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29.03.2024, 08:35 Uhr

Verband für Übergangsfrist bei Wegfall von Hotelmeldepflicht

Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern hat den geplanten Wegfall der Hotelmeldepflicht für deutsche Gäste grundsätzlich begrüßt, sieht aber noch viele offene Fragen. Zum einen müssten die zahlreichen Kur- und Erholungsorte mit entsprechendem Prädikat ihre Satzungen ändern, was nicht so schnell gehe, sagte Verbandschef Tobias Woitendorf der Deutschen Presse-Agentur. Zum anderen gebe es auch rechtliche Unwägbarkeiten, weil die Änderung ausländische Hotelgäste nicht einschließe und sich so möglicherweise auf europäischer Ebene die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz stellen könnte.

Für die Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige sieht der Entwurf des Bundesjustizministeriums für das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG) Änderungen beim Bundesmeldegesetz und der Beherbergungsmeldedatenverordnung vor. Für Hotels bedeutet die Änderung eine Entlastung. Nach früheren Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) fallen etwa 150 Millionen papierhafte Hotelmeldescheine pro Jahr an. Durch Anschaffung, Handling, Lagerung und anschließender Vernichtung der Scheine entstünden Kosten von rund 100 Millionen Euro jährlich.

Auch Woitendorf betonte, die Forderung stehe seit vielen Jahren zu Recht auf der Tagesordnung der Hotelbranche. Allerdings sei zu beachten, dass in MV über 80 Prozent der Übernachtungen auf Orte mit Prädikat entfielen, die in den allermeisten Fällen touristische Abgabesysteme hätten, sprich: Kurabgaben und/der Fremdenverkehrsabgaben erhöben. In vielen Kur- und Erholungsorten gebe es nun die Sorge, dass wenn das Bürokratieentlastungsgesetz ohne ausreichende Übergangsfrist in Kraft trete, kommunale Satzungen als Grundlage für die Erhebung der Abgaben nicht schnell genug angepasst werden könnten. Dadurch könnten auch Investitionen gefährdet werden. Der Verbandschef plädierte deshalb für eine Übergangsfrist über diese Sommersaison hinaus.

Das Bundeskabinett hatte das Bürokratieentlastungsgesetz IV Mitte März auf den Weg gebracht. Es muss im Bundestag und Bundesrat noch abschließend beraten und beschlossen werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor.