Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

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Rechtsgrundlagen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

Grundlage für die Arbeit des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist die Landesverfassung. Darüber hinaus gibt sich der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Geschäftsordnung, in der alle Details der parlamentarischen Arbeit geregelt sind. Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Abgeordnetengesetz geregelt.

In der Verfassung des Landes sind neben den Grundrechten und Staatszielen im Abschnitt Staatsorganisation alle Festlegungen zum Landtag, zur Landesregierung und zum Landesverfassungsgericht festgeschrieben. Der Abschnitt Staatsfunktionen enthält Festlegungen zum Gesetzgebungsverfahren, zu Elementen der direkten Demokratie, zu Haushalt und Rechnungsprüfung. Hinzu kommen Festlegungen zu Landesverwaltung und Selbstverwaltung sowie Rechtsprechung.

Hier können Sie die Rechtsgrundlagen nachlesen.

25 Jahre Landesverfassung MV

Youtube-Video des Festaktes zum Jubiläum der Landesverfassung online

Mit der Feststunde "25 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern" hat der Landtag am 15. November das Jubiläum der Landesverfassung gefeiert. Die Verfassung trat am 15. November 1994 in Kraft. Die Festrede im Plenarsaal des Schweriner Schlosses hielt die langjährige Präsidentin des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesministerin Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rita Süssmuth. Landtagspräsidentin Birgit Hesse erinnerte an die Verfassungskommission aus Abgeordneten und Nichtparlamentariern, die von 1991 bis 1993 gut zwei Jahre lang am Entwurf gearbeitet hatte. Auch Bürger beteiligten sich mit mehr als 600 Zuschriften. Der Landtag nahm das Regelwerk am 14. Mai 1993 mit 53 Ja- und 9 Neinstimmen an. Im Jahr darauf wurde die Verfassung am 12. Juni 1994 in einem Volksentscheid mit 60,1 Prozent Ja-Stimmen bestätigt.

Ein aktuelles Video im YouTube-Kanal des Landtages zeichnet den Festakt nach.

Zur Entstehung der Landesverfassung

Ein gutes Fundament für das Haus Mecklenburg-Vorpommern

Eine Verfassung für das neu gebildete Land Mecklenburg-Vorpommern war eines der wichtigsten Vorhaben nach den ersten freien Wahlen 1990. Bereits im November 1990 setzte der Landtag eine 18-köpfige „Kommission für die Erarbeitung der Landesverfassung“ ein. Wichtig war den "Müttern und Vätern" der Landesverfassung, dass auch Grundrechte und Staatsziele darin verankert werden. 2004, anlässlich des zehnjährigen Jahrestages seit Inkrafttreten nannte Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider die Verfassung "ein gutes Fundament für das Haus Mecklenburg-Vorpommern".

Verfassungskommission

Mitglieder der Verfassungskommission waren nicht nur Abgeordnete des Landtags, sondern auch vier von den Fraktionen benannte Sachverständige sowie ein Mitglied der Partei Die GRÜNEN, ein Mitglied der Bürgerbewegung, ein Mitglied der Arbeitsgruppe „Vorläufige Verfassung“ der „Runden Tische“ der Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg und ein Mitglied des Regionalausschusses. Den Kommissionsvorsitz hatte der damalige Präsident des Landtages Rainer Prachtl.

Vollverfassung

Nach knapp zweieinhalbjähriger Arbeit legte die Kommission dem Landtag einen Verfassungsentwurf vor. Die vorangestellte Präambel macht deutlich, dass die Verfassung an die Werte und Zielvorstellungen der friedlichen Revolution von 1989 anknüpft. Bewusst hat sich die Kommission dafür entschieden, sich nicht nur auf ein Organisationsstatut zu beschränken, sondern hat eine Vollverfassung entworfen. Ausdrücklich bekennt sich diese zu den Grundrechten der Würde und Freiheit des Menschen als Rechte, die ihm von Natur aus zustehen und die der Staat deshalb zu schützen hat. Sie schreibt Staatsziele fest, die den Verfassungsorganen – also dem Gesetzgeber, der Exekutive und der Rechtsprechung – als verbindliche Richtlinien dienen. Als direktdemokratische Elemente sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in der Landesverfassung verankert.

Inkrafttreten

Am 14. Mai 1993 wurde nach einer landesweiten öffentlichen Diskussion die Verfassung in namentlicher Abstimmung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit vom Landtag beschlossen und trat am 23. Mai 1993 vorläufig in Kraft. Am 12. Juni 1994 stimmten die Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid über die Annahme der Verfassung ab. Mit der Konstituierung des Landtages in der zweiten Wahlperiode trat sie am 15. November 1994 endgültig in Kraft. Entsprechend Artikel 16 Abs. 2 – Schutz und Pflege der niederdeutschen Sprache – liegt die Landesverfassung vom Mecklenburg-Vorpommern auch in einer niederdeutschen Version vor.

Frühere Landesverfassungen

Die Verfassung vom 23.Mai 1993 ist nicht die erste demokratische Verfassung in Mecklenburg-Vorpommern. 1919 und 1920 gaben sich die beiden mecklenburgischen Freistaaten eine Verfassung, für Pommern galt ab 1920 die preußische Verfassung. 1947 beschloss der damalige Landtag eine Verfassung für Mecklenburg-Vorpommern. Entgegen dem Wunsch von sowjetischer Besatzungsmacht und SED enthielt sie neben Staatsorganisationsvorschriften auch Grundrechte. Ihre Aufnahme konnten CDU und LDP durchsetzen, mussten aber dafür in Kauf nehmen, dass bereits deutliche Ansätze für eine sozialistische und zentralistische Entwicklung fixiert wurden. Diese Verfassung galt bis zur Auflösung des Landes Mecklenburg-Vorpommern am 25. Juli 1952.

Rechtsgrundlagen

Landesverfassung
Geschäftsordnung
Abgeordnetengesetz
Landes- und Kommunalwahlgesetz  
Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz  
Landesdatenschutzgesetz

Sämtliche Gesetze und Rechtsverordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in aktueller Fassung finden Sie im Landesrechts-Informationssystem

Ein gutes Fundament für das Haus M-V

1994 stimmten die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns in einem Volksentscheid der Landesverfassung zu. 2019 - aus Anlass des 25. Jubiläums dieses Ereignisses - blickten zwei Ausgaben der LandtagsNachrichten auf diese wegweisende Entscheidung zurück.

LandtagsNachrichten 8/2019 (Interview mit Rainer Prachtl, 1990 - 1998 Präsident des Landtages Mecklenburg-Vorpommern)
LandtagsNachrichten 9/2019 (Dokumentation der Festveranstaltung "25 Jahre Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern")  

Die Landesverfassung gibt´s auch auf platt

Sie ist eine Besonderheit und sehr beliebt: Die „Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern“. In Artikel 16 der Landesverfassung hat sich Mecklenburg-Vorpommern zu Schutz und Pflege der niederdeutschen Sprache verpflichtet und deshalb auch eine Version „op platt“ herausgebracht. 2012 musste der Landtag eine neue Auflage drucken lassen, weil die vorangegangene restlos vergriffen war. Sie kann übrigens – wie auch die hochdeutsche Variante – kostenlos von der Landtagsverwaltung bezogen werden.