Schweriner Schloss seit 1990 Sitz des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Vom Fürstensitz zum Hort der Demokratie
"Ich beglückwünsche Sie zu diesem Landtagssitz, der ganz ohne Zweifel nicht seinesgleichen in ganz Deutschland hat." (Dr. Richard von Weizsäcker im Dezember 1990, damaliger Bundespräsident)
Seit 1990 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seinen Sitz im Schweriner Schloss. Dies ist auch in der Landesverfassung verankert (Artikel 20). Neben dem Plenarsaal, in dem die öffentlichen Debatten und Abstimmungen des Landtages stattfinden, befinden sich im Schloss auch die Büros der Abgeordneten sowie die Beratungsräume der Fachausschüsse und der Fraktionen.
Lesen Sie Grundsätzliches über den Landtag, geltenden Rechtsgrundlagen für dessen Arbeitsweise, Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und die Geschichte des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Hier finden Sie Informationen zur vergangenen Landtagswahl im September 2021.
Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
"Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." (Art. 22 Abs. 1 LVerf)
Fraktionen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages.
Nach dem amtlichen Endergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021 gehören dem Landtag der 8. Wahlperiode sechs Fraktionen an. Die SPD hat demnach 34 Mandate gewonnen, die AfD 14 – verfügt jedoch nach dem Austritt einer Abgeordneten (nun fraktionslos) über 13 Sitze im Landtag MV. Die CDU zog mit 12 Sitzen in das Parlament ein. DIE LINKE ist mit neun Abgeordneten, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP mit jeweils fünf Abgeordneten vertreten. Insgesamt gehören dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der neuen Wahlperiode nunmehr 79 statt zuvor 71 Abgeordnete an – bedingt durch Überhang- und Ausgleichsmandate.
Die Abbildung der Sitzverteilung folgt den Stimmenanteilen und ist nicht gleichbedeutend mit der Sitzordnung im künftigen Plenum.
Gremien des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Der Landtag gibt sich zu Beginn der Wahlperiode eine Geschäftsordnung, die der Regelung seiner Tätigkeiten und der internen Organisation dient. Für die verschiedenen Aufgaben hat der Landtag eigene Gremien.
Die Präsidentin und Vizepräsidentinnen des Landtages
Der Ältestenrat
Die Ausschüssen des Landtages
Weitere Gremien
Plenum des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Unter dem Plenum wird im parlamentarischen Sprachgebrauch die Vollversammlung aller Mitglieder des Landtages verstanden. Die Sitzungen sind öffentlich und finden in der Regel einmal im Monat statt.
Lesen Sie hier mehr über den Ablauf der Plenarsitzungen im Plenum
Landtagsverwaltung
Die Landtagsverwaltung untersteht der Präsidentin und unterstützt sie beim Wahrnehmen ihrer Verwaltungsaufgaben. Sie ist Dienstleister für die Mitglieder des Landtages. Die Verwaltung gliedert sich in die Abteilungen Parlamentarische Dienste und Zentrale Dienste. Der Stabsgruppe gehören die Pressestelle, das Protokoll sowie das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Demokratische Teilhabe an.