Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

zum Seitenanfang zum Seitenanfang
Zur Ticker Übersicht
30.04.2024, 12:50 Uhr

Schreiner hätte Doktortitel nicht verliehen werden dürfen

Die Universität Rostock hat den Entzug des Doktortitels im Falle der Berliner Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner mit dem Ausmaß an nicht ausreichend gekennzeichneten Textübernahmen in ihrer Dissertation begründet. Die Quantität der Fehler und ihre qualitative Gewichtung ließen den Fakultätsrat zu dem Schluss kommen, dass das Werk den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht genüge, teilte das Gremium der Juristischen Fakultät am Dienstag mit. «Daher hätte Frau Schreiner der Doktorgrad nicht verliehen werden dürfen. Der Fakultätsrat hat daher einstimmig beschlossen, den Doktorgrad wieder zu entziehen.» Die CDU-Politikerin und Juristin kündigte nach Bekanntwerden der Entscheidung ihren Rücktritt von ihrem Posten als Senatorin an.

Schreiner habe zwar ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert. In der Gesamtschau habe die Übernahme fremder Textpassagen aber quantitativ und qualitativ einen solch prägenden Einfluss auf die Dissertationsschrift, «dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat». Der Fakultätsrat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und sei sich bewusst, dass der Entzug des Doktortitels eine schwerwiegende Maßnahme darstelle. Schreiner habe sich während des gesamten Verfahrens auskunftsbereit und kooperativ gezeigt. Sie sei angehört worden und Ihre Stellungnahmen seien Gegenstand der sachlichen und rechtlichen Erwägungen gewesen.

Schreiners Doktorarbeit mit dem Titel «Arbeitnehmerberücksichtigung im Übernahmerecht» wurde mit «cum laude» («mit Lob») bewertet und der Fakultät zur Annahme empfohlen. Die mündliche Prüfung laut Uni erfolgte am 26. Januar 2007. Das Promotionsverfahren liege mithin 17 Jahre zurück. Die beiden Gutachter seien seit längerem im Ruhestand. Die Arbeit wurde 2008 im VDM Verlag publiziert. Schreiner selbst hatte die Universität Rostock nach Plagiatsvorwürfen um das Prüfverfahren gebeten.