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Willkommen auf der Seite des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 8. Wahlperiode zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern (PUA NSU II/Rechtsextremismus)!

Ich freue mich über Ihr Interesse an unserer Arbeit.

Der Untersuchungsausschuss setzt die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode fort. Er beleuchtet unter anderem die Aktivitäten des NSU in Mecklenburg-Vorpommern und dessen mögliche Unterstützungsnetzwerke sowie die Arbeit der Sicherheitsbehörden in unserem Land. Gleichzeitig ist es das Ziel, weitere militant rechte Strukturen aufzuklären. Die zentrale Frage lautet dabei, welche Erkenntnisse den hiesigen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden vorlagen oder hätten vorliegen müssen und welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden.

Dem Untersuchungsausschuss ist aufgegeben, auf Grundlage seiner Erkenntnisse Empfehlungen für Struktur, Zusammenarbeit und Befugnisse der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden zu erarbeiten. Er stärkt damit die demokratische Zivilgesellschaft und die Prävention gegen Rechtsextremismus und trägt dazu bei, dass Rassismus, Rechtsextremismus und Gewalt der Nährboden entzogen wird und sich unsere Gesellschaft stattdessen durch Toleranz, eine starke Demokratie und Frieden auszeichnet.

Auf unserer Internetseite erhalten Sie im Rahmen der geltenden Vorschriften fortlaufend Informationen über die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Sie können hier die Tagesordnung der Ausschusssitzungen abrufen, sich über die Ausschussmitglieder und über die geplanten Anhörungen informieren.

Das Ausschusssekretariat erreichen Sie über die nebenstehenden Kontaktdaten.

Martina Tegtmeier, MdL

Nordkreuz-Netzwerk: PUA NSU II/Rechtsextremismus steigt mit zwei Sachverständigenanhörungen thematisch ein

In seiner 61. Sitzung am 15. April 2024 setzte der Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus seine Arbeit mit dem Untersuchungskomplex Nordkreuz fort. Journalist und Autor Dirk Laabs sowie Soziologie Prof. Dr. Matthias Quent legten Hintergründe zum Nordkreuz-Netzwerk und Kontinuitäten von Rechtsterrorismus in Deutschland dar.

Dirk Laabs führte zur Struktur und zu den Verbindungen des Nordkreuz-Netzwerks in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus aus. Prof. Dr. Matthias Quent von der Hochschule Magdeburg-Stendal erklärte aus wissenschaftlicher Perspektive die theoretischen Grundlagen von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sowie dessen Kontinuitäten. Dabei ging er im Speziellen auch auf Tag X-Szenarien ein und erläuterte die ideologischen Hintergründe des Nordkreuz-Netzwerks.

 

Die nächste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Montag, 27. Mai 2024, statt. Hier wird sich der Ausschuss noch einmal mit dem NSU-Komplex befassen und die Anhörungen der Sachverständigen Prof. Barbara John und Heike Kleffner nachholen.

PUA NSU II/Rechtsextremismus beschloss weitere Zeugenvernehmungen

Die Anhörungen von zwei Sachverständigen zum behördlichen Umgang mit Betroffenen rechtsextremer Gewalt sind ausgefallen.

Die für diesen Montag, den 8. April 2024, geplanten Sachverständigenanhörungen sind kurzfristig ausgefallen. Ein Ersatztermin steht bislang noch nicht fest.

So hat der PUA NSU II/Rechtsextremismus diese Woche in seiner 59. Sitzung lediglich eine Beratungssitzung durchgeführt und die Vernehmung weiterer Zeuginnen und Zeugen im Zusammenhang mit dem Nordkreuz-Komplex beschlossen.

 

Der Untersuchungsausschuss setzt die Beweisaufnahme in der kommenden Woche am Montag, den 15. April 2024, mit der Anhörung von zwei Sachverständigen fort, die dem Ausschuss über das Nordkreuz-Netzwerk Auskunft geben sollen. Dazu wurden der Journalist und Autor Dirk Laabs sowie der Soziologe Prof. Dr. Matthias Quent eingeladen.

PUA NSU II/Rechtsextremismus setzte die Beweisaufnahme fort

In den vergangenen Sitzungen im Februar und März setzte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit insgesamt fünf Zeugenvernehmungen fort.

In seiner 53. Sitzung am 19. Februar 2024 sowie seiner 55. Sitzung am 26. Februar 2024 hat der Untersuchungsausschuss drei Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz vernommen – darunter auch den ehemaligen Referatsleiter für Rechtsextremismus und stellvertretenden Abteilungsleiter Mi. Fl., der bereits zum dritten Mal vor dem Ausschuss als Zeuge aussagte. Die Zeugenvernehmungen konzentrierten sich dabei auf den NSU-Komplex.

Auch in der darauffolgenden 57. Sitzung am 4. März vernahm der PUA NSU II/Rechtsextremismus einen Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, der Ende der 90er-Jahre als Quellenführer tätig war und u. a. Angaben zur damaligen NPD machen konnte. Zudem folgte die Zeugenvernehmung eines weiteren ehemaligen Szeneangehörigen zur rechtsextremistischen Szene und zum möglichen Unterstützungsumfeld des NSU.

 

Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit nach den Osterferien in der Sitzung am 8. April mit der Anhörung von zwei Sachverständigen zum behördlichen Umgang mit Betroffenen fort.

26.02.2024

PUA NSU II/Rechtsextremismus gedenkt Mehmet Turguts

Am 25. Februar 2004 wurde Mehmet Turgut in Rostock-Toitenwinkel durch den Nationalsozialistischen Untergrund ermordet. Anlässlich seines 20. Todestages gedachte der Ausschuss Mehmet Turguts zu Beginn seiner 55. Sitzung am 26.02.2024.

Martina Tegtmeier, Vorsitzende des PUA NSU II/Rechtsextremismus:

„Am 25. Februar 2024 jährte sich der Mord an Mehmet Turgut durch den Nationalsozialistischen Untergrund zum 20. Mal. Seit zwei Jahrzehnten trauern die Hinterbliebenen um ihn. Seit 20 Jahren quält sie die Ungewissheit darüber, warum ausgerechnet ihr Sohn, Bruder und Freund in Rostock vom NSU ermordet wurde und ob es Helferinnen und Helfer vor Ort gab.

Wir halten fest, dass weder der NSU-Prozess noch unsere Arbeit hier im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss diese Fragen bisher zufriedenstellend beantworten konnten. Unser Vorgängerausschuss hat in der vergangenen Legislaturperiode zwar Versäumnisse bei den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden festgestellt. Abgeschlossen ist der Aufarbeitungsprozess damit allerdings noch nicht. Unserer Verpflichtung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier folgend werden wir deshalb intensiv weiterarbeiten und genau hinschauen, ob die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden die richtigen Schlüsse aus den Lehren des NSU ziehen.“

29.01.2024

PUA NSU II/Rechtsextremismus startete ins Jahr 2024

Im Januar hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme mit den Vernehmungen von drei Zeugen, die zum NSU-Komplex aussagten, fortgesetzt.

In der 49. Sitzung am 8. Januar 2024 vernahm der Untersuchungsausschuss einen Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes zum Neonazi-Fanzine „Der Weisse Wolf“, in dem im Jahre 2002 eine Danksagung an den NSU abgedruckt war.

In der 51. Sitzung am 15. Januar 2024 befragte der Untersuchungsausschuss zwei ehemalige Szeneangehörige zu verschiedenen Aspekten rund um den NSU.

Der Untersuchungsausschuss setzt seine Arbeit nach den Winterferien am 19. Februar 2024 mit der Vernehmung weiterer Zeugen zum NSU-Komplex fort.

Die Novembersitzungen des PUA NSU II/Rechtsextremismus

In den beiden Novembersitzungen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss insgesamt drei Zeugen vernommen, die zum NSU-Komplex ausgesagt haben.

In der 43. Sitzung am 20. November 2023 vernahm der Untersuchungsausschuss zwei Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes, die nach der Enttarnung des NSU-Kerntrios jeweils mit verschiedenen Facetten rund um den NSU befasst waren.

Darüber hinaus befragte der Untersuchungsausschuss in der 45. Sitzung am 27. November 2023 den ehemaligen Leiter des für die Ermittlungen zur „Politisch Motivierten Kriminalität – Rechts“ zuständigen Dezernats beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern.

In den anschließenden Beratungssitzungen hat der Untersuchungsausschuss die Vernehmung zweier weiterer Zeugen beschlossen, die ebenfalls zum NSU-Komplex aussagen sollen.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am kommenden Montag, den 4. Dezember 2023, unter anderem mit der Vernehmung des Bundesanwalts beim Bundesgerichtshof Jo. We. fort, der als Ermittler im NSU-Komplex tätig war.

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus beendet sitzungsreichen Oktober

Mit insgesamt vier Zeugenvernehmungen beendete der Parlamentarische Untersuchungsausschuss einen sitzungsreichen Oktober. Zudem stattete der Ermittlungsbeauftragte Jerzy Montag dem Ausschuss Bericht über seine Ermittlungstätigkeit beim BKA.

In seiner 37. Sitzung am 2. Oktober 2023 hat der Untersuchungsausschuss zwei Verfassungsschutzmitarbeiter vernommen, die u. a. mit der Auswertung des Fanzines „Der Weisse Wolf“, insbesondere der Ausgabe Nr. 18, befasst waren.

In der 39. Sitzung am 16. Oktober 2023 vernahm der Untersuchungsausschuss eine Polizeibeamtin, die als Teil der Führungsgruppe in der BAO „Trio M-V“ tätig gewesen ist und u. a. dem Polizeiführer assistierte.

Als weiteren Zeugen vernahm der Ausschuss in seiner 41. Sitzung am 23.Oktober 2023 einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Verbindungsbeamter für Mecklenburg-Vorpommern tätig ist. Er sagte u. a. zu der sogenannten NSU/NSDAP-CD aus.

In ergänzenden Beratungssitzungen fasste der Ausschuss Beschlüsse zur Vernehmung weiterer Zeugen, und zwar auch bereits zum „Nordkreuz“-Komplex. Der ermittlungsbeauftragte Sachverständige Jerzy Montag erstattete dem Ausschuss Bericht über seine Ermittlungstätigkeit beim BKA zum Thema „Nordkreuz“.

Am 20. November 2023 findet die nächste Sitzung zur Beweisaufnahme statt, in der zwei weitere Mitarbeitende des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern vernommen werden sollen.

18.09.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus nimmt nach der Sommerpause die Arbeit wieder auf

Mit der Vernehmung einer Beamtin und eines Beamten des Bundeskriminalamts (BKA) startete der Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus am 11. September 2023 mit seiner 35. Sitzung in die kommenden Sitzungswochen.

Die Beamtin und der Beamte, beide Mitglieder der damaligen BAO „TRIO“ des BKA, waren an den Ermittlungen zur sogenannten NSU/NSDAP-CD beteiligt, von der ein Exemplar unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern aufgefunden worden war. In der sich anschließenden Beratungssitzung befand der Ausschuss über einen Beweisantrag der FDP-Fraktion zur Vernehmung Beate Zschäpes, welcher abgelehnt wurde.

Vor der Sommerpause vernahm der Ausschuss in seiner 33. Sitzung einen ehemaligen Polizeibeamten, der als VP (Vertrauensperson)-Führer in der KPI-Rostock u. a. für die Informationsbeschaffung zuständig war, sowie eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern.

Zuvor ist in der 31. Ausschusssitzung ein Polizeibeamter des LKA Mecklenburg-Vorpommern zur rechtsextremen Musikszene und zum Kameradschaftsbund Anklam vernommen worden. Weiterhin wurde ein ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern befragt, der sich seinerzeit u. a. mit der Analyse von Fanzines beschäftigte.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am 2. Oktober 2023 mit der Vernehmung von zwei weiteren Mitarbeitenden des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern fort.

09.06.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus bestellt Jerzy Montag zum ermittlungsbeauftragten Sachverständigen und vernimmt weitere Zeuginnen und Zeugen

In seiner 29. Sitzung am 5. Juni 2023 hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) NSU II/Rechtsextremismus den Rechtsanwalt Jerzy Montag zum ermittlungsbeauftragten Sachverständigen bestellt. Die Beweisaufnahme setzte der Ausschuss mit den Vernehmungen weiterer (ehemaliger) Verfassungsschutzmitarbeitenden fort.

Der Münchener Jurist Jerzy Montag wird den Ausschuss durch die Sichtung von Beweismitteln beim Bundeskriminalamt unterstützen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete war als Experte bereits für den Bundestag sowie den Bayerischen PUA NSU II tätig.

Zur weiteren Beweisaufnahme vernahm der Ausschuss in seiner Sitzung am 22. Mai 2023 einen Verbindungsbeamten des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern, der für die Kommunikation mit der im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern eingesetzten Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“ verantwortlich zeichnete.

Am 5. Juni 2023 vernahm der Ausschuss eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Rechtsextremismus der Abteilung Verfassungsschutz sowie wiederholt einen ehemaligen Mitarbeiter, der unterschiedliche Funktionen bis hin zur stellvertretenden Leitung der Verfassungsschutzabteilung innehatte.

Der Ausschuss setzt seine Arbeit am 26. Juni 2023 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fort.

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vernimmt einen weiteren Zeugen

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus hat in seiner Sitzung am 24. April 2023 die Beweisaufnahme mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen fortgesetzt.

Nachdem am 14. Dezember 2022 im Antifaschistischen Infoblatt (AIB) ein Artikel mit der Überschrift „Wie (un)bekannt war der NSU?“ (https://www.antifainfoblatt.de/artikel/wie-unbekannt-war-der-nsu, letzter Aufruf am 12.05.2023) erschien, wonach Polizeikräften bereits 2004 das Kürzel „NSU“ begegnet sein soll, hat der Ausschuss die Vernehmung eines Polizeibeamten beschlossen.

Diesen Zeugen hat der Ausschuss in seiner 26. Sitzung am 24. April 2023 vernommen. Der ehemalige MAEX-Beamte (Mobile Aufklärung Extremismus) war an einer Durchsuchung beteiligt, anlässlich derer auf einem Grundstück in Salchow Plakate und Schilder mit der Aufschrift „NSU“ gesichtet worden sein sollen. Die dazu angefertigten Akten, auf die sich der AIB-Artikel bezieht, konnten vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern bisher allerdings nicht vorgelegt werden.

Zudem hat der Ausschuss die Beiziehung weiterer Beweismittel im Zusammenhang mit der Durchsuchung 2004 in Salchow und die durch den AIB-Artikel veranlassten Nachermittlungen beschlossen. Der Untersuchungsausschuss hat darüber hinaus die Benennung und Vernehmung weiterer Zeuginnen und Zeugen aus der Abteilung 5 (Verfassungsschutz) des Innenministeriums M-V beschlossen.

22.03.2023

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus setzt Beweisaufnahme im neuen Jahr fort

In seinen Sitzungen am 6. und 13. März 2023 hat der Ausschuss die Zeugenvernehmungen fortgesetzt und weitere Beweisbeschlüsse gefasst.

In der 21. Sitzung hat der Ausschuss den ehemaligen Mitarbeiter des Thüringer Verfassungsschutzes No. Wi. vernommen, der bereits vor zahlreichen anderen NSU-Untersuchungsausschüssen als Zeuge aussagte – darunter auch im Bundestag.

In der 23. Sitzung folgte dann die erneute Vernehmung zweier Polizeibeamter der damaligen BAO „Trio M‑V“, die nach der Selbstenttarnung des NSU-Trios eingerichtet worden war. Ein Zeuge wurde bereits im NSU-Untersuchungsausschuss der 7. Wahlperiode zu seiner Arbeit in der mit der Aufklärung des Mordes an Mehmet Turgut befassten SOKO „Kormoran“ vernommen. Diesmal ging es um seine Tätigkeit in der BAO (Einsatzabschnitt „Kormoran“). Der weitere Zeuge war im BAO-Einsatzabschnitt „Folgemaßnahmen“ tätig. Abgearbeitet wurden diejenigen Fragen, die anlässlich seiner ersten Vernehmung am 24. Oktober 2022 nicht gestellt werden konnten.

Darüber hinaus hat der Ausschuss weitere Beweisbeschlüsse gefasst, u. a. zu der Gruppierung „Combat 18“. Die Beweisanträge seitens der AfD-Fraktion betreffend die Vernehmung der Beate Zschäpe und des Holger Gerlach hat der Untersuchungsausschuss dagegen abgelehnt.

Der Ausschuss setzt die Beweisaufnahme am 24. April 2023 fort.

09.12.2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus geht in die Weihnachtspause

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen M-V blickt auf ein arbeitsintensives Jahr 2022 zurück.

Zu Beginn des Jahres nahm der Ausschuss als Fortsetzung des NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Wahlperiode die Arbeit auf. In 19 Sitzungen hat der Untersuchungsausschuss 74 Beweisbeschlüsse gefasst und zwölf Zeugen vernommen.

Zwischenzeitlich hat auch der ermittlungsbeauftragte Sachverständige, Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg, seine Tätigkeit für den Ausschuss abgeschlossen.

Den überwiegenden Anteil der Zeugen stellten ehemalige Mitarbeiter der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“. Diese wurde nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt, um das Bundeskriminalamt bei seinen Ermittlungen zum NSU-Trio mit Bezügen zu Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.

Auch (ehemalige) Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes befragte der Untersuchungsausschuss zu ihrer Arbeit.

Während sich der Ausschuss in den Zeugenvernehmungen vor allem mit dem NSU-Komplex beschäftigte, richteten sich viele der zuletzt gefassten Beweisbeschlüsse bereits auf das Nordkreuz-Netzwerk, zu dem schon die ersten Akten eingegangen sind.

Daneben stehen noch weitere rechte Gruppierungen wie Baltik Korps, Combat 18, Oldschool Society und die Kameradschaft Süd auf der Agenda des Untersuchungsausschusses, vor dem also auch im kommenden Jahr viel Arbeit liegt.

Am 9. Januar 2023 setzt der Ausschuss seine Arbeit mit einer Beratungssitzung fort.

26. September 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus verfolgt weitere Beweisaufnahme

Die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern schreitet weiter voran: In der öffentlichen 11. Sitzung am 19. September wurden weitere Zeugen befragt, die in der BAO „Trio M-V“ tätig gewesen sind.

In den darauffolgenden nicht öffentlichen Beratungssitzungen hat der Ausschuss zum einen die Beiziehung weiterer Unterlagen gefordert und zum anderen die Ladung weiterer Zeugen beschlossen.

Die nächste öffentliche Sitzung, in der die Beweisaufnahme fortgesetzt werden soll, findet am 24. Oktober 2022 statt.

29. August 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus setzt Beweisaufnahme fort

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern befragte in der 10. Ausschusssitzung drei weitere Zeugen.

Die öffentliche Sitzung begann mit der Vernehmung eines Polizeibeamten, der an den Ermittlungen zu den NSU-Banküberfällen in Stralsund beteiligt war und der nach der NSU-Selbstenttarnung im November 2011 auch in der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „Trio M-V“ tätig gewesen ist. Anschließend befragte der Ausschuss einen weiteren Mitarbeiter der BAO „Trio M-V“ und den damaligen Leiter der Ermittlungseinheit.

Die Beweisaufnahme wird am 19. September 2022 mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.

22. August 2022

Untersuchungsausschuss NSU II/Rechtsextremismus vernimmt ersten Zeugen

Die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern befragten am Montag, dem 22. August 2022, im Plenarsaal des Schweriner Schlosses, in ihrer 8. Ausschusssitzung den ersten Zeugen.

Die öffentliche Vernehmung begann um 10:00 Uhr. Geladen war ein Polizeibeamter, der über die Ermittlungen der Besonderen Aufbauorganisation „Trio M-V“ nach 2011 berichtet hat.

Am 29.08.2022 wird der Untersuchungsausschuss seine Zeugenvernehmungen fortsetzen. Geladen sind drei weitere Polizeibeamte.

2. Mai 2022

Untersuchungsausschuss lädt ermittlungsbeauftragten Sachverständigen ein

Der PUA NSU II/Rechtsextremismus tagte am 2. Mai 2022 im Plenarsaal des Schweriner Schlosses in 5. Sitzung. Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Vorstellung und Benennung des VRiOLG a. D. Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, der künftig als ermittlungsbeauftragter Sachverständiger für den Ausschuss tätig sein wird. Er unterstützt den Ausschuss insbesondere bei der Beschaffung von Beweismitteln. Seine entsprechende Expertise hat Herr Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg bereits anlässlich seiner Arbeit für die NSU-Untersuchungsausschüsse im Bund und in verschiedenen Ländern bewiesen.

Neben der Vorstellung und Benennung des ermittlungsbeauftragten Sachverständigen fasste der Ausschuss fünf Beweisbeschlüsse.

21. März 2022

3. Sitzung des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
NSU II/Rechtsextremismus

In seiner 3. Sitzung am 21. März 2022 hat sich der Ausschuss Bericht erstatten lassen über die Arbeitsweise der Verfassungsschutzabteilung im Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Darüber hinaus fasste der Ausschuss erste Beweisbeschlüsse.

18. Januar 2022

„NSU“-Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf

In Anwesenheit von Landtagspräsidentin Birgit Hesse hat sich am gestrigen Montag (17. Januar 2022) der 1. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtages zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern konstituiert. Die Abgeordnete Martina Tegtmeier wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion kurz nach Beginn der Sitzung zur Vorsitzenden des Gremiums bestimmt. Der Landtag hatte am 16. Dezember 2021 während seiner 5. Sitzung die Einsetzung des Gremiums beschlossen. Den vom Parlament angenommenen Antrag finden Sie hier.

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Der Landtag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Ein Untersuchungsausschuss hat weitreichende Befugnisse und gilt als schärfste Waffe des Parlamentes zur Kontrolle der Regierung. Der Ausschuss erhebt in öffentlicher Verhandlung Beweise. Er kann Zeugen und Sachverständige laden sowie Akten herbeiziehen. Seine Arbeit ähnelt der von Gerichten, es gibt aber keine Angeklagten. Ziel ist allein die Aufklärung des Sachverhaltes.

In einem Untersuchungsausschuss sind alle Fraktionen mit mindestens einem Mitglied vertreten. Im Übrigen werden die Sitze nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen verteilt. (vgl. insgesamt Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern)

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse beim Landtag M-V seit 1990

Kontakt

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Parlamentarischer Untersuchungsausschuss
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

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