Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

zum Seitenanfang zum Seitenanfang

Die Abgeordneten des Landtages

Wahlkreiskarte

Sortierung/Suche nach Wahlkreisen

Mit Hilfe der Wahlkreiskarte finden Sie die Abgeordneten des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern nach Wahlkreisen geordnet. Klicken Sie auf einen Wahlkreis oder geben Sie eine Postleitzahl in das entsprechende Feld ein.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 13 18 23 24 25 26 27 28 35 36 00 29 30 14 21 15 20 19 18 31 34 32 33 16 17 11 12

Alle Abgeordneten im Überblick ansehen

Anzeigepflichten der Abgeordneten

Die amtlichen Mitteilungen zu den anzeigepflichtigen Einnahmen, Zuwendungen oder sonstigen Vermögensvorteilen sowie die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß § 47a Abgeordnetengesetz finden Sie hier: 
Amtliche Mitteilung Nr. 8/75
Amtliche Mitteilung Nr. 8/90
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Anzeigepflichten für Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Entschädigung der Abgeordneten

Die Entschädigung der Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern ist im Abgeordnetengesetz M-V (AbgG MV) geregelt und lehnt sich an die Besoldung eines Vorsitzenden Richters am Landgericht an.
Gemäß § 28 Abgeordnetengesetz M-V wird die Grundentschädigung jeweils am 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Beamten- und Richterbesoldung im Land angepasst.
Seit Januar 2024 beträgt die Höhe der zu versteuernden Grundentschädigung 6.829,- €.

Das AbgG M-V enthält ebenso Regelungen zu weiteren Geldleistungen, wie Reisekostenentschädigung, Aufwendungen für Wahlkreisbüros und Mitarbeiter, Fortbildung sowie Leistungen an ausgeschiedene Abgeordnete.
Konkretisiert werden diese Regelungen in sogenannten Ausführungsbestimmungen zum AbgG M-V, die als Amtliche Mitteilungen veröffentlicht werden.

Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz