Wissenswertes über Petitionen
Was ist eine Petition?
Petitionen sind Eingaben, mit denen Vorschläge, Bitten oder Beschwerden in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse vorgetragen werden, die im Zusammenhang mit dem Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, stehen oder Vorschläge zur Gesetzgebung enthalten.
Wer kann eine Petition einreichen?
Jede Bürgerin, jeder Bürger, auch jedes Kind hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz sagt hierzu:
„Das Petitionsrecht nach Artikel 10 der Landesverfassung steht jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu. Geschäftsfähigkeit ist zur Ausübung des Eingabenrechts nicht erforderlich; es genügt, dass die Person in der Lage ist, ihr Anliegen verständlich zu äußern.“
Wie muss die Petition aussehen?
Eine Petition ist an keine Form gebunden. Sie muss lediglich schriftlich mit einer Originalunterschrift sowie einem Absender versehen eingereicht werden. Das Anliegen muss klar erkennbar sein. Weiterhin ist es möglich, eine Petition auch auf elektronischem Weg einzureichen. Voraussetzung ist, dass Sie dieses Formular nutzen.
Wann kann der Petitionsausschuss helfen?
Der Petitionsausschuss kann helfen, wenn eine Zuständigkeit oder rechtliche Einwirkungsmöglichkeit der Landesregierung oder von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes gegeben ist. Eingaben, für deren Bearbeitung der Petitionsausschuss nicht zuständig ist, leitet er unverzüglich an die zuständige Stelle weiter.
Wann kann der Petitionsausschuss nicht helfen?
Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann der Petitionsausschuss gerichtliche Entscheidungen weder beeinflussen noch abändern oder aufheben. Auch in privatrechtlichen Auseinandersetzungen – beispielsweise im Nachbarrecht – kann der Petitionsausschuss nicht tätig werden.