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25.04.2024, 16:49 Uhr

Klagen gegen Anbindung von LNG-Terminal abgewiesen

Die Genehmigung für die Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht wies Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) ab. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung sei nicht zu beanstanden, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

DUH und Nabu hatten auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom August 2023 geklagt. Schon mit Eilanträgen, die auf einen Baustopp abzielten, waren sie vor dem Leipziger Gericht im vergangenen Jahr gescheitert. Nun lehnte das Gericht die Klagen im Hauptsacheverfahren ab. Umwelthilfe und Naturschutzbund reagierten enttäuscht.

«Auch wenn das Gericht eben keinen Rechtsverstoß erkannt hat, dann ist aus unserer Sicht eben das LNG-Projekt trotzdem energiepolitisch überflüssig, ökologisch für die Ostsee wirklich fatal und eben auch politisch ein schwerer Fehler», sagte die Nabu-Referentin für Meeresschutz, Anne Böhnke-Henrichs, der Deutschen Presse-Agentur.

Beschleunigte Genehmigung

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.

Das Gericht schrieb, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. «Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin.»

Weitere Klagen angekündigt

Die DUH kündigte am Donnerstag weitere rechtliche Schritte an. «Wir werden nicht aufgeben und nun im Genehmigungsverfahren für das LNG-Terminal im Mukran alle rechtlichen Mittel ausschöpfen», teilte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit. Der Bürgermeister der unweit des Terminals gelegenen Gemeinde Binz sagte, seine Gemeinde werde in Kürze Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Genehmigung des LNG-Terminals einreichen. «Wir sind sehr zuversichtlich, damit den geplanten Betriebsbeginn am 15. Mai untersagen zu lassen.»

Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff «Energos Power», das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Die rund 50 Kilometer lange Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin.

Kritik an Eingriffen in die Ostsee

Böhnke-Henrichs sprach von mehr als 100.000 Quadratmetern zerstörter Riffe in einem Schutzgebiet, die bagatellisiert würden. Die bestehenden LNG-Terminals seien schon jetzt nicht ausgelastet. Schon zum Zeitpunkt des beklagten Genehmigungsverfahrens im zurückliegenden Sommer habe es Anzeichen gegeben, dass keine Gasmangellage mehr bestehe.

Finn Viehberg, Leiter des WWF-Büros Ostsee, verwies auf den schlechten Zustand der Ostsee. Umweltverträglichkeitsprüfungen würden ausgehebelt, um ihr wissentlich noch mehr Schaden zuzumuten. Er verwies auf den stark unter Druck stehenden Hering, der seine Kinderstube im Greifswalder Bodden hat. Auch hier wurde die Leitung verlegt. «Es ist enttäuschend zu hören, dass das Gericht nicht seiner Verantwortung nachkommt, die gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie die Klimakrise und das Artensterben angemessen in dem Verfahren zu berücksichtigen», kritisierte Viehberg.

Der Bund hatte das Rügener LNG-Terminal auch wegen seiner geografischen Lage verteidigt. Dem Standort komme besonders wegen der Einspeisemöglichkeit im Osten Deutschlands eine hohe Bedeutung für die nationale und europäische Energieversorgung zu, hatte das Bundeswirtschaftsministerium Ende Februar erklärt.

«Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem jeder die Möglichkeit hat, auch staatliches Verwaltungshandeln unabhängig überprüfen zu lassen», wurde der Schweriner Wirtschaftsminister, Reinhard Meyer (SPD), zitiert. Mit dem Bergamt Stralsund war eine Behörde in seiner Zuständigkeit für die beklagte Genehmigung zuständig. «Jetzt haben wir eine höchstrichterliche Entscheidung und damit Rechtssicherheit. Das ist gut für alle Beteiligten.»