Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

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Wie wird man Abgeordneter?

Die Abgeordneten werden in freier, gleicher, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Wahlberechtigten des Landes gewählt. 36 Abgeordnete werden durch direkte Wahl in den Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der politischen Parteien gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Direktwahl des Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl nach Landeslisten. Direkt in den Landtag zieht immer derjenige Einzelbewerber ein, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat. Die Zweistimmen sind ausschlaggebend dafür, wie viele Landtagssitze die einzelnen Parteien insgesamt erhalten. Die Differenz aus der Gesamtzahl der gewonnenen Sitze und den errungenen Direktmandaten füllt jede Partei aus ihrer Landesliste auf. Dabei gilt die sogenannte Fünf-Prozent-Klausel. Das heißt, bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Was verdient man als Abgeordneter?

Im Abgeordnetengesetz M-V ist festgeschrieben, dass sich die Höhe der Bezüge (Diäten) an der Besoldung von Richtern orientiert. Damit wird der Verantwortung, die Landtagsabgeordnete mit ihren Entscheidungen für das Land tragen, Rechnung getragen.

Seit Januar 2023 beträgt die Höhe der zu versteuernden Grundentschädigung 6.727,12 Euro. 

Zusätzlich zum "Gehalt" erhält jede/r Landtagsabgeordnete eine so genannte Kostenpauschale von 2.130,71 Euro im Monat. Die wandert aber nicht, wie viele glauben, noch zusätzlich ins private Portmonee. Damit muss der Abgeordnete beispielsweise sein Wahlkreisbüro finanzieren mit allem Drum und Dran - Miete, Heizung, Wasser, Strom, Telefon, Porto, Druckerpapier usw.

Zusätzliche Entschädigungen gibt´s für die Präsidentin des Landtages, ihre zwei Stellvertreterinnen, die Fraktionsvorsitzenden, die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Ausschussvorsitzenden. Schließlich üben sie neben ihrer "normalen" Abgeordnetentätigkeit parlamentarische Sonderfunktionen aus, die mit einem erhebliche Mehr an Arbeit und Verantwortung verbunden sind.

Was tun die Abgeordneten, wenn keine Landtagssitzungen sind?

Die Beschlüsse, die im Plenum (der Vollversammlung aller Abgeordneten) gefasst werden, werden in zahlreichen Beratungen unterschiedlichster Gremien vorbereitet. Der Landtag hat neun Fachausschüsse gebildet, in denen die Gesetzentwürfe mehrfach diskutiert und beraten werden. Jeder Abgeordnete arbeitet - entsprechend seiner fachlichen Qualifikation und seinen Interessen - in mindestens zwei, meist sogar in drei oder vier Ausschüssen mit. Die Ausschüsse beraten nicht nur im Schweriner Schloss, sondern informieren sich oft auch bei Fachexkursionen vor Ort über die Sachverhalte. Außerdem sind alle Abgeordneten Mitglied ihrer Fraktion, arbeiten hier wiederum in verschiedenen Arbeitskreisen und beraten wöchentlich auf der Fraktionssitzung die für die Ausschussarbeit und das Plenum aktuellen Themen.

Einen großen Teil ihrer Arbeit leisten die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen. Sie halten Sprechstunden in ihrem Wahlkreisbüro ab, informieren sich vor Ort über Probleme ihrer Region und nehmen an Beratungen und Veranstaltungen teil.

Viele Abgeordnete sind neben ihrer Tätigkeit als Landtagsabgeordnete auch Mitglieder ihrer Kommunalparlamente und engagieren sich in Vereinen und Verbänden, was zusätzlich mit viel Arbeit verbunden ist.

Wohnen alle Abgeordneten in Schwerin?

Nein. Die Abgeordneten des Landtages kommen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern. Das Land ist für die Landtagswahlen in 36 Wahlkreise aufgeteilt, in denen jeweils ein Abgeordneter direkt für den Landtag gewählt wird. (Die anderen 43 Sitze werden nach den Landes-Wahllisten der Parteien besetzt.) Wer gewählt ist, der pendelt ständig zwischen Parlament, Wahlkreis und Privatleben. Einen großen Teil ihrer Arbeit leisten die Abgeordneten in ihrem Wahlkreis. Hier unterhalten sie ein Büro und haben so immer den direkten Kontakt zu ihren Wählern. Für die Landtagssitzungen, Beratungen der Fachausschüsse und Fraktionssitzungen kommen alle Abgeordneten nach Schwerin. Müssen sie hier wegen der zu großen Entfernung zum Heimatort übernachten, zahlt der Landtag Übernachtungsgeld (120 Euro) bzw. einen Zuschuss zum Mietzins für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit (maximal 600 Euro im Monat).

Warum sind bei der Landtagssitzung oft so viele Abgeordnetenplätze frei?

Der Eindruck ist wirklich fatal: Eine Rednerin am Pult und im Saal gerade mal jeder zweite Abgeordnetenstuhl besetzt. Schwänzen die Abgeordneten ihre wichtigste Sitzung? Natürlich nicht. An den Plenartagen sind alle Abgeordneten im Landtag (außer bei Krankheit). Man muss aber wissen, dass der Terminkalender gerade an den Plenartagen übervoll ist. Denn parallel zur Plenarsitzung finden eine Reihe anderer wichtiger Termine statt: Ausschusssitzungen, Besprechungen mit Fachleuten aus Ministerien und Verbänden, die bei der Gesetzgebung ein wichtiges Wort mitzureden haben, Gespräche mit Besuchergruppen, außerdem muss vielleicht die eigene Rede für das Plenum den letzten Schliff erhalten. Kein Parlamentarier kann sich fünfteilen. Also kann keiner alle wesentlichen Termine der Sitzungswoche gleichzeitig wahrnehmen. Wenn der Abgeordnete X aus Y die wichtigsten Termine in seinen Kalender schreibt, dann ist es vernünftig und wichtig, bei der Abstimmung im Plenarsaal zu sein. Die Debatte zuvor kann er getrost den fachkundigen Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion überlassen. Zumal er das Thema mit seinen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktionssitzung bereits diskutiert hat. Hinzu kommt, dass die Plenarsitzung von morgens bis abends ohne Pause dauert (abgesehen von der Mittagspause, die aber auch oft der vollen Tagesordnung geopfert wird.) Ein halbes Brötchen, eine Tasse Kaffee, ein wichtiges Telefonat und auch der Gang zur Toilette - dass alles wird bei laufendem Parlamentsbetrieb auch noch so nebenbei erledigt.

Neun Stühle bleiben übrigens immer frei, obwohl ihre Inhaber im Plenarsaal sind: die Präsidentin bzw. einer ihrer Stellvertreter sowie die beiden Schriftführer sitzen vorn im Präsidium, genauso wie der Ministerpräsident und fünf Minister, die gleichzeitig Abgeordnete sind.

Darf man als Gast auch eine Frage stellen?

Nein. Die Sitzungen des Landtages sind zwar öffentlich. Das heißt, jeder Wahlberechtigte hat das Recht, als Gast die Sitzung auf der Besuchertribüne zu verfolgen. Aber da er kein Abgeordneter ist, darf er sich auch in keiner Weise in die Diskussion einmischen - weder durch Fragen, Zwischenrufe, Beifall oder Protestrufe. Der Präsident des Landtages hat bei Verstoß gegen diese Vorschrift das Recht, die Besucher zu ermahnen. Bei gravierenden Störungen der Parlamentsdebatte durch Besucher kann er sogar die Besuchertribüne räumen lassen. 

Gibt es bei den Abstimmungen einen Fraktionszwang?

Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." So steht es in der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern (Artikel 22).

Die Aussage ist eindeutig: In letzter Konsequenz ist der Abgeordneten ausschließlich seinem Gewissen verpflichtet.

Es gibt also keinen Fraktionszwang - wohl aber eine Fraktionsdisziplin. Und die macht Sinn. Denn ob ein Abgeordneter als Direktkandidat oder über eine Landesliste einzieht - kandidiert hat er zuvor nicht als Privatmann, sondern für eine Partei und für deren politische Ziele. Die politische Marschrichtung für die Debatte im Plenum wird in der Fraktion, dem Zusammenschluss aller Abgeordneter einer Partei, abgestimmt. Alle sechs im Landtag vertretenen Parteien bilden Fraktionen, weil sie mindestens fünf Sitze im Landtag haben - weniger Mandatsträger bilden eine Gruppe. Ob Gruppe oder Fraktion: Diese Gremien tagen immer zu Beginn der Arbeitswoche vor den Plenarsitzungen und dort geht es häufig sehr kontrovers zu. Nach dem Austausch der Argumente beschließt die Fraktion ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im Plenum. Aber der Beschluss ist für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht bindend - immer wieder kommt es vor, dass Abgeordnete nicht mit der Fraktion stimmen.

Die Parlamentarische Demokratie wird geprägt vom Gegeneinander der Meinung politisch denkender Mandatsträger.  Aber sie brauchen Mehrheiten, um politisch handlungsfähig zu sein. Ein Parlament von 79 Individualisten wäre, wenn es dir Fraktion und ihre Disziplin nicht gäbe, auf Dauer unberechenbar - auch für seine Wählerinnen und Wähler (Hinweis: Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehören dem Landtag der 8. Wahlperiode sechs Fraktionen an. Die SPD hat demnach 34 Mandate gewonnen, die AfD 14 – verfügt jedoch nach dem Austritt einer Abgeordneten (nun fraktionslos) über 13 Sitze im Landtag MV. Die CDU zog mit 12 Sitzen in das Parlament ein. DIE LINKE ist mit neun Abgeordneten, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP mit jeweils fünf Abgeordneten vertreten. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate).