem stellv. Vorsitzenden Herrn Thomas Schnelle begleitet. Neben der Teilnahme an der Ausschusssitzung, einem Gespräch mit den Ausschussmitgliedern und einer Schlossführung besuchte die Delegation zusammen mit dem Bürgerbeauftragten Herrn Crone die Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Stern-Buchholz.

Bei der ersten Petition der gestrigen Beratung ging es um die Forderung nach mehr Personal im Landesarchiv Greifswald. Der Petent hatte schon 2018 eine Aufstockung des Personals gefordert. Damals wurde auf die geplante Zusammenlegung mit dem Stadtarchiv sowie auf die Einstellung einer weiteren Mittarbeiterin hingewiesen. Da sich die Personallage am Landesarchiv und somit der Service aus Sicht des Petenten nicht verbessert hatte, reichte er nochmals eine Petition ein. In der gestrigen Ausschusssitzung äußerte sich nun ein Vertreter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege zum kritisierten Personalengpass. Dieser verwies auf die bislang beispiellose Investition von ca. 75 Mio. Euro in die neue Landesbibliothek, die auch dem Landesarchiv Greifswald zugutekomme, und auf eine schrittweise Digitalisierung der Bestände. Diese könne in der Regel jedoch nicht systematisch erfolgen, sondern erst nach Anforderung der Dokumente. Er betonte, dass der außerordentlich hohe Gesamtbestand an Dokumenten eine kaum zu bewältigende Aufgabe sei. Nach Auffassung des Ausschusses stellt die Digitalisierung der Bestände eine Lösung des Problems dar, da auf diese Weise eine örtlich und zeitlich unabhängige Nutzung des Archivs möglich sei. Daher sollte das Augenmerk darauf gerichtet sein. Um Möglichkeiten zu prüfen, wie die Digitalisierung der Archivbestände vorangetrieben werden könne, beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung zu überwiesen.

Unter dem zweiten Tagesordnungspunkt erörterte der Ausschuss eine Petition zur ambulanten Versorgung von Kindern mit Intensivpflegebedarf. Die Petentin begehrt die Zulassung der Krankenkasse für eine entsprechende ambulante Wohngruppe. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nahm hierzu Stellung und beantwortete die Fragen der Abgeordneten umfassend. Dabei wurde dargestellt, dass der Bedarf an einer ambulanten intensivpflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land mit den bestehenden Angeboten in Form von häuslicher Pflege und gemischten Wohngruppen gedeckt werden könne. Das Ministerium teilte zudem die Auffassung der Krankenkasse, dass es sich bei der beantragten Versorgung nicht um eine ambulante Wohngruppe, sondern um eine stationäre Intensivpflege handelt, die durchaus zugelassen werden könne. Eine solche lehne die Petentin jedoch ab. Im Ergebnis der Beratung entschieden die Ausschussmitglieder, die Petition abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

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