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16.04.2024, 17:11 Uhr

Prozess um tödlichen Rennbahn-Unfall: «Es war meine Schuld»

Mit brüchiger Stimme beschreibt der 21-jährige Angeklagte den tödlichen Unfall, den er verursacht hat - nach einer XXL-Schaumparty auf dem Gelände der Galopprennbahn Bad Doberan. Er erinnere sich, wie ein Mensch auf seiner Frontscheibe gelandet sei. Der Aufprall war so stark, dass sie zu Bruch ging.

Der schwere Unfall im Sommer 2022 wird seit Dienstag erneut vor Gericht verhandelt - dieses Mal vor dem Landgericht Rostock. Der damals 19-Jährige hatte mit seinem PS-starken Auto, in dem sich Partygäste befanden, auf einer nahegelegenen Straße eine Gruppe angefahren, die zuvor ebenfalls die Party verlassen hatte. Eine junge Frau starb an ihren Verletzungen, vier weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.

Vom größten Fehler seines Lebens sprach der Angeklagte am Dienstag. «Ich habe anderen Leid zugefügt.» Dieses sei nicht wieder gutzumachen. Er wünsche, er könnte es rückgängig machen.

Das Rostocker Amtsgericht hatte den jungen Mann Ende Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine Sperre verhängt, durch die der Angeklagte erst nach drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis bekommen kann. Dagegen gingen der Verurteilte und auch die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Berufung bezieht sich nach Aussage des Vorsitzenden Richters nur auf die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Die vorinstanzliche Feststellung, dass es sich um einen vermeidbaren Unfall handle, der zum Tod und Verletzungen der Geschädigten geführt habe, sei rechtskräftig.

Der Angeklagte gestand am Dienstag, vor dem Unfall Alkohol konsumiert zu haben. Er habe während der Party zwei Whiskey-Colas getrunken. Während der Verhandlung in erster Instanz hatte er den bei ihm nachgewiesen Alkohol noch mit der Nutzung eines Mundsprays erklärt. Es habe sich dabei um eine Ausrede gehandelt, sagte er nun. Er sei zu feige gewesen, den Alkoholkonsum zuzugeben. Als Fahranfänger unter 21 Jahren hätte er damals gar keinen Alkohol trinken dürfen, sagte am Dienstag der Vorsitzende Richter. Bei dem Autofahrer waren ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt worden.

Nach eigener Aussage bereut der Mann auch, zuvor nicht eingestanden zu haben, dass sein Auto, in dem weiterhin Party-Stimmung geherrscht habe, überfüllt war. Er habe direkt nach dem Unfall der Polizei von fünf Insassen berichtet. Aus seiner damaligen Sicht sei es egal gewesen, wie viele Menschen im Auto gewesen seien. «Es war meine Schuld.» Er könne bis heute nicht sagen, wie viele Menschen hinten eingestiegen seien, räumte aber ein, dass vermutlich tatsächlich sieben Menschen im Auto waren, wie von Zeugenseite berichtet.

Zeugen berichteten am Dienstag, dass ihnen der Wagen wegen der hohen Geschwindigkeit aufgefallen sein. Auf der Straße liefen demnach Menschen, die am frühen Morgen nach dem Ende der Party das Veranstaltungsgelände verlassen hatten. Im Rahmen des Berufungsprozesses sind laut Gericht noch zwei weitere Verhandlungstage geplant.