Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Blickpunkt Europa und Internationales
Die Abgeordneten des Landtages setzen sich auch über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns in verschiedensten Gremien, Zusammenschlüssen und projektbezogen für die Interessen des Landes ein.
Auf europäischer Ebene sind Abgeordnete im Ausschuss der Regionen (AdR), der CALRE, sowie dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) vertreten. Mitglied im AdR und KGRE ist der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
Im Ostseeraum fungieren die Ostseeparlamentarierkonferenz, das Parlamentsforum Südliche Ostsee und Partnerschaften mit den polnischen Sejmiks (Regionalparlamenten) Westpommern und Pommern als bedeutende Plattformen, um gemeinsame Chancen und Herausforderungen im Ostseeraum aufzugreifen.
Außerdem ist er korporatives Mitglied in der Deutsch-Amerikanischen Vereinigung der Länderparlamentarier, der sogenannten Partnerschaft der Parlamente (PdP).
Abgeordnete sind in vielen weiteren europäischen Bereichen für das Land engagiert, um den Standort Mecklenburg-Vorpommern zu stärken, die europäische Idee zu fördern und die grenzen- und regionenübergreifende Vernetzung voranzutreiben.
Der europäische Gedanke, der wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Art. 11 der Landesverfassung verankert ist, wird auch von der Landesregierung verfolgt, die auf ihrem Portal Europa M-V über ihre Aktivitäten informiert.
Der Raum der südlichen Ostsee als Region der Solidarität – Hamburger Parlamentsforum beschließt Resolution zum sozialen Zusammenhalt
Vom 17. bis 19. September kamen Abgeordnete und Sachverständige aus Ermland-Masuren, Danzig, Westpommern, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg zum 19. Parlamentsforum Südliche Ostsee zusammen. In einer angeregten Diskussion wurde das Thema „Migration und Integration“ weiter vertieft. Dieser Prozess setzte an der Internationalen Anhörung an, die in Kiel stattfand. Die solidarisch für Geflüchtete sich engagierende Politik stand dabei im Mittelpunkt. Unterschiedliche Handlungsempfehlungen und Feststellungen an die Europäischen Institutionen, die nationalen und regionalen Regierungen im Ostseeraum wurden dabei einvernehmlich verabschiedet. Für den hiesigen Landtag ist angestrebt, in einer Entschließung fraktionsübergreifend für eine Annahme dieser Resolution zustimmen, die Landesregierung mit der Umsetzung zu beauftragen und den Landtag zu informieren.
Das derzeit in der deutschen und polnischen Diskussion ganz unterschiedlich diskutierte Thema, wurde dabei einvernehmlich – also ohne, dass Gegenstimmen aufkamen – diskutiert. Die Landtagspräsidentin, Frau Abgeordnete Birgit Hesse, formulierte: „Hamburg ist eine Stadt der Brücken, die Stadt hat mehr davon als Venedig und Amsterdam. Wir brauchen mehr davon. Und in den aktuellen Zeiten benötigen wir Solidarität, Verständigung, Inklusion, Offenheit und Einigkeit mehr denn je. Denn heute wird durch den Krieg in der Ukraine die größte Fluchtbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg verursacht. Auch wir haben eine Katastrophe; das Leid von Millionen von Menschen wird als Mittel zur Spaltung und Destabilisierung benutzt. Und unsere Katastrophe ist nichts gegen das, was die Menschen in der Ukraine erleben. Genau an dieser Stelle werden menschenverachtende Stimmen immer lauter werden. Denn wir alle wissen, dass es viel schwieriger ist, Brücken gemeinsam aufzubauen, als diese zu zerstören.“
Nach dem Vortrag von Frau Hesse folgten zwei Wortbeiträge aus dem Land. Die Integrationsbeauftragte der Landeshauptstadt, Frau Maren Jakobi, brachte unter dem Titel „Konzept, Kuchen, Krise“ die kommunale Integrations- und Flüchtlingspolitik auf den Punkt. Danach folgt mit Frau Seemann-Katz ein Ausblick auf die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit. Neben der Integrationsbeauftragten der Landesregierung, Frau Jana Michael, in der Anhörung in Kiel hatten damit insgesamt drei entscheidende Ebenen des Landes dem Parlamentsforum vorgetragen. Auch die polnischen Sejmiks und die deutschen Landtage haben mit ihren Vorträgen das Forum bereichert. Der langjährige Abgeordnete Grzelak aus Danzig brachte das Gefühl aller zum Ausdruck: „Das Parlamentsforum Südliche Ostsee ist von Bedarf. Abgeordnete gehen, das Forum bleibt.“
Im Auswanderermuseum BallinStadt wurde allen Beteiligten deutlich, dass wir alle in unserem Umfeld von Auswanderern umgeben sind. Aus Hamburg wanderten insgesamt 5,8 Millionen Europäerinnen und Europäer aus, um in ein „neues Leben“ zu starten. Sie waren fremd in dem Land, in dem sie ankamen. Hier hatte der damalige Geschäftsführer, Herr Albrecht Ballin, die Reederei HAPAG zur größten der Welt gemacht und mit den Auswandererbaracken am Amerikakai einen Grundstock gelegt, der nun das größte Hamburger Museum ohne öffentliche Zuwendungen ermöglicht.
Das nächste Parlamentsforum wird auf Einladung von Frau Präsidentin Herbst in Schleswig-Holstein stattfinden.
Demokratische und ökologische Resilienz der Ostseeregion im Fokus der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin
Die 32. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) fand auf Einladung des Deutschen Bundestages vom 27. bis 29. August im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Sie stand unter dem Motto „Stärkung der demokratischen Resilienz der Ostseeregion“. Dazu versammelten sich mehr als 200 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Jugend aus dem Ostseeraum, um gemeinsam Wege zur Förderung demokratischer, digitaler und maritimer Widerstandskraft der Region zu finden. Die Jahreskonferenz mündete in die einvernehmliche Verabschiedung einer umfangreichen Resolution mit 65 Forderungen an die Ostseeregierungen in fünf Themenbereichen, die die Schwerpunkte der 32. BSPC widerspiegelten. Diese umfassten die friedliche und verlässliche Kooperation auf Basis fundamentaler Werte, die Stärkung demokratischer Robustheit mit Blick auf aktuelle digitale Herausforderungen, die Förderung der Resilienz maritimer Ökosysteme, den Schutz des Klimas und der Biodiversität sowie die Lösung des Problems im Meer versenkter Munition.
Die Delegation des Landtages auf der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz und die Ministerpräsidentin des Landes
Vonseiten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nahmen die Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD), die Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU) sowie die Abgeordneten Thomas Krüger (SPD), Jens-Holger Schneider (AfD), Katy Hoffmeister (CDU), Christian Albrecht (DIE LINKE) und Sabine Enseleit (FDP) an der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz teil. Zudem beteiligte sich der scheidende Vorsitzende der BSPC Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität sowie der maritime Berichterstatter der BSPC Philipp da Cunha (SPD) an dem im Vorfeld der Jahreskonferenz durchgeführten Jugendforum und stellte auf der Konferenz den Abschlussbericht der durch ihn geleiteten Arbeitsgruppe vor. Die beiden weiteren Sondermandate des Landtages – Berichterstatterin zum nachhaltigen Tourismus sowie HELCOM-Beobachterin – teilen sich die Präsidentin des Landtages Birgit Hesse und die Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp; beide haben jeweils einen ausführlichen schriftlichen Bericht vorgelegt. Auch Philipp da Cunha als Berichterstatter für integrierte Meerespolitik, teilte diesen Ansatz und erstellte einen schriftlichen Bericht, dazu unten mehr.
Vor der Konferenzeröffnung am Sonntag, den 27. August kamen traditionsgemäß die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsparlamente in der Redaktionskonferenz zusammen, um den finalen Resolutionsentwurf zu verhandeln. Im Anschluss trafen sich die Delegationsleitungen im Ständigen Ausschuss der BSPC, um strategische und organisatorische Angelegenheiten der BSPC zu besprechen. Der Landtag ist in diesen beiden BSPC Arbeitsgremien durch seine Vizepräsidentin und Delegationsleiterin Beate Schlupp vertreten.
Die Bedeutung der Ostseekooperation für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurde zu Beginn der Konferenz durch die Zweite Vizepräsidentin des Bundesrates, Ministerpräsidentin des Landes Manuela Schwesig hervorgehoben. Frau Schwesig, die als Mitglied des Bundesrates gleichsam ebenfalls Teil einer parlamentarischen Versammlung ist, verwies auf Artikel 11 der Landesverfassung, der das Land zur Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, verpflichtet. Im Rahmen dieser Verpflichtung nimmt der Landtag drei Sondermandate innerhalb der Ostseeparlamentarierkonferenz wahr. So haben Frau Birgit Hesse als BSPC Berichterstatterin für den nachhaltigen Tourismus im Ostseeraum, Frau Beate Schlupp als BSPC Beobachterin bei der Helsinki Kommission (Helsinki Commission, HELCOM) und Herr Philipp da Cunha als Berichterstatter für integrierte Meerespolitik schriftliche Berichte über die aktuellen Entwicklungen in ihren jeweiligen Berichtsfeldern vorgelegt. Alle drei Berichte sind auf der Website der BSPC veröffentlicht worden:
- Bericht über den nachhaltigen Tourismus in der Ostseeregion 2022–2023
- Bericht über die Ausübung des Beobachtermandates der BSPC bei der HELCOM 2022– 2023
- Bericht der BSPC Rapporteure über Entwicklungen im Bereich der integrierten Meerespolitik 2022–2023
Während der Generaldebatte am zweiten Konferenztag meldeten sich die Landtagsabgeordneten Jens-Holger Schneider und Thomas Krüger zu Wort und adressierten die aktuelle Energiekrise. So rief Herr Schneider zu mehr Technologieoffenheit auf, auch mit Blick auf Mini-Atomkraftwerke und Kernfusion. Herr Krüger, der ausdrücklich auf seine Ursprünge in der ehemaligen DDR verwies, forderte hingegen mehr Bürgerbeteiligung in Fragen der erneuerbaren Energien, vor allem in Bezug auf Windenergie. Als Abgeordnete sollten die Konferenzmitglieder dafür kämpfen, dass Menschen in den Regionen von der Energiewende profitierten, so Krüger.
Fragen der Energiewende wurden auch in der durch den Landtagsabgeordneten Philipp da Cunha geleiteten Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität intensiv diskutiert. Während der Arbeitsgruppensitzung in Schwerin und in Zarrentin im August 2022 wurden Unternehmensvertreter aus Mecklenburg-Vorpommern zur Entwicklung von nachhaltigen Energien gehört. Die neue BSPC Arbeitsgruppe wird sich mit dem Thema „Energiesicherheit, Selbständigkeit der Energieversorgung, Resilienz und Konnektivität“ befassen. Es wird angestrebt, dass der Landtag auch in dieser Arbeitsgruppe durch ein Mitglied und ein Stellvertretendes Mitglied vertreten ist.
Empfang beim Bundespräsidenten unter Anwesenheit der Ministerpräsidentin; Förderung friedlicher und verlässlicher Nachbarschaft im Ostseeraum
„Russlands brutaler, völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur die Ostseeregion, er hat unseren ganzen Kontinent zurückgeworfen in eine Zeit der Konfrontation“, betonte der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Rede beim Empfang für die Ostseeparlamentarierkonferenz am Montagabend. Der Bundespräsident erinnerte daran, dass die BSPC als erste internationale Organisation bereits zwei Tage nach dem Angriff die Mitgliedschaft Russlands suspendiert und somit ein sehr starkes Zeichen gesetzt habe. In der aktuellen Krisenzeit sei „die Ostseeparlamentarierkonferenz wichtiger denn je“.
Der Krieg sei eine Zäsur gewesen; er habe jedoch auch die Bedeutung der Kooperation zwischen demokratischen Partnern in der Region deutlich gemacht, so die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in ihrer Eröffnungsrede zu Beginn der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz. Die BSPC stelle ein besonders wichtiges Format des Dialogs in einer Schlüsselregion Europas dar, denn die Abgeordneten seien mit den Bedürfnissen ihrer Wählerinnen und Wähler bestens vertraut.
Die Vizepräsidentin des Bundesrates Manuela Schwesig unterstrich ebenfalls die einschlägige Arbeit der BSPC für eine freie und demokratische Ostseeregion, die bereits seit dem Jahr 1991 bestehe. Putins Russland habe den Wunsch nach einem friedlichen Ostseeraum zerstört. Daher habe auch das Land Mecklenburg-Vorpommern alle Kooperationen mit Russland beendet. Jetzt stelle sich die Frage nach der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen demokratischen Ostseeanrainern, die in drei Bereichen besondere Potentiale aufweise: Sicherheitskooperation, Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien sowie Räumung von Munitionsaltlasten in der Ostsee.
Traditionsgemäß widmeten die Vertreterinnen und Vertreter des früheren, aktuellen und künftigen Ostseeratsvorsitzes (Council of the Baltic Sea States, CBSS) ihre Grußworte an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Fragen internationaler Kooperation in der Ostseeregion. Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock eröffnete ihre Videobotschaft mit den Worten: „Unser Zusammenhalt ist unsere Lebensversicherung“. Die Außenministerin bedankte sich bei den Mitgliedern der BSPC für die Impulse im Themenfeld versenkter Munition, das neben dem Ausbau der Windenergie und Stärkung der Jugendzusammenarbeit zu den Schwerpunkten der deutschen Präsidentschaft im Ostseerat gezählt habe. Die Zusammenarbeit zur Kampfmittelbeseitigung werde auch durch den finnischen Ostseeratsvorsitz fortgesetzt, so die Außenministerin Finnlands Elina Valtonen. Zu den weiteren Prioritäten zählten umfassende Sicherheit, Krisenvorsorge und Resilienz. Bezugnehmend auf das Thema „Resilienz“, das im Zentrum der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz stehe, betonte der Außenminister Estlands Margus Tsahkna, dass die Ukraine außerordentliche Widerstandskraft demonstriert habe. Auch im Kampf gegen Russlands Desinformation und Propaganda sei die Ukraine sehr erfolgreich gewesen. Estland bereite sich auf den kommenden Ostseeratsvorsitz vor und werde sich auf die Frage demokratischer Resilienz fokussieren.
Die parlamentarische Dimension der internationalen Kooperation sei essentiell für die Ostseeregion, so der Präsident der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz und Abgeordnete des Deutschen Bundestages Johannes Schraps. Nach der Suspendierung und dem selbst gewählten Ausscheiden Russlands habe sich die Dynamik innerhalb der BSPC verändert. Die Gespräche seien nicht unbedingt einfacher geworden, es seien jedoch bedeutende Erfolge in drei Schwerpunktbereichen des deutschen BSPC Vorsitzes erzielt worden: Schutz des Klimas und der Biodiversität, Munitionsaltlasten und Jugendbeteiligung.
Stärkung demokratischer und digitaler Resilienz
Die multiplen Herausforderungen für Demokratien durch Propaganda, Desinformation und Aufstieg des Rechtspopulismus sind während der Jahreskonferenz wiederholt thematisiert worden. Der entsprechende Sitzungsabschnitt am ersten Konferenztag wurde durch die Teilnehmenden des Jugendforums, Silva Laure und Shahin Khosrav, eröffnet, die ihre Vorschläge zur Stärkung demokratischer Resilienz im Ostseeraum präsentiert haben. Das Jugendforum forderte u. A. ein Verbot vom persönlichen Profiling auf Basis massiver Datensammlungen, eine Förderung des öffentlichen Bewusstseins hinsichtlich der Datenprivatsphäre und der Gefahren des Extremismus, eine Stärkung politischer Mitbestimmung und der Beteiligung junger Menschen u. A. durch Demokratiebildung sowie eine Förderung sozialer Inklusion in Entscheidungsprozessen.
Die Vorschläge des Jugendforums wurden durch die Podiumsdiskussionsteilnehmenden aufgegriffen und erweitert. So hob das Mitglied des Ausschusses für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages Stefan Seidler die Rolle von Bildung und Medienkompetenz im Kampf gegen Propaganda und Desinformation hervor. Chefberater der Europäischen Kommission Paul Nemitz verwies auf die Bedeutung europäischer Regulierungen im Bereich des Datenschutzes und digitaler Dienste. Letztere ziele darauf ab, zu verhindern, dass digitale Plattformen zur Brutstätte illegaler Inhalte werden. Die Förderung von Qualitätsjournalismus sei in Zeiten hoher Konkurrenz zwischen sozialen und traditionellen Medien ebenfalls unerlässlich. Auch der Direktor der Baltic Security Foundation Otto Tabuns unterstrich die Wichtigkeit der Medienbildung und eines internationalen und generationsübergreifenden Informationsaustausches.
Verbesserung der Resilienz maritimer Ökosysteme
Der Schutz der Meeresumwelt der Ostsee steht traditionell hoch auf der Agenda der BSPC und ist in ihrer Geschäftsordnung verankert. Der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius nannte die BSPC eine einzigartige parlamentarische Brücke für die Ostseeregion und rief die Abgeordneten dazu auf, sich weiterhin aktiv für die Ökologie der Ostsee einzusetzen. Der EU-Kommissar verwies auf die für den 29. September in Palanga, Litauen geplante Konferenz der Ostsee-Umweltministerinnen und -minister, die neben anderen umweltpolitischen Themen auch die Munitionsaltlasten adressieren werde. Im Anschluss berichtete die deutsche Umweltministerin Steffi Lemke über die internationalen Erfolge zur Verbesserung des Meeresschutzes). So habe es Fortschritte im Bereich des precautionary pause des kommerziellen Tiefseebergbaus, des Abschlusses des UN-Hochseeabkommens (BBNJ) und in Richtung eines rechtlich verbindlichen UN-Abkommens gegen Plastik in der Umwelt gegeben.
In diesem Zusammenhang präsentierte die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft des schwedischen Parlaments Emma Nohrén ein Best-Practice-Beispiel des schwedischen parteiübergreifenden Komitees für Umweltziele. Vonseiten der Wissenschaft plädierte Prof. Christoph Humborg von der Universität Stockholm für die Implementierung des HELCOM-Ostseeaktionsplans (BSAP) zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen, für nachhaltigeren Fischfang und ein besseres Management der Fischbestände sowie für die Bekämpfung des Klimawandels durch die Förderung von kohlenstoffbindenden Ökosystemen. Weitere Beispiele konkreter Umweltprojekte, wie etwa EMPEREST und BalticSea2Land, wurden durch den Direktor der Verwaltungsbehörde und des Programmsekretariats von Interreg Baltic Sea Region vorgestellt.
Klimawandel und Biodiversität
Am zweiten Konferenztag wurde die Thematik der Stärkung ökologischer Resilienz der Ostseeregion weiter vertieft. Der erste Sitzungsabschnitt war dem Abschlussbericht der BSPC Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität gewidmet, den der Arbeitsgruppenvorsitzende Philipp da Cunha, MdL präsentierte. Herr da Cunha unterstrich, dass die Folgen des Klimawandels auch in der Ostseeregion bereits nachgewiesen worden seien. Während ihrer dreijährigen Mandatszeit trafen sich die Arbeitsgruppenmitglieder mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen, der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft aus dem gesamten Ostseeraum, um sich über die aktuellen akademischen und technologischen Entwicklungen und Lösungsansätze zur Eindämmung des Klimawandels und zum Schutz der biologischen Vielfalt der Ostsee zu informieren. Aus diesem intensiven Austausch entstanden 25 umfassende und weitreichende Forderungen, die von der beschleunigten Umsetzung internationaler Klima- und Artenschutzvereinbarungen, über die Förderung von Klimabildung, von CO2-Abscheidung und -Speicherung, etwa durch die Konservierung von Wäldern, Mooren und Seegraswiesen, bis zur Entwicklung von regionalen Strategien zur Krisenbewältigung reichen und in die Resolution der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz aufgenommen worden seien.
Im Anschluss an die Präsentation des Arbeitsgruppenberichts fand eine Podiumsdiskussion mit der Generaldirektorin für Energie der Europäischen Kommission Ditte Juul Jørgensen, der Meeresökologin vom norwegischen Meeresforschungsinstitut (IMR) Lis Lindal Jørgensen und der Direktorin des Climate Service Center Germany (GERICS) Daniela Jacob statt. So hob EU-Generaldirektorin Jørgensen die Rolle der Ostseeregion beim Einsatz erneuerbaren Energien, vor allem mit Blick auf Offshore-Windenergie, hervor. Es gebe keinen Widerspruch zwischen Maßnahmen zur Erhöhung der Energiesicherheit und dem Schutz der biologischen Vielfalt, da diese Hand in Hand gehen sollten und eine gemeinsame Verantwortung aller Länder und politischer Ebenen darstellten. In dieser Hinsicht unterstrich Meeresforscherin Jørgensen die Bedeutung des integrierten Umweltmanagements sowie eines interdisziplinären, sektorenübergreifenden Multi-Stakeholder-Dialogs. Die Politik solle das Konzept der klimaresistenten Entwicklung annehmen und entsprechend handeln, so Meteorologin Jacob. Die menschengemachte Klimaerwärmung führe dazu, dass mehr und mehr Menschen aus der optimalen Temperaturnische hinausgeschoben würden, was in Zukunft für mehr Migrations- und Fluchtbewegungen sorgen werde. Die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen benötige internationale Kooperation und Koordinierung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und finanzielle Unterstützung vulnerabler Regionen.
Konferenzabschluss und die Verabschiedung der gemeinsamen Resolution
Zum Schluss der Konferenz wurden die BSPC Rapporteure angehört. Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft Carola Veit stellte die aktuellen Entwicklungen in der europäischen Migrations- und Asylpolitik vor. Die 2017–2019 eingesetzte BSPC Arbeitsgruppe für Migration und Integration habe die Notwendigkeit eines Austausches von Informationen und bewährten Praktiken hervorgehoben. Gute Integration trage zum Wohlstand bei, während misslungene Integration kostspielig sei, so Veit.
Die BSPC Berichterstatterin für Munitionsaltlasten Anna Kassautzki, MdB erinnerte an vorherige BSPC Beschlüsse und begrüßte, dass Deutschland jene Problematik zum Schwerpunkt seines Ostseeratsvorsitzes gemacht und ein nationales Sofortprogramm zur Munitionsbergung beschlossen habe. Notwendig seien jedoch weitere Maßnahmen zur Schließung existierender Wissenslücken und zum Austausch über Erfahrungen in der Lokalisierung und Bergung von Munitionsresten.
Höhepunkt der Jahreskonferenz war die einvernehmliche Verabschiedung einer gemeinsamen Resolution mit Forderungen an die Regierungen in der Ostseeregion, den Ostseerat und die EU.
Die 33. Ostseeparlamentarierkonferenz wird am 25.–27. August 2024 in Helsingør, Dänemark stattfinden.
Die Delegationsleiterin des Landtages, Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp hob hervor, dass es gelungen sei, in der Resolution eine ganze Reihe von Sachverhalten aufzuzeigen, die für die Menschen im Ostseeraum von Bedeutung seien. Sie hoffe für sich darauf, dass es der HELCOM wieder gelinge, einstimmige Beschlüsse auch umzusetzen. Auch dazu sei die Konferenz mit ihren Forderungen sehr hilfreich. Sie bewerte die Konferenz in Berlin als wesentlichen Schritt nach vorne. Philipp da Cunha als Vorsitzender der ausscheidenden Arbeitsgruppe stellte darauf ab, dass der Klimawandel und die Biodiversität wesentliche Punkte seien, die auch die aktuelle Schwerpunktsetzung weiter begleiteten. Im Übrigen hob er hervor, dass die Ministerpräsidentin des Landes, Frau Manuela Schwesig, maßgeblich zum Erfolg der Konferenz beigetragen habe. Mit der Bundestagspräsidentin und dem Bundespräsidenten habe hier ein weiteres Organ der Verfassung des Bundes vor Ort Flagge gezeigt.
Das parlamentarische Ostseejugendforum 2023: Generationenübergreifenden Dialog fördern und gemeinsam die demokratische Resilienz der Ostseeregion stärken!
Im Vorfeld der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) fand am 25.–27. August 2023 das parlamentarische Ostseejugendforum (Baltic Sea Parliamentary Youth Forum, BSPYF) statt. Das Jugendforum wurde durch die Delegation des Deutschen Bundestages bei der Ostseeparlamentarierkonferenz in Kooperation mit dem Ostseerat (Council of the Baltic Sea States, CBSS) in Berlin ausgerichtet, um den Dialog zwischen Jugendlichen und Entscheidungsträgerinnen und -trägern aus der gesamten Ostseeregion zu fördern und zu stärken. Eine junge Person ist durch die Enquete-Kommission des Landtages benannt worden.
Vonseiten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nahm der scheidende Vorsitzende der BSPC Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität sowie BSPC Berichterstatter für integrierte Meerespolitik, Herr Philipp da Cunha, MdL an dem Jugendforum teil. Zusammen mit dem Präsidenten der diesjährigen Ostseeparlamentarierkonferenz, Herrn Johannes Schraps, MdB beteiligte sich der Landtagsabgeordnete an einer Vernetzungssitzung sowie einer Gesprächsrunde mit Jugendlichen zum Thema „Soziale Spaltung und Polarisierung mit Blick auf Rechtsextremismus“. In einem digitalen Vorbereitungstreffen mit den Teilnehmenden des Jugendforums im Juli 2023 präsentierte Herr da Cunha zudem die Ziele und Aktivitäten der von ihm geleiteten BSPC Arbeitsgruppe.
Das Jugendforum in Berlin brachte 48 Jugendliche und junge Erwachsene aus den Mitgliedstaaten und -ländern der BSPC zusammen, um in einem Austausch mit Abgeordneten, Vertreterinnen und Vertretern von Regierungen und internationalen Organisationen sowie Sachverständigen konkrete politische Vorschläge für die Ostseeparlamentarierkonferenz vorzubereiten. Im Fokus des mehrtägigen Jugendforums stand das Thema „Demokratie unter Beschuss: Wie machen wir Demokratien resilienter?“ Ergebnis der intensiven Gespräche zwischen jungen Teilnehmenden aus Estland, Finnland, Deutschland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen und Schweden waren acht Empfehlungen in vier Bereichen: Stärkung der digitalen Resilienz, Verbesserung der Jugendbeteiligung, soziale Polarisierung und Rechtsextremismus sowie Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen durch den Abbau von sozialer Ungleichheit.
Demokratische Resilienz und Jugendbeteiligung zählten zu den Schwerpunkten des deutschen Vorsitzes der Ostseeparlamentarierkonferenz. Daher wurden die Jugendvertreterinnen und -vertreter eingeladen, während der gesamten Jahreskonferenz mitzuwirken, ihre Ideen und Vorschläge offen zu äußern und Fragen an die Delegierten und Gäste zu stellen. Dies begrüßte in ihrem Grußwort zu Beginn der Ostseeparlamentarierkonferenz auch die Bundestagspräsidentin, Frau Bärbel Bas, die dafür warb, die Meinungen und Bedürfnisse junger Menschen ernst zu nehmen. Die Bedeutung und Aktualität der durch die Teilnehmenden des Jugendforums erarbeiteten und präsentierten Empfehlungen wurde von den Mitgliedern der BSPC auf der Jahreskonferenz wiederholt hervorgehoben. Der BSPC Präsident Johannes Schraps erinnerte zudem daran, dass die Forderungen des Jugendforums in die Resolutionen der BSPC einfließen.
Landtagsabgeordneter Philipp da Cunha betont: „Es ist beeindruckend, so viel Interesse an politischen Entwicklungen im Ostseeraum unter Jugendlichen zu sehen und mitzuerleben. In unseren Gesellschaften tragen alle Bürgerinnen und Bürger die Verantwortung dafür, dass die Werte der Demokratie, der Freiheit und des friedlichen und respektvollen Miteinanders aufrechterhalten und verteidigt werden. Der Jugend kommt in dieser Hinsicht eine besondere Rolle zu, denn es ist ihre Zukunft, für die heute der Rahmen gesetzt wird. Diese BSPC Tradition der Jugendbeteiligung sowohl im Rahmen der Jahreskonferenz, als auch in den Arbeitsgruppen – zuletzt bei unserer Arbeitsgruppensitzung in Schwerin im vergangenen Jahr, – ist ein wichtiges und wertvolles Instrument des internationalen generationsübergreifenden Dialogs. Auch dadurch – durch einen offenen Austausch und durch aktives Zuhören – wird die demokratische Resilienz in der Ostseeregion gestärkt. Ich bin froh, dass unsere Enquete-Kommission hierzu eine Nominierung für das Jugendforum gesetzt hat.“
Ständiger Ausschuss der Ostseeparlamentarierkonferenz tagt in Stralsund
Im Vorfeld der diesjährigen 32. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) trafen am 12. Juni 2023 die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der BSPC im Ozeaneum Stralsund zusammen, um die Jahreskonferenz vorzubereiten. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Gremium durch seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, vertreten.
Neben inhaltlichen und organisatorischen Fragen rund um die Jahreskonferenz, die in diesem Jahr durch den Deutschen Bundestag vom 27. bis 29. August in Berlin ausgerichtet wird, standen die Vorbereitungen des Jugendforums (Baltic Sea Parliamentary Youth Forum) sowie die Umsetzung der Resolution der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz auf der Agenda. Dieser hat der Landtag in seiner Plenarsitzung am 26. Oktober 2022 zugestimmt (s. Drs. 8/1496) und die Landesregierung mit deren Umsetzung beauftragt. Die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung mit Informationen bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen wurde im April 2023 veröffentlicht (s. Drs. 8/2106).
Traditionsgemäß werden zu den Sitzungen des Ständigen Ausschusses Sachverständige aus BSPC-Mitgliedstaaten und -ländern eingeladen, um Fachvorträge zu den Schwerpunktthemen der jeweiligen Jahreskonferenz zu halten. Die 32. Ostseeparlamentarierkonferenz steht unter dem Motto „Widerstandskraft der demokratischen Ostseeregion steigern: Stärkung der demokratischen, digitalen und maritimen Resilienz basierend auf zuverlässiger Nachbarschaftlichkeit und enger Kooperation“. So präsentierte Herr Prof. Dr. Burkard Baschek, Wissenschaftlicher Direktor am Deutschen Meeresmuseum in Stralsund, die Arbeit des Ozeaneums, während Herr Prof. Dr. Sebastian van der Linden, Stellvertretender Sprecher des IFZO, und Herr Dr. Alexander Drost, Wissenschaftlicher Geschäftsführer am IFZO, Einblicke in die Aktivitäten des Interdisziplinären Forschungszentrums Ostseeraum (IFZO) an der Universität Greifswald gaben. Zudem sprach Herr Jan Peters, Geschäftsführer an der Succow Stiftung, über die Schüsselrolle von Mooren in der politischen Umsetzung des European Green Deal. Auf diese Art wurde an die Gespräche zum Moorschutz während der Sitzung der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität vom 29. bis 30. August 2022 in Schwerin und Zarrentin angeknüpft.
Auf der Jahreskonferenz im August soll im Konsens eine Resolution mit gemeinsamen Forderungen der Ostseeparlamentarierinnen und -parlamentarier an die nationalen und regionalen Regierungen im Ostseeraum, den Ostseerat und die EU verabschiedet werden.
Umweltkennzeichnungen, Fischereipolitik und Sicherung der Lebensmittelproduktion: Tilo Gundlack, MdL bei der 18. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen
Vom 1.-2. Juni 2023 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an einer auswärtigen Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Torún, Polen mit.
Die NAT-Mitglieder erarbeiteten unter anderem Stellungnahmeentwürfe zum EU-Verbraucherschutzpaket, zur Landwirtschaftspolitik der EU (GAP) und zur Gemeinsamen EU-Fischereipolitik.
Für ein Ende von Grünfärberei und Fehlanreizen: Das EU-Verbraucherschutzpaket
Die EU-Kommission strebt an, im Sinne der grünen EU-Wirtschaftsstrategie des Grünen Deals die vorzeitige Entsorgung von reparierbaren Waren einzudämmen, da sie zu mehr Abfall, Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch führt.
Auch soll versucht werden, die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen über Produkte zu erhöhen und die Verbreitung irreführender Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit von Produkten einzuschränken.
So sollen Verbraucher mit dem Richtlinienvorschlag zur Förderung der Reparatur von Waren, KOM (2023) 155 und dem Richtlinienvorschlag über die Untermauerung von Umweltaussagen, KOM (2023) 166 leichter Reparaturen einfordern können, und weniger leicht Opfer der unlauteren Geschäftspraktik der sogenannten „Grünfärberei“ von Produkten/Unternehmen werden. Der letztgenannte Richtlinienvorschlag soll die Verbraucherinformation dahingehend verbessern, dass das, was als grüne Produkt- oder Unternehmensbeschreibung angegeben wird, auch tatsächlich dem betreffenden Produkt/dem Unternehmen entspricht und keine leere Behauptung bleibt.
Ziel des erstgenannten Richtlinienvorschlags zur Förderung der Reparatur von Waren ist zudem die Etablierung einer Online-Plattform und europäischer Standards zur Qualitätssicherung.
Die während der 18. NAT-Sitzung dazu verabschiedete Stellungnahme des AdR setzt sich dafür ein, dass öffentliche Liefer- und Bauaufträge die Anforderungen an die Reparierbarkeit aufnehmen. Außerdem fordert sie verbindliche Fristen für die Durchführung von Reparaturen und die Bereitstellung einer Ersatzware bis zu deren Erledigung. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hätten hier eine direkte Verantwortung, z.B. im Bereich der Erziehung und Bildung hin zu einer Kultur des Reparierens statt des Wegwerfens.
Fischereipolitik
Ein weiterer Stellungnahmeentwurf wird derzeit von der Fachkommission NAT bezüglich des EU-Fischerei- und Ozeanpaktes für eine nachhaltige, wissenschaftlich fundierte, innovative und inklusive Bestandsbewirtschaftung ausgearbeitet.
In einem ersten Meinungsaustausch diskutierten die Mitglieder die nötige Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU, den „EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ und die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur.
Risikomanagement in der Landwirtschaft
In einem weiteren Meinungsaustausch bereiteten die Mitglieder der Fachkommission NAT einen Stellungnahmeentwurf zum Risikomanagement in der Landwirtschaft angesichts der Auswirkungen des Klimawandels, wie Überschwemmungen und Dürren, sowie sich häufender Epidemien und Seuchen, die Fauna und Flora in der EU immer stärker treffen.
Das Arbeitsdokument strebt an, Schutz für landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Finanzinstrumenten zu bieten und dabei das wirtschaftliche Überleben in den ländlichen, dünn besiedelten und Gebieten in Randlage unter Berücksichtigung des Grünen Deals und der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ zu sichern.
Es schlägt einen neuen Fonds für Katastrophenanleihen innerhalb des gegenwärtigen Finanzierungssystems vor, da der Solidaritätsfonds (European Union Solidarity Fund, EUSF) nur begrenzt wirken könne. Es unterstreicht außerdem, dass eine vorbeugende Unterstützung im Sinne des Risikomanagements ebenso wichtig sei wie eine Unterstützung im Nachhinein.
Strategien zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion
Im Anschluss an die Fachkommissionssitzung befassten sich die NAT-Mitglieder auch im Rahmen einer Konferenz mit den Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die Lebensmittelsysteme in der EU. Professor für Hydrologie, Ireneusz Sobota von der Universität Torún beschrieb die rapide Wärmabsorption in der Arktis bzw. das dortige Abschmelzen der Eisdecke, einem wichtigen Klimaregulierer. Er betonte auch, wie schädlich sich das nur noch kurzzeitig vorhandene Vorkommen von Schnee auf die Landwirtschaft auswirke und wie wichtig der sorgsame Umgang mit Lebensmitteln, u.a. dem in den Gletschern gespeicherten Süßwasservorkommen, sei.
In der EU litten laut European Environmental Bureau ca. 13 Mio. Menschen unter starker bis akuter Lebensmittelunsicherheit, daher sei ein gerechter Wandel hin zu gesunden und nachhaltigen Lebensmittelsystemen nötig.
Im Kontext der globalen Erwärmung, des kriegsbedingten, weltweiten Rückgangs der Verfügbarkeit von Lebensmitteln und des Preisanstiegs bei Grundnahrungsmitteln erörterten die NAT-Mitglieder Lösungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, die auch zur Entlastung der Landwirte führen und insgesamt dazu beitragen sollen, die Ernährungssicherheit auf EU-Ebene und darüber hinaus zu gewährleisten.
In einer Videobotschaft stellte Dubravka Šuica, EU-Kommissarin für Demokratie und Demografie die Ziele des Agrarpaktes und die langfristige Vision der EU für die ländlichen Gebiete vor.
Eine Delegation aus der Ukraine, einem der fünf größten Getreideexporteure der Welt und Produzent von 55 Mio. Tonnen Getreide, die wegen der russischen Angriffe nicht anreisen konnte, dankte in einer Videobotschaft für die Solidarität mit der Ukraine.
Die Ausrichter der Konferenz erinnerten auch an den 550. Geburtstag von Nikolaus Kopernikus (s. Bild), der 1473 in der Hauptstadt der Wojwodschaft Kujawien-Pommern, Torún, geboren wurde.
Umweltkennzeichnungen, Fischereipolitik und Sicherung der Lebensmittelproduktion: Tilo Gundlack, MdL bei der 18. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen
Vom 1.-2. Juni 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an einer auswärtigen Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Torún, Polen mitwirken.
Die NAT-Mitglieder werden unter anderem Stellungnahmeentwürfe zum EU-Verbraucherschutzpaket, zur Landwirtschaftspolitik der EU (GAP) und zur Gemeinsamen EU-Fischereipolitik erarbeiten.
Im Anschluss daran werden sich die Mitglieder der Fachkommission NAT im Rahmen einer Konferenz mit den Auswirkungen der globalen Erwärmung auf die Lebensmittelsysteme befassen.
Abschlusssitzung der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität in Danzig
Am 14. und 15. Mai 2023 trafen die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) zum achten und letzten Mal in Danzig zusammen, um ihre Abschlussempfehlungen für die Jahreskonferenz im August 2023 zu besprechen. Daneben wurden auf Einladung des gastgebenden polnischen Sejms drei Sachverständige angehört, die über Chancen und Risiken des Ausbaus von Atomenergie als Teil der polnischen Strategie zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen sowie über die Arbeit und Prioritäten des Słowiński Nationalparks und Biosphärenreservats berichteten. Die Sitzung wurde durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Herrn Philipp da Cunha, MdL geleitet. Seitens des Landtages nahm auch die Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, an der Sitzung teil.
Lokale Praktiken im Fokus: Atomeinstieg und Management von Schutzgebieten in Polen
In den drei Jahren seit der Einsetzung der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität standen Fragen der klimaneutralen Energien auf der Agenda. Die adressierten Themen reichten von Wasserstofflösungen für ÖPNV in Schweden, dem Ausbau von Offshore-Windparks auf den Ålandinseln bis hin zur Entwicklung von Elektromobilität in Mecklenburg-Vorpommern. In Fortsetzung dieser Beratungen wurden während der Sitzung in Danzig zwei Expertenberichte zu Polens Plänen zum Einstieg in die Kernenergie präsentiert.
So erklärte Frau Prof. Dagmara Strumińska-Parulska von der Universität Danzig, dass Polens Energiepolitik bis 2040 auf drei Säulen basiere: faire Transition, emissionsfreie Energie – einschließlich Offshore-Windenergie und Kernkraft – sowie gute Luftqualität. Dabei sollten 25 Prozent der zukünftigen Energieversorgung des Landes von sechs AKWs abgedeckt werden. Das erste Atomkraftwerk solle ca. 80 Kilometer nordwestlich von Danzig in der Gegend von Kopalino-Lubiatowo entstehen. Die Fakultät für Chemie der Universität Danzig sei gut ausgerüstet, Strahlenbelastungen zu überwachen. Sie erläuterte auch, dass die vom polnischen Gesetz festgelegten Grenzwerte der Strahlendosis für Atomkraftwerke deutlich niedriger seien, als die Grenzwerte für natürliche Strahlung. Natürliche Radionuklide seien in der Luft, im Wasser und in vielen Produkten, wie Nahrungsmittelergänzungen und Zigaretten, präsent. Obwohl natürliche Strahlung ebenfalls Einfluss auf Menschen und Tiere haben könne, seien ihre Effekte nicht genügend erforscht und ihre Berücksichtigung fehle in der Diskussion über künstliche Strahlung.
Anschließend merkte Herr Prof. Wacław Gudowski vom Royal Institute of Technology (KTH) und vom Orlen Synthos Green Energy (OSGE) an, dass die Debatte über Kernkraft sich zu sehr auf die Abwägung von Risiken konzentrierte, während die Vorteile und Möglichkeiten öfter vergessen würden. Er erinnerte daran, dass Gas vor dem Ukraine-Krieg lange Zeit als Übergangslösung gegolten habe. Wenn man jedoch die Umweltgefahren von Methanfreisetzungen und -lecks genauer betrachte, stelle man fest, dass Gas nie eine umweltfreundliche Option gewesen sei. Die Frage, die Herrn Prof. Gudowski in erster Linie beschäftige, sei folgende: Womit könne die alternde Energieinfrastruktur Polens ersetzt werden, um sichere Versorgung zu garantieren und dabei die mit Erneuerbaren verbundene Instabilität zu vermeiden? Atomkraft sei mit Blick auf ihre Effizienz die naheliegende Wahl. Bis zu 95 Prozent des Nuklearmaterials könne potentiell recycelt werden; Minireaktoren der vierten Generation könnten in dieser Hinsicht eine Lösung anbieten. Sie seien zudem sicher, platzsparend, könnten schneller und dank Größenvorteilen und Serienproduktion kosteneffektiver gebaut werden. Zum Schluss unterstrich er, dass die Gefahren und Risiken bei der Erzeugung von Atomstrom quantitativ mit Biogas vergleichbar seien, wobei Braunkohle am gefährlichsten sei.
Die Vorträge und Inputs der Sachverständigen haben für eine lebhafte Diskussion gesorgt. Einige Arbeitsgruppenmitglieder erinnerten an die Langzeitfolgen der Katastrophen in Tschernobyl und Fukushima und wiesen auf die potentiellen Gefahren von Atomenergie mit Blick auf die aktuellen geopolitischen Entwicklungen und die Situation um das Atomkraftwerk in Saporischschja in der Ukraine im Besonderen hin. Zudem wurden Fragen über den realistischen Zeitrahmen für den Einsatz von Minireaktoren sowie für die Entwicklung von Recyclingtechnologien für Nuklearmaterial gestellt.
Im Anschluss sprach Herr Grzegorz Kupczak vom Słowiński Nationalpark und Biosphärenreservat über die Zusammenarbeit mit Stakeholdern sowie internationale Kooperationsprojekte für die Förderung von Nachhaltigkeit in der Ostseeregion. Der Słowiński Nationalpark zähle zu den ältesten Biosphärenreservaten in Polen – dieser Status sei ihm im Jahr 1977 durch UNESCO verliehen worden. In den Jahren 2015 bis 2017 seien jedoch Reformen notwendig gewesen, um den Status beizubehalten, da der Słowiński Nationalpark zusätzlich zu seiner Schutzfunktion auch die Entwicklungs- sowie die Forschungs- und Bildungsfunktionen ausbauen müsste. Herr Kupczak betonte, dass das Biosphärenreservat keine Naturschutzzone darstelle – diese sei auf den Nationalpark beschränkt. Vielmehr koordiniere das Biosphärenreservat verschiedene Arten der Landnutzung und erlaube in unterschiedlichem Maße sowohl Siedlung als auch Entwicklung. Ferner berichtete er über die 2017 ins Leben gerufenen Kooperationsinitiative „Biosphäre für das Baltikum“, der unter anderem Reservate in Deutschland, Dänemark, Schweden und Estland angehörten. Zu den Zielen zählten Intensivierung des Dialogs zwischen Biosphärenreservaten im Ostseeraum, öffentliche Sensibilisierung, Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungsaustausch. Das aufgebaute Netzwerk verstärke die Zusammenarbeit, von der alle teilnehmenden Reservate profitierten.
In der darauffolgenden Fragerunde erläuterte Herr Kupczak auf Nachfrage von Frau Vizepräsidentin Schlupp, dass die Erweiterung der Nationalparks in Polen sich aufgrund der Bedenken lokaler Gemeinschaften als schwierig darstellte. Obwohl Biosphärenreservate nicht im polnischen Gesetz verankert seien und auf freiwilliger Selbstverpflichtung basierten, würden mögliche künftige Einschränkungen mit Besorgnis betrachtet. Der Słowiński Nationalpark kooperiere daher mit lokalen Stakeholdern und biete ihnen Unterstützung an, zum Beispiel durch Werbung für lokale Produkte.
Abschlussempfehlungen der Arbeitsgruppe: Ein umfassender Katalog gemeinsamer Vorschläge
Zusätzlich zum Austausch über nationale und lokale Praktiken stand die Vorbereitung der Abschlussempfehlungen und des Abschlussberichts auf der Agenda der Arbeitsgruppensitzung in Danzig. Eingangs bedankte sich der Arbeitsgruppenvorsitzende Philipp da Cunha für die intensive Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren und richtete seinen besonderen Dank an die Parlamente von Schweden, Schleswig-Holstein, Åland, Mecklenburg-Vorpommern, Norwegen und Polen für die Ausrichtung der insgesamt acht digitalen und persönlichen Treffen. Der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Jugend habe eine umfangreiche und solide Grundlage für die Resolutionsempfehlungen geschaffen. Besondere Aufmerksamkeit erregte ein polnischer Vorschlag, der sich zur Zukunft der Atomenergie verhielt. Er wurde zugunsten einer Formulierung, die auf die aktuellen Energiestrategien der Mitgliedsstaaten eingeht, gestrichen.
In Zuge der Abschlussbesprechungen hat sich die Arbeitsgruppe auf 25 vorläufige Vorschläge und Forderungen für die Resolution der 32. Ostseeparlamentarierkonferenz am 27.–29. August in Berlin geeinigt. Die Resolution soll im Konsens aller Mitgliedsparlamente auf der Jahreskonferenz beschlossen werden. Zudem wird ein Sitzungsabschnitt auf der Jahreskonferenz der Vorstellung des Abschlussberichts gewidmet. Neben Zusammenfassungen der Expertenvorträge und Sitzungsabläufen wird der Abschlussbericht umfangreiche Antworten der Regierungen auf die Umfrage der Arbeitsgruppe sowie Regierungsstellungnahmen zur Umsetzung entsprechender Forderungen der 30. und 31. Ostseeparlamentarierkonferenz beinhalten. Die aktuelle Stellungnahme der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der Resolution der 31. BSPC wurde auf Drucksache 8/2106 veröffentlicht.
Gleichstellung in der EU: Tilo Gundlack, MdL bei der 155. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 24.-25. Mai 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 155. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel mitwirken.
Auf der Tagesordnung steht die Verabschiedung von sechs Stellungnahmen zu den Themenstellungen Interoperabilität öffentlicher digitaler Dienste, Kohäsionspolitik, Langzeitarbeitslosigkeit, nachhaltige Lebensmittelsysteme, Überprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU und Krisenbewältigung in den Regionen und Gemeinden.
Die AdR-Mitglieder werden außerdem über die lokalen und regionalen Probleme mit Wasserknappheit und Dürren sowie über die Umsetzung des Programms REPowerEU diskutieren, hier insbesondere mit Blick auf die Nutzung von Wasserstoff.
An den Debatten über die Erreichung von mehr Gleichheit und Widerstandsfähigkeit in der EU werden die EU-Kommissare Helena Dalli und Janez Lenarčič beteiligt sein.
Expertenanhörung und Redaktionskonferenz des Parlamentsforums Südliche Ostsee
Am 4.–5. Mai 2023 nahm die Delegation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern an der internationalen Expertenanhörung und der Redaktionskonferenz im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee (PSO) in Kiel teil. Knapp fünfzig Abgeordnete und Sachverständige von den Regionalparlamenten Ermland-Masuren, Pommern, Westpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kamen zusammen, um die diesjährige 19. Jahreskonferenz unter dem Thema „Sozialen Zusammenhalt stärken: Migration und Integration“ vorzubereiten. Die Delegation des Landtages war durch die Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp sowie die Abgeordneten Marcel Falk, Beatrix Hegenkötter, Jens-Holger Schneider, Christian Albrecht, Anne Shepley und Sandy van Baal vertreten. Ziel der beiden Sitzungen war, durch Fachvorträge Einblicke in die Erfahrungen der jeweiligen Länder zu bekommen und anschließend einen Resolutionsentwurf für die Jahreskonferenz im September in Hamburg auszuarbeiten.
Für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern sprachen die Vizepräsidentin Beate Schlupp und die Integrationsbeauftragte der Landesregierung Jana Michael.
In Ihrer Begrüßung ordnete die Präsidentin des gastgebenden Landtages Schleswig-Holstein Kristina Herbst das Thema ein und verwies darauf, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine Migrationsbewegungen in Gange gesetzt habe, die zusammen mit aktuellen Fluchtströmungen die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen stellen würden. Die Expertenanhörung und die Redaktionskonferenz würden einem wichtigen und fruchtbaren Wissens- und Erfahrungsaustausch der Partnerparlamente im Vorfeld der Jahreskonferenz dienen.
Migration und Integration: Erfahrungen aus den Regionen
Eingangs referierte Prof. Katarzyna Maciejewska-Mieszkowska von der Universität Ermland-Masuren über die Entwicklung gesellschaftlicher Wahrnehmungen gegenüber Geflüchteten aus der Ukraine in Polen. Obwohl die Haltung der polnischen Gesellschaft in Bezug auf Geflüchtete um 2015 überwiegend negativ gewesen sei, hätten sich laut Umfragen 94 Prozent der Befragten für eine Öffnung der Gesellschaft für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine in den ersten Monaten 2022 ausgesprochen. Seit Sommer 2022 bleibe die Akzeptanz konstant hoch und liege bei ca. 80 Prozent. Zudem hätten ca. 70 Prozent der polnischen Haushalte in der ersten Jahreshälfte 2022 aktiv Unterstützung für ukrainische Menschen geleistet. Die Formen der Unterstützung hätten sich seitdem geändert, die Bereitschaft zu helfen sei jedoch stabil geblieben. Zur hohen Akzeptanz und Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft hätten der offene und unterstützende staatliche und mediale Diskurs sowie die kulturelle und historische Nähe zwischen Polen und der Ukraine beigetragen.
Die Leiterin der Delegation der Hamburgischen Bürgerschaft Astrid Hennies stellte das Konzept und die Ziele des Hamburg Welcome Center vor. Migration sei eine Herausforderung, jedoch auch eine Chance für den Arbeitsmarkt. Das Hamburg Welcome Center ziele darauf ab, das Fachkräftepotential von Zugewanderten und Geflüchteten zu aktivieren und als zentrale Anlaufstelle rund um Anliegen der beruflichen Integration zu agieren. Die Angebote für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber würden Beratung und Begleitung zu Fragen von Fachkräften und Vermittlung, Beratung zu interkulturellen Themen, Informationen über berufsbezogene Deutschsprachförderung, ausländerrechtliche Beratung sowie Unterstützung von KMU bei der Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland umfassen. Zugewanderten und Zuwandernden biete das Hamburg Welcome Center Informationen und Beratung über Berufsorientierung, Qualifikationsanerkennung, Arbeitsvermittlung, Aufenthaltsrecht, würdige Arbeitsbedingungen und Sprachkurse an. Ermöglicht werde dies durch eine enge Kooperation zwischen Innen- und Sozialbehörden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 sowie das 2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht seien in dieser Hinsicht ausschlaggebend gewesen.
Marta Zalewska, Leiterin des Referates für Migrationspolitik und soziale Integration im Marschallamt der Woiwodschaft Pommern, informierte die Teilnehmenden über einschlägige Angebote, Initiativen und Projekte für Geflüchtete aus der Ukraine in Pommern. In den ersten Monaten des Krieges ständen Angebote zur medizinischen Versorgung, Transportangebote sowie Hilfe für verwunderte Soldaten im Fokus. Obwohl es viele zivilgesellschaftliche Initiativen gegeben habe, sei die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren zentral gewesen. Die Woiwodschaft arbeite aktiv mit internationalen Organisationen wie UNHCR, Danish Refugee Council und ICMPD zusammen, um Geflüchteten aus der Ukraine Unterstützung zu leisten. Zudem könne auf lokaler Ebene auf internationale Initiativen zugegriffen werden. So werde aktuell ein Projekt „EU-Belong“, kofinanziert aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU, zur Förderung von sozioökonomischer Eingliederung und Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls unter Zugewanderten durchgeführt. Ein weiteres AMIF-Projekt ziele auf die Entwicklung von online Angeboten für Spracherwerb ab.
Vonseiten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern führte die Vizepräsidentin und Delegationsleiterin Beate Schlupp zunächst die Aktualität des Themas und den damit verbundenen politischen Diskurs im Lande aus. Wie politisch umstritten das Thema sei, hätten die zweistündigen Debatten in der Plenarsitzung des Landtages am 23. März 2023 gezeigt, während der fünf themenbezogene Anträge von fünf Landtagsfraktionen beraten worden seien.
Im Anschluss präsentierte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung MV Jana Michael ein Lagebild aus Mecklenburg-Vorpommern. Laut Zahlen aus dem April 2023 seien insgesamt mehr als 23.000 Geflüchtete aus der Ukraine im Land aufgenommen worden. Auch wenn diese Zahl vergleichsweise niedrig erscheine, so sei die Aufnahme von Geflüchteten für das Land mit einer Bevölkerungszahl von 1,6 Millionen herausfordernd gewesen. Frau Michael sprach in diesem Zusammenhang über aktuelle Integrationsinitiativen in Mecklenburg-Vorpommern. So werde ein Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ fortgeschrieben, um Weltoffenheit sowie Prävention von Extremismus, Rassismus, Antisemitismus und Gewalt zu fördern. Zudem werde an einem Integrations- und Teilhabegesetz gearbeitet. Die berufliche Integration von zugewanderten und geflüchteten Frauen sei eine weitere Priorität. Ferner sprach Frau Michael über die Stärkung und Professionalisierung des Ehrenamtes. In diesem Bereich werde ab 2023 ein Integrationspreis eingeführt; darüber hinaus würden Handreichungen für Ehrenamt sowie eine Studie über Rechtsextremismus im Ehrenamt vorbereitet. Mit Blick auf die wachsenden rechtsextremen und rassistischen Haltungen – auch in der Arbeit mit Geflüchteten – seien Konfliktberatungen für Kommunen und präventive Angebote sehr wichtig.
Dr. Shivan Fate, Stellvertretender Direktor des Regionalzentrums für Sozialpolitik, Westpommern sprach über Probleme und Herausforderungen der organisatorischen und rechtlichen Unterstützung von Migrationsprozessen. Zunächst wies er auf die rechtlichen Unterschiede im Bereich der Flucht und Migration hin. Ferner führte er aus, dass die Bevölkerungszahl in Westpommern rückgängig sei; zudem schrumpfe die arbeitende Bevölkerung und der Anteil der Arbeitslosen im arbeitsfähigen Alter nehme ab. Laut einer Befragung kämen Zugewanderte nach Polen aus Gründen des Krieges, des Verlusts von Wohnungen und Arbeit sowie aufgrund der schlechten politischen und wirtschaftlichen Situation. Zugewanderte werden mit Diskriminierung, Fremdfeindlichkeit, Ausbeutung und Wohnmangel konfrontiert. Es gebe daher große Herausforderungen bei der Unterkunfts- und Arbeitssuche. Es werde aktuell ein Projekt geplant, das auf die Vorbereitung des Personals in der Integrationsarbeit abziele. Integration sei keine Einbahnstraße: Sowohl Zugewanderte, als auch die Gesellschaft müssten sich gegenseitig öffnen.
Vonseiten des Landtages Schleswig-Holstein referierte der geschäftsführende Vorstand, Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V., Michael Saitner über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter als Voraussetzung für Integration und Arbeitsmarktintegration. Das Land Schleswig-Holstein habe in den letzten Monaten so viele Schutzsuchende aufgenommen wie lange nicht mehr. Ungefähr 41.000 Menschen seien im Land registriert worden. Damit verbunden seien viele Probleme, Herr Saitner ging jedoch auf das spezifische Thema der psychosozialen und psychologischen Beratung ein. Die psychologische Unterstützung von traumatisierten Menschen sei eine herausfordernde Aufgabe, die Risiken der Retraumatisierung in sich berge. Der paritätische Wohlfahrtsverband SH setze sich dafür ein, dass psychologische und psychosoziale Angebote so früh wie möglich stattfinden würden. Zudem seien gute und professionelle Übersetzungen sehr wichtig. Es brauche einheitliche Regelungen für Psychotherapie; der Fachkräftemangel stelle ein weiteres Problem dar. Herr Saitner warb dafür, dass die deutsche und schleswig-holsteinische Integrationspolitik langfristig statt projektbezogen gestaltet werde. Zudem sei die Zusammenarbeit zwischen Staat und Wohlfahrt notwendig, denn Integration sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Abschließend gab die Präsidentin der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg Carola Veit einen Ausblick auf die 19. Jahreskonferenz des Parlamentsforums am 17.–19. September in Hamburg. Die Expertenvorträge und der stattgefundene persönliche Austausch hätten bereits eine gute Grundlage für die Redaktionskonferenz und den Resolutionsentwurf geschaffen.
Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Ansatz: Die Redaktionskonferenz des Parlamentsforums
Am zweiten Sitzungstag fand die Redaktionskonferenz zur Vorbereitung des themenbezogenen Resolutionsentwurfs statt. Die Resolution mit gemeinsamen Forderungen der Partnerparlamente soll auf der Jahreskonferenz im September beschlossen werden. Für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern nahmen Beatrix Hegenkötter und Beate Schlupp als Delegationsleiterin an der Sitzung teil. In einer vierstündigen Diskussionsrunde wurden mehrere Aspekte mit Bezug auf das Thema „Migration und Integration“ adressiert. Die Arbeit an dem gemeinsamen Entwurf soll in den nächsten fünf Monaten mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und die sich schnell ändernde Situation fortgesetzt werden.
Darüber hinaus wurde ein Vorschlag der Delegation des Sejmik der Woiwodschaft Ermland-Masuren über den Ausschluss der Kaliningrader Gebietsduma vom Parlamentsforum besprochen. In Reaktion auf den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde die Kaliningrader Gebietsduma im Jahr 2022 zunächst von allen Aktivitäten im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee suspendiert.
Tilo Gundlack, MdL beim Erweiterungstag des Europäischen Ausschusses der Regionen
Vom 4.-5. Mai 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack am achten Erweiterungstag des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Der AdR-Erweiterungstag, der erstmals im Jahr 2015 stattfand, dient dem Dialog über die EU-Erweiterungspolitik, der Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Vorbereitung des EU-Beitritts der (potentiellen) Kandidatenländer und dem Aufbau von Kapazitäten.
Die Verleihung des Kandidatenstatus an die Ukraine, die Republik Moldau und Bosnien und Herzegowina sind bedeutsame Neuerungen in der EU-Erweiterungspolitik.
Da das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen ausgerufen wurde, befassen sich auch alle sieben Einzelveranstaltungen des Erweiterungstages mit diesem Thema.
Am 4. Mai 2023 finden sechs Sitzungen der Gemischten Beratenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen statt, die sich mit den Beziehungen des AdR zu den einzelnen Ländern befassen. So ist Tilo Gundlack, MdL Mitglied in der Arbeitsgruppe Westbalkan und im Gemischten Beratenden Ausschuss Nordmazedonien.
Auf diese Sitzungen folgt eine Plenartagung am 5. Mai 2023.
Zum ersten Mal wird auch die Arbeitsgruppe des AdR zur Ukraine tagen.
Der Erweiterungstag 2023 wird in Zusammenarbeit mit der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft organisiert.
Zur Zukunft des Europarates und der Entwicklungszusammenarbeit: Tilo Gundlack, MdL bei der 44. Plenartagung des KGRE
Der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) des Europarates, bestehend aus den Lokal- und Regionalvertretern seiner 46 Mitgliedstaaten, hielt seine 44. Tagung vom 21. bis 23. März 2023 in Straßburg, Frankreich, ab.
Diese 44. Plenarsitzung, an der der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack mitwirkte, stand im Zeichen der Erneuerung der Organisation nach der Suspendierung der Russischen Föderation und des anhaltenden Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Krieg in der Ukraine und Aufrechterhaltung der Arbeiten des KGRE
Der KGRE hielt eine Schweigeminute für die zehntausenden Opfer des Krieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine ab und nahm eine Erklärung an. In dieser bekräftigte der Kongress seine entschlossene Unterstützung für die Souveränität, politische Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.
Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, sandte eine Videobotschaft an die Mitglieder und erinnerte daran, dass auch in Russland Widerstand gegen das Vorgehen der russischen Regierung bestehe.
In der Debatte sprachen sich die Kongressmitglieder für die Schaffung eines internationalen Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus für die Verletzungen, Schäden und Verluste aus, die dem ukrainischen Staat sowie natürlichen und juristischen Personen in der Ukraine entstanden sind.
"Es ist zwingend notwendig, Russland für alle Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen", betonte KGRE-Präsident Leendert Verbeek.
In der Zukunft will der KGRE, der eine komplementäre Rolle zur Parlamentarischen Versammlung im institutionellen Gefüge des Europarates anstrebt, auch zur Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) beitragen, und es solle ein Register des Europarates zur Erfassung von Kriegsverbrechen in der Ukraine geben.
Im Zuge der budgetären Einschränkungen nach der Suspendierung der Russischen Föderation war es zu einer Verringerung der Wahlbeobachtungen des KGRE gekommen, die neben Beobachtungsmissionen zur Überwachung der Charta der lokalen Selbstverwaltung und Erstellung von Menschenrechts-Handbüchern das Herzstück der Arbeit des Kongresses bilden. Aus diesem Grund stand auch die Besinnung auf die Kernaufgaben des KGRE in der Diskussion.
Beitrag der lokalen und regionalen Ebene zur Umsetzung der UN-Ziele für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) und Monitoring-Missionen
Die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Síofra O'Leary, nahm an der Debatte bezüglich der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) auf lokaler und regionaler Ebene teil.
Die vom KGRE angenommene Empfehlung ist ein Beitrag zum SDG-Gipfel der Vereinten Nationen in New York, der im September 2023 stattfinden wird.
In seiner Stellungnahme betonte der KGRE angesichts der bevorstehenden Halbzeitüberprüfung der Agenda 2030 und der bisher unzureichenden Umsetzung der SDGs, wie dringend notwendig es sei, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Handlungsfreiheit und angemessene Mittel zur Umsetzung der SDGs zu gewähren. Außerdem sollten sie besser in die nationalen freiwilligen Überprüfungsberichte einbezogen werden.
Die Mitglieder des Kongresses prüften zudem einen Bericht über die Beobachtung von Kommunalwahlen in Slowenien und zwei Berichte über Kommunal- und Regionalwahlen in Bosnien und Herzegowina und zum Berliner Abgeordnetenhaus/zur Bezirksverordnetenversammlung sowie einen Bericht über die Überwachung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Rumänien.
Darüber hinaus standen Debatten zu regionalen Umweltschutzstrategien und zur Interessenvertretung in zweiten Kammern von Parlamenten auf der Tagesordnung des KGRE.
Tilo Gundlack, MdL bei der 154. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel – ukrainische Flüchtlinge im Fokus
Vom 15.-16. März 2023 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 154. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel mit.
Die AdR-Mitglieder haben sechs Stellungnahmen und zwei Entschließungen angenommen.
In Debatten mit Dubravka Šuica, der für Demokratie und Demografie zuständigen Vizepräsidentin der EU-Kommission, und dem schwedischen Minister für Öffentliche Verwaltung, Erik Slottner, befassten sich die Mitglieder des AdR unter anderem mit der Umsetzung des „Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023“, d.h. der Erschließung der Fähigkeiten der EU-Bevölkerung, und den Prioritäten des schwedischen Ratsvorsitzes. Dieser wolle auf den Zusammenhalt in der EU hinarbeiten und die europäischen Werte verteidigen.
Des Weiteren setzten sich die AdR-Mitglieder mit der östlichen Partnerschaft und dem Krieg in der Ukraine, mit Problemen bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, dem Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz und der Digitalisierung in den ländlichen Gebieten der EU auseinander. Auch die Änderung der EU-Asbestrichtlinie und der Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft standen auf der Tagesordnung des AdR.
Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Neben der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU debattierten die AdR-Mitglieder auch über die Förderung der Integration ukrainischer Flüchtlinge in den Gemeinden und Regionen der EU und über die seit Februar 2022 geleisteten Hilfsmaßnahmen.
Hier haben seit der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine ca. acht Millionen Ukrainer Zuflucht gefunden, und es wurde Nothilfe für Partnerstädte und -gemeinden bereitgestellt. „Die Aufnahme und Unterstützung Geflüchteter auch bei uns ist eine Frage der Solidarität. Es darf einfach nicht sein, dass Menschen aus anderen Ländern geringer geachtet werden als sogenannte Eingesessene. Die Demonstrationen und Anschläge gegen Asylunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern und anderswo machen mich sehr betroffen“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
Der erste stellvertretende Bürgermeister von Prag, Zdeněk Hřib, der mit den anderen Bürgermeistern der Visegrád-Staaten in der Ukrainehilfe kooperiert, führte zur derzeitigen Lage und Bedarfen in ukrainischen Städten aus.
Der AdR koordiniert zusammen mit seinen Partnerverbänden der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU und der Ukraine die gemeinsamen Anstrengungen im Rahmen der Europäischen Allianz der Städte und Regionen für den Wiederaufbau der Ukraine.
Verringerung des Einsatzes von Pestiziden und ihrer Rückstände in der Umwelt: Für eine erweiterte Herstellerverantwortung
Die Verwendung chemischer Pestizide in der Landwirtschaft im derzeitigen Ausmaß gefährdet laut EU-Kommission die Gesundheit der Menschen und der Umwelt.
Eine vom AdR im 154. Plenum angenommene Stellungnahme nimmt Bezug auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 – COM(2022) 305 final und zielt darauf ab, die Landwirte unabhängiger vom Einsatz von Pestiziden zu machen und insgesamt eine Verringerung ihres Einsatzes sowie der Giftigkeit der Substanzen herbeizuführen.
So regt sie beispielsweise die Einrichtung eines staatlichen Fonds an, der dazu beitragen kann, die Umsetzung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes zu fördern. Die EU-Mitgliedstaaten sollten ferner sicherstellen, dass die Hersteller, die Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, die erweiterte Herstellerverantwortung übernehmen. Ebenso sollten sie eine Behörde benennen, die für die gerechte Entschädigung von Menschen, welche durch Pestizidverwendung bedingt an Berufskrankheiten leiden, zuständig ist.
Außerdem sollte laut der AdR-Stellungnahme die EU die Einfuhr von nach ihren Maßstäben unzulässig behandelten Lebensmitteln, die Ausfuhr von solchen Pestiziden sowie die Verwendung von Pestiziden durch nicht gewerbsmäßige Kunden verbieten.
Ausgleich der Bedürfnisse von Gemeinden, Unternehmen und Touristen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften
Ein Mangel an Klarheit und Transparenz hat eine beträchtliche Anzahl von Städten und Regionen in der EU dazu veranlasst, einseitige Maßnahmen zur Überwachung und Begrenzung der Tätigkeit von Kurzzeitvermietungsdiensten zu ergreifen, z. B. die Begrenzung der Anzahl der Tage, an denen eine Immobilie vermietet werden kann, die Verschärfung der Steuererhebung und das Verbot der Kurzzeitvermietung in bestimmten Gebäudetypen oder in bestimmten Gebieten.
Eine vom AdR verabschiedete Stellungnahme begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der EU- Kommission für eine Verordnung, die die Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften durch eine verbesserte Datenerfassung und -weitergabe erhöhen soll.
Obwohl Online-Plattformen ab dem 1. Januar 2023 damit beginnen mussten, den Steuerbehörden Informationen über die von Vermietern erzielten Einkünfte zu übermitteln, sind die Verantwortlichen auf regionaler und lokaler Ebene besorgt über die unterschiedlichen Meldepflichten nach den EU-Vorschriften und dem aktuellen Verordnungsentwurf. Sie möchten klarstellen, dass die Städte und Regionen Zugang zu entsprechenden Daten haben müssen, um ihre Tourismus-, Verkehrs-, Wohnungsbau- und sonstigen Maßnahmen anpassen zu können.
Darüber hinaus fordert der AdR in seiner Stellungnahme eine weitere Untersuchung der Kriterien zur Unterscheidung zwischen professionellen und gelegentlichen Gastgebern, um einen angemessenen Marktzugang zu gewährleisten und unnötige Hindernisse, insbesondere für kleine Anbieter zu beseitigen, während für professionelle Gastgeber strengere Vorschriften gelten.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz
Medienfreiheit und Pluralismus gehören zu den Rechten und Grundsätzen, die in der EU-Grundrechtecharta und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert sind.
Der Vorschlag der EU-Kommission zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz zielt auf größeren Medienpluralismus bzw. auf die Verhinderung einer übermäßigen Medienkonzentration, auf den besseren Schutz journalistischer Quellen und Kommunikation, auf die Unabhängigkeit der Medienhäuser, auf gerechte Ressourcenzuweisung sowie Transparenz und Fairness bei staatlicher Werbung und der Publikumsmessung ab. Daneben will er die Entwicklung professioneller Standards und ethischer Kodizes in Bezug auf die Genauigkeit, Unparteilichkeit und Objektivität von Informationen sowie die Achtung der Privatsphäre der Menschen durch die Medien befördern.
Die Stellungnahme des AdR unterstreicht unter anderem, dass die Zuständigkeit für Medienpluralismus/-freiheit in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt, und das EU-Medienfreiheitsgesetz anstelle einer Verordnung die Form einer Richtlinie annehmen sollte. Schon der Bundesrat hatte im November 2022 gerügt, dass der Verordnungsvorschlag in nationale Hoheitsrechte eingreife.
Das vorgeschlagene Europäischen Gremium für Mediendienste sollte laut der AdR-Stellungnahme ferner unabhängig und frei von politischer Einflussnahme arbeiten.
Dem Vorschlag vorangegangen war am 3. Mai 2018 eine Entschließung des EU-Parlaments zu Medienpluralismus und Medienfreiheit in der EU, in der die EU-Abgeordneten die jüngsten politischen Entwicklungen in verschiedenen Mitgliedstaaten zur Kenntnis nahmen, die zu verstärktem Druck auf und Drohungen gegen Journalisten geführt haben.
Neubestimmung der Östlichen Partnerschaft aus lokaler und regionaler Sicht – für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte
Der verabschiedete Stellungnahmeentwurf des AdR befasst sich angesichts des Ukrainekrieges und der aktuellen Bedrohungslage mit einer Neubestimmung der Zusammenarbeit der EU mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine (Östliche Partnerschaft). Im Zentrum steht dabei die Beförderung freiheitlich-demokratischer Systeme mit starken Städten, Gemeinden und Regionen und die Heranführung an die EU.
Er würdigt die Fortschritte der Republik Moldau, der Ukraine und Georgiens bei der Umsetzung ihrer Assoziierungsabkommen und vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen und enthält außerdem Vorschläge für ein gemeinsames Sekretariat der östlichen Partnerschaft sowie für Projekte z.B. im Bereich Infrastruktur und Integration in den Digital- und Telekommunikationsmarkt und für eine Investitionsplattform.
Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in der EU: Debatte über eine Neuorientierung der EU-Kohäsionspolitik
Am zweiten Sitzungstag organisierte die erneuerte AdR-Kohäsionsallianz (#CohesionAlliance) eine Veranstaltung, mit der der Reflexionsprozess über die Aktualisierung der Ziele der Kohäsionspolitik eingeleitet wurde. EU-Kommissarin Elisa Ferreira legte in einer Video-Botschaft dar, dass allein der grüne Wirtschaftswandel zwei Millionen neue Arbeitsplätze schaffen werde.
1.4 Millionen Unternehmen in der EU erhielten Unterstützung durch die Kohäsionspolitik im mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2014-2020.
EU-Kommissarin Ferreira rief dazu auf, künftige Investitionen beispielsweise in Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und innovative Netzwerke im Sinne des grünen und digitalen Wandels zu steuern.
Im veränderten geopolitischen Umfeld seien laut dem Vorsitzenden des Ausschusses für regionale Entwicklung des Europäischen Parlaments, Younous Omarjee, MdEP, die industrielle und energetische Unabhängigkeit der EU, Anpassungen an den demografischen Wandel und der Katastrophenschutz Herausforderungen, auf die die gesamten 27 EU-Mitgliedsländer mithilfe von Weichenstellungen in der Kohäsionspolitik reagieren sollten.
Junge gewählte Politiker der lokalen und regionalen Ebene erhalten jedes Jahr die Möglichkeit, an Plenartagungen des AdR teilzunehmen. Aktuell können sich diejenigen, die nach dem 1. Januar 1983 geboren sind, bewerben, um am Programm „Young Elected Politicians“ des AdR teilzunehmen, um die EU-Gesetzgebung und –Fördermöglichkeiten besser kennenzulernen. Die Bewerbungsfrist in diesem Jahr endet am 10. April 2023.
Klimawandel in der Arktis im Mittelpunkt der Sitzung der BSPC-Arbeitsgruppe in Tromsø
Am 19.–20. März 2023 fand die 7. Sitzung der Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) in Tromsø, Norwegen statt. Nach den Arbeitsgruppensitzungen am 9.–10. Mai in Mariehamn und am 29.–30. August 2022 in Schwerin war es das dritte Treffen, das nach dem Ende der Pandemie in Präsenz durchgeführt werden konnte. In einem intensiven und informationsreichen Austausch mit Expertinnen und Experten des Norwegischen Polarinstitutes (Norwegian Polar Institute), des Institutes für Meeresforschung (Institute of Marine Research, IMR) in Tromsø sowie des Arktischen Rates (Arctic Council) eruierten Ostseeabgeordnete die Auswirkungen des Klimawandels in der Arktis und die Konsequenzen der Erwärmung dieser Polarregion. Unterstützt wurde dies durch persönliche Anschauengen im Museum „Polaria“ und im Polarmuseums der örtlichen Universität.
Landtagsabgeordneter und Arbeitsgruppenvorsitzender Philipp da Cunha kommentiert: „Es ist erschreckend – in der Arktis vollzieht sich der Klimawandel dreimal schneller als im Rest der Erde. Und vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass diese Arbeitsgruppe der BSPC jetzt und hier zusammentritt. Für die thematische Schwerpunktsetzung bin ich unseren Partnern vom norwegischen Parlament daher sehr dankbar. Die Arktis ist für das Ökosystem unseres Planeten lebenswichtig; ihre Gesundheit ist entscheidend für unsere gemeinsame Zukunft. Keine andere Region steht vor solchen Herausforderungen. Die globale Erwärmung führt hier zum Verlust des Meereises, zum Auftauen des Permafrostes und zum Anstieg des Meeresspiegels. Diese Veränderungen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Menschen, die Tierwelt und die Ökosysteme in der Arktis sowie auf das globale Klimasystem. Es ist außerordentlich wichtig, dass sich die Arbeitsgruppenmitglieder hierzu mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Sachverständigen aus der Region austauschen konnten.“
Neben fachlichen Präsentationen befassten sich die Arbeitsgruppenmitglieder mit organisatorischen Fragen sowie den nächsten Arbeitsschritten im Vorfeld der BSPC-Jahreskonferenz vom 27. bis 29. August in Berlin. Daneben wurden Herr Jesper Josefsson, Abgeordneter des Parlaments der Åland Inseln, und Herr Jarosław Wałęsa, Abgeordneter des polnischen Sejms, zu Vizevorsitzenden der Arbeitsgruppe gewählt.
Vizepräsidentin Beate Schlupp zieht ein Fazit und blickt auf die bevorstehenden Aufgaben: „Nach fast drei Jahren intensiver Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie sehr guter Zusammenarbeit zwischen Abgeordneten aus der gesamten Ostseeregion befindet sich die Arbeitsgruppe auf der Zielgeraden. Die bisher gesammelten Erkenntnisse, Handlungsvorschläge, Stellungnahmen und Antworten der Regierungen auf den Fragenkatalog der Arbeitsgruppe werden eine solide Grundlage für die Abschlussempfehlungen bilden. Auf der nächsten und letzten Arbeitsgruppensitzung Mitte Mai in Danzig werden diese vor ihrer finalen Vorstellung auf der Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin letztmalig zusammen mit dem Abschlussbericht beraten.“
Arbeitsgruppensitzung der BSPC in Tromsø: Der "hohe Norden" auf dem Weg des Klimawandels
Vom 19. bis 20. März 2023 findet in Tromsø, Norwegen die 7. Sitzung der Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) statt. Ganz oben auf der Agenda stehen Fragen der Auswirkungen des Klimawandels auf die Arktis: Dreimal schneller als in anderen Regionen der Welt droht die globale Erwärmung hier. Geleitet wird die Sitzung durch den Landtagsabgeordneten, Herrn Philipp da Cunha, der im September 2022 den Vorsitz der Arbeitsgruppe übernahm. Vertreten wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auch durch seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, die an der Arbeitsgruppensitzung in Tromsø ebenfalls teilnimmt.
Regionale Umweltschutzstrategien, die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele und der Krieg in der Ukraine: Tilo Gundlack, MdL bei der 44. Plenartagung des KGRE
Vom 20.-23. März 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 44. Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) in Straßburg mitwirken.
Auf der Tagesordnung stehen die Erörterung der Lage in der Ukraine, die regionale und lokale Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), die Wahlbeobachtungen in Slowenien, Bosnien und Herzegowina und Deutschland (Berlin) sowie ein Bericht über die Überwachung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Rumänien. Außerdem stehen die Stärkung der Krisenfestigkeit der Gemeinden und Regionen der Mitgliedsländer des Europarates und eine Arbeitssitzung zur Überarbeitung der Städte-Charta auf der Agenda.
Krieg in der Ukraine
In der Debatte über den Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine wird Kongresspräsident Leendert Verbeek einen Entwurf einer Erklärung zur Annahme durch den Kongress vorlegen. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinets, wird den Kongressteilnehmern eine Videobotschaft übermitteln.
Neuausrichtung des Europarates
Außerdem werden im Kontext der institutionellen Neuausrichtung des Europarates und des kommenden Gipfels der Staats- und Regierungschefs im Mai 2023 die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Tiny Kox, sowie der isländische Minister für Infrastruktur, Sigurður Ingi Jóhannsson und die Präsidentin des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Síofra O'Leary, mit den KGRE-Mitgliedern debattieren.
Tilo Gundlack, MdL bei der 154. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 15.-16. März 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 154. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel mitwirken.
Auf der Tagesordnung steht die Verabschiedung von sechs Stellungnahmen und zwei Entschließungen.
In Debatten mit Dubravka Šuica, der für Demokratie und Demografie zuständigen Vizepräsidentin der EU-Kommission, und dem schwedischen Minister für Öffentliche Verwaltung, Erik Slottner, werden sich die Mitglieder des AdR unter anderem mit der Umsetzung des „Europäischen Jahres der Kompetenzen 2023“, d.h. der Erschließung der Fähigkeiten der EU-Bevölkerung, und den Prioritäten des schwedischen Ratsvorsitzes befassen.
Des Weiteren setzen sich die AdR-Mitglieder mit der östlichen Partnerschaft und dem Krieg in der Ukraine, mit dem Thema Kurzzeitvermietung, dem Vorschlag für ein Europäisches Medienfreiheitsgesetz, der Digitalisierung in den ländlichen Gebieten der EU, der Änderung der EU-Asbestrichtlinie und dem Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft auseinander.
Der Ständige Ausschuss der Ostseeparlamentarierkonferenz tagt in Brüssel
Zum ersten Mal seit fast genau drei Jahren fand am 6. März 2023 die traditionelle Sitzung des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Gremium durch seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, vertreten. Kurz nach dem letzten ähnlichen Arbeitstreffen im März 2020 wurden durch das Europäische Parlament pandemiebedingte Maßnahmen und Zutrittsbeschränkungen eingeführt, wodurch der reguläre Austausch zwischen Ostseeabgeordneten und europäischen Institutionen in Brüssel ausgesetzt werden musste.
Am Montag wurden die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der BSPC zunächst durch den Vizevorsitzenden des Europäischen Parlaments, Herrn Roberts Zīle, sowie den Vorsitzenden der "Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)", Herrn Andreas Schwab, MdEP begrüßt.
Ferner informierten vonseiten des Ostseerates (Council of Baltic Sea States, CBSS) der Vorsitzender des Ausschusses Hoher Beamter, Herr Florian Rudolph, und der Generaldirektor des CBSS-Sekretariats, Herr Grzegorz Marek Poznański, über die Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes im Ostseerat, zu denen die Stärkung der Jugendarbeit, der Ausbau von Offshore-Windenergie sowie die gemeinsame Arbeit zur Lösung des Problems im Meer versenkter Munition zählten. Mit Blick auf das für August 2023 im Vorfeld der Ostseeparlamentarierkonferenz zusammen mit dem Ostseerat geplante Ostseeparlamentarische Jugendforum werden die Mitglieder der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ durch Frau Vizepräsidentin Schlupp um Vorschläge für die Benennung interessierter Jugendlicher aus M-V gebeten.
Über die laufenden Aktivitäten der Europäischen Kommission zur Stärkung mariner Ökosysteme mit besonderem Fokus auf die Ostsee berichtete anschließend Herr Felix Leinemann von der Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei.
Traditionsgemäß präsentierte auch die Helsinki-Kommission (HELCOM) ihre aktuellen Tätigkeiten zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Ostsee. So informierte Frau Evija Šmite, die im Juli 2022 den zweijährigen HELCOM-Vorsitz von Deutschland übernahm, über die Schwerpunkte der lettischen Präsidentschaft bis 2024. Der HELCOM-Exekutivsekretär, Herr Rüdiger Strempel, umriss die Herausforderungen, mit denen HELCOM angesichts des durch Russland als Vertragspartei geführten Krieges gegen die Ukraine konfrontiert sei, machte jedoch deutlich, dass der Druck steige und dass HELCOM ihre operativen Tätigkeiten fortsetze. Im Rahmen eines Arbeitsessens am Abend hat Vizepräsidentin Schlupp als BSPC-Beobachterin bei HELCOM den Austausch mit Herrn Strempel bezüglich der aktuellen Arbeit der Helsinki-Kommission weitervertieft.
In der Sitzung haben sich die Mitglieder des Ständigen Ausschusses über die Vorbereitung der Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz im August 2023 in Berlin, die Umsetzung der Resolution der 31. BSPC sowie die weitere strategische Planung ausgetauscht. Zudem wurde Herr Henrik Møller vom Dänischen Parlament zum Vizevorsitzenden der Ostseeparlamentarierkonferenz benannt. Nach dem Deutschen Bundestag wird Dänemark die Präsidentschaft der BSPC übernehmen und die 33. Jahreskonferenz im Jahr 2024 ausrichten.
Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp bewertet die Arbeitssitzung durchweg positiv: „Es war wichtig, nach drei Jahren pandemiebedingter Pause mit Vertreterinnen und Vertretern von Europäischen und Ostsee-Institutionen im Europäischen Parlament wieder ins Gespräch zu kommen. Insbesondere habe ich mich über die Gelegenheit zum intensiven Austausch mit HELCOM gefreut, denn die umweltpolitische Arbeit der Helsinki-Kommission ist für uns als Ostseeanrainer von sehr hoher Bedeutung.“
Vizepräsidentin Beate Schlupp besucht die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union

Im Rahmen eines Arbeitstreffens des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz in Brüssel hat Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp die Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Europäischen Union besucht. Gemeinsam mit Frau Präsidentin Kristina Herbst aus dem Nachbarland Schleswig-Holstein wurde ein Gespräch mit dem Direktor der Landesvertretung, Herrn Dr. Lars Friedrichsen, geführt.
Nachhaltiges Wirtschaften und Krisenbewältigung in Stadt und Land: Tilo Gundlack, MdL bei der 16. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 31. Januar 2023 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack sich in Brüssel in die Arbeit der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) einbringen. Die NAT-Mitglieder werden unter anderem Stellungnahmeentwürfe zur Problematik der Kurzzeitvermietung von Unterkünften, zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zur Digitalisierung im ländlichen Raum vorbereiten, welche auf der AdR-Plenartagung Mitte März verabschiedet werden sollen.
Des Weiteren stehen nachhaltige Lebensmittelsysteme und die Abwehr von Krisen auf der Ebene der Regionen und Städte der EU auf der Tagesordnung der Fachkommission.
Harmonisierung des Rechtsrahmens für den Datenaustausch zwischen Online-Plattformen und Behörden hinsichtlich der Kurzzeitvermietung von Unterkünften
Laut EU-Kommission nehmen Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der Tourismusbranche an Bedeutung zu und wirken sich auf die Verfügbarkeit von Wohnraum und auf die Höhe der Mieten aus. Online-Plattformen spielen hierbei eine große Rolle.
Zahlreiche und unterschiedliche Datenanforderungen der Behörden belasten laut der EU-Kommission insbesondere Plattformen, die grenzüberschreitend tätig sind. Dies erschwere ihre Fähigkeit, Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften auf dem EU-Binnenmarkt anzubieten.
Die Behörden hätten ihrerseits Schwierigkeiten, verlässliche Daten auf effiziente Weise zu erheben, was wiederum ihre Bemühungen behindere, angemessene und verhältnismäßige politische Antworten auf die steigende Zahl von kurzfristigen Vermietungen von Unterkünften zu erarbeiten.
Die EU-Kommission will mit ihrem „Verordnungsvorschlag über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ unter anderem bei den Registrierungssystemen für Gastgeber ansetzen, einen sicheren Datenaustausch ermöglichen und dazu die Verordnung 2018/1724 ändern.
Der Stellungnahmentwurf des AdR begrüßt den Vorordnungsvorschlag grundsätzlich, sieht jedoch etwaige Eingriffe in die Zuständigkeiten der lokalen Gebietskörperschaften kritisch sowie den zu erwartenden Verwaltungsaufwand bei der Einrichtung der Registrierungssysteme und zentralen Anlaufstellen. Der Entwurf des AdR fordert einen „breiteren Ermessensspielraum bei der Festlegung geeigneter Vorschriften über Beherbergungsdienstleistungen“ und Optionen/Instrumente, „mit denen die Städte und Regionen die Lage vor Ort überwachen und politische Entscheidungen treffen können, die ihren spezifischen Bedürfnissen besser entsprechen“.
Nach dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Mecklenburg-Vorpommern (Zweckentfremdungsgesetz- ZwG M-V) vom 22. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 774) können Gemeinden für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf.
Nachhaltiges EU-Lebensmittelsystem
In einem Meinungsaustausch werden die Mitglieder der Fachkommission NAT auch über die zu behebenden Missstände in der EU-Agrarpolitik diskutieren, z.B. die mit Überproduktion verbundene Schädigung der Umwelt/Artenvielfalt sowie des Klimas, die Verzerrung des Wettbewerbs in Drittländern und die in die Höhe getriebenen EU-Futtermittelimporte.
Die NAT-Mitglieder werden unter anderem über in den Regionen und Gemeinden existierende Projekte im Bereich „nachhaltige Lebensmittel“ diskutieren sowie über die Möglichkeiten eines vermehrten heimischen Anbaus von Eiweißpflanzen und der Verringerung der Einfuhren von Sojabohnen.
Für eine Begrenzung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft
Der AdR fordert in seinem Stellungnahmeentwurf zum Verordnungsvorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115) verbindliche Ziele zur Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel und deren Gefährlichkeit und fordert auch ein Verbot der Ausfuhr von in der EU unerlaubten Pflanzenschutzmitteln/Wirkstoffen.
Die geplante EU-Gesetzgebungsinitiative ergänzt den Vorschlag zu einem Rahmen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem.
Es waren laut EU-Kommission schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung, Anwendung und Durchsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden festgestellt worden, die nunmehr ersetzt werden soll.
Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Konsumenten, der Arbeitnehmer, der Bestäuberinsekten und allgemein der Artenvielfalt, des Wassers sowie des Bodens.
Das Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2023 entschieden, dass den EU-Ländern keine befristeten Ausnahmen für verbotene, für Bienen schädliche Neonicotinoid-Pestizide mehr gewährt werden dürfen. Darüber hinaus betonte das Urteil „die Verpflichtung aller Mitgliedstaaten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Schädlingsbekämpfung mit geringem Pestizideinsatz zu fördern, wobei nicht-chemischen Methoden, wann immer möglich, Vorrang eingeräumt werden sollte.“ Die EU-Länder hatten in den letzten vier Jahren hingegen über 236 Ausnahmeregelungen für verbotene Pestizide gewährt. Fast die Hälfte davon entfiel auf Neonicotinoide.
Mit der neuen Verordnung sollen beispielsweise strengere und ausführlichere Aufzeichnungspflichten auferlegt und Untergrenzen für die nationalen Reduktionsziele festgelegt werden – die Vorschriften für nationale Aktionspläne verpflichten dazu derzeit nicht bzw. machen keine quantitativen Vorgaben, um vor negativen Auswirkungen des Pestizideinsatzes zu schützen. Außerdem gibt es noch kein wirksames Überwachungssystem.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR fordert eine Überprüfung der derzeit zugelassenen Pestizide und eine Überprüfung des Betriebsgeheimnisses über die Zusammensetzung von Pestiziden. Außerdem setzt er sich dafür ein, dass Berater unabhängig von den Pflanzenschutzmittelherstellern agieren und dass die nationalen Aktionspläne von der EU-Kommission mit Hilfe einer Sachverständigengruppe aus Umweltwissenschaftlern und Zivilgesellschaft bewertet werden, um die Unvoreingenommenheit der Stellungnahmen zu gewährleisten. Ferner will der AdR eine stärkere Verringerung des Risikos (75% in Kulturlandschaften) von Pflanzenschutzmitteln erwirken und kritisiert den derzeitigen Ansatz des harmonisierten Risikoindikators des Verordnungsvorschlags. Außerdem tritt er für Sanktionen auf EU-Ebene ein (Aussetzung von Zahlungen der Säule 1 der GAP) und fordert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit auf, ihrer Verfahren zur Gefährlichkeit von Pestiziden zu überprüfen.
Eine jüngere Europäische Bürgerinitiative fordert den schrittweisen Ausstieg aus der Pestizid-Anwendung.
Krisenvorsorge und –Bewältigung in den Regionen und Städten
In einem zweiten Meinungsaustausch debattieren die NAT-Mitglieder, inwieweit die Bewertung der Krisenanfälligkeit einzelner Gebiete in der EU und der EU-Bevölkerung im Sinne der Gewährleistung gleicher Reaktionskapazitäten der EU-Mitgliedstaaten notwendig ist.
Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission hat beispielsweise eine Karte der Katastrophenanfälligkeit in Europa entwickelt, die die Krisenanfälligkeit einzelner EU-Länder abbildet.
Die EU fördert laut Vertrag von Lissabon die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Wirksamkeit der Systeme des Katastrophenschutzes.
Im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 deckt die Solidaritäts- und Soforthilfereserve sowohl Naturkatastrophen als auch Pandemien ab, und das neue Notfallinstrument für den Binnenmarkt stärkt die Befugnisse der EU-Kommission im Krisenfall. Im vorherigen Programmplanungszeitraum, der 2020 geendet hat, wurden Milliardensummen aus Kohäsionsmitteln für die Verhütung von Bränden, Hochwasser und Schäden durch Extrem-Wetterereignisse eingesetzt.
Die NAT-Mitglieder werden unter anderem erörtern, ob ein umfassender strategischer Rahmen für die Krisenvorsorge und -Bewältigung geschaffen werden und das rescEU-Programm und die Einsatzmittel vor Ort ausgebaut werden sollten. Debattiert werden auch Fragen der Lebensmittelbevorratung, der Einführung von Stresstests und eines Leitfadens mit bewährten Verfahren zur Schulung von Mandats- und Entscheidungsträgern, z.B. bezüglich der frühzeitigen Unterrichtung der Bevölkerung und erster Hilfe.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf der Landtagspräsidentenkonferenz in Brüssel
Vom 22. bis 23. Januar 2023 fand in Brüssel die Europa-Konferenz der Landtagspräsidentinnen und Landtagspräsidenten statt. Für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern nahm seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, an der Konferenz teil.
Die Landtagspräsidentenkonferenz dient der Koordinierung von Interessen regionaler Parlamente und kommt regelmäßig zusammen, um über gemeinsame Herausforderungen zu diskutieren. Neben den deutschen Landtagen sind auch die Landtage von Österreich und Südtirol sowie das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens auf der Konferenz vertreten.
Unter dem Vorsitz des Landtages von Nordrhein-Westfalen verabschiedete die Konferenz eine gemeinsame Erklärung zur EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens. Darin begrüßen und unterstützen die Präsidentinnen und Präsidenten die durch die Europäische Kommission erarbeitete Strategie und bekräftigen, dass „nur eine EU ohne Antisemitismus den europäischen Grundwerten gerecht werden kann.“ Bei der Umsetzung europäisch koordinierter Maßnahmen komme Regionalparlamenten eine zentrale Rolle zu. Ein Schwerpunkt hierbei sei die Pflege einer nachhaltigen Erinnerung an die Shoah. Schließlich befürwortet die Erklärung eine weitere Stärkung des Engagements von Regionalparlamenten bei der Förderung des jüdischen Lebens, der Antisemitismusprävention und der Bewahrung einer lebendigen Erinnerungs- und Gedankenkultur.
Die Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen und österreichischen Landesparlamente und des Südtiroler Landtags unter Beteiligung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zur EU-Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens anlässlich der Europa-Konferenz am 22. und 23. Januar 2023 in Brüssel finden Sie hier: Brüsseler Erklärung
Eine Europäische Union, die fest zusammenstehen will: Tilo Gundlack, MdL bei der 152. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen
Auf der Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vom 30. November bis 1. Dezember 2022 in Brüssel vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Auf der Tagesordnung stand die Annahme von insgesamt zehn Stellungnahmeentwürfen und zwei Entschließungen.
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski erörterte gemeinsam mit den AdR-Mitgliedern die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die europäische Ernährungssicherheit.
Debattiert haben die AdR-Mitglieder auch mit Vertretern der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Folgen der durch die russische Invasion in der Ukraine verursachten Energiekrise für die europäischen Haushalte sowie über die EU-Jugendpolitik. An letzterer Debatte war auch der EU-Kommissar Margaritis Schinas beteiligt.
Der AdR unterstützte auch einen Vorschlag der EU-Kommission, 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen zu erklären, in dem Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulungen im Bereich des grünen und digitalen Wandels besondere Förderung erfahren sollen.
Neue Kategorien von Eigenmitteln im EU-Haushalt
Mit dem erwarteten Plus an 15 Milliarden Euro durch die Einführung neuer Eigenmittelkategorien im EU-Haushalt soll unter anderem langfristig die Wiederaufbaufazilität NextGenerationEU getilgt und ein Klima-Sozialfonds eingeführt werden.
Die während der Plenartagung verabschiedete Stellungnahme des AdR betreffend das Eigenmittelsystem der EU, das sich neben einem Teil der Einkünfte aus dem EU-Emissionshandel (EHS) auch aus Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) und der Besteuerung multinationaler Unternehmen (MNCs) speisen soll, verweist auf die Möglichkeit, dass die Erfüllung der Ziele des Grünen Deals seitens der EU-Mitgliedstaaten durch eine Abgabe eines Viertels der Einnahmen aus dem EHS an die EU-Ebene beeinträchtigt werden könnte. Er geht außerdem in Bezug auf die MNC-Besteuerung auf den notwendigen vorherigen Abschluss des „Säule-1-Abkommens des inklusiven Rahmens der OECD/G20“ ein. Von der Empfehlung einer EU-Digitalsteuer bis spätestens Januar 2024, sollte das Abkommen nicht im Jahr 2023 in Kraft treten, rückte der AdR wieder ab.
Der AdR stellt in seiner Stellungnahme fest, dass die ersten, seit dem 1. Januar 2021 eingeführten Eigenmittel auf der Grundlage nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff nicht zweckgebunden sind für die Wiederverwendung und das Recycling von Kunststoffabfällen. So fordert er verstärkte Anstrengungen der EU zur Verringerung der Verwendung von Kunststoffen und zum Recycling von Kunststoffen. Er weist zudem darauf hin, dass die drei vorgeschlagenen neuen Kategorien von Eigenmitteln nach Schätzungen der EU-Kommission zwischen 2026 und 2030 jährlich bis zu 17 Mrd. EUR einbringen werden, stellt jedoch fest, dass dieser Betrag nicht ausreichen wird, um sowohl die Kosten für die Rückzahlung der NextGenerationEU‑Schulden (15 Mrd. EUR/Jahr) als auch die Finanzierung des Klima-Sozialfonds (9,7 Mrd. EUR/Jahr) zu decken. Daher unterstreicht er, dass zusätzliche neue Eigenmittel erforderlich sein werden und dass territoriale Folgenabschätzungen bei der Vorlage neuer Eigenmittel zu berücksichtigen sind.
Auch schlägt der AdR vor, dass der Klima-Sozialfonds, der Teil der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen der Kohäsionspolitik werden sollte, ein Jahr vor der Ausweitung des EHS auf den Verkehrs- und Gebäudesektor anläuft.
EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien: Für mehr Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparatur und Recycling
Eine vom AdR angenommene Stellungnahme zur Strategie für nachhaltige, keislauffähige Textilien erkennt an, dass auf dem EU-Markt dringend langlebige und recycelbare Textilien in Verkehr gebracht werden müssen, die größtenteils aus Recyclingfasern bestehen, keine gefährlichen Stoffe enthalten und unter Einhaltung der sozialen Rechte und im Sinne des Umweltschutzes hergestellt wurden.
Des Weiteren befürwortet sie die Festlegung verbindlicher produktspezifischer Ökodesign-Anforderungen durch die EU-Kommission bei Textilerzeugnissen, Bekleidungsartikeln, Lederwaren und Schuhen sowie den Plan, spätestens ab Januar 2025 eine verpflichtende, getrennte Sammlung von Textilabfällen durch alle Abfall-Erzeuger einzuführen. Die AdR-Mitglieder fordern die EU-Kommission auch auf, regionale Innovationscluster für kreislauffähige Textilien zu fördern sowie deren Vernetzung untereinander. Zudem sehen sie in Anreizen und Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge Potentiale für die nachhaltige Entwicklung. Ebenso gelte es, den Einsatz natürlicher Materialien (wie Wolle) zu unterstützen.
Aus Sicht des AdR sollten bei der für 2024 geplanten Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie auch spezifische mengenmäßige Zielvorgaben in Betracht gezogen und eine stärkere Harmonisierung der REACH-Verordnung mit den speziell für die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie geltenden Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft vorgenommen werden. Damit soll u.a. darauf hingearbeitet werden, den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu verringern.
Die AdR-Mitglieder fordern die EU-Kommission außerdem nachdrücklich auf, in die EU-Initiative für nachhaltige Produkte Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Erzeugnisse aufzunehmen und darüber hinaus Ziele für die Vermeidung von Abfällen in der Produktionsphase festzulegen, die zur Verringerung von Produktionsabfällen beitragen und einer Überproduktion entgegenwirken können. Unter anderem die Reparatur, die Pflege von Textilien und die Umwandlung von Abfallprodukten/scheinbar nutzlosen Stoffen in neuwertige Produkte im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollte erleichtert werden.
Die EU-Kommission solle eine neue Gesetzgebungsinitiative ausarbeiten, mit der das Inverkehrbringen von Produkten, die in Zwangsarbeit, einschließlich Kinderzwangsarbeit, hergestellt wurden, in der EU wirksam verboten werden soll. Zudem solle die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie in die Rechtsvorschriften in Bezug auf die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen einbezogen werden.
Die Textil-, Bekleidungs-, Leder- und Schuhindustrie hat ihre Produktion im Zeitraum 2000-2015 verdoppelt und damit 10 % der weltweiten Kohlenstoffemissionen erreicht, mehr als internationale Flüge und die Seeschifffahrt zusammen.
Gegen den brutalen Einsatz von Sprache
Daneben nahmen die AdR-Mitglieder unter anderem zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2023 Stellung, empfahlen – eine Jugendcharta annehmend – anlässlich des Abschlusses des Europäischen Jahres der Jugend eine durchgängige Berücksichtigung von Belangen junger Menschen in allen Politikbereichen und verabschiedeten eine Stellungnahme zur Erweiterung der EU-Strafbestände um sämtliche Aspekte von Hetze und Hasskriminalität. Der AdR begrüßt darin den Vorschlag der EU-Kommission für einen entsprechenden Ratsbeschluss und spricht sich für eine effektive Verfolgung der Straftäter auch im digitalen Raum aus sowie für Bildungsprogramme an Schulen im Bereich der Antidiskriminierung. Der AdR stimmt mit der Einschätzung der EU-Kommission überein, dass ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene in Form einer gemeinsamen Reaktion der Union im Bereich der Strafjustiz und einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit unabdingbar ist.
Die Europäische Agentur für Grundrechte unterstützt die Umsetzung der Grundrechte in diesem Bereich.
Die AdR-Mitglieder, die bereits zum Migrationspakt eine Stellungnahme abgeliefert hatten und sich während des 152. Plenums im Rahmen einer Stellungnahme mit der Anwerbung qualifizierter Migranten befassten, debattierten auch über die Vorgänge am 19. Mai 2021 und am 24. Juni 2022 in den zwei spanischen Enklaven Ceuta und Melilla. Sie kritisierten den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, in über 30 Fällen mit Todesfolge, gegen Schutzsuchende.
Tilo Gundlack, MdL bei der 15. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Am 22. November 2022 beteiligte sich der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack als Vertreter Mecklenburg-Vorpommerns an der 15. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel.
Neben der Umsetzung der Bioökonomie-Strategie auf regionaler Ebene, dem Kompetenzpakt im Agrar- und Lebensmittelsektor, der Verwendung von Pestiziden und dem Europäischen Raum für Gesundheitsdaten erörterten die Mitglieder der Fachkommission NAT regionale Strategien zur Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft.
Meinungsaustausch zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft
Am 22. Juni 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die bestehenden Rechtsvorschriften über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu überarbeiten und die Verordnung (EU) 2021/2115 zu ändern. Mit der neuen Verordnung verfolgt die Europäische Kommission bis 2030 zwei Hauptziele: Zum einen sollen Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel insgesamt um 50 % (Ziel im Einklang mit Ziel 1 der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: Überwachung des Verkaufs chemischer Wirkstoffe unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils) verringert werden. Zum anderen wird angestrebt, die Verwendung der gefährlichsten Pflanzenschutzmittel um 50 % zu reduzieren (Ziel im Einklang mit Ziel 2 der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: Überwachung des Verkaufs der in Artikel 3 Absatz 5 definierten gefährlichsten chemischen Wirkstoffe).
Aus Sicht des AdR sollte die EU-Kommission Ziele und Maßnahmen auch zur Kontrolle der Risikominderung einführen und die Toxizität berücksichtigen. Außerdem sollten Landwirte, die bereits freiwillige Maßnahmen ergriffen und Schutzzonen eingerichtet haben, nicht benachteiligt werden.
Regionale Strategien zur Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft – Für eine zuverlässige, einträgliche Zertifizierung von Kohlenstoffsenken
Im Dezember 2021 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Mitteilung über Kohlenstoffkreisläufe, die den ersten Schritt zur Umsetzung eines EU-Rahmens zur Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus darstellt.
In dem Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Regionale Anpassungsstrategien für eine kohlenstoffarme Landwirtschaft" unterstreichen die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas die entscheidende Rolle der Regionen und Städte bei der Umsetzung des "Green Deal" vor Ort und damit bei der Erreichung des Ziels der Kohlenstoffneutralität bis 2050.
Die Regionen sind in vielen Mitgliedstaaten direkt an der Entwicklung und Umsetzung der Strategiepläne zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beteiligt und können dazu beitragen, nachhaltige Praktiken zu fördern, die die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft reduzieren und Kohlenstoff zu binden.
In Anbetracht ihres Engagements vor Ort fordern die Lokal- und Regionalvertreter der EU in ihrer Stellungnahme eine umfassende Beteiligung an der Diskussion über die Einführung einer EU-Zertifizierung für die kohlenstoffarme Landwirtschaft.
Es wird ferner darin die Auffassung geäußert, dass das langfristige Ziel aller Strategien zur Umstellung der europäischen Lebensmittelsysteme darin bestehen sollte, die Nahrungsmittelautarkie Europas zu stärken und einen allgemeinen Zugang zu nachhaltigen, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Für diesen Übergang solle eine angemessene EU-Förderung bereitgestellt werden.
Zudem betont die Stellungnahme, die abschließend im Plenum des AdR im Februar 2023 zur Abstimmung stehen wird, die Bedeutung von kreislauforientierten agrarökologischen Praktiken, von mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Erd-, Stein- oder Torfwällen (Wallhecken) sowie von Dauergrünland, (Wieder-)Aufforstung, Mischkulturviehhaltung, Pastoralismus und der (Wald-)Weidewirtschaft. Außerdem sollten dieselben Umweltanforderungen für importierte landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten wie innerhalb der EU.
Sie verweist gleichzeitig auf die Notwendigkeit des Pestizideinsatzes im Direktsaatverfahren, welches an sich zur Kohlenstoffbindung im Boden beiträgt.
Auf die Landwirtschaft gehen derzeit 13% der EU-Treibhausgasemissionen zurück.
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten
Die Europäische Kommission hat als Teil der EU-Datenstrategie einen Vorschlag für eine neue Verordnung COM(2022) 197 final sowie eine Mitteilung über den gemeinsamen, bereichsspezifischen Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (engl.: European Health Data Space, EHDS) vorgelegt.
Deren Ziel sei es, die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten durch Forscher, Behörden und politische Entscheidungsträger auszuweiten, dem Einzelnen einen besseren digitalen Zugang zu den eigenen persönlichen Gesundheitsdaten zu gewähren und die Freizügigkeit innerhalb der EU zu unterstützen, indem sichergestellt werde, dass die Gesundheitsdaten den Menschen folgen. Außerdem solle mit den Vorschlägen die Datenwirtschaft durch die Förderung eines Binnenmarktes für digitale Gesundheitsdienste und -produkte befördert und strenge Regeln für die Verwendung nicht identifizierbarer Gesundheitsdaten des Einzelnen für Forschung, Innovation, politische Entscheidungen und Regulierungstätigkeiten festgelegt werden. Ärzte in der gesamten EU können auf alle Informationen über Patienten zugreifen.
Der Stellungnahmeentwurf der Fachkommission NAT zur "Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum" unterstützt die Vorschläge der Kommission für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum und betont, dass die Gesundheitsdienste in der Lage sein sollten, von einer solchen Infrastruktur zu profitieren, während gleichzeitig der vollständige Schutz der Privatsphäre und der Datenrechte der Patienten gewährleistet werden müsse. Neben einer Klarstellung zu den Kosten der Umstellung für die lokale und regionale Ebene (u.a. durch die EU-weite Datenstandardisierung) fordert die Stellungnahme das Recht natürlicher Personen, über die sekundäre Verwendung ihrer eigenen Daten zu entscheiden sowie die Möglichkeit der Sanktion des Missbrauchs von Daten (Geldbußen bis zu 10% des Umsatzes des letzten Wirtschaftsjahres oder Entzug der Genehmigung der Datennutzung). Internationale Standards der Datenaustauschsysteme wie z.B. FHIR und SNOMED CT sollten aus Sicht der Stellungnahme ebenfalls eingehalten werden.
Ein Stream von der Sitzung ist hier zu finden: https://cor.europa.eu/en/events/Pages/15th-nat-commission-meeting.aspx
Tilo Gundlack, MdL bei der 15. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Am 22. November 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Land Mecklenburg-Vorpommern während der 15. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.
Neben der Umsetzung der Bioökonomie-Strategie auf regionaler Ebene, der Verwendung von Pestiziden und dem Europäischen Raum für Gesundheitsdaten werden die Mitglieder der Fachkommission NAT regionale Strategien zur Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft erörtern.
Pestizideinsatz in der Landwirtschaft
Am 22. Juni 2022 schlug die Europäische Kommission vor, die bestehenden Rechtsvorschriften über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu überarbeiten und die Verordnung (EU) 2021/2115 zu ändern. Mit der neuen Verordnung verfolgt die Europäische Kommission bis 2030 zwei Hauptziele: Zum einen sollen Einsatz und Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel insgesamt um 50 % (Ziel im Einklang mit Ziel 1 der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: Überwachung des Verkaufs chemischer Wirkstoffe unter Berücksichtigung ihres Risikoprofils) verringert werden. Zum anderen wird angestrebt, die Verwendung der gefährlichsten Pflanzenschutzmittel um 50 % zu reduzieren (Ziel im Einklang mit Ziel 2 der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“: Überwachung des Verkaufs der in Artikel 3 Absatz 5 definierten gefährlichsten chemischen Wirkstoffe).
Aus Sicht des AdR sollte die EU-Kommission Ziele und Maßnahmen auch zur Kontrolle der Risikominderung einführen und die Toxizität berücksichtigen. Außerdem sollten Landwirte, die bereits freiwillige Maßnahmen ergriffen und Schutzzonen eingerichtet haben, nicht benachteiligt werden.
Regionale Strategien zur Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft
Auch ein erster Stellungnahmeentwurf betreffend die Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft und diesbezügliche regionale Strategien wird während der Sitzung verabschiedet werden. Darin wird die Auffassung geäußert, dass das langfristige Ziel aller Strategien zur Umstellung der europäischen Lebensmittelsysteme darin bestehen sollte, die Nahrungsmittelautarkie Europas zu stärken und einen allgemeinen Zugang zu nachhaltigen, sicheren und nahrhaften Lebensmitteln zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Für diesen Übergang solle eine angemessene EU-Förderung bereitgestellt werden.
Zudem betont der Entwurf die Bedeutung von mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Erd-, Stein- oder Torfwällen (Wallhecken) sowie von Dauergrünland, (Wieder-)Aufforstung, Mischkulturviehhaltung, Pastoralismus und der Waldweidewirtschaft.
Auf die Landwirtschaft gehen derzeit 13% der EU-Treibhausgasemissionen zurück.
Europäischer Raum für Gesundheitsdaten
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung COM(2022) 197 final und eine Mitteilung über den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten vorgelegt. Deren Ziel sei es, dem Einzelnen einen besseren digitalen Zugang zu den eigenen persönlichen Gesundheitsdaten zu gewähren und die Freizügigkeit innerhalb der EU zu unterstützen, indem sichergestellt werde, dass die Gesundheitsdaten den Menschen folgen. Außerdem solle mit den Vorschlägen die Datenwirtschaft durch die Förderung eines Binnenmarktes für digitale Gesundheitsdienste und -produkte befördert und strenge Regeln für die Verwendung nicht identifizierbarer Gesundheitsdaten des Einzelnen für Forschung, Innovation, politische Entscheidungen und Regulierungstätigkeiten festgelegt werden. Ärzte in der gesamten EU können auf alle Informationen über Patienten zugreifen.
Der Stellungnahmeentwurf der Fachkommission NAT betont, dass mit der Digitalisierung von Gesundheitsdaten erhöhte Cybersicherheitsrisiken einhergehen, weshalb alle Beteiligten die höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten müssten.
Europäisches Fest der Jugend
In der Schweriner M-Halle fand am 12. November 2022 das „Europäische Fest der Jugend“ statt: Nach einem Jahr voller Aktivitäten für Europa im „Europäischen Jahr der Jugend 2022“ hatten dort Jugendliche und Kinder die Chance, ihre Wünsche und Vorstellungen für Europa mit den Abgeordneten und der Europaministerin zu diskutieren. Anwesend waren Niklas Nienaß, Mitglied des Europäischen Parlaments, Christian Winter, Vorsitzender der Enquetekommission „Jung sein in MV“, und die Abgeordneten Katy Hoffmeister, Christian Albrecht, Anne Shepley und René Domke. Veranstalterin war die Europaministerin Bettina Martin.
Die Jugendlichen konnten in unterschiedlichsten Formen ihre Forderungen mitteilen, an Informationsständen wurden mit Fotos, Filmen und Gesprächen gemeinsame Forderungen erarbeitet und in einem gemeinsamen Abschlussdokument festgehalten und im Anschluss der Enquetekommission übergeben.
Im Fokus der Veranstaltung standen die Ergebnisse der vorherigen Workshops des Veranstalters. Diese wurden mit den Politikern und Politikerinnen diskutiert. Gemeinsam erarbeiteten Jugendliche und Abgeordnete einen Forderungskatalog, dieser beinhaltete unter anderem die Themen Umweltschutz oder auch mehr Mitsprache für Jugendliche in der Politik.
Auch die Politiker und Politikerinnen sprachen sich für eine höhere Entscheidungskompetenz aus, die dauerhafte Beteiligungsformate sichern solle, beschreibt Niklas Nienaß. Ihm sei das Europäische Jahr der Jugend besonders wichtig, da junge Menschen eine größere Plattform geboten würde. Außerdem beschreibt Europaministerin Bettina Martin die Wichtigkeit des politischen Engagements der Jugendlichen, denn diese seien die Zukunft für Europa und deshalb sei das Mitspracherecht für Jugendliche unumgänglich. Daher sei auch das jetzt beschlossene Wahlrecht ab 16 Jahren ein großer Fortschritt, beschreibt Martin. Auch Christian Winter, Vorsitzender der Enquetekommission „Jung sein in MV“, beschrieb, dass neue Themenschwerpunkte und Lösungsideen durch die Veranstaltung in der Enquetekommission gesetzt werden könnten.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie (https://www.landtag-mv.de/landtag/ausschuesse/jung-sein-in-mecklenburg-vorpommern ) auf den Social-Media-Kanälen des Europaministeriums (@wkm_mv bei Instagram und @wkmmv bei Facebook) und auf der Schwerpunktseite www.europa-mv.de.
Zusammenhalt in Europa: Tilo Gundlack, MdL bei der 151. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 10.-12. Oktober 2022 hat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der 151. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vertreten. Die AdR-Mitglieder kamen im Gebäude der EU-Kommission zusammen, um insgesamt fünfzehn Stellungnahmen und eine Entschließung anzunehmen.
Parallel fand außerdem die 20. Europäische Woche der Regionen und Städte statt. Diese Veranstaltung mit etwa 500 Teilnehmer:innen aus den europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die sich mit der Auflösung der Disparitäten in Europa auseinandersetzte, wurde gemeinsam vom AdR und der EU-Kommission organisiert unter dem Motto „Neue Herausforderungen für den Zusammenhalt in Europa“.
Des Weiteren wurde während des 151. AdR-Plenums eine Erklärung zur Erneuerung der Kohäsionsallianz unterzeichnet.
Während der Plenartagung wurden unter anderem Debatten über die Lage in der Ukraine und in den Regionen und Städten der EU sowie über die 27. UN-Klima-Konferenz geführt, in die auch acht AdR-Mitglieder eingebunden sind. An den Aussprachen beteiligt waren unter anderem die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, sowie die EU-Kommissare Elisa Ferreira und Dubravka Šuica.
„Ein trauriger Tag für Europa“
Angesichts der verstärkten russischen Angriffe auf ukrainische Gebiete am 10. Oktober 2022 verurteilte die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, in ihrer Rede erneut das brutale Vorgehen der russischen Regierung in der Ukraine: Die EU und das Europäische Parlament stellten sich gegen das „kriminelle russische Regime“, das wahllos Terror und Tod verbreite.
Der AdR kritisierte in seiner Stellungnahme die in den von Russland besetzten Gebieten durchgeführten Scheinreferenden und bekräftigte die Notwendigkeit geschlossener Unterstützung für die Ukraine und konsequenter Sanktionen.
Die Empfehlungen der AdR-Stellungnahme zur Unterstützung der Ukraine beziehen sich auf verschiedene Phasen: Die erste Phase solle Sofortmaßnahmen umfassen, die zweite der Wiederherstellung kritischer Infrastrukturen und Dienste gewidmet sein, und die dritte solle den Weg für ein langfristig nachhaltiges Wachstum ebnen. Der AdR regt dazu eine Wiederaufbaufazilität für die Ukraine an und weist auf seine Allianz der Regionen und Städte für den Wiederaufbau der Ukraine hin.
Ferner fordert der AdR die EU und andere internationale Geber auf, in der ersten Phase finanzielle Soforthilfe bereitzustellen, um der ukrainischen Bevölkerung zu helfen, sicher durch den nächsten Winter zu kommen. In den Regionen an der Front sollten diese Mittel für humanitäre Hilfe (u.a. Nahrung, Brennstoff, Arzneimittel, Systeme zur Bereitstellung und Aufbereitung von Trinkwasser), die Organisation zeitweiliger Unterkünfte wie Zelte, Wohncontainer, Heizungsanlagen und ähnliches, die Minenräumung und logistische Unterstützung für die Aufrechterhaltung der Anbindung dieser Regionen bestimmt sein ebenso wie für die Bereitstellung der erforderlichen Transportmittel (Busse, Kranken- und Feuerwehrwagen, Lastkraftwagen, Baugerät u.ä.). In relativ sicheren und von den Kämpfen einigermaßen entfernten Gebieten sollte technische Unterstützung für die Erbringung von Dienstleistungen, die Unterbringung und Integration von Binnenvertriebenen, die Verlagerung industrieller Kapazitäten und die Sicherung von Verkehrskorridoren für in das Land kommende humanitäre Hilfe und für Ausfuhren aus der Ukraine bereitgestellt werden.
Die längerfristigen Unterstützungsmaßnahmen sollten in erster Linie darauf ausgerichtet sein, das von der ukrainischen Regierung gesetzte Ziel zu erreichen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% zu senken und die soziale Infrastruktur wie Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser wiederaufzubauen. Auf diese Weise soll es den ukrainischen Flüchtlingen und Vertriebenen, deren Schutzstatus in der EU inzwischen bis März 2024 verlängert wurde, erleichtert werden, wieder an ihren ursprünglichen Wohnort zurückzukehren. Mit Stand September 2022 sind 30% der Solarkapazität und 90% der Windenergieanlagen der Ukraine im Krieg zerstört worden oder befinden sich auf von Russland besetztem Gebiet.
Vor dem Hintergrund der ukrainischen Beitrittsperspektive empfiehlt der AdR der EU-Kommission außerdem, eine Aufbaufazilität für die Ukraine einzurichten.
Für die Achtung der Menschenrechte bei der Überarbeitung des Schengener Grenzkodexes
Eine weitere vom AdR angenommene Stellungnahme bezieht sich auf die Verordnungsvorschläge COM(2021) 891 final (Änderung der EU-Verordnung 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen), COM(2021) 890 final (Bewältigung von Situationen der Instrumentalisierung im Bereich Migration und Asyl) und die entsprechende Mitteilung JOIN(2021) 32 final „Reaktion auf staatlich geförderte Instrumentalisierung von Migranten an der EU-Außengrenze“.
Laut der AdR-Stellungnahme sollten die Vorschriften für den Schutz der Außengrenzen nicht verschärft, sondern wirksam umgesetzt werden.
Zeitweise Kontrollen an den Binnengrenzen der EU sollten in Krisenzeiten nur als letztes Mittel und nur im Konsens mit der EU wiedereingeführt werden. Dabei müssten die Beeinträchtigungen für die Grenzregionen möglichst gering, mit den betroffenen Gemeinden und Regionen abgestimmt und zeitlich begrenzt sein. Schutzklauseln sollten verhindern, dass das Recht auf Asyl unterlaufen wird.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen des Schengener Grenzkodexes betreffen den sogenannten „Schengen-Raum“, der die Freizügigkeit innerhalb von 22 EU- und Nicht-EU-Ländern ermöglicht, und gehen auf die Erfahrungen, unter anderem der Grenzregionen, mit unkoordinierten Schließungen nationaler Grenzen während der COVID-19-Pandemie und auf die Zunahme der Fluchtbewegungen durch den Ukraine-Krieg zurück.
Die Vorschläge der EU-Kommission sind auch eine direkte Antwort auf das Problem, dass Nachbarländer der EU ihre Grenzen nicht mehr kontrolliert haben, um umfangreiche unerlaubte Migrationsbewegungen von Drittstaatsangehörigen in die EU auszulösen und Druck auf die EU-Außengrenzen auszuüben. Diese Problemlage – in den Vorschlägen der EU-Kommission als „Instrumentalisierung“ von Migration bezeichnet, für die der AdR eine genauere Definition fordert und auch eine offizielle Anerkennung im Einzelfall durch den Europäischen Rat – rückte 2021 ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit, als Belarus damit begann, Flüge und interne Reisemöglichkeiten zu organisieren, um den Transit von Migranten in die EU zu erleichtern. Die AdR-Stellungnahme bezweifelt, dass die vorgeschlagene Instrumentalisierungsverordnung in der jetzigen Form dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht: Aus seiner Sicht bergen die Ausnahmen vom EU-Asylrecht die Gefahr, über das erforderliche Maß hinauszugehen, um das Ziel, Drittstaaten an der Instrumentalisierung von Migranten zu hindern, zu erreichen.
Solidarische Kohäsionspolitik in der EU: Forderung nach einem neuen strategischen Rahmen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2027
In ihrer Mitteilung COM(2022) 34 zum achten Kohäsionsbericht schildert die EU-Kommission die wichtigsten Veränderungen hinsichtlich der EU-weiten regionalen Ungleichheiten in den letzten zehn Jahren. So verzeichnet sie durch die COVID-19-Pandemie einen Anstieg der europäischen Sterblichkeitsrate um 13% und die größte Rezession seit 1945, die auch mit einer Zunahme der Armut und sozialen Ausgrenzung einhergeht.
Seit 2001 hatte sich das Gefälle des BIPs pro Kopf erheblich reduziert; doch inzwischen hat sich das Wachstum in mehreren Regionen abgeschwächt.
Die Beschäftigung bleibt in den weniger entwickelten EU-Regionen weit hinter denen der stärker entwickelten zurück. Hier ist auch der Rückstand bei der Gleichstellung von Frauen größer. Unterschiede bei den Qualifikationen und der Innovationsfähigkeit sind zwischen den Regionen groß, während auch Umweltprobleme wie die Belastung durch Feinstaub, durch die Konzentration von Ozon und durch eine mangelnde Wasserqualität weiterhin in der EU in unterschiedlichem Maß festgestellt werden und sich in einigen EU-Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit verschlechtert hat.
Zu den Befunden gehört auch, dass auf dem Land der Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet um ein Vierfaches geringer ist als in der Stadt.
Ein neues Konzept des Kohäsionsberichts („Dem Zusammenhalt nicht schaden“) sollte aus Sicht der AdR-Stellungnahme nicht nur für operationelle Programme, sondern auch für Partnerschaftsvereinbarungen gelten und von einer neuen, langfristigen europäischen Strategie für 2030 flankiert werden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, auch im Rahmen eines Rechtsakts, Leitlinien zu dem Konzept zu entwickeln. Die Prüfung der Auswirkungen von Maßnahmen auf den ländlichen Raum könne darin einbezogen werden.
Neben einer besseren Abstimmung der Kohäsionspolitik mit der EU-Forschungsfinanzierung fordert der AdR auch, dass jede EU-Maßnahme dem Zusammenhalt dienen müsse. Ferner sollten Regionen mit mittlerem Einkommen, deren Wachstum sich abschwächt, laut der Stellungnahme des AdR im Bereich Innovation besondere Unterstützung erfahren.
Die Stellungnahme bringt außerdem Besorgnis der Regional- und Kommunalvertreter der EU angesichts der derzeitigen Tendenz zum Ausdruck, dass immer mehr Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf andere Maßnahmen oder Programme wie die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne oder auf direkt verwaltete Programme wie Horizont Europa übertragen werden. Sie sprechen sich deshalb entschieden gegen Mittelübertragungen aus der Kohäsionspolitik und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf die Aufbau- und Resilienzfazilität aus. Darüber hinaus warnten die lokalen und regionalen Entscheidungsträger vor der Gefahr von Überschneidungen oder Verdrängungseffekten, wenn es keinen echten Mechanismus zur Koordinierung und Verknüpfung der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität mit der Kohäsionspolitik gibt. In der Debatte wurde deutlich gemacht, dass die Kohäsionsmittel wieder ihrer originären Aufgabe dienen können müssen, anstatt langfristig für das Notfallmanagement eingesetzt zu werden.
Ein Beispiel für die Nutzung von React-EU- und nationalen operationellen Programmitteln gab die Stadt Mailand, die neben anderen italienischen Städten für drei Millionen Euro Duschen im öffentlichen Raum für obdachlose Menschen bereitstellte.
EU-Kommissarin Dubravka Šuica sagte in ihrer Ansprache an die AdR-Mitglieder bezogen auf die Zukunft der EU, Menschen in der EU fühlten sich manchmal zurückgelassen. So gab auch der AdR in seiner Entschließung bezüglich der Lage in den Gemeinden und Regionen zu bedenken, dass sich die Inflation ungleich auf die Gebiete auswirke und die Gefahr bestehe, dass sich bereits vorhandene territoriale, soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten weiter verschärfen. Die höheren Energie- und Mobilitätskosten träfen sozial schwache Bevölkerungsgruppen deutlich härter. Die Menschen in einkommensschwächeren Regionen bekämen höhere Preise für grundlegende Güter und Waren unverhältnismäßig stark zu spüren und drohten, in Armut zu geraten. Die Entschließung fordert die EU-Kommission aufumgehend eine EU-weite Preisobergrenze für alle Gasimporte in die EU vorzuschlagen und die Entkopplung zwischen Gas- und Energiepreisen zu unterstützen. Auch solle sie Maßnahmen gegen Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit vorlegen, die sich durch die Krise verstärkt haben.
In der Debatte wies EU-Kommissarin Šuica auf das verbesserte mehrsprachige „Ihre Meinung zählt“-Portal (engl.: “Have your say“ portal) der EU-Kommission hin, auf dem die Bürger, anknüpfend an die EU-Zukunftskonferenz, politische Forderungen an die EU-Ebene richten können.
Reform der Industrieemissionsrichtlinie
Die Mitglieder des AdR setzten sich in einer weiteren Stellungnahme zur überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie dafür ein, dass diese in den Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt wird. Sie unterstützten ferner die Einrichtung des Industrieemissionsportals, forderten jedoch, Anstrengungen zu unternehmen, um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu begrenzen. Daneben stimmten sie dafür, dass die Behörden die strengstmöglichen Emissionsgrenzwerte festlegen können [Änderung von Art. 15 (3)], dies jedoch nicht müssen.
Dem gegenüber befürworteten sie die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Industrieemissionsrichtlinie auf andere Bereiche wie die Aquakultur und die Rinderhaltung, äußerten Besorgnis bezüglich des Verwaltungsaufwandes und schlugen vor, in Bezug auf die Rinderhaltung Maßnahmen zu prüfen, mit denen die Unternehmen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei diesem Übergang finanziell unterstützt werden können. Dabei sollte aus Sicht des AdR insbesondere den sozialen Auswirkungen auf kleinen Anlagen Rechnung getragen und auch andere Kriterien als der Kapazitätsschwellenwert beachtet werden.
Daneben verabschiedete der AdR Stellungnahmen zum Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund), zum Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse, zu Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), zum neuen Rahmen für urbane Mobilität, zum schulischen Erfolg, zur makroregionalen Strategie für den Mittelmeerraum und zum EU-Chipgesetz. In letzterer brachten die Mitglieder zum Ausdruck, dass eine Stärkung der EU-Halbleiterproduktion zugleich von Schritten begleitet werden müsse, den Energie- und Ressourcenverbrauch sowie schädliche Umweltauswirkungen entlang der Wertschöpfungskette zu verringern.
BSPC Arbeitsgruppe taucht tief in die Klimaarbeit zu Wäldern, Meeren, Energie und Torfgebieten ein
Zwei Tage lang traf sich die BSPC-Arbeitsgruppe Klimawandel und Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern, um Standorte zu besichtigen und Expertenvorträge zu hören. Zu den Themen des ersten Tages gehörten ein Öko-Zertifikatsprogramm, der Zustand der Wälder, die Meeresforschung sowie die Erzeugung, Speicherung und der Transport von grünem Wasserstoff, die Planung und Umsetzung von Windparks und der notwendige Ausbau des Stromnetzes. Der zweite Tag befasste sich mit der Wiederherstellung von Moorgebieten in Biosphärenreservaten auf europäischer Ebene im Hinblick auf eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken sowie mit einem kleinen Start-up-Unternehmen, das Heilpflanzen auf Moorland anbaut. Etwa 40 Teilnehmer aus der Baltischen Versammlung, Finnland, dem Deutschen Bundestag, Hamburg, Lettland, Litauen, Mecklenburg-Vorpommern, Norwegen, Polen, Schleswig-Holstein und Schweden nahmen an den zweitägigen Beratungen teil.
Einleitung
Die BSPC-Arbeitsgruppe "Klimawandel und biologische Vielfalt" wurde von der Landtagspräsidentin Birgit Hesse im Schweriner Schloss in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt und auf die Aktualität und Dringlichkeit des Themas der Arbeitsgruppe hingewiesen. In diesem Zusammenhang verwies sie auf den Hitzerekord in Mecklenburg-Vorpommern, der erstmals seit 1994 wieder erreicht wurde, aber auch auf die jüngste Umweltkatastrophe in der Oder mit einem massiven Fischsterben. Frau Hesse hob das Engagement des Landtags bei internationalen Bemühungen hervor, insbesondere bei denen des BSPC. In ihrer Begrüßung hob die Vorsitzende Cecilie Tenfjord-Toftby die tiefen historischen Verbindungen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und ihrem Heimatland Schweden hervor. Sie betonte auch die Bedeutung der Jugendarbeit und dass die BSPC die Empfehlungen junger Menschen in ihre jährlichen Resolutionen aufgenommen habe.
Die Parlamentarische Jugendkonferenz für den Ostseeraum
In Bezug auf die Beteiligung junger Menschen unterstrich Aline Mayr vom Sekretariat des Ostseerates (CBSS) und Koordinatorin der Ostsee-Jugendplattform die Zusammenarbeit bei der Durchführung des diesjährigen parlamentarischen Jugendforums im Ostseeraum, seinen Erfolg und eine Wiederholung des Formats im Jahr 2023. Sie sprach auch über den großen Erfolg der Jugendplattform des Ostseerates, die bereits mehrere Veranstaltungen mit jugendlichem Input durchgeführt hat und noch durchführen wird. Das Hauptziel sei die sinnvolle Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Ihre Empfehlungen sollten in der Arbeit des CBSS und des BSPC aufgegriffen werden.
Zwei Vertreter des parlamentarischen Ostsee-Jugendforums, Herr Andreas Schoop aus Deutschland und Frau Simona Jakaitė aus Litauen, die auch Mitglieder der Ostsee-Jugendplattform sind, stellten die Empfehlungen des Forums vor. In Bezug auf Wälder, Feuchtgebiete und die biologische Vielfalt forderten die Jugendlichen den Schutz der biologischen Vielfalt, insbesondere eine verstärkte Kohlenstoffbindung durch die Wiederherstellung von Wäldern und Feuchtgebieten sowie von natürlichen Flüssen. Darüber hinaus wurden Strategien für den Umgang mit grenzüberschreitenden Notfällen, die durch den Klimawandel oder die Verschmutzung verursacht werden, als notwendig erachtet; die aktuelle Oder-Katastrophe, die sich über Polen und Deutschland erstreckt, unterstreicht die Dringlichkeit. Das Thema Innovation wurde mit dem Thema Energie verknüpft, wobei die Einhaltung des Pariser Abkommens und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen gefordert wurde. Mehr Investitionen sollten in erneuerbare Energiequellen fließen. Herr Schoop betonte diese Bedeutung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und dessen Folgen. Darüber hinaus waren die Jugendlichen der Meinung, dass die Kreislaufwirtschaft die beste Wahl angesichts des Klimawandels sei und daher umgesetzt werden sollte, wobei der gesamte Lebenszyklus eines Produkts von Anfang an berücksichtigt werden sollte. Was resiliente Städte betrifft, so wünschten sich die Jugendlichen, dass sie grün, erschwinglicher und gesünder sind und freie Bewegung ermöglichen, wenn auch mit autofreien Zonen. Künftige Gestaltungsprozesse für widerstandsfähige Städte sollten Minderheitengruppen mit unterschiedlichem Hintergrund einbeziehen. Das letzte Thema der Empfehlungen war die Widerstandsfähigkeit der Meere und Küsten. Hier forderten sie rechtlich verbindliche Quoten für die Fischerei, die auf breiter Basis und nicht auf einzelne Arten ausgerichtet sein sollten. Auch die Beseitigung von im Meer versenkter Munition - ein Schwerpunkt des deutschen BSPC-Vorsitzes - war den jungen Leuten wichtig. Der Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft in die Ostsee sollte durch ein einheitliches Wasserpfandsystem für den gesamten Ostseeraum, die Regulierung von Einwegplastik und Pestiziden sowie Investitionen in eine umweltfreundlichere Schifffahrt eingedämmt werden.
BSPC-Präsident Johannes Schraps betonte, dass die Empfehlungen in die jährliche BSPC-Resolution einfließen werden. Er wies auch auf die Fülle der Empfehlungen der Jugendlichen auf dem Jugendforum und die Schwierigkeit hin, diese in zwei Empfehlungen pro Thema zusammenzufassen. Der Präsident stimmte zu, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit angesichts der Waldbrände und insbesondere der Oderkatastrophe von entscheidender Bedeutung sei.
Präsentationen zu Wald und Meer
Dr. Sandra Kleine, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sprach über den Klima- und Naturschutz im Land. Frau Dr. Kleine verwies auf die Leistungen von Wäldern, Mooren und auch Hecken bei der Kohlenstoffspeicherung. Diese Ökosystemleistungen müssten in einen wirtschaftlichen Wert umgewandelt werden, indem sie sichtbar, bewertbar und investierbar gemacht werden. Im Jahr 2007 hatte das Land in Zusammenarbeit mit akademischen Einrichtungen Öko-Wertpapiere entwickelt, Zertifikate, die private Investitionen in Ökosystemleistungen ermöglichen, z. B. 1 Tonne CO2 pro Zertifikat. Als freiwillige Investitionen ergänzten die Öko-Wertpapiere den obligatorischen Markt für Klimaschutzmaßnahmen. Da die Regierung den Rahmen vorgibt, können ländliche Gebiete für ihre Ökosystemleistungen städtisches Geld kassieren. Dr. Kleine wies darauf hin, dass funktionierende Torfmoore die effizientesten terrestrischen Kohlenstoffspeicher seien, entwässerte Torfmoore jedoch Treibhausgasemissionen verursachten. Die Wiederherstellung der riesigen entwässerten Flächen im Land sei daher eine hochwirksame Maßnahme zur Eindämmung des Klimawandels. Sogenannte "peatland futures" waren das entsprechende Zertifikat, das auf reduzierten Emissionen aus wiedervernässten Torfgebieten basiert. Insgesamt stellten die verschiedenen Öko-Wertpapiere eine starke regionale Marke im Klimaschutz dar, die in der Öffentlichkeit gut kommuniziert werden könne. Insbesondere wurden die Moorzertifikate auch in drei anderen Bundesländern - Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg - gehandelt, die zwei Drittel aller Moorflächen in Deutschland umfassen. Der Hauptnutzen bestand darin, dass durch die Wiedervernässung von Mooren die Treibhausgasemissionen sofort gestoppt wurden, aber die Wiederherstellung trug auch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Wasserwirtschaft bei, einschließlich Hochwasserschutz und Nährstoffrückhalt.
Die Vorsitzende Tenfjord-Toftby fragte sich, wofür die Moore derzeit genutzt würden. Dr. Kleine bestätigte, dass die meisten landwirtschaftlich genutzt würden; die Landwirte würden durch den Verkauf ihrer Flächen entschädigt. Auf eine Frage von Frau Silke Backsen, Schleswig-Holstein, berichtete Dr. Kleine von einem Interesse der Landeigentümer, an dem Prozess mitzuarbeiten. Anna Kassautzki fügte hinzu, dass die Landwirte bereit seien, Land zu verkaufen und zu kooperieren, solange sie ihren Betrieb inmitten sich ändernder Vorschriften und anspruchsvoller Zeiten weiterführen könnten. Johannes Schraps sah in diesen Ökosicherheiten ein weiteres Beispiel für ein bewährtes Verfahren, das auf andere Regionen übertragen werden könnte. Auf seine Fragen hin erklärte Dr. Kleine, dass das Zertifikatssystem nach dem Übergang von Kyoto zum Pariser Abkommen derzeit überarbeitet werde, so dass der Verkauf irgendwann wiederaufgenommen werden könne. Dann würden sie als Beitrag zum Gemeinwohl und nicht als Kompensation verkauft werden. Herr Alexander Mohrenberg fragte, ob das Projekt auf die nationale Ebene ausgeweitet werden könne und wer die Investoren seien. Frau Dr. Kleine sieht ein zunehmendes Interesse von Unternehmen aus ganz Deutschland. Sie betonte den Kommunikationsaspekt der Zukunft, der die Botschaft in neue Zielgruppen trägt. Für die nationale Ebene verwies sie auf die Verbindung zur Deutschen Emissionshandelsstelle. Generalsekretär Bodo Bahr bat um eine Klärung des Verhältnisses zwischen den im Land erzeugten Emissionen und dem Sequestrationspotenzial der Moore. Frau Mai Kivelä, Finnland, interessierte sich für die Funktionsweise des Kohlenstoffmarktes in Deutschland. Frau Dr. Kleine erklärte, dass eine Kompensation nicht mehr möglich sei. Eine Regulierung des Marktes gebe es ihres Wissens nach nicht.
Herr Marcus Kühling, Teamleiter, Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz, Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, sprach über die Wälder in Deutschland. Mit 32 % der Landesfläche sei Deutschland eines der waldreichsten Länder Europas. Seit dem Zweiten Weltkrieg seien mehr als 1,5 Millionen Hektar Wald wiederhergestellt worden, was die Identifikation der deutschen Bevölkerung mit ihren Wäldern zeige. Das Eigentum lag größtenteils bei den Bürgern und den Kommunen. Die relativ geringe Anzahl von Baumarten - nur 76 im Vergleich zu mehr als 200 in den USA - erschwerte die Anpassung an das veränderte Klima. Fichte, Kiefer, Buche und Eiche waren mit 76 % der Waldfläche am häufigsten vertreten. Ohne menschlichen Einfluss wäre Deutschland fast vollständig von Buchenwäldern bedeckt. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung hatte dafür gesorgt, dass die deutschen Wälder den höchsten Vorrat in Europa hatten. Die durch den Klimawandel ausgelöste Trockenheit hat 220 Millionen m² Waldfläche vernichtet, die meisten davon Fichtenwälder. Neben der Trockenheit waren Stürme die Hauptursache für abiotische Schäden im Wald, gefolgt von Schnee und Eis. Waldbrände, die traditionell eine untergeordnete Rolle spielten, waren in letzter Zeit zu einer größeren Gefahr geworden. Die Dürre hatte auch den Insektenbefall gefördert, so dass fast 60 % der geernteten Bäume Insektenschäden aufwiesen. Wie in ganz Europa war auch in Deutschland die Luft- und Bodenfeuchtigkeit in den letzten drei Jahrzehnten trotz lokal stärkerer Niederschläge deutlich zurückgegangen. Bis zum Jahr 2100 würden voraussichtlich alle Fichten und die meisten Buchen absterben.
Um die Wälder zu erhalten, hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mehrere Hilfspakete für Waldbesitzer aufgelegt, darunter eine Waldnachhaltigkeitsprämie und ein Investitionsprogramm für klimafreundlichen Holzbau. Derzeit werde an einem 900 Millionen Euro schweren Förderinstrument gearbeitet, das die Ökosystemleistung des Waldes und eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung honorieren soll. Eine weitere Dimension der Hilfe sei die Forschung, Entwicklung und Demonstration, um praktische Lösungen zu finden. Die Schwierigkeit bestehe darin, dass die Wälder sehr langfristig angelegt seien, so dass Ergebnisse erst nach mehreren Generationen sichtbar würden. Herr Kühling nannte einige Beispielprojekte, wie z. B. ein Projekt zur Bekämpfung von Waldbränden, das sich mit aufgegebenen militärischen Testgeländen und Totholz in Wäldern befasst, und ein anderes, das die Zukunftsfähigkeit verschiedener Baumarten bewertet. Bei anderen Projekten wurden neue Arten wie Douglasien und Mammutbäume eingeführt und ihre Überlebensfähigkeit und Wirkung analysiert. Es gab auch Projekte auf europäischer Ebene zur Entwicklung eines Forschungs- und Innovationsfahrplans sowie zur Innovation einer forstbasierten Bioökonomie. Herr Kühling wies auf die Fülle an Informationen hin, die von den Forschungsinstituten generiert werden, die aber für den Waldbesitzer aufbereitet werden müssen, damit dieser sie nutzen kann. An dieser Aufgabe arbeite die Agentur des Referenten mit Broschüren, Exkursionen und ähnlichem. Herr Kühling schloss mit dem Hinweis auf das breite Spektrum an Ökosystemleistungen, die von den Wäldern erbracht werden und die weit über Holz hinausgehen und Wasser, biologische Vielfalt, Nahrung und vieles mehr umfassen. Er betonte, dass es notwendig sei, den Wald zu nutzen, so dass es vor allem darum gehe, wie man den Wald nachhaltig nutzen könne.
Frau Lene Westgaard-Halle, Norwegen, fragte nach der Akzeptanz durch die lokalen Politiker. Herr Mohrenberg fragte sich, ob die steigenden Holzpreise die Reaktion der privaten Waldbesitzer auf diese Projekte verändert hätten. Frau Tenfjord-Toftby wies auf die unterschiedlichen Ansichten über die Nutzung der Wälder in Europa hin und bat um Überlegungen dazu. Nach Ansicht von Herrn Kühling haben sich die Politiker - vielleicht - nicht ausreichend darauf konzentriert, welche Aufgaben Priorität haben sollten, obwohl er zustimmte, dass die meisten Maßnahmen unerlässlich sind. Außerdem bevorzugte er Holz als Baumaterial, aber auch als Heizmaterial in der gegenwärtigen Energiekrise. Zu den steigenden Holzpreisen merkte er an, dass die Preise für Rohholz - aufgrund des Absterbens der Bäume - niedrig gewesen seien, während für verarbeitetes Holz höhere Preise erzielt worden seien. Da die Rohholzpreise stiegen, seien die Waldbesitzer stolz darauf, mit der Arbeit von Generationen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, so dass es mehr als nur Geld brauche, um sie in staatliche Projekte einzubinden. Herr Kühling wies darauf hin, dass sich die Waldbewirtschaftung auch innerhalb Deutschlands unterscheide, zum Beispiel zwischen Privat- und Staatswald. Auch die Wälder selbst seien von Land zu Land unterschiedlich, so dass der in Deutschland verbotene Kahlschlag an anderen Orten der Artenvielfalt zugute kommen könne, indem er die Auswirkungen von Waldbränden simuliere. Ein vielfältiger Maßnahmenmix sei daher die richtige Wahl.
Prof. Dr. Uwe Freiherr von Lukas, Ocean Technology Campus Rostock (OTC), legte den Schwerpunkt auf Co-Innovation für Smart Ocean Technologies. Blaues Wachstum sei sowohl für die Wissenschaft als auch für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor, der den maritimen Tourismus, Werften, Fischerei und Aquakultur betreffe. Erneuerbare Energien im Ostseeraum bedeuteten in der Regel Offshore-Windparks. Hier habe sich die neue Bundesregierung ehrgeizige Ziele gesetzt, um die Zahl der Anlagen von derzeit etwa 8 auf 30 in den kommenden sechs bis acht Jahren zu erhöhen. Prof. von Lukas wies auf das wachsende Bewusstsein für im Meer versenkte Munition hin, ein Problem, das dringend in Angriff genommen werden müsse. Nach einer gründlichen Untersuchung müssten die wichtigsten Standorte geräumt werden. Dazu seien modernste Technologien und Innovationen erforderlich. Genauer gesagt müsse ein Innovationsökosystem geschaffen werden, das Forscher mit Politikern und Unternehmen zusammenbringt. Nach kanadischem Vorbild schuf das OTC des Professors ein solches Umfeld, indem es sich zunächst auf die Entwicklung von Fähigkeiten konzentrierte, um eine Ausbildung sowohl auf akademischer als auch auf praktischer Ebene zu ermöglichen. Ein weiterer Aspekt war die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und des Umfelds für Unternehmen und andere Partner. Ein Start-up-Unternehmen am OTC arbeitet an autonomen Unterwasserfahrzeugen, während die Fraunhofer-Gesellschaft auf dem Campus ein neues Forschungszentrum einrichten wird. Prof. von Lukas wies darauf hin, dass das OTC sowohl von der Bundes- als auch von der Landesebene durch Fördermittel, aber auch durch internationale Kooperationen unterstützt werde. Das OTC konzentriere sich auf die nachhaltige Nutzung der Ozeane durch verschiedene Pilotprojekte in der Ostsee. Derzeit wurde eine Infrastruktur namens Digital Ocean Lab entwickelt, eine große Wasserfläche in der Nähe von Rostock, in der Sensoren und Kommunikationsgeräte in einem Unterwasserlabor aufgestellt wurden. Dies sei eine effiziente Umgebung für Experimente, z. B. zu nicht explodierter Munition, aber auch für Kabelverbindungen zum Festland sowie für Schulungen, um Innovationsprozesse zu beschleunigen. Im Hinblick auf die europäische Perspektive hatte das OTC eine Innovationsplattform für nachhaltige Unterwasserlösungen (ISSS) eingerichtet, die Partner aus Spanien, Portugal, Frankreich, Schweden, Norwegen, den Niederlanden, Finnland und Deutschland zusammenbrachte, um internationale Projekte voranzutreiben. F&E-Aktivitäten müssten in Zukunft unterstützt werden, und der Professor hielt es für entscheidend, dies nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene zu tun. Derzeit bereite das OTC einen Workshop über nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel für Unternehmen im September 2022 vor, der eine sehr interessante Geschäftsmöglichkeit biete.
BSPC-Präsident Schraps wies auf ein interessantes polnisches Projekt zur Außerdienststellung von Chemiewaffen hin. Prof. von Lukas bestätigte, dass das OTC bereits mit der Gruppe in Kontakt stehe, wobei er anmerkte, dass er nur die größeren an der ISSS beteiligten Organisationen erwähnt habe. Es sei ihm jedoch ein Anliegen, dieses offene Netzwerk mit anderen Organisationen der angewandten Forschung in der Region zu verbinden. Frau Tenfjord-Toftby merkte an, dass das Genehmigungsverfahren ein häufiger Engpass für Windparkprojekte sei und fragte, wie die Situation in Deutschland sei. In Schweden gebe es auch eine Diskussion darüber, wer für die Verbindung zwischen Offshore-Windparks und dem Netz an Land bezahlen würde. Sie erkundigte sich außerdem nach der Forschung über die negativen oder positiven Auswirkungen von Windparks auf das Leben im Meer. Prof. von Lukas stimmte zu, dass die Genehmigung in der Tat von entscheidender Bedeutung sei, und wies auf eine deutsche Initiative hin, die diesem Prozess eine höhere Priorität als anderen relevanten Perspektiven einräumt. Aber selbst für ihr OTC befinde man sich in der dritten Phase der Meeresplanung und habe nach drei Jahren noch nicht einmal die Genehmigungsphase erreicht. Was das Netz anbelangt, so hält er ein interregionales Netz für den gesamten Ostseeraum für erforderlich. Schließlich bezog er sich auf die Bemerkung von Herrn Kühling, dass Kahlschläge vielfältige Auswirkungen haben. Bei einem komplexen Ökosystem wie dem Meer seien negative Auswirkungen für Meeressäuger wahrscheinlich, aber Erdungsstrukturen wie die Offshore-Anlagen könnten Ankerpunkte für andere Lebensformen bieten. Es sei wichtig, sich der Auswirkungen menschlicher Eingriffe in das System bewusst zu sein und offen für Kurskorrekturen zu sein, wenn dies notwendig sei, auch auf rechtlicher Ebene.
Präsentationen zum Thema Energie
Dr. Peter Sponholz, CRO (APEX Group), erläuterte, dass sich die APEX Group zum einen mit Wasserstoffprojekten und zum anderen mit der Wasserstoffspeicherung beschäftige. Die Projekte befassten sich sowohl mit Wasserstoff als Wärme-, Mobilitäts- oder Stromquelle als auch mit dem Molekül selbst, z.B. für den chemischen Bedarf. Zur Erzeugung des jeweiligen Wasserstoffs wurden erneuerbare Energien genutzt. Die Aufgabe von APEX war es, die Anlagen für die Prozesse von der Energiequelle zum nutzbaren Wasserstoff bereitzustellen, einschließlich Elektrolyseure, Wasserstoffspeicher und Brennstoffzellensysteme oder Tankstellen. Wasserstoff sei für die Stahlherstellung unverzichtbar, eine Umstellung von Gas auf Wasserstoff im Prozess sei vergleichsweise einfach. Generell würde jede Art von Hochtemperaturumgebung, die für die Produktion benötigt werde, auf Wasserstoff zurückgreifen. APEX hatte seinen Industriepark in der Nähe des Rostocker Flughafens, in einem so genannten Wasserstofftal, errichtet. Die in der Drehscheibe verwendete Energie wurde direkt vor Ort erzeugt. Der dort produzierte Wasserstoff könne re-elektrifiziert, aber auch zum Antrieb von Fahrzeugen genutzt werden. Für das Unternehmen Amazon produzierte und transportierte APEX den Wasserstoff zum Lager des Unternehmens, um ihn in Gabelstaplern einzusetzen. Geplant ist der Bau einer 135er Elektrolyseanlage, die Wasserstoff erzeugt, der in ein eigenes Netz gepumpt wird, um verschiedene Ziele in Berlin und im Raum Leipzig zu versorgen. Dr. Sponholz wies darauf hin, dass die Elektrolyse viel Wärme erzeugt, die APEX zum Heizen und zur Versorgung der umliegenden Industrie nutzen will.
Die von ihm geleitete Forschungsgruppe beschäftigte sich mit der Wasserstoffspeicherung selbst, einem vergessenen Teil des Energiepuzzles: Nach all den Elektrolyseprozessen musste er schließlich gespeichert und transportiert werden. Er wies auf die Energiedichte hin: Während ein Liter normaler Wasserstoff eine Glühbirne etwa eine halbe Stunde lang mit Strom versorgen kann, kann ein komprimiertes Kilogramm Wasserstoff dieselbe Glühbirne etwa ein halbes Jahr lang zum Leuchten bringen. Entscheidend sei daher die Form der Speicherung. Gemeinsam mit Partnern entwickelte APEX komprimierte Speicherlösungen - sowohl stationär als auch mobil - bis zu einem Druck von 500 bar. Durch chemische Umwandlung könnten sogar noch größere Mengen gespeichert werden. Was die Mobilität anbelangt, so basierten die aktuellen Versuche des Unternehmens auf einem Auto, wobei Dr. Sponholz seine Zweifel an der Realisierbarkeit von Wasserstoff auf dieser Plattform deutlich machte. Stattdessen würden größere Transportlösungen angestrebt, auch für den Transport von Wasserstoff selbst, z.B. von Kanada nach Deutschland. Obwohl die Wasserstoffwirtschaft bereits 150 Jahre zuvor von Jules Verne in "Die geheimnisvolle Insel" erwähnt worden war, war es nun an der Zeit, sie umzusetzen.
Henrich Quick, Leiter der Offshore-Abteilung der 50Hertz Transmission GmbH, sagte, sein Unternehmen sei der Übertragungsnetzbetreiber in fünf deutschen Bundesländern, die etwa 20 % der deutschen Bevölkerung abdecken. Die Ostsee sei ein Pionier in der Offshore-Windproduktion gewesen, da dort die ersten Anlagen und Netze errichtet wurden. Insbesondere durch Verbundsysteme wie Bornholm biete die Ostsee ein großes Potenzial für die künftige Energieerzeugung in einem europaweiten System, sagte er. Mit zunehmender Effizienz stieg die Produktion von bescheidenen 48 Megawatt über mittelgroße Turbinen von 500 bis 1.000 Megawatt bis hin zur nächsten Generation riesiger Windparks mit 2 Gigawatt pro Turbine. Darüber hinaus ist die Anzahl der Kabel auf ein einziges geschrumpft, was nicht nur die Kosten, sondern auch die Umweltbelastung reduziert. Das Gleiche gelte für die Fundamente, so dass mit den gleichen Investitionen und Umweltauswirkungen mehr Leistung erzielt werden könne. Dr. Quick betonte die Bemühungen um eine weitere Verringerung der Umweltauswirkungen, aber auch um eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Er betonte jedoch den Wert von Genehmigungen für den Ausgleich unterschiedlicher Bedürfnisse, Nutzungen und Auswirkungen. Im deutschen Modell baute der ÜNB den Netzanschluss, während der Windparkentwickler nur für den Generator verantwortlich war. Die Kosten für den Anschluss trage der Netznutzer, sagte er. Er nannte ein Beispiel für zwei Windparks, die normalerweise durch 4 Kabel in voller Größe verbunden gewesen wären. Dank des vom ÜNB gesteuerten Planungsprozesses wurde stattdessen eine 3-Kabel-Lösung mit einem kleinen Kabel zwischen den Parks realisiert. Seiner Ansicht nach ist das ÜNB-Modell vorzuziehen, weil es standardisierte Verbindungen schafft, die für die Kunden und nicht für die Energieerzeuger optimiert sind. Die Vorsitzende Tenfjord-Toftby fragte, wie stark der Energiepreis durch den Anschluss an das Netz steigen würde und ob es angesichts der bereits hohen Preise Widerstand gäbe. Dr. Quick antwortete, es handele sich um die gesamten Netzkosten, von der Offshore-Anlage bis zur Verteilung der Energie an die Kunden. Die Netzkosten der ÜNB lägen in Deutschland bei etwa 3 Cent pro Kilowattstunde; der Offshore-Zuschlag habe zwei Jahre zuvor bei etwa 0,5 Cent gelegen. Verglichen mit den reinen Energiekosten sei das ein Schnäppchen. Er räumte ein, dass die Energiewende weg von fossilen Brennstoffen nicht billig sei, aber die Investition lohne sich, weil sie eine zuverlässige Energieversorgung für die nächsten 30 bis 40 Jahre sicherstelle.
Das Ziel seines Unternehmens sei es, dass im Jahr 2032 100 % der Energie in seiner Regelzone aus erneuerbaren Quellen stamme, wobei es eine gewisse Flexibilität gebe. Entscheidend sei dabei die Aufgabenteilung, sagt er und vergleicht die Verfügbarkeit von Flächen für Onshore-Windparks im vergleichsweise leeren Mecklenburg-Vorpommern mit dem dicht bebauten Berlin. Auch Industrieunternehmen seien daran interessiert, in erneuerbare Energien zu investieren. Dr. Quick unterstrich die Komplexität des Aufbaus eines solchen Systems, indem intelligente Lösungen für den Ausstieg aus stabilen Energieträgern wie Kernkraft oder Kohle gefunden werden müssen. Er wies auch darauf hin, dass der derzeitige Anteil der erneuerbaren Energien im stabilen Netz seines Unternehmens noch vor 10 Jahren als unmöglich galt. Lösungen könnten nur durch das Zusammenspiel von Wissenschaft, Institutionen, Politik und Technologie gefunden werden. Vor allem die Politik in Mecklenburg-Vorpommern habe den Weg geschaffen, der sich nun in Form von Arbeitsplätzen und Unternehmensansiedlungen auszahlt.
Herr Thomas Murche, Technischer Vorstand der WEMAG AG, Schwerin, sprach über die Herausforderung, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Im Einklang mit den globalen Zielen habe Deutschland sein Reduktionsziel für 2030 auf 65 % der Kohlenstoffemissionen von 1990 angehoben. Dazu seien konkrete Ausbaupfade für Solar- und Windkraftanlagen festgelegt worden, nämlich ein jährlicher Zubau von 10 Gigawatt Windkraft ab 2025 und 22 GW Solarstrom pro Jahr ab 2026. Ein Gesetzespaket aus dem Jahr 2022 ebnete den Weg für weitere Förderungen für innovative und speicherfähige Technologien sowie ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dies könne nur durch Sektorkopplung durch Integration der Energiesysteme erreicht werden. Flexiblere Netze und zusätzliche Speicherlösungen seien notwendig, um die Schwankungen der wetterabhängigen und dezentralen Stromerzeugung auszugleichen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern nannte Murche die vorrangigen Ziele, bis 2030 Treibhausgasneutralität zu erreichen und bis 2035 den gesamten Energiebedarf (Strom, Wärme und Verkehr) durch erneuerbare Energien zu decken. Derzeit werde ein entsprechendes Klimaschutzgesetz erarbeitet. Bereits jetzt sei das Land das erste in Deutschland, das mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als verbraucht und damit bis 2025 einen Anteil von 6,5 % an der Stromversorgung des Landes anstrebt. Herausforderungen auf diesem Weg seien der teure Umbau der Netze, die Entwicklung notwendiger Speicherlösungen für eine stabile Versorgung und die öffentliche Akzeptanz neuer erneuerbarer Kraftwerke. Chancen ergäben sich aber auch durch den Aufbau einer Wasserstoffindustrie und die Bereitstellung von preiswertem Ökostrom, der das Bundesland für die Industrie attraktiver mache.
Er berichtete weiter über die WEMAG-Gruppe mit den Schwerpunkten u.a. Stromversorgungsnetz, Projektentwicklung und Telekommunikation, in der rund 800 Mitarbeiter beschäftigt sind. Ihre Netze umfassten eine Gesamtfläche von 8.060 km². Seit 2015 übersteigt die erzeugte Ökostrommenge den Verbrauch aller Kunden im Netz. Allerdings waren Verbrauch und Erzeugung oft nicht perfekt aufeinander abgestimmt, so dass Energiespeichertechnologien entwickelt und die installierte Kapazität an erneuerbaren Energien im Netz verdoppelt oder sogar vervierfacht werden musste. Das war die Herausforderung für die WEMAG-Gruppe, die bis zum Jahr 2030 einen Ausbau der Windkraftkapazität um 742 Megawatt und der Solarenergie um 576 Megawatt plante. Damit unterstütze das Unternehmen die Energiewende. Die Abkehr von fossilen Brennstoffen werde durch die Umstellung auf Elektrofahrzeuge vorangetrieben, wobei bis 2030 in Deutschland 7 Millionen Elektroautos erwartet werden, die zusätzlich 25 Terawattstunden verbrauchen. Der Engpass bei der Transformation sei das Netz selbst, wobei die Herausforderung in der Synchronisierung von Kraftwerken und Netz liege.
Der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe BSPC, Philipp da Cunha, Mecklenburg-Vorpommern, fragte nach dem Genehmigungsverfahren. Dr. Quick erläuterte, dass die gesamte Branche viel gelernt habe, nicht zuletzt im Dialog mit der Bevölkerung, um Befürchtungen z.B. über den Lärm von Umspannwerken zu zerstreuen. Dies sei der größte Hemmschuh in dem Verfahren, das nicht wesentlich verkürzt werden könne. Dies könne aber parallel zu den übrigen Entwicklungs- und Untersuchungsprozessen umgesetzt werden. Herr Jens-Holger Schneider, Mecklenburg-Vorpommern, fragte nach den Preisen für grauen und grünen Wasserstoff. Dr. Sponholz antwortete, dass ca. 50 Kilowattstunden benötigt würden, um ein Kilogramm Wasserstoff zu erzeugen. 60 - 80 % der Wasserstoffkosten seien auf den Strompreis zurückzuführen, der somit den Preis für grauen und grünen Wasserstoff bestimme. Johannes Schraps interessierte sich für die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten wie grünem Stahl, aber auch für die Ängste der Öffentlichkeit vor Explosionen von Druckwasserstoff. Dr. Sponholz vertrat die Ansicht, dass Produkte mit einem Kohlenstoffpreis versehen werden sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit grüner Lieferketten zu erhöhen. Zu den möglichen Gefahren merkte er an, dass alle Arten von Brennstoffen ihre eigenen Gefahren mit sich brächten, Wasserstoff jedoch gut genug verstanden sei, um eine sichere Handhabung zu ermöglichen. Herr Schraps wollte mehr über die Auswirkungen von Offshore-Windparks auf das Meeresleben erfahren. Herr Quick bekräftigte, dass Auswirkungen und Nutzen abgewogen werden müssten. Außerdem habe die Industrie die Technologie weiterentwickelt, um die negativen Auswirkungen auf Meeressäuger während des Baus drastisch zu minimieren. Wichtig sei auch, dass die errichteten Fundamente dazu dienten, einige Meeresbewohner in dem Gebiet zu vermehren.
Herr Alexander Mohrenberg fragte nach den verschiedenen Systemen für den Wasserstofftransport. Dr. Sponholz sagte, dass sie Tanks des Typs 4 entwickelten, in denen ein Druck von bis zu 60 bar herrsche. Für den Transport reichten die Drücke bis zu 350 - 500 bar. Hinsichtlich der Wasserstoffträger sei nicht klar, ob Methan, Ammoniak oder Methanol überlegen seien. Sein Unternehmen verwende Katalysatoren, um den Wasserstoff beim Transport zu binden. Für eine genauere Einschätzung der Gesamtkosten seien noch Entwicklungen notwendig. Frau Tenfjord-Toftby erwähnte die Entwicklung lokaler Wasserstoffnetze für Energie und Heizung, die die Zahl der Kunden im nationalen Netz reduzieren würden. Sie erkundigte sich ferner nach den Plänen für ein Wasserstoffnetz rund um die Ostsee sowie danach, ob der gespeicherte Wasserstoff für die Rückverstromung, für Autos oder als Rohstoff verwendet werden sollte. Dr. Sponholz sagte, dass dezentrale Wasserstoff-Hubs ein guter Weg seien, um mit dem Gas zu arbeiten. Wasserstoff sollte dort eingesetzt werden, wo die Energie am teuersten ist, und das ist derzeit die Mobilität. Der Engpass liege aber noch im Tankstellennetz, obwohl einige deutsche Busunternehmen Diesel- auf Wasserstoffmotoren umstellten. Für die Schwerlastmobilität, also Busse oder Lkw, sei Wasserstoff von großem Interesse. Er stimmte zu, dass der Prozess der Umrüstung sehr kostspielig sei, so dass eine lokale Nutzung am besten sei. Die Stahl- und Ammoniakproduktion würde jedoch stark von einer erneuerbaren Basis profitieren. Herr Quick verwies auf die Vielseitigkeit der Elektrizität einerseits und auf die bessere Eignung von Wasserstoff für bestimmte Anwendungen, z. B. zum Heizen. Beide Anwendungen müssten genutzt werden, um das gesamte System zu dekarbonisieren. Die Verwendung von Wasserstoff für die Stromerzeugung könnte als Reserve nützlich sein, wenn Solar- und Windenergie nicht produziert werden, zusammen mit Batterien und anderen Speichermöglichkeiten.
Frau Silke Backsen merkte an, dass der Artenverlust nicht auf die erneuerbaren Energien zurückzuführen sei, sondern auf die Landwirtschaft und andere Ursachen. Herr Johannes Schraps stellte klar, dass man die Ängste der Bevölkerung verstehen müsse, um ihnen zu begegnen. Er betonte auch, dass die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren etwas sei, das die Politik direkt angehen könne. Bodo Bahr betonte, dass der Druck für die notwendige Innovation ausschlaggebend sei und dass die aktuellen Krisen einen großen Druck ausübten. Er verwies auf ein Projekt der STRING-Initiative, die bis 2025 5.000 wasserstoffbetriebene schwere Lkw von Hamburg nach Oslo bringen will. Er verwies auch auf das IPCEI Hy2Tech", das erste wichtige Projekt von gemeinsamem europäischem Interesse im Wasserstoffsektor, das von der Europäischen Kommission am 15. Juli 2022 genehmigt wurde und an dem 35 Unternehmen und 41 Projekte aus 15 Mitgliedstaaten beteiligt sind und das nach den Regeln für staatliche Beihilfen bis zu 5,4 Milliarden Euro an Beihilfen umfasst, die in weitere 8,8 Milliarden Euro an privaten Investitionen fließen werden. Dennoch befürchtete er, dass die vielen nationalen und regionalen Projekte zu isoliert seien und ihren eigenen Vorteil gegenüber den anderen verfolgten. Herr Bahr wünschte sich mehr Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg. Dr. Sponholz stimmte zu, dass neue Technologien verfolgt werden sollten, ohne zu Beginn zu sehr auf die Wirtschaftlichkeit zu achten. Dr. Quick sah viel Schwung in der Entwicklung von Speichertechnologien und erneuerbaren Energien. Er gab zu bedenken, dass sich die politischen Aussichten - und die Reaktionen der Industrie - ändern könnten: Die Offshore-Windenergie habe vier Jahre zuvor noch nicht ganz oben auf der Tagesordnung gestanden, aber jetzt dominiere sie in vielen europäischen Ländern und in den USA. Die Industrie musste mit dem Wandel Schritt halten und ihre Produktionskapazitäten hochfahren. Es würde jedoch schwierig werden, die gesetzten Ziele bis 2030 zu erreichen. Um vor diesem Zeitpunkt in Gang zu kommen, könnten Kompromisse erforderlich sein, anstatt nach der besten Lösung zu suchen.
Besichtigung der WEMAG-Batteriespeicheranlage am 29. August
Vor der Sitzung im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nutzten die Mitglieder der BSPC-Arbeitsgruppe die Gelegenheit, den Batteriespeicher der WEMAG in der Landeshauptstadt Schwerin zu besichtigen. WEMAG-Speicherexperte Tobias Struck betonte bei der Besichtigung: "Der 10-Megawatt-Lithium-Ionen-Speicher stabilisiert kurzfristige Schwankungen der Netzfrequenz vollautomatisch mit Betriebsreserven. So können Wind- und Solarstrom in das bestehende Netz integriert werden."
Derzeit liefern die erneuerbaren Energieanlagen aus dem WEMAG-Netzgebiet eine Gesamtleistung von knapp 2.300 Megawatt (MW). Der größte Anteil entfällt auf Windkraftanlagen mit 1.125 MW und Photovoltaikanlagen mit 1.000 MW. Allein mit diesen Zahlen wäre es bereits möglich, alle Kunden im Netzgebiet der WEMAG mit Strom aus erneuerbaren Energien zu versorgen: Gemessen an den Endkunden beträgt die EEG-Einspeisequote im Jahr 2021 283 Prozent. Thomas Murche, Technischer Vorstand der WEMAG, der auf der Tagung ebenfalls einen ausführlichen Vortrag hielt, betonte: "Damit liegen wir bereits heute über den Zielen der Bundesregierung für das Jahr 2050 und könnten unsere Kunden ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen." Allein bei den Photovoltaikanlagen lag die Einspeisung in das WEMAG-Stromnetz im ersten Halbjahr 2022 bei fast 500.000 MWh gegenüber 283.000 MWh im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Während der Besichtigung des Batteriespeichers beantwortete Herr Tobias Struck zahlreiche Fragen der Arbeitsgruppenmitglieder.
Vorträge zum Thema Moor am 30. August im Biosphärenreservat Schaalsee
Frau Anke Hollerbach, Leiterin der Verwaltung der Biosphärenreservate Schaalsee und Elbe, erläuterte, dass sie für zwei Biosphärenreservate auf der Grundlage eines UNESCO-Programms zuständig sei. Seit den 1970er Jahren sei ein weltweites Netz von mittlerweile 738 Biosphärenreservaten entstanden. Der Dialog mit der Natur, die Armutsbekämpfung und das menschliche Wohlergehen stünden im Mittelpunkt des globalen Ansatzes. Ein internationaler Koordinierungsrat wickelte den Ausweisungsprozess ab, der ein Gebiet als Biosphärenreservat anerkannte und den Status alle zehn Jahre bestätigte. In Deutschland gab es 18 solcher Reservate. Am Schaalsee ging es um den Moorschutz; neben mesotropen Seen wie dem Schaalsee selbst gab es auch Sumpfgebiete. Die Reservate mussten die lokale Bevölkerung und alle interessierten Akteure in die Planung und das Management einbeziehen. Ihre drei Funktionen waren die Erfassung der natürlichen Vielfalt, die wirtschaftliche Entwicklung mit sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie die logistische Unterstützung von Forschung, Monitoring, Bildung und Ausbildung. Ein besonderer Schwerpunkt war der Naturschutz und die Landschaftsentwicklung, wobei die Wiederherstellung von Moorgebieten in den letzten 30 Jahren das Hauptanliegen war. Vor 1.000 Jahren gab es in dem Gebiet viele Feuchtgebiete, von denen viele trockengelegt wurden, um Landwirtschaft, Verkehrswege und ähnliches zu ermöglichen. Um den Schaalsee mit der Ostsee zu verbinden, wurde ein Kanal gegraben, der auch den Wasserspiegel senkte. Frau Hollerbach unterschied verschiedene Moortypen, wie Hoch- und Zwischenmoore. Moorrenaturierungen dienten dem Klimaschutz, der Kohlenstoffbindung, dem Wasser- und Bodenschutz sowie der Biodiversität. Der Prozess der Wiedervernässung der Flächen sei noch im Gange. Der Referent betonte, dass es sich hierbei um ein schwieriges und langfristiges Unterfangen handele, das Studien über die Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete - einschließlich der Land- und Forstwirtschaft - und Planung erfordere. Der komplexeste Aspekt sei die Umsetzung. In der Regel befand sich das betreffende Gebiet in Privatbesitz, so dass das Land gekauft oder entschädigt werden musste. Zu diesem Zweck mussten der Widerstand und das Unverständnis der Eigentümer überwunden werden. Die Öffentlichkeitsarbeit war daher während des gesamten Prozesses von entscheidender Bedeutung. Ebenso wichtig sei die Finanzierung. Frau Hollerbach betonte auch, wie wichtig es sei, Experten vor Ort zu haben, die mit der lokalen Bevölkerung vernetzt sind - wie zum Beispiel die Biosphärenreservate Schaal See. Nur mit diesen Kontakten sei es möglich, das jeweilige Folgeprojekt anzugehen.
Auf die Frage, ob es eine nationale Koordinierungsstelle gebe, merkte Frau Hollerbach an, dass die Torfsanierung nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene angesiedelt sei. Herr Andreas Schoop fragte, ob die Entschädigung langfristig sei, was Frau Hollerbach mit einem Zeitrahmen von dreißig Jahren bestätigte. Dies gelte vor allem für Waldflächen, während landwirtschaftliche Flächen in der Regel direkt erworben würden. In Bezug auf die Oderverschmutzung erkundigte sich Herr Johannes Schraps nach den Kontakten von Frau Hollerbach nach Polen. Die Referentin verwies auf das Biosphärenreservatsnetz und stellte fest, dass man zu speziellen Themen mit anderen in Kontakt stehe. Darüber hinaus gebe es weitere Kontakte innerhalb Deutschlands, aber auch z.B. nach Ghana und entlang der Elbe. Auf Katastrophen wie die der Oder könne man sich nicht vorbereiten.
Dr. Franziska Tanneberger, Landschaftsökologin an der Universität Greifswald, Direktorin des Greifswalder Moorzentrums und Vorsitzende des Zukunftsrates MV" 2020/21, sagte, dass das Moorzentrum die globalen Moorkarten für die erste globale Moorbewertung vorbereite. Sie definierte Torfland als ein Gebiet mit einer natürlich vorkommenden akkumulierten Torfschicht an der Oberfläche, die mehrere Meter dick sein kann, manche bis zu 160 Meter. In Mecklenburg-Vorpommern lag die durchschnittliche Mächtigkeit bei 10 Metern. Torf bildete sich aus den unteren Teilen von Pflanzen und band so Kohlenstoff. Wird er entwässert, wird CO2 freigesetzt. Ein Moor war ein "lebender" Torf, bei dem sich immer wieder neue Schichten bildeten. Im Laufe von 26 Jahren wurde eine umfassende Übersicht über die Torfgebiete in Europa erstellt. Sie hob die biologische Vielfalt der Moore hervor, nicht nur auf der Ebene der Arten, sondern auch auf der des Ökosystems. Leider befänden sich viele Moore auf dem gesamten Kontinent in einem schlechten Zustand: 25 % der Fläche seien degradiert. Häufig ist dies auf die Landwirtschaft zurückzuführen. Nach Indonesien war die Europäische Union weltweit der zweitgrößte Emittent von Treibhausgasen aus dieser Quelle, wobei Deutschland bei den Emissionen aus Torfgebieten führend war. Etwa 5 % der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union stammten aus entwässerten Torfgebieten, was dieses Thema zu einem wichtigen macht. Dr. Tanneberger betonte, dass die Erhaltung von Torfgebieten am kosteneffizientesten sei: Die noch nicht entwässerten Torfgebiete müssten geschützt werden. Die Wiedervernässung der degradierten Moore stoppe die Absenkung und reduziere die Treibhausgasemissionen sowie die Nährstofffreisetzung erheblich, wobei Stickstoff von besonderer Bedeutung sei. Wenn der Torf landwirtschaftlich genutzt werden sollte, musste er an die Nässe angepasst werden.
Sie wies darauf hin, dass für die meisten Länder die Wiedervernässung von Torfgebieten und die Paludikultur die wichtigste Klimaschutzmaßnahme in diesem Sektor sei. Obwohl Torf nur 3 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ausmache, verursache er 25 % der Treibhausgase. Eine Umstellung der landwirtschaftlichen Prozesse auf einem kleinen Teil der Fläche könnte also eine erhebliche Wirkung für den Klimaschutz haben. Die Umsetzung dieses Wandels und die Wiedervernässung der meisten Moore würde dazu beitragen, die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, würde aber massive staatliche Mittel erfordern. Die Bundesregierung hatte in der laufenden Legislaturperiode zwei Milliarden Euro für den Moorschutz bereitgestellt, die Hälfte des gesamten Klimaschutzbudgets. Zudem werde die Einrichtung einer Moorwiedervernässungsbehörde nach dem Vorbild Indonesiens diskutiert. Dr. Tanneberger betonte, wie wichtig es sei, den Privatsektor einzubinden, der an der Klimaneutralität interessiert sei. Sie schlug außerdem alternative Landnutzungen vor, wie den Bau von Solaranlagen auf stark degradierten Torfgebieten. Die Ernte aus Torfgebieten könnte beispielsweise als Bau- oder Dämmmaterial verwendet werden. In Mecklenburg-Vorpommern sind Landwirtschaft und Landnutzung die mit Abstand größten Verursacher von Treibhausgasemissionen, was dazu führt, dass das Bundesland die höchsten Pro-Kopf-Emissionen in Deutschland aufweist. Das Land hatte eine Gruppe aus verschiedenen Bereichen eingesetzt, die ein Zukunftsprogramm für Mecklenburg-Vorpommern entwickeln sollte, um den Wandel in allen Sektoren so schnell wie möglich einzuleiten.
Bodo Bahr interessierte sich dafür, wie Dr. Tanneberger die derzeitige Umsetzung dieses Zukunftsprogramms sieht. Der Referent sagte, dass es in einigen Bereichen gut laufe, in anderen aber noch Diskussionsbedarf bestehe. Auf Fragen von Herrn Alexander Mohrenberg antwortete Dr. Tanneberge, dass einige Moore durch Regenwasser, andere durch Grundwasser gespeist würden. Torfmoore entwickelten sich nur in Gebieten mit Wasserüberschuss. Landwirtschaft auf wiederbefeuchteten Mooren sei bereits nach einem Jahr möglich, Monokulturen bräuchten jedoch etwas länger. Frau Tenfjord-Toftby stellte fest, dass die Landwirtschaft sehr konservativ sei. Frau Dr. Tanneberger bestätigte die häufigen Gespräche ihrer Seite mit Bauernverbänden von der europäischen bis zur deutschen Ebene. Sie wies darauf hin, dass die Landwirte die Bedeutung der Eindämmung der Kohlenstoffemissionen verstünden, aber eine gewisse Freiheit wünschten, um auf ihren Feuchtgebieten zu tun, was sie wollten. Dies sollte sich in der Gesetzgebung widerspiegeln.
Dr. Jenny Schulz, Geschäftsführerin der PaludiMed GmbH, arbeitete an medizinischen Anwendungen von Pflanzen, die in Mooren angebaut werden. Sie konzentrierte sich insbesondere auf Sonnentau, eine Pflanzengruppe, die seit Jahrhunderten, mindestens seit dem Mittelalter, zur Behandlung von asthmatischer Bronchitis und ähnlichem verwendet wurde. Sie wies darauf hin, dass pflanzliche Arzneimittel in der Regel nicht nur einen Wirkstoff enthielten, sondern eine Kombination aus mehreren. Solche Pflanzen wurden auch aus China importiert, obwohl man festgestellt hatte, dass viele von ihnen nach dem Austrocknen nur noch sehr wenig oder gar keine pharmakologisch wirksamen Substanzen mehr enthielten. Die in Deutschland heimischen Sonnentau-Arten hatten dagegen einen viel höheren Gehalt und waren frisch oder gefroren erhältlich. Diese waren jedoch geschützt, was den grenzüberschreitenden Handel erschwerte. Das machte die Versorgung aber auch unsicher. Beim Sammeln in der freien Natur waren die Umstände schwer zu kontrollieren. Bisherige Anbauversuche waren erfolglos oder sehr teuer.
Angesichts des hohen Marktpotenzials könnte der Paludikulturanbau das Angebot unter kontrollierten Bedingungen stabilisieren. Die Torfschicht blieb erhalten und wurde nicht weiter abgebaut. Die Moosschicht konnte sich sogar ausdehnen und neuen Torf bilden. Paludikulturflächen böten Lebensraum für viele Arten. Sie erläuterte, dass ihr eigenes Feld innerhalb des Biosphärenreservats in einem ehemaligen Torfabbaugebiet liege, so dass die Fläche kahl und somit nicht geschützt sei. Konflikte mit dem Naturschutz müssten bei solchen Bemühungen vermieden werden. Ihr Unternehmen sei zwar ein privates Unternehmen, aber als Start-up mit einem staatlichen Darlehen unterstützt worden. Dr. Schulz betonte, dass die Bedingungen in Moorgebieten so unterschiedlich seien, dass ihr früher Versuch, ein Anbauverfahren aus Sachsen-Anhalt zu übernehmen, an diesem Standort gescheitert sei. Regenwasser hätte ausreichen müssen, um das Feld zu versorgen, aber die Niederschläge waren in den letzten Jahren unterdurchschnittlich. Kreide verhinderte den Bau eines Brunnens. Es wurden Gräben ausgehoben, um das Wasser in das Gebiet zu leiten und es zurückzuhalten. Die Sonnentau-Population wurde durch Samen angepflanzt. Frösche, Ringelnattern und Kreuzottern sowie Kraniche und andere Vögel waren in das Gebiet zurückgekehrt. Die Tierwelt im Allgemeinen, einschließlich der Pflanzen, habe zugenommen. In Bezug auf die Forschung erwähnte sie, dass die Arten unterschiedliche Wirkstoffe hätten, wobei eine Art antibakterielle Eigenschaften besitze. Es müsse sichergestellt werden, dass keine Phytotoxine im Endprodukt verbleiben würden.
Frau Simona Jakaitė erkundigte sich nach dem Potenzial für eine Ausweitung des Projekts. Dr. Schulz wies darauf hin, dass Sonnentau in vielen Gebieten nicht wachse, und die meisten dieser Gebiete seien derzeit geschützt. Ihr Feld war eine Torfgrube auf staatlichem Grund; andere Möglichkeiten waren ehemalige Sandgruben. Niedersachsen verfüge jedoch über reichlich getrocknete Torfgebiete für diesen Zweck. Sie wies darauf hin, dass die Ernte kostspielig sei, da sie von Hand erfolge und nur drei Kilogramm pro Tag ergebe. Außerdem sei die wirtschaftliche Inflation ein Hindernis, das durch das langwierige Genehmigungsverfahren für die medizinische Verwendung noch verschärft werde. Herr Johannes Schraps erkundigte sich nach der Liste der geschützten Arten des Bundes und ob für den Anbau eine Sondergenehmigung erforderlich gewesen sei. Frau Dr. Schulz bestätigte dies. Bei ihrem Projekt handele es sich um Paludikultur - im Gegensatz zu Wildwuchs - und deshalb dürfe sie den Sonnentau sammeln.
Herr Bodo Bahr fragte die drei Experten nach der Intensität der Zusammenarbeit im Ostseeraum. Frau Hollerbach antwortete, dass ihr Austausch sehr begrenzt sei. Dr. Tanneberger hatte intensive Kontakte durch die internationale Moorschutzgruppe, obwohl es Raum für mehr Zusammenarbeit gäbe. Frau Dr. Schulz führte ihr eigenes kleines Unternehmen, so dass es keinen großen Bedarf an externen Naturschutzkontakten gab.
Weitere Themen
Die Arbeitsgruppe Klimawandel und Biodiversität hatte eine Umfrage unter den Regierungen zu wichtigen Fragen durchgeführt und sehr informative Antworten aus Dänemark, Estland, Hamburg, Deutschland, Finnland, Lettland, Litauen, Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schleswig-Holstein und Schweden erhalten. Diese wurden auf der BSPC-Website veröffentlicht. Die Arbeitsgruppe leitete eine zusätzliche Frage an die Regierungen an den Ständigen Ausschuss weiter, in der es um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die damit verbundenen Veränderungen der politischen Prioritäten auf die klimapolitischen Ziele und deren Umsetzung ging.
Herr Jarek Wałęsa sprach eine offizielle Einladung aus, die Arbeitsgruppe im Mai 2023 in Gdańsk auszurichten. Die Norwegerin Lene Westgaard-Halle schlug vor, im Februar/März 2023 ein Treffen in ihrem Land zu veranstalten, allerdings weiter draußen in der winterlichen Landschaft und nicht in Oslo. Dies würde allerdings zusätzliche Reisezeit bedeuten. Frau Anna Kassautzki, Herr Johannes Schraps, Frau Silke Backsen, Frau Tenfjord-Toftby und Herr Bodo Bahr diskutierten diese Frage. BSPC-Präsident Schraps schlug vor, zwischen dieser und der nächsten geplanten Sitzung im März eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe abzuhalten, vielleicht in digitaler Form Ende 2022. Generalsekretär Bahr stimmte zu, dass dies eine Möglichkeit sei, insbesondere als digitales Treffen, und weiter diskutiert werden könne.
Da die Vorsitzende Cecilie Tenfjord-Toftby das Parlament nach den Herbstwahlen in Schweden verlassen wird, wurde Philipp da Cunha auf Wunsch der Arbeitsgruppe vom Ständigen Ausschuss des BSPC zu ihrem Nachfolger ernannt. Frau Tenfjord-Toftby verabschiedete sich von der Gruppe und wies darauf hin, dass viele der Mitglieder junge Menschen seien, die die Zukunft repräsentierten. Sie sei sicher, dass sie einen guten Bericht abliefern würden. Nach all dem, was sie in der Gruppe gehört hätten, sei es nun an der Zeit, dass die Politiker diese Maßnahmen umsetzen. Im Namen der Mitglieder dankten Generalsekretär Bodo Bahr und der künftige Vorsitzende da Cunha Frau Tenfjord-Toftby für ihre Arbeit.
(Den gleichen Artikel gibt es auch noch auf English:https://www.bspc.net/the-working-group-takes-a-deep-dive-into-climate-work-on-forests-sea-energy-and-peatlands/)
Krieg in der Ukraine und das Recht auf eine gesunde Umwelt als Menschenrecht: Tilo Gundlack, MdL bei der 43. Plenartagung des KGRE
Die seit der COVID-19-Pandemie zum zweiten Mal in Präsenz ausgerichtete 43. Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) rückt die Themen Ukraine-Krieg, Aufnahme von Geflüchteten, regionale Identitäten, das Recht auf eine gesunde Umwelt sowie Hassrede und Fake News in den Mittelpunkt. Der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack wird voraussichtlich vom 24. bis 27. Oktober 2022 erstmalig vor Ort im französischen Straßburg die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten.
In der Eröffnungssitzung der 43. Tagung wählen die Kongressmitglieder einen neuen Generalsekretär.
Auf der Tagesordnung stehen neben Wahlbeobachtungsmissionen in den Niederlanden, Albanien und in Serbien die adäquate Durchführung von Referenden, die Überarbeitung der europäischen Städtecharta, Regionalfinanzen angesichts der Krisenlage sowie Monitoring-Missionen zur Umsetzung der Charta der lokalen Selbstverwaltung in Belgien, Schweden, Dänemark und der Tschechischen Republik.
Des Weiteren ist ein Treffen der Kongressmitglieder mit Jugenddelegierten geplant.
Zusammenhalt in Europa: Tilo Gundlack, MdL bei der 151. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 10.-12. Oktober 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der 151. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vertreten. Dies wird im Gebäude der EU-Kommission geschehen.
Parallel findet die „Europäische Woche der Regionen und Städte“ statt. Diese Veranstaltung wird gemeinsam vom AdR und der EU-Kommission organisiert unter dem Motto „Neue Herausforderungen für den Zusammenhalt in Europa“.
Während der Plenartagung werden unter anderem Debatten über die Lage der Regionen und Städte der EU, die 27. UN-Klima-Konferenz und die Kohäsionspolitik geführt. Beteiligt sein werden unter anderem die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, und die EU-Kommissare Elisa Ferreira und Dubravka Šuica.
Insgesamt wird der AdR während seiner Plenartagung fünfzehn Stellungnahmen und eine Entschließung annehmen.
Digitaler Zusammenhalt in der EU
Der AdR wird beim 151. Plenum unter anderem über den Entwurf einer Stellungnahme „Erweiterung der Liste der EU-Straftatbestände um Hetze und Hasskriminalität“ abstimmen, der eine rasche Annahme des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auf europäischer Ebene anregt, um eine weitere Schädigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu verhindern.
Ein weiterer Entwurf einer Stellungnahme mit dem Titel „Digitaler Zusammenhalt“ zum 151. Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen betrachtet schnelle Internetverbindungen und einen guten Zugang zu digitalen Diensten als Daseinsvorsorge und fordert die Aufnahme der Kohäsionsziele in die digitalen Rechte, Grundsätze und Strategien der EU. Dazu sei laut dem Stellungnahmeentwurf eine Überarbeitung von Artikel 175 AEUV nötig.
Solidarische Kohäsionspolitik in der EU: Forderung nach einem neuen strategischen Rahmen für die europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2027
In ihrer Mitteilung COM(2022) 34 zum achten Kohäsionsbericht schildert die EU-Kommission die wichtigsten Veränderungen hinsichtlich der EU-weiten regionalen Ungleichheiten in den letzten zehn Jahren. So verzeichnet sie durch die COVID-19-Pandemie einen Anstieg der europäischen Sterblichkeitsrate um 13% und die größte Rezession seit 1945, die auch mit einer Zunahme der Armut und sozialen Ausgrenzung einhergeht.
Seit 2001 hatte sich das Gefälle des BIPs pro Kopf erheblich reduziert; doch inzwischen hat sich das Wachstum in mehreren Regionen abgeschwächt.
Die Beschäftigung bleibt in den weniger entwickelten EU-Regionen weit hinter denen der stärker entwickelten zurück. Hier ist auch der Rückstand bei der Gleichstellung von Frauen größer. Unterschiede bei den Qualifikationen und der Innovationsfähigkeit sind zwischen den Regionen groß, während auch Umweltprobleme wie die Belastung durch Feinstaub, durch die Konzentration von Ozon und durch eine mangelnde Wasserqualität weiterhin in der EU in unterschiedlichem Maß festgestellt werden und sich in einigen EU-Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit verschlechtert hat.
Zu den Befunden gehört auch, dass auf dem Land der Zugang zu Hochgeschwindigkeitsinternet um ein Vierfaches geringer ist als in der Stadt.
Ein neues Konzept des Kohäsionsberichts („Dem Zusammenhalt nicht schaden“) sollte aus Sicht der AdR-Stellungnahme nicht nur für operationelle Programme, sondern auch für Partnerschaftsvereinbarungen gelten und von einer neuen, langfristigen europäischen Strategie für 2030 flankiert werden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, auch im Rahmen eines Rechtsakts, Leitlinien zu dem Konzept zu entwickeln. Die Prüfung der Auswirkungen von Maßnahmen auf den ländlichen Raum könne darin einbezogen werden.
Neben einer besseren Abstimmung der Kohäsionspolitik mit der EU-Forschungsfinanzierung fordert der AdR auch, dass jede EU-Maßnahme dem Zusammenhalt dienen müsse. Ferner sollten Regionen mit mittlerem Einkommen, deren Wachstum sich abschwächt, laut dem Stellungnahmeentwurf des AdR im Bereich Innovation besondere Unterstützung erfahren.
Der Entwurf bringt außerdem Besorgnis der Regional- und Kommunalvertreter der EU angesichts der derzeitigen Tendenz zum Ausdruck, dass immer mehr Mittel aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds auf andere Maßnahmen oder Programme wie die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne oder auf direkt verwaltete Programme wie Horizont Europa übertragen werden. Sie sprechen sich deshalb entschieden gegen Mittelübertragungen aus der Kohäsionspolitik und dem Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf die Aufbau- und Resilienzfazilität aus.
Fonds für einen gerechten Übergang
Während insgesamt 392 Mrd. Euro in die Kohäsionspolitik fließen, erhält Mecklenburg-Vorpommern in der Förderperiode 2021-2027 beispielsweise insgesamt 900 Millionen Euro aus der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
In seinem Stellungnahmeentwurf zum Fonds für einen gerechten Übergang (JTF, Just Transition Fund) fordert der AdR eine umfassende Berücksichtigung der Energiekrise, eine Flexibilisierung des Zeitplans und eine Konzentration auf Regionen, die einem tiefgreifenden Wandel unterliegen, wie z.B. die am stärksten von fossilen Energieträgern abhängigen Regionen. Gleichzeitig stellt er die Frage, ob der Fonds fortbestehen soll.
Reform der Industrieemissionsrichtlinie
Die Mitglieder des AdR setzen sich in einem weiteren Entwurf einer Stellungnahme zur überarbeiteten Industrieemissionsrichtlinie dafür ein, dass diese in den Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt wird. Daneben äußern sie Bedenken gegen den aktuellen Wortlaut in Art. 15 (3) bezüglich der „strengstmöglichen“ Emissionsgrenzwerte.
Landtagsabgeordneter lädt im Namen des Landes europäische Lokal- und Regionalvertreter nach M-V ein: Tilo Gundlack, MdL bei der 14. Sitzung der AdR-Fachkommission für Wirtschaft
Vom 22.-23. September 2022 wirkte Tilo Gundlack, MdL als Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der 14. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit. Die Lokal- und Regionalvertreter der EU führten in der Hansestadt Zwolle in den Niederlanden einen ersten Meinungsaustausch über ihre Stellungnahmeentwürfe zur Überprüfung der EU-Wiederaufbau- und Resilienzfazilität, zum Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt sowie zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele durch.
Der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack unterbreitete den Mitgliedern erfolgreich einen Vorschlag über die Ausrichtung einer auswärtigen Fachkommissionssitzung mit einer Konferenz in Wismar und Schwerin im Jahr 2023. In der Tat konnte die Veranstaltung bislang pandemiebedingt nicht im Land stattfinden. Die Veranstaltung wurde mehrheitlich für das Land beschlossen.
Außerdem erörterten die Fachkommissionsmitglieder in einer Konferenz zum Thema „Nachhaltiges Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)“ die Probleme im Bereich der Energie- und Rohstoffversorgung, der Lieferketten und des Übergangs zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem, das auf Umweltschutz und Digitalisierung fußt.
Beispielsweise stellte ein Repräsentant der Hochschule Saxion für angewandte Forschung die Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft in der Textilindustrie (TexPlus) vor: in der niederländischen Region Twente nahe der deutschen Grenze, die einmal das Zentrum der Textilindustrie der Niederlande war, führt die Kooperation der Universität mit Chemie-, Sammel- und Sortierunternehmen sowie einem lokalen Weber in Enschede zur Rückgewinnung von Baumwollstoff in hochwertiger Qualität. Im Bereich der kommunalen Entsorgung müsse das Bewusstsein der Menschen geschärft werden.
Im Anschluss verfolgten die Fachkommissionsmitglieder im Rahmen eines Unternehmensbesuchs die Produktionsabläufe des Familienunternehmens Van Wijhe und besichtigten das neu eingerichtete regionale Innovationszentrum Overijssel für die verarbeitende Industrie.
Überprüfungsbericht über die EU-Wiederaufbau- und Resilienzfazilität
Die Wiederaufbau- und Resilienzfazilität unterstützt die Digitalisierung und den ökologischen Wandel. Der AdR will mit der Stellungnahme zum Überprüfungsbericht der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität darauf hinwirken, dass die Gemeinden und Regionen der EU in die Gestaltung der nationalen Pläne einbezogen werden.
Durch die Aufnahme von Kapiteln aus dem EU-Plan zur Erlangung der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern (REPowerEU) in die nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne werden die Pläne zu einem Umsetzungsinstrument dieser EU-Energiestrategie. Die Fazilität wird auch genutzt, um weit vor 2030 die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland zu beenden (z.B. durch LNG-Importe), und zur Erhöhung der Resilienz des Energiesystems. Die Mitgliedstaaten können sich für Darlehen an die EU-Kommission wenden.
Krisenmanagement auf EU-Ebene: Debatte über ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt
Das Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt ist eine Reaktion auf die COVID-19-Pandemie, und mit ihr soll unter anderem ein regionaltaugliches Grenzmanagement erreicht werden, um den freien Waren, Personen- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten.
Die EU-Kommission legt unter anderem eine Liste mit systemrelevanten Gütern an. Der EU-Ministerrat (Rat der EU) wäre befugt, den Krisenmodus im Notfall zu aktivieren.
Zur Konkretisierung ihres Stellungnahmeentwurfs zu einem Notfallinstrument für den Binnenmarkt (SMEI, Single Market Emergency Instrument) diskutierten die Mitglieder der Fachkommission ECON, wie auf Störungen des EU-Binnenmarktes, z.B. Gasknappheit, zu reagieren sei. Die Lokal- und Regionalvertreter in der Fachkommission ECON befürworten vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Pandemie und den oft wechselnden staatlichen oder regionalen Einzelmaßnahmen eine Ausgestaltung des Notfallinstruments in einer Weise, die eine bessere Koordinierung unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie einen besseren Informationsaustausch erreicht. Die oft asymmetrischen Auswirkungen von Binnenmarktstörungen auf Regionen sollen mit Hilfe des Instruments im Sinne der europäischen Solidarität behoben, und die Bürger in allen Mitgliedstaaten gerecht versorgt werden können. Ein Fokus sollte auf dem Außen- und vor allem Binnenmanagement der Grenzen liegen. Ferner forderten die Mitglieder des AdR einen Sitz im beratenden Gremium zum Notfallinstrument.
Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele
In der Debatte zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele stellten die Fachkommissionsmitglieder Überlegungen an, wie das Engagement der Regionen und Gemeinden erhöht werden könne. Denn laut der EU-Kommission gebe es zwar Fortschritte bei einigen wirtschaftlichen und sozialen Rechten, jedoch erreiche kein EU-Mitglied alle 17 Ziele bis 2030. Die Umsetzung durch die EU-Länder nehme derzeit sogar ab. Moniert wurde die geringe Einbindung in die nationalen Wiederaufbau- und Resilienzpläne. Ein Positivbeispiel sei Estland, das über eine Strategie verfüge, die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele mit dem nationalen Resilienz- und Wiederaufbauplan zu verbinden. Auch das Bundesland Baden-Württemberg sowie die Städte Stuttgart und Mannheim wurden hervorgehoben, da sie klare Ziele gesteckt und eine langfristige politische Vision erarbeitet hätten.
Tilo Gundlack, MdL bei Sitzungen des Europäischen Ausschusses der Regionen in Brüssel und Mailand
Am 5. Oktober 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Land Mecklenburg-Vorpommern während der 14. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.
Neben der Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme, der Reform des Systems der geografischen Angaben sowie regionalen Strategien zur Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft steht die Wahl eines neuen Fachkommissionsvorsitzenden auf der Tagesordnung. Auch beschäftigen sich die Mitglieder der Fachkommission in einem Meinungsaustausch mit dem Europäischen Raum für Gesundheitsdaten, der Digitalisierung im ländlichen Raum und dem Interessenausgleich zwischen lokalen Gemeinschaften, Unternehmern und Reisenden hinsichtlich Kurzzeitvermietungen.
Des Weiteren wird Tilo Gundlack, MdL vom 6.-7. Oktober 2022 an der 14. auswärtigen Sitzung der Fachkommission für Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE) sowie an einer ENVE-Konferenz zum Thema „Lokaler Grüner Deal: ein Konzept für eine zukunftssichere Erholung“ in Mailand mitarbeiten.
Enge Zusammenarbeit mit Polen: Jahreskonferenz des Parlamentsforums Südliche Ostsee (PSO) vom 18. bis 20. September 2022 in Danzig - Klimawandel und Krieg im Fokus
Nach einer fast dreijährigen, pandemiebedingten Unterbrechung kamen auf Einladung des Sejmik der Woiwodschaft Pommern in der vergangenen Woche mehr als sechzig Abgeordnete regionaler Parlamente aus Deutschland und Polen nach Danzig. Hier wurden gemeinsame Empfehlungen zum Thema „Der European Green Deal – Wasser und Klimawandel“ erarbeitet und verabschiedet. Zudem standen Fragen der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine und der Hilfe für Geflüchtete auf der Tagesordnung.
Unter der Leitung der Ersten Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp (CDU), nahmen die Abgeordneten Herr Marcel Falk (SPD), Frau Beatrix Hegenkötter (SPD), Herr Thomas Krüger (SPD), Herr Nikolaus Kramer (AfD) und Herr Hannes Damm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) an der Jahreskonferenz des Parlamentsforums teil. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern arbeitet seit 2004 gemeinsam mit dem Landtag Schleswig-Holstein, der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren im Parlamentsforum Südliche Ostsee zusammen. Die Kaliningrader Gebietsduma wurde in Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine von der Arbeit des PSO suspendiert.
Im ihrem Grußwort zu Beginn der Jahreskonferenz am Montag, den 19. September, bedankte sich die Delegationsleiterin Beate Schlupp bei dem Vorsitzenden des Sejmik der Woiwodschaft Pommern, Herrn Jan Kleinszmidt, für die Organisation des Forums in der aktuellen herausfordernden Zeit und betonte, dass dem Verstoß gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts sowie dem Versuch, Europa zu spalten und zu schwächen, mit Entschlossenheit, Solidarität und Einigkeit entgegnet werden müsse. Daher begrüßte Frau Schlupp die Entscheidung der polnischen Gastgeber, in der Konferenz die Unterstützung für die Ukraine zu besprechen und die Beratungen zum vereinbarten Thema fortzusetzen. Die Katastrophe in dem Fluss Oder habe die Aktualität des gewählten Themas und die Bedeutung gemeinsamer Anstrengungen zur Eindämmung der Folgen des Klimawandels gezeigt.
Auf Einladung des Landtages hat Herr Dr. Christian Wolter vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) einen Expertenvortrag zum Thema „Die Oderkatastrophe – Lehren für unsere Flüsse im Klimawandel“ gehalten und über die Ursachen des massiven Fischsterbens in der Oder sowie die forschungsbasierten Handlungsempfehlungen nach der Umweltkatastrophe berichtet. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern schlug zudem vor, die Verbesserung von Kooperation im Bereich der Aufstellung und Aktivierung von Alarm- und Warnplänen in der Resolution anzusprechen.
Frau Beate Schlupp fasste die Ergebnisse der Jahreskonferenz zusammen: „Das Parlamentsforum hat sich vor dem Hintergrund des vökerrechtswidrig durch Russland verursachten Krieges zwischen Russland und der Ukraine auf einer neuen Ebene der Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland bewährt. Unsere Regionen arbeiten eng zusammen. Ziel des diesjährigen Parlamentsforums war, nach einer längeren Pause unsere Kontakte und Freundschaften wiederzubeleben, den so dringend benötigten grenzüberschreitenden Austausch zu stärken und nicht zuletzt einander zuzuhören. Denn der persönliche Kontakt ist vor allem in Krisenzeiten außerordentlich wichtig. Es ist uns gelungen, eine umfassende Resolution zu einem hochaktuellen Themenkomplex zu beschließen, in die alle Vorschläge des Landtages aufgenommen wurden. Das ist ein großer Erfolg. Auch in diesem Jahr werden wir über die gemeinsamen Beschlüsse des Parlamentsforums im Landtag abstimmen und diese der Landesregierung vorlegen. So stellen wir sicher, dass unsere internationale Arbeit Ergebnisse erzielt."
Das nächste Parlamentsforum Südliche Ostsee wird vom 17. bis 19. September 2023 auf Einladung der Hamburgischen Bürgerschaft in Hamburg stattfinden.
Klimawandel und Biodiversität: Internationale Arbeitsgruppe tagt im Lande
Vom 29. bis 30. August 2022 richtete der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) in Schwerin und Zarrentin aus. Etwa vierzig Abgeordnete und Sachverständige nahmen an der Sitzung teil und besprachen ein breites Spektrum an Themen, die vom Wald-, Meeres- und Moorschutz bis hin zu erneuerbaren Energien reichten und sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus praxisbezogener Perspektive beleuchtet wurden. Der Landtag ist in der Arbeitsgruppe durch Herrn Philipp da Cunha, MdL als Mitglied und stellvertretendem Vorsitzenden und Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp als stellvertretendes Mitglied vertreten. Zudem nahmen die Delegationsmitglieder des Landtages bei der BSPC Herr Jens-Holger Schneider, Frau Anne Shepley und Frau Sabine Enseleit an der Veranstaltung teil.
Die Sitzung wurde am Montag, den 29. August im Plenarsaal des Schweriner Schlosses durch die Präsidentin des Landtages, Frau Birgit Hesse, eröffnet. In ihrem Grußwort hob Frau Hesse die Aktualität der für drei Jahre eingesetzten BSPC-Arbeitsgruppe in Hinblick auf die zunehmenden Extremwetterereignisse und die Umweltkatastrophe an der Oder hervor und verwies auf das internationale Engagement des Landtages im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz. So seien die entsprechenden Beschlüsse der 30. BSPC vom Landtag auf Grundlage eines interfraktionellen Antrages bestätigt und der Landesregierung mit der Bitte um Umsetzung und Stellungnahme vorgelegt worden. Auch die Resolution der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz werde im Landtag abgestimmt werden. Bei der Eröffnung erwähnte die Arbeitsgruppenvorsitzende und Abgeordnete des schwedischen Parlaments, Frau Cecilie Tenfjord-Toftby, die historischen Verbindungen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schweden. Zudem unterstrich sie die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der BSPC und der Jugend und betonte, dass die Anregungen und Ideen junger Menschen in die jährlichen Konferenzresolutionen aufgenommen würden.
Zusammenarbeit mit der jungen Generation
Die Empfehlungen des im Vorfeld der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz in Stockholm ausgerichteten Jugendforums (Baltic Sea Parliamentary Youth Forum, BSPYF) wurden anschließend durch die Mitglieder der Advocacy-Arbeitsgruppe der Baltic Sea Youth Platform (BSYP), Frau Simona Jakaite und Herrn Andreas Schoop, vorgestellt. In Bezug auf die durch Frau Hesse hervorgehobene Bedeutung internationaler Kooperation in ökologischen Katastrophen verwies Herr Schoop auf den entsprechenden Vorschlag des Jugendforums, regionale Strategien für den Umgang, die Ursachenermittlung und das Monitoring im Falle der durch Klimawandel und Umweltverschmutzung verursachten grenzüberschreitenden Katastrophen zu entwickeln. Des Weiteren umfassten die Abschlussempfehlungen der Jugendlichen Themen wie die Erhaltung und Wiederherstellung der Wälder, Moore und Gewässer, den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die Förderung grüner und resilienter Städte sowie die Einführung von Fangquoten und die Bekämpfung der Umweltverschmutzung in der Ostseeregion. Im Vorfeld betonte Frau Aline Mayr vom Sekretariat des Ostseerates (Council of the Baltic Sea States, CBSS) den großen Erfolg des diesjährigen parlamentarischen Jugendforums sowie der Jugendplattform des Ostseerates. Das Hauptziel sei die Einbindung junger Menschen in die Politikgestaltung. Ihre Empfehlungen sollten sowohl in die Arbeit des Ostseerats als auch der BSPC einfließen.
Nachhaltige Nutzung von Naturressourcen
Im Rahmen des ersten Konferenzabschnittes standen Projekte und Initiativen im Bereich des Schutzes und der nachhaltigen Nutzung von Umweltressourcen im Vordergrund. Zunächst präsentierte Frau Dr. Sandra Kleine vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern die 2007 vom Land in Zusammenarbeit mit akademischen Einrichtungen entwickelten Ökowertpapiere, die als freiwillige Investitionen zur Eindämmung des Klimawandels beitragen sollten. Konkret wies Frau Dr. Kleine darauf hin, dass die Wiederherstellung natürlicher Moore eine effiziente Maßnahme zur Senkung der Kohlenstoffemissionen im Lande darstelle und präsentierte in diesem Zusammenhang die so genannten „MoorFutures“, die 2011 als weltweit erstes Kohlenstoffzertifikat auf Basis von Moorwiedervernässungen in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt worden seien. Die Wiedervernässung von Mooren trage auch zur Erhaltung der Artenvielfalt sowie zum Hochwasserschutz und Nährstoffrückhalt bei.
Nachfolgend sprach Herr Dr. Marcus Kühling, Gruppenleiter im Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), über die nachhaltige Nutzung von Wäldern. Mit 32 Prozent der Landesfläche sei Deutschland eines der waldreichsten Länder Europas; die deutschen Wälder seien jedoch mehreren Belastungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel ausgesetzt. Hierzu zählen Trockenheit, Stürme, Waldbrände und Insektenbefall. Um die Wälder zu erhalten, habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mehrere Hilfspakete für Waldbesitzer aufgelegt, darunter eine Waldnachhaltigkeitsprämie und ein Investitionsprogramm für klimafreundlichen Holzbau. Die Schwierigkeit bestehe jedoch darin, dass solche Projekte langfristig angelegt seien, und ihre Ergebnisse erst nach mehreren Jahren sichtbar werden würden. Es gebe zahlreiche wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte, die Waldbesitzern zugänglich gemacht und kommuniziert werden sollten. Diese Aufgabe erfülle die FNR mithilfe von Informationsveranstaltungen und -materialien. Wälder sollten als komplexe Ökosysteme betrachtet werden, die in unterschiedlichen Ländern und auch innerhalb Deutschlands unterschiedlicher Erhaltungsmaßnahmen bedürften.
Zum Schluss berichtete Herr Prof. Dr. Uwe Freiherr von Lukas, Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) und Universität Rostock, über die wissenschaftlichen Aktivitäten des Ocean Technology Campus Rostock (OTC) im Bereich der nachhaltigen Nutzung der Ozeane. Blaues Wachstum sei sowohl für die Wissenschaft, als auch für die Wirtschaft ein wichtiger Faktor und eröffne in der Ostseeregion viele Möglichkeiten und Chancen. Prof. von Lukas verwies zunächst auf das von der deutschen Bundesregierung gesetzte Ausbauziel für Windenergie auf See. Die Ausbauraten sollten dementsprechend auf mindestens 30 Gigawatt bis 2030 und 70 Gigawatt bis 2045 steigen. Des Weiteren begrüßte er das steigende Problembewusstsein im Zusammenhang mit der im Meer versenkten Munition. Sowohl der Ausbau von Offshore-Windparks als auch die Beseitigung von Munitionsaltlasten würden Forschung und Innovationen im Bereich der Unterwassertechnologien benötigen. Der OTC ziele darauf ab, die deutsche Meerestechnik durch die Erschließung wichtiger Märkte und das Setzen von Impulsen für eine weltweite wissensbasiert nachhaltige Nutzung der Ozeane zu stärken. So präsentierte Herr Prof. von Lukas eine Reihe von Pilotprojekten in der Ostsee, darunter die Digital Ocean Lab (DOL) und die Innovationsplattform „Sustainable Subsea Solutions“ (ISSS), die sich u. A. auf Kampfmittelbeseitigung im Meer, Kabelverbindungen zum Festland und Reinigung der Ozeane konzentrierten. Internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitende F&E-Aktivitäten seien besonders wichtig und sollten in Zukunft stärker unterstützt werden.
Nachhaltige Energien
Der zweite Sitzungsabschnitt wurde dem Thema der nachhaltigen Energien gewidmet. Hier präsentierten Unternehmensvertreter Aktivitäten, Projekte und Initiativen, die den Weg für die Energiewende ebnen könnten.
Einleitend erläuterte Herr Dr. Peter Sponholz, CRO bei APEX Group, dass sich die APEX Group mit Wasserstoffprojekten und -speicherung beschäftige. Aufgabe der APEX Group sei es, Anlagen für die Prozesse von der Energiequelle zum nutzbaren Wasserstoff bereitzustellen, einschließlich Elektrolyse, Wasserstoffspeicher und Brennstoffzellensysteme oder Tankstellen. Die APEX Group habe zudem Europas größte netzgekoppelte Wasserstoffanlage am Unternehmensstandort Rostock/Laage entwickelt und errichtet. Der dort produzierte Wasserstoff könne re-elektrifiziert, aber auch zum Antrieb von Fahrzeugen genutzt werden. Im Bereich der Wasserstoffspeicherung arbeite die APEX Group an komprimierten stationären und mobilen Speicherlösungen. Durch chemische Umwandlung könnten noch größere Mengen gespeichert werden. Zum Schluss zitierte Herr Dr. Sponholz die Worte von Jules Verne, der bereits vor 150 Jahren prophezeite, dass Wasser die Kohle der Zukunft sei. Herr Dr. Sponholzd unterstrich, dass nun der Zeitpunkt sei, diese Vision umzusetzen.
In Anknüpfung an dem von Herrn Prof. von Lukas im ersten Abschnitt angerissenen Thema der Windenergie stellte Herr Henrich Quick, Leiter Offshore bei der 50Hertz Transmission GmbH, zunächst sein Unternehmen vor, das das Stromübertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands betreibe. Die Ostsee sei ein Pionier in der Offshore-Windproduktion gewesen, da dort die ersten Anlagen und Netze errichtet worden seien. Herr Quick räumte ein, dass die Energiewende kostenintensiv sei, die Investition würden sich jedoch langfristig auszahlen, da sie eine zuverlässige Stromversorgung für die nächsten 30 bis 40 Jahre gewährleisteten. Das Ziel seines Unternehmens bestehe darin, bis 2032 den Anteil erneuerbaren Energien in seinem Netzgebiet auf 100 Prozent zu erhöhen. Da diese Aufgabe von hoher Komplexität sei, müssten intelligente Lösungen auf allen Stufen dieses Prozesses gefunden werden. Das betreffe sowohl technische Innovationen im Bereich des Netzanschlusses, als auch der Markanalyse, des Austauschs mit Politik, Industrie und Zivilgesellschaft sowie der Beteiligung an zukunftsorientierten Wasserstoffprojekten.
Abschließend sprach Herr Thomas Murche, Technischer Vorstand der WEMAG AG, über die Herausforderung, die mit der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 verbunden seien. Die Bundesregierung habe das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent zu erhöhen. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtige, bis 2030 Treibhausgasneutralität zu erreichen und bis 2035 den gesamten Energiebedarf durch erneuerbare Energien zu decken. Herausforderungen auf diesem Weg seien der teure Umbau der Netze, die Entwicklung notwendiger Speicherlösungen, die Sicherung der Netzstabilität und der öffentlichen Akzeptanz. Die damit verbundenen Chancen würden jedoch den Aufbau einer Wasserstoffindustrie und die Bereitstellung von preiswertem Ökostrom einschließen. Die WEMAG-Gruppe trage zu der Verwirklichung der Energiewende bei und konzentriere sich auf Stromversorgungsnetz, Netzerweiterung und Elektromobilität. Seit 2015 könnte der Strombedarf aller Kundinnen und Kunden im Netz des Unternehmens aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Produktion und Verbrauch seien jedoch voneinander abgekoppelt, was die Bedeutung von Speichertechnologien unterstreiche. An dieser Stelle verwies Herr Murche auf die Führung durch den WEMAG-Batteriespeicher am gleichen Morgen. Zum Schluss verwies er auf die dringende Notwendigkeit, Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Netzkapazität und die Erhöhung der Anzahl von Wind- und Photovoltaikanlagen zu beschleunigen.
Schutz und nachhaltige Nutzung von Mooren
Am zweiten Sitzungstag standen Fragen der Konservierung, der Wiederherstellung und der nachhaltigen Nutzung von Mooren im Fokus. Die Arbeitsgruppenmitglieder wurden im Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe zunächst durch die zuständige Amtsleiterin, Frau Anke Hollerbach, begrüßt. Frau Hollerbach erläuterte, dass die zwei UNESCO-Biosphärenreservate Schaalsee und Flusslandschaft Elbe Teil eines weltweiten Netzes von mittlerweile 738 Biosphärenreservaten seien, von denen 18 in Deutschland lägen. Am Schaalsee gehe es primär um den Moorschutz. Die wichtigen Aufgaben des Reservates bestünden in der Erhaltung der biologischen Vielfalt, der nachhaltigen Nutzung und Förderung von nachhaltiger Entwicklung sowie in der Unterstützung ökologischer Forschung, Monitoring, Bildung und Ausbildung. Ein besonderer Schwerpunkt sei der Naturschutz und die Landschaftsentwicklung, wobei die Wiederherstellung von Moorgebieten in den letzten 30 Jahren das Hauptanliegen gewesen sei. Die Wiedervernässung von Mooren sei ein langfristiges und schwieriges Unterfangen, das viel Koordination und Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Akteuren bedürfe. Öffentlichkeitsarbeit, Mittelbeschaffung sowie Kommunikation zwischen Experten vor Ort und lokaler Bevölkerung seien daher im gesamten Prozess entscheidend. Nur über die Einbeziehung aller relevanten Akteuren sei es möglich, Folgeprojekte anzugehen.
Auch Frau Dr. Franziska Tanneberger, Landschaftsökologin an der Universität Greifswald, Direktorin des Greifswalder Moorzentrums und Co-Vorsitzende des MV Zukunftsrates, unterstrich die Bedeutung der Einbindung des Privatsektors im Prozess der Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von Moorgebieten. Auf dem gesamten europäischen Kontinent befänden sich Moore in einem schlechten Zustand. Nach Indonesien sei die Europäische Union der zweitgrößte Emittent von Treibhausgasen aus entwässerten Mooren: Etwa 5 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU stammten daraus. Auch wenn Moore global nur 3 Prozent der Landfläche ausmachten, verursachten sie ca. 25 Prozent der gesamten aus der Landnutzung stammenden Kohlenstoffemissionen. Ähnlich wie Frau Dr. Kleine, die am ersten Konferenztag sprach, betonte Frau Dr. Tanneberger, dass die Erhaltung von Torfgebieten zu den kosteneffizientesten Klimaschutzmaßnahmen zählte, während die Wiedervernässung degradierter Moore die Treibhausgasemissionen und die Freisetzung von Nährstoffen, vor allem Stickstoff, erheblich reduziere. Eine Umstellung der landwirtschaftlichen Prozesse auf einem kleinen Teil der Fläche könnte so einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Umsetzung dieses Wandels würde dazu beitragen, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, würde jedoch massive staatliche Mittel erfordern. Es gebe auch alternative Landnutzungsformen, wie den Bau von Solaranlagen auf stark degradierten Torfgebieten. Des Weiteren könnte die Ernte aus Torfgebieten als Bau- oder Dämmmaterial verwendet werden.
Daran anknüpfend präsentierte Frau Dr. Jenny Schulz, Geschäftsführerin der PaludiMed GmbH, ihr Unternehmen, das sich auf medizinischen Anwendungen von Pflanzen, die in Mooren angebaut würden, fokussiere. Primär arbeite Frau Dr. Schulz mit Sonnentau, das mindestens seit dem Mittelalter zur Behandlung von asthmatischer Bronchitis und ähnlichen Erkrankungen verwendet werde. Durch Paludikultur bliebe die Torfschicht erhalten und werde nicht weiter abgebaut; die Moorschicht könnte sich sogar ausdehnen und neuen Torf bilden. Zudem böten Paludikulturflächen Lebensraum für viele Arten. Sie erläuterte, dass ihr eigenes Feld innerhalb des Biosphärenreservats in einem ehemaligen Torfabbaugebiet liege. Die Fläche sei kahl und somit nicht geschützt. Frösche, Ringelnattern und Kreuzottern sowie Kraniche und andere Vögel seien durch Paludikultur in das Gebiet zurückgekehrt. Die Tierwelt im Allgemeinen, einschließlich der Pflanzen, habe zugenommen. Sie wies jedoch darauf hin, dass die Ernte kostspielig sei, da sie von Hand erfolge. Außerdem sei die wirtschaftliche Inflation ein Hindernis. Dieses werde durch das langwierige Genehmigungsverfahren für die medizinische Verwendung noch verschärft.
Sitzungsabschluss – Landtagsabgeordneter da Cunha wird Vorsitzender
Zum Schluss besprach die Arbeitsgruppe in einer geschlossenen Sitzung ihre internen Angelegenheiten und weitere Aktivitäten. Da die Arbeitsgruppenvorsitzende Cecilie Tenfjord-Toftby nicht erneut zur schwedischen Parlamentswahl angetreten ist, wurde der Landtagsabgeordnete, Herr Philipp da Cunha, auf Wunsch der Arbeitsgruppe zu ihrem Nachfolger ernannt. Dies war bereits durch den Ständigen Ausschuss der Konferenz bestätigt worden. Frau Tenfjord-Toftby verabschiedete sich bereits jetzt von der Gruppe und wünschte den Mitgliedern viel Erfolg bei der Erarbeitung von Abschlussempfehlungen. Im Namen der Mitglieder dankten der BSPC-Generalsekretär, Herr Bodo Bahr, und der künftige Vorsitzende, Herr Philipp da Cunha, Frau Tenfjord-Toftby für ihre Arbeit.
In seinem Schlusswort fasste Herr da Cunha die Themen der inhaltsreichen zweitägigen Sitzung zusammen und bedankte sich bei dem Jugendforum für die wertvollen und aktuellen Empfehlungen. Die Politik solle nicht warten, bis Krisen und Katastrophen die Relevanz der geäußerten Vorschläge beweise. Die einschlägigen Maßnahmen im Bereich des Klima- und Artenschutzes müssten nun ergriffen werden. Es reiche nicht, dies erst zu tun, wenn es zu spät werde. Vor diesem Hintergrund sei die aktuelle Tagung ein guter Überblick über die Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Sinne freue er sich auf die kommende Zusammenarbeit an dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe für die 32. Ostseeparlamentarierkonferenz in Berlin.
Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des Europäischen Ausschusses der Regionen – Digitales und Schutz für handwerkliche Erzeugnisse
Am 8. Juli 2022 nahm Tilo Gundlack, MdL als Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern an der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel teil.
Die Mitglieder der Fachkommission nahmen drei Stellungnahmeentwürfe an. Diese konzentrierten sich auf die Digitalpolitik, einschließlich eines europäischen Chip-Gesetzes zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter und eines Initiativstellungnahmeentwurfs zum Thema digitaler Zugang in der EU. Daneben stand der Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU auf der Tagesordnung.
Chip-Gesetz
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter (Chip-Gesetz, COM (2022) 46 final) soll das strategische Ziel der EU erreicht werden, die Widerstandsfähigkeit des eigenen Halbleiter-Herstellungsystems und dessen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt überdies darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Vorschlag ist auf Folgendes ausgerichtet: Die Einleitung der Initiative „Chips für Europa“ zur Unterstützung eines groß angelegten Aufbaus technologischer Kapazitäten und Innovationen in der gesamten Union, die Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung der Versorgung mit Chips durch die Mobilisierung von Investitionen und die verbesserten Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung sowie in den Bereichen moderner Verpackung, die Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sowie die Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.
Die von der ECON-Fachkommission angenommene Stellungnahme, die sich auch auf den Verordnungsvorschlag COM(2022) 47 final zur Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens für Chips im Rahmen des Programms Horizont bezieht sowie auf die Mitteilung COM(2022) 45 final der EU-Kommission und deren Empfehlung bezüglich Lieferengpässen COM(2022) 782 final, regt eine längere Laufzeit (bis 2034) an und eine bessere Koordinierung auf und zwischen allen Regierungsebenen neben der Einbindung der regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung sowie der digitalen Innovationszentren. Über digitale Innovationszentren verfügt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, Wismar, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund.
Darüber hinaus plädiert sie für die Beachtung der UN-Nachhaltigkeitskriterien, für weiter gefasste Produkt- und Materialinnovationen, für ein spezielles Praktikumsprogramm, für eine eigene Förderung der Entwicklung innovativer Chipdesigns im Horizont-Programm, für ein verhältnismäßiges Instrument der Krisenreaktion wie auch für die Fertigung von Strukturgrößen über zehn Nanometern, für die in der europäischen Industrie Abnehmer existieren. Zweifel erhebt sie angesichts der angestrebten Kompetenz der EU-Kommission, integrierte Produktionsstätten und offene Fertigungsbetriebe der EU zu verpflichten, Aufträge für krisenrelevante Produkte anzunehmen und vorrangig zu behandeln. Außerdem mahnt sie Schritte der Kreislaufwirtschaft, der Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Reduzierung schädlicher Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette an.
Schnelle Internetverbindungen als Daseinsvorsorge: Für eine ausgewogene digitale Entwicklung in der EU
Mit seiner Stellungnahme zum digitalen Zusammenhalt setzt sich die Fachkommission ECON für eine Aufnahme der Kohäsionsziele in den digitalen Bereich und damit für eine Änderung von Art. 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein. Dazu gehören eine gute Internetanbindung und der Zugang zu digitalen Diensten, auch für Menschen mit einer sensorischen Behinderung oder begrenzten digitalen Fähigkeiten. Zugleich zielt die Stellungnahme auf eine stärkere Unterstützung der Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ab und weist auf den wachsenden Energieverbrauch von Rechenzentren, Endgeräten und Übertragungsnetzen hin.
Schutz geografischer Angaben in Industrie und Handwerk
Der Verordnungsvorschlag COM(2022) 174 über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde am 13. April 2022 von der EU- Kommission angenommen, um Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porcelaine de Limoges, Solinger Besteck und Boleslawiec-Töpferwaren auf EU-Ebene zu schützen. Der Vorschlag bezweckt, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und damit verbundenes traditionelles Know-how im EU-Binnenmarkt und in internationalen Handelsabkommen zu schützen.
Die Stellungnahme des AdR fordert neben einer wirksamen Rechtsdurchsetzung, dass Verbraucher zuverlässige Informationen und eine Garantie für die Echtheit der betreffenden Erzeugnisse erhalten, bei denen wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt. Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass von den Mitgliedstaaten benannte Behörden, etwa regionale und lokale Gebietskörperschaften, als antragsstellende Erzeugergemeinschaft angesehen werden können, und dass die Verwendung eines europäischen Logos verbindlich wird.
Tilo Gundlack, MdL online beim Governance-Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE)
Am 4. Juli 2022 vertrat Tilo Gundlack, MdL das Land Mecklenburg-Vorpommern bei der Sitzung des Ausschusses für gute Regierungsführung (Governance-Ausschuss) des Kongresses der Gemeinden und Regionen (KGRE) beim Europarat mit Sitz in Straßburg.
Die Lokal- und Regionalvertreter erörterten ein neues Arbeitsprogramm sowie drei Entschließungsentwürfe und Empfehlungen zu den Themen Hassrede und Falschmeldungen, regionale Identitäten und Digitalisierung in Städten und Regionen.
Diskutiert wurde auch über die Belastung der kommunalen Haushalte durch die Pandemie und die Energiekrise.
Außerdem wurde die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in das Arbeitsprogramm des Ausschusses aufgenommen.
Gegen Falschmeldungen und Hasskampagnen
Falschmeldungen, sog. „Fake-News“, und Hassrede wirken sich auf Demokratien bzw. das politische Leben aus, insbesondere im Vorfeld von Wahlen oder Referenden. Da Einschüchterungen, Verleumdungen und Bedrohungen auch gegenüber lokalen und regionalen Mandatsträgern verbreitet sind, diskutierten die KGRE-Mitglieder über angemessene Abhilfemaßnahmen. Ein Stellungnahmeentwurf des Ausschusses zu diesem Thema stützte sich auf die Ergebnisse des laufenden interuniversitären Forschungsprojekts „Counterfake“ ("Bekämpfung von Fake-News und Hassrede in Gemeinden und Regionen"). Er fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten zur Spezialisierung innerhalb der lokalen und regionalen Behörden, der nationalen Verbände und der Strafverfolgungsbehörden auf dem Gebiet der Hassrede und Fake News auf, um eine behördenübergreifende Zusammenarbeit, einschließlich der Berichterstattung, in diesen Angelegenheiten sicherzustellen. Außerdem solle eine 24-Stunden-Notrufnummer erwogen werden, und auf nationaler Ebene empfahl der Governance-Ausschuss eine umfassende Strategie zu verfolgen sowie eine Strafrechtsverschärfung, um die Lokal- und Regionalpolitiker zu schützen.
„Es macht mich betroffen, dass Menschen immer wieder den Weg des Diskurses verlassen. Die Landeskriminalämter zählten in diesem Frühjahr auch 390 Straftaten gegen Parteipolitiker. Gleichzeitig hält die Positionierung des KGRE zu diesem Thema fest, dass gewählte Vertreter eine besondere Verantwortung tragen, wenn es darum geht, Falschmeldungen und Hassrede nicht zu teilen und zu verbreiten“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
Regionale Identitäten
Alle Länder in Europa und darüber hinaus verfügen über eine Vielfalt an Sprachen, Religionen, Kulturen, sozioökonomischen Merkmalen, Geografie - und damit zusammenhängend - regionalen Identitäten. Solche regionalen Identitäten sind laut der KGRE-Stellungnahme für viele eine Quelle des Reichtums und der Inspiration und sollten von den Ländern des Europarates berücksichtigt werden. Ein positiver Umgang mit regionalen Identitäten sei nicht nur nützlich, sondern oft auch gesetzlich vorgeschrieben.
Ziel der vom KGRE angenommenen Stellungnahme ist es daher, die Mittel und Instrumente zu erörtern, die den Dialog verbessern, die Konsensbildung unterstützen und die Kompromissfindung zwischen Akteuren fördern, welche einem Land angehören, aber nicht alle Identitätsmerkmale teilen.
Auch gibt sie zunächst eine Einführung in das Konzept der regionalen Identitäten und untersucht die rechtlichen Verpflichtungen und deren Berücksichtigung. Ferner gibt die Stellungnahme einen Überblick über die Spannungen, die im Zusammenhang mit regionalen Identitäten entstehen können, und stellt ein Instrumentarium von Mechanismen vor, die Mittel zur Berücksichtigung der Vielfalt und zur friedlichen Bewältigung von Spannungen bieten, wie z. B. institutionelle Rahmen für den Dialog, Mediation bei territorialen Veränderungen sowie Mechanismen zur Förderung der Einheit in der Vielfalt im Allgemeinen und in Bezug auf Sprache und Kultur im Besonderen.
In seiner Empfehlung begrüßt der Ausschuss die große Vielfalt an Ansätzen und Lösungen zur Berücksichtigung regionaler Identitäten und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass vielfältige Identitäten, insbesondere regionale Identitäten, positiv betrachtet und als gegenseitige Bereicherung und nicht als Anlass zur Ausgrenzung betrachtet werden.
Auch der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) strebt die Pflege dieser Identitäten an (vgl. z.B. die Stellungnahmen „Eine EU-Strategie zur Wiederbelebung des ländlichen Raums“ auf Drucksache COR-2020-01066-00-00-AC-TRA, „Kultur in einer Union, die mehr will: Die Rolle der Regionen und Städte“ auf Drucksache COR-2019-04646-00-00-AC-TRA und „Strategie der EU zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung jüdischen Lebens 2021–2030“ auf Drucksache COR-2022-00247-00-00-AC-TRA“).
Digitalisierung in Gemeinden und Regionen
Die rasante Entwicklung sog. „intelligenter“, d.h. digital fortschrittlicher, Städte und Regionen in den letzten 20 Jahren hat gezeigt, dass alle relevanten Interessengruppen einschließlich der Bürger einzubeziehen sind, um das Wohlbefinden der Menschen und die Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern und integrative, nachhaltige und widerstandsfähige Gemeinschaften aufzubauen.
Neue Technologien haben die Gesellschaft grundlegend verändert, insbesondere während der Covid-19-Pandemie, und schaffen sowohl Chancen als auch Herausforderungen auf lokaler und regionaler Ebene. Trotz ihres Potenzials bestehen nach wie vor ernste Bedenken, u. a. in Bezug auf den Datenschutz, die Nutzung künstlicher Intelligenz und die digitale Kluft.
Eine vom Ausschuss angenommene Stellungnahme zielt darauf ab, die Gemeinschaften in den Mittelpunkt von Initiativen für intelligente Städte und Regionen zu stellen, indem er für einen stärker auf den Menschen ausgerichteten Technologieansatz plädiert. Er argumentiert, dass Städte und Regionen proaktiv Innovationen auf der Grundlage der Bedürfnisse und Anforderungen der Gemeinschaften fördern sollten, wobei sie sich besonders für Menschenrechte, Demokratie, sozialen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung einsetzen sollten.
In diesem Zusammenhang müssten Digitalisierungsinitiativen Anstrengungen unternehmen, um Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre auszuräumen, die digitale Gerechtigkeit und einen breiten Zugang zum Internet zu fördern, insbesondere in ländlichen Gemeinden und für marginalisierte Bevölkerungsgruppen. Intelligente Städte und intelligente Regionen könnten Möglichkeiten für die Nutzung offener Daten bieten, um die lokale Demokratie zu stärken und die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern, sie könnten aber auch wichtige Anstrengungen auf lokaler und regionaler Ebene fördern, um die Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zu erfüllen, insbesondere um eine saubere Energiewende und Mobilität zu gewährleisten.
Der Governance-Ausschuss ist zuständig für rechtliche und politische Fragen im Zusammenhang mit der effektiven Entwicklung von guter Regierungsführung und Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene. Seine Arbeit konzentriert sich auf die Förderung der Umsetzung und Weiterentwicklung der Rechtsinstrumente und Empfehlungen des Europarates im Bereich der lokalen und regionalen Demokratie. Darüber hinaus befasst er sich mit der Arbeits- und Funktionsweise lokaler und regionaler Behörden, wie z. B. Bürgerbeteiligung auf lokaler und regionaler Ebene, öffentliche Finanzen, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit und e-Demokratie.
Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 8. Juli 2022 wird Tilo Gundlack, MdL das Land Mecklenburg-Vorpommern in der 13. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.
Die Mitglieder der Fachkommission werden drei Stellungnahmeentwürfe erörtern. Diese konzentrieren sich auf die Themen Digitalpolitik, einschließlich eines europäischen Chip-Gesetzes zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter. Daneben steht der Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU auf der Tagesordnung.
Chipgesetz
Mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Innovationssystems für Halbleiter (Chip-Gesetz, COM (2022) 46 final) soll das strategische Ziel der EU erreicht werden, die Widerstandsfähigkeit des eigenen Halbleiter-Herstellungsystems und dessen weltweiten Marktanteil zu erhöhen. Der Vorschlag zielt überdies darauf ab, die frühzeitige Einführung neuer Chips durch die europäische Industrie zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Der Vorschlag ist auf Folgendes ausgerichtet: Einleitung der Initiative „Chips für Europa“ zur Unterstützung eines groß angelegten Aufbaus technologischer Kapazitäten und Innovationen in der gesamten Union, Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung der Versorgung mit Chips durch die Mobilisierung von Investitionen und verbesserte Produktionskapazitäten in der Halbleiterherstellung sowie in den Bereichen moderne Verpackung, Erprobung und Montage mittels neuartiger integrierter Produktionsstätten und offener EU-Fertigungsbetriebe sowie Schaffung eines Koordinierungsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission.
Die Stellungnahme des AdR, die sich auch auf den Verordnungsvorschlag COM(2022) 47 final zur Gründung eines Gemeinsamen Unternehmens für Chips im Rahmen von Horizont bezieht sowie auf die Mitteilung COM(2022) 45 final der EU-Kommission und deren Empfehlung bezüglich Lieferengpässen COM(2022) 782 final, regt eine längere Laufzeit (bis 2034) an und eine bessere Koordinierung auf und zwischen allen Regierungsebenen und die Einbindung der regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung sowie der digitalen Innovationszentren. Über digitale Innovationszentren verfügt Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin, Wismar, Rostock, Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund.
Für eine ausgewogene digitale Entwicklung in der EU
Mit seinem Stellungnahmeentwurf zum digitalen Zusammenhalt setzt sich die Fachkommission ECON für eine Aufnahme der Kohäsionsziele in den digitalen Bereich und damit für eine Änderung von Art. 175 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein. Dazu gehören eine gute Internetanbindung und der Zugang zu digitalen Diensten. Zugleich setzt er sich für eine stärkere Unterstützung der Kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ein.
Schutz geografischer Angaben in Industrie und Handwerk
Der Verordnungsvorschlag COM(2022) 174 über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wurde am 13. April 2022 von der EU- Kommission angenommen, um Produkte wie Murano-Glas, Donegal-Tweed, Porcelaine de Limoges, Solinger Besteck und Boleslawiec-Töpferwaren auf EU-Ebene zu schützen. Der Vorschlag zielt darauf ab, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und damit verbundenes traditionelles Know-how im EU-Binnenmarkt und in internationalen Handelsabkommen zu schützen.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR fordert neben einer wirksamen Rechtsdurchsetzung, dass Verbraucher zuverlässige Informationen und eine Garantie für die Echtheit der betreffenden Erzeugnisse erhalten, bei denen wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgt. Er setzt sich außerdem dafür ein, dass von den Mitgliedstaaten benannte Behörden, etwa regionale und lokale Gebietskörperschaften, als antragsstellende Erzeugergemeinschaft angesehen werden können, und dass die Verwendung eines europäischen Logos verbindlich wird.
Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR: Ein alternatives Tourismusmodell in Europa
Am 2./3. Juni 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Land Mecklenburg-Vorpommern in der 13. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Die auswärtige Sitzung fand in Santiago de Compostela statt und war seit der COVID-19-Pandemie die erste Sitzung der Fachkommission, die in Präsenz abgehalten wurde.
Überarbeitung geografischer Angaben: Für eine bessere Durchsetzung der Produktkennzeichnung nach geografischem Ursprung
Die Mitglieder der Fachkommission NAT berieten im Rahmen eines ersten Meinungsaustausches über die im Rahmen der „Farm to Fork“-Strategie geplante Reformierung der geografischen Angaben. Dies sind z.B. geschützte Ursprungsbezeichnungen oder geschützte geografische Angaben – für Wein, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Spirituosen. Teil der Überarbeitung sind auch die Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, und die Durchsetzung des Schutzes, insbesondere im Internet, soll verbessert werden.
Von diesen Regelungen sind rund 77 Mio. Euro an Exporten betroffen (7% des EU-Gesamtumsatzes). Bedenken gegen den EU-Kommissionsvorschlag wurden hinsichtlich der Übertragung von Kompetenzen an das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) geäußert.
Der Verordnungsvorschlag COM(2022) 134 final betrifft die Qualitätspolitik der EU und Nachhaltigkeitsfragen in Verbindung mit Biodiversität/öffentlichen Gütern und dem Schutz des Kulturgutes in den Regionen sowie den Aspekt der Verhinderung von Landflucht.
Für eine ausreichende Lebensmittelversorgung
Thematisiert wurde auch die Schwierigkeit, zur Verhinderung einer Lebensmittelversorgungskrise die Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktion mit einer ökologischen Bewirtschaftung in Einklang zu bringen. Ein entsprechender Stellungnahmeentwurf bezüglich der Mitteilung der EU-Kommission COM(2022) 133 final wird in der kommenden Fachkommissionssitzung im Oktober beraten werden und hat die weitere Destabilisierung der Agrarmärkte durch den russischen Krieg in der Ukraine zum Inhalt. Dabei steht eine stärkere Regulierung der Lebensmittelmärkte und die Verringerung der Importabhängigkeit der EU, z.B. bei Dünger, Futtermitteln und Energie, im Fokus.
Die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln ist bereits heute ein Problem für Teile der EU-Bevölkerung. Preisgünstiges Fastfood wurde von ihnen schon in der Finanzkrise verstärkt konsumiert. „Die EU-Kommission will mittel- und langfristig an der ökologischen Wende festhalten. Es muss über Anreize versucht werden, gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel auf den Esstisch aller Verbraucher zu bringen, die zudem ohne nennenswerte Beeinträchtigung unseres Lebensraumes produziert wurden. In unserem Bundesland sind die Voraussetzungen hierfür bestens: Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Ländern mit den höchsten Anteilen an ökologischer Produktion.“
Anpassung und Wiederaufbau in Pandemiezeiten: Ein schonenderes Tourismusmodell für Europa
In der Hauptstadt der autonomen Region Galizien, Santiago de Compostela, die der Endpunkt des Jakobsweges ist und seit 1985 zum Weltkulturerbe gehört, erörterten die Mitglieder der Fachkommission in einer sich an die Fachkommissionssitzung anschließenden Konferenz Möglichkeiten der Zusammenarbeit für ein alternatives Tourismusmodell in Europa. Das Augenmerk lag dabei auf dem Tourismus entlang des 80.000 km langen Wegenetzes des Jakobsweges, das sich auf 28 europäische Länder erstreckt. Europa gilt nach wie vor als das beliebteste Reiseziel, und ein großes Potential liegt fernab üblicher Reiserouten und stark frequentierter Sehenswürdigkeiten. Der Tourismus kann einen Beitrag zum Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft zu leisten. Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang einen Bericht über den ökologischen und digitalen Wandel im Tourismusbereich vorgelegt.
Im sogenannten Agrotourismus, der auf Entschleunigung und Respekt der Umwelt setzt, werden die Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Davon soll sowohl die Bevölkerung vor Ort profitieren, deren handwerkliches Können, Geschichte, Architektur und Küche gewürdigt wird, als auch die einzelnen touristischen Gäste, die nicht als bloße gesichtslose Masse wahrgenommen werden, sondern direkten Kontakt zu ihren Gastgebern aufnehmen können.
Der Tourismus des Jakobswegenetzes, das beispielsweise auf der „französischen Route“ auch die Hansestädte Rostock, Greifswald, Stralsund und Wismar umfasst (s.u. Bild Vorbericht), ist ein Beispiel für nachhaltigen, schonenden Fremdenverkehr, welcher das Kennenlernen von Natur, Geschichte, Spiritualität, Traditionen und handwerklichem Können miteinander verbindet. So verlaufen durch Mecklenburg-Vorpommern die Via Baltica, der Baltisch-Mitteldeutsche Weg, der Heilige Birgitta Weg und der Weg Mecklenburgische Seenplatte.
Des Weiteren debattierten die Mitglieder der Fachkommission, ihren Wunsch nach Stärkung des AdR im politischen EU-Gefüge bekräftigend, über den politischen Prozess der Konferenz zur Zukunft der EU. Außerdem nahmen sie an einer Baumpflanzungszeremonie im Rahmen der europäischen Wiederaufforstungsinitiative “Trees for Life“ des AdR teil.
Starke Demokratien, Menschenrechtsschutz und nachhaltige Entwicklung im Fokus der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz in Stockholm
Vom 12. bis 14. Juni 2022 richtete der Schwedische Reichstag die 31. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) in Stockholm aus. Mehr als 150 Abgeordnete, hochrangige Gäste und Fachleute trafen zusammen, um die Zukunft der Ostseeregion im Lichte des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie der Klima- und Demokratiekrise zu besprechen und eine gemeinsame Resolution mit Handlungsempfehlungen an die Regierungen der Ostseestaaten zu verabschieden. Darüber hinaus wurde die neue Geschäftsordnung der Ostseeparlamentarierkonferenz beschlossen. Diese legt Grundprinzipien, Mission und Ziele der BSPC sowie das Ausschlussverfahren von Mitgliedern fest. Demokratische Werte, Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, friedliche Nachbarschaft, Achtung des Völkerrechts und starke Zivilgesellschaft sind demnach die Grundlagen der Kooperation innerhalb der Ostseeparlamentarierkonferenz und die unabdingbare Voraussetzung für aktuelle und künftige Mitgliedschaft.
Die Delegation des Landtages bei der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz: Sondermandate und Arbeitsgruppenvorsitz
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde auf der Konferenz durch seine Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU) als Delegationsleiterin und die Abgeordneten Thomas Krüger (SPD), Nikolaus Kramer (AfD), Katy Hoffmeister (CDU), Christian Albrecht (DIE LINKE), Anne Shepley (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Sabine Enseleit (FDP) sowie Philipp da Cunha (SPD) in seiner Eigenschaft als Maritimer Berichterstatter vertreten. Im Rahmen der langjährigen Sondermandate des Landtages haben Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp in ihrer Funktion als BSPC-Beobachterin bei der Helsinki Kommission (HELCOM) und Herr Abgeordneter Philipp da Cunha als BSPC-Berichterstatter für integrierte Meerespolitik die Konferenz über die Entwicklungen in ihren jeweiligen Berichtsfeldern angesichts der multiplen aktuellen Herausforderungen informiert.
So unterstrich Frau Schlupp, dass die russische Aggression in der Ukraine sowohl die Sicherheit in Europa gefährdet, als auch die praktische Zusammenarbeit im Bereich des Meeres- und Umweltschutzes in der Ostseeregion behindert habe. Nichtsdestotrotz solle die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des im Oktober 2021 beschlossenen aktualisierten HELCOM-Ostseeaktionsplans (Baltic Sea Action Plan, BSAP) voranschreiten. In der Kontrolle von dessen Implementierung würde den Ostseeparlamentarierinnen und -parlamentariern eine besondere Rolle zukommen. Herr da Cunha ging in seinem Vortrag auf die aktuellen Herausforderungen für die Kreuzschifffahrt, Lieferketten und Häfen sowie die Initiativen der EU im Bereich der Unterstützung des grünen und digitalen Wandels ein. Besonderer Fokus lag dabei auch auf der Notwendigkeit der Diversifizierung von Energiequellen und der Verringerung der Abhängigkeit von russischem Gas. Ziel solle die Entkopplung des wirtschaftlichen Wachstums von der Ressourcennutzung sein.
Darüber hinaus wurde Herr Philipp da Cunha durch den Ständigen Ausschuss der Konferenz zum Vorsitzenden ihrer Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität gewählt. Die Arbeitsgruppe wurde im August 2020 eingerichtet und wird im August 2023 ihren Abschlussbericht vorstellen. Herr da Cunha wird die Arbeitsgruppe in dieser Abschlussphase leiten.
Solidarität und Zusammenhalt als Antwort auf den Krieg in der Ukraine
Die schärfste Verurteilung des durch Russland geführten Angriffskrieges sowie die Solidarität mit der Ukraine und mit Staaten und Regionen, die durch den Krieg besonders betroffen sind, waren wiederkehrende Themen auf der Konferenz. Die Achtung des Völkerrechts sei das Fundament jeglicher regionaleren Zusammenarbeit, und Russland habe sich durch sein Vorgehen von der internationalen Kooperation disqualifiziert, so die schwedische Außenministerin, Frau Ann Linde. Der ehemalige Vize-Generalsekretär der Vereinten Nationen und ehemalige schwedische Außenminister, Herr Jan Eliasson, betonte, dass die Stärkung des Multilateralismus und entschlossenes gemeinsames Handeln demokratischer Staaten zur Verteidigung geteilter Werte und Normen jetzt mehr denn je benötigt würden. Auch wenn sich die Konferenzteilnehmenden darin einig waren, dass sich der Krieg über Monate und gar Jahre hinziehen werde, wurde wiederholt vor der Mitgefühlsmüdigkeit gewarnt und zu mehr Resistenz und Resilienz aufgerufen. Mit seinem Bonmot aus der UN-Charta „We the peoples…“ hat er großen Beifall des Publikums erlangt.
Auch die norwegische Außenministerin und die scheidende Vorsitzende des Ostseerates (Council of the Baltic Sea States, CBSS), Frau Anniken Huitfeldt, betonte, dass die praktische Zusammenarbeit zur Lösung gemeinsamer Probleme fortgesetzt werden solle und wünschte dem kommenden deutschen Vorsitz viel Erfolg in der bevorstehenden Arbeit. Als kommende Ostseeratsvorsitzende stellte Frau Außenministerin Annalena Baerbock im Anschluss die Schwerpunkte der deutschen Präsidentschaft vor, zu denen Windenergie, Jugendbeteiligung und versenkte Munition zählen würden. Das Problem der Altmunition wurde in mehreren Resolutionen der Ostseeparlamentarierkonferenz adressiert; der Abschlussbericht des BSPC-Berichterstatters für Munitionsaltlasten wurde auf der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz vorgestellt, während einschlägige Forderung in der 30. Resolution Ausdruck gefunden haben. Auch der Deutsche Bundestag werde während seiner BSPC-Präsidentschaft 2022–2023 dieses Anliegen auf die Agenda der BSPC setzten wollen. So könnten positive Synergien zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz, dem Ostseerat und HELCOM zur gemeinsamen Auseinandersetzung mit Munition im Meer entstehen.
Der Krieg hat viele europäische Länder – insbesondere die Baltischen Staaten und Polen – vor massive Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Geflüchteten gestellt. Die EU-Kommissarin für Inneres, Frau Ylva Johansson, wies auf die unmittelbare entschlossene und einzigartige Reaktion der Europäischen Union hin, die zum ersten Mal in der Geschichte die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz aktiviert habe. Sie merkte an, dass Russland einen Zermürbungskrieg führe und unterstrich die Notwendigkeit weiterer Unterstützung von sozialen Maßnahmen im Bereich der Bildung und Arbeit. Gleichzeitig wies sie auf die bevorstehende EU-Initiative zum Wiederaufbau der Ukraine hin.
Medienfreiheit als Grundlage für Demokratie in der Ostseeregion
Die Stärkung der Demokratie wurde angesichts der weltweiten schleichenden Autokratisierung sowie anlässlich des 100. Jubiläums des allgemeinen Wahlrechts in Schweden vom schwedischen BSPC-Vorsitz als einer der Präsidentschaftsschwerpunkte gesetzt. Medienfreiheit spielt dabei eine zentrale Rolle. Doch Medien und neue Informationstechnologien können sowohl zur Stärkung der Demokratie beitragen, als auch zu derer Unterminierung benutzt werden. Das Spannungsfeld zwischen Presse- und Meinungsfreiheit und der Bekämpfung von Propaganda und Desinformation wurde zum Gegenstand intensiver Debatten. Der internationale Redakteur der dänischen Tageszeitung Politiken, Herr Michael Jarlner, betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, der Desinformation entgegenzuwirken. Das könne beispielsweise durch die Unterstützung des russischen und belarussischen kritischen Journalismus – auch im Exil – geleistet werden. Übersetzungen ins Russische und Verbreitung von Informationen für russischsprachige Menschen im Internet könne eine weitere Option sein. Auch Frau Valentina Shapovalova von der Universität Kopenhagen betonte, dass es notwendig und wichtig sei, die Versuche fortzusetzen, Menschen in Russland zu erreichen. Die Möglichkeiten schwänden jedoch schnell, da russische staatliche Propaganda und Zensur immer stärker und komplexer würden. Frau Sia Spiliopoulou Åkermark vom Åland Islands Peace Institute warnte vor der Ausgrenzung, Marginalisierung und Stereotypisierung von russischsprachigen Minderheiten in westlichen Staaten. Zum Schluss riet Herr Jarlner davon ab, „das Gleiche zu tun, was Russland tue“, und rief dazu auf, der Propaganda mit Gegennarrativen statt Verboten zu entgegnen.
Klimawandel und Schutz der Artenvielfalt: praktische Ansätze und internationale Kooperation
Die Klimakrise stellt alle Ostseestaaten und -regionen vor gemeinsame Herausforderungen, die gemeinsamen Handelns bedürfen. Die Eindämmung des Klimawandels und Schutz der Biodiversität wurden sowohl während des im Vorfeld der Jahreskonferenz stattgefundenen Jugendforums (Baltic Sea Parliamentary Youth Forum), als auch im Rahmen des dritten Konferenzabschnitts besprochen. Besonderer Fokus lag dabei auf internationalen Verpflichtungen und praktischen Ansätzen im Bereich des Umweltschutzes. Zu Beginn der Sitzung stellte Herr Anders Grönvall, Staatssekretär im schwedischen Klima- und Umweltministerium, die Ergebnisse der Stockholm+50-Konferenz vor. Fünfzig Jahre nach der Stockholm-Konferenz von 1972, die zum ersten Mal Umwelthemen auf die internationale Agenda gesetzt hatte, riefen die Konferenzteilnehmenden zum Ausstieg aus fossilen Energieträgern, zur beschleunigten Umsetzung von Klimazielen und zum Ausbau naturorientierter Wirtschaften auf. Herr Grönvall merkte an, dass die Ostseeregion über viel Potential verfüge, beispielsweise im Bereich der Nutzung von Windenergie. Gleichzeitig sei die Ostsee von den Effekten des Klimawandels besonders schwer betroffen. Diesbezüglich wies die aktuelle HELCOM-Vorsitzende, Frau Dr. Lilian Busse, auf das durch HELCOM gemeinsam mit Baltic Earth vorbereitete Datenblatt zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Ostseeregion (Baltic Sea Climate Change Factsheet) hin. Klimawandel sei auch ein übergreifendes Thema des aktualisierten Ostseeaktionsplans, der strategische Ziele zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum bis 2030 setzt. Die eingeladenen Teilnehmenden des Parlamentsjugendforums riefen in diesem Zusammenhang die Politik dazu auf, die existierenden internationalen Verpflichtungen einzuhalten und bereits beschlossene Maßnahmen umzusetzen.
Fazit der Delegationsleitung
Höhepunkt der Veranstaltung war traditionell die einstimmige Verabschiedung der Konferenzresolution. Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp kommentiert: „Die Suspendierung und der darauffolgende Austritt russischer Parlamente hat eine andere Dynamik in die Ostseeparlamentarierkonferenz gebracht und neue Diskussionsfelder eröffnet. Nach zweieinhalb Tagen intensiver, informativer und bereichernder Gespräche beschlossen wir im Konsens die aktualisierte Geschäftsordnung. Hier werden unsere gemeinsame Werte und Prinzipien klar und deutlich benannt. Außerdem haben wir eine Resolution mit umfangreichen und weitreichenden Forderungen an die Regierungen im Ostseeraum beschlossen, die wieder Gegenstand einer interfraktionellen Entschließung sein wird. Mir liegt besonders am Herzen, dass sich die Konferenz dem Thema der Bergung der in der Ostsee verklappten Munition zuwendet. Die Themen der Resolution reichen von der Stärkung unserer regionalen Kooperation, über Bekämpfung von Desinformation und Unterstützung der Zivilgesellschaften, bis hin zu Klimaschutz und Hilfe für ukrainische Geflüchtete. Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir entschlossen und gemeinsam handeln. Die Konferenz hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit in der Ostseeregion auf Basis geteilter Werte und gemeinsamer Interessen an Sicherheit, Wohlergehen sowie nachhaltiger Entwicklung unserer Gesellschaften unsere Stärke ist.“
Ausblick
Die 32. Ostseeparlamentarierkonferenz wird vom Deutschen Bundestag am 27.–29. August 2023 in Berlin ausgerichtet. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird gemeinsam mit der BSPC am 29.–30. August die sechste Sitzung der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität in Schwerin organisieren.
Zukunft der Ostseeregion: Delegation des Landtages nimmt an der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz in Stockholm teil
Am 12.–14. Juni 2022 wird die 31. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) durch das schwedische Parlament in Stockholm ausgerichtet. Die Jahreskonferenz wird sich mit der Suche nach Antworten auf Russlands Invasion in der Ukraine beschäftigen. Im Zentrum werden dabei „starke Demokratien, Menschenrechtsschutz und nachhaltige Entwicklung“ stehen. Vonseiten des Landtages werden unter der Leitung der Ersten Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU) die Abgeordneten Thomas Krüger (SPD), Nikolaus Kramer (AfD), Katy Hoffmeister (CDU), Christian Albrecht (DIE LINKE), Anne Shepley (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN), Sabine Enseleit (FDP) sowie Philipp da Cunha (SPD) als Maritimer Berichterstatter an der Konferenz teilnehmen.
Nach zwei Jahren digitaler Sitzungen werden Abgeordnete und Gäste aus dem gesamten Ostseeraum – exklusive Russlands – nächste Woche in Stockholm zusammentreffen, um die aktuellen regionalen Herausforderungen zu besprechen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Das Programm startet gleich am Sonntag, den 12. Juni mit den Sitzungen des Redaktionsausschusses sowie des Ständigen Ausschusses, bei denen der Landtag Mecklenburg-Vorpommern durch seine Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp vertreten wird. Dieses Jahr steht neben den Verhandlungen über den Entwurf der Konferenzresolution auch die Aktualisierung der Geschäftsordnung der BSPC auf der Agenda des Redaktionsausschusses. Diese wird in Reaktion auf den durch Russland geführten Angriffskrieg in der Ukraine vorgenommen. In der aktualisierten Geschäftsordnung sollen die Grundsätze, Prinzipien, Zielsetzung und Mission der Ostseeparlamentarierkonferenz sowie das Ausschlussverfahren definiert werden. Die Geschäftsordnung wird durch die Jahreskonferenz vor ihrer offiziellen Eröffnung am Montag, den 13. Juni verabschiedet werden. Zudem wird der Ostseerat, vertreten durch die norwegische Außenministerin Anniken Huitfeldt als scheidende Vorsitzende und Außenministerin Annalena Baerbock als kommende Vorsitzende, die Abgeordneten traditionsgemäß über die Tätigkeiten und zukünftigen Schwerpunkte des Rates informieren.
Neben Fragen der friedlichen und zuverlässigen Zusammenarbeit sowie der Meinungsfreiheit und freien Medien in der Ostseeregion wird am ersten Konferenztag auch das Thema Umweltschutz im Fokus der Konferenz stehen. Ganz konkret werden hier die Ergebnisse der „Stockholm+50” Konferenz und die Empfehlungen der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität besprochen werden. Im Anschluss findet eine Podiumsdiskussion über bewährte Praktiken und Initiativen im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und des Schutzes der Artenvielfalt statt.
Am zweiten Konferenztag werden die demographischen Herausforderung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine thematisiert und die Berichte der BSPC-Berichterstatterinnen und -erstatter vorgestellt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern trägt seit Jahren eine Reihe von Sondermandaten für die Konferenz. Auch in diesem Jahr wird Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp in ihrer Funktion als Beobachterin der Ostseeparlamentarierkonferenz bei der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostseeregion (HELCOM) die Teilnehmenden über die einschlägigen Prozesse und Entwicklungen informieren. Der durch das HELCOM-Ministertreffen im Oktober 2021 verabschiedete aktualisierte Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan) bis in das Jahr 2030 stellt dabei einen zentralen Punkt dar. Zudem wird Philipp da Cunha, MdL als Berichterstatter für integrierte Meerespolitik über die Auswirkungen der Pandemie und des Krieges auf die Situation im maritimen Bereich sowie über die legislativen Entwicklungen rund um die grüne und digitale Transformation der EU in dem abschließenden Sitzungsabschnitt sprechen. Mit diesen Berichten leistet der Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen kontinuierlichen Beitrag für die internationale Zusammenarbeit in der Ostseeregion und für den Schutz der Meeresumwelt.
Im Anschluss wird die Konferenzresolution verabschiedet, die diverse Handlungsempfehlungen an die Regierungen der Ostseeanrainerstaaten beinhalten und einen Konsens aller Delegierten der Mitgliedsparlamente darstellen wird. Abgerundet wird die Konferenz durch das Ostseejugendforum. Hier werden Jugendliche aus dem gesamten Ostseeraum am Samstag, den 11. Juni zu den Konferenzthemen, insbesondere zu Klimawandel und Biodiversität gehört. Philipp da Cunha wird als stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarier hieran mitwirken.
Russlands Austritt aus der Ostseeparlamentarierkonferenz
Am 25. Mai fand die erste formelle Beratung der Außenministerinnen und Außenminister des Ostseerates nach einer neunjährigen Pause – ohne Russlands Teilnahme – statt. Am gleichen Tag kündigte die Russische Föderation ihren Austritt aus der Ostseeparlamentarierkonferenz an. Zuvor wurde Russland von beiden Gremien suspendiert.
So veröffentlichten am 3. März 2022 die Außenministerinnen und Außenminister von Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen und Schweden sowie der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eine gemeinsame Erklärung, in der die Suspendierung Russlands vom Ostseerat sowie der Entzug des Beobachterstatus von Belarus bekanntgegeben wurden. Seit der Krim-Annexion und dem Ausbruch der Kampfhandlungen in der Ostukraine im Jahr 2014 waren Konsultationen auf ministerieller Ebene formal ausgesetzt worden. In der offiziellen Erklärung der 19. Sitzung des Ostseerates in Kristiansand, Norwegen vom 25. Mai bekräftigten die Außenministerinnen und Außenminister ihre Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Die Beziehungen des Rates mit Russland und Belarus würden abgebrochen bleiben, bis eine Kooperation nach den fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts wieder möglich sei. Im Vorfeld des Ministertreffens kündigte Russlands Außenministerium den Austritt aus dem Ostseerat mit der Begründung an, Russlands weitere Anwesenheit in diesem Gremium sei „unzweckmäßig und kontraproduktiv.“
Auch die Leiterinnen und Leiter der Delegationen der Ostseeparlamentarierkonferenz aus 16 Partnerparlamenten und drei zwischenparlamentarischen Organisationen im Ostseeraum haben in einer Erklärung vom 12. und 22. März die Suspendierung russischer Parlamente von allen Sitzungen und Projekten der BSPC angekündigt. Der Ständige Ausschuss der BSPC, der am 20. April ohne russische Beteiligung in Warschau tagte, beschloss zudem eine Anpassung der „Rules of Procedure“ der BSPC. Die überarbeitete Geschäftsordnung der Institution soll durch die BSPC-Jahreskonferenz am 13. Juni in Stockholm verabschiedet werden. Die Delegationsleitung der Russischen Föderalversammlung gab am 25. Mai den Austritt Russlands aus der Ostseeparlamentarierkonferenz bekannt und erklärte, dass die Verantwortung für den Abbruch der parlamentarischen Beziehungen diejenige Seite trage, die die Grundlagen der Ostseeparlamentarierkonferenz unterminiere.
Die Leiterin der Delegation des Landtages bei der Ostseeparlamentarierkonferenz, Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp, kommentiert: „Es kann keine Rückkehr zur Tagesordnung mit den russischen Parlamenten geben, solange Russland gegen diejenigen fundamentalen Prinzipien verstößt, auf deren die parlamentarische Kooperation im Ostseeraum seit 31 Jahren basiert. Die Achtung des im Völkerrecht verankerten Gewaltverbots stellt eine Voraussetzung für die praktische Zusammenarbeit zum Wohle unserer Bevölkerungen dar. Diese Prinzipien sollen auch in der Geschäftsordnung der BSPC explizit zum Ausdruck gebracht werden.“
Tilo Gundlack, MdL bei der 13. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR: Ein alternatives Tourismusmodell in Europa
Am 2./3. Juni 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Land Mecklenburg-Vorpommern in der 13. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vertreten.
Die auswärtige Sitzung findet in Santiago de Compostela statt und ist seit der COVID-19-Pandemie die erste Sitzung der Fachkommission, die in Präsenz abgehalten wird.
In einem Meinungsaustausch werden die Mitglieder der Fachkommission NAT über Wege zu erschwinglichen Lebensmitteln und gerechten Einkommen für Landwirte diskutieren. Ein weiteres Thema ist die Umstellung auf eine Niedrigemissions-Landwirtschaft und diesbezügliche regionale Strategien.
Daneben beraten die AdR-Mitglieder auch über die Überarbeitung geografischer Angaben.
In Santiago de Compostela, dem Endpunkt des Jakobsweges, werden sie in einer anschließenden Konferenz Möglichkeiten für ein alternatives Tourismusmodell in Europa erörtern. Die Konferenz legt dabei das Augenmerk auf den Tourismus entlang des 80.000 km langen Wegenetzes des Jakobsweges, das sich auf 28 europäische Länder erstreckt.
Europa gilt nach wie vor als das beliebteste Reiseziel, und ein großes Potential liegt fernab üblicher Reiserouten und stark frequentierter Sehenswürdigkeiten.
Im sogenannten Agrotourismus, der auf Entschleunigung und Respekt der Umwelt setzt, werden die Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Es profitieren sowohl die Bevölkerung vor Ort, deren handwerkliches Können, Geschichte, Architektur und Küche anerkannt und gewürdigt werden, als auch die Gäste, die nicht als gesichtslose Masse, sondern als Individuen wahrgenommen werden, und direkten Kontakt zu ihren Gastgebern aufnehmen können. Der Tourismus des Jakobswegenetzes, das beispielsweise auch die Hansestädte Rostock, Greifswald, Stralsund und Wismar umfasst, ist ein Beispiel für nachhaltigen, schonenden Fremdenverkehr, welcher Natur, Geschichte, Traditionen und handwerkliches Können miteinander verbindet. Durch Mecklenburg-Vorpommern verlaufen die Via Baltica, der Baltisch-Mitteldeutsche Weg, der Heilige Birgitta Weg und der Weg Mecklenburgische Seenplatte (s. Bild).
Nachhaltigkeit und Energie im Fokus der BSPC-Arbeitsgruppensitzung auf den Ålandinseln – Stellvertretender Vorsitz nun beim Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Am 9.–10. Mai vertraten Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp und Herr Philipp da Cunha, MdL den Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der fünften und ersten nicht-virtuellen Sitzung der BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität in Mariehamn, Åland. Die Arbeitsgruppe beschloss eine Reihe von einschlägigen Empfehlungen – inklusive eines Vorschlags des Landtages – für die Resolution der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz und wählte den Landtagsabgeordneten Philipp da Cunha zum Vizevorsitzenden.
Die im August 2020 gegründete BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität trat am 9.–10. Mai 2022 zum ersten Mal im Präsenz-Format zusammen, um Empfehlungen und Forderungen für die 31. Ostseeparlamentarierkonferenz zu erarbeiten, die bereits vom 12. bis 14. Juni in Stockholm stattfinden wird. Eine Grundlage boten dabei auch die Antworten der Regierungen der Ostseestaaten zum von der Arbeitsgruppe erstellten Fragenkatalog bezüglich der jeweiligen Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Schutz der Artenvielfalt. Das derzeit von der Landesregierung erarbeitete Klimaschutzgesetz soll in dieser Hinsicht ausschlaggebend sein. Um Emissionen zu verringern und den Klimawandel einzudämmen, solle laut Stellungnahme der Landesregierung bis zum Jahr 2035 der gesamte Energiebedarf des Landes für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Quellen gedeckt und die Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040 erreicht werden. Das Thema Versorgungssicherheit und Emissionsfreiheit stand ebenfalls hoch auf der Agenda der Arbeitsgruppe. So fordern die Arbeitsgruppenmitglieder einen Vorstoß zur Nutzung emissionsfreier und insbesondere heimischer Energie in Kombination mit innovativen Anwendungen vom Wasserstoff in Wärme und Mobilität, um die eigene Energiesouveränität zu erhöhen und zum Klimaschutz beizutragen.
Der Krieg in der Ukraine hat die Dringlichkeit dieser Themen mehr denn je zum Ausdruck gebracht. Da Fragen der Energiesicherheit in ganz Europa gegenwärtig neu bewertet werden, vereinbarte die Arbeitsgruppe eine zusätzliche Anfrage an die Regierungen der Ostseestaaten bezüglich der Konsequenzen des Krieges für die Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele.
Die von der Arbeitsgruppe beschlossenen Resolutionsempfehlungen für die 31. Ostseeparlamentarierkonferenz umfassen auch hochaktuelle Themen wie Forschung im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien, der Entwicklung naturverträglicher Landwirtschaft und der Wiederverwendung von Baumaterialien. Auch der von der Ersten Vizepräsidentin Beate Schlupp eingebrachte Vorschlag zur Unterstützung von Kaskadennutzung in allen möglichen Bereichen wurde angenommen. Frau Vizepräsidentin Schlupp bezeichnet die Sitzung als Erfolg: „Der aktuellen Situation entsprechend waren die Gespräche sehr intensiv, aber es ist uns gelungen, solche Formulierungen zu finden, die im Juni von der Jahreskonferenz im Konsens verabschiedet und von allen mitgetragen werden können. Denn die Ostseeparlamentarierkonferenz lebt vom Konsens aller Mitgliedsparlamente.“
Zum Abschluss der Verhandlungen wurde der Landtagsabgeordnete Philipp da Cunha zum Vizevorsitzenden der Arbeitsgruppe gewählt.
Da der offene und informative Austausch über lokale Erfahrungen und bewährte Praktiken eines der wichtigen Ziele der Arbeitsgruppe darstellt, wurden Fachleute eingeladen, um über die umweltpolitischen Initiativen auf den Ålandinseln zu berichten. Åland agiere als Testfall für viele Ideen und Projekte – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit. So wurden Projektideen zum hundertprozentigen Umstieg auf erneuerbare Energien und zum Bau eines Offshore-Windparks sowie die strategischen Nachhaltigkeitsziele von Åland und lokale zivilgesellschaftliche Nachhaltigkeitsinitiativen vorgestellt. Zudem tauschten sich die Arbeitsgruppenmitglieder mit dem für Umwelt und Energie zuständigen Entwicklungsminister von Åland, Herrn Alfons Röblom, über die Herausforderungen der Transition in Richtung Nachhaltigkeit aus.
Die nächste – sechste – Arbeitsgruppensitzung wird vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern vom 29. bis 30. August 2022 in Schwerin ausgerichtet. Der neugewählte Vizevorsitzende der Arbeitsgruppe Philipp da Cunha, MdL kommentiert: „Wir freuen uns darauf, die Arbeitsgruppenmitglieder bei uns im Land zu empfangen und unsere lokalen Vorzeigeprojekte vorzustellen. Die Klimaschutzziele können nur gemeinsam erreicht werden und deshalb ist der internationale Austausch von größter Bedeutung. Unser Dank gilt daher auch der Landesregierung, die eine ausführliche Stellungnahme zum Fragenkatalog der Arbeitsgruppe abgegeben hat. Diese Antworten der Regierungen aus der gesamten Ostseeregion stellen eine einzigartige und umfangreiche Informationsquelle über die Klimaschutzpolitik im Ostseeraum dar.“
Plenardebatten im Zeichen des Kriegs in der Ukraine und der Klimaziele der EU: Tilo Gundlack, MdL online bei der 149. Tagung des Ausschusses der Regionen in Brüssel
Am 28. April 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern online auf der 149. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Während der Plenartagung wurden unter anderem Vorschläge zum „Fit-for-55“-Paket der EU diskutiert.
In Debatten mit den EU-Kommissaren Janez Lenarčič, Elisa Ferreira, Maroš Šefčovič und Dubravka Šuica befassen sich die Lokal- und Regionalvertreter der EU auch mit dem Ukrainekrieg, der Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien auf subnationaler Ebene und der Förderung der europäischen demokratischen Werte durch Bildung zur Förderung der EU-Bürgerschaft. Die Ergebnisse der letzteren Debatte, die unter anderem die Beeinflussung demokratischer Prozesse durch Fake-News und soziale Medien thematisierte, sollte in eine Bürgerdebatte der Konferenz zur Zukunft Europas einfließen.
Insgesamt verabschiedete der AdR während der Plenartagung 15 Stellungnahmen und zwei Resolutionen.
Solidarität mit der Ukraine und Verurteilung des russischen Angriffskriegs
Die AdR-Mitglieder nahmen eine Entschließung zur Lage in der Ukraine aufbauend auf die Resolution des 9. Gipfels der Regionen und Städte in Marseille vom 3./4. März 2022 an. In der Entschließung forderte der AdR, der auch eine Unterstützungsplattform „Help Ukraine“ eingerichtet hatte, unter anderem die unverzügliche Freilassung der entführten ukrainischen Bürgermeister sowie die Bereitstellung von Instrumenten, um die Kommunalbehörden bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Der AdR begrüßte ferner die Aussetzung von Programmen der grenzübergreifenden Zusammenarbeit unter Beteiligung russischer und belarussischer Partner. Auch unterstützte erdie Forderung nach einem vollständigen Verbot europäischer Einfuhren von Gas, Öl und Kohle aus Russland und forderte die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, mit der Ausarbeitung von Notfallplänen zur Vorbereitung auf die Folgen solcher Sanktionen zu beginnen. Dabei äußerte der AdR die Auffassung, dass dieBemühungen der EU um die Stärkung ihrer Energieunabhängigkeit auch die vollständige Aufgabe der Projekte Nord Stream und Nord Stream 2 umfassen müssen.
Während der Debatte zu Beginn der 149. AdR-Plenartagung waren der Bürgermeister von Kiew und Ehrenmitglied im AdR, Vitali Klitschko, die Bürgermeister von Mariupol, Lviv und Melitopol sowie die Vorsitzende des Regionalrats von Charkiw digital zugeschaltet. Sie schilderten den AdR-Mitgliedern die Lage vor Ort – in Mariupol wurden bereits 20.000 Einwohner getötet und 90% der städtischen Infrastruktur zerstört – und erläuterten, wie die EU und deren Regionen und Städte am besten zu humanitärer Hilfe und zum Schutz ukrainischer Flüchtlinge beitragen können.
In der Debatte mit den Mitgliedern wurde auch der Vorschlag unterbreitet, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften Patenschaften beim Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur übernehmen.
EU-Kommissarin Elisa Ferreira informierte die AdR-Mitglieder über das Hilfsprogramm CARE (Cohesion Action for Refugees in Europe). Dieses stützt sich auf verbleibende Kohäsionsmittel aus dem Haushalt 2014-2020 und noch nicht eingeplante Gelder aus dem ReactEU-Fonds, die von den EU-Mitgliedstaaten und Regionen in Anspruch genommen werden können. Das Programm ergänze europäische Instrumente wie die makrofinanzielle Unterstützung, den Asyl- und Migrationsfonds, die Richtlinie zum vorübergehenden Schutz (dieser Schutzstatus kann zunächst für ein Jahr gewährt und anschließend verlängert werden) und die EU-Friedensfazilität. Die Vorfinanzierung von ReactEU sei auf 15% erhöht worden, und direkt an die Ukraine angrenzende EU-Mitgliedstaaten mit einem Anteil an Flüchtlingen von einem Prozent an der Gesamtbevölkerung können Mittel beantragen. Der Europäische Sozialfonds und der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung könnten bürokratielos für eine Umwidmung von Mitteln genutzt werden. Die oben genannte Unterstützungsplattform sei auch Anlaufpunkt für Hilfen aus den Regional-, Beschäftigungs- und Wohnungsfonds: Gebietskörperschaften können hier Anfragen stellen und Informationen erhalten.
Zusätzlich gebe es eine Erstattungsmöglichkeit für Flüchtlingsaufenthalte in Höhe von jeweils 40 Euro pro Woche.
260 grenzübergreifende Projekte seien außerdem derzeit im Rahmen des Nachbarschaftsinstruments aktiv, unter anderem für ukrainische Krankenhäuser, Schulen, kleine und mittelständische Unternehmen und Städte.
Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement informierte darüber, dass Sachleistungen durch Katastrophenschutzbehörden über den EU-Katastrophenhilfefonds organisiert werden können und warb dafür, die Solidarität mit der Ukraine aufrechtzuerhalten.
Der AdR hat mit dem Verband der ukrainischen Städte unter der Leitung seines Präsidenten Vitali Klitschko einen Aufruf an die Regionen der EU gestartet, um in den kommenden Wochen und Monaten Sommerlager für 15.000 begleitete Minderjährige in der Europäischen Union zu organisieren.
Inzwischen sind etwa fünf Millionen ukrainische Flüchtlinge in der EU angekommen.
Eine regelmäßig aktualisierte Karte des Europäischen Amtes für humanitäre Hilfe zum Kriegsgeschehen in der Ukraine findet sich hier.
Besteuerung und Einsparung von Energie und Strom im Sinne des Klimaschutzes
Die aktuelle Energiekrise bildete einen weiteren Schwerpunkt der Plenartagung, auf der eine Reihe von Empfehlungen zu den Themen Energie und Grüner Deal verabschiedet wurden. Diese zielten darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Erdöl und Erdgas aus Russland zu überwinden und die Bürgerinnen und Bürger durch eine schnellere Umstellung auf saubere Energie vor den rekordhohen Energiepreisen zu bewahren. Darüber hinaus verabschiedete der AdR eine Entschließung zu REPowerEU , in der er betont, dass die Energiesouveränität die einzig zukunftsfähige Strategie für eine sichere Energieversorgung ist.
Mecklenburg-Vorpommern will bis 2030 seinen gesamten Energiebedarf vollständig aus Erneuerbaren Energien decken.
Um die EU-Klimaziele zu erreichen, seien aus Sicht der EU-Kommission eine Verringerung der Energienutzung und eine Dekarbonisierung der Energieversorgung wichtig.
In ihren Vorschlag zur Überprüfung der Energieeffizienzrichtlinie COM(2021) 558 final stellte die EU-Kommission heraus, dass die EU-Mitgliedstaaten insgesamt mit ihren Beiträgen der nationalen Energie- und Klimapläne etwas hinter dem Ziel der Union von 32% Energieeinsparung für 2030 zurückbleiben. Es wurde auf die Einsparpotentiale von Gebäuden sowie bei der Umwandlung, Übertragung, Fernleitung sowie Verteilung von Energie, auf den wachsenden Energieverbrauch des Informations- und Telekommunikationsbereichs - europäische Rechenzentren verbrauchten 76,8 TWh im Jahr 2018 - und die Herausforderungen im Verkehrssektor hingewiesen. Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ihre jährlichen Beiträge zur Energieeinsparung stark zu erhöhen und mit Maßnahmen im gesamten öffentlichen Sektor, auch zur Bekämpfung der Energiearmut, dazu beitragen, dass 9 % mehr Energieeinsparungen erzielt werden als in der bestehenden Richtlinie und in den nationalen Energie- und Klimaplänen 2021-2030 vorgesehen sind.
Das Vorhaben der EU-Kommission wird neben obligatorischen Energieaudits für Großunternehmen eine verpflichtende jährliche Verringerung des Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor sowie eine Ausweitung der verpflichtenden jährlichen Renovierungsquote auf alle öffentlichen Einrichtungen mit sich bringen. Für letztere müssten die EU-Mitgliedstaaten eine Datenbank zum jährlichen Energieverbrauch anlegen. Auch bei öffentlichen Ausschreibungen müssen außerdem die Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt werden.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR diesbezüglich setzte sich unter anderem dafür ein, den Kreis der in Bezug auf Energiearmut zu Unterstützenden jenseits der Haushalte auf (Kleinst- und Klein-)Unternehmen und Mobilitätsnutzer auszuweiten. Zudem forderte er Leitlinien der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten sowie spezifische Förderinitiativen zur umfassenden Renovierung von Gebäuden mit historischem Wert. Spezifische Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sollten neben der nationalen und europäischen Ebene auch auf lokaler und regionaler Seite getroffen werden. Nach Auffassung des AdR sollten die Mitgliedstaaten ebenfalls sicherstellen, dass die Städte und Regionen und andere öffentliche Einrichtungen für eine Datenerhebung zum Energieverbrauch ausreichend ausgestattet sind. Auch sollten die Mitgliedstaaten klare Leitlinien und Verfahren für den Einsatz von Energieaudits und für Energieleistungsverträge und –managementsysteme im öffentlichen Sektor vorgeben. Der AdR setzte sich ferner dafür ein, dass die EU-Mitgliedstaaten die Erzeugung von Biogas aus organischen Siedlungsabfällen in Gemeinden und Gemeindeverbänden fördern, ebenso wie die Installation von Photovoltaikpaneelen auf öffentlichen Gebäuden. Verbände von Bewässerungsgemeinschaften sollten nach Auffassung des AdR als Erzeuger und Einspeiser von Photovoltaikenergie in das allgemeine Stromnetz ebenfalls gefördert werden.Bei der Bewertung des Potenzials für eine effiziente Wärme- und Kälteversorgung berücksichtigen die Mitgliedstaaten umfassendere Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Aufgrund der Rolle von Wärmepumpen für die Ausschöpfung von Energieeffizienzpotenzialen bei der Wärme- und Kälteversorgung sollten die Risiken negativer Umweltauswirkungen von persistenten, bioakkumulierbaren oder toxischen Kältemitteln minimiert werden.
Gegen Steuervermeidung: Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen
In Anlehnung an die Weiterentwicklung internationaler Steuervorschriften der OECD und G20 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der festlegt, wie die Grundsätze des von 137 Ländern vereinbarten effektiven Steuersatzes von 15 % in der EU in der Praxis angewandt werden sollen.
Mit ihm soll der Wettbewerb um immer niedrigere Körperschaftssteuersätze begrenzt werden und multinationale Konzerne sollen einen angemessenen Steuerbeitrag leisten, unabhängig davon, wo sie tätig sind. „Es darf nicht sein, dass zum Beispiel große Internetfirmen, die gigantische Gewinnen erzielen, nicht ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen. Deren kreative Wege, Milliardenbeträge zu sparen, erodieren unsere öffentlichen Haushalte“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
Der Vorschlag enthält eine Reihe gemeinsamer Regeln für die Berechnung eines effektiven Steuersatzes, damit er in der gesamten EU ordnungsgemäß und einheitlich angewendet wird. Die vorgeschlagenen Regeln gelten für alle großen inländischen und internationalen Konzerne, einschließlich des Finanzsektors, mit einem Gesamtumsatz von mehr als 750 Mio. EUR pro Jahr, die entweder eine Mutter- oder eine Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Der AdR begrüßt in seiner Stellungnahme den erwähnten Richtlinienentwurf COM(2021) 823 und sieht darin Vorteile für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wenn die Harmonisierung der Vorschriften in der EU in ausreichendem Maße erfolgt. Auch sollte aus Sicht des AdR neben einer Doppelbesteuerung vermieden werden, dass europäische Unternehmen strengeren Vorschriften unterliegen als ihre direkten Wettbewerber und dass die Anreize für Innovationen im Rahmen des Europäischen Grünen Deals, inklusive für den Klimaschutz, und für die Sicherung der Energieversorgung verringert werden. Daneben fordert der AdR einen Testzeitraum für Sanktionen, die verhältnismäßig sein sollen, und er schlägt in Bezug auf die Hinterlegungspflichten vor, dass unternehmensbezogene Informationen nur im Rahmen eines offiziellen Informationsaustauschs zwischen den Steuerbehörden und unter Wahrung strikter Vertraulichkeit und angemessener Nutzungsbedingungen übermittelt werden sollten, um eine unkontrollierte Weitergabe sensibler Informationen zu verhindern. Dabei sei jedoch die Einhaltung von Transparenzanforderungen gemäß der von der OECD verabschiedeten Empfehlung des Rates über gemeinsame Ansätze für öffentlich geförderte Exportkredite und die sorgfältige Prüfung von ökologischen und sozialen Aspekten zu gewährleisten.
Für eine stärkere Einbeziehung einschlägiger Interessenträger in Waldfragen
Die EU-Waldstrategie für 2030 kombiniert als eine Leitinitiative des europäischen Grünen Deals Regulierungs- und Finanzmaßnahmen zur Bewirtschaftung und zum Schutz der europäischen Wälder. Sie schafft einen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit in waldpolitischen Fragen. Dies wird vom AdR begrüßt, doch übt er Kritik an dem starken Augenmerk der Strategie auf die Biodiversität, auf die Wiederherstellung der Ökosysteme und die Vergrößerung von CO2-Senken zulasten der Kohärenz mit dem Ziel sozioökonomischen Wachstums.
Der AdR betont in seiner Stellungnahme, dass verschiedene waldbasierte Sektoren, darunter auch solche, die ohne die Entnahme von Waldressourcen Nutzen aus den Wäldern ziehen, zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und sozioökonomisch wettbewerbsfähigen, kreislauforientierten Bioökonomie beitragen können und sollen. Gleichzeitig fordert er die EU-Kommission auf, in ausgewogener, ökologisch, sozial und wirtschaftlich gerechter Weise die Klima- und Biodiversitätsziele und die Ziele der waldbasierten Bioökonomie als einem der Grundpfeiler des europäischen Grünen Deals zu verfolgen. Angesichts der Vielfalt der Wälder in der EU drängt der AdR auf die Achtung der Subsidiarität und der Rolle der Mitgliedstaaten in diesem Bereich.
Der AdR fordert die Anerkennung der Gesamtheit der Ökosystemleistungen mit der Aussicht auf ein praktisches Zahlungs- bzw. Kompensationssystem.
Der AdR nahm außerdem Stellungnahmen zum Europäischen Emissionshandelssystem und Grenzausgleichsmechanismus, zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auf subnationaler Ebene sowie zum neuen europäischen Bauhaus, zur neuen Behörde für Notfallmaßnahmen im Gesundheitswesen und zur Europäischen Hochschulstrategie an. Die Überarbeitung der LULUCF- und der Lastenteilungsverordnung, künftige EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen für Landwirtschaft, ländliche Gebiete und Forstwirtschaft sowie über eine sozial gerechte Umsetzung des Grünen Deals waren ebenfalls Gegenstand von AdR-Stellungnahmen des 149. AdR-Plenums.
Einigkeit im Ständigen Ausschuss der BSPC – Ausschluss der Russischen Parlamente einstimmig beschlossen
Warschau: Sekretariat der Ostseeparlamentarier überweist finanzielle Mittel an Russland zurück
In einer ersten Sitzung im Jahre 2022 hat der Ständige Ausschuss der Ostseeparlamentarier (vgl. Foto) wegweisende Beschlüsse zum künftigen Umgang mit den Parlamenten der Russischen Föderation beschlossen. Sechs Parlamente der Russischen Föderation waren diesmal nicht eingeladen, als der Ausschuss am 20. April in Warschau gemeinsam gearbeitet hat. Zur Zukunft der Parlamente wurde der Beschluss gefasst, die russischen Parlamente wegen des russischen Verstoßes gegen das internationale Recht in dem Krieg gegen die Ukraine zu suspendieren. Die finanziellen Mittel aus Russland, mit der die Mitarbeit im Jahre 2022 abgesichert werden sollte, werden zurücküberwiesen. Die Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp, die an der Sitzung mitgewirkt hat, begrüßt diese Entscheidung: „Wir hatten keine Alternative – die russische Invasion in die Ukraine verstößt gegen alles, wofür die Ostseeparlamentarierkonferenz steht. Die russische Seite bringt gerade unsägliches Leid über die Ukraine. Niemand von uns ist bereit, dem weiter zuzusehen. Die Beschlüsse sind einstimmig gefasst worden.“
Diese Entscheidung wird nun durch eine Anpassung der „rules of procedure“ der Institution unterfüttert. Die Entscheidung war überfällig, da die nächsten Veranstaltungen in naher Zukunft anstehen. So trifft sich die aktuelle Arbeitsgruppe vom 9. bis 10. Mai auf den Alandinseln und die Jahreskonferenz in Stockholm findet in diesem Jahr wegen der schwedischen Parlamentswahlen bereits vom 12. bis 14. Juni statt. Für all dies gilt es, den Rahmen zu schaffen. Denn die Arbeit der Ostseeparlamentarier geht im Angesicht des Angriffskrieges in der Ukraine weiter, allerdings weiter ohne russische Parlamente. Auch wurden Beschlüsse zu den nachfolgenden Konferenzen gefasst: Ab Juni 2022 geht der Vorsitz für ein Jahr an den Deutschen Bundestag, ab 2023 bis 2024 wird das dänische Parlament den Vorsitz ausüben, danach wird Alands Lagting den Vorsitz übernehmen.
Die Anliegen des Landtages wurden erfüllt. Nachdem Jochen Schulte mit seiner Ernennung zum Staatssekretär sein langjähriges Amt als Ko-Berichterstatter in Sachen Meerespolitik aufgegeben hat, ist nunmehr Philipp da Cunha sein kompetenter Nachfolger.
Erstes Treffen der Landtagsdelegation
beim Parlamentsforum Südliche Ostsee (PSO) im Schatten des russischen Krieges gegen die Ukraine
Am 7. April 2022 fand am Rande der 19. Plenarsitzung das erste Treffen der neukonstituierten Delegation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern beim Parlamentsforum Südliche Ostsee (PSO) statt. Gegenstand des Gesprächs war die Wiederaufnahme des Parlamentsforums nach einer mehr als zweijährigen pandemiebedingten Pause im Kontext des Krieges in der Ukraine.
Das 2004 gegründete Parlamentsforum Südliche Ostsee (PSO) soll im September 2022 zum ersten Mal seit Beginn der Pandemie seine Aktivitäten wiederaufnehmen. Dabei wird die Kaliningrader Gebietsduma außen vor bleiben. Neben dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern sind im Parlamentsforum die Hamburgische Bürgerschaft, der Schleswig-Holsteinische Landtag sowie die polnischen Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren und eben die im Jahr 2007 aufgenommene Kaliningrader Gebietsduma vertreten.
Um das Verfahren nach der unerwarteten, pandemiebedingten Unterbrechung sowie die zukünftige Arbeit im Hintergrund des durch Russland geführten Krieges in der Ukraine zu besprechen, trafen die ständigen Mitglieder der Landtagsdelegation der 8. Wahlperiode zum ersten Mal am Rande der Landtagssitzung am 7. April zusammen. Zu der Delegation des Landtages beim Parlamentsforum Südliche Ostsee zählen die Präsidentin Birgit Hesse, die Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp sowie die Abgeordneten Beatrix Hegenkötter, Marcel Falk, Thomas Krüger, Nikolaus Kramer, Christian Albrecht, Hannes Damm und Sandy van Baal.
Eingangs informierte Frau Vizepräsidentin Schlupp die Delegationsmitglieder über die Regularien der Zusammenarbeit im Rahmen des Parlamentsforums. So bestehe der wesentliche Unterschied zur Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) – einem weiteren zwischenparlamentarischen Kooperationsforum im Ostseeraum – darin, dass das Parlamentsforum in drei Sprachen gearbeitet habe und es daher häufig zu Verständigungsschwierigkeiten gekommen sei. Daher seien persönliche Treffen und Begegnungen von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Im Normallfall fänden im Rahmen des Parlamentsforums drei internationale Sitzungen statt. Bei der Expertenanhörung würden Vorschläge für einen gemeinsamen Resolutionsentwurf erarbeitet, über den weiterhin auf der Redaktionskonferenz verhandelt werde. Auf der Jahreskonferenz werde dann die gemeinsame Resolution im Konsens verabschiedet. Den Beschlüssen der Jahreskonferenz stimme der Landtag traditionell auf Basis fraktionsübergreifender Anträge zu und fordere die Landesregierung auf, die Resolutionsforderungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten umzusetzen und den Landtag über die entsprechenden Maßnahmen zu unterrichten. So werde eine wichtige Kontrollfunktion des Parlaments erfüllt. Daher sei es wichtig, nach Möglichkeit eine Beteiligung aller Fraktionen im Resolutionsprozess zu sichern.
Ferner besprach die Delegation die weitere Arbeit des Forums im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine. Diesbezüglich informierte Frau Vizepräsidentin über einen gemeinsamen Brief der deutschen Delegationen an die polnischen Partnerparlamente.
In diesem Brief, entstanden unter Federführung des hiesigen Parlaments, bekunden die Präsidentinnen und Präsidenten sowie Leiterinnen und Leiter der deutschen Delegationen im Parlamentsforum Südliche Ostsee ihre Solidarität mit den polnischen Partnern, insbesondere aus Ermland-Masuren, Pommern und Westpommern, die von den humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine besonders schwer betroffen seien und einen herausragenden Beitrag zur Unterstützung Geflüchteter leisten würden. Zudem werden im gemeinsamen Brief der ungerechtfertigte militärische Angriff und die Invasion, die von der Russischen Föderation gegen die Souveränität, die Unabhängigkeit und das Volk der Ukraine durchgeführt werden, auf das Schärfste verurteilt.
Die deutschen Delegationen sähen angesichts der anhaltenden Verstöße gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts keine Möglichkeit, zur Tagesordnung überzugehen und die Zusammenarbeit mit der Duma des Kaliningrader Gebietes fortzusetzen. Daher wird die Suspendierung der Kaliningrader Gebietsduma von der Jahreskonferenz sowie allen Beratungen im Rahmen des Parlamentsforums Südliche Ostsee vorgeschlagen.
Die Jahreskonferenz, die vom 18. bis 20. September 2022 von der Woiwodschaft Pommern in Danzig ausgerichtet wird, könnte somit einer neuen Fokussierung und einem bedeutsamen persönlichen Austausch über die aktuelle Situation und ihre Auswirkungen auf die Partnerregionen auf deutscher und polnischer Seite dienen.
Tilo Gundlack, MdL bei der 12. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR: Wie beeinflusst der Ukrainekrieg die europäischen Agrarmärkte?
Am 31. März 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack das Land Mecklenburg-Vorpommern online in der 12. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Debatte über den ländlichen Raum
In einem Meinungsaustausch erörterten die Mitglieder der Fachkommission NAT den 8. EU-Kohäsionsbericht und den Stand der Vorbereitungen für den Pakt für den ländlichen Raum. Der Kohäsionsbericht stellt die wichtigsten Veränderungen bei den territorialen Ungleichheiten in den letzten zehn Jahren und die Auswirkungen der Politik auf diese Ungleichheiten heraus. Ein Kernaspekt der Erörterungen waren territoriale Folgenabschätzungen und Prüfungen der Auswirkungen von Maßnahmen und Politikprogrammen auf den ländlichen Raum (“rural proofing“), die laut EU-Mitteilung verstärkt werden sollten, damit den Bedürfnissen und Besonderheiten der verschiedenen Gebiete der EU besser Rechnung getragen wird.
Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik auf regionaler Ebene
Des Weiteren debattierten die Mitglieder der Fachkommission über die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) auf regionaler Ebene. Eine der wichtigsten Neuerungen der GAP, die 2023 in Kraft tritt, ist die Umstellung auf die Umsetzung durch nationale Strategiepläne, welche sowohl die Direktzahlungen an Landwirte und Marktmaßnahmen abdecken als auch die Entwicklung des ländlichen Raums, was bedeutet, dass die Möglichkeit der Auflage regionaler Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums entfällt. Es wurden unter anderem der deutsche, französische und polnische Strategieplan vorgestellt. Die Regionen haben die Möglichkeit, über regionale Verwaltungsbehörden und regionale Begleitausschüsse einbezogen zu werden.
Die Auftaktkonferenz zum Pakt für den ländlichen Raum wird am 15.-16. Juni 2022 stattfinden, auf der die lokale und regionale Ebene Beiträge zur Entwicklung des ländlichen Raums einbringen kann.
Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die EU-Agrarmärkte
Daneben standen die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die EU-Agrarmärkte (die Ukraine hatte nahezu 50% der in der EU konsumierten Pflanzenöle und des in der EU verbrauchten Getreides geliefert) auf der Tagesordnung der Fachkommission. Das exponentielle Wachstum der Düngemittelpreise, die Inflation bei Lebens- und Futtermitteln und der massive Ankauf bestimmter Produkte durch die Volksrepublik China wurden in diesem Zusammenhang ebenso thematisiert wie die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2022. In der Abwägung zwischen Ernährungssicherheit und Boden-, Klima- und Artenschutz wurden unter anderem Möglichkeiten eines effizienteren Landbaus/ der Farm-to-Fork-Strategie der EU und der Verringerung der Lebensmittelverschwendung diskutiert. Dass der Klimawandel zu einer riesigen Frage hinsichtlich der Verfügbarkeit von Lebensmitteln werden wird, unterstrich in der Diskussion Harriet Bradley, Leiterin des Programms GAP und Lebensmittel am Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP).
„Nicht umkehrbare Probleme, die wir zum Beispiel durch den Rückgang der Bestäuberpopulationen, ausgelaugte Böden und ein Weiter-so bei CO2-Emissionen bekommen, dürfen nun nicht für eine kurzfristige Steigerung der Lebensmittelproduktion in Kauf genommen werden. Eine Zeit lang müssen wir mit höheren Lebensmittelpreisen leben, wobei einkommensschwache Haushalte unterstützt werden sollten; eine Hauptsache-Billig-Mentalität schadet unserer Landwirtschaft, den in ihr Tätigen und auch den Konsumenten“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
Außerdem fand eine Debatte über die Bedarfe der europäischen Gesundheitssysteme im Zusammenhang mit Geflüchteten aus der Ukraine und über die europäische Gesundheitsunion statt.
Beratungen ohne Beteiligung der Russischen Föderation - Bruch des Völkerrechts durch russischen Krieg in der Ukraine: Tilo Gundlack, MdL bei der 42. Plenartagung des KGRE
Die hybrid ausgerichtete 42. Tagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE), auf der der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern online vertrat, fand vom 22. bis 24. März 2022 in Straßburg statt.
Auf der Tagesordnung standen die Lage in der Ukraine, deliberative demokratische Elemente in Städten und Regionen, die Einbeziehung von Kindern in die nachhaltige Entwicklung ihrer Städte, Jugend im ländlichen Raum, Fake News und Gewalt gegen Bürgermeister, die Monitoring-Missionen in der Türkei, Großbritannien, Luxemburg und in Deutschland zur Umsetzung der Charta der lokalen Selbstverwaltung sowie Wahlbeobachtungen in Dänemark und Marokko. Außerdem wurden die Bedingungen für unabhängige Kandidaten und für die Opposition bei Kommunal- und Regionalwahlen thematisiert sowie die Vertretung von Diasporagemeinschaften.
Verurteilung des Kriegs in der Ukraine und Ausschluss Russlands aus dem Europarat
Erstmals seit 26 Jahren fand eine Sitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat ohne Beteiligung der Russischen Föderation statt. Seit dem 16. März 2022 ist sie kein Mitglied im Europarat mehr. Bereits am 25. Februar 2022 wurde die Mitgliedschaft Russlands suspendiert als Reaktion auf den schweren Verstoß gegen Satzung und Grundwerte der internationalen Organisation, den der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine darstellt.
Tiny Knox, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, bezeichnete die Entscheidung über den Ausschluss als „höchst traurig“ und „im Europarat nie dagewesen“. Er bedauerte, dass die russischen Bürger dadurch die Unterstützung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verlieren.
In der Debatte über die Lage in der Ukraine gaben der ukrainische Minister für die Entwicklung von Gemeinden und Gebieten, Oleksij Tschernyschow, der Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko, und der Bürgermeister von Mykolaiv, Oleksandr Senkevych, den KGRE-Mitgliedern einen Situationsbericht.
Der Kongress gedachte der tausenden Kriegsopfer in der Ukraine und verabschiedete eine institutionelle Erklärung, in der er die Russische Föderation auffordert, ihren Krieg in der Ukraine sofort bedingungslos einzustellen, das internationale/humanitäre Völkerrecht zu achten und humanitäre Korridore für die sichere Evakuierung der Zivilbevölkerung bereitzustellen.
Der KGRE hat außerdem kurzfristig die Plattform “Cities4Cities“ geschaffen, auf der europäische Städte ukrainischen Städten Unterstützung gewähren können.
Kinder in die nachhaltige Entwicklung von Städten einbeziehen
In seiner Entschließung zur Einbeziehung von Kindern in die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in Städten forderte der Kongress die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Broschüre "Wie du deine Stadt zu einem besseren Ort machen kannst“ und die dazugehörigen Leitlinien zu nutzen, um ihre Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) zu stärken. Er rief die nationalen Verbände der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ferner dazu auf, die Broschüre und die Leitlinien zu übersetzen, zu verbreiten und über Netzwerke weithin bekannt zu machen.
Die Broschüre soll Kindern die SDGs nahebringen und sie ermutigen, sich aktiv an der Umsetzung der SDGs in ihrer Stadt zu beteiligen. Sie enthält Leitlinien für lokale und regionale Behörden, wie sie mit Kindern arbeiten und die Broschüre nutzen können, um die Beteiligung von Kindern an ihrer Nachhaltigkeitspolitik zu fördern.
Jugend im ländlichen Raum stärken
Eine weitere Entschließung und Empfehlungen nahmen die KGRE-Mitglieder zum Thema Jugend in ländlichen Gebieten an und forderten, neben dem Zugang zu Bildung, Beschäftigung, bezahlbarem Wohnraum, öffentlichen Diensten und Teilhabe am öffentlichen Leben eine bestmögliche Vertretung Jugendlicher aus Minderheiten, Migrantengemeinschaften und anderweitig des Schutzes bedürfender Jugendlicher, die Teil der ländlichen Jugend sind. Hierunter fallen auch „queere“ junge Menschen, die sich in ländlichen Lebensbezügen stärker der Diskriminierung oder männlichen/weiblichen Stereotypen ausgesetzt sehen als Menschen aus Städten.
Zudem hielt der Präsident der Konferenz der regionalen gesetzgebenden Versammlungen Europas (CALRE) und Präsident des wallonischen Parlaments in Belgien, Jean-Claude Marcourt mit den Mitgliedern der Regionalen Kammer des KGRE einen Meinungsaustausch ab und bedauerte die Festnahme russischer Anti-Kriegsdemonstranten in der Russischen Föderation.
Weitere Debatten folgten über den demokratischen Pluralismus in der regionalen Regierungsführung, insbesondere über die Beziehung zwischen Mehrheit und Opposition, sowie über die Vertretung von Diaspora-Gemeinschaften in Aufnahmeregionen und Beziehungen zu den Herkunftsregionen.
Ständiger Ausschuss der Ostseeparlamentarierkonferenz suspendiert russische Parlamente
Russische Parlamente und Beobachterinstitutionen wurden angesichts des militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine von der BSPC-Jahreskonferenz sowie allen Sitzungen der BSPC-Arbeitsgremien, Beratungen und Projekten mit sofortiger Wirkung suspendiert.
In einer am 12. März 2022 veröffentlichten Erklärung bekräftigten die Leiterinnen und Leiter der Delegationen im Ständigen Ausschuss der BSPC aus 18 Partnerparlamenten und parlamentarischen Organisationen im Ostseeraum ihre Verurteilung des ungerechtfertigten militärischen Totalangriffs und der Invasion der Russischen Föderation gegen die Souveränität, die Unabhängigkeit und das Volk der Ukraine auf das Schärfste. Sie teilten ihre Entscheidung mit, die russischen Parlamente von der Ostseeparlamentarierkonferenz zu suspendieren, bis eine Zusammenarbeit nach den Grundprinzipien des Völkerrechts wieder möglich sei.
Diese Erklärung folgte auf die Stellungnahme des schwedischen Präsidenten und des deutschen Vizepräsidenten der BSPC vom 25. Februar 2022, in der der BSPC-Vorsitz die Aussetzung der für den 28. Februar geplanten Sitzung des Ständigen Ausschusses bekannt gab und auf die Unmöglichkeit hinwies, die vertrauensvolle parlamentarische Zusammenarbeit angesichts der brutalen Waffengewalt, die durch Parlamentsbeschlüsse zu Donezk und Luhansk eingeleitet worden sei, fortzusetzten.
Die Präsidentin des Landtages Birgit Hesse führt aus: „Seit 31 Jahres verfolgt die Ostseeparlamentarierkonferenz das Ziel der friedlichen und engen Nachbarschaft auf der Grundlage der Demokratie, der Menschenrechte, der Rechtstaatlichkeit und der Achtung des Völkerrechts. Die anhaltenden militärischen Angriffe der Russischen Föderation bedrohen den Frieden und Stabilität in ganz Europa und verstoßen zutiefst gegen die Grundprinzipien, die sowohl in der Geschäftsordnung der BSPC verankert sind, als auch in ihren Entschließungen wiederholt betont werden. Aus diesem Grund unterstützt auch der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Suspendierung der russischen Parlamente von der Ostseeparlamentarierkonferenz.“
HELCOM: Absage der Sitzung und Erklärung zur Ukraine
In Hinblick auf die aktuelle politische Situation setzte der deutsche HELCOM-Vorsitz die für den 3.–4. März 2022 geplante Sitzung der Helsinki Kommission bis auf Weiteres aus und veröffentlichte eine Erklärung zur Ukraine.
Am 2. März 2022 gab die deutsche HELCOM-Präsidentschaft bekannt, dass die jährliche Sitzung der Helsinki Kommission (HELCOM) auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, und veröffentlichte eine Erklärung zur Situation in der Ukraine. Darin verurteilen die Europäische Union und die HELCOM-Vertragsparteien, die EU-Mitgliedsstaaten sind, die unprovozierte und ungerechtfertigte Anwendung militärischer Gewalt durch die Russische Föderation gegen die Ukraine – einen souveränen Staat, der Beobachterstatus bei HELCOM inne hat. Der Einmarsch in die Ukraine stelle einen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen sowie die Grundprinzipien des Völkerrechts dar. Im Einklang mit ihren jeweiligen Positionen erklärten die Vertragsparteien des Helsinki-Übereinkommens, die Mitglieder der Europäischen Union sind, dass sie an der für den 3.–4. März angesetzten Sitzung, an der auch Russland als HELCOM-Vertragspartei präsent sein sollte, nicht teilnehmen könnten. Zudem sind alle weiteren HELCOM-Sitzungen und Arbeitsgruppentreffen bis zum 1. April 2022 ausgesetzt.
Der Vorsitz der Ostseeparlamentarierkonferenz, die seit 2002 Beobachterstatus bei der HELCOM hat, sagte ebenfalls die für den 28. Februar angesetzte Sitzung ihres Ständigen Ausschusses ab und veröffentlichte eine Erklärung zum Krieg in der Ukraine.
Die Erste Vizepräsidentin des Landtages und Beobachterin der Ostseeparlamentarierkonferenz bei der Helsinki Kommission, Frau Beate Schlupp, unterstützt die Entscheidung des deutschen HELCOM-Vorsitzes und kommentiert: „Die EU-Mitgliedsstaaten als Vertragsparteien des Helsinki-Übereinkommens, Deutschland als die vorsitzende Vertragspartei und somit auch Mecklenburg-Vorpommern, das aktuell den HELCOM-Vizevorsitz hat, sind sich einig: Der Angriff auf einen souveränen Staat verstößt gegen Wort und Geist des Helsinki-Übereinkommens, das eine engere Zusammenarbeit auf der Grundlage friedlicher Kooperation und gegenseitigen Verständnisses begrüßt. Eine solche Zusammenarbeit ist im Moment unmöglich.“
Ostseeparlamentarierkonferenz – Kooperationsform eingefroren
Aufgrund des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine wurde die für Montag, den 28. Februar angesetzte Sitzung des Ständigen Ausschusses der BSPC auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Der BSPC-Vorsitz erklärt, dass der Einsatz von Waffengewalt gegen die Grundprinzipien der parlamentarischen Kooperation im Ostseeraum verstoße, die unter den gegebenen Umständen nicht fortgesetzt werden könne.
Am 25. Februar 2022 veröffentlichten der schwedische Präsident und der deutsche Vizepräsident der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) eine gemeinsame Erklärung zum Krieg in der Ukraine. In dieser Erklärung verurteilen die Abgeordneten Herr Pyry Niemi als Präsident und Herr Johannes Schraps als Vizepräsident der BSPC den ungerechtfertigten Angriff der Russischen Föderation auf die Souveränität, die Unabhängigkeit und das Volk der Ukraine auf das Schärfste. Das Vorgehen des russischen Präsidenten stelle eine Bedrohung für Frieden und Stabilität in Europa und in der ganzen Welt dar und verstoße gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts sowie gegen die Grundlagen der vor 31 Jahren gegründeten Ostseeparlamentarierkonferenz. Aus diesem Grund teilte der BSPC-Vorsitz seine Entscheidung mit, die für den 28. Februar angesetzte Sitzung des Ständigen Ausschusses – des zentralen Entscheidungsgremiums der BSPC – bis auf Weiteres auszusetzten.
Die Präsidentin des Landtages, Frau Birgit Hesse, teilt diesen Ansatz und erklärt: „Mein Mitgefühl ist mit allen, die von den militärischen Angriffen Russlands auf die Ukraine in Mitleidenschaft gezogen werden. Die in mehreren russischen Städten stattfindenden Proteste gegen den Krieg zeigen, dass es auch ein anderes Russland gibt, das Teil der Völkergemeinschaft sein möchte und in Frieden mit den Nachbarn leben will. Lassen Sie uns darauf hinarbeiten, dass wir die Zusammenarbeit im Ostseeraum basierend auf den gemeinsamen Grundwerten der Demokratie und Rechtstaatlichkeit, der Menschenrechte und der guten Nachbarschaft weiter fördern können; ich erinnere an Artikel 11 der Verfassung unseres Landes. Derzeit gibt es leider keine Möglichkeit, die vertrauensbasierte parlamentarische Zusammenarbeit fortzusetzen.“
Am 1. März sind die Abgeordneten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu einer Dringlichkeitssitzung zusammengekommen und nahmen mehrheitlich einen durch die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD und DIE LINKE gemeinsam erarbeiteten Antrag mit dem Titel „Klare Haltung einnehmen zum militärischen Vorgehen Russlands gegen die Ukraine und dessen Konsequenzen für die Landespolitik“. Nicht durchsetzen konnte sich hingegen die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag unter der Überschrift „Auf russische Aggression besonnen reagieren – Kein Zurück zum Kalten Krieg“.
Tilo Gundlack, MdL bei der 11. ECON-Sitzung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel
Am 25. Februar 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der online ausgerichteten 11. ECON-Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Wirtschaftspolitische Steuerung: Weitreichende Forderung des AdR nach Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit in der EU-Steuerpolitik
Ein Stellungnahmeentwurf der Fachkommission ECON befasste sich mit dem Vorhaben der EU-Kommission, die europäischen Wirtschafts- und Haushaltsregeln zu reformieren. Die Mitteilung der EU-Kommission COM(2021) 662 final bewertet, wie sich die veränderten Umstände nach der COVID-19-Krise auf die wirtschaftspolitische Steuerung auswirken, und nimmt die Debatte über die Überprüfung des Rahmens wieder auf.
Die Fachkommission ECON stellte in der von ihr verabschiedeten Stellungnahme dazu fest, dass die Staatsverschuldung infolge der COVID-19-Bewältigungsmaßnahmen zugenommen habe: 2020 stieg der öffentliche Schuldenstand um 13 Prozentpunkte auf 92 % des BIP in der gesamten EU und auf 100 % des BIP im Euro-Währungsgebiet, nachdem die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes aktiviert worden war. Die Stellungnahme plädierte daher für eine Beibehaltung ebendieser Ausweichklausel, bis der wirtschaftspolitische Steuerungsrahmen überarbeitet worden ist. Dies sollte aus Sicht des AdR unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sowie unter Berücksichtigung der hohen öffentlichen Schulden, die sich nur schrittweise reduzieren ließen, sowie vielfältigerer Indikatoren geschehen. Die AdR-Stellungnahme forderte einen Legislativvorschlag der EU-Kommission bis Ende 2022 zur Überarbeitung des Steuerungsrahmens. Auch solle die EU-Kommission prüfen, ob die lokalen Gebietskörperschaften von der Anwendung der Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts ausgenommen werden können.
Eine zentrale operative Regel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur schrittweisen Reduzierung der Schuldenquote sei ferner notwendig, ebenso eine konjunkturbereinigte antizyklische Stabilisierung. Aus Sicht des AdR sollten des Weiteren die öffentlichen Ausgaben im Zuge der Kofinanzierung der Struktur- und Investitionsfonds sowie für Projekte im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele und des Grünen Deals aus der Rechnungsführung ausgenommen werden („goldene Kofinanzierungsregel“). Ein Monitoring soll durch die nationalen Räte für Finanzpolitik und den Europäischen Fiskalausschuss abgesichert werden. Auch sprach sich die Stellungnahme für eine Begrenzung des jährlichen Wachstums der Gesamtheit der Staatsausgaben aus, die Trendwachstum und Schuldenstand beachtet.
Gleichzeitig äußerte die Stellungnahme die Befürchtung, dass durch die Einstufung der Gas- und Atomenergie als nachhaltige Energien im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung Anreize gegeben werden, die dem zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien zuwiderlaufen.
Zusätzlich stellte die AdR-Stellungnahme den Erfolg des EU-Programms SURE heraus, das mit durch die EU-Kommission begebenen Anleihen finanziert wird, und forderte die EU-Kommission auf, als Folgemaßnahme zu SURE ein Weißbuch mit politischen Optionen für die Einrichtung einer ständigen europäischen Arbeitslosenrückversicherung vorzulegen.
Die Stellungnahme vertrat den Standpunkt, dass in der EU-Steuerpolitik die Beschlussfassung nach dem Einstimmigkeitsprinzip zugunsten der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit aufgegeben werden sollte. Dieser Empfehlung liegt das Argument einer besseren Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Steuerbereich und eines erleichterten Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten zugrunde.
Darüber hinaus führten die AdR-Mitglieder einen ersten Meinungsaustausch über einen Stellungnahmeentwurf zum digitalen Zusammenhalt durch und diskutierten zum Thema elektronische öffentliche Auftragsvergabe. Hierfür gelten ab Oktober 2023 neue Standardformulare, die nur noch in elektronischer Form vorgehalten werden.
Tilo Gundlack, MdL bei der 148. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel – der ländliche Raum sowie Umwelt- und Klimaschutz im Mittelpunkt
Vom 26.-27. Januar 2022 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der online ausgerichteten 148. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU debattierten unter anderem mit den EU-Kommissaren für Demografie, Dubravka Šuica, und Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, über die Entwicklung des ländlichen Raums. Zudem war die Umsetzung der Kohäsionspolitik Gegenstand einer Debatte mit EU-Kommissarin Elisa Ferreira und EIB-Vizepräsidentin Lilyana Pavlova. Auch wurden die Verkehrspolitik mit EU-Kommissarin Adina Valean und die Verteidigung europäischer Werte im Rahmen der Adamovicz-Preisverleihung mit EU-Kommissarin Vera Jourova diskutiert.
Henriette Reker, Oberbürgermeisterin von Köln, die 2015 selbst Opfer einer politisch motivierten Messerattacke wurde, erhielt den Preis, der zu Ehren des 2019 ermordeten Danziger Bürgermeisters Paweł Adamowicz gestiftet wurde. Dieser hatte sich unter anderem für die Gleichstellung der LGBTIQ-Community und die Integration von Flüchtlingen engagiert.
Sechs Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung wurden von den AdR-Mitgliedern verabschiedet.
Entschließung zur Konferenz über die Zukunft Europas und Regionaldebatte
Kernelemente der Konferenz zur Zukunft Europas sind Plenartagungen, in denen politische Vertreter diskutieren, sowie europäische Bürgerforen, in denen Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedstaaten künftige Herausforderungen und ihre Erwartungen an die EU formulieren. Zudem können sich die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch auf einer mehrsprachigen digitalen Plattform sowie in dezentralen Veranstaltungen einbringen.
Die AdR-Mitglieder nahmen auf ihrer 148. Plenartagung eine Entschließung zur Konferenz über die Zukunft der EU an, mit der sie sich unter anderem dafür einsetzen, das Demokratiedefizit der EU zu verringern. „In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, dass die Empfehlungen der Menschen zur Zukunft der EU sich am Ende in konkreten Ergebnissen widerspiegeln und dass sie bei Ablehnung ihrer Vorschläge eine nachvollziehbare Erläuterung der Gründe erhalten“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, der einen entsprechenden Änderungsantrag zur AdR-Stellungnahme mit eingebracht hat. Der AdR trat dafür ein, dass die EU-Bürgerschaft noch viel stärker in die EU-Politik eingebunden wird, indem die politische Vertretung der Wähler auf allen Regierungsebenen gestärkt und die Bürgerdialoge verstetigt werden. Rückschritte in der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit müssten gemäß der Entschließung zur Aussetzung von EU-Geldern und zu Finanzkorrekturen führen. Daneben forderten die AdR-Mitglieder, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften institutionell in die Umwelt-, Klima- und Energiepolitik eingebunden werden und hier einen direkten Zugriff auf EU-Mittel erhalten. Die Kompetenzen der EU im Gesundheitsbereich sollten nach Auffassung des AdR durch Vertragsänderungen vertieft und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesem Bereich ausgebaut werden. In der Steuerpolitik der EU solle das Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben werden. Hierbei sollte auch die Entschließung der Landtagspräsidentinnen und –präsidenten berücksichtigt werden.
Die angenommene Entschließung des AdR zur bis voraussichtlich Mai 2022 laufenden EU-Zukunftskonferenz bildet die Grundlage für ein Manifest, das auf einem Gipfel des AdR in Marseille im März 2022 verabschiedet werden soll.
Langfristige Vision für den ländlichen Raum – Für ein Beachtung der ländlichen Gebiete in den Strategien und Investitionen der Kohäsions- und Gemeinsamen Agrarpolitik
Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Europäische Kommission hat Ende 2021 als Teil ihrer langfristigen Vision für den ländlichen Raum einen Aktionsplan sowie den Pakt für den ländlichen Raum ins Leben gerufen, welchen Behörden und andere Akteure durch ihre Registrierung online unterstützen können. Ein Handbuch und ein Instrumentarium zur Erlangung von EU-Mitteln für den ländlichen Raum sollen laut EU-Kommissarin Šuica im März 2022 folgen.
Eine Kernforderung der AdR-Stellungnahme zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU, die während der 148. AdR-Plenartagung angenommen wurde, bestand darin, dass in allen Politikbereichen der EU der Aufbau beidseitig vorteilhafter Verbindungen zwischen Stadt und Land im Einklang mit den Zielen des territorialen Zusammenhalts verankert werden sollte. Dabei müssten die starken Wechselwirkungen zwischen ländlichen und städtischen Gebieten optimal genutzt werden. Das derzeitige auf der Unterscheidung Stadt-Land basierende Modell solle durch eines ersetzt werden, das auf einem gemeinsamen und ausgeglichenen Verhältnis zwischen Stadt und Land beruht. Dieses Modell solle Ausgleichsmechanismen vorsehen, um gegenseitige Synergien zu ermöglichen. Die Stellungnahme drängte auch darauf, für den ländlichen Raum besonders relevante Indikatoren (z. B. prozentualer Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu öffentlichen Verkehrsdiensten, Arbeitsvermittlungsdiensten, digitalen, Gesundheits- oder Kulturdienstleistungen) im Rahmen des Europäischen Semesters einzuführen, um sicherzustellen, dass die Vision für die Zukunft der ländlichen Gebiete der Union – vor allem in dünn besiedelten Gebieten – Teil des Instrumentariums der EU für die regelmäßige wirtschaftliche Überprüfung der Ziele und Vorgaben ist. Gebiete der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte oder solche mit sehr geringer Bevölkerungsdichte oder mit einem durchschnittlichen Bevölkerungsrückgang von mehr als 1 % zwischen 2007 und 2017 sollten aus Sicht des AdR besondere Hilfen erhalten.
Neben quantitativen Mindestzielen für die Erbringung von Dienstleistungen und ausreichenden Investitionen in das Energienetz und in aSpeicherkapazitäten forderte der AdR zudem eine Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in den territorialen Folgenabschätzungen gemeinsamer europäischer Vorhaben.
In der Bioökonomie und dabei insbesondere einer die ökologischen Grundlagen erhaltenden Landwirtschaft, regionalen Ernährungssystemen, Mobilität, digitaler Konnektivität, sozialer und kultureller Vitalität sowie Innovationen im Bereich sozialer Daseinsvorsorge und erneuerbaren Energien machte der AdR die wichtigsten strategischen Bereiche für die lokale und regionale Zusammenarbeit im Rahmen des Pakts für den ländlichen Raum aus.
Außerdem wurde in der Stellungnahme Bedauern geäußert, dass der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Zeitraum 2021-2027 nicht mehr Teil der Verordnung für die Kohäsionspolitik ist. Der Haushalt für den ELER für 2021–2027 beläuft sich auf 95,5 Mrd. Euro, darunter ein Zuschuss von 8,1 Mrd. Euro aus dem Aufbauinstrument Next Generation EU, mit dem die Folgen der COVID-19-Pandemie ausgeglichen werden sollen. Die Regeln für die Finanzhilfen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2021–2022 sind in der am 23. Dezember 2020 verabschiedeten Übergangsverordnung festgelegt. Mit dieser waren vor allem die bestehenden Vorschriften, die ursprünglich auf den Zeitraum 2014–2020 begrenzt waren, verlängert worden.
Die Ausarbeitung der Leitlinien zur Stärkung der Maßnahmen zur Unterstützung und zur Finanzierung der ländlichen Gebiete auf EU-Ebene erst für den Programmplanungszeitraum 2028-2034 vorzusehen, hielt der AdR demgegenüber für verspätet. Die Stellungnahme schlug in diesem Zusammenhang vor, dass sowohl in den operationellen kohäsionspolitischen Programmen als auch in den anderen europäischen Programmen für Direktzahlungsinterventionen (Horizont Europa, Fazilität „Connecting Europe“ oder „Kreatives Europa“) ein Mindestanteil der EU‑Mittel für ländliche Gebiete zugunsten von nichtlandwirtschaftlichen Projekten zweckgebunden wird.
In einem entsprechenden Änderungsantrag setzte sich der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack auch für eine Einbeziehung der ländlichen Perspektive in die EU-Zukunftskonferenz (s.u.) ein: „Die Konferenz zur Zukunft Europas muss der Bevölkerung in ländlichen Gebieten Rechnung tragen, um auch ihre Ideen, Bedürfnisse und Potenziale zu berücksichtigen und ihre Teilhabe am europäischen Projekt sicherzustellen. Gleichzeitig hat die ländliche Lebensweise ein gutes Image verdient, denn ihr sind eine Reihe kultureller und sozialer Vorteile eigen“, so Tilo Gundlack, MdL.
Lokale und regionale Behörden für eine beschleunigte Umsetzung der EU-Bestäuberinitiative
Eine weitere vom AdR angenommene Stellungnahme bezog sich auf den Bericht COM(2021) 261 final der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber aus dem Jahr 2018. Etwa ein Zehntel der europäischen Arten der Bienen und Schmetterlinge ist vom Aussterben bedroht, ein Drittel ist im Rückgang begriffen. Allgemein ist die Vielfalt der wilden Bestäuberinsekten, auch der Schwebfliegen und Motten, dramatisch zurückgegangen, was die Wohlfahrt des Menschen gefährdet. Der Bericht beleuchtet Maßnahmen unter anderem in Bezug auf den für Bestäuber schädlichen Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln sowie auf die Verknappung ihres Lebensraums.
Den rein wirtschaftlichen Wert der Bestäuberinsekten für den EU-Pflanzenbau hat die EU-Kommission in dem Bericht mit 3,7 Mrd. Euro jährlich beziffert. In Reaktion auf die Beanstandung des EU-Rechnungshofes, dass es an LIFE-Projekten zum Schutz von Arten mangele, die nicht durch EU-Recht im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützt sind, plante die EU-Kommission, im mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramm 2021-2024 vorzuschlagen, den EU-Kofinanzierungssatz für die am stärksten gefährdeten Arten gemäß der europäischen Roten Liste zu erhöhen. Im Übrigen ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Schutzmaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik erheblich verstärken müssen. Die Behörden der nationalen, regionalen und lokalen Ebene werden angeregt, Bestäuberstrategien zu erarbeiten und können dazu Vorlagen verwenden. Informationen über existierende (sub-)nationale Initiativen sind hier auffindbar.
Die AdR-Stellungnahme äußerte angesichts des fortgesetzten Trends einer rückläufigen europäischen Bestäuberpopulation Besorgnis, setzte sich für eine Stärkung heimischer Blühpflanzenarten sowie für eine verantwortliche Stadt- und Flächennutzungsplanung ein und begrüßte die Überprüfung der Initiative für Bestäuber der EU-Kommission sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema. Die Stellungnahme betonte auch, dass das gesamte Ausmaß der Umweltverschmutzung über Pestizide hinaus in vollem Umfang untersucht und angegangen werden müsse, wie beispielsweise die Tragweite der „Lichtverschmutzung“ mit ihren nachweislich großen Auswirkungen auf Bestäuber. Daneben forderte der AdR rechtsverbindliche Ziele für Bestäuber als Teil der im Rahmen der EU‑Biodiversitätsstrategie anstehenden Kommissionsinitiative zur Wiederherstellung der Natur.
Für Mecklenburg-Vorpommern belegte die vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlichte Halbzeitbilanz zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes bereits 2017, dass es noch erheblicher Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch zum Schutz der Bestäuber bedürfe.
EU-Aktionsplan zur Beendigung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden
Laut EU-Mitteilung COM(2021) 400 final hat sich die EU entschieden, auf ein sauberes, kreislaufwirtschaftlich orientiertes Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, dessen Fundament ein wiederhergestelltes, gesundes natürliches Ökosystem, die Verhinderung jedes weiteren Verlusts an biologischer Vielfalt und eine gesunde, schadstofffreie Umwelt für all ihre Bürger ist. Der entsprechende Aktionsplan erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt und verbindet alle bereits laufenden und geplanten Anstrengungen zu einer ganzheitlichen Strategie, die die Verhütung von Umweltverschmutzung an erste Stelle setzt. Er erwähnt auch die Überarbeitung verschiedener EU-Rechtsakte wie z.B. der Trinkwasserrichtlinie, der Badegewässerrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser, der Vorschriften über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU und Verordnung (EG) Nr. 166/2006) und der EU-Abfallgesetze.
In seinen Empfehlungen zum EU-Aktionsplan bezüglich Schadstofffreiheit betonte der AdR das schwerwiegende Problem der Umweltverschmutzung und begrüßte den EU-Aktionsplan. Wichtig sei, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit anderen Projekten und Initiativen deckten und diese im Einklang miteinander stünden. Der AdR brachte die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Schadstoffbelastung Konsequenz eines nicht nachhaltigen Konsumverhaltens und nur durch ein Kreislaufwirtschaftsmodell zu lösen sei. Dabei betonte er auch die EU-Initiative für nachhaltige Produkte und die Bedeutsamkeit der Raumplanung (grüne und blaue Infrastruktur, d.h. Begrünung und aquatische – auch naturnahe/künstlich angelegte – Ökoysysteme) für die Verbesserung der Umwelt. Ferner müssten die Ziele regelmäßig aktualisiert werden. Die EU-Kommission wurde in der vom AdR angenommenen Stellungnahme aufgefordert, mehr Ehrgeiz für die Etablierung weiterer Maßnahmen zu zeigen. Im Aktionsplan wird die Gesundheit der Menschen betont; dies befürwortete der AdR. Er hob aber auch hervor, dass eine enge Zusammenarbeit aller europäischen Staaten unverzichtbar sei. Die AdR-Stellungnahme unterstrich außerdem, dass die Branchen und einzelnen Unternehmen als Verursacher an der Eindämmung mitzuwirken hätten und sich auch an den Kosten der Maßnahmen beteiligen bzw. diese übernehmen sollten.
Weiterhin kritisierte der AdR, dass viele Maßnahmen nicht ausreichend seien, und die Unterstützungsplattform zur Umsetzung zeige sich als unzureichend. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Initiativen gezielt und auch individuell für einzelne Regionen gestaltet würden. Die EU-Kommission solle hier besonders auf naturbasierte Lösungen setzen, da diese nachhaltig und langfristig kostengünstiger seien.
In Bezug auf die Luftverschmutzung wurde darauf hingewiesen, dass in ihr das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko Europas bestehe. Der AdR begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission, die Luftqualitätsnormen an aktuelle Empfehlungen der WHO anzugleichen. Die ursprüngliche Forderung des AdR, die neue Euro-7-Abgasnorm in allen Verbrennerfahrzeugen Anwendung finden zu lassen, fand in die abschließende Stellungnahme zum 148. AdR-Plenum keinen Eingang.
In Bezug auf das Wasser hat die Kommission das Ziel gesetzt, 30% weniger Mikroplastik freizusetzen. Dies begrüßte der AdR, wies aber auch darauf hin, dass der Begriff „Mikroplastik“ genauer zu definieren sei. Der AdR empfahl, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen – hier gehe es besonders um Gefahren für das Trinkwasser. Bezüglich der Wasserwiederverwendung sollten aus Sicht des AdR die Mindestanforderungen der o.g. EU-Verordnung auf den Einsatz für die Bewässerung von kommunalen Grünanlagen, Parks, Gärten und öffentlichen Grünflächen ausgeweitet werden. Fortschritte in Bezug auf Mikroplastik, Arzneimittelrückstände und neu auftretende Stoffe (z.B. per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, PFAS) sowie bezüglich der Nährstoffrückgewinnung verspricht sich der AdR von der Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser. Er sah außerdem die Notwendigkeit rechtsverbindlicher Grenzwerte für die Kunststoffproduktion.
Auch Lärm ist eine große, von der EU-Kommission identifizierte Belastung für Gesundheit und Umwelt. Deshalb forderte der AdR die EU-Kommission und die regionalen und lokalen Parlamente dazu auf, mehr Daten über die örtliche Lärmbelastung zu erheben und verbindliche Richtlinien zu schaffen. Er plädierte dafür, von Maßnahmen der Lärmminderung zur Lärmverhinderung überzugehen und setzte sich für eine bessere Um- und Durchsetzung der Kartierungs- und Berichterstattungspflichten gemäß der Umgebungslärmrichtlinie ein.
In Bezug auf die Bodengüte äußerte der AdR, dass Kunststoffe auf Deponien sowohl Grundwasser als auch Böden verschmutzten und dass es rechtsverbindlicher Grenzwerte bedürfe, um eine optimale Bewirtschaftung und eine gute Bodenqualität zu ermöglichen. Dabei müsse aber auch auf die großen regionalen Unterschiede der Bodenbeschaffenheit geachtet werden. Ein einheitlicher Nachweis über Herkunft und Qualität in den EU-Mitgliedstaaten sei von entscheidender Bedeutung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um den Transport und die Nutzung kontaminierter Böden in allen Regionen zu unterbinden und Verursacher leichter zur Rechenschaft ziehen zu können. Wichtig sei es auch, die Landwirte über bodenfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu unterrichten und bei den Grenzwerten historische Einträge zu berücksichtigen.
Der AdR wies darauf hin, dass die Maßnahmen zielgerichteter und auch strenger sein müssten, um eine Überlastung der Umwelt zu verhindern.
Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr: Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Verschärfung der CO2-Emissionsnormen
Da es laut Bewertung der Richtlinie 2014/94/EU noch kein umfassendes und vollständiges EU-weites Infrastrukturnetz für alternative Kraftstoffe gibt und der Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für e-Fahrzeuge beschleunigt werden muss, soll Verordnungsvorschlag COM(2021) 559 final als Teil des „Fit-für-55“-Pakets die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit (u.a. hinsichtlich angemessener Nutzerinformation und Zahlungsoptionen) eines dichten, weitgespannten Netzes von interoperablen Mindestinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sicherstellen und die vorgenannte Richtlinie aufheben. Die diesbezüglich vom AdR verabschiedete Stellungnahme setzte sich unter anderem dafür ein, dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugemissionen Rechnung zu tragen und nicht nur die Auspuffemissionen als Ausschlusskriterium für den Binnenmarkt ab 2035 anzulegen. Zudem empfahl der AdR einen aus EU-Fonds-Mitteln gespeisten europäischen Mechanismus für einen gerechten Übergang der Automobilbranche und –regionen sowie Unterstützung mit EU-Mitteln für die Realisierung der abstandsbezogenen EU-weiten Zielvorgaben für die Ladeinfrastruktur bei Vorliegen schwieriger regionaler Faktoren wie geringer Bevölkerungsdichte und ungünstigen geografischen Gegebenheiten. In gegenüber der EU-Kommission begründeten Fällen sollten laut dem AdR auch Ausnahmen hinsichtlich der Höhe der Ladeleistung und Abstände der Ladepunkte möglich sein. Er trat in puncto Ladeleistung allerdings insgesamt für höhere Zielvorgaben ein als die EU-Kommission. Regionen, in denen sich eine vollständige Elektrifizierung der Straßenfahrzeuge aufgrund geografischer oder klimatischer Bedingungen schwierig gestaltet, sollten aus Sicht des AdR aus den einschlägigen EU-Fonds unterstützt werden. Die verschärften CO2-Emissionsnormen sollten laut der verabschiedeten AdR-Stellungnahme nur dann technologieneutral in Bezug auf die Erreichung der festgelegten Flottenziele sein, wenn die CO2-Emissionen des genutzten Kraftstoffs sowie die bei seiner Produktion entstehenden Emissionen berücksichtigt werden. Zu den emissionsfreien Fahrzeugen zählen derzeit Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge, zu denen auch leistungsfähige Plug-in-Hybridfahrzeuge und mit fortschrittlichen Biokraftstoffen und Biogas sowie mit regenerativen E-Fuels betriebene Fahrzeuge gehören, können laut der AdR-Stellungnahme für den Übergang weiterhin eine Rolle spielen.
Der AdR trat des Weiteren dafür ein, dass die Bedienungsanleitung der Ladepunkte für die Verbraucher möglichst einheitlich, die Abläufe standardisiert und die Nutzung intuitiv sind und durch Icons sich leicht erschließen lassen; eine Sprachauswahl solle zudem angeboten werden, und die Kompatibilität mit den Betriebssystemen gängiger elektronischer Geräte (z. B. Smartphone, Tablet) müsse gewährleistet sein.
Für eine Einbeziehung der Regionen und Städte in die Weiterentwicklung der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027
Die AdR-Stellungnahme zum Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, COM(2021) 323 final, mit dem die EU-Kommission den grünen und digitalen Wandel der Arbeitswelt, eine erhöhte Prävention und auch COVID-19 in den Blick nimmt, setzte sich für eine Einbeziehung der Regionen und Städte sowie aller Kategorien von Arbeitnehmern ein (z.B. atypisch Beschäftigter, Plattformarbeiter). Sie empfahl ferner eine Initiative zur psychischen Gesundheit. Der AdR sprach sich für eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen in er Telearbeit aus, wies auf den Zusammenhang zwischen Alterung der Erwerbsbevölkerung und Sicherheit/Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hin sowie auf die wichtige Einbindung der Sozialpartner beim Thema Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz. Er begrüßte außerdem die geplante Überarbeitung der Richtlinie für Bildschirmarbeit, der Arbeitsstättenrichtlinie sowie der Vorschriften für gefährliche Chemikalien/Asbest- und Bleigrenzwerte.
Auch debattierten die AdR-Mitglieder über die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Wirtschaft nach der Gesundheitskrise und angesichts der klimatischen Herausforderungen in den vom Tourismussektor abhängigen Regionen sowie über Wege zu einer strategischen Autonomie der EU. Sie nahmen überdies eine Stellungnahme zum Thema Geschlechtergleichheit im Kontext des Klimawandels an.
Tilo Gundlack, MdL bei der 148. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel – der ländliche Raum und Klimaschutz im Mittelpunkt
Vom 26.-27. Januar 2022 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der online ausgerichteten 148. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) vertreten.
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU werden unter anderem mit den EU-Kommissaren für Demografie, Dubravka Šuica, und Landwirtschaft, Janusz Wojciechowski, über die Entwicklung des ländlichen Raums debattieren. Zudem wird die Umsetzung der Kohäsionspolitik Gegenstand einer Debatte mit EU-Kommissarin Elisa Ferreira und EIB-Vizepräsidentin Lilyana Pavlova sein. Auch werden die Verkehrspolitik mit EU-Kommissarin Adina Valean und die Verteidigung europäischer Werte im Rahmen der Adamovicz-Preisverleihung mit EU-Kommissarin Vera Jourova diskutiert werden.
Sechs Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung stehen auf der Tagesordnung des AdR.
Langfristige Vision für den ländlichen Raum
Die Europäische Kommission hat Ende 2021 den Pakt für den ländlichen Raum ins Leben gerufen. Damit sind alle interessierten öffentlichen und privaten Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eingeladen, sich für die gemeinsamen Ziele einzusetzen, die in der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete zum Ausdruck kommen, und sich an der Umsetzung und Entwicklung des Pakts für den ländlichen Raum zu beteiligen. Den Pakt können Behörden und andere Akteure durch ihre Registrierung on-line unterstützen. Eine Auftaktveranstaltung findet im Juni 2022 statt.
Über den Entwurf der Stellungnahme der AdR-Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT, s. Beitrag vom 22. November 2021) zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU werden die AdR-Mitglieder während der 148. AdR-Plenartagung abstimmen.
Für eine beschleunigte Umsetzung der EU-Bestäuberinitiative
Ein weiterer Stellungnahmeentwurf des AdR bezieht sich auf den Bericht COM(2021) 261 final der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Initiative für Bestäuber aus dem Jahr 2018. Etwa ein Zehntel der europäischen Arten der Bienen und Schmetterlinge ist vom Aussterben bedroht, ein Drittel ist im Rückgang begriffen. Allgemein ist die Vielfalt der wilden Bestäuberinsekten, auch der Schwebfliegen und Motten, dramatisch zurückgegangen, was die Wohlfahrt des Menschen gefährdet. Der Bericht beleuchtet Maßnahmen unter anderem in Bezug auf den für Bestäuber schädlichen Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln sowie auf die Verknappung ihres Lebensraums.
Den rein wirtschaftlichen Wert der Bestäuberinsekten für den EU-Pflanzenbau hat die EU-Kommission in dem Bericht außerdem mit 3,7 Mrd. Euro jährlich beziffert. In Reaktion auf die Beanstandung des EU-Rechnungshofes, dass es an LIFE-Projekten zum Schutz von Arten mangele, die nicht durch EU-Recht im Rahmen der Habitat-Richtlinie geschützt sind, plante die EU-Kommission, im mehrjährigen LIFE-Arbeitsprogramm 2021-2024 vorzuschlagen, den EU-Kofinanzierungssatz für die am stärksten gefährdeten Arten gemäß der europäischen Roten Liste zu erhöhen. Im Übrigen ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Schutzmaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik erheblich verstärken müssen. Die Behörden der nationalen, regionalen und lokalen Ebene werden angeregt, Bestäuberstrategien zu erarbeiten und können dazu Vorlagen verwenden. Informationen über existierende (sub-)nationale Initiativen sind hier auffindbar.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf äußert angesichts des fortgesetzten Trends einer rückläufigen europäischen Bestäuber-Population Besorgnis, setzt sich für eine Stärkung heimischer Blühpflanzenarten sowie für eine verantwortliche Stadt- und Flächennutzungsplanung ein und begrüßt die Überprüfung der Initiative für Bestäuber der EU-Kommission sowie die Entschließung des Europäischen Parlaments und die Schlussfolgerungen des Rates zu diesem Thema. Der Entwurf betont auch, dass das gesamte Ausmaß der Umweltverschmutzung über Pestizide hinaus in vollem Umfang untersucht und angegangen werden muss, wie beispielsweise das Ausmaß der „Lichtverschmutzung“ mit ihren nachweislich großen Auswirkungen auf Bestäuber, gegen die aber nach wie vor nichts unternommen werde.
EU-Aktionsplan zur Beendigung der Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden
Laut EU-Mitteilung COM(2021) 400 final hat sich die EU entschieden, auf ein sauberes, kreislaufwirtschaftlich orientiertes Wirtschaftsmodell hinzuarbeiten, dessen Fundament ein wiederhergestelltes, gesundes natürliches Ökosystem, die Verhinderung jedes weiteren Verlusts an biologischer Vielfalt und eine gesunde, schadstofffreie Umwelt für all ihre Bürger ist. Der Aktionsplan erläutert die Vision einer schadstofffreien Welt und verbindet alle bereits laufenden und geplanten Anstrengungen zu einer ganzheitlichen Strategie, die die Verhütung von Umweltverschmutzung an erste Stelle setzt.
Der EU-Aktionsplan erwähnt die Überarbeitung verschiedener EU-Rechtsakte wie z.B. der Trinkwasserrichtlinie, der Badegewässerrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über Behandlung von kommunalem Abwasser, der Vorschriften über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU und Verordnung (EG) Nr. 166/2006) und der EU-Abfallgesetze.
In seinen Empfehlungen zum EU-Aktionsplan bezüglich Schadstofffreiheit betont der AdR das schwerwiegende Problem der Umweltverschmutzung und begrüßt den EU-Aktionsplan. Wichtig sei, dass sich die vorgeschlagenen Maßnahmen mit anderen Projekten und Initiativen deckten und diese im Einklang miteinander stünden. Der AdR bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die Schadstoffbelastung Konsequenz eines nicht nachhaltigen Konsumverhaltens und nur durch ein Kreislaufwirtschaftsmodell zu lösen sei. Ferner müssten die Ziele regelmäßig aktualisiert werden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, mehr Ehrgeiz für die Etablierung weiterer Maßnahmen zu zeigen. Im Aktionsplan wird die Gesundheit der Menschen betont; dies befürwortet der AdR, er hebt aber auch hervor, dass eine enge Zusammenarbeit aller europäischen Staaten unverzichtbar sei. Der Stellungnahmeentwurf unterstreicht außerdem, dass die Branchen und einzelnen Unternehmen als Verursacher an der Eindämmung mitzuwirken haben und sich auch an den Kosten der Maßnahmen beteiligen bzw. diese übernehmen sollen.
Weiterhin wird kritisiert, dass viele Maßnahmen nicht ausreichend seien, und die Unterstützungsplattform zur Umsetzung zeige sich als unzureichend. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Initiativen gezielt und auch individuell für einzelne Regionen gestaltet werden. Die EU-Kommission solle hier besonders auf naturbasierte Lösungen setzen, da diese nachhaltig und langfristig kostengünstiger sind.
In Bezug auf Luftverschmutzung wird darauf hingewiesen, dass in ihr das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko Europas bestehe. Der AdR begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Luftqualitätsnormen an aktuelle Empfehlungen der WHO anzugleichen. Außerdem solle die neue Euro-7-Abgasnorm in allen Verbrennerfahrzeugen Anwendung finden.
Für das Wasser hat die Kommission das Ziel gesetzt, 30% weniger Mikroplastik freizusetzen. Das begrüßt der AdR, meint aber auch, dass der Begriff „Mikroplastik“ genauer zu definieren sei. Der AdR empfiehlt, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen – hier gehe es besonders um Gefahren für das Trinkwasser.
Auch Lärm ist eine große, von der EU-Kommission identifizierte Belastung für Gesundheit und Umwelt. Deshalb fordert der AdR sie und die regionalen und lokalen Parlamente auf, mehr Daten über die örtliche Lärmbelastung zu erheben und verbindliche Richtlinien zu schaffen. Es wird dafür plädiert, von Maßnahmen der Lärmminderung zur Lärmverhinderung überzugehen.
In Bezug auf die Bodengüte hebt der AdR hervor, dass Kunststoffe auf Deponien sowohl Grundwasser als auch Böden verschmutzten und es rechtsverbindliche Grenzwerte geben müsse, um eine optimale Bewirtschaftung und eine gute Bodenqualität zu ermöglichen. Dabei müsse aber auch auf die großen regionalen Unterschiede der Bodenbeschaffenheit geachtet werden. Wichtig sei es auch, die Landwirte über bodenfreundliche Bewirtschaftungsmethoden zu unterrichten und bei den Grenzwerten historische Einträge zu berücksichtigen, da die Grenzwerte in großen Teilen Europas ansonsten nicht einzuhalten seien.
Der AdR weist darauf hin, dass die Maßnahmen zielgerichteter und auch strenger sein müssen, um eine Überlastung der Umwelt zu verhindern.
Auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr: Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Verschärfung der CO2-Emissionsnormen
Da es laut Bewertung von Richtlinie 2014/94/EU noch kein umfassendes und vollständiges EU-weites Infrastrukturnetz für alternative Kraftstoffe gibt und der Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur für e-Fahrzeuge beschleunigt werden muss, soll Verordnungsvorschlag COM(2021) 559 final als Teil des „Fit-für-55“-Pakets die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit (u.a. hinsichtlich angemessener Nutzerinformation und Zahlungsoptionen) eines dichten, weitgespannten Netzes von interoperablen Mindestinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in der gesamten EU sicherstellen und die vorgenannte Richtlinie aufheben. Der AdR-Stellungnahmeentwurf setzt sich unter anderem dafür ein, dem gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugemissionen Rechnung zu tragen und nicht nur die Auspuffemissionen als Ausschlusskriterium für den Binnenmarkt ab 2035 anzulegen. Zudem empfiehlt er einen aus EU-Fonds-Mitteln gespeisten europäischen Mechanismus für einen gerechten Übergang der Automobilbranche und –regionen sowie Ausnahmen von den abstandsbezogenen EU-weiten Zielvorgaben für die Ladeinfrastruktur aufgrund regionaler Faktoren wie Bevölkerungsdichte und geografische Lage.
Für eine Einbeziehung der Regionen und Städte in die Weiterentwicklung der EU-Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027
Der AdR-Stellungnahmeentwurf zum Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027, mit dem die EU-Kommission den grünen und digitalen Wandel der Arbeitswelt, eine erhöhte Prävention und auch COVID-19 in den Blick nimmt, setzt sich für eine Einbeziehung der Regionen und Städte sowie aller Kategorien von Arbeitnehmern ein (z.B. atypisch Beschäftigter, Plattformarbeiter). Er empfiehlt ferner eine Initiative zur psychischen Gesundheit. Der Entwurf weist auf die wichtige Einbindung der Sozialpartner beim Thema Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz hin und begrüßt außerdem die geplante Überarbeitung der Richtlinie für Bildschirmarbeit, der Arbeitsstättenrichtlinie sowie der Vorschriften für gefährliche Chemikalien/Asbest- und Bleigrenzwerte.
Entwurf einer Entschließung zur Konferenz über die Zukunft Europas und Regionaldebatte
Außerdem werden die AdR-Mitglieder einen Entschließungsentwurf zur Konferenz über die Zukunft der EU beraten, in dem sich unter anderem dafür einsetzen, das Demokratiedefizit der EU zu verringern. Der AdR tritt dafür ein, dass die Bürger noch viel stärker in die EU-Politik eingebunden werden, indem die politische Vertretung der Wähler auf allen Regierungsebenen gestärkt wird.
Auch werden die AdR-Mitglieder über die Notwendigkeit einer Diversifizierung der Wirtschaft nach der Gesundheitskrise/angesichts der klimatischen Herausforderungen in den vom Tourismussektor abhängigen Regionen debattieren sowie über Wege zu einer strategischen Autonomie der EU.
Tilo Gundlack, MdL bei der 147. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 1.-2. Dezember 2021 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern online auf der 147. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR).
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU führten unter anderem Debatten über die Entwicklung des ländlichen Raums, Obdachlosigkeit, den künftigen von Frankreich wahrgenommenen EU-Ratsvorsitz sowie über die Konferenz zur Zukunft Europas. Daran waren unter anderem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit sowie der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron beteiligt, der sich gegen eine Manipulation der Demokratie in der EU wandte. Außerdem debattierte der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE), Leendert Verbeek mit den AdR-Mitgliedern zum Thema Desinformation.
Insgesamt wurden zehn Stellungnahmeentwürfe und zwei Entschließungen von den AdR-Mitgliedern verabschiedet.
Europas Plan gegen den Krebs
Am ersten Sitzungstag haben die AdR-Mitglieder drei Stellungnahmen und eine Entschließung zu den Themen besseren Rechtssetzung in der EU, EU-Plan gegen Krebs, Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2022 und EU-Aufbau- und Resilienzfazilität angenommen, nachdem der französische Staatspräsident, Emmanuel Macron die Zielsetzungen der französischen Ratspräsidentschaft ab Januar 2022 vorgestellt hat.
Mit dem Plan gegen den Krebs hat die EU-Kommission angesichts der steigenden Zahl der Krebserkrankungen Leitinitiativen erarbeitet, die sich auf die Prävention, die Früherkennung, die Diagnose und Behandlung sowie die Lebensqualität von Krebskranken und Krebsüberlebenden beziehen.
Die AdR-Mitglieder begrüßten in der von ihnen angenommenen Stellungnahme die geplante Nutzung von Daten und Digitalisierung bei der Prävention sowie die Förderung von Wissen und Forschung, die u. a. in der Gründung eines Wissenszentrums für Krebs und der Einrichtung eines EU-Netzwerks onkologischer Spitzenzentren Ausdruck finden. Weiterhin betonte die Stellungnahme, dass die Krebsvorsorge im Mittelpunkt stehe und daher Maßnahmen unterstützt werden, mit denen die Vorteile einer gesunden Lebensweise hervorgehoben werden. Neben der Begrüßung der im September 2021 eingeleiteten EU-Kampagne HealthyLifestyle4All wurde außerdem das Vorsorgeprogramm zur gezielten Krebsfrüherkennung für lobenswert erachtet, sei aber möglichst bald auf andere Krebsarten auszuweiten. Die AdR-Mitglieder forderten, dass lokale und soziale Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen werden sollten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für informell pflegende Angehörige zu verbessern. Außerdem wurde das Fehlen von regional aufgeschlüsselten Daten bezüglich der Inzidenz und Sterblichkeit kritisiert, die für die Ermittlung von Trends und Ungleichheiten bei der Vorsorge erforderlich seien. Es dürfe zu keiner Benachteiligung von Menschen wegen ihres Wohnortes kommen, Präzisionsmedizin müsse überall geleistet werden, unterstrichen die AdR-Mitglieder in der Debatte, und das geplante Register der Ungleichheiten bei der Verbesserung der Vorbeugung und Behandlung sollte bald lanciert werden.
Die AdR-Mitglieder setzten sich ferner dafür ein, dass eine EU-Strategie für Palliativmedizin ausgearbeitet und dass der Plan gegen den Krebs durch Initiativen ergänzt werde, die den Aufbau qualitätsgesicherter Nachsorgeregister fördern. Die Stellungnahme regte ferner eine gemeinsame Beschaffung für Krebsarzneimittel an und forderte einen fairen Zugang der Patienten zu Finanzdienstleistungen.
Die Mitgliedstaaten werden aus dem neuen, ambitionierten Programm EU4Health und aus anderen EU-Instrumenten umfangreiche Mittel in Höhe von 4 Mrd. EUR zur Unterstützung ihrer Bemühungen erhalten, ihre Gesundheitssysteme belastbarer und besser für die Krebsbekämpfung geeignet zu machen.
„Mit den Behandlungs- und Forschungsstandorten der Universitätsmedizin Greifswald und der Universitätsmedizin Rostock kann Mecklenburg-Vorpommern aktiv zu Europas Plan gegen den Krebs beitragen. Die Vernetzung, der Wissensaustausch und der Erkenntniszuwachs verbessern weiter die onkologische Versorgung im Land“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack.
EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft
Laut der EU-Mitteilung über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion sind nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren nach wie vor eine entscheidende Ursache für den Verlust an biologischer Vielfalt. Derzeit entfallen 8,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU auf die ökologische/biologische Bewirtschaftungsform, wobei die EU-Kommission eine Ausweitung auf 25% bis zum Jahr 2030 anvisiert.
Die vom AdR verabschiedete Stellungnahme zum EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft machte darauf aufmerksam, dass im Rahmen der gegenwärtigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu wenige Mittel für den ökologischen Landbau zur Verfügung stünden.
Er bewertete positiv, dass die acht für die GAP 2023–2027 vorgeschlagenen Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen umfassen; diese Interventionskategorie ist für die Mitgliedstaaten verpflichtend, die mindestens 30 % des EU-Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Interventionen im Zusammenhang mit den umwelt- und klimabezogenen Zielen bereitstellen müssen. In diese Kategorie fällt der ökologische Landbau, der daher sowohl im Rahmen von Öko-Regelungen als auch von Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen der zweiten Säule bzw. von beiden finanziert werden kann.
Wie zuvor von der AdR-Fachkommission NAT empfohlen, forderte die Stellungnahme des AdR die EU-Mitgliedstaaten auf, zu untersuchen, wie das Verursacherprinzip hinsichtlich Pestizidrückständen in der Umwelt umgesetzt werden könne. Auf diese Weise sollten Bio-Landwirte für eine unverschuldete Kontaminierung ihrer Bio-Erzeugnisse entschädigt werden.
Von dem ursprünglichen Hinweis auf die wichtige gemeinsame Haftung der landwirtschaftlichen Betriebe und Unternehmen, die das Pestizid in die Umwelt freigesetzt haben, nahm das AdR-Plenum wiederum Abstand.
Die Stellungnahme ging außerdem auf Möglichkeiten für ein Tierschutzlabel, die Einrichtung von Bio-Regionen, die Erhaltung der Wasserressourcen und das Angebot von Bio-Erzeugnissen in Kantinen ein.
Mit Stand August 2021 waren in Mecklenburg-Vorpommern 14% der gesamten Anbaufläche Flächen des ökologischen Landbaus. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Linken sieht eine Ausweitung auf mindestens 20% bis zum Jahr 2026 vor.
Eine neue EU-Bio-Verordnung wird ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit – Das Europäische Jahr der Jugend 2022
Bereits 2018 hat Mecklenburg-Vorpommern eine sogenannte „Lebensweltstudie“ begonnen und hierzu einzelne Anhörungsreihen veranstaltet. „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, so heißt dieses Projekt, das im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 noch sehr an Bedeutung gewinnen kann. Letzteres soll junge Menschen in unserem Bundesland und ganz Europa zu mehr demokratischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung animieren. Außerdem soll hier ein Schwerpunkt auf die personelle und soziale Entwicklung junger Menschen in einer grüneren, inklusiveren, wertebasierten und digitalen EU gesetzt werden. Konsequent regelt auch der aktuelle Koalitionsvertrag in MV, dass die Koalitionspartner „darauf hinwirken wollen, eine Enquetekommission „Jung sein in MV“ einzurichten.“
Die vom AdR hierzu angenommene Entschließung regte an, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, z.B. über Jugendräte, Jugendorganisationen und Jugendparlamente, eine gewichtigere Stimme in unserer Demokratie zu geben. Gerade diskriminierte Minderheiten, welche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer körperlichen Gesundheit, ihrer Religion, ihrer sozialen Stellung oder ihres Geschlechts vielerorts benachteiligt werden, sollten in diesem EU-Programm mehr Mut zur Teilhabe gewinnen.
Aber auch junge unternehmerische Initiative, wissenschaftliche Forschung, Beschäftigung und Weiterbildung sollte gefördert werden.
Die COVID-19-Pandemie habe laut der AdR-Entschließung bisher schon eine immense negative Auswirkung auf die psychische Gesundheit, das Einkommen und die Bildung junger Menschen gehabt; diesbezüglich forderte die Entschließung des AdR, eine besondere Priorität zu setzen, um diese Einflüsse zu minimieren.
Die EU solle das Ziel verfolgen, jedem Kind in der EU eine kostenlose Gesundheitsversorgung und eine kostenlose Bildungsmöglichkeit, gerade in der frühen Kindheit, zu garantieren. Der Entschließungsentwurf sieht hierfür z.B. schulische Aktivtäten, Vorsorgeuntersuchungen und täglich mindestens eine gesunde Mahlzeit während der Schulzeit vor.
Mit zielgerichteten Angeboten möchte die EU-Kommission gerade Jugendliche besonders vor Missbrauch der sozialen Medien und vor – damit verbundenen – Desinformation, sogenannten Fake-News schützen. Gleichzeitig sollen die jungen Menschen die geografische Landschaft und die Kulturen Europas entdecken, was durch den Ausbau der umweltfreundlichen Infrastruktur und durch Angebote wie internationale Zugtickets (DiscoverEU/Interrail) ermöglicht werden soll. Alles in allem soll diese Initiative maßgebend für die nächsten Dekaden sein. Die EU und alle nationalen und regionalen Parlamente sind vom AdR angehalten, ihre Politik zukunftsweisend, umweltfreundlich, sozial gerecht und wirtschaftlich stark mit und vor allem für die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen dieses Kontinentes zu gestalten. Tilo Gundlack resümiert diesen Tagesordnungspunkt: „Aus meiner Sicht ist dieser Punkt ein guter Aufschlag für die Enquetekommission hier im Landtag. Wir können nur von dem Lernen, was Europa im Konsens für uns bereitgestellt hat.“
AdR fordert Lösungen gegen Obdachlosigkeit
Der AdR verwies in seiner Stellungnahme auf den Anstieg der Obdachlosigkeit in den letzten zehn Jahren und darauf, dass Obdachlosigkeit ein dynamischer Zustand sei, der nicht nur auf der Straße lebende Personen betreffe. Er schlug vor, sich der Europäischen Typologie für Wohnungslosigkeit des Verbands der nationalen Vereinigungen im Bereich Obdachlosenhilfe (FEANTSA), dem europäischen transnationalen Wissens- und Praxiszentrum in Europa in diesem Bereich, zur differenzierten Definition von Obdachlosigkeit zu bedienen, um Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und problematische Wohnformen zu definieren und zu einer europäischen Rahmendefinition zu gelangen.
Dies wäre mittelbar für die statistische Erfassung sowie eine politische Reaktion/quantitative Zielsetzungen in der EU wichtig.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf zur Beseitigung der Obdachlosigkeit forderte die EU-Kommission zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber diesem Aspekt sozialer Ausgrenzung auf. Gentrifizierung (sozioökonomischer Strukturwandel in Städten, der mit einer Attraktivitätssteigerung zugunsten zahlungskräftiger Eigentümer und Mieter einhergeht), Kurzzeitvermietungen und Tourismus hätten die Verknappung bezahlbaren Wohnraums verstärkt. Deshalb forderte der AdR die Gebietskörperschaften auf regionaler und nationaler Ebene auf, stärker zu investieren und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Schätzungen zufolge verbrächten etwa 700.000 Menschen jede Nacht auf der Straße oder in Notunterkünften, Tendenz steigend. Hier wurde auch auf die europäische Sozialcharta verwiesen, in welcher ein Grundrecht auf Wohnraum, körperliche Unversehrtheit und Privat- und Familienleben niedergeschrieben ist. Auch wenn die Bekämpfung der Obdachlosigkeit inzwischen eine höhere politische Priorität erlangt habe, müsse laut dem AdR deutlich mehr getan werden.
Während der COVID-19-Pandemie berge Wohnungslosigkeit noch größere gesundheitliche Gefahren als zuvor. Es müssten Konzepte geschaffen werden, welche nicht nur Hilfe, sondern auch Prävention böten. In seinen Empfehlungen betonte der AdR, dass die EU-Kommission ausreichend Mittel zur Verfügung stellen müsse, um wirksame Projekte, Maßnahmen und Konzepte zu realisieren. Er schlug ebenfalls vor, NGOs und Betroffene einzubinden. Wichtig sei es, so der AdR, dass die Mitgliedstaaten jetzt zusammen und mit allen Mitteln handelten. Dazu gehöre neben nationalen Strategien auch die Inanspruchnahme von Mitteln des ESF+, des EFRE und der Resilienz- und Aufbaufazilität. Der AdR regte auch eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozial-, Gesundheits- und Wohnungsdiensten in Verbindung mit der Justiz an und warb für eine Beteiligung an der im Juni 2021 gegründeten Plattform der EU-Kommission zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit.
In Deutschland wird im Jahr 2022 erstmals eine Statistik zur Wohnungslosigkeit erhoben werden.
EU-Wettbewerbspolitik und Wiederaufbau: Für eine Gleichbehandlung der Unternehmen im EU-Binnenmarkt und gegen eine Zentralisierung öffentlicher Investitionen
Die Stellungnahme des AdR zum Bericht der EU-Kommission über die EU-Wettbewerbspolitik 2020 betonte, u.a. angesichts wettbewerbsverzerrender staatlicher Unterstützung für Unternehmen in Drittstaaten, die Wichtigkeit des Beihilfenrechts und dessen Fortentwicklung. Die Stellungnahme begrüßte des Weiteren die Initiative der Europäischen Kommission, Änderungen an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vorzuschlagen, um die öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Übergang der EU weiter zu erleichtern.
Auch forderten die AdR-Mitglieder die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und Regionen auf, ihre Bemühungen zur Förderung des Technologietransfers zu verstärken, um den Aufbau europäischer Wertschöpfungsketten zu unterstützen und das verfügbare Kapital maximal zu nutzen. Weniger entwickelte Regionen, Randlagen- sowie Inselregionen sollten dabei besonders gefördert werden.
Aus Sicht der AdR-Stellungnahme sei die Digitalisierung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) besonders wichtig, da sie den Zugang zu größeren Märkten ermögliche und die sich aus einer nachteiligen geografischen Lage ergebenden Probleme ausgleiche. Für KMU, insbesondere aus ländlichen und weniger entwickelten Gebieten, sollten EU-Mittel bereitgestellt werden, damit diese ihre Aktivitäten digitalisieren können. Darüber hinaus sollten KMU über Möglichkeiten auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der Digitalisierung informiert werden. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften könnten eine Schlüsselrolle dabei spielen.
Der AdR setzte sich zudem für radikalere Maßnahmen gegen den Boykott sowie die Fälschung und Nachahmung von Produkten und Dienstleistungen aus EU‑Mitgliedstaaten zum Zwecke des illegalen Verkaufs auf dem Weltmarkt ein.
Die Umsetzung der Forderung des AdR nach einer Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt hinsichtlich der Schaffung von Innovationen, der Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien und der Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen würde auch der wirtschaftlichen Entwicklung in MV zugutekommen. Gleiches gilt für die Forderung nach gleichen Bedingungen für den Marktzugang für die Handelspartner der EU und die Stärkung handelspolitischer Schutzinstrumente zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Außerdem wiederholten die AdR-Mitglieder in ihrer Stellungnahme zur Durchführung der Wiederaufbau- und Resilienzpläne, dass der wirtschaftliche und soziale Aufschwung sowie der grüne und digitale Wandel nur dann erfolgreich sein könnten, wenn die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften direkt an der Ausarbeitung und Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne (NARP) beteiligt würden. Zudem bestehe durch die unzureichende Einbindung der Regionen und Gemeinden das Risiko, dass sich die Investitionen aus den Aufbauplänen und den Mitteln der Kohäsionspolitik überschneiden, woraus sich eine Konkurrenzsituation zwischen beiden ergebe. Deshalb begrüßten es die Kommunal- und Regionalpolitiker, dass die Europäische Kommission in Kürze das Scoreboard zur Aufbau- und Resilienzfazilität im Internet veröffentlichen werde. Dieses neue Scoreboard enthalte voraussichtlich Informationen über die Bearbeitung der Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten und werde, wenn möglich, eine stärker gebietsbezogene Überwachungsmethode umfassen.
Zudem nahmen die AdR-Mitglieder eine Entschließung zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2022 und Stellungnahmen zur EU-Industriestrategie, geschlechterspezifischen Dimension der Struktur- und Kohäsionspolitik, Meereswirtschaft, künstlichen Intelligenz und besseren Rechtssetzung an.
Tilo Gundlack, MdL bei der 10. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des AdR
Am 14. Dezember 2021 wird Tilo Gundlack, MdL mit den Mitgliedern der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) die Lage der regionalen Finanzen und Investitionen nach der COVID-19-Pandemie diskutieren. Neben einem Meinungsaustausch mit Michael Murphy, Berichterstatter für die AdR-Stellungnahme zu den Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, stehen auch Debatten über die jüngsten Entwicklungen im internationalen Handel der EU, die Durchsetzung der EU-Handelsabkommen, die grüne EU-Wachstumsstrategie (Green Deal) und der digitale Zusammenhalt im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas auf der Tagesordnung der Fachkommission.
Tilo Gundlack, MdL bei der 147. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen in Brüssel
Vom 1.-2. Dezember 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern auf der 147. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel vertreten.
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU werden unter anderem Debatten über die Entwicklung des ländlichen Raums, Obdachlosigkeit, den künftigen von Frankreich wahrgenommenen EU-Ratsvorsitz sowie über die Konferenz zur Zukunft Europas führen. Daran werden unter anderem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit sowie der französische Staatspräsident Emmanuel Macron beteiligt sein. Außerdem wird der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE), Leendert Verbeek mit den AdR-Mitgliedern zum Thema Desinformation debattieren.
Zehn Stellungnahmeentwürfe und zwei Entschließungen stehen auf der Tagesordnung des AdR.
Europas Plan gegen den Krebs
Mit dem Plan gegen den Krebs hat die EU-Kommission angesichts der steigenden Zahl der Krebserkrankungen Leitinitiativen erarbeitet, die sich auf die Prävention, die Früherkennung, die Diagnose und Behandlung sowie die Lebensqualität von Krebskranken und –überlebenden beziehen.
Die AdR-Mitglieder begrüßen in ihrem Stellungsnahmeentwurf die geplante Nutzung von Daten und Digitalisierung bei der Prävention sowie die Förderung von Wissen und Forschung, die u. a. in der Gründung eines Wissenszentrums für Krebs und der Einrichtung eines EU-Netzwerks onkologischer Spitzenzentren Ausdruck finden. Weiterhin wird im Entwurf betont, dass die Krebsvorsorge im Mittelpunkt steht und daher Maßnahmen unterstützt werden, mit denen die Vorteile einer gesunden Lebensweise hervorgehoben werden. Außerdem wird das Vorsorgeprogramm zur gezielten Krebsfrüherkennung für lobenswert erachtet, sei aber möglichst bald auf andere Krebsarten auszuweiten. Die AdR-Mitglieder fordern, dass lokale und soziale Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen werden sollten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für informell pflegende Angehörige zu verbessern. Außerdem wird das Fehlen von regional aufgeschlüsselten Daten bezüglich Krebsinzidenz und -sterblichkeit kritisiert, die für die Ermittlung von Trends und Ungleichheiten bei der Vorsorge erforderlich sind. Die AdR-Mitglieder fordern, dass der Plan gegen den Krebs durch Initiativen ergänzt werden sollte, die den Aufbau qualitätsgesicherter Nachsorgeregister fördern.
Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit – Das Europäische Jahr der Jugend 2022
Bereits 2018 hat Mecklenburg-Vorpommern eine sogenannte „Lebensweltstudie“ begonnen und hierzu einzelne Anhörungsreihen veranstaltet. „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, so heißt dieses Projekt, das im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 noch sehr an Bedeutung gewinnen kann. Letzteres soll junge Menschen in unserem Bundesland und ganz Europa zu mehr demokratischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung animieren. Außerdem soll hier ein Schwerpunkt auf die personelle und soziale Entwicklung junger Menschen in einer grüneren, inklusiveren und digitalen EU gesetzt werden.
Die Entschließung des AdR sieht vor, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gewichtigere Stimme in unserer Demokratie zu geben. Gerade diskriminierte Minderheiten, welche aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Herkunft, ihrer körperlichen Gesundheit, ihrer Religion, ihrer sozialen Stellung oder ihres Geschlechts vielerorts benachteiligt werden, sollen in diesem EU-Programm mehr Mut zur Teilhabe gewinnen.
Auch die COVID-19-Pandemie habe laut der AdR-Entschließung eine immense Auswirkung auf junge Menschen auf der ganzen Welt; diesbezüglich wird vom AdR gefordert, eine besondere Priorität zu setzen, um diese Einflüsse zu minimieren. Die EU solle das Ziel verfolgen, jedem Kind in der EU eine kostenlose Gesundheitsversorgung und eine kostenlose Bildungsmöglichkeit, gerade in der frühen Kindheit, zu garantieren. Der Entschließungsentwurf sieht hierfür z.B. schulische Aktivtäten, Vorsorgeuntersuchungen und täglich mindestens eine gesunde Mahlzeit während der Schulzeit vor.
Mit zielgerichteten Angeboten möchte die EU-Kommission gerade Jugendliche besonders vor Missbrauch der sozialen Medien und vor – damit verbundenen – Desinformation, sogenannten Fake-News schützen. Gleichzeitig sollen die jungen Menschen die geografische Landschaft und die Kulturen Europas entdecken, was durch den Ausbau der umweltfreundlichen Infrastruktur und durch Angebote wie internationale Zugtickets (DiscoverEU/Interrail) ermöglicht werden soll. Alles in allem soll diese Initiative maßgebend für die nächsten Dekaden sein. Die EU und alle nationalen und regionalen Parlamente sind vom AdR angehalten, ihre Politik zukunftsweisend, umweltfreundlich, sozial gerecht und wirtschaftlich stark mit und vor allem für die Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen dieses Kontinentes zu gestalten.
AdR fordert Lösungen gegen Obdachlosigkeit
Der AdR verweist auf den Anstieg der Obdachlosigkeit in den letzten zehn Jahren und darauf, dass Obdachlosigkeit ein dynamischer Zustand ist, der nicht nur auf der Straße lebende Personen betrifft. Er schlägt vor, sich der Europäischen Typologie für Wohnungslosigkeit des Verbands der nationalen Vereinigungen im Bereich Obdachlosenhilfe (FEANTSA), dem europäischen transnationalen Wissens- und Praxiszentrum in Europa in diesem Bereich, zur differenzierten Definition von Obdachlosigkeit zu bedienen, um damit Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und problematische Wohnformen voneinander zu unterscheiden. Dies wäre für eine einheitliche Definition von Obdachlosigkeit und mittelbar für die statistische Erfassung sowie eine politische Reaktion/quantitative Zielsetzungen in der EU wichtig.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf zur Beseitigung der Obdachlosigkeit fordert die EU-Kommission zu mehr Aufmerksamkeit gegenüber diesem Aspekt sozialer Ausgrenzung auf. Gentrifizierung (sozioökonomischer Strukturwandel in Städten, der mit einer Attraktivitätssteigerung zugunsten zahlungskräftiger Eigentümer und Mieter einhergeht), Kurzzeitvermietungen und Tourismus hätten das Problem verstärkt. Deshalb fordert der AdR die Gebietskörperschaften auf regionaler und nationaler Ebene auf, stärker zu investieren und bessere Rahmenbedingungen für Investitionen in bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Schätzungen zufolge verbringen etwa 700.000 Menschen jede Nacht auf der Straße oder in Notunterkünften, Tendenz steigend. Hier wird auch auf die europäische Sozialcharta verwiesen, in welcher ein Grundrecht auf Wohnraum, körperliche Unversehrtheit und Privat- und Familienleben niedergeschrieben ist. Auch wenn die Bekämpfung der Obdachlosigkeit inzwischen eine höhere politische Priorität erlangt habe, müsse laut dem AdR deutlich mehr getan werden. Während der COVID-19-Pandemie berge Wohnungslosigkeit noch größere gesundheitliche Gefahren als zuvor. Es müssten Konzepte geschaffen werden, welche nicht nur Hilfe, sondern auch Prävention bieten. In seinen Empfehlungen betont der AdR, dass die EU-Kommission ausreichend Mittel zur Verfügung stellen müsse, um wirksame Projekte, Maßnahmen und Konzepte zu realisieren. Er schlägt ebenfalls vor, NGOs und Betroffene einzubinden. Wichtig sei es, so der AdR, dass die Mitgliedstaaten jetzt zusammen und mit allen Mitteln handeln. Dazu gehört neben nationalen Strategien auch die Inanspruchnahme von Mitteln des ESF+, des EFRE und der Resilienz- und Aufbaufazilität.
In Deutschland wird im Jahr 2022 erstmals eine Statistik zur Wohnungslosigkeit erhoben werden.
EU-Wettbewerbspolitik
Der Stellungnahmeentwurf des AdR zur EU-Wettbewerbspolitik betont die Wichtigkeit des Beihilfenrechts und dessen Fortentwicklung. Die Umsetzung der Forderung des AdR nach einer Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt hinsichtlich der Schaffung von Innovationen, der Entwicklung neuer umweltfreundlicher Technologien und der Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen würde auch der wirtschaftlichen Entwicklung in MV zugutekommen. Gleiches gilt für die Forderung nach gleichen Bedingungen für den Marktzugang für die Handelspartner der EU und die Stärkung handelspolitischer Schutzinstrumente zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie.
Vizepräsidentin Beate Schlupp beim NCSL Legislative Summit in Tampa, Florida
Seit 1998 ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern korporatives Mitglied der Partnerschaft der Parlamente e. V. (PdP). Primäres Ziel der deutsch-amerikanischen Vereinigung der Länder¬parlamentarier ist es, Kontakte und Beziehungen zwischen den Landesparlamenten im deutschsprachigen Raum untereinander und mit den State Legislatures der amerikanischen Bundesstaaten sowie der kanadischen Provinzen herzustellen und zu pflegen. Diesem Zweck diente auch die Teilnahme einer PdP-Delegation an der Jahreskonferenz der US-amerikani¬schen Partnerorganisation National Council of State Legislatures (NCSL), die in der Zeit vom 1. bis 5. November 2021 in Tampa, Florida stattfand. Für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern war dessen Erste Vizepräsidentin, Beate Schlupp, mit dabei.
Vizepräsidentin Schlupp hatte bei dieser Reise konkrete Arbeitsaufträge mit im Gepäck. Zum einen sollte sie in Vorbereitung auf den Informationsbesuch US-amerikanischer Parlamentarier in Mecklenburg-Vorpommern zum Thema „Windenergie“ Gespräche führen. Zum anderen sollte versucht werden, den abgebrochenen Kontakt zur Thünen Society, North American Division, dem Ableger der Thünen-Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, wiederherzustellen. Die Zukunft wird zeigen, inwieweit die diesbezüglichen Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden.
Die Konferenz, an der normalerweise 6.000 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsverwaltungen der US-Bundesstaaten sowie zahlreiche ausländische Gäste teilnehmen, war trotz der Corona-Pandemie mit ca. 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern immer noch gut besucht. Insgesamt mehr als 100 Veranstaltungen boten gute Einblicke, wie Föderalismus auch dann funktionieren kann, wenn die Regelungen der einzelnen Bundesstaaten stark voneinander abweichen bzw. in Einzelfragen sogar diametral entgegengesetzt sind.
Die PdP-Delegation, in der auch Bremischen Bürgerschaft, der steirischen Landtag sowie der Präsident der PdP, Clemens Reif (Hessen), vertreten waren, hat u. a. an einem Rundtischgespräch mit Parlamentarierinnen aus Kenia und Ghana teilgenommen, bei dem Fragen der Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht/ihrer sexuellen Orientierung erörtert worden sind, die angesichts der anderweitigen Probleme in den erwähnten Staaten allenfalls eine eher marginale gesellschaftliche Bedeutung haben.
Aufschlussreich war auch eine die gesamte Bandbreite von Interessenvertretungen sowie Themenvielfalt widerspiegelnde Präsentation von Lobbyorganisationen, die sich bei den Politikerinnen und Politikern um Gehör bemühen. Anders als in der Bundesrepublik, wo bei den Landesparlamenten eingerichtete Register für die nötige Transparenz sorgen sollen, verfolgen in den USA bestimmte Lobbyorganisationen dasselbe Ziel. Von Interesse für die Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern waren u. a. die Themen:
- Energiesicherheit: von Atomstrom bis zu erneuerbaren Energien,
- Elektromobilität: Neue Ansätze zum Recycling defekter Batterien,
- Recycling sowie Nutzung von Sekundärrohstoffen,
- Vermeidung von Verpackungsmüll,
- Nutzung molekulargenetischer Methoden zur Prävention und Aufklärung von Verbrechen,
- Tierschutz als gesellschaftliches Anliegen,
- Nutzung von Spracherkennungssystemen zur Erstellung von Plenarprotokollen.
Das Fazit von Vizepräsidentin Beate Schlupp: "Auch unter den erschwerten Bedingungen, die die Corona-Pandemie mit sich bringt, lohnt es sich, über den Tellerrand zu schauen. Dadurch werden nicht nur die transatlantischen Beziehungen mit Leben erfüllt, sondern auch die Kontakte zu den anderen Landesparlamenten Deutschlands und Österreichs gefestigt."
Ständiger Ausschuss der Ostseeparlamentarierkonferenz tagt am 15. November 2021 in Hamburg
In seiner Sitzung vom 15. November 2021 beschloss der Ständige Ausschuss der Ostseeparlamentarierkonferenz eine Stellungnahme zur Situation an den Grenzen Polens sowie Litauens zu Belarus. Die BSPC fordert Belarus nachdrücklich auf, humanitären Organisationen uneingeschränkten Zugang zur Versorgung der dort leidenden Menschen mit Nahrung, Unterkunft und medizinischer Betreuung zu gewähren. Zudem werden die Länder der Region aufgerufen, zusammenzuarbeiten, um den organisierten Menschenschmuggel in die BSPC-Staaten zu beenden.
Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC), in dem der Landtag Mecklenburg-Vorpommern durch seine Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp vertreten ist, hielten am 15. November zum ersten Mal seit zwanzig Monaten eine Präsenzsitzung in der Handelskammer Hamburg ab. Diskutiert wurden dabei die Vorschläge des Baltic Sea NGO Network (BSNGON) zur Erweiterung und Vertiefung der Kooperation zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz und den zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Ostseeregion sowie mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels angesichts der Erkenntnisse des Sechsten Sachstandberichts des Weltklimarates (International Panel on Climate Change, IPCC) und der Ergebnisse der 26. Weltklimakonferenz. Darüber hinaus stellte die Staatsrätin und Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, der Europäischen Union und für auswärtige Angelegenheiten Almut Möller die Aktivitäten der Stadt Hamburg zur Förderung der Ostseekooperation vor. Der aktuelle Präsident der Ostseeparlamentarierkonferenz und Abgeordnete des schwedischen Parlaments Pyry Niemi erhielt zudem in einer feierlichen Zeremonie eine Medaille der Baltischen Versammlung (Baltic Assembly, BA) für seinen Beitrag zur Einheit und Zusammenarbeit zwischen den baltischen Staaten.
Stärkung der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Jugend
Am Anfang der Sitzung präsentierte der Vertreter des BSNGON Anders Bergström drei Vorschläge für die Weiterentwicklung der Kooperation zwischen der BSPC und dem NGO-Netzwerk. So wurden Parlamentarierinnen und Parlamentarier zum so genannten Participation Day eingeladen, um sich mit Teilnehmenden über potentielle Ideen und Vorhaben für Flaggschiffprojekte im Rahmen der EU-Ostseestrategie (EU Strategy for the Baltic Sea Region, EUSBSR) auszutauschen. Zudem bestehe die Möglichkeit, gemeinsam mit dem BSNGON und den Koordinatoren der EUSBSR-Politikbereiche (Policy Areas) nationale Workshops zu den sich überschneidenden Schwerpunkten der EU-Ostseestrategie, des Ostseerat-Vorsitzes (Council of the Baltic Sea States, CBSS) und der BSPC zu organisieren. Der Vorschlag, der auf großes Interesse gestoßen ist, sieht eine Institutionalisierung der bestehenden regionalen Expertenkooperation in Form einer Denkfabrik für den Ostseeraum vor. In der anschließenden Diskussion wurde wiederholt auf die Potentiale eines verbesserten interregionalen Austausches zwischen politischen, zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren hingewiesen. In unterschiedlichen Ländern würden Fachleute an ähnlichen Problemstellungen arbeiten; die Förderung einer verbesserten Kommunikation und Konsolidierung nationaler Erkenntnisse und Erfahrungen würde deshalb helfen, Arbeitsdoppelungen zu vermeiden.
Die Zusammenarbeit mit der jungen Generation stellt neben der Verbesserung der Kooperation mit der Zivilgesellschaft einen weiteren Schwerpunkt des aktuellen schwedischen BSPC-Vorsitzes dar. In diesem Zusammenhang reflektierte der Ständige Ausschuss über das im Vorfeld der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz am 28. August 2021 abgehaltene Ostseejugendforum (Baltic Sea Parliamentary Youth Forum) und bezeichnete es als großen Erfolg. Die Teilnehmenden des Forums äußerten den Wunsch nach echter Einbeziehung der Jugendlichen in Entscheidungsprozesse und bedankten sich für die Möglichkeit, ihre Ideen, Anliegen und Kritik an die Politik heranzutragen. Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses unterstrichen die Bedeutung solcher Kooperations- und Kommunikationsformate und hoben den Mehrwert einer Zusammenarbeit mit anderen regionalen Institutionen, z. B. dem Ostseerat, sowie nachhaltiger Finanzierung hervor.
Innovative Lösungen zur Bekämpfung des Klimawandels
Im Rahmen des traditionellen Austausches mit Fachleuten zu den BSPC-Schwerpunktthemen berichtete die Direktorin des Climate Service Center Germany (GERICS) und Gastprofessorin an der Leuphana Universität Lüneburg Prof. Dr. Daniela Jacob über die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie politischen Entscheidungen im Bereich des Klimawandels. Im März 2021 sei die höchste CO2-Konzentration in der Atmosphäre erreicht worden. Es sei bewiesen worden, dass die globale Klimaerwärmung auf menschliche Aktivitäten zurückzuführen sei. Der jüngste Sachstandbericht des Weltklimarates habe gezeigt, dass der Anstieg der CO2-Emissionen einen weiteren Temperatur- und Niederschlaganstieg verursache. Zudem würde jeder 0,5-Grad-Anstieg eine Zunahme von Wetterextremen bedeuten. Ein globaler Temperaturanstieg von 2 Grad im Vergleich zur präindustriellen Zeit würde zu irreversiblen Veränderungen führen und ganze Regionen unbewohnbar machen. Das 1,5-Grad-Ziel könnte bereits in den nächsten 20 Jahren überschritten werden, daher seien Klimaschutzmaßnahmen dringend notwendig. Dazu gehöre eine Umverteilung der Investitionen aus dem fossilen Energiesektor zur klimaneutralen Energie, eine Entkarbonisierung des Energiesektors, eine Entwicklung in Richtung klimaneutraler Gesellschaften sowie eine Kompensation von Rest-Emissionen. Man brauche nicht nur Kohlenstoffspeicherung, sondern auch -verarbeitung.
Die 26. Weltklimakonferenz habe erste Schritte im Bereich der Reduktion von Methanemissionen unternommen, was laut Prof. Dr. Jacob eine wichtige Entwicklung darstelle. Auch wenn die am Ende vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen würden, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen, seien die Bemühungen lobenswert gewesen. Es sei positiv zu bewerten, dass Staaten angefangen hätten, miteinander zu reden, was die Verhandlungen zwischen den USA und China gezeigt hätten. Die durch einige europäische Länder unternommenen Schritte hätten auch ein gutes Signal gesendet. Es sei jedoch bedauernswert, dass die Frage der Klimagerechtigkeit nicht ausreichend adressiert worden sei. Gleichzeitig seien Staaten, nicht die Klimakonferenz, für die Formulierung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen sowie für die Kommunikation und die Stärkung des öffentlichen Problembewusstseins verantwortlich. Die effektive Bekämpfung der Klimakrise werde eine Entwicklung neuer Technologien benötigen, wie der Direct Air Capture (DAC) sowie der Direct Air Carbon Capture and Storage (DACCS). Zugleich sollten sowohl große CO2-Filteranlagen für die Industrie, als auch CO2-Filter für individuelle Häuser zum Einsatz gebracht werden.
Prof. Dr. Jacob betonte abschließend, dass die Bekämpfung der Klimakrise keine Rückkehr in die sechziger Jahre bedeuten würde. Das gesammelte Wissen und das bessere Verständnis des Klimasystems sollten zu einem Übergang in eine ganz andere – nachhaltigere und innovativere – Ära führen.
Die Situation an der Grenze zu Belarus
Angesichts der Zuspitzung der Lage an den polnisch-belarussischen und litauisch-polnischen Grenzen besprach der Ständige Ausschuss die drohende humanitäre Krise und unterstrich die Notwendigkeit, Solidarität mit den betroffenen Ländern zu zeigen und als Region geschlossen und entschlossen zu agieren, um menschliches Leid zu mindern. Im Konsens beschlossen die Mitglieder des Ständigen Ausschusses eine Stellungnahme, in der die belarussischen Behörden aufgefordert werden, humanitären Organisation uneingeschränkten Zugang zum Grenzgebiet zu gewähren. Zudem werden die Staaten der Region aufgerufen, zusammenzuarbeiten, um den organisierten Menschenschmuggel in die BSPC-Mitgliedsländer ein Ende zu setzten.
Das englischsprachige Original der Stellungnahme wurde auf der BSPC-Website veröffentlicht. Hier findet sich die inoffizielle deutsche Übersetzung:
Stellungnahme des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz
Die Teilnehmenden, die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Staaten der Ostseeregion, versammelt am 15. November 2021 in Hamburg, verabschiedeten die folgende Stellungnahme:
Der Ständige Ausschuss der BSPC,
bezugnehmend auf die sich rapide verschlechternde humanitären Lage an den Grenzen Polens und Litauens zu Belarus,
bezugnehmend auf die zahlreichen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, die jegliche Formen des Menschenhandels auf Schärfste verurteilen,
äußert seine tiefe Besorgnis über den unzureichenden Zugang humanitärer Organisationen zum Grenzgebiet zur Gewährung humanitärer Grundversorgungsleistungen für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten,
fordert die belarussischen Behörden nachdrücklich auf, humanitären Organisationen uneingeschränkten Zugang zur Versorgung an der Grenze leidender Migrantinnen und Migranten mit Nahrung, Unterkunft und medizinischer Betreuung zu gewähren,
ruft die Länder der Region auf, uneingeschränkt zusammenzuarbeiten und dazu beizutragen, dem organisierten Menschenschmuggel in die BSPC-Mitgliedsländer ein Ende zu setzten, und
fordert weiterhin alle Staaten und internationalen Institutionen auf, verantwortungsvoll zu handeln um menschliches Leid zu mindern.
Tilo Gundlack, MdL bei der 10. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen: Gegen eine Abwanderung junger Menschen und für eine Erholung unserer Wälder
Am 22. November 2021 nahm Tilo Gundlack, MdL online an der 10. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil.
Darin standen die EU-Waldstrategie und künftige EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Land- und Forstwirtschaft/ländliche Gebiete neben einer langfristigen Vision für den ländlichen Raum im Zentrum der Debatten. Die Mitglieder der Fachkommission berieten zudem über Perspektiven für den Tourismus und über die Behörde für gesundheitliche Krisenvorsorge und –Reaktion (HERA).
Die neue EU-Waldstrategie für eine nachhaltige waldbasierte Bioökonomie
Laut der EU-Mitteilung über die neue EU-Waldstrategie für 2030COM(2021) 572 final hängen Gesundheit und Wohlstand von artenreichen, widerstandsfähigen Wäldern ab, während die europäischen Wälder faktisch unter großem Druck stehen.
Die Strategie ist im europäischen Grünen Deal und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verankert. Sie ersetzt die Strategie von 2013 und soll neben dem Klimaschutz die Verfügbarkeit von Holz gewährleisten. Gleichwohl will die EU-Kommission finanzielle Anreize zur Erbringung von Ökosystemdienstleistungen voranbringen.
Die EU-Kommission schlägt Innovations- und Fördermaßnahmen für neue Materialien und Produkte vor, die ihre aus fossilen Ressourcen gewonnenen Gegenstücke ersetzen und die die Waldwirtschaft außerhalb des Holzsektors, etwa den Ökotourismus, fördern. Außerdem legt sie Schwerpunkte auf nachhaltige Aufforstung und Wiederaufforstung, u.a. ein rechtsverbindliches Instrument für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Leitlinien/ein freiwilliges Zertifizierungssystem für naturnahe Verfahren, und stellt einen Fahrplan für die Anpflanzung von mindestens drei Milliarden neuen Bäumen in der EU bis 2030 auf.
Ein Innovationsfonds ermöglicht Innovationsprojekte im Holzbau/Bausektor.
Außerdem kann der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) von den EU-Mitgliedstaaten genutzt werden, um Fachkräfte auf dem Gebiet nachhaltigerer Waldbewirtschaftungsmethoden mit Kompetenzen auszustatten. Der Fonds kann des Weiteren zur Förderung von Beschäftigung und Unternehmertum durch neue Unternehmen genutzt werden, die die nachhaltige Nutzung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und waldbasierter Dienstleistungen wie Ökotourismus oder Bildungsprogramme zur Biodiversität der Wälder aufwerten.
Für uns von besonderer Bedeutung: Gerechter digitaler und ökologischer Wandel in den ländlichen Gebieten der EU
Ende Juni 2021 legte die Kommission ihre Mitteilung „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ vor, die Maßnahmen vorsieht, um gemäß Artikel 174 AEUV regionale Unterschiede zu verringern. Sie enthält einen Pakt sowie einen Aktionsplan für den ländlichen Raum bezogen auf die Bereiche Dienstleistungen, Infrastruktur, Ökologie, Fortbildung und Beschäftigung und wirtschaftliche Diversität. Zudem fordert sie die Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Aktionspläne zur Bewältigung der ländlichen Herausforderungen zu entwerfen, so sie dies noch nicht getan haben. Zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Initiativen gehören u.a. eine Plattform zur Wiederbelebung des ländlichen Raums mit Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten, die Förderung von auf den ländlichen Raum ausgerichteten Forschungs- und Innovationstätigkeiten durch Horizont Europa/ein jährliches Forum von Start-up-Dörfern und Strategien der Mitgliedstaaten für nachhaltige Mobilität und Barrierefreiheit.
Der von der Fachkommission NAT in der Sitzung angenommene Entwurf einer Stellungnahme empfiehlt u.a. die Entwicklung einer Wirtschaft für grundlegende Dienstleistungen im ländlichen Raum und dessen Beteiligung an der Wertschöpfung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. In einer angemessenen Entlohnung von Ökosystemdienstleistungen sieht er die Voraussetzung für die Bekämpfung der Energiearmut und eine Selbstversorgung funktionaler Gebiete mit Energie.
Für das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, in dem auch Alters- und Energiearmut verbreitet sind, ist die Stellungnahme von herausgehobener Bedeutung. Sie spricht sich neben Sofortmaßnahmen, quantitativen Zielen und einer Verknüpfung mit dem Europäischen Semester unter Verwendung relevanter Indikatoren wie Bevölkerungsanteil, Zugang zu Verkehrs-, Gesundheits-, Arbeits- und digitalen Dienstleistungen für einen längeren Programmplanungszeitraum aus und fordert, dass auch die Aspekte externer Wettbewerb, instabile Preise und Verteilung der Bruttowertschöpfung Berücksichtigung finden sollten. Sie fordert weiterhin den Breitbandausbau für den Zugang der ländlichen Gebiete zu verschiedenen Diensten sowie besondere Aufmerksamkeit für nachhaltige Verkehrsinfrastruktur und Zusammenarbeit in ländlichen Grenzregionen.
Auch unterstreicht sie die nötige ausreichende Finanzierung: Die Politik der EU für die ländlichen Gebiete solle so weit wie möglich in die Kohäsionspolitik integriert werden. Die Entwicklung des ländlichen Raums betreffe neben der Landwirtschaft auch andere Wirtschaftszweige, weshalb die Finanzierung nicht nur auf den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) begrenzt sein solle. Die spezifischen örtlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse sollten dabei in gleicher Weise den Ausgangspunkt bilden wie in der Kohäsionspolitik. Weitere Forderungen bestehen in einfacheren Durchführungsbestimmungen für die EU-Fonds und staatlichen Beihilfen für ländliche Gebiete, Verbesserungen in der Art und Weise, wie diese kombiniert werden, und eine Umstellung auf ein Multifonds‑Modell, das die Berücksichtigung der ländlichen Gebiete in allen Politikbereichen gewährleistet.
Der Stellungnahmeentwurf betont zudem, dass der nachhaltige ländliche Tourismus sowie freizeit- und kulturbezogene Aktivitäten, u.a. solche typischen wie der Fahrradtourismus, Wellness, das Wandern und die Jagd, stärker gewürdigt werden sollten.
„Es gibt eine Vielzahl weiterer möglicher ergänzender Unternehmenstätigkeiten wie Künstlerwerkstätten und Ausstellungshäuser“, so der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack. „Auch halten Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt, lokale Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen sowie Kulturangebote den ländlichen Raum für junge Menschen interessant und beugen Abwanderung vor“, meint Tilo Gundlack, MdL, der diese Aspekte in die Stellungnahme einbrachte.
Der Entwurf begrüßt die Stärkung der Initiativen LEADER/CLLD (Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft/Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung) und Intelligente Dörfer (strategische Innovationskonzepte im ländlichen Raum: Initiativen ländlicher Gemeinden, um spezifischen Herausforderungen zu begegnen). Er hält es zudem für passend, dass die EU-Mitteilung die Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich Klima und Biodiversität anerkennt und spricht sich für eine gerechte und inklusive Gestaltung des ökologischen und digitalen Wandels aus. Daneben regt der Entwurf gegenüber der EU-Kommission die Aufnahme von Infrastrukturmaßnahmen wie die Erhaltung/Instandhaltung nicht versiegelter (nicht asphaltierter Wege) an. Eine Förderung hochwertiger gemeinschaftlicher Arbeitsräume in ländlichen Gemeinden sollte aus seiner Sicht ebenfalls erwogen und die Entlohnung/Arbeitsbedingungen von Wanderarbeitern in der Landwirtschaft verbessert werden.
Tilo Gundlack, MdL beim Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat
Der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) beim Europarat, an dem der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack online teilnehmen wird, wird seine 41. Sitzung vom 26. bis 28. Oktober 2021 in hybridem Format (s. Link) abhalten.
Im Rahmen der COVID-19-Gesundheitskrise wird der KGRE mit Carlo Monticelli, dem designierten Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarates, und Ulrik Vestergaard Knudsen, dem stellvertretenden Generalsekretär der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), eine Debatte über die verschiedenen Hebel der "Erholung nach COVID-19" führen.
Die Herausforderungen der Migrationspolitik werden in zwei Debatten erörtert: "Regionen und Diaspora" und "Migration: Anhaltende Herausforderungen für Städte und Regionen" unter Beteiligung von Botschafter Drahoslav Štefánek, Sonderbeauftragter des Generalsekretärs des Europarates für Migration und Flüchtlinge, und Erini Dourou, Berichterstatterin des KGRE für Migrationsfragen.
Der Kongress wird die Monitoring-Berichte über Albanien, Zypern, die Niederlande, Nordmazedonien und Spanien im Rahmen seiner Überwachung der Einhaltung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten des Europarates annehmen.
Auf der Tagesordnung stehen außerdem Debatten zu den Themen "Arbeitsbedingungen von gewählten Vertretern in Zeiten von Hassreden und Fake News im Internet", "Home-Sharing-Plattformen: Herausforderungen und Chancen für Kommunen", "Interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit für eine bessere territoriale Integration in Europa" und "Lebenslanges Lernen für lebenslange Beschäftigung junger Generationen: eine Herausforderung für die Regionen". Darüber hinaus werden im Rahmen der Kongressinitiative "Verjüngung der Politik" Jugenddelegierte Projekte aus der Praxis vorstellen.
Zu den eingeladenen Persönlichkeiten gehören neben dem Gouverneur der Entwicklungsbank des Europarates und dem stellvertretenden Generalsekretär der OECD auch die stellvertretende Innenministerin Albaniens, Romina Kuko, der Innenminister Zyperns, Nicos Nouris, der Staatssekretär für Sicherheitspolitik Ungarns, Péter Sztáray, der Minister für territoriale Angelegenheiten Nordmazedoniens, Goran Milevski, und die Generalsekretärin für territoriale Koordination Spaniens, Miryam Alvarez Páez .
Die Zeremonie für die 7. Ausgabe des Dosta! - Kongresspreises findet ebenfalls statt. Der Preis wird den Gemeinden Torres Vedras (Portugal), Argostoli (Griechenland) und Salford (Vereinigtes Königreich) für ihre Initiativen zur Integration von Roma und anderen fahrenden Personen verliehen.
Tilo Gundlack, MdL beim 146. Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen und zur Europäischen Woche der Regionen und Städte
Vom 11. bis 14. Oktober 2021 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack online an der 146. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit, die parallel zur Europäischen Woche der Regionen und Städte stattfand. Inhaltlich ging es vor allem um den Schutz von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.
In Debatten mit den EU-Kommissaren Virginijus Sinkevičius, Janez Lenarčič und Dubravka Šuicabefassten sich die Lokal- und Regionalvertreter der EU unter anderem mit dem Europäischen Green Deal, dem EU-Katastrophenschutz sowie mit den Arbeiten der EU-Zukunftskonferenz.
Die AdR-Vertreter verabschiedeten insgesamt sieben Stellungnahmen und zwei Entschließungen. Neben der Unterzeichnung der Erklärung von Edinburgh zur Biodiversität fand auch eine Debatte über das EU-Jahresbarometer statt.
Kinderschutz - EU-Strategie über Kinderrechte und Einführung einer europäischen Garantie für Kinder
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates bezüglich einer EU-Garantie für bedürftige Kinder, deren Einführung bereits 2015 das EU-Parlament gefordert hat, zielt auf die Reduzierung sozialer Ausgrenzung, Armut und Ungleichheit, durch einen kostenlosen Zugang zu Diensten wie (frühkindlicher) Bildung, Erziehung, Betreuung, Gesundheitsversorgung und einer gesunden Mahlzeit pro Schultag ab. Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder in der EU soll um mindestens fünf Millionen verringert werden. Zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, React-EU, Invest-EU, dem Instrument für technische Unterstützung und dem „EU-Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ bereit. Auch wird das EU-Programm zur Verteilung von Obst, Gemüse und Milchprodukten zunächst bis 2023 fortgeführt. Mindestens fünf Prozent der Mittel in geteilter Verwaltung aus dem ESF+ fordert der AdR für die Unterstützung von Maßnahmen der Kindergarantie.
Die AdR-Mitglieder fordern ferner in der von ihnen verabschiedeten Stellungnahme, bei der Einführung einer europäischen Garantie für Kinder einbezogen zu werden sowie insgesamt eine ausreichende finanzielle Unterstützung seitens der EU-Mitgliedstaaten, die Aktionspläne für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen haben. Die AdR-Mitglieder begrüßen zudem den Vorschlag der EU-Kommission, nationale Koordinatoren für die Kindergarantie zu benennen und ein EU-Netzwerk für die Rechte des Kindes aufzubauen. Sie sprechen sich entschieden gegen die Ingewahrsamnahme von Kindern aus Migrationsgründen aus, fordern wahrheitsgetreue Informationen über die COVID-19-Impfung von Kindern und eine Bewertung der psychischen Auswirkungen der Pandemie.
Sie betonen außerdem die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten Finanzierung von Schulen und Kitas, die auch den Erhalt kleinerer Schulen im ländlichen Raum garantiert. Die Stellungnahme des AdR betont auch, dass das Funktionieren der sozialen Dienste für junge Menschen, die aus dem Kinderschutzsystem herausfallen, sichergestellt werden muss, indem ihnen Wohnbeihilfen, Ausbildung und Unterstützung für ein eigenständiges Leben gewährt werden, damit sie sich sozial und beruflich integrieren können.
Die AdR-Stellungnahme bezieht sich auch auf die neue Mitteilung der EU-Kommission über eine EU-Kinderrechtsstrategie, die die Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben in der EU, ihre Bildung und Gesundheit und gute sozioökonomische Lage, die Verhütung von jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, eine kindgerechte Justiz, und eine sichere digitale Umgebung für Kinder anstrebt, auch unter Achtung der globalen Dimension der Rechte des Kindes.
Sie begrüßt die Zusage der EU-Kommission, darauf hinzuwirken, dass es in den Lieferketten von EU-Unternehmen keine Kinderarbeit gibt.
Die AdR-Stellungnahme ist aus Sicht des Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern bedeutsam, wo bereits die medizinische Versorgung durch Kinderkliniken und Frühchen-Stationen, letztere an zwei von vier Standorten, auf dem Spiel steht und in diesem Jahr 1075 Schüler*innen, d.h. 8,1% aller Schulabgänger, mit weniger als der Berufsreife verlassen haben. In Mecklenburg-Vorpommern ist laut dem Kinderschutzbund jedes dritte Kind arm. Auch haben im vergangenen Jahr 2155 von 11315 (19%) der Berufsschüler trotz Ausbildung keinen Berufsabschluss erreicht.
Klimaschutz - Entschließung zur Vertragsstaatenkonferenz COP-26 der UN-Klimarahmenkonvention
Die AdR-Stellungnahme zur UN-Klimakonferenz COP-26 fordert unter anderem eine Vereinbarung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) mit dem AdR und eine Anerkennung, Überwachung und Förderung lokaler und regionaler Beiträge zum Klimaschutz. Er tritt außerdem für den Ausbau der interregionale Zusammenarbeit, lokaler wissenschaftlicher Plattformen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Mandatsträgern ein, wirbt für die Einbindung subnationaler Energieagenturen in die Analyse der regionalen Klimaauswirkungen sowie in die Meldung und Bewertung von Emissionen und einen Beitritt zum EU-Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie. Daneben regt er ein spezielles Klimainnovationsprogramm der EU-Kommission für lokale und regionale Gebietskörperschaften an und betont die Rolle nachhaltiger Investitionen, eines mit WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichsmeachnismus sowie einer besseren Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzerwägungen in der EU-Handelspolitik.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das sich bereits heute - rechnerisch - zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgen kann und es bietet viele Ansatzpunkte für eine innovative Kreislaufwirtschaft. In seinem Bericht vom März 2021 benannte der Zukunftsrat MV u.a. den naturbasierten Klimaschutz/die klimafreundliche Landnutzung als große Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland habe das Potenzial, in naher Zukunft und ohne massive wirtschaftliche und soziale Einschnitte Klimaneutralität zu erreichen. Voraussetzung dafür sei auch, die gegenwärtigen sehr hohen Treibhausgas-Emissionen aus entwässerten Moorböden (30 Prozent der Gesamt-Emissionen in MV) zu senken, indem die Entwässerung der Moore beendet und teilweise auf “nasse” Land- und Forstwirtschaft umgestellt wird. Gleichzeitig könne die Klimawirksamkeit des Waldes durch Förderung alter und dichter Wälder, Stabilisierung des vorhandenen Waldbestandes und standortgerechte Aufforstungen verstärkt werden.
Schutz der digitalen Zukunft - Europäische digitale Identität
Die EU-Vorschriften über elektronische Identifizierung und entgeltliche elektronische Dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) aus dem Jahr 2014 zielen darauf ab, nationale elektronische Identifizierungssysteme europaweit interoperabel zu machen, um den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern. In der EU-Digitalstrategie "Die digitale Zukunft Europas gestalten" hat die EU-Kommission angekündigt, die eIDAS-Verordnung zu überarbeiten, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Anwendung auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten („EUid-Brieftaschen“) für alle Europäer zu fördern. Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung von Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die auf dem Gesetz über digitale Märkte aufbaut und einem angemessenen Sicherheitsniveau bei elektronischen Identifizierungsmitteln dient, sollen unter anderem eine grenzübergreifende Reichweite ermöglicht und die Belange des Schutzes der Privatsphäre und der Daten bei der Nutzung von Anwendungen behandelt werden, die nicht unter die eIDAS-Verordnung fallen wie Identitätslösungen der sozialen Medien oder Finanzinstitute. Außerdem sollen Mindestanforderungen an Sicherheit und Haftung für die Anbieter von Website-Authentifizierungsdiensten festgelegt werden.
Der AdR setzt sich in dem von ihm angenommenen Stellungnahmeentwurf neben klaren Datenschutzbestimmungen und der Prüfung der Möglichkeit einer europäischen Open-Source-Lösung für die Grundfunktionen der EUid-Brieftasche dafür ein, dass jeder Mitgliedstaat innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung eine EUid-Brieftasche ausgibt.
Schutz der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften - Für eine Beteiligung an der Programmplanung der EU und für kongruente Programmplanungszeiträume
Des Weiteren fordert der AdR in einer Stellungnahme die wirksame Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 und in neue Instrumente des Programms NextGenerationEU wie den Fonds für einen gerechten Übergang und die Aufbau- und Resilienzfazilität, die sich erheblich auf die Kohäsionspolitik auswirkt. Zudem betont er, dass die COVID-19-Pandemie erneut gezeigt hat, wie wichtig die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Struktur- und Investitionsfonds sind. Zugleich habe die Pandemie die Unterfinanzierung vieler lokaler und regionaler Gebietskörperschaften aufgedeckt, weshalb er die von der EU-Kommission in den Paketen CRII und CRII+ angebotenen Flexibilitätsmaßnahmen begrüßt. Der Stellungnahmeentwurf des AdR fordert die EU-Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, um den Kofinanzierungssatz von 100 % (d.h. kein geforderter nationaler Kofinanzierungsbeitrag) um ein weiteres Jahr zu verlängern, die N+3-Regel (dreijähriger Zeitraum zur Mittelabrufung) zu verlängern und den Höchstbetrag für staatliche De-minimis-Beihilfen (nicht genehmigungspflichtig) vorübergehend anzuheben, damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ausreichende Unterstützung erhalten.
Schutz jenseits der zweigeschlechtlichen Geschlechterteilung: „Kein Platz für humanitätsfreie Zonen in der EU“ – Für eine Union der Gleichheit
Die AdR-Mitglieder stimmten über einen Stellungnahmeentwurf zur Mitteilung „Eine Union der Gleichheit“ der EU-Kommission vom November 2020 ab. Letztere enthält eine Strategie für die Gleichstellung der Gruppe der LGBTIQ für die Jahre 2020–2025. Hierzu gehören lesbische, schwule, intersexuelle, bi- und transsexuelle Menschen und/oder solche Menschen, deren geschlechtliche und/oder sexuelle Identität jenseits der binären Geschlechtereinteilung und/oder Heterosexualität verortet ist.
Sich auf die EU-Verträge und die EU-Grundrechtecharta berufend, beschreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung, dass auf nationaler Ebene bereits 21 der 27 EU- Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt haben. Dänemark, Irland, Luxemburg und Malta haben außerdem schon Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Anforderungen eingeführt.
Die EU-Kommission hatte eine Handlungsempfehlung mit Maßnahmen zur Durchsetzung und Überwachung der Rechte der LGBTIQ vorgelegt. Die AdR-Stellungnahme begrüßt diese Arbeiten und wendet sich gegen die Diskriminierung und Marginalisierung von LGBTIQ, die unter anderem von einzelnen nationalen und regionalen Regierungen in der EU ausgeht. Ferner teilt sie das Anliegen der EU-Kommission, Hetze, Hasskriminalität und Gewalt, der LGBTIQ noch immer zum Opfer fallen, entgegenzuwirken. Sie geht auf die Notwendigkeit ein, medizinischen Eingriffen bei intersexuellen Kleinkindern und Jugendlichen, also solchen, die sich von Geburt an nicht anhand der herkömmlichen Klassifizierung „männlich“ oder „weiblich“ über die Geschlechtsmerkmale bestimmen lassen, ein Ende zu setzen. Die Stellungnahme des AdR richtet sich somit gegen medizinische Eingriffe, die, ohne hinreichende Kenntnisse der Sachlage auf Seiten der Eltern/Betroffenen und ohne lebensnotwendig zu sein, durchgeführt werden und die Anpassung an normierte weibliche oder männliche Genitalien zum Ziel haben.
Der AdR unterstützt mit seiner Stellungnahme außerdem alle Bemühungen zur Verhinderung von Konversionstherapien und erzwungenen medizinischen Eingriffen für intersexuelle und trans* Personen (einschließlich der intersexuellen Genitalverstümmelung und Zwangssterilisation); zudem fordert er die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, derartigen Initiativen, wenn sie in ihren Räumlichkeiten tätig sind, Einhalt zu gebieten und Mittel bereitzustellen, um solche Praktiken zu beenden, wobei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gelten soll. Die Stellungnahme erwähnt außerdem Beispiele lokaler Gebietskörperschaften wie Barcelona, Ljubljana, Berlin, Budapest und Łódź, die die Inklusion der LGBTIQ proaktiv umsetzen unter dem Hinweis, dass manche dies den nationalen Regierungen voraushaben.
Die EU-Kommission hatte Anfang September 2021 fünf polnische Regionen, die von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) regiert werden, angeschrieben und sie aufgefordert, die von ihren lokalen Regierungen verabschiedeten Anti-LGBT-Erklärungen aufzuheben. Die Erklärungen sollten aufgehoben werden, damit die Regionen weiterhin Finanzmittel erhalten können, heißt es in den Schreiben. Die Zahlungen aus dem REACT-EU-Fonds in Höhe von 126 Millionen Euro wurden bereits ausgesetzt.
Ungarische AdR-Mitglieder der Fidesz-Partei sind kurz vor der 146. AdR-Plenartagung aus der Fraktion der Europäischen Volkspartei des AdR ausgeschieden und in die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer übergewechselt. Sie hatten in einem weithin kritisierten, später zurückgezogenen Änderungsantrag Homosexualität mit Pädophilie in Verbindung gebracht.
Weitere Stellungnahme- und Entschließungsentwürfe des AdR wurden zu den Themen Terrorismusbekämpfung, Katastrophenschutz, EU-Verbraucheragenda und dem EU-Jahresbarometer angenommen.
Mit den „EUid-Brieftaschen“ hinein in einen digitalen Dialog - Tilo Gundlack, MdL bei der 9. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 29. September 2021 nahm Tilo Gundlack, MdL online an der 9. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil.
In der Sitzung wurden von den Fachkommissionsmitgliedern drei Stellungnahmen über die Umsetzung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität, über die EU-Industrie- sowie die EU-Wettbewerbspolitik angenommen und eine erste Erörterung über die von der EU-Kommission angestrebte europäische digitale Identität vorgenommen, die in einen AdR-Stellungnahmeentwurf zum kommenden 146. Plenum des AdR im Oktober mündet.
Umsetzung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität: Für eine Beteiligung der Gemeinden und Regionen an der Gestaltung und Durchführung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne
Die von der Fachkommission ECON in ihrer neunten Sitzung angenommene Stellungnahme zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität weist darauf, dass sich bei den meisten nationalen Aufbau- und Resilienzplänen nicht feststellen lässt, inwieweit die Beiträge der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Ausarbeitung der Pläne berücksichtigt wurden. Er bringt Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass die Stellungnahme des AdR aus dem Jahr 2020 über deren direkte und mitgestaltende Einbindung insgesamt nicht angemessen berücksichtigt wurde.
Die Stellungnahme fordert neben der Reform des Europäischen Semesters eine Einbeziehung der Fachkommission ECON in den Aufbau- und Resilienzdialog und kommt außerdem zu dem Schluss, dass in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen zumeist nicht auf die Beiträge zur Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung verwiesen und auch der territoriale Zusammenhalt nicht umfassend berücksichtigt wird. Er fordert die EU-Kommission auf, in den operativen Vereinbarungen und den rechtlichen Einzelverpflichtungen mit den Mitgliedstaaten in Bezug auf Finanzbeiträge die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung, weiteren Planung und Bewertung der Aufbaupläne festzulegen. Zusätzlich sollte die EU-Kommission in ihre Jahresberichte über die Durchführung der Aufbau- und Resilienzfazilität einen Abschnitt über die Einbeziehung der Gemeinden und Regionen aufnehmen. Die Stellungnahme betont auch die Kenntnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, die aus seiner Sicht in die nationale Bewertung einfließen sollte, sie fordert deren Einbeziehung auch in die Kosten-Nutzen-Analysen und die Mittelverwaltung bei Kohäsion und Digitalisierung, und schlägt des Weiteren vor, das Instrument für technische Unterstützung zur Stärkung der Verwaltungskapazität auf Ebene der Gemeinden und Regionen leichter verfügbar zu machen.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt die EU-Mitgliedstaaten bei Reform- und Investitionsvorhaben im Umfang von 672.5 Mrd. Euro, wobei 37% zugunsten der Klimaziele und 20% für den digitalen Wandel genutzt werden.
Bericht der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik 2020
Die verabschiedete Stellungnahme der Fachkommission ECON zum jährlichen Bericht der EU-Kommission über die EU-Wettbewerbspolitik verweist auf die von den G20 im Juli 2021 beschlossenen Grundzüge einer globalen Steuerreform, die einen Mindeststeuersatz für Unternehmen vorsieht und deren Details zur Umsetzung zurzeit auf der Ebene der OECD verhandelt werden mit dem Ziel, gezielte Steuervermeidung von Unternehmen in Steueroasen zu verhindern. Er fordert zudem die EU‑Kommission auf, nach Abschluss der Verhandlungen unverzüglich konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Regelungen in der EU vorzuschlagen und äußert die Auffassung, dass durch COVID-19 begründete staatliche Beihilfen in transparenter sowie sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvolle Weise gestaltet und nur Unternehmen gewährt werden dürfen, die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar betroffen sind, wobei jene davon auszuschließen sind, die Steuervermeidung in sogenannten „Steueroasen“ betreiben.
Des Weiteren begrüßt die Stellungnahme die von der EU-Kommission bereits eingeführten Beschränkungen, unter anderem die Auszahlung von Dividenden und Boni sowie den Aktienrückkauf von Unternehmen betreffend, die öffentliche Beihilfen beziehen.
Auf unfaire Preisalgorithmen großer Internetplattformen und oligopolistische Strukturen auf den Finanzmärkten wird in der Stellungnahme ebenfalls hingewiesen sowie auf Wettbewerbsverzerrungen, die durch ausländische staatseigene Unternehmen entstehen. In der Stellungnahme vertritt die Fachkommission ECON die Auffassung, dass ausnahmslos jeder Verstoß gegen die geltenden Produktions- und Beschäftigungsbedingungen sowie gegen die Umweltauflagen durch Zulieferer aus Drittstaaten geahndet werden muss, damit die soziale Ungleichheit und die Klimakrise erfolgreich bekämpft, die Umweltstandards angehoben, die UN-Nachhaltigkeitsziele besser erreicht und die Klima- und Verbraucherschutzpolitik umgesetzt werden können.
Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen
Die dritte in der Fachkommissionssitzung angenommene Stellungnahme des AdR befürwortet die von der EU-Kommission vorgeschlagene Aktualisierung der Industriestrategie, empfiehlt unter anderem eine engere Verknüpfung mit dem Green Deal sowie dem Klimaneutralitätsziel und betont die Notwendigkeit, dass die Strategie in allen europäischen Regionen einen Mehrwert erbringt. Dabei sollten aus ihrer Sicht neben der Zusammenarbeit zwischen Clustern die regionalen Innovationssysteme stärker zum Tragen kommen, um die wichtigsten lokalen und regionalen Akteure – wie Regierungen, Cluster und Clusterorganisationen sowie Wissenschaftseinrichtungen (unter anderem die angewandte, an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angebundene Forschung) – wirksam einzubeziehen. Die Stellungnahme unterstreicht zudem die Bedeutung des Beihilferechts sowie von wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI), und spricht sich für eine angemessene Regulierung im Bereich wettbewerbsverzerrender drittstaatlicher Subventionen bei der gezielten Übernahme von EU-Unternehmen und in der öffentlichen Auftragsvergabe aus.
Das Streben nach strategischer Autonomie der EU, einen funktionierenden Binnenmarkt sowie kontinuierliche Bemühungen zum Abbau von Binnenmarkthindernissen hält sie für den Neustart nach der COVID-19-Krise für entscheidend und begrüßt die Absicht der EU-Kommission, jährlich strategische Berichte und Aktionspläne für den Binnenmarkt vorzulegen. Es fehle an klaren Daten zur Erneuerung der Wirtschaft und zu Abhängigkeiten in den Wertschöpfungsketten. Daneben befürwortet sie die von der EU-Kommission vorgeschlagene Gründung von Industrieallianzen, den Einsatz von Nachhaltigkeitsberatern und die Absicht der EU-Kommission, die europäischen KMU in ihrer Wachstumsphase und beim Anwerben qualifizierter Arbeitskräfte zu unterstützen, was unter anderem angemessene Arbeitsbedingungen erfordere. Die Stellungnahme fordert die Unterstützung der KMU hinsichtlich ihrer digitalen Strategien und Handlungspläne, Investitionen in Testinfrastrukturen für Industrie 4.0 und Innovationszentren und eine weitere Unterstützung des Netzes der Europäischen Unternehmerregionen. Die Stellungnahme unterstreicht ferner, dass die regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung, die nach Absicht der EU-Kommission künftig auch die UN-Nachhaltigkeitsziele als viertes Element enthalten, als Blaupause für die interregionale Zusammenarbeit genutzt werden sollten.
Sie betont zudem die Wichtigkeit der Kreislaufwirtschaft. Außerdem müsse das Augenmerk auf Branchen und Bereichen liegen, in denen der größte Beitrag zur Verwirklichung der Klimaziele geleistet werden kann. Dabei gehe es vor allem um die energieintensiven Industriezweige, große Industriecluster sowie die zugehörigen Produktionsketten.
Europäische digitale Identität
Die EU-Vorschriften über elektronische Identifizierung und, i.d.R. entgeltliche, elektronische (Vertrauens-)Dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) aus dem Jahr 2014 zielen darauf ab, nationale elektronische Identifizierungssysteme europaweit interoperabel zu machen, um den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern. In der EU-Digitalstrategie "Die digitale Zukunft Europas gestalten" hat die EU-Kommission angekündigt, die eIDAS-Verordnung zu überarbeiten, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Anwendung auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten („EUid-Brieftaschen“, mit denen auch amtliche Dokumente ausgetauscht und einzelne persönliche Merkmale wie das Alter nachgewiesen werden können) für alle Europäer zu fördern. Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung von Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die auf dem Gesetz über digitale Märkte aufbaut und einem angemessenen Sicherheitsniveau bei elektronischen Identifizierungsmitteln dient, sollen unter anderem eine grenzübergreifende Reichweite ermöglicht und die Belange des Schutzes der Privatsphäre und Daten bei der Nutzung von Anwendungen behandelt werden, die nicht unter die eIDAS-Verordnung fallen wie Identitätslösungen der sozialen Medien oder Finanzinstitute. Außerdem sollen Mindestanforderungen an Sicherheit und Haftung für die Anbieter von Website-Authentifizierungsdiensten festgelegt werden. Der Verordnungsvorschlag bezieht sich auch auf andere elektronische „Vertrauensdienste“ wie Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Einschreiben, Bescheinigungen in elektronischer Form sowie die elektronische Archivierung und elektronische Vorgangsregister.
Der Europäische Ausschuss der Regionen setzt sich in seinem Stellungnahmeentwurf unter anderem dafür ein, dass die Frist, bis zu der die EU-Mitgliedstaaten eine EUid-Brieftasche ausgeben müssen, vor dem Hintergrund der Cybersicherheit um 12 Monate (auf zwei Jahre) verlängert wird. Der Stellungnahmeentwurf befürwortet eine Nutzung der EUid-Brieftasche auch außerhalb der EU und spricht sich zudem dafür aus, dass Pseudonyme bei der Nutzung in sozialen Netzwerken nicht untersagt werden.
Tilo Gundlack, MdL beim 146. Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen
Vom 11. bis 14. Oktober 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack online an der 146. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken, die parallel zur Europäischen Woche der Regionen und Städte stattfinden wird.
In Debatten mit den EU-Kommissaren Maroš Šefčovič, Virginijus Sinkevičius, Janez Lenarčič und Dubravka Šuica werden sich die Lokal- und Regionalvertreter der EU unter anderem mit den Herausforderungen der Gemeinden und Regionen (EU-Jahresbarometer), dem Europäischen Green Deal, dem EU-Katastrophenschutz sowie mit den Arbeiten der EU-Zukunftskonferenz befassen.
Sie werden voraussichtlich insgesamt sieben Stellungnahmen und zwei Entschließungen verabschieden.
„Kein Platz für humanitätsfreie Zonen in der EU“ – Für eine Union der Gleichheit
Die AdR-Mitglieder werden über einen Stellungnahmeentwurf zur Mitteilung „Eine Union der Gleichheit“ der EU-Kommission vom November 2020 abstimmen. Letztere enthält eine Strategie für die Gleichstellung der Gruppe der LGBTIQ für die Jahre 2020–2025. Hierzu gehören lesbische, schwule, intersexuelle, bi- und transsexuelle Menschen und/oder solche Menschen, deren geschlechtliche und/oder sexuelle Identität jenseits der binären Geschlechtereinteilung und/oder Heterosexualität verortet ist.
Sich auf die EU-Verträge und die EU-Grundrechtecharta berufend, beschreibt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung, dass auf nationaler Ebene bereits 21 der 27 EU- Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt haben. Dänemark, Irland, Luxemburg und Malta haben außerdem schon Verfahren zur rechtlichen Anerkennung der Geschlechtszugehörigkeit ohne medizinische Anforderungen eingeführt.
Die EU-Kommission hatte eine Handlungsempfehlung mit Maßnahmen zur Durchsetzung und Überwachung der Rechte der LGBTIQ vorgelegt. Der AdR-Stellungnahmeentwurf begrüßt diese Arbeiten und wendet sich gegen die Diskriminierung und Marginalisierung von LGBTIQ, die unter anderem von einzelnen nationalen und regionalen Regierungen in der EU ausgeht. Ferner teilt der Entwurf das Anliegen der EU-Kommission, Hetze, Hasskriminalität und Gewalt, der LGBTIQ noch immer zum Opfer fallen, entgegenzuwirken. Er geht auf die Notwendigkeit ein, medizinischen Eingriffen bei intersexuellen Kleinkindern und Jugendlichen, also solchen, die sich von Geburt an nicht anhand der herkömmlichen Klassifizierung „männlich“ oder „weiblich“ über die Geschlechtsmerkmale bestimmen lassen, ein Ende zu setzen. Der Entwurf richtet sich somit gegen medizinische Eingriffe, die, ohne hinreichende Kenntnisse der Sachlage auf Seiten der Eltern/Betroffenen und ohne lebensnotwendig zu sein, durchgeführt werden und die Anpassung an normierte weibliche oder männliche Genitalien zum Ziel haben.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR unterstützt außerdem alle Bemühungen zur Verhinderung von Konversionstherapien und erzwungenen medizinischen Eingriffen für intersexuelle und trans* Personen (einschließlich der intersexuellen Genitalverstümmelung und Zwangssterilisation); zudem fordert er die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, derartigen Initiativen, wenn sie in ihren Räumlichkeiten tätig sind, Einhalt zu gebieten und Mittel bereitzustellen, um solche Praktiken zu beenden, wobei dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit gelten soll.
Die EU-Kommission hat Anfang September 2021 fünf polnische Regionen, die von der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) regiert werden, angeschrieben und sie aufgefordert, die von ihren lokalen Regierungen verabschiedeten Anti-LGBT-Erklärungen aufzuheben. Die Erklärungen sollten aufgehoben werden, damit die Regionen weiterhin Finanzmittel erhalten können, heißt es in den Schreiben. Die Zahlungen aus dem REACT-EU-Fonds in Höhe von 126 Millionen Euro wurden bereits ausgesetzt.
Für eine Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Programmplanung der EU und für kongruente Programmplanungszeiträume
Des Weiteren fordert der AdR in einem Stellungnahmeentwurf die wirksame Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen und operationellen Programme der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 und in neue Instrumente des Programms NextGenerationEU wie den Fonds für einen gerechten Übergang und die Aufbau- und Resilienzfazilität, die sich erheblich auf die Kohäsionspolitik auswirkt.
EU-Strategie über Kinderrechte und Einführung einer europäischen Garantie für Kinder
Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates bezüglich einer EU-Garantie für bedürftige Kinder, deren Einführung bereits 2015 das EU-Parlament gefordert hat, zielt auf die Reduzierung sozialer Ausgrenzung, Armut und Ungleichheit, durch einen kostenlosen Zugang zu Diensten wie (frühkindlicher) Bildung,Erziehung,Betreuung, Gesundheitsversorgung und einer gesunden Mahlzeit pro Schultag ab. Die Zahl der von Armut bedrohten Kinder in der EU soll um mindestens fünf Millionen verringert werden. Zur Unterstützung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten stehen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds Plus, dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, React-EU, Invest-EU, dem Instrument für technische Unterstützung und dem „EU-Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ bereit. Auch wird das EU-Programm zur Verteilung von Obst, Gemüse und Milchprodukten zunächst bis 2023 fortgeführt.
Die AdR-Mitglieder fordern in ihrem Entwurf einer Stellungnahme, bei der Einführung einer europäischen Garantie für Kinder einbezogen zu werden sowie eine ausreichende finanzielle Unterstützung seitens der EU-Mitgliedstaaten, die Aktionspläne für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen haben. Die AdR-Mitglieder begrüßen zudem den Vorschlag der EU-Kommission, nationale Koordinatoren für die Kindergarantie zu benennen und ein EU-Netzwerk für die Rechte des Kindes aufzubauen. Sie sprechen sich entschieden gegen die Ingewahrsamnahme von Kindern aus Migrationsgründen aus, fordern wahrheitsgetreue Informationen über die COVID-19-Impfung von Kindern und eine Bewertung der psychischen Auswirkungen der Pandemie.
Sie betonen außerdem die Notwendigkeit einer bedarfsorientierten Finanzierung von Schulen und Kitas, die auch den Erhalt kleinerer Schulen im ländlichen Raum garantiert.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf bezieht sich auch auf die neue Mitteilung der EU-Kommission über eine EU-Kinderrechtsstrategie, die die Teilhabe von Kindern am politischen und demokratischen Leben in der EU, ihre Bildung und Gesundheit und gute sozioökonomische Lage, die Verhütung von jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, eine kindgerechte Justiz, und eine sichere digitale Umgebung für Kinder anstrebt, auch unter Achtung der globalen Dimension der Rechte des Kindes.
Der Entwurf des AdR begrüßt die Zusage der EU-Kommission, darauf hinzuwirken, dass es in den Lieferketten von EU-Unternehmen keine Kinderarbeit gibt, insbesondere durch eine Gesetzgebungsinitiative zur nachhaltigen Unternehmensführung. Er fordert des Weiteren ein Einfuhrverbot für Erzeugnisse, die durch Kinderarbeit hergestellt wurden.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf ist aus Sicht des Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern bedeutsam, wo bereits die medizinische Versorgung durch Kinderkliniken und Frühchen-Stationen, letztere an zwei von vier Standorten, auf dem Spiel steht und in diesem Jahr 1075 Schüler*innen, d.h. 8,1% aller Schulabgänger, mit weniger als der Berufsreife verlassen haben. In Mecklenburg-Vorpommern ist laut dem Kinderschutzbund jedes dritte Kind arm. Auch haben im vergangenen Jahr 2155 von 11315 (19%) der Berufsschüler trotz Ausbildung keinen Berufsabschluss erreicht.
Entschließung zur Vertragsstaatenkonferenz COP-26 der UN-Klimarahmenkonvention
Der AdR-Entschließungsentwurf zur UN-Klimakonferenz COP-26 fordert unter anderem eine Vereinbarung der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) mit dem AdR und eine Anerkennung, Überwachung und Förderung lokaler und regionaler Beiträge zum Klimaschutz. Er tritt außerdem für den Ausbau der interregionale Zusammenarbeit sowie lokaler wissenschaftlicher Plattformen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung von Mandatsträgern ein, wirbt für die Einbindung subnationaler Energieagenturen in die Meldung und Bewertung von Emissionen und einen Beitritt zum EU-Bürgermeisterkonvent für Klima und Energie. Daneben betont er die Rolle nachhaltiger Investitionen, eines mit WTO-Regeln zu vereinbarenden CO2-Grenzausgleichsmeachnismus sowie einer besseren Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzerwägungen in der EU-Handelspolitik.
Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das sich bereits heute - rechnerisch - zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgen kann und es bietet viele Ansatzpunkte für eine innovative Kreislaufwirtschaft. In seinem Bericht vom März 2021 benannte der Zukunftsrat MV u.a. den naturbasierten Klimaschutz/die klimafreundliche Landnutzung als große Chance für Mecklenburg-Vorpommern. Das Bundesland habe das Potenzial, in naher Zukunft und ohne massive wirtschaftliche und soziale Einschnitte Klimaneutralität zu erreichen. Voraussetzung dafür sei auch, die gegenwärtigen sehr hohen Treibhausgas-Emissionen aus entwässerten Moorböden (30 Prozent der Gesamt-Emissionen in MV) zu senken, indem die Entwässerung der Moore beendet und teilweise auf “nasse” Land- und Forstwirtschaft umgestellt wird. Gleichzeitig könne die Klimawirksamkeit des Waldes durch Förderung alter und dichter Wälder, Stabilisierung des vorhandenen Waldbestandes und standortgerechte Aufforstungen verstärkt werden.
Europäische digitale Identität
Die EU-Vorschriften über elektronische Identifizierung und entgeltliche elektronische Dienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) aus dem Jahr 2014 zielen darauf ab, nationale elektronische Identifizierungssysteme europaweit interoperabel zu machen, um den Zugang zu Online-Diensten zu erleichtern. In der EU-Digitalstrategie "Die digitale Zukunft Europas gestalten" hat die EU-Kommission angekündigt, die eIDAS-Verordnung zu überarbeiten, um ihre Wirksamkeit zu verbessern, ihre Anwendung auf den privaten Sektor auszuweiten und vertrauenswürdige digitale Identitäten („EUid-Brieftaschen“) für alle Europäer zu fördern. Mit ihrem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung von Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die auf dem Gesetz über digitale Märkte aufbaut und einem angemessenen Sicherheitsniveau bei elektronischen Identifizierungsmitteln dient, sollen unter anderem eine grenzübergreifende Reichweite ermöglicht und die Belange des Schutzes der Privatsphäre und der Daten bei der Nutzung von Anwendungen behandelt werden, die nicht unter die eIDAS-Verordnung fallen wie Identitätslösungen der sozialen Medien oder Finanzinstitute. Außerdem sollen Mindestanforderungen an Sicherheit und Haftung für die Anbieter von Website-Authentifizierungsdiensten festgelegt werden.
Weitere Abstimmungen über Stellungnahme- und Entschließungsentwürfe des AdR sind zu den Themen Terrorismusbekämpfung, Katastrophenschutz, EU-Verbraucheragenda und dem EU-Jahresbarometer geplant.
Tilo Gundlack, MdL bei der 9. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des Europäischen Ausschusses der Regionen: Für nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster in der EU
Am 27. September 2021 nahm Tilo Gundlack, MdL online an der 9. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil.
Dabei standen die Themen ökologische Landwirtschaft, ländlicher Raum – unter anderem die dortige Gesundheitsversorgung – neben der Krebsbekämpfung und nachhaltigen Meereswirtschaft im Vordergrund. Die Fachkommission NAT hat in ihrer Sitzung drei Stellungnahmen verabschiedet.
EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft
Laut der EU-Mitteilung über einen Aktionsplan zur Förderung der ökologischen/biologischen Produktion sind nicht nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren nach wie vor eine entscheidende Ursache für den Verlust an biologischer Vielfalt. Derzeit entfallen 8,5 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU auf die ökologische/biologische Bewirtschaftungsform.
Eine von der Fachkommission NAT angenommene Stellungnahme zum EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft fordert die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf, zu untersuchen, wie das Verursacherprinzip hinsichtlich Pestizidrückständen in der Umwelt, die unter anderem auch Bio-Landwirte beeinträchtigen, umgesetzt werden kann. Sie weist darauf hin, dass es sehr wichtig ist, die gemeinsame Haftung von landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen der konventionellen Landwirtschaft zu berücksichtigen, die das Pestizid in die Umwelt freigesetzt haben. Die Stellungnahme geht außerdem auf Möglichkeiten für ein Tierschutzlabel, die Einrichtung von Bio-Regionen, die Erhaltung von Wasserressourcen und das Angebot von Bio-Erzeugnissen in Kantinen ein. Sie schlägt vor, das Bio-Logo der EU durch den Zusatz „Bio aus der EU“ unter dem grünen Blatt zu ergänzen, um für einen besseren Erkennungseffekt bei den Verbrauchern zu sorgen, mit der Möglichkeit, die Region anzugeben, aus der das Produkt kommt.
Die AdR-Stellungnahme bedauert, dass die Gemeinsame EU-Agrarpolitik nicht im Einklang mit den Zielen des EU-Aktionsplans für ökologische/biologische Landwirtschaft, des Grünen Deals, der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie der EU steht und dass Landwirte, die Anstrengungen unternehmen, um den ökologischen Wandel in ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zu vollziehen, beispielsweise indem sie ihre Flächen für den ökologischen Landbau nutzen, nicht belohnt werden können.
Sie begrüßt ferner das ehrgeizige Ziel der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, bis zum Jahr 2030 mindestens 25 % der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch/biologisch zu bewirtschaften, betont, dass Nachfrage und Produktion in diesem Bereich gefördert werden müssen und schlägt vor, verbindliche nationale Ziele festzulegen, um der Vielfalt der Landwirtschaft in den verschiedenen europäischen Ländern Rechnung zu tragen. Der EU-Kommission empfiehlt sie, nationale Strategiepläne gründlich darauf zu überprüfen, ob sie mit den Zielen des Grünen Deals in Einklang stehen, und außerdem zu bewerten, wie sie dazu beitragen, das 25 %-Ziel ökologisch/biologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Flächen zu erreichen. Auch legt sie der der EU-Kommission nahe, für eine angemessene Unterstützung zu sorgen und die Mittel für Forschung und Entwicklung für die Bio-Landwirtschaft, die ökologische Aquakultur und die Bio-Tierhaltung in der EU aufzustocken, um dem Mangel an eigenen Ressourcen, namentlich an Saatgut mit Bio-Siegel und ökologisch/biologisch produzierten Eiweiß- und Vitamin-B-Futtermitteln, zu begegnen und die Abhängigkeit von Importen zu verringern.
Eine neue EU-Bio-Verordnung wird ab dem 1. Januar 2022 gelten.
Maritime Berufe im Mittelpunkt - nachhaltige blaue Wirtschaft und Aquakultur: Für eine stärkere Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
In einer weiteren von der Fachkommission NAT verabschiedeten Stellungnahme begrüßen die Mitglieder die Mitteilung der EU-Kommission „Über einen neuen Ansatz für eine nachhaltige blaue Wirtschaft in der EU – Umgestaltung der blauen Wirtschaft der EU für eine nachhaltige Zukunft“, in der eine Strategie für nachhaltige maritime Branchen und Industrien festgelegt wird. Die Stellungnahme kritisiert, dass in den nationalen Plänen und Strategien für intelligente Spezialisierung die maritime Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt und finanziell unterstützt werde. Ferner fordert sie eine klare Begriffsdefinition „nachhaltiger“ Aquakultur und fordert die EU-Kommission und die nationalen Regierungen auf, die Regionen bei der Entwicklung der maritimen Wirtschaft zu konsultieren.
Laut der Universität Rostock und dem in Braunschweig ansässigen Johann Heinrich von Thünen-Institut hat die Aquakulturproduktion eine Reihe von Auswirkungen auf die sie umgebende Umwelt: So wird bei einer offenen Produktion der unkontrollierte Eintrag von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor festgestellt. Zudem kann es auch zur Übertragung von Krankheiten von Aquakulturtieren auf wildlebende Tiere kommen, oder Zuchttiere können entkommen und sich mit wildlebenden Artgenossen verpaaren und somit zu einer Veränderung der natürlichen genetischen Vielfalt beitragen. Die Verfütterung von wildgefangenem Fisch sei aber einer der wichtigsten Kritikpunkte der Aquakultur, während Umweltsiegel den Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung hinsichtlich der Nachhaltigkeit der Aquakultur bieten können. In der Stellungnahme der Fachkommission NAT wird unter Bekräftigung des Vorschlags eines EU-Umweltsiegels und im Sinne der Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit auf die Notwendigkeit hingewiesen, Tierschutz-, Klima- und Gesundheitsstandards einzuhalten und die Verbraucher auf den Etiketten ausreichend und korrekt zu informieren. Die Stellungnahme spricht sich für die lokale Erzeugung sowie kurze Versorgungsketten aus und verweist darauf, dass zahlreiche Studien die entscheidende Bedeutung der biologischen Vielfalt der Meere für die Gesundheit des Planeten und das soziale Wohlergehen belegen.
Die Stellungnahme der Fachkommission NAT weist in diesem Zusammenhang auf die Ziele der EU-Strategie vom „Hof auf den Tisch“ hin: Diese strebt eine Verringerung des Antibiotika-Einsatzes und die Ausweitung der ökologischen Aquakultur an.
Des Weiteren begrüßt die Stellungnahme die Absicht der EU-Kommission, die Städte und Regionen im Küstenbereich bei der Bewältigung des ökologischen und digitalen Wandels auf lokaler Ebene und bei der vollen Inanspruchnahme von Mitteln und Anreizen, die die EU bereitstellt, zu unterstützen, indem sie ein Unterstützungspaket zur Erholung (eine „Blaupause für lokale Grüne Deals“) sowie strategische Leitlinien (z. B. die Initiative „Intelligent Cities Challenge“) ausarbeiten wird. Die Aquakultur sollte als eigener Politikbereich anerkannt werden, sie soll die traditionelle Fischerei ergänzen
In der Stellungnahme wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Stärkung der Attraktivität maritimer Berufe und nachhaltige Investitionen für eine erfolgreiche blaue Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind. Sie bedauert die Mittelkürzung bei Interreg, und hebt die Wichtigkeit hervor, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die öffentliche und private Investitionen in die Entwicklung der blauen Wirtschaft erleichtern und stimulieren. Des Weiteren sei es notwendig, Innovationen und die Entwicklung neuer Produkte zu finanzieren, in innovative Technologien und intelligente Lösungen zu investieren und neue Technologien wie Meeresenergie aus erneuerbaren Quellen, die maritime Industrie oder Biounternehmen der blauen Wirtschaft zu unterstützen. Häfen sollten zu Energiezentren werden, und von der EU-Kommission fordert die Stellungnahme, dass sie sich bei nachhaltigen Investitionen in den maritimen Sektor stärker auf die regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung (RIS3) stützt zur Schaffung von Netzen der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene unter dem Titel „European Sea tech“. Die Forderung nach einer Ausarbeitung von Vorschlägen zur maritimen Raumplanung und zur Festlegung von ökologischen Korridoren bekräftigt sie, in denen es gelingt, den Rückgang der biologischen Vielfalt umzukehren, zur Eindämmung des Klimawandels und zur Stärkung der Resilienz gegenüber dem Klimawandel beizutragen und zugleich finanziellen und gesellschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen, um das Ziel eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Entnahme von Fischbeständen und ihrer Reproduktionsfähigkeit zu erreichen. Die Stellungnahme fordert außerdem, den künftigen CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf die Fischerei- und Aquakulturprodukte anzuwenden und die Einfuhr von Produkten zu unterbinden, die mit Menschenrechtsverletzungen und niedrigen Sozial- und Ökostandards in Verbindung stehen.
Für eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU und mehr europäische Wertschöpfungsketten im Agrar- und Lebensmittelsektor
Ende Juni 2021 legte die EU-Kommission ihre Mitteilung „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“ vor, die Maßnahmen vorsieht, um gemäß Artikel 174 AEUV regionale Unterschiede zu verringern. Sie enthält einen Pakt sowie einen Aktionsplan für den ländlichen Raum bezogen auf die Bereiche Dienstleistungen, Infrastruktur, Ökologie, Fortbildung und Beschäftigung und wirtschaftliche Diversität.
Das Arbeitsdokument der Fachkommission NAT führt dazu aus, dass der Programmplanungszeitraum des Aktionsplans ausgeweitet und auch die Aspekte externer Wettbewerb, instabile Preise und Verteilung der Bruttowertschöpfung Berücksichtigung finden sollten. Es unterstreicht zudem, dass der nachhaltige ländliche Tourismus sowie freizeit- und kulturbezogene Aktivitäten, u.a. solche typischen wie das Wandern und die Jagd, stärker gewürdigt werden sollten. Außerdem fordert das Arbeitsdokument des AdR jene lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die noch keinen Aktionsplan/keine Strategie für den ländlichen Raum ausgearbeitet haben, auf, dies zu tun und die Initiativen LEADER/CLLD (Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft/Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung) und Intelligente Dörfer (strategische Innovationskonzepte im ländlichen Raum: Initiativen ländlicher Gemeinden, um spezifischen Herausforderungen zu begegnen) zu stärken. Das Arbeitsdokument enthält zudem die Forderung an die EU-Kommission, hinsichtlich der Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft in der Klimakrise und einer gerechten und inklusiven Gestaltung des ökologischen und digitalen Wandels Überwachungs-, Analyse- und Unterstützungsinstrumente bereitzustellen.
Europas Plan gegen den Krebs
Die von der Fachkommission NAT angenommene Stellungnahme bezüglich Europas Plan gegen Krebs hebt hervor, dass die Gesundheitspolitik nach wie vor eine vorrangig mitgliedstaatliche Aufgabe ist, jedoch in den Debatten im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas, die am 9. Mai 2021 lanciert wurde, auf EU‑Ebene Überlegungen über Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich angestellt werden sollten.
Die Stellungnahme fordert die EU-Organe auf, dafür zu sorgen, dass im Rechtsrahmen für die künftige EU-Gesundheitsunion die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für die öffentliche Gesundheit berücksichtigt wird, da sich 19 der 27 Mitgliedstaaten dafür entschieden haben, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Hauptverantwortung für die Gesundheitsversorgung zu übertragen. Außerdem weist die Stellungnahme auf einen Vorsorge- und Behandlungsstau durch die COVID-19-Pandemie, auf die gestiegene Zahl der Krebserkrankungen sowie auf die nötige Erweiterung des Gesundheitswissens der EU-Bürger hin. Dies zum Beispiel bzgl. der Risiken krebserregender Stoffe und Strahlung, Umweltverschmutzung, des Rauchens, Alkoholkonsums und Fettleibigkeit, bestimmter Infektionskrankheiten sowie des Bewegungsmangels. In der Stellungnahme weist der AdR auch darauf hin, dass der Wirtschaft bei der Förderung einer gesunden Lebensweise eine wichtige Rolle zukommt.
Sie regt ferner eine HPV-Impflicht für Jugendliche, eine Ausweitung der Krebsfrüherkennung und einen gleichen Zugang zu Versorgungsleistungen aller Bürger in der EU an. Zusätzlich fordert sie die EU-Mitgliedstaaten auf, die Akkreditierung von mindestens einem Krebszentrum pro Mitgliedstaat nach dem Standard der Organisation Europäischer Krebsinstitute zu fördern.
Der Plan der EU-Kommission, der mit dem Forschungsauftrag zum Thema Krebs im Rahmen des Programms Horizont Europa verknüpft ist, sieht unter anderem vor, die Möglichkeiten des Datenaustauschs und der Digitalisierung sowie der EU-Initiative über bildgebende Verfahren besser zu nutzen. Außerdem soll ein Wissenszentrum zur Krebsbekämpfung geschaffen werden, wobei sich die Stellungnahme des AdR dafür einsetzt, dessen Kompetenzen auf die Behandlung seltener Krebsarten auszuweiten.
In der Sitzung der Fachkommission NAT wurde zudem ein gemeinsamer Aktionsplan zwischen dem UN-Regionalbüro in Europa für die Verringerung des Katastrophenrisikos und dem AdR unterzeichnet.
Drei Dekaden intensiver zwischenparlamentarischer Kooperation im Ostseeraum: Die Ostseeparlamentarierkonferenz feiert ihr 30. Jubiläum



Am 30. August 2021 kamen mehr als 150 Abgeordnete, hochrangige Gäste und Sachverständige in digitalem Rahmen zusammen, um das 30. Jubiläum der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) zu begehen und die aktuellsten politischen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen im Ostseeraum zu besprechen.
Zu den BSPC-Delegationsmitgliedern des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zählen Frau Präsidentin Birgit Hesse, Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp, die Abgeordneten Herr Dirk Friedriszik, Herr Nikolaus Kramer, Herr Karsten Kolbe sowie Herr Jochen Schulte als maritimer Berichterstatter, zudem Herr Philipp da Cunha als Mitglied der BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“.
Nachhaltige Demokratie und Medienfreiheit im Fokus
Das Motto der diesjährigen Konferenz lautete „Nachhaltige Demokratie – Entgegnung und Anpassung an eine Welt im Wandel“. Mit einem Schlaglicht auf das hundertste Jubiläum der Demokratie in Schweden wurde das Thema gleich zu Beginn der Konferenz von dem Vorsitzenden des Schwedischen Reichstages, Dr. Andreas Norlén, der schwedischen Außenministerin, Frau Ann Linde, und dem aktuellen Präsidenten der Ostseeparlamentarierkonferenz, Herrn Pyry Niemi, hervorgehoben. In den Eröffnungsreden wurde wiederholt unterstrichen, dass demokratische Werte, Freiheiten und Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit darstellen und ständige, intensive Arbeit benötigen – sowohl lokal als auch international.
So wies in der ersten Sitzung die norwegische Außenministerin, Frau Ine Eriksen Søreide, auf die Wichtigkeit der Stärkung globaler Governance-Strukturen sowie einer Unterstützung der Zivilgesellschaft angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen Polarisierung und des wachsenden Misstrauens in demokratische Institutionen hin. Anschließend betonte Herr Michel Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, dass Demokratie gemeinsamer Nenner für Kooperation im Ostseeraum sein müsse.
Im Hinblick auf die Situation in Belarus und Afghanistan sowie sich verschärfende Gefahren für Meinungsfreiheit weltweit wurde im zweiten Sitzungsabschnitt das komplexe Verhältnis von Digitalisierung und Demokratie diskutiert. Die Entwicklung sozialer Medien und digitaler Tools führe einerseits zur Entstehung neuer Formen politischer Partizipation, könne jedoch durch die schnellere und weite Verbreitung von Desinformationen bestehende demokratische Institutionen destabilisieren. Um Demokratie und Medienfreiheit im digitalen Zeitalter zu bewahren und zu stärken, brauche es Normen und Gesetze, mehr Transparenz und Pluralität auf Onlineplattformen sowie eine Förderung von gutem Journalismus und der Medienkompetenz in der Bevölkerung. Es gelte, Menschenrechte sowohl in „realer“, als auch in „virtueller“ Welt zu schützen.
Klimawandel und Umweltschutz
Das Thema „Klimawandel und biologische Vielfalt“ gewinne – auch angesichts des aktuellen Berichts des Weltklimarates (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC) – herausragende Bedeutung und stelle mehr als je eine gemeinsame Herausforderung für alle Ostseestaaten dar – darin waren sich alle Teilnehmenden einig. Bezugnehmend auf die Schwerpunkte des deutschen Vorsitzes bei der Helsinki Kommission (HELCOM) betonte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Frau Svenja Schulze, die Notwendigkeit einer drastischen Reduktion der Kohlenstoffemissionen sowie der Erweiterung von Meeresschutzgebieten. Die erfolgreiche Umsetzung der im neuen Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP) gesetzten Ziele werde parteiübergreifendes politisches Handeln im gesamten Ostseeraum erfordern. Die 2019 gegründete BSPC-Arbeitsgruppe für Klimawandel und Biodiversität wird diesen Themen für zwei weitere Jahre besondere Aufmerksamkeit widmen. Auf der diesjährigen Konferenz stellte zunächst die Arbeitsgruppenvorsitzende, Frau Cecilie Tenfjord-Toftby, den Zwischenbericht vor, in dem die Ergebnisse der Konsultationen mit Fachleuten sowie die einschlägigen Forderungen und Empfehlungen an die Regierungen der Ostseestaaten zusammengefasst werden. Für den Landtag Mecklenburg-Vorpommern wirken Frau Beate Schlupp und Herr Philipp da Cunha an der Arbeitsgruppe mit. Künftig sollen auch die Empfehlungen des am 28. August stattgefundenen Jugendforums berücksichtigt werden, die sich vor allem auf klimafreundliche Agrarwirtschaft sowie grüne Energie und Verkehrsmodelle fokussierten.
Neben gemeinsamen internationalen und nationalen Anstrengungen brauche es lokale Teilhabe und Engagement vor Ort. In diesem Zusammenhang stellte Herr Erwin Sellering, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, die Arbeit der durch den Landtag eingesetzten Stiftung vor. Ihre Ziele seien die Förderung von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Naturschutzprojekten und Initiativen sowie die Klimainformationsarbeit. Im Vorfeld der Ostseeparlamentarierkonferenz organisierte die Stiftung eine öffentliche Veranstaltung zur Munitionsbergung in der Ostsee, bei der Frau Beate Schlupp und Herr Philipp da Cunha über die einschlägigen Aktivitäten und Forderungen der BSPC berichteten.
Kooperation trotz Differenzen
Die Lehren aus der Vergangenheit und Prioritäten für die Zukunft der Ostseekooperation wurden sowohl während der Generaldebatte als auch der feierlichen Sitzung zum 30. Jubiläum der BSPC thematisiert. So wurde von den künftigen und ehemaligen Präsidentinnen und Präsidenten der Ostseeparlamentarierkonferenz der Wert des verständigungsorientierten Dialogs trotz Meinungsverschiedenheiten hervorgehoben. Die zwischenparlamentarische Zusammenarbeit spiele gerade in Krisenzeiten eine wichtige Rolle, weil dadurch ein Austausch über gemeinsame Probleme und Herausforderungen erfolge und gleichzeitig politischer Druck zu deren Lösung auf die Exekutive ausgeübt werde.
Die Arbeitsgruppen der Ostseeparlamentarierkonferenz sowie die Berichterstattungsmandate stellen in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument dar. So wurde im Rahmen der vierten Sitzung der Abschussbericht zu versenkter Munition in der Ostsee durch Herrn Peter Stein, MdB vorgestellt. Entsprechende Forderungen, wie z. B. einer Etablierung eines internationalen Geberfonds für die gemeinsame Lösung des Problems der Munitionsaltlasten im Meer, wurden auch in der diesjährigen Resolution vorgebracht.
Herr Jochen Schulte, MdL stellte den Bericht über die integrierte Meerespolitik vor, in dem er auf die Bedeutung der maritimen Wirtschaft für globalen Handel, die Herausforderungen für die Frachtschifffahrt im Zuge der COVID-19-Pandemie, aber mit Blick auf die Entwicklung von alternativen Treibstoffen und innovative Hafentechnologien auch auf die Möglichkeiten zur nachhaltigen Transformation hinwies.
Auch wenn der Prozess der Konsensfindung nicht immer einfach sei, so der BSPC-Präsident Pyry Niemi, habe die Ostseeparlamentarierkonferenz immer wieder ihre Fähigkeit bewiesen, Differenzen zu überwinden, und so auch in diesem Jahr eine gemeinsame Resolution mit Fokus auf Kooperation im Ostseeraum, Demokratie und Meinungsfreiheit sowie Meeresschutz verabschieden können.
Ein detaillierter Konferenzbericht (in englischer Sprache), die Konferenzresolution und eine Jubiläumsbroschüre inklusive Gratulationsschreiben der Vorsitzenden der Mitgliedsparlamente sowie Berichte zu den vergangenen neunundzwanzig Konferenzen sind auf der BSPC-Seite zugänglich.
Auf dem Weg zur 30. Ostseeparlamentarierkonferenz: Demokratie, Umweltschutz und Munitionsaltlasten im Fokus
Am 30. August 2021 wird die Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) ihr dreißigstes Jubiläum und somit auch drei Dekaden erfolgreicher, friedensorientierter und konsensbasierter zwischenparlamentarischer Zusammenarbeit in der Ostseeregion feiern. Unter dem von der jetzigen schwedischen Präsidentschaft gewählten Motto „Nachhaltige Demokratie – Entgegnung und Anpassung an eine Welt im Wandel“ werden sich Vertreterinnen und Vertreter nationaler und regionaler Parlamente sowie parlamentarischer Organisationen in digitalem Format versammeln, um sich über die aktuellsten gemeinsamen Themen auszutauschen und Empfehlungen und Forderungen an die Regierungen der Ostseestaaten zu verabschieden.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, gegenwärtig vertreten durch die Delegationsmitglieder Frau Präsidentin Birgit Hesse, Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp, Herrn Dirk Friedriszik MdL, Herrn Nikolaus Kramer MdL, Herrn Karsten Kolbe MdL sowie Herrn Jochen Schulte MdL als maritimer Berichterstatter und Herr Philipp da Cunha MdL als Mitglied der BSPC Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“, wirkt seit der Gründung der Ostseeparlamentarierkonferenz im Jahr 1991 an ihrer Arbeit mit. Im Rahmen seines langjährigen Berichterstattungsmandats wird Herr Jochen Schulte am Montag die Konferenz über die neusten Entwicklungen im Bereich der integrierten maritimen Politik informieren. Zudem wird die vom Landtag eingesetzte Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden und ehemaligen Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Erwin Sellering, ihre Arbeit zur Förderung des Umweltbewusstseins und von Aktivitäten zum Klimaschutz im Lande vorstellen und an einem Austausch mit internationalen Partnern teilnehmen.
Neben zentralen Themen, wie regionaler Zusammenarbeit, dem Kampf gegen Desinformation, dem Schutz der Medien- und Redefreiheit sowie der Bewahrung der Biodiversität und der Anpassung an den Klimawandel, werden Abgeordnete aus dem gesamten Ostseeraum das sich verschärfende Problem der Munitionsaltlasten in der Ostsee besprechen. Im Vorfeld der Konferenz, auf der der Abschlussbericht zu versenkter Munition vorgestellt wird, nahmen Frau Beate Schlupp und Herr Philipp da Cunha an einer von der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV organisierten Informationsveranstaltung teil und berichteten über die einschlägigen regionalen, nationalen sowie internationalen Anstrengungen im Themenfeld der Munitionsbergung und -vernichtung, z. B. im Rahmen des Landtages MV, der BSPC und der Helsinki Kommission (HELCOM). Am Montag soll die 30. Ostseeparlamentarierkonferenz eine gemeinsame Resolution beschließen, die eine Reihe von konkreten Forderungen zum gemeinsamen umweltbewussten Umgang mit Munition im Meer enthalten wird.
Die Entsorgung des Geborgenen - "Sprengstoff für die Umwelt - Munitionsbergung in der Ostsee"
Veranstaltung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Wie könne den von Altmunition in der Ostsee ausgehenden Gefahren entgegnet werden? Mit dieser Thematik befasste sich die Veranstaltung „Sprengstoff für die Umwelt – Munitionsbergung in der Ostsee“ am 12. August 2021 in der Kunsthalle Kühlungsborn. Geladen zu dieser öffentlichen Veranstaltung, die unter Wahrung der nötigen Corona-Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden konnte, hatte die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V. Unter den Teilnehmenden fanden sich auch die erste Vizepräsidentin des Landtages Beate Schlupp und der Abgeordnete Philipp da Cunha als Mitglieder des Landtages sowie der Generalsekretär der Ostseeparlamentarierkonferenz, Bodo Bahr.
In den vergangenen Jahren gewann die Problematik stetig an Aufmerksamkeit – doch der Gesprächs- und Handlungsbedarf bleibt groß. 76 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hinterlässt dieser nach wie vor gravierende Auswirkungen auf die Ostseeregion: Derzeit befinden sich rund 1,6 Millionen Tonnen konventioneller Munition und weitere 5000 Tonnen chemischer Kampfstoffe auf dem Grund von Nord- und Ostsee, nachdem sie, entweder durch Militäroperationen im Krieg oder durch Verklappungen nach Kriegsende dort versenkt worden sind.[1] Davon liegen circa 300.000 Tonnen Kampfmittel in der Ostsee.[2] Die damals kurzsichtig erfolgte Beseitigung der Kampfmittel zieht gewaltige Probleme für die Umwelt nach sich. Der Zersetzungsprozess der Metallhüllen der Altmunition schreitet voran und es verstärkt sich die immanente Gefahr, dass die giftigen, krebserregenden und erbgutverändernden Inhaltsstoffe und Schwermetalle aus den Altmunitionen in die Ostsee freigesetzt werden, mit der Folge, dass sich diese Stoffe in Meeresorganismen anreichern und in die Nahrungskette gelangen. Auch wenn die Konzentration dieser schädlichen Stoffe in der Ostsee derzeit noch kaum nachweisbar ist, so ist absehbar, dass sich die Lage verschlechtert. Dann sind neben dem Schiffsverkehr, für den die Altmunition ohnehin eine Gefahr darstellen kann, auch die Fischerei-, Tourismusbranche und die Gesundheit von Mensch, Tier und Biotop bedroht.[3]
Den Veranstaltungsauftakt übernahm Erwin Sellering (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V). Nach einer Begrüßung aller Anwesenden stellte Sellering zunächst die Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V überblicksweise vor. Die noch junge Stiftung widme sich der Aufgabe, Themen des Klima- und Umweltschutzes voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wolle die Stiftung die Öffentlichkeit für das Thema Altmunition in der Ostsee sensibilisieren, gemeinsam mit Mitgliedern des Landtages und der Ostseeparlamentarierkonferenz. Das Thema dränge, so dass die Bergung und Vernichtung von Altmunition aus der Ostsee neben politischer und gesellschaftlicher Aufmerksamkeit auch einer entsprechenden Finanzierung bedürften.
Im Fokus der Veranstaltung stand zunächst eine durch Anke Rösler (Leiterin für Kommunikation und Presse der Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V) moderierten Podiumsdiskussion mit anschließender Diskussionsrunde. Dort tauschte sich zunächst das Podium, bestehend aus Beate Schlupp (Vizepräsidentin des Landtages M-V; Beobachterin bei HELCOM der Ostseeparlamentarier), Philipp da Cunha (MdL, Vorsitzender des Rechtsausschusses; Mitglied der Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarierkonferenz „Klimawandel und Biodiversität“), sowie Dieter Guldin (COO SeaTerra GmbH) zu diversen Aspekten rund um das Thema Kampfmittelbergung aus der Ostsee aus.
Im Verlauf der Podiumsdiskussion und der sich hieran anschließenden Diskussion sowie während des lockeren Austausches nach der Diskussionsrunde zeichnete sich ab, dass das Thema Munitionsbergung in der Ostsee im Lichte dreier Fragen zu betrachten sei: Was sei politisch gewollt? Was könne die Technik und Wirtschaft leisten? Wer würde die Vorhaben bezahlen? Im Rahmen der Beantwortung dieser drei Fragen bewegten sich die meisten Redebeiträge der Anwesenden.
Sowohl Philipp da Cunha, als auch Beate Schlupp widmeten ihre Redebeiträge in erster Linie der Frage nach dem politischen Willen. Zu Beginn der Podiumsdiskussion umriss Beate Schlupp exemplarisch, welche politischen Anstrengungen bis dato hinsichtlich der Problematik von Altmunition im Ostseeraum unternommen worden seien. Auf Landesebene habe der Landtag auf Vorschlag des Innen- und Europaausschuss einen Beschluss und einen Bericht zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Risiken durch Kampfmittelbelastung im Meer verringern“[4] abgegeben, der die Dringlichkeit der Problemlösung auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene betone. Unter anderem sei der Landtag in der Beschlussempfehlung zu dem Antrag aufgefordert worden, das Thema Munitionsaltlasten auf die Tagesordnung der Ostseeparlamentarierkonferenz zu setzen, ebenso wie auf die Tagesordnung des Parlamentsforums Südliche Ostsee. Laut Beate Schlupp konnte sich das Thema auf dem Parlamentsforum Südliche Ostsee in Kaliningrad aber nicht durchsetzen. Darüber hinaus sei die Landesregierung dazu aufgefordert worden, die Bundesregierung dazu anzuhalten, während der deutschen Präsidentschaft bei der HELCOM das Thema Munition im Meer zum Schwerpunkt zu erklären, mithin entsprechend auf der Tagesordnung zu setzen und bei der Überarbeitung des Ostseeaktionsplans zu berücksichtigen. Tatsächlich habe sich Deutschland für seine HELCOM-Präsidentschaft das Thema Munitionsaltlasten zu einem seiner Schwerpunkte gesetzt. Allerdings sei das Thema, auch im überarbeiteten Ostseeaktionsplan der HELCOM, kaum oder nur oberflächlich berücksichtigt worden. Der Konsens bei der HELCOM sei also nur sehr gering ausgefallen. Die HELCOM habe nicht das geleistet, was die Ostseeparlamentarierkonferenz, insbesondere in ihrer 28. und 29. Resolution, gefordert habe. Zwar bestünde der Konsens, dass die Altlasten ein Problem darstellten, wenn es aber konkret würde, insbesondere wenn es um Zuständigkeiten und Finanzierung ginge, herrschte regelmäßig Dissens. Indes habe sich auch der Bund mit Fragen rund um Munition in Nord- und Ostsee auseinandergesetzt. Nun habe der Bundestag beschlossen, 100 Millionen Euro für ein Pilotprojekt zur Entsorgung von Munitionsaltlasten, z.B. durch eine schwimmende Plattform in der Ostsee, freizugeben. Bis dato habe der Bundestag diese Versprechen noch nicht eingelöst. Insbesondere ist noch offen, wann, wo und wofür die 100 Mio. Euro letztlich konkret eingesetzt würden.
Was sich laut Beate Schlupp bei allen politischen Prozessen zu diesem Thema zeige, sei ein Mangel an Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren. Deshalb begrüße sie die Veranstaltung der Stiftung Klima- und Umweltschutz M-V, denn was es brauche, seien ebenjene öffentlichen Gesprächsangebote. Beate Schlupp appellierte an alle Akteure, dass Thema nicht mehr loszulassen, vielmehr müssen man mit Blick auf eine effektive Gefahrenabwehr jetzt handeln. In diesem Zusammenhang bestünde für Deutschland, M-V und die Ostseeregion die Möglichkeit, eine weltweit führende Region bei der Identifizierung und Bergung von Altlasten zu werden.
Philipp da Cunha schloss sich diesem Appell Beate Schlupps in seinem Redebeitrag während der Podiumsdiskussion an. Einige Altmunition stamme schon aus dem ersten Weltkrieg und läge nun bereits über hundert Jahre auf dem Grund der Ostsee. Dieser Zustand müsse angegangen werden. Auch Philipp da Cunha sähe große Chancen für Deutschland und M-V, sich zur Modellregion hinsichtlich der Bergung von Kampfmitteln aus dem Meer zu entwickeln. Auch in der Arbeitsgruppe der Ostseeparlamentarierkonferenz „Klimawandel und Biodiversität“ wolle Philipp da Cunha als Mitglied dieser das Thema vermehrt in den Vordergrund stellen. Schließlich sei die Arbeitsgruppe dafür zuständig, der Exekutive Handlungsempfehlungen mitzugeben, die den Kilmaschutz und die Eindämmung des Klimawandels betreffen.
In den Gesprächen im Anschluss an die Diskussionsrunde schilderte Claus Böttcher (Bund-Länder Ausschuss Nord- und Ostsee – Expertenkreis Munition im Meer), dass Schleswig-Holstein politisch im Vergleich zu M-V bereits viel weiter sei. So seien verschiedene Ministerien aus Schleswig-Holstein beispielsweise Mitglied der Arbeitsgruppe Munition im Meer des Bund-Länder-Ausschusses Nord- und Ostsee. Es sei dringend angeraten, in naher Zukunft den bilateralen Austausch mit Schleswig-Holstein zu suchen, um die Problematiken gemeinsam zu lösen und Entwicklungen gemeinsam voranzutreiben.
Des Weiteren sei essentiell, laut Böttcher, dass Zuständigkeiten und Kompetenzen geklärt würden. Grundsätzlich seien die Länder für die Gefahrenabwehr innerhalb der 12-Seemeilen Zone verantwortlich. Gleichzeitig handele es sich in diesem Gebiet um Bundesgewässer, dessen Verwaltung dem Bund obliegt, der also gegebenenfalls auch für die Finanzierung der Beräumung der Bundesgewässer zuständig wäre. Parallel hierzu ergäbe sich häufig die Frage, welches Ministerium in M-V zuständig sei – das Innen- oder das Umweltministerium. Bereits durch das Abweisen der Zuständigkeiten durch die einzelnen Akteure gehe wertvolle Zeit verloren. Böttcher appellierte, endlich die Zuständigkeiten zu klären und die nötigen Rahmenbedingungen politisch zu setzen. Diesem Appell schloss sich auch Eyk-Uwe Pap (Baltic Taucher) an. Die Politik müsse jetzt die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Unternehmen dieser gewaltigen Aufgabe widmen könnten.
Zum Ende der Veranstaltung benannten Beate Schlupp und Philipp da Cunha für Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe, den Austausch mit Schleswig-Holstein zu suchen, das Thema bei der HELCOM weiter zu forcieren, es aber auch auf Landesebene weiter in den Fokus zu rücken.
Viele Redebeiträge richteten ihren Schwerpunkt auf die Beantwortung der Frage, was technisch möglich sei. Ein Einspieler von [W] wie Wissen vom 1. Dezember 2018[5] inmitten der Podiumsdiskussion zeigte unter anderem, wie ein Bergungs- und Vernichtungsprozess von fragiler Altmunition mit damaliger Technik unter Wasser erfolgte. Bezugnehmend zu dem Stand der Technik von 2018 aus dem Einspieler beteuerte Dieter Guldin, die Technik habe einen gewaltigen Entwicklungssprung gemacht. Inzwischen sei die Technik, die Wirtschaft, viel Weiter als die Politik. Für diese Aussage erhielt Guldin Zuspruch von Böttcher und Pap. Anders als noch im Einspieler aus 2018 gezeigt, käme, so Guldin, inzwischen viel automatisierte, fernsteuerbare Technik unter Wasser zum Einsatz. Die SeaTerra GmbH arbeite beispielsweise mit Crawlern, welche die Altmunition relokalisieren, freilegen, identifizieren und bergen können. Mit derartigen Technologien könne man mehr, als derzeit abverlangt würde. Derzeit würden nur 2 % aller Bergungen vor dem Hintergrund des Umweltschutzes erfolgen. Weitere 8 % der durch SeaTerra durchgeführten Bergungen dienten der Herstellung von Bausicherheit. Die restlichen 90 % der Bergungen erfolgten im Kontext des Ausbaus von Infrastruktur, insbesondere wegen des Ausbaus von Off-Shore-Anlagen in der Ostsee. Allerdings würden Off-Shore Anlagen nicht in Verklappungsgebieten gebaut, die eine Fläche von rund 15 000 km² in der Ostsee beanspruchten. Eine flächendeckende Räumung von Verklappungsgebieten erfolge, zumindest durch SeaTerra, derzeit nicht. Setze man die jetzige Geschwindigkeit zur Munitionsbergung in der Ostsee fort, bräuchte es hypothetisch weitere 893 Jahre, um die Ostsee in Gänze von den Altlasten zu befreien.
Robert Molitor (Leiter des Munitionsbergungsdienstes M-V) verwies allerdings auf die Tatsache, dass unabhängig davon, wie effizient und beschleunigt die neuen Bergungstechniken derzeit theoretisch erfolgen könnten, immer noch die Problematik der umweltfreundlichen Vernichtung der Altmunition bestünde. Der Ist-Stand sähe so aus, dass derzeit deutschlandweit nur vier Standorte für die ordnungsgemäße Beseitigung von Altmunition existierten, die auch ohne die Altmunition aus der Ostsee überwiegend ausgelastet seien. Außerdem könne Altmunition nur unter eheblichen Planungsmaßen und Sicherheitsvorkehrungen, also mit erheblichem Aufwand zu diesen Orten transportiert werden. Wolle man die Verklappungsgebiete im großen Stil beräumen, brauche es Möglichkeiten, Bergung und Vernichtung von Altmunition an einem Ort zu vollziehen. Was es brauche seien schwimmende Bergungs- und Vernichtungsplattformen. An solchen Pilotplattformen arbeite Atlas Elektronik (Thyssen Krupp Marine Systems), wie Tommy Kaltofen (Atlas Elektronik) berichtet. Allerdings sei es nur mit der Plattform nicht getan. Parallel dazu müsse dafür gesorgt werden, dass genügend Munition tatsächlich geborgen würde, damit sich eine Plattform auch entsprechend wirtschaftlich finanziere.
Alle sind sich einig: Was jetzt noch fehle sei eine entsprechende Finanzierung zur Realisierung des Vorhabens, die Ostsee auch tatsächlich zu beräumen. Die 100 Mio. Euro, die der Bund versprochen habe, seien aber nur eine Anschubfinanzierung, so Böttcher – eine Plattform für ein Pilotprojekt könne hiermit zum Einsatz gelangen. Langfristig müssten auch die Bundesländer sich finanziell beteiligen. Auf die Nachfrage, welche Länder dies insbesondere seien, entgegnete Böttcher, diese Frage sei eher politisch, in jedem Fall müssten die Küstenländer aber den Anfang wagen. In diesem Zusammenhang sei auch der Austausch mit Schleswig-Holstein ratsam. Denn langfristig brauche es mehr Plattformen, um die Altmunition noch rechtzeitig zu bergen und die Ostsee zu entlasten.
Darüber hinaus müsse, so Böttcher, diese Herausforderung als wirtschaftliche Chance, auch für M-V, begriffen werden. Ohne Geld gäbe es keine Entwicklung, aber mit der Entwicklung käme auch das Geld. In diesem Zusammenhang könnten sich neue Unternehmen ansiedeln, weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Schließlich müssten auch die Plattformen irgendwo gebaut werden.
Das aber auch eine internationale Zusammenarbeit im Ostseeraum, auch mit Blick auf die Finanzierung, weiter anzustreben sei, betonte Molitor. Die Giftstoffe, die freigesetzt würden, machten nicht vor den Landesgrenzen halt. Aber realistisch betrachtet kann Deutschland nicht allein – weder finanziell noch hinsichtlich seiner Kapazitäten – die gesamte Ostsee beräumen.
Das Resümee der Veranstaltung ist eindeutig. Dass der Bergungsprozess und noch mehr der Prozess der Entsorgung bald beginnen müsse, in diesem Punkt sind sich alle Teilnehmenden an der Veranstaltung einig. In seinem Schlusswort mahnte Sellering, es müssen dringend Wege der Finanzierung gefunden werden. Die Wirtschaft und Technik haben signalisiert, sie sei startklar. Hier müsse die Politik zeitnah nachziehen.
[1]https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/nutzung-belastungen/munition-im-meer#schadstoffbelastung-durch-konventionelle-munition (zuletzt geöffnet am: 16.08.2021).
[2]https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-6000/Drs07-6082n.pdf (zuletzt geöffnet am 16.08.2021).
[3]https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/meere/nutzung-belastungen/munition-im-meer#schadstoffbelastung-durch-konventionelle-munition (zuletzt geöffnet am: 16.08.2021).
[4]https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/7_Wahlperiode/D07-6000/Drs07-6082n.pdf (zuletzt geöffnet am 16.08.2021).
[5]https://youtu.be/OVyGlPxI0xg (zuletzt besucht: 16.08.2021).
Veranstaltung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Am 12. August 2021 wird in der Kunsthalle Kühlungsborn ab 17 Uhr eine Veranstaltung zum Thema "Altmunition und Munitionsbergung in der Ostsee" der vom Landtag gegründeten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattfinden. Ein besonderer Fokus dieser Veranstaltung liegt dabei auf der Fragestellung, wie Berge- und Entsorgungstechnik in den Meeren großflächig zum Einsatz kommen könnten und welche Möglichkeiten und Überlegungen es gibt, die Kampfmittelreste anschließend zu entsorgen. Zu dieser Thematik werden unter anderem Beate Schlupp (1. Vizepräsidentin des Landtages, Beobachterin bei HELCOM), sowie Philipp da Cunha (Vorsitzender des Rechtsausschusses, Mitglied der Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ der Ostseeparlamentarierkonferenz) mit Experten diskutieren. Moderiert wird die Diskussion durch die Leiterin für Kommunikation und Presse der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV, Anke Rösler.
Anlass zu dieser Veranstaltung bot nicht zuletzt ein Gespräch der Landtagsdelegation der Ostseeparlamentarierkonferenz mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV im Juni 2021. Bereits im Zuge dieses Gesprächs wurde hervorgehoben, dass eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu diesem Thema auf die Agenda gesetzt werden müsse. Ein Bericht zu dieser Veranstaltung finden Sie auch in den Landtagsnachrichten (https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Landtagsnachrichten/LN_2021/LN6_2021.pdf).
Bei bestehendem Interesse zur Teilnahme an der Veranstaltung wird eine Anmeldung per E-Mail an anmeldung@klimastiftung-mv.de erbeten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://klimastiftung-mv.de/sprengstoff-fuer-die-umwelt-munitionsbergung-in-der-ostsee/
MV braucht den Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der EU und darüber hinaus: Tilo Gundlack, MdL bei der 8. Sitzung der Fachkommission ECON des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 24. Juni 2021 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 8. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit.
Einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen: Aktualisierung der EU-Industriestrategie von 2020
In einem Meinungsaustausch diskutierten die Mitglieder der Fachkommission ECON ein Arbeitsdokument betreffend die neue EU-Industriestrategie, das auf die Mitteilung der EU-Kommission COM(2021) 350 final Bezug nimmt. Deren Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft und Industrie Europas vor dem Hintergrund, dass letztere den europäischen Umwelt- und Digitalisierungszielen im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit der Union genügen sollen.
Die Wirtschaft in der EU schrumpfte im Jahr 2020 um 6,3 %. Erhebliche Umsatzeinbußen sowie Rückgänge bei den Beschäftigtenzahlen und den Investitionen waren zu verzeichnen. In diesem Kontext analysierte die EU-Kommission 14 Industriebereiche hinsichtlich Bedürfnissen und Herausforderungen. Die aktualisierte Strategie konzentriert sich auf die Schlüsselbereiche Widerstandsfähigkeit des Binnenmarktes, Abhängigkeiten in strategischen Schlüsselbereichen - Vorstellung eines Instrumentariums zu deren Bewältigung, Maßnahmen zur Beschleunigung des grünen und digitalen Übergangs und Identifizierung und Überwachung der wichtigsten Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft insgesamt. Zu diesen Indikatoren gehören die Integration des Binnenmarktes, das Produktivitätswachstum, die internationale Wettbewerbsfähigkeit, öffentliche und private Investitionen sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung.
Die ECON-Mitglieder tauschten sich unter anderem über Möglichkeiten der Stärkung der ortsbezogenen Dimension der Strategie und der Kreislaufwirtschaft, der Verringerung asymmetrischer Abhängigkeiten und der Unterstützung der Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel und bei Investitionen aus.
Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse in der Europäischen Union
Tilo Gundlack, MdL nahm vor der ECON-Sitzung Stellung: „Wir brauchen den Schutz geografischer Angaben für unsere Produkte, bei uns, im Internet und außerhalb der EU. Das hilft unserem Handwerk und unserer Wirtschaft.“
In der Tat setzten sich die Mitglieder der Fachkommission ECON unter anderem dafür ein, durch den unbefristeten Schutz geografischer Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse aus der EU Instrumente gegen Nachahmungen und unlauteren Wettbewerb zu entwickeln, Arbeitsplätze und Ausbildungen in einer bestimmten Region zu (er-)halten, mehr Transparenz für die Verbraucher zu schaffen und teilweise außergewöhnliches, über Generationen überliefertes Know-how aufzuwerten. Der Schutz sollte laut den ECON-Mitgliedern sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU gelten, was durch eine EU-Verordnung – das öffentliche Konsultationsverfahren der EU-Kommission läuft noch bis zum 22. Juli 2021 – erreicht werden könne, und auch das Internet sollte von den Vorschriften umfasst sein. Sie bedauerten außerdem in ihrer Initiativstellungnahme, dass die fehlende Harmonisierung auf europäischer Ebene im Bereich der geografischen Angaben für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse zu einer Vielzahl verschiedener nationaler Rechtsinstrumente führt, was den Schutz von Produkten und Unternehmen schwäche.
Die mit dem Antrags- und Registrierungsverfahren verbundenen Kosten sollten aus Sicht der Stellungnahme für die Erzeuger nicht abschreckend, sondern in Form eines einmaligen Beitrags, wie etwa einer Eintragungsgebühr, zu begleichen sein.
Zudem fordert sie die EU-Kommission auf, zur Förderung eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens zu prüfen, inwieweit Produkte mit geografischer Angabe für gewerbliche und handwerkliche Erzeugnisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gefördert werden können, insbesondere im Zusammenhang mit objektiven Umweltkriterien. Die ECON-Mitglieder tauschten sich mit einem anwesenden Vertreter der EU-Kommission auch über die Möglichkeit eines verbindlichen europäischen Logos aus.
Zudem debattierten die Mitglieder der Fachkommission ECON über eine bessere Rechtssetzung in der EU und über das Thema „Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und die Aufbau- und Resilienzpläne der EU“.
Ein Blick nach Brüssel zur Regulierung der Online-Plattformen und Dienste: Tilo Gundlack, MdL bei der Online-Konferenz zum Gesetz über digitale Dienste und Märkte in Wismar
Am 17. Juni 2021 richtete der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, zugleich Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), gemeinsam mit dem Landesverband der Europa-Union eine digitale Veranstaltung mit dem Titel „Gesetz über digitale Dienste und Märkte – Digitale Maßnahmenpakete der EU ordnen das Netz?“ aus.
Dr. Prabhat Agarwal, Referatsleiter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission stellte die beiden Gesetze über digitale Dienste (DSA) bzw. Märkte (DMA) vor.
Ein einzelner Rechtsakt kann nicht alles erschöpfend regeln: Das Gesetz über digitale Dienste und Märkte als erster Schritt einer Evolution
Der in Hamburg aufgewachsene Hauptredner, Dr. Prabhat Agarwal, betonte, dass eine Reihe von Bereichen von den Verordnungsvorschlägen umfasst werden: Er benannte den Online-Handel, Hass im Netz, die Wettbewerbsfähigkeit der EU, Nachhaltigkeit, Kultur und Meinungsvielfalt neben strafrechtlichen Aspekten und illegalen Inhalten, und beschrieb, wie die Durchsetzung im Netz funktionieren soll.
Es sei nicht Ambition der EU-Kommission, alles erschöpfend mit einem Rechtsakt abzudecken. Eine gesellschaftliche Neuordnung könne damit beispielsweise nicht erreicht werden. Auch wende sich die Arbeit der EU-Kommission nicht gegen Grundprinzipien des Internets, sondern es würden grundlegende Sicherheitsparameter eingeführt: Bestimmten negativen Tendenzen werde nunmehr entgegengewirkt, wie durch die Einrichtung von „Feuermeldern“, „Feuerlöschern“, „Notrufen“ und „Notausgängen“, für den Fall, dass innerhalb des Internets Gefahren drohen. Die Regularien helfen zudem den Nutzern dabei, bessere Entscheidungen zu fällen.
Die gravierenden gesellschaftlichen Probleme, u.a. die Kinderpornographie, müssten daneben auch gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Der Kommissionsmitarbeiter rief die Teilnehmer dazu auf, vor Ort, z.B. in Schulen, am Ausbau der Medienkompetenz zu arbeiten und die Menschen auch digital mündig zu machen.
Forschungs- und Innovationsförderung, ein gesellschaftlicher Dialog über Umgangsformen in der digitalen Gesellschaft, das Stoppen von Verschwörungstheorien, die Verringerung des Misstrauens in öffentliche Einrichtungen seien aber Zielstellungen der Legislativvorhaben.
Von der nächsten Generation könne man viel lernen, und es sei geboten, ihr zuhören: Wie will sie ihre Lebensumwelt im Internet und außerhalb gestalten? Dies betreffe auch den Klimawandel, den natürlichen Lebensraum. Das EU-Kommissionsvorhaben sei ein erster Schritt in einer Evolution.
Prabhat Agarwal stellte unter anderem die geplante europäische Architektur zur Mäßigung von Online-Inhalten dar, die gegen Zivil- und Strafrecht verstoßen, sowie die neuen Sorgfalts- und Transparenzpflichten der Dienste mit Vermittlerrolle und den europaweit harmonisierten Haftungsausschluss. Bedenken wüchsen, gerade weil ein großer Teil der Existenz von Jugendlichen und Kindern bereits online ablaufe.
Eine relativ kleine Anzahl digitaler Plattformen bildet derzeit zudem unreguliert einen „Flaschenhals“ zwischen sehr vielen Kunden und Händlern. Dabei seien die einzelnen Innovatoren sehr abhängig von den Online-Vermittlern, und häufig willkürlichen Sperrungen und Benachteiligungen hinsichtlich der Auffindbarkeit im Internet ausgesetzt.
Auch die vielen Start-ups, die mit digitalen Innovationszentren wie dem InnovationPort Wismar kooperieren, müssten sich in diesem Umfeld zurechtfinden.
Die Asymmetrie der Bindung – Unterschiede zur Datenschutzgrundverordnung
Weltweit wachse die Sorge um fairen Wettbewerb; auch Länder wie die USA und Australien reagierten mit gesetzlichen Neuerungen für Abhilfeverfahren. Ein Kooperationsgremium aus Vertretern der USA und der EU thematisiere den DSA und DMA.
Die EU-Kommission erhalte durch die beiden Verordnungsvorschläge Durchsetzungsbefugnisse (im Extremfall die Auferlegung milliardenschwerer Strafzahlungen oder Zerschlagungsmaßnahmen), und ein Kooperationsmechanismus der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission werde geschaffen, so Agarwal. Auch würden Aufsichtsstrukturen eingeführt, falls der Koordinator im Niederlassungsland nicht schnell genug reagiere.
Im Gegensatz zur Datenschutzgrundverordnung seien die Regelungen des Gesetzes über digitale Dienste asymmetrisch – kleine Plattformen seien von den schärfsten Vorgaben ausgeklammert. Der Auflagenkatalog sei am kleinsten für die kleinen und mittelständischen Unternehmen und gelte auch nur für Vermittlungsdienste, d.h. solche, die Dritte mit End-Nutzern in Verbindung bringen. Websites, Web-Shops von Bäckern würden beispielsweise nicht von den Vorschlägen erfasst. Kleine Onlinevermittler wie lokale Recycling-Markplätze müssten lediglich jährliche Transparenzberichte vorlegen, klare Nutzungsbedingungen ausweisen und ein verbindliches Beschwerdemanagement einrichten.
Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Netz
Justizministerin Katy Hoffmeister beleuchtete in ihrer Videobotschaft an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Chancen, Herausforderungen und Gefahren im Internet. Sie setzte sich für strafverschärfende Maßnahmen bei Haus- und Landfriedensbruch ein und forderte, dass keine freien Rechtsräume entstehen dürften. Ferner müsse alles, was offline illegal ist, auch online verboten sein. Dazu habe sie jüngst eine Bundesratsinitiative mit Bayern gemeinsam gestartet, der sich die anderen Bundesländer angeschlossen hätten.
Auch für den Landtagsabgeordneten Tilo Gundlack, MdL war klar, dass sich regional in Mecklenburg-Vorpommern Ansatzpunkte für das politische Handeln aus dem DSA und DMA ableiten: „Der Landtag und Bildungsausschuss führte in dieser Legislaturperiode eine breite Diskussion zur Medienkompetenz. Diese werde ich gern fortsetzen.“
Der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, der aus dem digitalen Innovationszentrum „InnovationPort“ in Wismar zugeschaltet war, ist seit Juli 2017 Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR). Die 1994 nach Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht geschaffene Institution ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU.
Die 329 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren.
Lokale Klimaschutzinitiativen international sichtbar machen:
Die Landtagsdelegation der Ostseeparlamentarierkonferenz im Gespräch mit der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV
Am 11. Juni 2021 fand auf Einladung von Frau Präsidentin Birgit Hesse und auf Initiative von Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp ein Gespräch zwischen der durch den Landtag eingesetzten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV und der Delegation des Landtages bei der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) statt. Dabei ging es um die Eruierung der Möglichkeiten zur Unterstützung von lokalen Projekten und Initiativen im Bereich der Beseitigung der in der Ostsee versenkten Munition und um eine Vorstellung der Stiftung im Rahmen der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz.
Die Stiftung war durch Herrn Erwin Sellering (Vorstandvorsitzender), Herrn Werner Kuhn (stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Frau Katja Enderlein (Vorstandsmitglied) sowie Frau Christin Klinger (Geschäftsführerin) und Frau Anke Rösler (Leiterin Kommunikation und Presse) vertreten. Vonseiten des Landtages nahmen Frau Präsidentin Birgit Hesse, Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp, die Abgeordneten Herr Philipp da Cunha, Herr Jochen Schulte, Herr Nikolaus Kramer, Herr Karsten Kolbe und der Direktor des Landtages, Herr Armin Tebben, am Gespräch teil.
Eingangs begrüßte Frau Präsidentin Hesse die Teilnehmenden, während Frau Vizepräsidentin Schlupp die steigende Bedeutung des Themas „Altmunition in der Ostsee“ mit Blick auf die Prioritäten der BSPC sowie des deutschen HELCOM-Vorsitzes 2020–2022 hervorhob. In den aktuellen durch multiple Spannungen gekennzeichneten Zeiten sei es wichtig, sich auf Lösungen von gemeinsamen Problemen statt auf Konflikte zu konzentrieren. Munitionsaltlasten in der Ostsee stellten eine Herausforderung für alle Anrainerstaaten dar und bedürften gemeinsamer Anstrengungen und Ansätze – darin seien sich die BSPC-Mitgliedsparlamente einig. Durch die Unterstützung von konkreten lokalen Projekten in diesem Bereich könne die Stiftung einen bedeutenden Beitrag zur Lösung des Problems, aber auch zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit leisten.
Daraufhin erläuterte der Stiftungsvorstandsvorsitzende und ehemalige Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Herr Erwin Sellering, drei Schwerpunkte der Stiftungsarbeit. Zum einen wolle die Stiftung lokale klimafreundliche Projekte fördern und den Kommunen somit helfen, grüner und nachhaltiger zu werden. Umweltbildung in Kitas und Schulen sei ein weiteres besonders wichtiges Anliegen, denn das Klimabewusstsein brauche frühe Förderung. Zudem möchte die Stiftung Expertengespräche organisieren, um die Bedeutung und Notwendigkeit des Klimaschutzes in die Öffentlichkeit zu tragen und auf diesem Wege das Problembewusstsein in der Bevölkerung steigern. In diesem Zusammenhang schlug Frau Katja Enderlein, Vorstandsmitglied der Klima- und Umweltstiftung MV, vor, eine öffentliche Diskussion unter Beteiligung von Wissenschaft und Politik über die Wichtigkeit der Beseitigung der in der Ostsee versenkten Munition sowie um die damit verbundenen Problemen und Herausforderungen zu starten und zu begleiten. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines Forschungspreises für relevante lokale wissenschaftliche Projekte.
Das Mitglied der BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“, Herr Abgeordneter Philipp da Cunha, hob hervor, dass in deren Rahmen vor allem der internationale Austausch von lokalen und regionalen bewährten Praktiken, Erfahrungen und Kenntnissen von zentraler Bedeutung sei. Daher wäre die Vorstellung der Stiftung und ihrer Arbeitsschwerpunkte auf der BSPC-Jahreskonferenz von beidseitigem Vorteil, da sie einerseits eine lokale Perspektive präsentieren und andererseits ein Diskussionsfeld für die Suche nach weiteren gemeinsamen Problemen und deren konstruktiver Lösung öffnen würde. Der stellvertretende Vizevorsitzende, Herr Werner Kuhn, merkte diesbezüglich an, dass eine Initiative an der Schnittstelle zwischen Munition und Biodiversität an einem besonders betroffenen Ort sich ebenfalls als Beispiel anbieten könnte. Herr Abgeordneter Nikolaus Kramer fügte hinzu, dass neben Munitionsaltlasten auch Wracks ein großes Problem sowohl für das Ökosystem als auch für die Infrastruktur darstellten, während Herr Abgeordnete Karsten Kolbe die Bedeutung der internationalen Kooperation für den Frieden im Ostseeraum betonte und begrüßte, dass Mecklenburg-Vorpommern durch kleinere, jedoch bedeutsame Ansätze dazu beitragen könne.
Die 30. Ostseeparlamentarierkonferenz wird am 30. August 2021 digital stattfinden. Herr Erwin Sellering wird dabei die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV vorstellen und Fragen von BSPC-Mitgliedern beantworten.
Faire und wertebasierte Digitalisierung: Tilo Gundlack, MdL bei der Online-Konferenz zum Gesetz über digitale Dienste und Märkte in Wismar
Am 17. Juni 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, zugleich Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), gemeinsam mit dem Landesverband der Europa-Union eine digitale Veranstaltung mit dem Titel „Gesetz über digitale Dienste und Märkte – Digitale Maßnahmenpakete der EU ordnen das Netz?“ ausrichten. Es sollen unter Beteiligung von Prabhat Agarwal, Referatsleiter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien der Europäischen Kommission und Justizministerin Katy Hoffmeister die Regulierung digitaler Plattformen/Dienste – die beiden Gesetze über digitale Dienste bzw. Märkte – beleuchtet und deren zahlreiche Implikationen für das Land Mecklenburg-Vorpommern diskutiert werden. Die Veranstaltung können die Beteiligten unter dem link: https://video.openws.de/WismarDigital1706 erreichen. Hilfreich dazu ist ist die jitsi-app.
Das Gesetz über Digitale Dienste ("Digital Services Act", Abk. DSA) und das Gesetz über Digitale Märkte ("Digital Markets Act", Abk. DMA) umfassen ein einheitliches, EU-weit gültiges Regelwerk für mehr Sicherheit und Offenheit des digitalen Raums.
Durch die überaus große Menge an Daten, über die die großen digitalen Plattformen verfügen, steuern sie derzeit die Marktkonzentration und Wettbewerbssituation. Kleinere Software-Entwickler haben demgegenüber Schwierigkeiten beim Marktzugang; und Nutzer/-innen sind in ihrer Auswahl von Anbietern und Anwendungen beschränkt.
Aber auch die Verbreitung von illegalen Inhalten sowie Falschmeldungen, die Gefahr des im Internet organisierten Aufruhrs und die Herausbildung immer extremerer Haltungen – oftmals gekoppelt an intransparente Algorithmen in Verbindung mit auf die Nutzer zugeschnittener Online-Werbung – soll neben der Verletzung von Grundrechten durch die Legislativvorschläge eine Begrenzung erfahren.
Der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack, der aus dem digitalen Innovationszentrum „InnovationPort“ in Wismar zugeschaltet sein wird, ist seit Juli 2017 Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR). Die 1994 nach Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht geschaffene Institution ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU.
Die 329 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren.
Im Gespräch blieben: Philipp da Cunha begrüßt die Ausrichtung des 4. Russlandtages

Das Mitglied der Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC), Philipp da Cunha, begrüßt die Ausrichtung des 4. Unternehmertages: Russland in Mecklenburg-Vorpommern, der am 2. Juni im hybriden Format in Rostock und Sankt Petersburg stattfand. Als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und internationale Angelegenheiten war er eingeladen.
Angesichts der aktuellen Anspannungen in den Beziehungen mit Russland und Belarus erklärt er, dass es umso wichtiger sei, auf der regionalen Ebene im Dialog zu bleiben und nach Lösungen für konkrete gemeinsame Probleme und Herausforderungen zu suchen, darunter auch Umweltschutz:
„Es macht Sinn, wenn unsere Wirtschaft mit den russischen Partnern aus dem Leningrader Oblast enge Kontakte fortführt und sich neue Kontaktmöglichkeiten erarbeitet. Dabei spielt auch unsere „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ unter der Leitung von Erwin Sellering eine wichtige Rolle, denn hier gibt es Möglichkeiten, das Thema Klimaschutz weiter nach vorne zu bringen.“
Neben solchen Bereichen wie Logistik, Verkehr, Digitalisierung, Munitionsbergung und Gesundheit wurde auch grüne Wirtschaft als potentielles Zusammenarbeitsfeld erwähnt. So fand im Rahmen der Veranstaltung ein Workshop zum Thema „Energie – Möglichkeiten einer deutsch-russischen Wasserstoffpartnerschaft“ statt, auf dem diskutiert wurde, wie Russland von einem Energie- zum Klimapartner werden könne.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschloss im Jahr 2019, eine Kooperationsvereinbarung mit der gesetzgebenden Versammlung des Gebiets Leningrad abzuschließen. Vor allem in den Bereichen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens soll die Zusammenarbeit weiter ausgebaut und gestärkt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterhält seit 2002 eine Regionalpartnerschaft mit dem Leningrader Gebiet; diese Partnerschaft soll in Zukunft um eine parlamentarische Dimension erweitert werden. Kontakte zu Russland bestehen auch im Rahmen der Ostseeparlamentarierkonferenz und des Parlamentsforums Südliche Ostsee (PSO).
Tilo Gundlack, MdL im Gespräch mit der Monitoring-Delegation des KGRE zur kommunalen und regionalen Demokratie in Deutschland
Tilo Gundlack, MdL nahm am 26. Mai 2021 als Teil nationalen Delegation des Kongresses der Gemeinden und Regionen (KGRE) beim Europarat online an einem Gespräch mit der KGRE-Monitoring-Delegation über die Umsetzung der Verpflichtungen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland teil.
Zwei Berichterstatter, Konstantinos Koukas aus Griechenland und Jani Kokko aus Finnland richteten neben einem Experten für lokale und regionale Demokratie, Nikolaos-Komninos Chlepas, ihre Fragen an die deutschen KGRE-Mitglieder. Diese werden, wie zuletzt 2012, in einen Bericht und Empfehlungen über die Anwendung der Charta in Deutschland münden.
Thematisiert wurden unter anderem die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland, der Grad der Selbstorganisation der Kommunen und ihre Anhörungsrechte (z.B. in kommunalen Räten), die z.T. geringe Wahlbeteiligung auf subnationaler Ebene, die Finanzausstattung der Bundesländer und Kommunen, auch im Zuge der COVID-19-Krise, und Fragen des Finanzausgleichs zwischen prosperierenden und weniger wohlhabenden Kommunen.
Der Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE) beim Europarat führt regelmäßig Besuche in seinen Mitgliedsländern zur Überwachung der Umsetzung der Charta der kommunalen Selbstverwaltung durch, so in diesem Jahr unter anderem auch in Deutschland, das die Charta 1988 ratifiziert hat.
Die Beobachtung der Situation der lokalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedstaaten des Europarates steht im Mittelpunkt der politischen Tätigkeit des Kongresses.
Tilo Gundlack, MdL bei der 144. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen: Für eine solidarische Zukunft Europas
Vom 5.-7. Mai 2021 vertrat der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR).
Im Mittelpunkt der Debatten standen die Themen soziale Gleichheit, Umweltschutz, Gesundheit, EU-Erweiterung und Digitales. Dazu verabschiedeten die AdR-Mitglieder 13 Stellungnahmeentwürfe und zwei Entschließungen.
Die Kommunal- und Regionalvertreter der EU debattierten eingangs mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, David-Maria Sassoli. Im Vorfeld des Sozialgipfels in Porto und der am 9. Mai 2021 einberufenen Konferenz zur Zukunft Europas unterstrich dieser die Notwendigkeit, die Grundlagen für eine freiere und gerechtere Gesellschaft zu schaffen. Unter Bekämpfung des Klimawandels und der Umweltverschmutzung müsse die Union die Städte und ländlichen Regionen neu aufleben lassen, das Wohnungswesen auch im Sinne der älteren Bevölkerung überdenken, die sozialen Rechte stärken und dabei Menschen mit Behinderung und Minderheiten berücksichtigen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer neuen Aggressivität autoritärer Systeme gelte es, die Demokratie in der EU neu zu legitimieren.
Schutz vor toxischen Substanzen und Bewahrung der Meeresumwelt
Die EU-Chemikalienstrategie soll den Schutz der Verbraucher und Arbeitnehmerinnen sowie der Umwelt vor gefährlichen Stoffen (u.a. hormonwirksame Substanzen, sog. endokrine Disruptoren, Blei, Asbest, Diisocyanate, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) voranbringen. Die Einführung umfassender Vorschriften für die chemische Industrie könne aus Perspektive des AdR, der u.a. eine größere regulatorische Klarheit bzgl. der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht forderte (Entsorgern müssen beispeilsweise ausreichende Informationen über Inhaltsstoffe vorliegen), zur Umesetzung des „Grünen Deals“ und des Null-Schadstoff-Ziels beitragen.
In ihrer Stellungnahme begrüßten die AdR-Mitglieder zudem, dass die Strategie das Verursacherprinzip stärken wolle; die ordnungsgemäße Entsorgung müsse gewährleistet werden.
Die AdR-Mitglieder sprachen sich in ihrer Stellungnahme „Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum Schutz der Meeresumwelt“ und angesichts der zunehmenden Belastung der Küstenräume durch Stadtentwicklung und Tourismus für messbare Ziele und Fristen im Aktionsplan der EU-Kommission aus, denn entgegen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sei bis 2020 kein guter Zustand der Umwelt in den Meeren der EU erreicht worden. Sie setzten sich für ein EU-Meeresgesetz, eine aktive Wiederherstellung von Meeresökosystemen und die Verhinderung von Plastikmüll an der Quelle ein. Ferner auch für eine Berücksichtigung der Meeresumweltschutzaspekte in Städtebau, Verkehrsvorhaben, Abwasserbehandlung, Abfallbewirtschaftung, industrieller Produktion, Landwirtschaft und Energieerzeugung. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten zur Verfügung stehende EU-Mittel für die regionale Zusammenarbeit im Umweltbereich nutzen.
Für eine Union gleicher Freiheiten
Der AdR verabschiedete zwei Stellungnahmen zum EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 und zur Strategie für die Rechte der Menschen mit Behinderungen 2021-2030. Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich diesbezüglich für die notwendige weitere Umsetzung der EU-Charta der Grundrechte aus, in der die Gleichheit vor dem Gesetz und das Diskriminierungsverbot in Art. 20 und Art. 21 verankert sind.
In ihrer Debatte mit den AdR-Mitgliedern unterstrich die EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, dass noch viele Defizite auf dem Weg zur Gleichheit und Erweiterung der Sichtweisen vorherrschten. Die blockierte Antidiskriminierungsrichtlinie könne in diesem Sinne ein zu behandelnder Aspekt der Konferenz über die Zukunft Europas werden. Die EU-Kommissarin erwähnte außerdem den strukturellen Rassismus und die Zunahme häuslicher Gewalt als besorgniserregende Entwicklungen in der EU. Sie verwies auch auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom März 2021: In Reaktion auf die Zunahme der Diskriminierung intersexueller Menschen und Transgenderpersonen in Ungarn und auf die sogenannten „LGBTI-freien Zonen“ in Polen hatte das Europäische Parlament die EU zum „Freiheitsraum für LGBTIQ-Personen“ erklärt. Die EU-Kommission arbeite an einer entsprechenden Gleichheitsstrategie.
Laut EU-Kommissarin Dalli sei es bedeutsam, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und Minderheiten wie die Roma besser zu schützen.
Die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte aus lokaler und regionaler Perspektive
Der AdR begrüßte in seiner Stellungnahme zur Umsetzung der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte, die insgesamt 20 Grundsätze enthält, den Aktionsplan der EU-Kommission mit konkreten Instrumenten für den Aufbau nachhaltigerer Wirtschafts- und Sozialsysteme. Der Schwerpunkt müsse dabei auf den am stärksten von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen liegen.
Die in der vorgelegten AdR-Stellungnahme unterstützten Kernziele sehen u.a. vor, dass bis 2030 mindestens 78% der 20- bis 64-Jährigen einer Beschäftigung nachgehen, mindestens 60% aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen und die Anzahl der von Armut betroffenen Menschen um 15 Mio. reduziert wird. Es müssten bessere Lösungen für den Zugang Erwachsener zu Weiterbildung und Umschulung gefunden und die volle Eingliederung unterrepräsentierter Gruppen sowie die Beschäftigungsquote von Frauen verbessert werden.
Neue Formen der Beschäftigung, Arbeitskräftemobilität, Plattformwirtschaft, flexible Arbeitszeitmodelle und Telearbeit erforderten aus Sicht des AdR einen gemeinsamen Dialog der Sozialpartner, und er bedauert, dass in der Bewertung des EU-Instrumentes zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) die Debatte über ein permanentes europäisches Arbeitslosenversicherungssystem fehle.
Geschlechterspezifische Unterschiede bei der Beschäftigung sollten laut AdR abgebaut, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gefördert werden, ebenso die wirksame Umsetzung von Chancengleichheit für alle Kinder. Ein besonderes Augenmerk müsse auch auf die 15- bis 29-Jährigen ohne Arbeit/Ausbildung gelegt werden: Die Regelungen zur Beschäftigungsförderung dürften nicht in prekären Arbeitsverhältnissen münden.
Die Bereitstellung von Sozialwohnungen spiele insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern eine wichtige Rolle. Geeigneter Wohnraum müsse für alle Bürger bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Dies bezieht sich u.a. auf Menschen mit Behinderungen, die laut dem AdR ihre Unabhängigkeit weitestmöglich wahren können müssen.
Wohnraumlösungen müssten in lokale Entwicklungspläne eingebettet werden, die auf die Schaffung lebenswerter Stadtviertel abzielen, und verschiedene Finanzierungsquellen der Gemeinden und Regionen sollten besser kombinierbar sein. Letztere sollten an der „Europäischen Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit“ teilnehmen. Der AdR bedauert, dass der Aktionsplan der EU-Kommission kein quantitatives Ziel für deren Verringerung festlegt.
Den Kommunen und Regionen müssten ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um in grüne, digitale und soziale Infrastruktur zu investieren. Dabei betonte der AdR das grundsätzliche Bekenntnis zur wirtschaftlichen Wahlfreiheit öffentlicher Gebietskörperschaften, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zur Verfügung zu stellen, in Auftrag zu geben und zu finanzieren. Angemessene Arbeitsbedingungen und faire Arbeitsentgelte müssten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (auch gegenüber Unterauftragsnehmern) zur Voraussetzung gemacht werden; Tariflohnzahlungen dürften kein Wettbewerbsnachteil sein.
In seiner Stellungnahme wies der AdR außerdem darauf hin, dass nationale Durchschnitte der sozialen Indikatoren keine umfassenden Aussagen über die sozialen Probleme in der EU zuließen.
Der portugiesische Ministerpräsident António Costa wies in der Debatte mit den AdR-Mitgliedern über die Prioritäten des portugiesischen EU-Ratsvorsitzes darauf hin, dass für ein grünes, digitales und gerechtes Europa/ die Transformation der Wirtschaft in neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Personen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, investiert werden müsse sowie in Bildung und Ausbildung. Die europäischen Unternehmen müssten ferner Zugang zu digitalen Märkten erhalten, und der Schutz der Plattformarbeiter gewährleistet werden.
Außerdem standen die Verabschiedung zweier Entschließungen zur geplanten Konferenz über die Zukunft Europas und zur Freizügigkeit in der COVID-19-Pandemie sowie Stellungnahmeentwürfe bzgl. der EU-Gesundheitspolitik, digitalen Bildung, Medien in der digitalen Dekade, EU-Erweiterung und Umweltschutz in Städtenauf der Tagesordnung des AdR.
Ökologische Landwirtschaft und europäischer Kampf gegen Krebs im Fokus: Tilo Gundlack, MdL bei der 8. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR
Am 20. Mai 2021 wird Tilo Gundlack, MdL online an der 8. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen teilnehmen.
Erörtert und diskutiert wird unter anderem der Vorschlag für eine Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen.
Weitere Stellungnahmen zum Thema Verbraucherschutz, Gesundheitspolitik, hier zur Strategie „Europas Plan gegen den Krebs“, und ökologische Landwirtschaft, stehen auf der Tagesordnung.
EU-Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und Stärkung der Verbraucherrechte
Die ökologisch-biologisch bewirtschaftete Fläche und die Einzelhandelsumsätze in diesem Bereich haben in der EU in den vergangenen zehn Jahren zugenommen. Bis 2030 setzte die EU-Kommission das Ziel, ein Viertel der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch zu bewirtschaften. Diesbezüglich will sie einen Aktionsplan vorlegen, den die Mitglieder der Fachkommission NAT in ihrem vorgelegten Arbeitsdokument erörtern. Dieses stellt Überlegungen zu von der EU-Kommission angedachten „Bio-Regionen“ und Verwendung von Bio-Erzeugnissen in Großküchen an und empfiehlt beispielsweise der EU-Kommission, ein Netz von Kommunen einzurichten und zu koordinieren, die sich verpflichtet haben, Maßnahmen für widerstandsfähige und nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme zu ergreifen.
Der Stellungnahmeentwurf der Fachkommission NAT zur neuen EU-Verbraucheragenda spricht sich für Kontrollmechanismen und Rechtsbehelfe zum Schutz der Verbraucher auch in Krisenzeiten aus. Er empfiehlt, unter anderem die Ausweitung auch auf andere Bereiche des Verbraucherschutzes bei Stornierungen, z. B. in der Kultur- oder Veranstaltungsbranche, zu prüfen. Auch im digitalen Bereich müsse der Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken ausgeweitet werden. Zudem sollen die Verbraucher auf der Grundlage transparenter und klarer Informationen Kaufentscheidungen treffen können, etwa hinsichtlich Nachhaltigkeit, Gesundheit, Reparaturmöglichkeit, sozialem und ökologischem „Fußabdruck“ und der „Lebensdauer“ von Produkten. Ferner hebt der Entwurf die Bedeutung einer verbesserten Interoperabilität zwischen Geräten hervor.
Europas Plan gegen den Krebs
Ziel der Europäischen Kommission ist es, ein modernes Konzept der Krebsbekämpfung zu entwickeln. Mittels neuer Technologien sollen Forschung und Innovation im Dienste der patientenorientierten Krebsprävention und -versorgung verbessert werden.
Die Gründung eines „Wissenszentrums für Krebs“ und die Entwicklung neuer bildgebender, computerunterstützter Instrumente sind neben elektronischen Patientenkarten und deren sicherer grenzüberschreitenden Übermittlung Inhalt der Leitinitiativen bis 2030.
Menschenleben werden gerettet, wenn an einer nachhaltigen Krebsprävention (z.B. durch Impfung), der Verbesserung der Gesundheitskompetenzen (z.B. mobile EU-App) und der Reduzierung krebserregender Schadstoffe (z.B. Überarbeitung der EU-Asbestgrenzwerte), europaweit gearbeitet wird. Eine gesündere Lebensweise in puncto Ernährung, weniger Alkohol- und Zigarettenkonsum und mehr Bewegung sind darüber hinaus Anliegen der EU-Kommission.
Bis 2025 soll ein neues „EU-Krebsvorsorgeprogramm“ erarbeitet und das Europäische Krebsinformationssystem zur Überwachung und Bewertung der Krebsvorsorgeprogramme aktualisiert werden.
Die EU-Kommission betont, dass eine Krebsdiagnostik und Behandlung für alle, ein hoher Standard bei der Versorgung sowie der Aufbau einer Plattform zur Verbesserung des Zugangs zu Krebsarzneimitteln die Lebensqualität erhöhen kann.
Es müsse sichergestellt sein, dass Ungleichheiten in der EU bei der Krebsbekämpfung abgebaut werden, Krebs im Kindesalter durch Einrichtung eines „EU-Netzwerks junger Krebsüberlebender“ ins Blickfeld gerückt und die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vollständig umgesetzt wird.
Die Mitglieder der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) unterstützen den „Plan gegen den Krebs“ der EU-Kommission als ein Etappenziel auf dem Weg zu einer starken europäischen Gesundheitsunion.
In ihrem Arbeitsdokument weisen sie darauf hin, dass die Zahl der Krebstoten in Europa vermutlich bis 2035 um 24 Prozent ansteigt und zur häufigsten Todesursache wird.
Der Plan gegen den Krebs steht im Zusammenhang mit der Arzneimittelstrategie für Europa, der EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sowie mit dem von der EU-Kommission geplanten europäischen Raum für Gesundheitsdaten.
Der AdR verpflichtet sich, „der Gesundheit auf europäischer Ebene Priorität einzuräumen“ und wird die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Bekämpfung von Krebs sowie bei der Modernisierung der Gesundheitssysteme unterstützen.
Da bestimmte Krebsarten in erster Linie auf Lebensstilentscheidungen zurückzuführen sind, betonen die Mitglieder des AdR, dass die Investition in Prävention, eine saubere Umwelt und Sensibilisierungsmaßnahmen (z.B. kommunale Programme zur Bekämpfung des Rauchens) Erkrankungen reduzieren können. Untersuchungen zu Folge könnten 40 Prozent der Krebserkrankungen in der EU vermieden werden, wenn die bisherigen Erkenntnisse umgesetzt werden.
Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen
Am 16. Dezember 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen. Diese erweitert den Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie über kritische Infrastrukturen aus dem Jahr 2008. Sie würde neben Energie und Verkehr acht weitere Sektoren abdecken – also Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt.
Ziel ist es, einen Rahmen für alle möglichen Bedrohungen zu schaffen, um Störfälle zu verhindern bzw. zu verkraften, unabhängig davon, ob sie durch Naturkatastrophen, Unfälle, Terrorismus, Insider-Bedrohungen oder Notfälle im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Pandemien verursacht werden.
Die Mitgliedstaaten wären laut dem Vorschlag verpflichtet, eine nationale Strategie zur Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen zu verabschieden und regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen, um kritische Einrichtungen zu identifizieren.
Kritische Stellen müssten eigene Risikobewertungen durchführen und technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ihre Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten und wären außerdem verpflichtet, Störfälle zu melden.
Eine "Gruppe für die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen", in der Mitgliedstaaten und Kommission vertreten sind, wird die nationalen Strategien bewerten und die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren erleichtern.
Ein Durchsetzungsmechanismus würde dazu beitragen, dass die Regeln eingehalten werden: Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass die nationalen Behörden über die Befugnisse und Mittel verfügen, um Vor-Ort-Inspektionen bei kritischen Einrichtungen durchzuführen. Die EU-Mitgliedstaaten sollten auch Sanktionen für den Fall der Nichteinhaltung einführen.
Die EU-Kommission würde die Mitgliedstaaten und die kritischen Stellen ergänzend unterstützen, z.B. durch die Entwicklung einer Übersicht auf Unionsebene über grenz- und sektorübergreifende Risiken, bewährte Verfahren, Methoden, grenzüberschreitende Schulungsmaßnahmen und Übungen zur Prüfung der Widerstandsfähigkeit kritischer Stellen.
Der Vorschlag wurde zusammen mit der vorgeschlagenen Überarbeitung der Richtlinie über Netz- und Informationssysteme (NIS2) vorgelegt, die darauf abzielt, eine robuste Cyber-Resilienz bei einer Vielzahl von Einrichtungen sicherzustellen. Um eine Angleichung zwischen den beiden Instrumenten zu gewährleisten, würden alle kritischen Stellen, die unter der Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Stellen identifiziert wurden, den Verpflichtungen zur Cyber-Resilienz unter NIS2 unterliegen.
Der Stellungnahmeentwurf der Fachkommission NAT zum Richtlinien-Vorschlag der EU-Kommission zur Resilienz kritischer Einrichtungen
[COM(2020) 829 final] fordert unter anderem, ein AdR-Mitglied als Beobachter in die Gruppe für die Resilienz kritischer Einrichtungen aufzunehmen, kritische Einrichtungen von besonderer europäischer Bedeutung einer besonderen Aufsicht zu unterstellen, Daten/Erfahrungen der Gebietsebene in die Erarbeitung der Strategien einzubeziehen und Vertriebsketten für Grundbedarfsgüter, darunter vor allem die Lebensmittelerzeugung, ‑verarbeitung und deren Vertrieb, in die Richtlinie zu integrieren.
Tilo Gundlack, MdL beim Europarat:
Governance-Ausschuss des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas
Der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack beteiligte sich an den Arbeiten des Governance-Ausschusses des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat, der am 12. Mai 2021 digital zusammentrat.
Es wurden zwei Berichte zu den Themen “Territoriale Solidarität und die Rolle der Regionen“ und „Zukunft des Gemeinderats“ verabschiedet, zu denen jeweils ein Entschließungsentwurf und eine Empfehlung folgten. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des Ausschusses über die Vorbereitung der Berichte über intelligente Städte und Regionen sowie über deliberative Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene ausgetauscht. Schließlich führte der Ausschuss einen Meinungsaustausch über die Aktualisierung des Arbeitsplans 2021-2022 sowie über den Empfehlungsentwurf des Ministerkomitees zur demokratischen Rechenschaftspflicht von gewählten Vertretern und gewählten Gremien auf lokaler und regionaler Ebene durch.
Derzeit sind 47 Staaten Mitglied des Europarates. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält seit dem 2. Mai 1951 eine Vollmitgliedschaft und kehrte damit in die europäische Gemeinschaft der Staaten zurück, die die Grundwerte des Europarats - Achtung vor den Menschenrechten, vor Demokratie und Rechtsstaatlichkeit - teilen.
Tilo Gundlack, MdL bei der 144. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen: Gesundheit und digitale Bildung im Vordergrund
Vom 5.-7. Mai 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten.
Im Mittelpunkt der Debatten stehen die Themen soziale Gleichheit, Gesundheit, Integration der Energiesysteme, Umweltschutz in Städten, Schutz vor toxischen Substanzen, die EU-Erweiterung, Erholung des Tourismus-, Hotel- und Gastronomiegewerbes, digitale Bildung sowie Medienpolitik. Dazu werden die AdR-Mitglieder 13 Stellungnahmeentwürfe und zwei Entschließungen vorlegen. Sie beraten sich unter anderem mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, David-Maria Sassoli, der EU-Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, dem EU‑Kommissar für Umwelt, Virginijus Sinkevičius, EU-Binnenmarktkommissar, Thierry Breton, sowie dem portugiesischen Premierminister, António Costa.
Gesundheit im Fokus: EU-Gesundheitsunion, Lehren aus der COVID-19-Pandemie, EU-Arzneimittelstrategie, Erweiterung der europäischen Befugnisse und die Verordnung zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
In den vergangenen Jahren wurden in der EU laut EU-Kommission große Fortschritte im Bereich der menschlichen Gesundheit erzielt, und neue Arzneimittel, Impfstoffe und Behandlungsmöglichkeiten haben zur Bekämpfung einiger Hauptkrankheitsursachen und lebensbedrohlicher Erkrankungen beigetragen. Die COVID-19-Pandemie hat sehr schwerwiegende, anhaltende Auswirkungen auf Europa. Wie und wie schnell auf COVID-19 reagiert wurde, führte zur Einschätzung der EU-Kommission, dass es eines strukturierteren Vorsorgeansatzes bedürfe.
Die EU-Kommission legte im vergangenen November einen Entwurf für eine Verordnung vor, der der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei der Krisenvorsorge und dem Kriesenmanagement in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte eine verstärkte Rolle zuspricht. Zudem brauche Europa gut funktionierende internationale Lieferketten, einen Binnenmarkt für Arzneimittel, basierend auf einem Konzept, das den gesamten Zyklus von der Herstellung bis hin zu Vertrieb, Verbrauch und Entsorgung von Arzneimitteln umfasst. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission eine neue Arzneimittelstrategie für Europa vor: Die Arzneimittelstrategie und der Krebsbekämpfungsplan sollen gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten Zugang zu hochwertigen, wirksamen und sicheren Arzneimitteln haben und dass die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit wichtiger Arzneimittel für Krebspatientinnen und -patienten in der gesamten EU sicher ist. Forschungsprioritäten sollten auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und die Anforderungen der Gesundheitssysteme abgestimmt sein. Verhärtete Strukturen müssten aufgebrochen werden, damit verschiedene Behörden, die für Zulassungen, die Bewertung von Gesundheitstechnologien, das Gesundheitswesen, die Krankenversicherung und die Finanzierung zuständig sind, zusammenarbeiten.
Unter Beachtung der EU-Wettbewerbsregeln, der Bewertung von Gesundheitstechnologien, der Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, einer wettbewerbsfähigen und ressourceneffizienten EU-Arzneimittelindustrie, des Null-Schadstoff-Ziels aus demeuropäischen Grünen Deal und dem digitalen Wandel zielt die EU-Kommission darauf ab, die Industrie mit Blick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz zu unterstützen, damit den Bedürfnissen der Patienten besser Rechnung getragen werden kann. Die Arzneimittelstrategie werde gewährleisten, dass die EU auch in Zukunft ein attraktiver Standort für Investitionen, Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln bleibt.
Der AdR unterstützt in seinem EU-Stellungnahmeentwurf die Pläne der EU-Kommission, einen stärkeren und umfassenderen Rechtsrahmen zu schaffen, innerhalb dessen die Europäische Union unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Gesundheitsversorgung und Krisenvorsorge rasch reagieren und die Umsetzung von Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen für grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren in der gesamten EU anstoßen kann. Vor dem Hintergrund des EU-Kommissionsvorschlags, dass das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) Leitlinien für die Behandlung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und anderer besonderer Gesundheitsrisiken erstellen kann, fordert der AdR, dass diese auch Grenzregionen und Transitknotenpunkte im Falle grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren einschließen. Ferner sollte das ECDC auch Daten auf subnationaler Ebene erheben können.
Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027
Die COVID-19-Krise habe laut EU-Kommission gezeigt, dass der Einsatz digitaler Technologie in der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessert und angepasst werden und pädagogische Konzepte und digitale Kompetenzen entwickelt werden müssen, um die Qualität und Inklusivität der Bildung in Europa voranzubringen. Sie sei ein entscheidender Baustein für ein gerechteres und nachhaltigeres Europa.
Die EU-Kommissionsmitteilung „Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027“ benennt diesbezüglich folgende Prioritäten: die Einführung eines breiten und wachsenden Spektrums digitaler Technologien zur Verbesserung und Erweiterung der allgemeinen und beruflichen Bildung (Apps, Plattformen, Software) und die Verbesserung der digitalen Kompetenzen der Bürger in Stadt und Land.
Die EU-Kommission wird ferner die Einrichtung einer europäischen Plattform für digitale Bildung unterstützen.
In der Entwicklung eines strategischen, längerfristigen Ansatzes für die digitale Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe kann sich der Aktionsplan auf unterschiedliche Programme (u.a. Erasmus-Programm, Horizont Europa) und Strategien stützen.
In dem Stellungnahmeentwurf des AdR zur Mitteilung der EU-Kommission wird deutlich, wie wichtig es ist, zwischen der digitalen Bildung und dem Online- oder Fernunterricht zu unterscheiden. Digitale Kompetenzen sind nicht nur für den Arbeitsmarkt, sondern auch zunehmend im privaten und öffentlichen Leben der Bürger wichtig (z.B. soziale Teilhabe, Freizeit) und müssen die am stärksten ausgegrenzten Menschen erreichen.
Der AdR zeigt sich in seinem Stellungnahmeentwurf besorgt über die Varianz der digitalen Kernkompetenzen in Abhängigkeit von Arbeitslosigkeit, Alter, Bildungsgrad und Geschlecht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, unterstützt der AdR das Ziel der Kompetenzagenda, wonach 70% der 16- bis 74‑Jährigen bis 2025 über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen sollten.
Die Vertreter der Gemeinden und Regionen der EU fordern die EU-Kommission auf, die verschiedenen Finanzierungsprogramme und Maßnahmen zu vereinfachen und mit Hilfe leicht nutzbarer Informations- und Kommunikationskanäle zu koordinieren.
Beunruhigt zeigen sich die Mitglieder des AdR ob der Frustration, die zahlreiche Lernende und Lehrkräfte in Städten und Regionen in der gesamten EU im vergangenen Jahr angesichts unzureichender Konnektivität und Ausstattung geäußert haben. Bildungstechnologien müssten ein Instrument bleiben und könnten nicht den Präsenzunterricht ersetzen. Das menschliche Miteinander sei für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Schüler wichtig.
Mit Blick auf den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) und den besonderen Charakter der Bildungsdaten, fordert der AdR die EU-Kommission auf, sich mit der fehlenden Regulierung der Weitergabe und Speicherung von Daten auseinanderzusetzen.
Union der Gleichheit: Der EU-Aktionsplan 2020-2025 gegen Rassismus und die Strategie für die Rechte der Menschen mit Behinderung 2021-2030
Im September 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Mitteilung „Eine Union der Gleichheit: Ein EU-Aktionsplan gegen Rassismus“. Sie plant die Neubewertung der diesbezüglichen EU-Richtlinie, eine mögliche Einbeziehung des Tatbestands der Hassrede bzw. Hass-Kriminalität in die existierende Gesetzgebung, einen Anti-Rassismus-Koordinator sowie die bessere Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus im Zusammenhang mit dem Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Sozialschutz und Wohnraum.
In Zusammenarbeit mit den Medien wird die EU-Kommission Maßnahmen zur Bekämpfung von rassistischen und ethnischen Stereotypen auf den Weg bringen und bis Ende 2023 einen ersten Bericht über die Umsetzung der nationalen Aktionspläne vorlegen. Vertreter/-innen der Zivilgesellschaft und Gleichstellungsstellen müssen in die Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung dieser bis Ende 2022 vorzulegenden nationalen Aktionspläne gegen Rassismus einbezogen werden, um Nachteilen in Verbindung mit Diskriminierung vorzubeugen oder dafür zu entschädigen, wenn ein Schutz vorgesehen ist.
Die EU-Kommission fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, rasch eine Einigung über den Vorschlag der EU-Kommission von 2008 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen ungeachtet ihrer Religion, Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung zu erzielen. Des Weiteren sollen die EU-Mitgliedstaaten ihre vorbeugenden Maßnahmen gegen diskriminierende Einstellungen in den Strafverfolgungsbehörden intensivieren und Stereotypen über Medien, Bildung, Kultur und Sport aktiv entgegenwirken.
Aus Sicht der vom AdR vorgelegten Stellungnahme könne es sinnvoll sein, lokale und regionale Aktionspläne gegen Rassismus auszuarbeiten. Sie fordert zudem die Einbeziehung der lokalen und regionalen Ebene in die Ausarbeitung der nationalen Zielstellungen.
Außerdem wird eine Strategie für die Rechte der Menschen mit Behinderung 2021-2030 von den AdR-Mitgliedern diskutiert. Sie umfasst ein Paket von Maßnahmen und Leitinitiativen in den Bereichen Barrierefreiheit, Sozialschutz und Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz sowie gleichberechtigte Teilhabe. Die EU-Kommission plant einen Dialog mit bestehenden Netzen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ehrgeizige nationale Strategien zur Förderung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dieser Strategie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene anzunehmen.
Die Rechte der von Diskriminierung und sozialer Marginalisierung am stärksten bedrohten Bürgerinnen und Bürger, der Menschen mit Behinderung, müssen in allen Bereichen und auf allen Ebenen der EU und ihrer Mitgliedstaaten gewährleistet und gefördert werden. Das ist eines der Anliegen der Mitglieder des Ausschusses der Regionen (AdR) in ihrem Stellungnahmeentwurf.
Hervorzuheben ist hierbei die Bedeutung des politischen Rahmens der Strategie und ihrer Maßnahmen. Sie bietet eine neue Gelegenheit, vor Ort konkrete Ziele der Inklusion (Eingliederung in den Arbeitsmarkt, barrierefreie Dienstleistungen, verbesserter Zugang zu Kunst, Kultur, Freizeit, Sport und Tourismus) in enger Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durchzuführen und umzusetzen. Europäische Bildungsprogramme sollten gemäß der Stellungnahme die Bildung von Menschen mit Behinderung unterstützen und fördern.
Um dem Grundsatz „Ohne uns nichts über uns“ gerecht zu werden, betont der AdR wie wichtig es ist, mit Organisationen, Verbänden, den Betroffenen selbst und ihren Familien zusammenzuarbeiten.
Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln müsse sichergestellt werden, um ein eigenständiges Leben für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, und sie somit vor Armut, Ausgrenzung und Depression zu schützen.
Der AdR sieht dem Vorschlag der EU Kommission erwartungsvoll entgegen, bis Ende 2023 einen europäischen Behindertenausweis einzuführen, damit alle Menschen mit Behinderung ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen können, und der Behindertenstatus in allen europäischen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Der in dem Strategiepapier herausgestellten, notwendigen Förderung der Teilhabe am demokratischen Prozess, bei dem Hindernisse aller Art beseitigt werden und Menschen mit Behinderungen ihre politischen Präferenzen uneingeschränkt und gleichberechtigt mit anderen Unionsbürgerinnen und -bürgern zum Ausdruck bringen können (z.B. das Wahlrecht), sollte unverzüglich nachgegangen werden.
Abschließend fordert der AdR in seiner Stellungnahme, in den nationalen und regionalen Statistiksystemen Menschen mit Behinderung stärker zu berücksichtigen, um über zuverlässige und regelmäßige Daten in Abstimmung mit dem Statistischen Amt der EU (Eurostat) zu verfügen.
Die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte aus lokaler und regionaler Perspektive
Der AdR hält das Bekenntnis, in diesem Jahrzehnt ein starkes soziales Europa und das Wohlergehen der Menschen zu fördern, für wichtig und begrüßt den Aktionsplan der EU-Kommission zur Europäischen Säule sozialer Rechte.
Europa befindet sich in seiner größten gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Krise; in Folge der COVID-19-Pandemie wird die Beschäftigung, die Armut und das psychische Wohlbefinden der Menschen die europäische Solidarität auf die Probe stellen.
Die vorgeschlagen neuen Kernziele der vorgelegten AdR-Stellungnahme sehen u.a. vor, dass bis 2030 mindestens 78% der 20-64 Jährigen einer Beschäftigung nachgehen und mindestens 60% aller Erwachsenen jedes Jahr an Fortbildungen teilnehmen. Es müssten bessere Lösungen für den Zugang Erwachsener zu Weiterbildung und Umschulung gefunden und die volle Eingliederung unterrepräsentierter Gruppen sowie die Beschäftigungsquote von Frauen verbessert werden. Die Förderung der Berufsausbildung sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Geschlechterspezifische Unterschiede bei der Beschäftigung sollten abgebaut, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben gefördert werden. Auch die wirksame Umsetzung von Chancengleichheit für alle Kinder hält der AdR für wichtig.
Die Bereitstellung von Sozialwohnungen spiele insbesondere für ältere Menschen und Familien mit Kindern eine wichtige Rolle.
Den Kommunen und Regionen müssten ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um in grüne, digitale und soziale Infrastruktur zu investieren. Angemessene Arbeitsbedingungen und faire Arbeitsentgelte seien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten, Tariflohnzahlungen dürften kein Wettbewerbsnachteil sein.
In seiner Stellungnahme weist der AdR außerdem darauf hin, dass nationale Durchschnitte der sozialen Indikatoren keine umfassenden Aussagen über die sozialen Probleme in der EU zulassen, und betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sich aktiv an der Debatte beteiligen sollten.
EU-Erweiterungspaket 2020 und langfristige Erholung des Westbalkans
Am 6. Oktober 2020 hat die EU-Kommission eine Wirtschafts- und Investitionsoffensive für den westlichen Balkan verabschiedet, die die langfristige wirtschaftliche Erholung der Region vorantreiben, den grünen und digitalen Wandel unterstützen sowie die regionale Integration und Konvergenz mit der EU fördern soll. Die EU wird 2021-2027 bis zu 9 Mrd. EUR an Finanzmitteln für Leitinvestitionen in den Bereichen Verkehr, Energie sowie grüner und digitaler Wandel mobilisieren, um nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen (Instrument für Heranführungshilfe, IPA III). Eine Garantiefazilität für den Westbalkan soll Investitionen von bis zu 20 Mrd. Euro mobilisieren und der Investitionsrahmen für den westlichen Balkan sieht daneben auch eine Fazilität für Unternehmensentwicklung vor. Darüber hinaus plant die EU-Kommission eine Innovationsagenda für den Westbalkan. Als wesentlichen Faktor für die bestehenden strukturellen Schwächen macht die EU-Kommission die schlechte Regierungsführung und begrenzte Fortschritte hinsichtlich Rechtsstaatlichkeitsdefiziten und Korruption aus. Sie unterstreicht auch die Bedeutung der Bewältigung der Vergangenheit in der Region sowie der Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und Kosovo.
Die Region ist stark von der COVID-19-Krise betroffen und durch hohe Arbeitslosigkeit, geringe Wettbewerbsfähigkeit und die Abwanderung von Fachkräften gekennzeichnet. Der Plan strebt daher auch dir regionale Wirtschaftsintegration an, um die Konvergenz mit der EU zu beschleunigen und die Entwicklungslücke gegenüber den EU-Regionen zu schließen.
Die EU wird außerdem im Zuge der COVID-19-Pandemie insgesamt 651.000 Impfdosen aus gemeinsamer Beschaffung für das Gesundheitspersonal in den sechs Partnerländern Bosnien-Herzegowina, Albanien, Nordmazedonien, Kosovo, Montenegro und Serbien bereitstellen.
Das nächste Treffen der Außenminister der EU-Staaten mit ihren Amtskollegen aus dem Westbalkan ist im Mai 2021 geplant. Die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft strebt an, die neue Erweiterungsprozessmethodik auf Montenegro und Serbien anzuwenden und allgemeine Positionen für die Aufnahme der Verhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu verabschieden.
Außerdem stehen die Verabschiedung zweier Entschließungen zur geplanten Konferenz über die Zukunft Europas und zur Freizügigkeit in der COVID-19-Pandemie sowie Stellungnahmeentwürfe bzgl. der Medien in der digitalen Dekade, des Schutzes vor toxischen Substanzen, des Umweltschutzes in Städten, der Integration des europäischen Energiesystems und der Bewahrung der Meeresumwelt auf der Tagesordnung des AdR.
Tilo Gundlack, MdL bei der 7. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des Europäischen Ausschusses der Regionen
Auf der Tagesordnung der 7. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) am 20. April 2021, an der der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack mitwirkte, stand ein Stellungnahmeentwurf mit Bezügen zum digitalen Binnenmarkt im Zentrum der Betrachtungen.
Sicher, fair und innovativ online? Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Das Aufkommen von Online-Plattformen und -vermittlern hat unsere Gesellschaft und Wirtschaft in den vergangenen 20 Jahren stark verändert. Der erweiterte Gestaltungs- und Handlungsspielraum führte unter anderem zu einer Verbreitung von illegalen, schädigenden Tätigkeiten und Inhalten sowie zu einer Zunahme von Rechtsbrüchen.
In Reaktion darauf hat die Europäische Kommission im Dezember 2020 zwei Verordnungsvorschläge – das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA bzw. Gesetz über einen Binnenmarkt für digitale Dienste) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA, bzw. Gesetz über bestreitbare und faire digitale Märkte) – vorgelegt.
Das DSA aktualisiert die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG, E-Commerce-Richtlinie) aus dem Jahr 2000. Es sieht verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die in der EU den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln (sog. Intermediäre), und normiert das Verfahren für die Entfernung illegaler Inhalte. Dazu gehört auch eine wirksame Beaufsichtigung der Online-Dienste auf europäischer Ebene (System der Datenerhebung und Überwachung). Ferner sollen die Rahmenbedingungen für innovative grenzüberschreitende digitale Dienste und die behördliche Zusammenarbeit verbessert, ein sicheres Online-Umfeld aufrechterhalten und die Position der Nutzer gestärkt werden, u.a. in Bezug auf die informationelle Selbstbestimmung/den Schutz ihrer personenbezogenen Daten, ihrer Privatsphäre und ihrer Grundrechte wie das Recht auf Menschenwürde, Meinungs- und Informationsfreiheit, Nichtdiskriminierung und die Kinderrechte. Der Schutz von Einzelpersonen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird aber einzig durch die Vorschriften des Unionsrechts in diesem Bereich geregelt, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung, kurz: DSGVO, (EU) 2016/679 und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58 EG.
Der DSA-Verordnungsvorschlag verpflichtet die Anbieter von Vermittlungsdiensten unter anderem zur Einrichtung zentraler Kontaktstellen. Anbieter aus Drittstaaten sollten einen bevollmächtigten Rechtsvertreter in der Union benennen. Außerdem sollten Vermittlungsdienste – ausgenommen Klein- und Kleinstunternehmen – Jahresberichte zur Umsetzung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und über die Art und Weise der durch sie betriebenen Tätigkeiten zur Überprüfung und Bekämpfung von illegalen bzw. AGB-widrigen Inhalten erstellen.
Aktualisierte und einheitliche Vorschriften zielen auch darauf ab, unter anderem kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, den gesamten EU-Binnenmarkt zu erschließen und aufstrebende Unternehmen und Innovatoren zu unterstützen.
Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) soll nur für besonders marktmächtige Plattformen gelten und untersagt ihnen bestimmte, als unlauter geltende Geschäftspraktiken wie z.B. die Selbstbevorzugung in Suchmaschinen.
Beide Regelungsgegenstände der EU-Kommission sollen dem Ziel der Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarktes, der Schaffung eines Kontrollrahmens für große Plattformbetreiber und der Gewährleistung faireren Wettbewerbs dienen. Sie werfen unter anderem die Frage auf, wie Recht, Gesellschaft und Demokratie online besser geschützt und falsche Inhalte korrigiert werden können.
Im Gegensatz zu dem in Deutschland geltenden und derzeit überarbeiteten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) enthält das geplante DSA keine Verpflichtung zur Löschung bestimmter strafbarer Inhalte, was für den Umgang mit Hass und Hetze im Internet bedeutsam ist. Zudem soll hauptsächlich das Sitzland des betreffenden Intermediärs zuständig für Maßnahmen bzw. Sanktionen sein, und die Vorgaben für Gemeinschaftsstandards und die Voraussetzungen zum Sperren unredlicher Nutzer werden nicht definiert. Die generelle Haftungsbefreiung von Online-Marktplätzen wird durch das DSA nunmehr aufgehoben, sofern für Verbraucher der Eindruck entsteht, dass der Online-Marktplatz selber der Händler ist.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat wie folgt Stellung zu den Gesetzesvorschlägen genommen: Aus seiner Sicht trügen diese zu einer Verringerung der Rechtsunsicherheit und des Verwaltungsaufwands bei.
Der AdR fordert gleichwohl, dass illegale Dienste genauer benannt und dass die DSA-Verordnung auch auf Suchmaschinen Anwendung findet. Bislang ist vorgesehen, dass sie im Einzelnen für die Anbieter von Vermittlungsdiensten gilt, insbesondere für Anbieter einer „reinen Durchleitung“, Anbieter von „Caching-Leistungen“ (Informationsübermittlung in einem Kommunikationsnetz mit automatischer, zeitlich begrenzter Zwischenspeicherung) und von „Hosting-Diensten“ (Speicherung von Informationen des Nutzers in dessen Auftrag).
Der AdR unterstreicht ferner, dass die Mitgliedstaaten den Anbietern von Vermittlungsdiensten Auskunftspflichten auferlegen können. Die lokalen und regionalen Behörden sollten aus Sicht des AdR mit Aufsichts- oder Durchsetzungsaufgaben betraut werden, sofern die Mitgliedstaaten dies als zweckmäßig erachten. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten der EU, die sich gegebenenfalls intern mit den zuständigen subnationalen Behörden abstimmen, sollten nach Ansicht des AdR im Hinblick auf Durchsetzungsmaßnahmen eng zusammenarbeiten und sich sorgfältig abstimmen. Er setzt sich außerdem für die Definition zwingender Gründe des Allgemeininteresses als integralen Bestandteil der DSA-Verordnung ein, und dafür, dass behördliche Anordnungen gegen illegale Inhalte neben einer Sprache des betreffenden EU-Mitgliedsstaats auch in einer der drei Arbeitssprachen (Englisch, Französisch, Deutsch) der EU an die Dienstanbieter geschickt werden, die ihre Kontaktstelle unverzüglich offenlegen sollen.
In ihrer Sitzung erörterten die Mitglieder des ECON-Ausschusses zudem ihren Stellungnahmeentwurf zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030.
Newsletter "Internationales"
Die COVID-19 Pandemie führt noch immer dazu, dass eine Reihe von Online-Aktivitäten von unterschiedlichen Institutionen mit Bezug zum Parlament offeriert werden. Gerade im Schnittfeld „Ostsee“ handelt es sich um eine Reihe von digitalen Angeboten, hier können Sie sich genauer informieren.
Die Rolle der Parlamente bei regionalen und lokalen Ansätzen für globale Probleme: Die zweite Sitzung der BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“
Am 15. März 2021 fand die zweite Sitzung der im Jahr 2020 konstituierten BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ statt. Vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern nahmen die Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, als stellvertretendes Mitglied und Herr Abgeordneter Philipp da Cunha als Mitglied an der Sitzung teil. Die AG-Mitglieder wurden über die aktuellen Entwicklungen bei der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) sowie über lokale Nachhaltigkeitsinitiativen im Atlantischen Raum und in der Ostseeregion informiert. Auf Basis des intensiven Austauschs mit Expertinnen und Experten wird die Arbeitsgruppe zunächst einen Zwischenbericht auf der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz im August 2021 präsentieren und politische Empfehlungen für die Regierungen des Ostseegebiets herausarbeiten.
Internationale Zusammenarbeit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und zum Schutz der Artenvielfalt im Ostseeraum
Auf Initiative des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, der im Rahmen seiner BSPC-Sondermandate den Beobachterstatus bei der Helsinki Kommission innehat, und in Fortsetzung der langjährigen Zusammenarbeit zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz und HELCOM, wurde HELCOM eingeladen, ihre Expertise im Bereich des Klimawandels und der Biodiversität zu teilen.
Zu Beginn berichtete Herr Rüdiger Strempel, HELCOM-Exekutivsekretär, über die Aktualisierung des HELCOM-Ostseeaktionsplans (Baltic Sea Action Plan, BSAP), die im Oktober 2021 mit der Verabschiedung des revidierten Dokuments durch die HELCOM-Ministerkonferenz abgeschlossen werden sollte. Der BSAP wurde im Jahr 2007 als das zentrale strategische Programm der Helsinki Kommission vereinbart und beinhaltete Ziele und Maßnahmen für die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Ostsee bis 2021. Herr Strempel unterstrich, dass nach mehr als einer Dekade 71 Prozent der vereinbarten internationalen und nur 29 Prozent der nationalen Aktionen implementiert worden seien. Ein guter ökologischer Zustand konnte bis zum Jahr 2021 nicht erreicht werden; Gründe dafür seien unterschiedlich und komplex: Zum einen brauche es Zeit, bis die Maßnahmen ihre Auswirkungen auf das Ökosystem entfaltet und gezeigt haben könnten, zum anderen seien über die Jahre neue Herausforderungen und Probleme entstanden, zu denen Unterwasserlärm, Meeresmüll, pharmazeutische Abfälle und nicht zuletzt der Klimawandel zählen. Weiterhin bremsten unzureichende und verzögert umgesetzte Maßnahmen die Erreichung eines gesunden Ökosystemzustandes aus. Der aktualisierte Ostseeaktionsplan solle Ziele bis 2030 setzen. Seine Umsetzung werde von begleitenden HELCOM-Instrumenten und Prozessen unterstützt, wie der Ausarbeitung einer Nährstoffrecyclingstrategie (Nutrient Recycling Strategy), eines Regionalen Aktionsplans gegen Meeresmüll (Regional Action Plan on Marine Litter) sowie gegen Unterwasserlärm (Regional Action Plan on Underwater Noise), einer HELCOM Science Agenda, eines Datenblatts zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Ostseeregion (Climate Change Factsheet), der dritten Auswertung des Zustandes und der Belastungen auf das Ostseeökosystem (HOLAS III) und weiteren Projekten und Initiativen.
Herr Strempels Botschaft lautete: „Vieles wurde bereits erreicht, es muss jedoch viel mehr getan werden.“
Die Ostseeparlamentarierinnen und -parlamentarier könnten die HELCOM-Arbeit auf zweierlei Weise unterstützen. Erstens könnten die Parlamente in ihrer Rolle als Kontrollorgane die jeweiligen Regierungen bei der Umsetzung der Ziele und Maßnahmen des Ostseeaktionsplans beeinflussen. Zweitens seien sie für die direkte Kommunikation mit ihren Wählerinnen und Wählern zuständig, denn der Ostseeaktionsplan brauche Unterstützung und Teilhabe auf der lokalen Ebene, um erfolgreich zu werden.
Im Anschluss berichtete Frau Jannica Haldin, Fachsekretärin bei HELCOM, über die relevante Kommissionsarbeit im Themenreich des Klimawandels. Das Ziel hier bestehe in der Stärkung der Resilienz des Ökosystems im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels, wofür zunächst eine wissenschaftsbasierte Analyse erfolgen sollte. Eine solche Analyse werde aktuell durch das 2018 gegründete gemeinsame HELCOM/Baltic Earth Expertennetzwerk zum Klimawandel (EN CLIME) durchgeführt, das ein Datenblatt über die Effekte des Klimawandels auf die ökologischen aber auch sozioökonomischen Parameter der Ostseeregion vorbereite.
Anhand neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse fasse das Datenblatt systematisch die bereits zu beobachtenden und zu erwartenden durch den Klimawandel beeinflussten Änderungen zusammen, identifiziere Wissenslücken und formuliere relevante politische Empfehlungen.
Laut der Analyse seien die Effekte des Klimawandels in der Ostseeregion bereits evident. Das Ökosystem sei allerdings äußerst komplex, was die Trennung der durch Klimawandel beeinflussten Änderungen von den durch andere menschliche Aktivitäten entstandenen Umweltfolgen schwierig mache. Zudem unterscheide sich die Ausprägung individueller Effekte innerhalb des Ostseegebiets von Region zu Region. Als Beispiele direkter Folgen des Klimawandels auf die Ostsee wurden steigende Wassertemperaturen, erhöhter Niederschlag sowie der Rückgang der Eisflächen genannt. Indirekt führe der Klimawandel zur Erhöhung der Verteilung von Warmwasserfischen und zur Verschiebung von Überwinterungsbereichen von Wasservögeln. Der Klimawandel beeinflusse indirekt auch menschliche Aktivitäten vor allem im Fischereibereich: Das Schleppnetzfischen fange früher an, während das Küstenfischen im Winter zurückgehe.
Mit Blick auf die Einflüsse des Klimawandels auf die Biodiversität, seien Verhaltensänderungen sowie die Verteilung von Arten ebenfalls bereits zu beobachten. Das betreffe Verbreitungsgebiete, Fortpflanzungszyklen sowie Nahrungsbeziehungen. Der Klimawandel habe Auswirkungen auf die Funktionsweise des gesamten Ökosystems: Angestiegene Wassertemperaturen würden die Primärproduktion erhöhen, der Sauerstoffgehalt im Wasser werde sinken, niedrigere Salzanteile im Wasser würden die Verteilung von Zooplankton und Fischspezies beeinflussen und so die Nahrungsketten verändern. Eutrophierung sei nicht direkt vom Klimawandel verursacht, die mit dem Klimawandel assoziierten Änderungen verschärften jedoch das Problem, indem die Algenblütenzeit sich verlängere. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Nährstoffeintrag reduziert werden: Sollten die im Ostseeaktionsplan enthaltene Maßnahmen umgesetzt werden, würde die Phosphor- und Nitrogenkonzentration in der Ostsee auch trotz des Klimawandels sinken. Ohne die Nährstoffeintragsreduktion würden die Effekte des Klimawandels zur höheren Eutrophierung führen.
Das Datenblatt erfasse auch die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels auf ein breites Spektrum menschlicher Aktivitäten, die von Schifffahrt bis Tourismus und Windenergie reichen. Es sei wichtig, die gegenseitigen Effekte in ihrer Komplexität zu betrachten, denn die Konzentration auf einzelne Indikatoren und Parameter zum unzureichenden oder ineffektiven Handeln führen könne. Die durchgeführte systematische Analyse solle bei der Evaluierung und Revision existierender politischer Maßnahmen helfen.
Lokale Nachhaltigkeitsinitiativen als Beispiele bewährter Praktiken
Im zweiten Sitzungsabschnitt wurde der Fokus von den internationalen auf die lokalen Initiativen im Bereich des Ostseeschutzes gewechselt. In drei diversen, jedoch durch das gemeinsame Thema „Nachhaltigkeit“ verbundenen Präsentationen, informierten Forschende und Firmen über Erfahrungen aus lokalen Projekten zur Verbesserung des ökologischen Zustandes vor Ort.
So berichtete Frau Dr. Linda Kumblad, Professorin für Systemökologie an der Universität Stockholm, über das 2011 gestartete Projekt „Living Coast“ zur Bekämpfung von Eutrophierung in der Björnöfjärdener Bucht im Stockholmer Archipel. Die Bucht mit ihrem geringen Wasseraustausch könne als eine Miniaturversion der Ostsee aufgefasst werden. Als erstes sollte die Nährstoffbelastung identifiziert werden; aus methodologischen Gründen konzentriere sich das Projekt primär auf Phosphor, obwohl es genauso wichtig sei, die Konzentration von Nitrogen zu reduzieren. Über zehn Jahre seien im Rahmen des Projekts Maßnahmen umgesetzt worden, um den Nährstoffeintrag von der Agrarwirtschaft und Pferdehaltung zu reduzieren. Darüber hinaus sei das Abwassersystem verbessert und Aluminium als Fällmittel eingesetzt worden, um die Bindung von Phosphor zu erhöhen. Es sei gelungen, den Phosphoreintrag im Sediment um 70 Prozent zu reduzieren, was zur Folge habe, dass die Phosphorkonzentration im Wasser um die Hälfte gesunken sei. Frau Dr. Kumblad unterstrich in diesem Zusammenhang, dass es möglich sei, den ökologischen Zustand der stark von Eutrophierung betroffenen Gebiete zu verbessern; es seien jedoch gute Kenntnisse des Ökosystems und eine Priorisierung von Maßnahmen, ein holistischer Ansatz, viel Zeit, Geduld und nicht zuletzt finanzielle Ressourcen notwendig, um Erfolg zu erzielen. Im Anschluss betonte ihr Kollege Herr Dr. Emil Rydin vom Baltic Sea Centre an der Universität Stockholm, dass Vertrauen und Akzeptanz seitens der lokalen Gemeinschaft von zentraler Bedeutung seien. Offene Kommunikation, Konsultationen, Informationskampagnen sowie intensive Zusammenarbeit mit der lokalen Administration und Bevölkerung seien Schlüssel zum Erfolg.
Darauffolgend teilte Frau Patricia Wiklund, Projektmanagerin und Geschäftsführerin von „Invenire“, ihre Erfahrungen im Rahmen eines kleinen Pilotprojekts zur Integrierung vom Schilf in den lokalen Nährstoffzyklus in der Åländischen Gemeinde Brändö. Das geerntete Schilf werde als Bodenbedeckung in Treibhäusern sowie als Düngemittel verwendet, während die vom Schilf befreiten Flächen erneut als Kuh- und Wildweiden sowie für die Verbesserung der Lebensräume heimischer Fischarten benutzt werden könnten. Auch wenn das Projekt einen begrenzten Umfang gehabt habe, könne der Ansatz auf größere Initiativen übertragen werden, so Frau Wiklund. Wichtig sei es, leidenschaftliche und kompetente Menschen zu engagieren, von lokalen Stärken Gebrauch zu machen, Vernetzung zu begünstigen und offen für überraschende Lösungen und Ideen zu sein.
Zuletzt sprach Frau Gréta María Grétarsdóttir, Geschäftsführerin für Innovation, soziale Verantwortung und Anlegerbeziehungen beim isländischen Seafood-Unternehmen „Brim“, über die Aktivitäten der Firma im Bereich der verantwortungsvollen Fischerei. Seit 1983 würde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) in Island jährlich auf Basis einer wissenschaftlichen Empfehlung des Marine Research Institute (MRI) neu definiert. Das habe Überfischung verhindert und gleichzeitig die Fischereiindustrie motiviert, nach innovativen und effektiveren Lösungen zu suchen. Brim unternehme eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen, um Umweltschäden zu begrenzen. Zum einen setze die Firma auf die Reduktion des Ölverbrauchs durch den Umstieg auf grüne Elektrizität sowohl auf Schiffen als auch in den Fischfabriken. Zum anderen arbeite die Firma auf die Müllreduktion hin und stelle sicher, dass der produzierte Abfall zur Küste gebracht, sortiert und recycelt werde. Ein zentrales Element der Umweltanstrengungen bestehe in der Echtzeitinformationssammlung zu den ökologischen Effekten der Firmenflotte und der landbasierten Operationen. Investitionen in Klimaneutralität seien Ergebnis einer bewussten Entscheidung, denn Umweltbewusstsein und -schutz der Weg der Zukunft seien.
Im operativen Teil der Sitzung besprachen die Arbeitsgruppenmitglieder ihre künftige Arbeit. Es wurde unter anderem beschlossen, einen Fragenkatalog zu erstellen, um Informationen und Daten über die relevanten politischen Initiativen und Aktivitäten im Bereich des Klimawandels und Biodiversitätsschutzes zu sammeln und anhand bewährter Praktiken Empfehlungen zu formulieren.
Das nächste AG-Treffen findet am 31. Mai 2021 statt.
Tilo Gundlack, MdL beim Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE)
Vom 23.-24. März 2021 nimmt der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 40. Plenartagung des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE) teil. Er wurde zum Mitglied der regionalen Kammer für dessen 12. Amtszeit 2021-2026 benannt. Als Mitglied im Governance-Ausschuss, einem der drei Fachausschüsse des KGRE neben dem Monitoring-Ausschuss und dem Ausschuss für aktuelle Angelegenheiten, wird er sich insbesondere mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit in den Ländern des Europarates beschäftigen.
Im KGRE sind neben der deutschen derzeit 41 nationale Delegationen vertreten.
In den letzten Monaten hat auch der KGRE seine Arbeitsmethoden an die COVID-19-Pandemie angepasst. Dies gilt insbesondere für die Einführung von digitalen Überwachungsmechanismen zur Umsetzung seines Grundsatzdokuments, der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, Beobachtungen von Kommunalwahlen und Feldmissionen (fact finding missions), wie z.B. bezüglich des polnischen Umgangs mit seiner Minderheit von lesbischen, schwulen, intersexuellen, bi- und transsexuellen Menschen (LGBTI) und bezüglich der Umsetzung der Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Albanien.
Im ersten Sitzungsteil wird der KGRE seine politischen Prioritäten der neuen Mandatsperiode annehmen und Empfehlungen für seinen Haushalt abgeben. Daneben findet ein Austausch mit dem Repräsentanten der deutschen Präsidentschaft im Ministerkomitee, Herrn Staatsminister Michael Roth statt. Der zweite Sitzungsteil wird im Juni 2021 ebenfalls online ausgerichtet und die Diskussion und Annahme thematischer Berichte zum Inhalt haben. Detaillierte Informationen über die Aktivitäten des KGRE sind im Bericht CG(2021)40-14 und auf seiner Website zu finden.
Für einen intensiveren Austausch zwischen der Ostseeparlamentarierkonferenz und HELCOM: Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp trifft sich mit dem bevorstehenden HELCOM-Vizevorsitzenden
Am 11. März 2021 traf sich die Erste Vizepräsidentin des Landtages und Beobachterin der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) bei der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM), Frau Beate Schlupp, mit dem Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Dr. Jürgen Buchwald, und dem bevorstehenden HELCOM-Vizevorsitzenden, Herrn Dr. Andreas Röpke. Gegenstand des Gesprächs war die Intensivierung des Austauschs zwischen den zwei internationalen Organisationen im Hinblick auf die aktuellen Schwerpunkte der BSPC und die Prioritäten des Deutschen HELCOM-Vorsitzes (2020–2022).
Die Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentarz Conference, BSPC) nimmt seit 2002 den Beobachterstatus bei HELCOM wahr. Seit 2019 übt Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp dieses Mandat aus und verfolgt die laufenden Prozesse und Aktivitäten der Kommissionsgremien und Arbeitsgruppen. Die aktuellen Prioritäten der Ostseeparlamentarierkonferenz und die Schwerpunkte des Deutschen HELCOM-Vorsitzes (2020–2022) öffnen ein fruchtbares Feld für eine vertiefte Kooperation vor allem in drei wesentlichen Themenbereichen: die Aktualisierung des Ostseeaktionsplans (Baltic Sea Action Plan, BSAP), die Erforschung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Ostseeregion sowie die Arbeit an der gemeinsamen Lösung des Problems der Munitionsaltlasten in der Ostsee.
Im Juli 2020 übernahm Deutschland für zwei Jahre den Vorsitz der Helsinki Kommission von Finnland. Zum deutschen Bund-Länder Vorsitzteam gehören neben der Vorsitzenden Frau Dr. Lilian Busse, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ im Umweltbundesamt, zwei stellvertretende Vorsitzende aus den an der Ostsee grenzenden Bundesländern: Herr Dr. Johannes Oelerich, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz im Umweltministerium Schleswig-Holstein, und Herr Dr. Andreas Röpke, Referatsleiter für Gewässer- und Meeresschutz im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Am 1. Juli 2021 wird der Vizevorsitz vom Schleswig-Holstein an Mecklenburg-Vorpommern übergehen; vor diesem Hintergrund traf sich Frau Schlupp mit dem bevorstehenden HELCOM-Vizevorsitzenden, Herrn Dr. Röpke, um die Möglichkeiten für vertiefte Kooperation und Austausch zu besprechen.
Gemeinsame Ziele, gemeinsames Handeln
Die BSPC unterstützt traditionell die umweltpolitische Arbeit der Helsinki Kommission und forderte in zahlreichen Resolutionen intensivere internationale Zusammenarbeit für die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Ostsee. Das gilt umso mehr, als derzeit der Ostseeaktionsplan der HELCOM überarbeitet wird. Im Dezember 2020 richtete Frau Erste Vizepräsidentin Schlupp einen Brief an Frau Vorsitzende Busse, um HELCOM über die einschlägigen Forderungen der Ostseeparlamentarierkonferenz zu informieren und die Kommissionsvertreterinnen und -vertreter einzuladen, der BSPC über ihre aktuelle Arbeit zu berichten. Folglich präsentierte Frau Dr. Busse die Prioritäten des Deutschen HELCOM-Vorsitzes bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses der BSPC am 22. Februar 2021, während Herr Rüdiger Strempel und Frau Jannica Haldin vom HELCOM-Sekretariat die Mitglieder der BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ bei ihrer zweiten Sitzung am 15. März 2021 über die Aktualisierung des Ostseeaktionsplans und die einschlägigen HELCOM-Aktivitäten in den relevanten Themenbereichen informierten. Das seien wichtige erste Schritte, um einen Austausch über gemeinsame Themen der BSPC und HELCOM anzustoßen.
Neue Ansätze für alte Probleme: Munitionsaltlasten in der Ostsee
Im Gespräch wurden auch die von der Bundesumweltministerin, Frau Svenja Schulze, bei der 29. BSPC erwähnten positiven Anstöße der Mitglieder der Ostseeparlamentarierkonferenz im Bereich der Munitionsaltlasten in der Ostsee hervorgehoben. So forderte die BSPC eine grenzüberschreitende nachhaltige Strategie für den Umgang mit Blindgängern und vergrabener/abgelagerter Munition. Auf dieser Basis wurde im November 2019 Herr Peter Stein, Mitglied des Deutschen Bundestags, zum BSPC-Berichterstatter für Munitionsaltlasten ernannt. Ferner bezog sich die Ostseeparlamentarierkonferenz auf die Schwerpunkte des Deutschen HELCOM-Vorsitzes und forderte eine Intensivierung der internationalen Bemühungen, um das Problem der Munitionsaltlasten, der Wracks und der Geisternetze in der Ostsee zu behandeln mit dem ultimativen Ziel, die Ostseeregion auf diesem Gebiet zu einer weltweit führenden Region zu machen.
Die Arbeit an der Beseitigung des Problems der Altmunition stellt einen der sechs Schwerpunkte des Deutschen HELCOM-Vorsitzes dar. Laut Frau Dr. Busse liege der HELCOM-Fokus in diesem Bereich auf drei Prioritäten: die Identifizierung der Standorte, die Analyse der Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf die marine Umwelt der Ostsee und die umweltsichere Entfernung der Munitionsrückstände.
Frau Vizepräsidentin Schlupp führt zum Ende der Sitzung aus: „Ich halte es für wichtig, wenn der zuständige Ausschuss noch in dieser Wahlperiode über die bevorstehende HELCOM-Vizepräsidentschaft des Landes unterrichtet werden sollte. Denn es ist durchaus von Bedeutung für unser ganzes Land, wenn der Ostseeaktionsplan an dieser Stelle überarbeitet wird und ein Mitglied unserer Exekutive in der Präsidentschaft mitwirkt.“
Tilo Gundlack, MdL bei der 143. Plenartagung des EU-Ausschusses der Regionen
Vom 17.-19. März 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack Mecklenburg-Vorpommern im Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten.
Im Mittelpunkt der Debatten, u.a. mit dem Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel und EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, steht die Annahme von acht Stellungnahmeentwürfe in den Bereichen Asyl und Migration, Bildung, Arbeit und Soziales und Wirtschaft.
Rahmen für angemessene Mindestlöhne und eine Stärkung von Tarifverhandlungen in der EU
In den letzten Jahrzehnten haben sich, bedingt durch die geringe Lohnentwicklung in vielen Sektoren in den EU-Mitgliedstaaten, die Armut trotz Erwerbstätigkeit sowie die Lohnungleichheit verschlimmert. Geringverdienenden (derzeit rd. 17% der Beschäftigten in der EU) wurde zudem die Bewältigung wirtschaftlicher Notlagen erschwert.
Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Union Zugang zum Mindestlohnschutz haben, der durch angemessene gesetzliche Mindestlöhne oder Vereinbarungen gewährleistet wird und ihnen somit am Ort ihrer Arbeit einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.
Die spezifischen Ziele der Initiative, die auch Tarifverhandlungen als wichtigstes Instrument zur Gewährleistung gerechter Löhne und Arbeitsbedingungen stärken will, bestehen darin, für angemessene Mindestlöhne zu sorgen und den Grad der Abdeckung durch Mindestlöhne zu erhöhen.
Der Mindestlohnschutz kann durch Tarifverträge – wie es in sechs EU-Staaten der Fall ist – oder durch gesetzliche Mindestlöhne, die in 21 Mitgliedstaaten gelten, gewährt werden.
In beiden Systemen liegt eine Ursache für die wachsende Lohnschere in der rückläufigen Tendenz bei Tarifverhandlungen und der mangelnden Einhaltung der bestehenden nationalen Bestimmungen.
Die Maßnahmen der EU sollen die notwendige Dynamik schaffen, um die Systeme zur Festlegung von Mindestlöhnen zu reformieren. 25 Millionen Arbeitnehmer/-innen könnten von einer Anhebung der gesetzlichen Mindestlöhne auf 60% des Medianlohns bzw. 50% des Durchschnittlohns in allen Ländern mit einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn profitieren.
Während die Festlegung von Mindestlöhnen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, würde ein EU-Rahmen laut EU-Kommission sicherstellen, dass die Fortschritte nicht lückenhaft oder ungleichmäßig verlaufen.
Die Mitglieder des AdR stellen in ihrem Entwurf einer Stellungnahme grundsätzlich die Frage, ob der der Richtlinie zugrundeliegende Begriff des Arbeitnehmers auf EU-Ebene zu reformieren ist. Sie sind des Weiteren der Auffassung, dass der Konvergenzprozess zu faireren Mindestlöhnen mit einem EU-Kommissionsvorschlag für Maßnahmen zur Lohntransparenz einhergehen sollte.
Bildung aus Sicht der EU: „Vollendung des europäischen Bildungsraumes“ versus „Bildung vor Ort“
Durch die COVID-19-Pandemie sind die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa massiv beeinträchtigt. So muss aus Sicht der EU-Kommission verhindert werden, dass die Gesundheitskrise zu einem strukturellen Hindernis für das Lernen und die Kompetenzentwicklung wird.
Die EU-Mitgliedstaaten suchen im Rahmen ihrer Anstrengungen zum Aufbau resilienter und zukunftsorientierter Bildungssysteme die Zusammenarbeit auf EU-Ebene und legen damit den Grundstein für einen europäischen Bildungsraum, der auf einer jahrzehntelangen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bildungsbereich aufbaut.
Die Bemühungen zur Schaffung des europäischen Bildungsraums erfolgen in Synergie mit der Europäischen Kompetenzagenda, der erneuerten Politik im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung und dem Europäischen Forschungsraum. Darauf aufbauend zeigt die EU-Kommission in ihrer Mitteilung auf, welche Schritte konkret erforderlich sind, um einen reibungslosen Übergang von der Schule zum Studium bzw. zur Berufsausbildung und ins Erwerbsleben sowie lebenslanges Lernen Wirklichkeit werden zu lassen und außerdem eine gleichstellungsorientierte Arbeitsplatzkultur zu fördern. Rassismus und sämtliche Formen der Diskriminierung, einschließlich der geschlechtlichen Stereotypisierung, müssen aus Sicht der EU-Kommission bekämpft werden.
In ihren politischen Leitlinien verpflichtet sich EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, den europäischen Bildungsraum bis 2025 zu vollenden.
Die EU-Kommission schlägt eine Konsolidierung der laufenden Bemühungen sowie eine Weiterentwicklung des europäischen Bildungsraums in sechs Dimensionen vor: Qualität der Bildung, Inklusion und Gleichstellung, grüner und digitaler Wandel, motivierte und kompetente Lehrkräfte, Kooperation der Einrichtungen der höheren Bildung und die geopolitische Dimension der Bildungszusammenarbeit.
Angestrebt wird der Erwerb von zwei EU-Sprachen neben der eigenen Muttersprache, die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und eine Entkoppelung des Bildungsgrades von den sozioökonomischen Verhältnissen der EU-Bevölkerung.
Die Mitglieder des AdR sind der Auffassung, dass Bildung vor Ort stattfindet und neben der europäischen und der nationalen Ebene auch die regionale und die lokale Ebene in den Plan mit einbezogen werden muss. So müsse eine ernsthafte Diskussion über die Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Ebene bei der Schaffung des europäischen Bildungsraums stattfinden. Jede Stadt, Gemeinde und Region sollte zentrale Bildungsziele in ihre Strategie aufnehmen, die die nationalen und europäischen Ziele widerspiegeln.
Zu den zentralen Zielen des europäischen Bildungsraums zählen nach Ansicht der Mitglieder des AdR die ökologische Nachhaltigkeit und die Stärkung der europäischen Identität sowie die Verringerung der Bildungsunterschiede zwischen Stadt und Land, den jeweiligen Bildungsebenen und den Bildungseinrichtungen. Als sehr bedeutungsvoll benennt der Ausschuss geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung in Bildungsstätten und die kontinuierliche Fortbildung von Fachkräften bzw. lebensbegleitende Bildungsprogramme. Auch müsse Schulkindern eine sichere Umgebung frei von Falschinformationen, Mobbing, Gewalt und Diffamierung geboten werden.
Der AdR-Stellungnahmeentwurf fordert neben einem Umsetzungsplan mit klaren Etappenzielen die deutlich identifizierbare Verknüpfung mit finanziellen Mitteln, die von den Gemeinden und Regionen abgerufen werden können.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollten ferner aus Sicht des AdR die Kapazitäten der Hochschulen in Bezug auf Bildungsprogramme für weiterführende digitale Kompetenzen in Spitzentechnologien sowie die Einrichtung supranationaler Bildungszentren in großen Universitätsstädten der EU fördern.
Kollektive Verantwortung im Bereich Asyl- und Migration
Der AdR wird auch seine Empfehlungen zum neuen EU-Migrations- und Asylpaket vorlegen.
Die neuen Vorschläge der EU-Kommission der Asyl- und Migrationspolitik erstrecken sich vom Asyl- und Migrationsmanagement, -verfahren und Screening vor der Einreise mit Identitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfung bis hin zur Eurodac-Datenbank und Mechanismen zur Bewältigung von Krisensituationen mit sehr vielen Einreisen irregulärer Flüchtlinge (u.a. Solidaritätsmechanismus zur Umsiedlung und Rückkehr). Die Vorschläge zielen auf eine Zusammenführung der Prozesse ab, wobei Frontex zum operativen Arm der EU-Rückführungspolitik werden soll.
Der Befund der EU-Kommission in ihrem geänderten Verordnungsvorschlag KOM(2020) 611 final zur Einführung eines gemeinsamen EU-Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes lautet, dass irreguläre Einreisen stark rückläufig sind seit 2015, hingegen der Anteil der Antragsteller auf internationalen Schutz, meist ohne Chance auf Aufnahme, wachse. Etwa zwei Drittel der abgelehnten Asylbewerber werden laut EU-Kommission nicht in die Herkunftsländer zurückgeführt. Aufgrund der zahlreichen gestellten Mehrfachanträge innerhalb der EU verweist sie auf die nach wie vor unerreichte Reform des Dublin-Systems.
Die EU-Kommission kündigt außerdem an, an einem neuen Aufnahmezentrum in Reaktion auf die Brände in Moria mitzuarbeiten.
Der Stellungnahmeentwurf des AdR zu dem Paket bringt unter anderem zum Ausdruck, dass ein höherer finanzieller Anreiz für die Übernahme aller Kinder (zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern, nicht nur der unbegleiteten Minderjährigen) und allein reisender Frauen zur Verfügung gestellt werden sollte. Außerdem sieht er die lokale und regionale Dimension im Rahmen des neuen Pakets nicht hinreichend berücksichtigt, kritisiert, dass die EU-Außengrenzstaaten erneut primär für Ankunft und Registrierung verantwortlich sein sollen und betont, dass es bestimmte Orte und Regionen geben könne, die unter besonders hohem Migrationsdruck stehen.
Dass die Unterbringung von schutzsuchenden Personen im Einklang mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht stehen muss, allgemein menschenrechtliche und rechtstaatliche Prinzipien stets gewährleistet sein müssen (z.B. ein Zugang zu unabhängiger Beratung u.a. bei Grenzverfahren) hebt der AdR ebenso hervor wie die Gefahr für besonders verletzliche Gruppen angesichts der Ausweitung der Grenzverfahren und Screenings. Grenzverfahren sollten aus seiner Warte erst ab einem Alter von 18 Jahren Anwendung finden. Er setzt sich neben der Weiterentwicklung von Neuansiedlungsprogrammen außerdem für weitere humanitäre Aufnahmeprogramme, die z.T. auch auf regionaler und lokaler Ebene angestoßen werden, ein.
Im Bündnis "Städte Sichere Häfen" haben Greifswald, Rostock und Neubrandenburg Aktivitäten zur Aufnahme von Geflüchteten unterstützt.
Brexit-Anpassungsreserve
Mit ihrer geplanten Verordnung zur Einrichtung einer Brexit-Anpassungsreserve will die EU-Kommission den wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreiches begegnen. Der AdR regt dazu unter anderem an, die Reserve aufzustocken, die Mehrwertsteuer von der Unterstützung auszunehmen, wenn sie nach nationalem Recht nicht erstattungsfähig ist, und den Bezugszeitraum zu erweitern.
Der maximal verfügbare Betrag der Reserve ist in Höhe von fünf Mrd. EUR geplant (in 2018 konstanten Preisen; 5,37 Mrd. EUR in laufenden Preisen). Er soll als spezielles Instrument außerhalb der EU-Haushaltsobergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eingerichtet werden.
Dabei dient er der Unterstützung von Wirtschaftssektoren, Unternehmen und lokalen Gemeinschaften, einschließlich derjenigen, die von der Fischerei in den britischen Gewässern abhängig sind. Finanziert werden sollen auch Maßnahmen zur Unterstützung der Beschäftigung und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Bürgern, die aus dem Vereinigten Königreich zurückkehren, unter anderem durch Kurzarbeitsprogramme, Umschulung und Ausbildung. Zudem soll zur Gewährleistung des Funktionierens von Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und Pflanzenschutz- und Sicherheitskontrollen, Fischereikontrollen, Zertifizierungs- und Genehmigungsregelungen, Kommunikation, Information und Sensibilisierung von Bürgern und Unternehmen beigetragen werden.
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Fischereiverarbeitung von Nordsee-Hering und die entsprechenden Fischfangflotten, neben den anderen Wirtschaftszweigen, am deutlichsten von Brexit beeinträchtigt.
„Kritische Rohstoffe“ und EU Handelspolitik – Voraussetzung für Digitalisierung
Im September 2020 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen vor. Sie stuft Rohstoffe als kritisch ein, wenn sie eine entscheidende wirtschaftliche Bedeutung haben, aber nicht zuverlässig innerhalb der EU abgebaut werden können und somit zum größten Teil importiert werden müssen. Besonders bei Rohstoffen, die für den Ausbau der Digitalisierung und für zukunftsorientierte Technologien wichtig sind, ist die EU stark auf den Import angewiesen. Gleichzeitig verändern und erhöhen zukunftsweisende Produkte und Technologien wie Elektromobilität, Digitalisierung, Industrie 4.0 und die Energiewende den Bedarf.
Um den europäischen Bestand von kritischen Rohstoffen weiterhin zu sichern, sollten lokale und regionale Gebietskörperschaften eine entscheidende Rolle spielen, denn der Rohstoffabbau soll innerhalb der EU erweitert und die Wiederverwertung kritischer Rohstoffe verbessert werden, so die Stellungnahme des AdR zum Aktionsplan für kritische Rohstoffe. Auch sollten Forschung und Entwicklung entsprechend weiter gestärkt werden.
In ihrem Stellungnahmeentwurf betreffend die EU-Handelspolitik, die gleiche Wettbewerbsbedingungen u.a. im Agrarsektor sicherstellen soll, verlangen die AdR-Mitglieder ihre umfassende Einbeziehung und Konsultation in die Überwachung der Handelsverhandlungen.
Neben den genannten stehen zwei weitere Stellungnahmeentwurf zur EU-Renovierungswelle und zur Meeresstrategie für den Atlantik auf der Tagesordnung des AdR-Plenums.
Ein aktueller Bericht über die Aktivitäten der EU im Jahr 2020 mit Bezügen zu diesen Themen findet sich hier.
Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp bei der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz
Am 22. Februar 2021 nahm die Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, an der digitalen Sitzung des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz teil. Dabei kam die Leiterin der HELCOM, Frau Dr. Lilian Busse, einer Einladung der Vizepräsidentin nach und informierte über die aktuelle Arbeit der Helsinki Kommission. Neben organisatorischen Fragen bezüglich der inhaltlichen Schwerpunkte und der technischen Gestaltung der 30. BSPC-Jubiläumskonferenz in Stockholm hatten die Delegationsleiterinnen und -leiter auch die Möglichkeit, sich mit eingeladenen Expertinnen über den Umgang mit der COVID-19-Pandemie auszutauschen.
Die Eindämmung der Virusverbreitung bleibt Priorität
Eingangs berichtete Frau Dr. Catherin Smallwood vom Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen. So würden die aggregierten Zahlen der Neuinfektionen in zehn Staaten Europas mit den meisten gemeldeten Infektionen eine absteigende Tendenz zeigen, es würden effektivere Behandlungs- und Testmethoden entwickelt und das voranschreitende Impfwesen gebe Grund für vorsichtigen Optimismus. Doch trotz des allgemein sinkenden Trends blieben die Infektionszahlen, die Krankenhaus- sowie die Übersterblichkeitsraten immer noch hoch. Die Übertragung solle weiter reduziert werden, was im Moment durch das Verimpfen nicht erreicht werden könne, denn die besonders betroffenen Gruppen, die zuerst geimpft würden, zählten nicht zu den Hauptübertragenden.
Was die neuen Mutationen angehe, gebe es keine Gründe anzunehmen, dass die entwickelten und die weiterhin entwickelnden Impfstoffe gegen diese nicht effektiv seien. Je schneller sich das Virus jedoch verbreite, desto höher sei die Gefahr, dass sich impfresistente Mutationen entwickelten. Daher bleibe die Eindämmung der Virusausbreitung höchste Priorität.
Anschließend erzählte Frau Ülla-Karin Nurm, Direktorin des Sekretariats der Partnerschaft für Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension (NDPHS), über die aktuelle internationale Kooperation und den Erfahrungsaustausch im Gesundheitsbereich. Die Pandemie habe viele existierende Probleme ans Licht gebracht, wie gesundheitliche Ungleichheit, Mangel am medizinischen Personal sowie stockende Digitalisierung. Ein wichtiges Thema für die Partnerschaft sei gesundes Altern, denn die Pandemie betreffe besonders ältere Menschen kurz- wie langfristig stark. Es gebe viele gemeinsame Herausforderungen und Probleme, die einen Austausch von bewährten Praktiken, Informationen und Wissen benötigten, damit die nationalen Gesundheitssysteme widerstandsfähiger aus der Krise hervorgingen.
In der darauffolgenden Diskussion wurde auf das Problem des Impfstoffmangels in ärmeren Ländern hingewiesen und beleuchtet, was hiergegen unternommen werden könnte. Frau Dr. Smallwood informierte über die durch die WHO ins Leben gerufene COVAX Facility (COVID-19 Vaccines Global Access). Durch die COVAX Facility sollten ärmere Länder im Jahr 2021 mindestens 1,8 Milliarden Impfdosen erhalten, damit sie ca. 27 Prozent ihrer Bevölkerungen schützen könnten. Länder mit Überschüssen seien aufgerufen, ihre Überschüsse der Facility zu spenden, und zur globalen Vakzinierung beizutragen – sobald die Lieferketten verbessert worden seien. Denn die Staaten mit Zugriff auf viele Impfdosen würden auch ihre eigenen Bevölkerungen schützen, wenn möglichst viele Länder Zugang zu den Impfstoffen hätten.
Auf die Frage nach bewährten Praktiken bei der Bekämpfung der Pandemie antwortete Frau Dr. Smallwood, dass es keine universellen Lösungen gebe. Nationalstaaten sollten bei der Formulierung ihrer Maßnahmen und Strategien die demographische Struktur, die Krankenhauskapazitäten sowie andere Besonderheiten berücksichtigen. Es gebe jedoch einige Grundprinzipien, die beispielsweise internationale Reisen, Schulschließungen, Datensammlung und wissenschaftsbasierte Entscheidungen betreffen und für alle Staaten gelten würden. Für künftige Pandemien brauche es einen besseren Regelkatalog, um Vorratskämpfe zu vermeiden.
HELCOM adressiert Forderungen der Ostseeparlamentarierkonferenz
Über die aktuellen Entwicklungen rund um die Aktualisierung des Ostseeaktionsplan der Helsinki Kommission unterrichtete die HELCOM-Vorsitzende, Frau Dr. Lilian Busse. Im Besonderen sprach sie über die einschlägigen Forderungen und Empfehlungen der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz, darunter: die Stärkung der biologischen Vielfalt in der Ostsee, die Reduzierung des Nährstoffeintrags und die Beseitigung von Munitionsaltlasten, Geisternetzen und Schiffswracks.
So unternehme HELCOM Schritte, um das Netzwerk der Meeresschutzgebiete (Marine Protected Areas, MPA) zu erweitern und Anstrengungen zum Schutz der bedrohten Meeresarten zu intensivieren. Im Bereich der Nährstoffeintragsreduktion würden im Moment bewährte Praktiken und Umsetzungshindernisse analysiert, um bessere, wissenschaftsbasierte Lösungen vorzuschlagen.
Im Hinblick auf das Problem der Altmunition gebe es drei Prioritäten: Identifizierung der Standorte, eine Analyse der Schadstoffemissionen und deren Auswirkungen auf die marine Umwelt und die umweltsichere Entfernung der Munitionsrückstände. All diese Themen würden intensiv diskutiert. Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp zieht ein positives Fazit: „In der Tat sollten wir sehen, dass wir die Bewältigung der Altmunition in der Ostsee weiter vorantreiben. Ich beabsichtige, dazu weitere Gespräche zu führen. Positiv zu bewerten ist, dass die HELCOM-Vorsitzende ihre Zeit genutzt hat und mit uns ihre Schwerpunkte ausgetauscht hat."
Tilo Gundlack, MdL bei der 142. AdR-Plenartagung
Vom 3.-5. Februar 2021 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an den Arbeiten des 142. Plenums (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit.
An drei Sitzungstagen nahmen die Regional- und Kommunalvertreter der EU acht Stellungnahmen und eine Entschließung an.
Kohäsion im Mittelpunkt des Wiederaufbaus
Die EU-Kommissarin für Kohäsion, Elisa Ferreira sieht im Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise eine Chance, da Ausgaben verdoppelt oder verdreifacht werden könnten. Sie forderte in ihrer Debatte mit den AdR-Mitgliedern, unter Beachtung des Partnerschaftsprinzips das Beste aus der Kohäsionspolitik herauszuholen und Investitionen rasch in die Regionen zu leiten.
Das Corona-Response-Programm habe bereits 20 Mrd. Euro aus nationalen Mitteln zur Bekämpfung der Krise im Wege der nationalen Umschichtung mobilisiert für die Anschaffung von Beatmungsgeräten, die Unterstützung von Labors und von 1,5 Millionen kleinen und mittelständigen Unternehmen im Rahmen von Zuschüssen sowie für den Einkauf von PCs für Schulklassen. Im Rahmen der Aufbauhilfe für Zusammenhalt und Gebiete der EU (ReactEU) habe die Union 47,5 Mrd. an den Finanzmärkten aufgenommen zur Überbrückungsfinanzierung für angelaufene Projekte ab Februar 2020, und es gebe eine Nachfolge der Investitionsoffensive zur Bewältigung der Corona-Krise (Coronavirus Response Investment Initiative, CRII+).
Zudem müsse sich die regionale Ebene in das EU-Forschungsprogramm Horizont einbinden. Die Mittel der Wiederaufbau- und Resilienzfazilität für Reformen und Investitionen in den EU-Ländern sollen zu 37% für grüne Investitionen und zu 20% für digitale Investitionen zur Verfügung stehen. Bezüglich des Interreg-Programms unterstrich die EU-Kommissarin die Vorgabe, zu kooperieren.
Für ein nachhaltiges Wachstumsmodell
Der Weiteren hat der AdR eine Stellungnahme zum 8. Umweltaktionsprogramm (UAP) vorgelegt. Das Programm enthält eine gemeinsame Umweltstrategie für die Zeit bis 2030, die zur Umsetzung der Umwelt- und Klimaschutzziele des europäischen Grünen Deals beitragen soll. Ziel ist dabei das Leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten und Klimaneutralität bis 2050 sicherzustellen.
Die Aussichten für den Zustand der Umwelt in Europa für die kommenden Jahrzehnte sind negativ, so die Ergebnisse des Berichts der Europäischen Umweltagentur 2020. Europa leidet unter der Intensivierung der Landwirtschaft, Biodiversitätsverlust und schlechter Luftqualität in Städten. Die AdR-Mitglieder fordern die Unterstützung der Europäischen Kommission, um eine umfassende Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Bereichen der Umweltpolitik sicherzustellen und eine Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. In diesem Punkt spricht sich der AdR für eine fortgesetzte Unterstützung der Technischen Plattform für die Zusammenarbeit im Umweltbereich im 8. UAP aus, die 2012 von Kommission und AdR eingerichtet wurde, um den Dialog zu lokalen und regionalen Problemen und Lösungen bei der Umsetzung der EU-Umweltvorschriften zu fördern.
Außerdem sollten sich aus Sicht der AdR-Mitglieder die Wirtschaftstätigkeiten in einer Weise entwickeln, die nicht nur keine Schäden verursacht, sondern den Klimawandel und die Umweltzerstörung mit Eindämmungs- bzw. Kompensationsmaßnahmen sowie Leistungen für die lokale Umwelt umkehrt, die Umweltauswirkungen kontinuierlich verfolgt und die Umweltverschmutzung minimiert. Hierfür spielen auch grüne Investitionen eine Rolle. Allerdings sind die AdR-Mitglieder gegen weitere Belastungen der Unternehmen und Verbraucher in Bezug auf Steuern, Energiepreise und Verwaltungsaufwand.
Gegenwärtig sind 30 % der Mittel sowohl des langfristigen EU-Haushalts als auch des Aufbauinstruments NextGenerationEU für die Bekämpfung des Klimawandels vorgesehen.
Erneuerung des Europäischen Forschungsraums: Für eine stärkere Einbeziehung der Regionen und Städte
Der im Jahr 2000 ins Leben gerufene Europäische Forschungsraum (EFR) soll mit der Mitteilung KOM(2020) 628 final der EU-Kommission erneuert werden und die europäische Integration auf dem Gebiet der Forschung und Innovation (FuI) voranbringen. Die AdR-Mitglieder unterstützen in der von ihnen angenommenen Stellungnahme die vorgesehenen FuI-Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen der EU (Klimawandel, Ressourcenknappheit, Artenschwund, demografischer Wandel, wachsende Ungleichheit, Covid-19). Allerdings sehen sie den Ansatz der Kommissionsmitteilung kritisch, den Europäischen Forschungsraum als Weiterführung von Horizont Europa zu sehen. Sie erwarten ein neues Konzept und einen Pakt für Forschung und Innovation, der u.a. auch die Freiheit der Wissenschaft und die Meinungsfreiheit von Wissenschaftlern, auch in der internationalen Kooperation, verteidigt.
Zudem begrüßt der AdR die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Innovationszentren, die sog. EFR-Hubs. Sie dienen als Konzept zur Anregung von mehr Innovation unter Berücksichtigung regionaler Innovationssysteme und sollten laut den AdR-Mitgliedern Synergien zwischen FuI-Instrumenten und der Aus- und Weiterbildung, Fortbildung und Umschulung schaffen. Der AdR empfiehlt, mindestens 50 bis 100 Standorte in Europa als EFR-Hubs anzuerkennen, darunter auch aufstrebende Ökosysteme in den am stärksten benachteiligten Regionen. Zusätzlich treten die Lokal- und Kommunalvertreter der EU für eine bessere Verbreitung von Forschungsergebnissen und für eine erleichterte Vernetzung von Projekten der intelligenten Spezialisierung über Interreg, v.a. als „interregionale Innovationsinvestitionen“, und Horizont Europa ein.
Der AdR hatte im November 2020 einen gemeinsamen Aktionsplan mit der EU-Kommission vereinbart. Insbesondere die seit 2015 laufende strategische Zusammenarbeit in der Plattform für den Wissensaustausch (KEP) soll verstärkt auf den neuen EFR ausgerichtet werden. Mit den Maßnahmen im Rahmen der KEP 2.0 sollen die Konzepte des EFR der Bevölkerung nähergebracht und den regionalen/lokalen Akteuren die Möglichkeit gegeben werden, für ihre einschlägigen FuI-Aktivitäten zu werben. Die AdR-Stellungnahme kritisiert darüber hinaus die schädliche Ballung der Zentren für FuI-Exzellenz in der EU, die im ungleichen Zugang zu grenzübergreifenden FuI-Programmen begründet ist.
Mehr Flexibilität bei grenzüberschreitenden öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekten
Die vom AdR angenommene Stellungnahme betreffend grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen verweist auf deren Vorteile wie einen erhöhten territorialen Zusammenhalt in der EU und eine breitere Verfügbarkeit und Kosteneffizienz öffentlicher Dienstleistungen für die EU-Bürger in Grenzregionen.
In diesem Zusammenhang werden neben einem EU-Rechtsrahmen entsprechende Strukturen und finanzielle Mittel gefordert, wie z.B. der im Rahmen des EU-Gesetzgebungspakets zur Kohäsionspolitik für die Jahre 2021-2027 vorgeschlagene, freiwillige Europäische grenzüberschreitende Mechanismus (ECBM). Dieser würde es einem EU-Mitgliedstaat, bezogen auf ein bestimmtes Projekt der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich Infrastruktur oder Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (öffentliche Daseinsvorsorge), erlauben, seine Rechtsvorschrift in einem geographisch festgelegten Gebiet (in einer gemeinsamen Grenzregion) eines anderen EU-Mitgliedslandes anzuwenden.
Der AdR betont ferner die breitere Anwendbarkeit des Mechanismus gegenüber dem Instrument der Europäischen territorialen Verbünde (EVTZ, ein Link zu EVTZ-Plattform des AdR findet sich hier). Außerdem empfiehlt er den Mitgliedstaaten, ReactEU-Mittel für gemeinsame Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu nutzen, beispielsweise für einen gemeinsamen Einsatz von Rettungsdiensten.
Jenseits der von nationalen Behörden einzurichtenden Kontaktstellen, fordert die Stellungnahme die Europäische Kommission auf, die Situation von Grenzgebieten bereichsübergreifend in ihrer Politikgestaltung zu berücksichtigen. Sie solle dazu in allen Generaldirektionen Kontaktstellen benennen, die sich mit grenzüberschreitenden Fragen befassen können, vor allem in den Bereichen Umwelt, Rettungsdienste, Risikomanagement, Verkehr, Gesundheitsversorgung, Bildung, Raumordnung, Digitalisierung, Kommunikation, Kultur, Tourismus, Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigung. Eine weitere Forderung besteht, neben einer Testmöglichkeit an konkreten Projekten, in einer Bezugnahme auf die Entwicklung grenzüberschreitender öffentlicher Dienstleistungen als förderfähige Aktivität im Rahmen der Kohäsionspolitik, konkret beim Programm Interreg (ohne Kürzung anderer Teile des Programms) sowie in anderen Finanzierungsinstrumenten, die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen und in dem Aufbauinstrument „NextGenerationEU“ für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie vorgesehen sind. Zudem bringt der AdR seine Enttäuschung über die geringe finanzielle Ausstattung des Interreg-Programms im mehrjährigen europäischen Finanzrahmen zum Ausdruck.
Außerdem haben die AdR-Mitglieder eine Entschließung zur Europäischen Impfkampagne und Stellungnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung, zum Neustart der Kultur- und Kreativwirtschaft, zur Europäischen Kompetenzagenda und zur Agrarökologie angenommen.
In einer Debatte über die Europäische Bürgerinitiative äußerten sich die AdR-Mitglieder kritisch gegenüber der ausbleibenden Reaktion der EU-Kommission auf die Europäische Bürgerinitiative zum Minderheitenschutz „Minority Safe Pack“.
Demokratie, neue Medien und Desinformationen: Philipp da Cunha nimmt am BSPC-Seminar teil
Am 1. Februar 2021 nahm Herr Philipp da Cunha, MdL am digitalen BSPC-Seminar „Demokratie in der sich ändernden Medienlandschaft“ teil. Das Seminar wurde im Rahmen des schwedischen BSPC-Vorsitzes organisiert, der die Herausforderungen für Demokratie durch neue Medien, Digitalisierung und Verbreitung von Desinformationen als eines der Schwerpunktthemen der Ostseeparlamentarierkonferenz im Jahr 2021 identifizierte.
Digitalisierung und Demokratie: Chancen und Risiken
Im ersten Panel wurden die positiven sowie negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf das politische Leben diskutiert. Eingangs präsentierte Herr Jan-Henrik Schmidt vom Leibniz-Institut für Medienforschung │Hans-Bredow-Institut (HBI) drei positive Aspekte digitaler Entwicklung. Erstens verbessere, beschleunige und vereinfache das Internet den Zugang zu relevanten Informationen. Zweitens erlaube es einen breiteren und offeneren Austausch von politischen Meinungen, etwa durch Online-Petitionen oder öffentliche Konsultationen. Drittens verringere das Internet die Transaktionskosten für kollektives Handeln, wie das Beispiel der „Fridays for Future“ zeige.
Anschließend stellte Herr Carl Heath vom Research Institute of Sweden (RISE) die Ergebnisse einer vom Schwedischen Parlament beauftragten Studie „Demokratiedialog im Digitalzeitalter“ vor. Er warnte, dass Desinformationen, Propaganda und Onlinehass freie und offene Kommunikation, die ein Grundstein der Demokratie darstelle, verhindere und gefährde. So sei laut dem Schwedischen Landespräventionsrat eine von drei schwedischen Politikerinnen und Politikern Opfer von Schikane und Gewaltandrohungen gewesen oder habe aus Angst davor öffentliche Äußerungen zu einem bestimmten Thema vermieden. Vier von zehn journalistisch Tätigen hätten laut einer Umfrage der Universität Göteborg wegen der damit verbundenen Risiken es unterlassen, über besondere Themen zu berichten. Doch Onlinehass betreffe nicht nur die eigentlichen Opfer, sondern entmutige auch andere, an Diskussionen teilzunehmen, und führe auch indirekt zur Selbstzensur. Als Lösung wurde die Erarbeitung einer nationalen Strategie gegen Desinformationen, Propaganda und Hassreden vorgeschlagen. Darüber hinaus solle Medienkompetenz gefördert und besonders gefährdeten Sozialgruppen Unterstützung geboten werden. Letztens solle der Einfluss von globalen Plattformunternehmen auf Demokratie genauer analysiert und die Notwendigkeit gesetzlicher Regulierungen eruiert werden.
Die Gefahren von Falschinformationen für das demokratische politische System wurden ferner am Beispiel des US-Wahlkampfes 2020 erläutert. So sprach Herr Jack Werner von der schwedischen Fact-Checking Gruppe Källkritikbyrån über die Mythen und Verschwörungen, die in der amerikanischen Gesellschaft bereits länger zirkuliert, jedoch mit dem Angriff auf das Kapitol zum ersten Mal zu einer politischen Krise geführt hätten.
In der anschließenden Diskussion wurde hervorgehoben, dass der Begriff „Fake News“ im politischen und öffentlichen Diskurs oft missbraucht werde und man zwischen gezielten Desinformationen und uninformierten Meinungsäußerungen unterscheiden solle. Man solle sich auf die Suche nach Wegen konzentrieren, digitale Technologien zum Instrument der Verbesserung des öffentlichen Austauschs und Dialogs zu machen. Sie sollten Menschen zusammen- statt auseinanderbringen, Pluralismus feiern statt problematisieren und die Demokratie stärken statt erodieren.
Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit
Der zweite Sitzungsabschnitt wurde den notwendigen Maßnahmen gewidmet, um Medienfreiheit zu schützen und Desinformationen zu bekämpfen. So sprach Frau Vaira Vīķe-Freiberga, ehemalige lettische Präsidentin und ehemalige Vorsitzende der Hochrangigen Gruppe zur Freiheit und Vielfalt der Medien der EU, über die staatliche Regulierung von Medien in autokratischen Ländern, aber auch über den Einfluss der Medienbesitzer und der wachsenden Kommerzialisierung der Medienangebote auf die Redaktionspolitik und Meinungspluralismus. Ähnlich berichtete Herr Erik Halkjaer von der Schwedischen Sektion von Journalisten ohne Grenzen, die Situation mit der Pressefreiheit habe sich im Zuge der Pandemie fast überall in Europa verschlechtert. Der Propaganda, Zensur und Desinformation solle entschieden entgegengewirkt werden. Vor allem Politikerinnen und Politiker seien dazu aufgerufen, sich für den freien Journalismus einzusetzen.
Zum Schluss sprach Frau Anna-Karin Johansson, Generalsekretärin der Schwedischen Nationalkommission für UNESCO, über die Faktoren, die die redaktionelle Unabhängigkeit beeinträchtigen, darunter: die staatliche Regulierung und Finanzierung, der wachsende Einfluss von PR-Agenturen, die Veränderung des Werbung-Modells und die Rolle globaler Internetplattforme. Was Lösungen anbelange, würden gesetzliche Initiativen zur Verhinderung der medialen Kontrolle seitens des Staates, staatliche finanzielle Unterstützung der Medien, Suche nach neuen Finanzierungsmodellen (wie etwa das Abonnementmodell) sowie zivilgesellschaftliche Mobilisierung für Pressefreiheit eine besonders wichtige Rolle spielen.
In der Diskussion wurde betont, dass es keine objektive Wahrheit gebe, die Wahrheit sei der öffentliche Konsens, der das Ergebnis gesellschaftlicher Debatten darstelle. Doch Journalismus solle das Ziel verfolgen, so nah wie möglich an die Wahrheit zu kommen. Transparenz, Einhaltung professioneller Standards und Sicherheit seien in dieser Hinsicht für die journalistische Arbeit ausschlaggebend. Pluralismus gelte es zu schützen, denn Demokratie lebe vom Dialog und Austausch.
Newsletter "Internationales"
Die COVID-19 Pandemie führt dazu, dass vermehrt Online-Aktivitäten von unterschiedlichen Institutionen mit Bezug zum Parlament offeriert werden.
Gerade im Schnittfeld "Ostsee" handelt es sich um vielfältige digitale Angebote. Um Sie in diesem Bereich zu informieren, ist der anliegende Newsletter entworfen worden.
Er wird in diesem Jahr ein- bis zweimal erscheinen und ist hier im Bereich "Blickpunkt Europa und Internationales" ersichtlich.
Tilo Gundlack, MdL bei der 142. AdR-Plenartagung
Vom 3.-5. Februar 2021 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an den Arbeiten des 142. Plenums (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
An den drei Sitzungstagen werden sich die Regional- und Kommunalvertreter der EU mit acht Stellungnahmeentwürfen und einer Entschließung befassen.
Mehr Flexibilität bei grenzüberschreitenden öffentliche Dienstleistungen und Infrastrukturprojekten
Der Stellungnahmeentwurf der AdR-Mitglieder betreffend grenzüberschreitende öffentlichen Dienstleistungen verweist auf deren Vorteile wie einen erhöhten territorialen Zusammenhalt in der EU und eine breitere Verfügbarkeit und Kosteneffizienz öffentlicher Dienstleistungen für die EU-Bürger in Grenzregionen.
In dem Entwurf werden in diesem Zusammenhang neben einem EU-Rechtsrahmen entsprechende Strukturen und finanzielle Mittel gefordert, wie z.B. der im Rahmen des EU-Gesetzgebungspakets zur Kohäsionspolitik 2021-2027 vorgeschlagene, freiwillige Europäische grenzüberschreitende Mechanismus (ECBM). Dieser würde es einem EU-Mitgliedstaat, bezogen auf ein bestimmtes Projekt der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte im Bereich Infrastruktur oder Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (öffentliche Daseinsvorsorge), erlauben, seine Rechtsvorschrift in einem geographisch festgelegten Gebiet (in einer gemeinsamen Grenzregion) eines anderen EU-Mitgliedslandes anzuwenden.
Der Entwurf des AdR betont die breitere Anwendbarkeit des Mechanismus gegenüber dem Instrument der Europäischen territorialen Verbünde (EVTZ, ein Link zu EVTZ-Plattform des AdR findet sich hier).
Zudem fordert er von der EU-Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und Regionen die Einrichtung grenzübergreifender Kontaktstellen und bringt die Enttäuschung des AdR über die geringe finanzielle Ausstattung des Interreg-Programms im mehrjährigen europäischen Finanzrahmen zum Ausdruck.
Förderung der Jugendbeschäftigung
Die Empfehlungen des AdR-Stellungnahmeentwurfs „Förderung der Jugendbeschäftigung“ sind vor allem im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, die junge Menschen unverhältnismäßig hart trifft und weiter treffen wird, von besonderer Bedeutung. Der durch die Pandemie bedingte Wirtschaftsabschwung wird die Jugendarbeitslosigkeit erhöhen.
Der Stärkung der Jugendgarantie und der Debatte über die Erweiterung der vom Rat empfohlenen Maßnahmen von 2013, wird große Bedeutung beigemessen: An der Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Jugendgarantie, deren Ziel es ist, dass jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot unterbreitet werden soll, muss aus Sicht der AdR-Mitglieder gearbeitet und es muss deutlich werden, dass es sich um eine europäische Initiative handelt.
Die Mitglieder des AdR befürworten, dass Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt und für den Übergang zur grünen Wirtschaft notwendig sind, wie Sprachkenntnisse, Kenntnisse im Bereich Digitalisierung und die Mobilität der Jugendlichen, gefördert werden sollten, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
In diesem Zusammenhang teilen die AdR-Mitglieder die Auffassung der EU-Kommission, dass die regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarktes, z.B. ländliche Prägung, Abgelegenheit oder geringer Entwicklungsgrad, in der Phase der Bestandsaufnahme besonders berücksichtigt werden sollten. Es müsse sichergestellt werden, dass die jungen Menschen, die in einer benachteiligten Region leben, denselben Zugang zu den Möglichkeiten und Diensten haben wie alle anderen Jugendlichen.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wollen sich in allen Phasen der Umsetzung der Empfehlungen in der Beschäftigungs-, Berufsbildungs-, Bildungs- und Jugendpolitik berücksichtigt wissen, und ihre Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsvermittlungsdienste hätten eine wichtige Frühwarnfunktion.
Letztendlich müsse die Umsetzung der Jugendgarantie überall in der EU zu sicheren und dauerhaften Arbeitsplätzen führen.
Im Stellungnahmeentwurf weisen die AdR-Mitglieder explizit darauf hin, dass das Recht junger Menschen auf gerechte Entlohnung und Zugang zum Sozialschutz nicht untergraben werden darf.
In Mecklenburg-Vorpommern wird versucht, die Ursachen vorzeitiger Vertragslösungen in der Berufsausbildung zu ergründen. Zudem wurde der Themenschwerpunkt „Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung“ am 4. März 2019 in das „Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern“ aufgenommen. Er beinhaltet u.a. die initiale Förderung der Bildung von Jugendberufsagenturen (JBA) auf Ebene der Gebietskörperschaften. Das Landesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat dafür eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 120.000 Euro bereitgestellt. Die JBA sind vor allem örtliche Kooperationsprojekte zwischen Kommunen, den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern vor Ort gemeinsam mit Schulen, zuständigen Stellen der Berufsausbildung und weiteren Partnern.
Neustart der Kultur- und Kreativwirtschaft
Der AdR hob bereits in seiner Entschließung zu den Prioritäten für 2020-2025 die Kultur- und Kreativwirtschaft hervor, die durch die COVID-19-Krise besonders stark betroffen ist. Er fordert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass die für die Identität der EU und ihr Kulturerbe bedeutsame Kunst und Kultur in Zukunft in der EU eine wichtigere Rolle spielen.
Das EU-Parlament, die Kommission und der Rat werden aufgefordert, möglichst schnell die rd. 1,6 Milliarden EUR für das Programm Kreatives Europa zu verdoppeln.
Alle Möglichkeiten sollten laut dem Entwurf ausgeschöpft werden, um jede Gruppe zu erreichen, von öffentlich finanzierter bzw. subventionierter Kunst und Kultur zu eigenwirtschaftlich tätigen Kulturschaffenden und Kreativen. Hier solle die Aufmerksamkeit vor allem auf die grundsätzlich nicht oder kaum durch die öffentliche Hand unterstützten Akteure, also Kleinunternehmen oder selbstständige Künstler, gerichtet sein.
Verstärkt solle auch in Künstler und andere Kulturschaffende, die Werte wie z.B. Demokratie, Weltoffenheit, soziale Integration, Inklusion und Umweltbewusstsein zum Ausdruck bringen, investiert werden.
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sollen nach Auffassung der AdR-Mitglieder die EU-Mittel und unterschiedlichen Programme und Maßnahmen nutzen, um Veranstaltungs- und Austauschmöglichkeiten zu entwickeln. Nutzen viele Gemeinden und Regionen diese Plattform, werde ein einheitliches europäisches Kennzeichen geschaffen, aber auch die Eigenheit und Eigenständigkeit eines jeden Staates beibehalten.
Es sei aus Sicht der AdR-Mitglieder notwendig, die verschiedenen EU-Fonds zu bündeln, Verfahren zu vereinfachen und gemeinsame Leitlinien zu erarbeiten.
Kompetenzagenda: Für europäische Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandskraft und soziale Gerechtigkeit
Allen Menschen der gesamten EU im erwerbsfähigen Alter sollte ein gleichberechtigter Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz ermöglicht werden, mit besonderem Schwerpunkt auf schutzbedürftige Kinder und Jugendliche.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie stehen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor neuen Herausforderungen.
Städte und Regionen verfügen über Schlüsselkompetenzen in der Bildungs- und Berufsbildungspolitik und der Jugend- und Beschäftigungspolitik.
Der AdR ist der Auffassung, dass Partnerschaften aus lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Expertengruppen, Arbeitgebervertretern sowie Bildungsanbietern ein Motor für den lokalen und regionalen Wandel sind.
Hilfreich wäre hier aus Sicht der AdR-Mitglieder die Schaffung einer europäischen Plattform mit einer Auswahl bewährter Modellverfahren, die die Entwicklung von Strategien und Aktionsplänen zur Anpassung und Resilienz fördern.
Der Ausschuss der Regionen und seine Mitglieder würden eine solche Initiative begrüßen und unterstützen.
In seiner Stellungnahme weist der AdR darauf hin, dass zu den Leitlinien auch die Umschulung und Weiterbildung sowie die allgemeine und berufliche Bildung für alle Altersklassen, Randgruppen, Minderheiten ohne Diskriminierung auf Grund des Geschlechts gehören.
Die Kompetenzagenda bedingt eine neue finanzielle Vorausschau für die EU-Mitgliedstaaten und folglich auch für die Gebietskörperschaften. Die Mitglieder des AdR unterstreichen ausdrücklich, dass die Mittel der bereits bestehenden EU-Programme über Direktinvestitionen in Bildung und Kompetenzen nicht gekürzt werden dürfen.
Die vorgeschlagenen Initiativen müssten umgesetzt werden, um den ersten Grundsatz der europäischen Säule sozialer Rechte in Bezug auf das Recht auf hochwertige und inklusive allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen zu gewährleisten.
Eine Union der Gleichheit: Strategischer Rahmen der EU zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma
Die Roma, die größte ethnische Minderheit Europas, sind europäische Bürgerinnen und Bürger. Viele von ihnen werden nach wie vor ihrer Grundrechte beraubt, leben in Armut, werden diskriminiert und leiden unter sozialer Ausgrenzung.
In ihrer Stellungnahme begrüßen die Mitglieder des AdR das Engagement und den Einsatz der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates, die für die Integration der Roma-Gemeinschaften und die Beseitigung der Diskriminierung und Ausgrenzung eintreten. In der aktiven Einbeziehung der schätzungsweise zehn bis zwölf Millionen Roma sehen die AdR-Mitglieder eine Voraussetzung für die Verwirklichung einer Europäischen Union der Gleichheit.
Die Inklusion und Teilhabe der Roma müsse auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene besonders in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheit und Wohnraum erneuert und gestärkt, die Genderproblematik mitbedacht werden. Es geht darum, den Menschen eine Stimme zu geben und sie zu befähigen, auf neue, lebensbejahende Weise zu handeln.
Den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie sind die Roma-Gemeinschaften extrem ausgeliefert, sozialökonomische und gesundheitliche Auswirkungen werden die bestehende Ungleichheit verschärfen. Roma-Kinder im schulpflichtigen Alter werden den Anschluss verlieren, da einem Großteil von ihnen die Voraussetzungen für eingeführte digitale Unterrichtsmodelle fehlen.
Der AdR fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit einzubeziehen, denn sie werden als erste mit den Problemen der Roma konfrontiert und tragen besondere Verantwortung für ihre Integration.
Die Kommission wird nachdrücklich aufgefordert, für eine angemessene Überwachung der erzielten Ergebnisse zu sorgen und wird vom AdR bei der von ihr an die Mitgliedstaaten gerichteten Forderung einer zweijährigen Berichterstattung über die Umsetzung ihrer nationalen strategischen Rahmen für die Roma unterstützt. Es müsse sichergestellt werden, dass die Verwendung von EU-Mitteln für die Roma echte Teilhabemöglichkeiten schafft.
Die Politik für den Aufholprozess müsse vereinfacht, verständlicher, transparenter und bürgernäher werden.
Agrarökologie – Herausforderungen für die Landwirtschaft in MV
Vor dem Hintergrund der globalen Erwärmung, des Artenschwundes und der Abnahme der Bodengüte betonen die AdR-Mitglieder, dass dringend neue Ansätze zum Erhalt der Gesundheit, der Artenvielfalt (z.B. in Bezug auf Saatgut) sowie zur Erneuerung der landwirtschaftlichen Betriebe und des territorialen Zusammenhalts erforderlich sind. Sie sehen ferner den Übergang zu Produktionsverfahren mit positiver ökologischer Funktion (Gesundheit der Landwirte und der Öffentlichkeit, Tierwohl, Klimaschutz) als notwendig an.
Der Entwurf betont die Bedeutsamkeit einer Senkung der Treibhausgase in der Landwirtschaft und weist auf die positiven Effekte von Dauergrünland und gepflegten Waldflächen hin. Auch die Notwendigkeit eines Übergangs zur Kreislaufwirtschaft, beispielsweise bezüglich Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff, und Ressourcenschonung, wird darin unterstrichen. Ferner erwähnt er die Senkung des Fleischkonsums sowie die Zielstellung der Reduktion von chemischen Düngemitteln, Pestiziden und Antibiotika.
Des Weiteren stehen Stellungnahmeentwürfe zum 8. Umweltaktionsprogramm und zum neuen Europäischen Forschungsraum auf der Tagesordnung des Plenums neben einer Debatte über die Europäische Bürgerinitiative. Außerdem wird eine Entschließung zur Europäischen Impfkampagne angenommen werden.
Digitalpolitik für einen Weg aus der Grauzone: Tilo Gundlack, MdL bei der 6. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 22. Januar 2021 vertrat Tilo Gundlack, MdL die Interessen des Landes bei der 6. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR). Insbesondere ging es um Stellungnahmen zu den zentralen Regelungsgegenständen der Kommission, dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und dem Gesetz über digitale Märkte (DMA). Besonders durch den „Sturm auf das Kapitol“ und den anschließenden Herauswurf des ehemaligen US-Präsidenten aus sozialen Netzen spielt das eine bedeutende Rolle. Möglicherweise wäre dies mit diesen Gesetzen, die eher an der Verhinderung eines gesellschaftlichen Klimas selbstbezogener und sich selbstverstärkender „sozialer Blasen“ ansetzen denn an einer Definition, was ein illegaler Inhalt ist, so in Europa nicht geschehen.
Die Mitglieder der Fachkommission verabschiedeten neben ihrem Arbeitsprogramm für 2021 einen Aktionsplan für die Zusammenarbeit zwischen dem AdR und der Europäischen Investitionsbank. Darüber hinaus erörterten sie zwei Stellungnahmeentwürfe über den EU-Aktionsplan für kritische Rohstoffe sowie über das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Daneben bestand in der Annahme der Stellungnahme zum Thema „Erfahrungen und Erkenntnisse der Regionen und Städte während der COVID-19-Krise“ ein weiterer zentraler Punkt der Tagesordnung, der von einer Anhörung der Fachkommission ECON zur Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Aufbau- und Resilienzplänen zur Bewältigung der Krise begleitet wurde. Darin forderten die Teilnehmer eine größere Beteiligung der subnationalen Ebene hinsichtlich der Erarbeitung und Umsetzung der Pläne.
Grundlegende Regeln für die Erbringung von digitalen Dienstleistungen: Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und über digitale Märkte (DMA)
In einem Meinungsaustausch debattierten die Mitglieder der Fachkommission ECON zwei Verordnungsvorschläge bezüglich der Erbringung digitaler Dienstleistungen: Auf der Grundlage der Erfahrungen der USA mit dem „Sturm auf das Kapitol“ gewinnt das Verfahren an besonderer Bedeutung: Wie kann man Inhalte im Internet korrigieren, wenn sie erwiesenermaßen falsch liegen? Und wie ist das mit wirklich großen Anbietern unter den sozialen Netzwerken? Mit dem Ziel der Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarktes, der Schaffung eines Kontrollrahmens für große Plattformbetreiber und der Gewährleistung faireren Wettbewerbs hatte die Europäische Kommission im Dezember 2020 das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) vorgelegt. Ersteres baut auf der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr auf. Es sieht EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, und normiert das Verfahren für die Entfernung illegaler Inhalte.
Während das Gesetz über digitale Dienste nahezu alle Online-Dienste und Plattformen umfasst, soll das Gesetz über digitale Märkte nur für Plattformen mit besonders großer Marktmacht gelten, und untersagt ihnen bestimmte, als unlauter geltende Geschäftspraktiken, wie z.B. die Selbstbevorzugung in Suchmaschinen.
Strategische Autonomie und Verringerung des Rohstoffverbrauchs: Der EU -Aktionsplan für kritische Rohstoffe
Der von den ECON-Mitgliedern verabschiedete Stellungnahmeentwurf zum EU-Aktionsplan für kritische Rohstoffe thematisierte den Zugang der EU zu den wirtschaftlich wichtigsten Rohstoffen mit hohem Versorgungsrisiko, sogenannten „kritischen“ Rohstoffen. Dazu gehören derzeit 30 Materialien, z.B. Gallium und Indium für LEDs, Siliziummetalle für Halbleiter, Platin für H2-Brennstoffzellen und Wolfram für Smartphones, aber auch Kokskohle, Bauxit, natürlicher Grafit und Naturkautschuk. Der Entwurf hob unter anderem hervor, dass einer übermäßigen Abhängigkeit von Nicht-EU-Ländern bei kritischen Rohstoffen entgegengewirkt, eigene Quellen aufgetan und die Widerstandsfähigkeit kritischer Lieferketten erhöht werden müsse, um die Versorgungssicherheit – auch zum Schutz europäischer Schlüsselindustrien, die Energiewende sowie den Übergang zu einer digitalen Wirtschaft zu gewährleisten. Ferner betonte der Stellungnahmeentwurf, dass die primäre Verantwortung für die Recyclingfähigkeit von Produkten bei den Herstellern liege, die in die Pflicht genommen werden müssten. Diese müssten dafür sorgen, dass die in der EU hergestellten Produkte bestimmte Anforderungen erfüllen, ebenso wie die in den EU-Binnenmarkt eingeführten Waren. Zudem forderte der Entwurf, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Rohstoffgewinnung und der Kreislaufwirtschaft einschließlich der Metallurgie als Schlüsselfaktoren insgesamt verstärkt und nachhaltig zu fördern, wobei die Recyclingfähigkeit stets Bestandteil der Forschungsförderung sein und, unter Vorgabe ehrgeizigen Kriterien, Maßgabe für die CE-Kennzeichnung sein sollte. Auch hob der Entwurf hervor, dass die Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit von Produkten, die unter Verwendung kritischer Rohstoffe hergestellt werden, im Sinne des Ökodesigns (nachhaltiges Konstruktionsprinzip) erhöht werden sollten.
Mit ihrer Mitteilung, die die Liste der kritischen Rohstoffe 2020-2022 enthält und Versorgungsprobleme aufzeigt, will die EU-Kommission die Widerstandsfähigkeit der EU bei kritischen Rohstoffen erhöhen und einen Pfad hin zu größerer Sicherheit und Nachhaltigkeit abstecken. So soll z.B. allgemein der Materialeinsatz verringert und die Wiederverwendung von Materialien vor dem Recycling angeregt werden.
Tilo Gundlack, MdL bei der 6. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR
Am 29. Januar 2021 wird Tilo Gundlack, MdL an der virtuell stattfindenden, sechsten Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Mehrere Tagesordnungspunkte zum Thema Gesundheit, so der Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen der Regionen und Städte während der COVID-19-Krise, die Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion, die Rolle der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bei der Krisenvorsorge und dem Krisenmanagement, werden diskutiert werden.
Des Weiteren werden die NAT-Mitglieder unter Teilnahme der Direktorin des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) über die Änderung des Mandats der von ihr geführten Institution beraten.
Daneben wird in der Sitzung thematisiert werden, wie der gemeinsame Aktionsplan des AdR und des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNISDR) und die gemeinsame Vereinbarung mit der Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) erneuert werden können.
Diskutiert wird auch über die Aktualisierung des Aktionsplanes für eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft („Meereswirtschaft“) im atlantischen Raum der Europäischen Union.
Das 59. HELCOM-Delegationsleitertreffen: Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp begrüßt die Initiative zur Lösung des Problems der Altmunition

Vom 7. bis 8. Dezember 2020 nahm die Erste Vizepräsidentin des Landtages und Beobachterin der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) bei der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HELCOM), Frau Beate Schlupp, am 59. (digitalen) HELCOM-Delegationstreffen (HOD 59-2020) teil. Im Mittelpunkt standen die Schwerpunkte des deutschen HELCOM-Vorsitzes 2020 bis 2022, die Aktualisierung des Ostseeaktionsplans (Baltic Sea Action Plan, BSAP), die laufende Arbeit der HELCOM-Arbeits- und Expertengruppen sowie institutionelle und organisatorische Fragen.
Zudem wurde die Vorbereitung des HELCOM-Ministertreffens besprochen, das voraussichtlich am 20. Oktober 2021 in Lübeck stattfinden wird. Bei diesem Treffen soll der aktualisierte Ostseeaktionsplan – das zentrale strategische Dokument der Helsinki Kommission – verabschiedet werden. Trotz der pandemiebedingten Einschränkungen wird die Aktualisierungsarbeit wie geplant fortgesetzt und bildet einen der zentralen Aspekte der HELCOM-Aktivitäten.
Prioritäten des deutschen HELCOM-Vorsitzes: Munitionsaltlasten, Biodiversität und Klimawandel im Blick
Am 1. Juli 2020 übernahm Deutschland für zwei Jahre den HELCOM-Vorsitz als Bund-Länder-Team. Neben Frau Dr. Lilian Busse, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ des Umweltbundesamts (UBA), als Vorsitzende übernehmen Herr Dr. Johannes Oelerich, Leiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Meeres- und Küstenschutz im Umweltministerium Schleswig-Holstein, und Herr Dr. Andreas Röpke, Referatsleiter für Gewässer- und Meeresschutz im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, als Vizevorsitzende die Leitung bei der Helsinki Kommission. Deutschland kündigte sechs strategische Prioritäten an, darunter: Nachhaltige Wirtschaftserholung unter Berücksichtigung des Meeresumweltschutzes, Stärkung von Ocean Governance, Aktualisierung und Implementierung des Ostseeaktionsplans, Lösung der mit Munitionsaltlasten und Unterwasserschall verbundenen Probleme, Schutz der Artenvielfalt sowie Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels.
Beim 59. HELCOM-Delegationstreffen stellte Deutschland einen Überblick der geplanten und bereits unternommenen Initiativen im Zusammenhang mit den gesetzten Schwerpunkten vor. Mit Blick auf die Forderungen der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz und die neu konstituierte BSPC-Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ sind insbesondere die Themen Munitionsaltlasten, Artenschutz und Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels für die Ostseeparlamentarier von Relevanz.
Im Bereich der Munitionsaltlasten schlug Deutschland zusammen mit Polen erste Schritte zur Schaffung einer gemeinsamen Wissensbasis für die Entwicklung von möglichen einschlägigen Handlungen vor. Das langfristige Ziel bestehe darin, von Bestandsaufnahmen in Bezug auf die Gefährdung der Meeresumwelt durch Munitionsaltlasten zu Handlungsoptionen auf der Basis einer gemeinsamen Risikobewertung zur Priorisierung und Identifizierung von Hotspots und Bergungsspezialisten sowie am Ende zu der Vernichtung der Kampfstoffe überzugehen. Der Vorschlag wurde beim 28. Treffen der HELCOM-Arbeitsgruppe „Response“ im November 2020 vorgestellt. Bei dieser Sitzung wurde zusätzlich der Entwurf des HELCOM-Berichts „Thematische Auswertung der gefährlichen versenkten Objekte in der Ostsee“ (HELCOM Thematic Assessment on Hazardous Submerged Obects in the Baltic Sea) besprochen. Obwohl der Entwurf noch nicht veröffentlicht werden könne, wurde bei der Sitzung beschlossen, die bereits gesammelten Daten in die HELCOM Map and Data Service, die Karten zum Zustand der Meeresumwelt im Ostseeraum anbietet, aufzunehmen. Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp begreift die langfristige Zielstellung der HELCOM über die Priorisierung der Munitionsaltlasten und einer Risikobewertung hin zu einer Beseitigung zu gelangen als positiv: „Je sinnvoller wir Hotspots in der Ostsee identifizieren, desto besser wird die Vernichtung der Kampfstoffe funktionieren.“
In Bezug auf Schutz der Artenvielfalt initiierte Deutschland unter anderem eine Diskussion über die Beurteilung der Auswirkungen von gefährlichen versenkten Objekten auf Meeressäugetiere. Zudem möchte Deutschland auf ein gemeinsames Verständnis der Maßnahmen zum Schutz der Lebensräume und Arten in Küstengebieten hinarbeiten.
Mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ostseeraum plant Deutschland, eine Diskussion über die Rolle von Blue Carbon für Meeresumweltschutz in einschlägigen HELCOM-Gremien anzustoßen. Dafür solle im Laufe des Jahres 2021 eine Studie über die Potentiale des Blue Carbon-Konzepts in der Ostsee erstellt werden. Die Ergebnisse der Studie könnten zu Initiativen zur Milderung des Klimawandels beitragen und die im Ostseeaktionsplan enthaltenen Ziele und Aktionen zum Schutz der Meeresarten unterstützen.
Die Arbeit an der Aktualisierung des Ostseeaktionsplans
Der 2007 verabschiedete Ostseeaktionsplan (BSAP) stellt die wesentliche Handlungsgrundlage der Helsinki Kommission dar. Dieses zentrale strategische Dokument wird derzeit mit Blick auf das verfehlte Ziel zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes der Ostsee bis 2021 und die neuen Herausforderungen, wie Klimawandel und Unterwasserlärm, revidiert. Der aktualisierte Ostseeaktionsplan soll beim nächsten HELCOM-Ministertreffen im Herbst 2021 verabschiedet werden und wird Handlungsziele und Aktionen für die nächste Dekade bis 2030 beinhalten. Die Überarbeitung des BSAP wurde im Jahr 2018 vom HELCOM-Ministertreffen angeordnet; die finale Version des Aktionsplans soll vom 60. HELCOM-Delegationsleitertreffen im Juni 2021 bewilligt werden.
Beim 59. Delegationsleitertreffen wurde der erste Entwurf des überarbeiteten Ostseeaktionsplans besprochen. Die Debatte konzentrierte sich primär auf technische Fragen und Aspekte. Generell wurde festgehalten, dass der aktualisierte Ostseeaktionsplan an die existierenden Internationalen und Europäischen strategischen Abkommen und Dokumente anknüpfen, diese jedoch nicht duplizieren solle. Zudem wurde angemerkt, dass die auf der „Our Baltic“-Konferenz 2020 verabschiedete Erklärung bei weiteren Revisionen des Ostseeaktionsplan nützlich sein könnte. Im Hinblick auf die Aktualität und Wichtigkeit des Themas soll die Sektion zum Schutz der Artenvielfalt am Anfang platziert werden. Da sich die Verabschiedung der neuen Strategie im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verzögere und voraussichtlich im Herbst 2021 stattfinden werde, müssten die relevanten neuen Aktionen im Ostseeaktionsplan vom CBD-Prozess abgekoppelt werden. Im Bereich des Klimawandels, sollte ein Akzent auf die Stärkung der Resilienz des Ökosystems gesetzt werden, die auch die Erreichung der UN-Klimaziele unterstützen würde.
Die Sitzungsteilnehmenden diskutierten zudem über den schwedischen Vorschlag, ein quantitatives Reduktionsziel für Meeresmüll zu entwickeln und dieses in den aktualisierten Aktionsplan aufzunehmen. Das Treffen beschloss, dass das einschlägige HELCOM-Expertennetzwerk (Expert Network on Marine Litter) die Möglichkeit prüfen sollte, ob solche transparente und fundierte quantitative Ziele auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelt werden können.
Die Vertragsstaaten haben jetzt Zeit, ihre Kommentare zu den verschiedenen Sektionen des Entwurfs beim HELCOM-Sekretariat einzureichen. Die weitere Arbeit wird auf Basis der eingereichten Kommentare in den zuständigen Redaktionsgruppen (Segment Teams) erfolgen, wobei weitere Entwürfe dem 42. Treffen der Helsinki Kommission im März 2021 vorgelegt werden sollen.
Gemeinsame Gefahren für das Ökosystem und das kulturelle Erbe in der Ostsee
Am Ende der Sitzung wurde auf Einladung des deutschen Vorsitzes eine Präsentation durch die Vertreter der Deutschen Nationalen Akademie der Naturforscher Leopoldina gehalten. So sprachen Herr Prof. Hauke Jöns vom Niedersächsischen Institut für historische Küstenforschung, Wilhelmshaven und Herr Dr. Mike Belasus vom Saxo-Institut an der Universität Kopenhagen über das kulturelle Erbe in der Ostsee. Die Forscher unterstrichen, dass sein Bestand durch mechanische, chemische und biologische Einflüsse gefährdet sei, was ein System zum Schutz der Unterwasser-Kulturerbe nötig mache. Zu den Hauptgefährdungen in der Ostsee würden Eingriffe in den Boden, Meeresverschmutzung, Klimawandel sowie Raubgrabungen und Plünderungen zählen. Als eine mögliche Lösung wurde vorgeschlagen, das Unterwasser-Kulturerbe bei der maritimen Raumplanung (Maritime Spatial Planning, MSP) zu berücksichtigen. Die Delegationsleiterinnen und -leiter merkten an, dass Umweltschutzmaßnahmen sowohl für das Meeresökosystem als auch für die Erhaltung des kulturellen Erbes von Bedeutung seien. Insbesondere wurden die gemeinsamen Gefahren für die Meeresumwelt und die kulturellen Hinterlassenschaften durch Munitionsaltlasten, Geisternetzte und Eutrophierung hervorgehoben. Das seien Probleme, die der aktuelle deutsche HELCOM-Vorsitz besonders adressieren möchte.
Tilo Gundlack, MdL bei der 141. AdR-Plenartagung: Eine Union, die Verantwortung übernimmt
Vom 8.-10. Dezember 2020 nahm der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an den Arbeiten des 141. Plenums (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil. Die Themen nachhaltiger Tourismus, Migration und Asyl, Klima- und Umweltschutz und Brexit bestimmten die Tagesordnung.
Insgesamt wurden acht Stellungnahmen und eine Entschließung von den AdR-Mitgliedern angenommen.
Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU: Für sicheres, nachhaltiges Reisen
Mit ihrer Stellungnahme „Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU“ nahmen die AdR-Mitglieder Bezug auf die EU-Kommissionsmitteilung „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“. Diese sieht vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie einen koordinierenden Rahmen zur schrittweisen Wiederöffnung des EU-Tourismus- und Verkehrssektors ab dem Sommer 2020 vor. Die Stellungnahme des AdR fordert eine engere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten beim Erlass von Reiseverboten und Lockdown-Maßnahmen und weist auf die Bedeutung der Nutzung digitaler Technologien hin.
Aufgrund der großen wirtschaftlichen Bedeutsamkeit und identitätsbildenden Rolle des Tourismus liegt der Fokus der Stellungnahme auf der Wiederöffnung der Grenzen und touristischen Einrichtungen in der EU. Hinzu kommt die bevorzugte Wahl der jeweils ökologischeren Option hinsichtlich der Aktivitäten im Tourismussektor und der Intermodalität des Fremdenverkehrs entsprechend dem Green Deal. Außerdem trägt die Stellungnahme den unterschiedlich starken Abhängigkeiten der lokalen und Regionalen Gebietskörperschaften der EU vom Tourismus Rechnung.
Neben Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt die Stellungnahme die Schaffung einer eigenen Generaldirektion für Tourismus innerhalb der EU-Kommission. Es solle eine langfristige europäische Tourismuspolitik entwickelt werden, die einen nachhaltigen Qualitätstourismus fördert und auf dem Schutz der Umwelt, der Kreislaufwirtschaft und der Bekämpfung des Klimawandels fußt.
Debatte über das neue Migrations- und Asylpaket der EU-Kommission
In der Debatte über das neue EU-Migrations- und Asylpaket wenden sich die AdR-Mitglieder gegen die Verbreitung von Hass und Angst im Zusammenhang mit in der EU Asyl suchenden Migrantinnen und Migranten.
Die Bürgermeister von Lampedusa und Potsdam sprachen mit den AdR-Mitgliedern über die Lage in Flüchtlingslagern wie dem zerstörten Moria. Die Bürgermeister thematisierten auch lokale, solidarische Initiativen zur Aufnahme und Integration von Geflüchteten, z.B. das Bündnis „Städte Sichere Häfen“, sowie die Informationskampagne Snapshots, die über die Lage an den EU-Grenzen berichtet.
Neben einer möglichen Einbindung der kommunalen Ebene in die Entscheidung über die Aufnahme von Menschen, z.B. mittels Freiwilligkeitsklauseln und Sonderkontingenten anstelle fester Verteilungsschlüssel, wiesen die Bürgermeister auf die nötige Förderung der Integrationsleistung hin.
Die AdR-Mitglieder unterstrichen die Notwendigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas und der Verbesserung der Situation in EU-Flüchtlingslagern bzw. der Schaffung sicherer, legaler Wege der Migration. Der AdR wird seine Empfehlungen zum neuen Migrations- und Asylpaket auf seiner Plenartagung im März 2021 verabschieden.
Wie auf der AdR-Plenartagung von EU-Kommissarin Johansson und AdR-Präsident Tzitzikostas bekannt gegeben, bündeln die EU-Kommission und der AdR ihre Kräfte für eine neue Partnerschaft zur verstärkten Unterstützung der Integrationsarbeit der Städte und Regionen der EU. Die Zusammenarbeit baut auf der Initiative „Städte und Regionen für Integration“ (CRII) des AdR auf, einem Netz für den Austausch zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Fragen der Integration. Diese bietet Bürgermeistern und Regionalpolitikerinnen eine Austauschplattform, deren Ergebnisse auf der Europäischen Website für Integration zusammengetragen werden. Zudem informiert die Initiative über EU‑Finanzmittel, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Bereich Integration zur Verfügung stehen, z.B. im Rahmen der jüngsten Aufforderung bis zum 16. Februar 2021 zur Einreichung von Vorschlägen für Asyl-, Migrations- und Integrationsprojekte, für die 37,3 Millionen EUR aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds bereitgestellt werden.
EU-Kommissarin Johansson: „Migration ist etwas Normales“ – Das Ende individueller Prüfungen?
Laut EU-Kommissarin Johansson habe die EU 2019 drei Millionen Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt, davon eine Million Arbeitsgenehmigungen. Die meisten Genehmigungen waren aus familiären/Beziehungsgründen gesucht worden. Eine Million Menschen verließen 2019 die EU, hauptsächlich aus den gleichen Motiven. 700.000 Menschen wurden in dem Jahr EU-Bürger.
EU-Kommissarin Johansson legte die drei Kernpunkte der Asyl- und Migrationspolitik dar:
- Reduktion der hohen Zahl irregulärer Migranten (140.000 in 2019), wobei nur ein Drittel internationalen Schutzes bedurfte. Die EU wolle mehr tun im Bereich der Rückführungen im Falle fehlender Beitrittsperspektiven
- Drittstaatenkooperation
- Stärkung der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten durch einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung stark betroffener EU-Länder bei der Umsiedlung oder Rückführung
Der Fokus der EU-Kommission liege auf Partnerländern außerhalb der EU, d.h. auf Ursprungs- und Transitländern im Kampf gegen Menschenschmuggel, der Verhinderung der Nutzung lebensgefährlicher Routen und Hilfen bei Grenzmanagement und Rückführung.
An den Außengrenzen sollen im Rahmen einer Vorprüfung schneller Entscheidungen gefällt und Rückführungen vorgenommen werden. Es solle dort direkt ein verpflichtender Gesundheits- und Sicherheitscheck vorgenommen und der Prüfungsprozess je nach Chance auf Anerkennung festgelegt werden.
Flankierend soll ein Aktionsplan für Integration und Inklusion die Arbeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützen. Neue Vorschläge werden Anfang des Jahres folgen über rechtliche Pfade zur gemeinschaftsgeförderten Umsiedlung von Flüchtlingen, inspiriert vom kanadischen Modell, wobei Gemeinden und Regionen anstelle der nationalen Behörden die Verantwortung übernehmen können. Zudem sei ein Maßnahmenpaket „Kompetenzen und Talente“ geplant, das u.a. die Einrichtung eines EU-Talentpools und den Abschluss der Reform der Richtlinie Blaue Karte EU („Blue Card“) vorsieht.
EU-Strategie zur Wiederbelebung des ländlichen Raums
In ihrer Stellungnahme zur Wiederbelebung des ländlichen Raums verdeutlichen die AdR-Mitglieder die Notwendigkeit eines EU-Rahmenwerks für den ländlichen Raum, um auch dort den Herausforderungen wie Klimawandel, Digitalisierung, Migration, sozialer Inklusion und der Schaffung von Jobs zu begegnen. Des Weiteren seien eine Vorfinanzierung von Projekten, die Erhöhung der Lebensqualität und eine bessere „Vermarktung“ der ländlichen Gebiete nötig im Sinne einer Gleichbehandlung von Land und Stadt.
Wirtschaftspolitische Steuerung: Für mehr Transparenz des Europäischen Semesters
Die Stellungnahme des AdR zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung thematisiert die gravierenden wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Folgen der COVID-19-Pandemie. Diese machten eine grundsätzliche Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, einen Fahrplan zur Unterstützung der ungleich betroffenen Gemeinden und Regionen auf dem Weg zu ausgeglichenen Haushalten, ein Vorantreiben der Fiskalunion sowie eine weitere Geltung der allgemeinen Aussetzungsklausel bis zum Ende der Pandemie erforderlich. Den prozyklischen Charakter, die Komplexität, die mangelnde Wirksamkeit und die Intransparenz des Stabilitäts- und Wachstumspaktes/der Elemente der wirtschaftspolitischen Steuerung gelte es zu beheben. Daneben unterstützt die Stellungnahme die Aufnahme des Klimaschutzes in den Zyklus der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten („Europäisches Semester“) und die Veröffentlichung aller Protokolle der Euro-Gruppe, d.h. der Ministerinnen und Minister für Finanzen der Länder des Euro-Raums. Außerdem wird die EU-Kommission in der Stellungnahme aufgefordert, ein Weißbuch zur Überarbeitung der wirtschaftlichen Steuerung auf der Grundlage der potenziellen Einführung einer goldenen Regel für öffentliche Investitionen, die Nettoinvestitionen aus den Defizitrechnungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt ausklammert, vorzulegen und auch andere Instrumente wie eine mögliche Ausgabenregel zu berücksichtigen.
Neustart der Wirtschaft mit Klimaschutz verbinden
Bundesumweltministerin Svenja Schulze unterstrich in ihrem Beitrag zur Klimaschutzpolitik gegenüber den AdR-Mitgliedern, dass der Klima- und Umweltschutz in der COVID-19-Pandemie nichts an Bedeutung verloren habe.
Die EU-Biodiversitätsstrategie sei wegweisend für den Umweltschutz, und das Europäisches Klimagesetz solle die Klimaziele für 2030 (Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% gegenüber 1990) EU-weit verbindlich machen.
Ferner sei eine umweltgerechte Digitalisierung Schwerpunkt der derzeitigen deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die AdR-Mitglieder diskutierten Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 und forderten den Übergang zu sauberen Energieträgern. Aufgrund der hohen Kosten der Atomenergie – eine Mrd. Euro jährlich koste die sichere Lagerung von Atommüll in Deutschland – sei diese Form der Energiegewinnung nicht zukunftsfähig, so Schulze. Es müssten Perspektiven aufgezeigt werden für den Kohleausstieg und ein solidarischer gerechter Übergangsmechanismus sei wichtig. 30% der EU-Haushaltsmittel sollen für klimarelevante Ausgaben aufgewandt werden, man wolle mehr tun für die biologische Vielfalt, wobei das „do no harm-Prinzip“ (Keine Schäden anrichten) verankert wurde.
Rahmenbedingungen einer vorausschauenden Anpassung an den Klimawandel
Angesichts sich verschärfender Problemstellungen infolge des Klimawandels weisen die AdR-Mitglieder mit ihrer Stellungnahme auf die Notwendigkeit eines frühzeitigen, koordinierten Handelns und einer effizienten CO2-Bepreisung, inklusive eines Grenzausgleichs, hin und formulieren konkrete Handlungsansätze. Sie unterstützen beispielsweise die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem Klimabudget 2027.
Neben der Förderung lokaler wissenschaftlicher Plattformen gelte es, den sog. „Carbon-Hand-Print“ zu bedenken. Dies sind künftige Auswirkungen des Handelns auf die Treibhausgasemissionen.
Die AdR-Mitglieder wiesen im Verlauf der Debatte mit Besorgnis auf die seit der Wetteraufzeichnung nunmehr um 2,5 Grad höher liegenden Temperaturen in der Arktis hin.
In einer zweiten Stellungnahme mit dem Titel „Auswirkungen des Klimawandels auf die Regionen und die Bewertung des europäischen Grünen Deals“ betonten die AdR-Mitglieder kurz vor dem fünften Jahrestag des Pariser Klimaschutzabkommens die notwendige Annahme neuer Einsparungsziele für Treibhausgase für 2030, die am 11. Dezember 2020 von den EU-Staats- und Regierungschefs (Europäischer Rat) beschlossen wurden und denen das Europäische Parlament und die EU-Kommission noch zustimmen müssen.
Brexit: Beziehungen mit Einfallsreichtum aufrechterhalten
Am zweiten Plenartag fand neben einer Aussprache über die EU-Erweiterungspolitik mit EU-Kommissar Várhelyi eine Debatte über das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und die Auswirkungen des Brexits auf die Gemeinden und Regionen statt: Der Bürgermeister von London, Sadiq Khan, debattierte mit den AdR-Mitgliedern über die Pattsituation bzgl. des dringend auszuhandelnden Austrittsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Er trat dabei für eine Ausweitung der Übergangsperiode ein, sollten die Verhandlungen nicht vorankommen: Gerade jetzt in der COVID-19-Krise, so Khan, wäre ein Scheitern gravierend.
Aus seiner Sicht sei die EU ohne ihresgleichen in der Welt, und bezog sich dabei z.B. auf Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, gleiche Bezahlung und Frauenrechte.
Er halte eine Regionen übergreifende Zusammenarbeit trotz des Brexits für vorteilhaft, und die Stadt London werde immer offen sein für die EU-Bürger/-innen.
Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2021
Der dritte Sitzungstag war neben einer Aussprache über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski
geprägt durch die Debatte der AdR-Mitglieder über das EU-Arbeitsprogramm 2021 mit EU-Kommissar Šefčovič. Die angenommene Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2021 fordert unter anderem eine gründliche Folgenabschätzung einer schrittweisen Abschaffung der kostenlosen CO2-Zertifikate für die energieintensiven Sektoren der EU. Sie setzt sich außerdem für einen Rechtsrahmen für eine verbindliche Sorgfaltspflicht in Lieferketten im Bereich der Forsterzeugnisse, die in der EU vermarktet werden.
Darüber hinaus wurden Stellungnahmeentwürfe zu den Möglichkeiten der repräsentativen Demokratie durch digitale Technologien, zur Partnerschaft mit Gebieten in äußerster Randlage der EU und zu den Herausforderungen des öffentlichen Personennahverkehrs angenommen.
Im Rahmen des 141. AdR-Plenums fand auch eine Sitzung der Interregionalen Gruppe Ostseeraum statt.
Tilo Gundlack, MdL bei der 141. AdR-Plenartagung
Vom 8.-10. Dezember 2020 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack sich an den Arbeiten der 141. Plenums (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) beteiligen.
Am ersten Sitzungstag werden sich die AdR-Mitglieder mit fünf Stellungnahmeentwürfen in den Bereichen Landwirtschafts-, Raum-, Wirtschafts- und Klimapolitik sowie nachhaltigem Tourismus befassen. Bundesministerin Svenja Schulze wird voraussichtlich mit den AdR-Mitgliedern über ehrgeizigere Klimaschutzmaßnahmen und eine vorausschauende Anpassung an den Klimawandel debattieren.
Am zweiten Plenartag wird neben einer Aussprache über die EU-Erweiterungspolitik mit EU-Kommissar Várhelyi eine Debatte über das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und die Auswirkungen des Brexits auf die Gemeinden und Regionen stattfinden. Der Leiter der Taskforce für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich der Europäischen Kommission, Michel Barnier, und der Bürgermeister von London, Sadiq Khan, werden mit den AdR-Mitgliedern debattieren. Darüber hinaus werden Stellungnahmeentwürfe zu den Möglichkeiten der repräsentativen Demokratie durch digitale Technologien, die regionalen und lokalen Auswirkungen des Klimawandels, die Partnerschaft mit Gebieten in äußerster Randlage der EU und Herausforderungen des ÖPNV zur Abstimmung gestellt.
Der dritte Sitzungstag ist geprägt durch Debatten der AdR-Mitglieder über das EU-Arbeitsprogramm 2021 mit EU-Kommissar Šefčovič, über die Asyl- und Migrationspolitik der EU mit Kommissarin Johansson und über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) mit EU-Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski.
Im Rahmen des 141. AdR-Plenums wird auch eine Sitzung der Interregionalen Gruppe Ostseeraum stattfinden.
Gemeinsame Sitzung der Ständigen Ausschüsse der Ostseeparlamentarier und der Schwarzmeerkooperation mit Frau Vizepräsidentin Beate Schlupp
Am 2. Dezember 2020 fand die digitale Sitzung der Ständigen Ausschüsse der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) und der Parlamentarischen Versammlung der Schwarzmeerwirtschaftskooperation (Parliamentary Assembly of the Black Sea Economic Cooperation, PABSEC) statt. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde durch seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, vertreten. Im Zentrum der Diskussion standen zwei aktuelle und für beide Regionen bedeutsame Themen: der Zustand der Demokratie im Hinblick auf die pandemiebedingten Einschränkungen sowie die Meeresschutzpolitik im Ostsee- und Schwarzmeerraum.
Herausforderungen für Demokratie im Lichte der COVID-19-Pandemie
In ihrem Beitrag äußerte die schwedische Außenministerin, Frau Ann Linde, die Besorgnis über den international zunehmenden Rückgang der Demokratie. Sie hob hervor, Demokratie brauche viel Zeit und Kraft, um aufgebaut zu werden, könne jedoch schnell zerschlagen werden. Die Pandemie habe bereits eine Reihe negativer Auswirkungen auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aufgewiesen. Vor allem die Einschränkungen für die Zivilgesellschaft und Medien seien besonders beunruhigend, denn sie würden die traditionellen demokratischen Kontrollmechanismen beeinträchtigen. Unter außerordentlichen Umständen dürften Regierungen Beschränkungen auferlegen, doch diese sollten den Erfordernissen der Verhältnismäßigkeit, der Legalität und der Notwendigkeit entsprechen. Man brauche ein starkes demokratisches Gegennarrativ, weil Autoritarismus nicht die Antwort auf die Pandemie sein könne. Dabei sollten Fragen der zivilgesellschaftlichen Partizipation, der Medienfreiheit und nicht zuletzt auch Genderaspekte berücksichtigt werden. Politischen Parteien komme eine besondere Rolle zu, denn sie seien die wesentlichen Bausteine einer funktionierenden Demokratie. Internationale Zusammenarbeit und gemeinsame Handlungen seien ebenso notwendig, um den demokratischen Rückschritten entgegenzuwirken.
Auch der Leiter der türkischen PABSEC Delegation, Herr Cemal Öztürk, sprach über demokratische Rückschritte, die in vielen Ländern verzeichnet werden könnten. Laut einem Sonderbericht der Bürgerrechtsorganisation „Freedom House“ habe sich in 80 Ländern der Demokratiezustand im Zuge der COVID-19-Pandemie verschlechtert. Die aktuelle Krise erfordere schnelle Entscheidungen, welche zu außerordentlichen Freiheitsbeschränkungen führten. Gesundheit genieße die oberste Priorität, der Degenerierung der demokratischen Werte solle jedoch widerstanden werden. Viele Einschränkungsmaßnahmen, wie etwa Contact-Tracing, seien notwendig, doch es bestehe die Gefahr, dass sie missbraucht werden. Um dies zu verhindern, sei eine stärkere Involvierung der Zivilgesellschaft und der Parlamente nötig.
Die Rolle der Parlamente in der COVID-19-Krise
Die Sitzung sollte auch einem Informationsaustausch dienen, bei dem die Parlamentarierinnen und Parlamentarier über die Situation in ihren jeweiligen Ländern bzw. Regionen sowie über die konkreteren Aktivitäten ihrer jeweiligen Parlamente berichten und Erfahrungen teilen könnten. Alle Sprecherinnen und Sprecher waren sich darin einig, dass Parlamente eine Unterstützung für die besonders gefährdeten Gruppen sichern sollten. Vor allem seien das medizinische Personal und wirtschaftliche Unternehmen hart von der Krise betroffen und bedürften deshalb zusätzlicher Hilfe. Die Rolle der Parlamente als Kontrollinstitution solle im Kontext der aktuellen Stärkung der exekutiven Entscheidungsmechanismen besonders hervorgehoben werden.
Meeresschutz, Klimawandel und Biodiversität
Meeresverschmutzung sei ein Problem, mit dem sowohl die Ostseeregion als auch der Schwarzmeerraum konfrontiert seien, betonte der Vizepräsident der PABSEC, Herr Symeon Kedikoglou. Die gravierende Verschlechterung der Qualität des Schwarzen Meeres in den Neunzigerjahren sei sowohl durch landes- als auch meeresbasierte Verschmutzung verursacht worden. Aktuell würden alle Länder der Schwarzmeerregion nationale legislative Anstrengungen unternehmen, um Meeresverschmutzung zu bekämpfen. In diesem Bereich wären Informationsaustausch bezüglich der Umweltgesetzgebung und Politikkoordinierung wichtige erste Schritte auf dem Weg zu regionalen Strategien, die auch das globale Meeresschutzregime stärken würden.
Frau Irina Makarenko vom Sekretariat der Kommission zum Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung (Commission on the Protection of the Black Sea Against Pollution) berichtete anschließend über die im Rahmen des Bukarestübereinkommens (Übereinkommen über den Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung) vom 1992 unternommenen Meeresschutzanstrengungen. Das Übereinkommen sowie der Strategische Aktionsplan aus dem Jahr 2009 seien allerdings von aktuellen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und dem Meereslärm, überholt worden. Eine weitere Herausforderung bestehe in der Entwicklung zuverlässiger Indikatoren zur Evaluierung des Meereszustandes. Die einschlägige Arbeit anderer internationalen Organisationen, wie der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes (HELCOM), sei in diesem Zusammenhang besonders wertvoll. Abschließend betonte sie die Bestrebung der Kommission, die Zusammenarbeit mit anderen regionalen Organisationen zu stärken.
Prof. Christoph Humborg von der Universität Stockholm sprach darüber, wie das Meeresökosystem vom Opfer des Klimawandels zum Teil der Lösung werden könnte. Marine Flora würde im gesunden Zustand wesentlich zur Absorbierung und Sequestrierung des Kohlenstoffdioxids beitragen, Eutrophierung führe jedoch dazu, dass Kohlenstoffdioxid im Meer nicht mehr gespeichert, sondern ausgestoßen werde. Er unterstrich, dass die Implementierung der im Ostseeaktionsplan (Baltic Sea Action Plan, BSAP) der Helsinki Kommission enthaltenen Maßnahmen zum Kampf gegen Eutrophierung effektiv beitragen würde und stellte das Blue Carbon-Konzept vor, das für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels vielversprechend sei.
Im Anschluss berichtete Frau Cecilie Tenfjord-Toftby, Abgeordnete des schwedischen Parlaments, von der ersten Sitzung der von ihr geleiteten BSPC Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“, die am 16. November 2020 stattfand. Obwohl sich die Arbeitsgruppe primär auf die Ostseeregion konzentrieren werde, könnten die von ihr entwickelten Empfehlungen künftig auch zu gemeinsamen transregionalen Initiativen führen. In diesem Zusammenhang begrüßte sie auch den im Rahmen der gemeinsamen Sitzungen der BSPC und PABSEC ermöglichten Erfahrungen- und Informationsaustausch.
Zum Schluss betonte der Vorsitzende des PABSEC Komitees für wirtschaftliche, kommerzielle, technologische und ökologische Angelegenheiten, Herr Constantin Catalin Zamfira, die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit, Solidarität und Geschlossenheit gerade in Krisenzeiten.
Tilo Gundlack, MdL bei der 5. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR: Agrarprodukte sind keine bloße Ware
Am 23. November 2020 wirkte Tilo Gundlack, MdL an der online ausgerichteten, fünften Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit.
Zentrale Punkte der Tagesordnung bestanden in der Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfes zur Agrarökologie sowie in zwei Aussprachen. Diese thematisierten die Bewältigung der COVID-19-Krise und die neue Meeresstrategie für den Atlantik. An letzterer Diskussionsrunde beteiligte sich auch der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius.
Außerdem führten die NAT-Mitglieder unter Teilnahme eines Vertreters der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission eine allgemeine Debatte über die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) durch.
Agrarökologie – Schritte zur Reform der Agrarpolitik 2021-2027, Risiken für unsere Landwirte
In ihrer verabschiedeten Stellungnahme zur „Agroökologie“ reagieren die Mitglieder der Fachkommission NAT auf die 2018 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Strategien „Vom Hof auf den Tisch“ („Farm to Fork“, F2F) und „Biodiversität“, die einen wesentlichen Wandel der Agrarpolitik erfordern. Sie bringen zum Ausdruck, dass die derzeit verhandelte Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in ihren Kernpunkten den Herausforderungen nicht gerecht werde. In ihrer Stellungnahme schlagen sie vor, dass mindestens 30% der Haushaltsmittel der ersten Säule auf europäischer Ebene den Öko-Regelungen jedes nationalen Strategieplans zugewiesen werden.
Neben der Empfehlung der Aufnahme der quantitativen Ziele aus der F2F-Strategie in die Öko-Regelungen der GAP, z.B. hinsichtlich des Einsatzes von Dünger, chemischen Pestiziden und Antibiotika, unterbreiten sie verschiedene Vorschläge zur Förderung agroökologischer Verfahren:
- Diversifizierung der angebauten Kulturen
- Lange Fruchtfolgen und günstige Pflanzenkombinationen
- Bäume, Hecken und Teiche, natürliche steinige Lebensräumen um bzw. in den Parzellen
- Anbau von Hülsenfrüchtlern (Leguminosen) für die natürliche Stickstoffbindung im Boden
- Mischung von Arten und Sorten auf der gleichen Parzelle
- Gute und ständige Bodenbedeckung, die die Bodenerosion verhindert
- Wiederverwendung von lokalem bäuerlichen Saatgut und an die Region angepassten Tierrassen
- Mischkultur-Viehhaltung
- Integrierter Pflanzenschutz statt chemischem Schutz von Kulturpflanzen
Demgegenüber weisen sie u.a. darauf hin, dass die Direktzahlungen, die vornehmlich an kleine und mittlere Betrieben fließen sollten, pro landwirtschaftlicher Arbeitskraft zugewiesen werden sollten anstatt weiterhin pro Hektar, damit ein Gefüge kleiner und mittlerer Betriebe entstehen und die Ansiedelung von Jungwirten im Sinne einer Belebung des ländlichen Raums zunehmen kann.
Erzeugergemeinschaften im Mittelpunkt
Die verabschiedete Stellungnahme hebt die Rolle von Erzeugergemeinschaften und lokaler Zusammenschlüsse kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe für eine gerechtere Vergütung der Arbeit der Landwirte hervor. Die Agrarökologie stärke dank der Förderung kurzer Versorgungsketten und Gemeinschaftsverpflegung auf Basis lokaler Bioprodukte den Zusammenhalt zwischen ländlichen, stadtnahen und städtischen Gebieten. Die Mitglieder geben außerdem zu Bedenken, dass die Digitalisierung den Umgang mit bestimmten Produktions- und Vermarktungsverfahren zwar erleichtern kann, die weit verbreitete Entwicklung automatisierter und vernetzter landwirtschaftlicher Maschinen aber die Frage der Datenhoheit aufwirft, die sich der Kontrolle des Landwirts entziehen kann. Landwirte könnten zudem die genaue Kenntnis ihres Betriebs nicht auslagern. Das Recht auf Reparatur ihrer Maschinen sollten sie behalten.
Die Stellungnahme weist zudem darauf hin, dass die Senkung der Treibhausgase in der Landwirtschaft heute die einzig gangbare Option sei.
In der Viehwirtschaft müssen aus ihrer Sicht die Produktionsverfahren eine positive ökologische Funktion erfüllen, insbesondere durch den Erhalt von Weideflächen und Pflege der Waldflächen bei gleichzeitiger Senkung des Fleischkonsums, die zur öffentlichen Gesundheit beitrage. Daneben regen die Mitglieder der Fachkommission mit Bezug auf das vom deutschen EU-Ratsvorsitz vorgeschlagene Tierwohlkennzeichen eine klare und verbindliche Kennzeichnung der Haltungsform analog zur Kennzeichnung von Eiern an neben der Ausweitung der Konditionalität auf eine Obergrenze zur Tierbesatzdichte und einer schrittweisen Aufgabe der industriellen bodenunabhängigen Haltung von Schweinen und Geflügel. Des Weiteren wird empfohlen, die Rechte der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte zu achten (soziale Konditionalität), und Abfälle wie Brauchwasser oder Getreidestroh als Ressource anzusehen.
Die Stellungnahme fordert die EU auf, sowohl die Einfuhr von Agrarerzeugnissen einzustellen, die nicht den sozialen und ökologischen Produktionsstandards Europas einschließlich der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ entsprechen und in unlauterem Wettbewerb zu europäischen Produkten stehen, als auch die Ausfuhr von Überschüssen zu unterhalb der europäischen Produktionskosten liegenden Preisen, die die Erzeuger in Drittstaaten häufig in den Ruin treiben.
Die Agrarökologie entwickelt Produktionssysteme, die die Merkmale der Ökosysteme nutzen, wobei der Druck auf die Umwelt reduziert und natürliche Ressourcen erhalten werden sollen. Als intelligente Landwirtschaft kombiniere sie laut der Stellungnahme ökologische, wirtschaftliche und soziale Leistungen sowie agrarwissenschaftliche und soziale Ansätze, die aus innovativen Experimenten, Fachwissen und öffentlicher Forschung erwachsen sind.
Tilo Gundlack, MdL bei der 5. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des AdR
Am 19. November 2020 wirkte Tilo Gundlack, MdL an der COVID-19-bedingt online stattfindenden, fünften Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit.
Im Fokus der Tagesordnung standen die Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfes zur Überprüfung der EU-Handelspolitik und ein Meinungsaustausch über den EU- Aktionsplan für kritische Rohstoffe. Zusätzlich diskutierten die ECON-Mitglieder unter Teilnahme einer Vertreterin der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Ergebnisse des AdR-Jahresbarometers zur Lage der Gemeinden und Regionen vor dem Hintergrund der Auswirkungen von COVID-19.
Eine neue Handelspolitik für ein stärkeres Europa
Die Mitglieder der Fachkommission ECON debattierten über die Auswirkungen der EU-Handelspolitik auf den sozialen Wohlstand in Drittländern, auf die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie. In ihrem Stellungnahmeentwurf „Überprüfung der Handelspolitik“ traten die ECON-Mitglieder unter anderem dafür ein, die EU-Handelspolitik von Grund auf zu überdenken. Sie müsse u.a. im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Green Deal stehen und sollte die Widerstandsfähigkeit EU verbessern. Neben der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie müsse sie dabei helfen, aktuelle und künftige systemische Schocks abzufedern, die insbesondere durch den Klimawandel, Migrationsströme, zunehmende geopolitische Spannungen und das Risiko weiterer Pandemien und Gesundheitskrisen verursacht werden. Des Weiteren plädierten sie neben der Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und einer entsprechenden Mobilisierung des Enterprise Europe Netzwerkes für ein nachhaltiges Handelsmodell unter Beachtung der Werte der EU und der UN-Nachhaltigkeitsziele, das zu Wohlergehen und Wohlstand aller Menschen innerhalb und außerhalb der EU beiträgt. Gleichzeitig waren sie der Ansicht, dass die überarbeitete Handelspolitik zusammen mit der Agrarpolitik darauf hinwirken sollte, die Beschäftigung insgesamt zu sichern und durch eine angemessene Vergütung die europäische Landwirtschaft zu schützen. Für den Binnenmarkt und den Außenmarkt sollten mit Blick auf die Landwirtschaft die gleichen Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die ECON-Mitglieder befürworteten zusätzlich eine Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta im Sinne des Pariser Klimaabkommens und des erneuerten Ansatzes der EU für den Investitionsschutz. Es sollten ferner die Bemühungen der Union in der Entwicklungszusammenarbeit nicht untergraben und ein ausgewogener, fairer Freihandelsansatz gegenüber den schwächsten Volkswirtschaften verfolgt werden. Zur Verringerung der Abhängigkeit der EU in strategischen Bereichen könne laut dem verabschiedeten Entwurf die Diversifizierung der Produktion und der Lieferketten, die Bildung strategischer Vorräte, die Stimulierung von Investitionen und Produktion in Europa und die Förderung der industriellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beitragen. Zudem müsse die EU hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der in ihren Handelsabkommen enthaltenen Sozial-, Klimaschutz- und Umweltstandards bestimmter auftreten und dabei stärker auf Anreize und Monitoring setzen. In künftigen FHA sollte die Ratifizierung des Pariser Klimaschutzübereinkommens verbindlich vorgeschrieben und die Verpflichtung bekräftigt werden, den Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 umzusetzen. Die ECON-Mitglieder begrüßten in diesem Zusammenhang auch die Ernennung eines Leitenden Handelsbeauftragten der EU-Kommission (Denis Redonnet, stv. Generaldirektor in der Generaldirektion Handel) und unterstützten die Bemühungen der EU-Kommission um eine Reform der WTO. Einem für 2021 geplanten EU-Kommissionsvorschlag für die Entwicklung eines wirksamen CO2-Außengrenzausgleichsmechanismus im Einklang mit den WTO-Regeln sehen die ECON-Mitglieder erwartungsvoll entgegen. Letzterer beinhaltet eine zu erhebende Abgabe auf Importe aus Drittstaaten, die den CO2-Ausstoß gar nicht oder nur geringfügig besteuern.
Gegen Ende des Jahres wird eine EU-Mitteilung zur Überprüfung der EU-Handelspolitik veröffentlicht werden.
EU-Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen
Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft befassten sich die ECON-Mitglieder in einem Meinungsaustausch auch mit der Sicherstellung einer dauerhaften und sicheren Versorgung mit in der EU knappen, ökonomisch hingegen sehr bedeutsamen Rohstoffen (z.B. Metallerzen und Sekundärrohstoffen wie Schrott zur Metallerzeugung). Der Aktionsplan der EU-Kommission für kritische Rohstoffe (COM(2020) 474 final), auf den die zu erarbeitende Stellungnahme des AdR Bezug nimmt, setzt an vier Punkten an:
- kreislauforientierte Ressourcennutzung,
- Ausbau der Rohstoffbeschaffung innerhalb der EU,
- sichere Wertschöpfungsketten/strategische Partnerschaften und
- Diversifizierung der Beschaffung aus EU-Drittländern bzw. Beseitigung von Handelsverzerrungen.
Die ECON-Mitglieder berieten außerdem über Schwerpunktbereiche Ihres Arbeitsprogramms für 2021. Die Abstimmungen über die Änderungsanträge sowie über den Stellungnahmeentwurf in seiner Gesamtheit fanden im Nachgang der Sitzung online statt.
Tilo Gundlack, MdL bei der 5. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen des AdR
Am 23. November 2020 wird Tilo Gundlack, MdL an der virtuell stattfindenden, fünften Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Zentrale Punkte der Tagesordnung sind die Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfes zur Agrarökologie sowie zwei erste Erörterungen über die Erfahrungen und Erkenntnisse der Regionen und Städte während der COVID-19-Krise und über eine neue Meeresstrategie für den Atlantik. An letzterer Diskussionsrunde wird auch der für Umwelt, Meere und Fischerei zuständige EU-Kommissar Virginijus Sinkevičius teilnehmen.
Außerdem werden die NAT-Mitglieder unter Teilnahme eines Vertreters der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der EU-Kommission eine allgemeine Aussprache über die Zukunft der GAP durchführen.
Nachbericht zur Ersten Sitzung der BSPC Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“
Am 16. November 2020 fand die erste Sitzung der auf der 29. Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) konstituierten BSPC Arbeitsgruppe „Klimawandel und Biodiversität“ in Digitalform statt. An der Gruppe nehmen Herr Philipp da Cunha, MdL als Mitglied und Frau Beate Schlupp, Erste Vizepräsidentin des Landtages, als stellvertretendes Mitglied teil.
Anfangs fasste Frau Cecilie Tenfjord Toftby, Abgeordnete des schwedischen Reichstages und Vorsitzende der Arbeitsgruppe, die in der Resolution der 29. BSPC enthaltenen Schwerpunkte der zweijährigen Aktivitäten der Gruppe zusammen. Die Arbeitsgruppe soll sich auf die Notwendigkeit gemeinsamer Lösungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels in der Ostseeregion konzentrieren. Besonders berücksichtigt werden sollen dabei: existierende Strategien, politische Ziele sowie bewährte Praktiken in Bezug auf Klimawandel und Biodiversität, die damit verbundenen Herausforderungen für Wissenschaft, Technologie und Wirtschaft, zudem die Gewährleistung effizienter und umweltfreundlicher Lösungen für Verkehr und Energieversorgung. Auf der 30. Ostseeparlamentarierkonferenz im August 2021 soll der erste Bericht vorgelegt werden; das Ziel der Arbeitsgruppe solle, so Frau Tenfjord Toftby, ambitionierter sein: sie solle auch sicherstellen, dass die Ostseeparlamentarier konkrete und greifbare Fortschritte in diesem lebenswichtigen Themenbereich erzielen.
Präsentationen der Experten – vom Klimawandel und seinen Auswirkungen auf den Ostseeraum bis hin zu lokalen Praktiken zur nachhaltigen Mobilität
Eine Grundlage für einen ersten Austausch innerhalb der Gruppe legten die Präsentationen der Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, der lokalen Ebene und der Wissenschaft und Forschung. Dabei erhielten die Abgeordneten einen Überblick über globale Anstrengungen zum Schutz der Artenvielfalt und zur Eindämmung des Klimawandels, bewährte lokale Praktiken im Bereich der nachhaltigen Mobilität sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen des Klimawandels auf das Ökosystem der Ostsee und den gesamten Ostseeraum.
So präsentierte Herr Jan Terstad, Vizegeneraldirektor der Abteilung für Naturumgebung des schwedischen Umweltministeriums, die Ergebnisse zweier aktueller internationaler Konferenzen mit Fokus auf Artenschutz und Umweltpolitik. Zum einen ging es dabei um die „Our Baltic“ Konferenz, die vom EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Herrn Virginijus Sinkevičius, einberufen wurde, und die am 28. September 2020 unter Beteiligung von Ministerinnen und Ministern, Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft stattfand. Einen Höhepunkt der Konferenz stellte die Verabschiedung einer Erklärung durch die Ministerinnen und Minister für Umwelt, Landwirtschaft und Fischerei der sieben Anrainer-Mitgliedstaaten Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden dar. Die Erklärung setzt unter anderem folgende Ziele: Kampf gegen Eutrophierung durch nachhaltige Landwirtschaftspraxis, Reduzierung der Meeresverschmutzung, Sicherung nachhaltiger Landwirtschaft und Fischerei sowie finanzielle Förderung für Blue Economy. Dabei brauche es für wahre Veränderung, so Herr Terstad, nicht nur Geld und Forschung, sondern Handeln seitens der Menschen und Gesellschaften. Zum anderen wurde das am 30. September 2020 stattgefundene Gipfeltreffen der UN zur biologischen Vielfalt beleuchtet. Ergebnis des Treffens war eine von mehr als siebzig Regierungen und der EU unterzeichnete Leaders’ Pledge for Nature, die ein Versprechen beinhaltet, in den kommenden zehn Jahren „die Umwelt und Biodiversität auf einen Erholungskurs zu bringen“.
Von der Seite der Wissenschaft gab Prof. Christoph Humborg von der Universität Stockholm einen Einblick in die Ergebnisse seiner Forschung zum Einfluss des Klimawandels auf die Artenvielfalt der Ostsee. Eutrophierung sei die größte Gefahr für das marine Ökosystem: Die überflüssigen Nährstoffe, die durch landwirtschaftliche Aktivitäten ins Meer gelangen, würden die Meeresflora ersticken, wodurch Kohlenstoff nicht mehr gespeichert, sondern ausgestoßen werde. Eutrophierung führe darüber hinaus zu massiven Methanemissionen, die den Klimawandel beschleunigen. Die Wiederherstellung der kohlenstoffreichen Ökosysteme, die momentan an Eutrophierung leiden, sei notwendig, um Kohlenstoffemissionen zu reduzieren und somit auch die Klimaerwärmung zu bremsen. Laut einer Expertenstudie könnten ozeanbasierte Verfahren 21 Prozent der jährlichen Reduktionen der Treibhausgasemissionen erbringen, die für die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius bis 2050 notwendig wären. Zu diesen Verfahren zählten: ozeanbasierte erneuerbare Energie, Dekarbonisierung der Schifffahrt, Schutz der Blue Carbon Ökosysteme sowie Nutzung von kohlenstoffarmen Proteinquellen aus dem Meer. Gesunde Meere und vor allem gesunde Küstengebiete seien somit von kritischer Bedeutung für die globalen Ziele, den Klimawandel einzudämmen.
Anschließend wurden bewährte lokale Praktiken präsentiert. So teilte Frau Susanné Wallner aus Mariestad (Schweden) die Erfolge ihrer Stadt bei der Erreichung von CO2-Neutralität mit. Sie erwähnte im Konkreten zwei Projekte, ElectriVillage („Elektro-Dorf“) und Hydrogen Village („Wasserstoff-Dorf“), bei denen es sich um umweltfreundliche Mobilitätslösungen für den Individual- als auch Transportverkehr und die Einrichtung einer solarbetriebenen Versorgungsstation für Wasserstoff handelt. Klimaneutralität erfordere ein hohes Maß an sozialem Verantwortungsgefühl, die Entwicklung zirkularer Systeme, Zeit und nachweisbare Effizienz. Die positiven Effekte für Natur, Gesellschaft und Menschen würden jedoch die Kosten überwiegen.
Zum Schluss berichtete Prof. Michael Tjernström von der Universität Stockholm über die Folgen des Klimawandels für die gesamte Ostseeregion. Er betonte, dass es keine wissenschaftliche Erklärung für die nachgewiesene Klimaerwärmung gebe, die die erhöhten Treibhausgasemissionen der letzten hundert Jahren nicht berücksichtigte. Die Zukunft sehe nicht optimistisch aus: Forscher prognostizieren eine globale Temperatursteigerung von sechs Grad Celsius und einen Meeresspiegelanstieg in Höhe von einem Meter bis Ende des 21. Jahrhunderts. Für die Ostsee würde dies weniger Schnee und mehr Regen, eine Verringerung der Eisflächen, höhere jährliche Temperaturschwankungen, einen Meeresspiegelanstieg und Küstenerosion bedeuten. Herr Tjernström unterstrich abschließend, dass die aktuellen Klimaveränderungen irreversibel seien – das heiße jedoch nicht, dass es zum Handeln zu spät sei. Noch könne man den Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius bis 2050 begrenzen. Dafür sei die Reduktion der Kohlenstoffemissionen von primärer Bedeutung.
Weitere Festlegungen zum Arbeitsprogramm: HELCOM im Blick
Neben dem Austausch mit Expertinnen und Experten diente das erste Treffen auch der Aktualisierung und Konkretisierung des Tätigkeitsbereichs (Scope of Work) der Arbeitsgruppe. Hierbei wurde der Vorschlag der Delegation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern angenommen, der relevanten Aktivitäten und Arbeitsgruppen der Helsinki Kommission (HELCOM), die sich intensiv mit Fragen der Biodiversität und der Auswirkung des Klimawandels auf die Meeresumwelt in der Ostseeregion beschäftigt, kontinuierlich hohe Aufmerksamkeit zu widmen. Von besonderer Bedeutung sei in dieser Hinsicht die Aktualisierung des Ostseeaktionsplans (BSAP), in dem Klimawandel als Querschnittsthema definiert werden solle. Weitere Vorschläge und Diskussionsbeiträge bezogen sich auf die Frage nach den Lehren, die aus bewährten Praktiken zum Schutz der Artenvielfalt und Eindämmung der Folgen vom Klimawandel in der Ostseeregion gezogen werden könnten. Es wurde auch darüber diskutiert, ob lokale und regionale Lösungen ausreichend seien, oder ob die Handlungsempfehlungen einen eher globalen Ansatz verfolgen sollten.
Zudem wurden Frau Liz Mattsson, Abgeordnete des Parlaments der autonomen finnischen Provinz Åland, und Kolbeinn Óttarsson Proppé, Abgeordneter des Isländischen Parlaments, als Vizevorsitzende der Arbeitsgruppe ernannt.
Das nächste digitale Treffen der Arbeitsgruppe findet voraussichtlich am 15. März 2021 statt.
Nachbericht zur Sitzung des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)
Am 16. November 2020 fand die digitale Sitzung des Ständigen Ausschusses der Ostseeparlamentarierkonferenz (Baltic Sea Parliamentary Conference, BSPC) statt. Die Delegation des Landtages wurde durch seine Erste Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, vertreten.
Eingangs stellte der aktuelle BSPC Präsident, Herr Pyry Niemi, die Schwerpunkte des schwedischen Vorsitzes vor. Angesichts des hundertjährigen Jubiläums des schwedischen Reichstages sowie der aktuellen Krisen und Herausforderungen für politische Strukturen sollen Fragen der nachhaltigen Demokratie im Vordergrund stehen. Konkreter möchte sich die Präsidentschaft auf die Stärkung der friedlichen und zuverlässigen Nachbarschaft im Ostseeraum, die neuen Formen des politischen Engagements und dabei auch auf die Rolle der Jugend und der Zivilgesellschaft, die sich verändernde Medienlandschaft und ihre Bedeutung für Demokratie und Meinungsfreiheit, den demographischen Wandel sowie auf die Eindämmung der Klimaänderung und Erhaltung der Artenvielfalt konzentrieren. Traditionell werden zu den Sitzungen des Ständigen Ausschusses Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen, um Einblicke in ihre jeweiligen mit den aktuellen Schwerpunkten der BSPC korrespondierenden Themenfelder zu geben.
Expertenvorträge zur Jugendpartizipation und zur Vision für den Ostseeraum
So stellte mit Blick auf die neuen Formen der politischen Beteiligung Herr Nils Gustafsson von der Universität Lund seine Forschung über die Rolle von sozialen Medien im Wandel der Jugendpartizipation vor. Er wies dabei sowohl auf die positiven, als auch die negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf den politischen Aktivismus hin.
Zudem präsentierten Frau Prof. Žaneta Ozoliņa von der Universität von Litauen und Herr Dr. Tobias Etzold von der Universität Trondheim das von ihnen erarbeitete Reflexionspapier über die Ergebnisse der Erklärung von Vilnius „Eine Vision für den Ostseeraum 2020“, die im Jahr 2010 vom Ostseerat (Council of Baltic Sea States, CBSS) verabschiedet wurde. Die Erklärung beinhaltete strategische Prioritäten für die nächsten zehn Jahre und setzte Ziele wie intensive zwischenstaatliche Kooperation, Umweltschutz, investitionsfreundliche Wirtshaft, öffentlich-private Partnerschaft, integrierte Meerespolitik, Energieeffizienz, positive sozioökonomische Entwicklung, technologische Entwicklung sowie Stärkung der regionalen Identität und Förderung von Toleranz. Zehn Jahre später, so die Forscher, falle die Bilanz ambivalent aus. Während im Bereich der zwischenstaatlichen Kooperation und Koordinierung, der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, der Energieeffizienz und der Stärkung vom zwischenmenschlichen Austausch große Erfolge erzielt werden konnten, solle in Bezug auf Umweltschutz und die Förderung der gemeinsamen regionalen Identität noch viel getan werden.
Regionale Identität in der Zusammenarbeit mit dem Ostseerat
Im Rahmen der langjährigen Zusammenarbeit zwischen der BSPC und dem Ostseerat informierten Frau Kornelija Jurgaitiene, Vorsitzende des CBSS Ausschusses Hoher Beamten, und Herr Grzegorz Marek Poznański, Generalsekretär des CBSS Sekretariats, die Abgeordneten über die aktuellen Prioritäten des litauischen Ostseeratsvorsitzes. Zu diesen zählen: nachhaltige Entwicklung, grüner und maritimer Tourismus, Zivil- und Katastrophenschutz sowie Bekämpfung vom Menschenhandel und Prävention von Gewalt gegen Kinder. Der Jugendbeteiligung und Jugendpartizipation werde ebenfalls hohe Aufmerksamkeit gewidmet. Zudem wurde auf die Absicht des litauischen Vorsitzes hingewiesen, eine zweite Erklärung von Vilnius vorzubereiten, die eine strategische Vision für die Ostseeregion bis 2030 beinhalten sollte. Bezugnehmend auf die zuvor erwähnten Schwierigkeiten bei der Schaffung einer gemeinsamen Ostsee-Identität betonte Herr Poznański, regionale Identität solle nicht heißen, „identisch zu sein“, sondern „kooperative Netzwerke zu bilden“, was in der Ostseeregion besonders erfolgreich gewesen sei. Das über die Jahre gebildete umfangreiche Netzwerk an regionalen Institutionen und Organisationen stelle eine der größten Stärken der Region dar, von dem es Gebrauch zu machen gelte und das bei der Erreichung der gemeinsamen Ziele und bei der Lösung gemeinsamer Probleme effektiv genutzt werden solle.
Die Einbeziehung von Jugendlichen in Entscheidungsprozesse
Mit Blick auf die Einbeziehung von Jugendlichen in Entscheidungsprozesse, die sowohl seitens der BSPC, als auch des Ostseerates als Schwerpunkt betrachtet wird, berichteten Frau Dr. Kaarina Williams und Frau Aline Mayr über die aktuellen und geplanten Formate der Jugendkooperation im Ostseeraum, darunter die Baltic Sea Youth Platform (BSYP) und den Baltic Sea Youth Dialogue 2020. Die Rednerinnen betonten dabei, dass es besonders wichtig sei, nachhaltige und institutionalisierte Plattformen für Jugendzusammenarbeit, -austausch und -beteiligung zu fördern.
Weitere Feststellungen zu den Sondermandaten des Landtages
Der Ständige Ausschuss begrüßte darüber hinaus die Veröffentlichung der Berichte der BSPC Rapporteure. In Wahrnehmung seiner BSPC Berichterstattungsmandate legte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 drei Berichte vor: den Bericht über die Entwicklungen im Bereich des nachhaltigen Tourismus von der Landtagspräsidentin, Frau Birgit Hesse, den Bericht über die Aktivitäten der Helsinki Kommission (HELCOM) von der Ersten Vizepräsidentin, Frau Beate Schlupp, sowie den Bericht über die integrierte Meerespolitik von dem Abgeordneten Herrn Jochen Schulte, der für diesen Bereich seit 2011 Co-Berichterstatter ist.
Des Weiteren wurden das BSPC Budget sowie der Arbeitsplan für 2020–2021 genehmigt und die Planung der 30. Jubiläumskonferenz, die vom 29. bis 31. August 2021 in Stockholm stattfinden soll, besprochen.
Tilo Gundlack, MdL bei der 5. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft des AdR
Am 19. November 2020 wird Tilo Gundlack, MdL an der COVID-19-bedingt online stattfindenden, fünften Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Im Fokus der Tagesordnung stehen die Verabschiedung eines Stellungnahmeentwurfes zur Überprüfung der EU-Handelspolitik und ein Meinungsaustausch über den EU- Aktionsplan für kritische Rohstoffe. Zusätzlich werden die ECON-Mitglieder, voraussichtlich unter Teilnahme eines Vertreters der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), über die Ergebnisse des AdR-Jahresbarometers zur Lage der Gemeinden und Regionen vor dem Hintergrund der Auswirkungen von COVID-19 diskutieren.
Eine neue Handelspolitik für ein stärkeres Europa
Die Mitglieder der Fachkommission ECON werden über die Auswirkungen der EU-Handelspolitik auf den sozialen Wohlstand in Drittländern, auf die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie debattieren. In ihrem Stellungnahmeentwurf „Überprüfung der Handelspolitik“ treten die ECON-Mitglieder unter anderem dafür ein, die EU-Handelspolitik von Grund auf zu überdenken, um die Widerstandsfähigkeit der EU zu verbessern und aktuelle und künftige systemische Schocks abzufedern, die insbesondere durch den Klimawandel, Migrationsströme, zunehmende geopolitische Spannungen und das Risiko weiterer Pandemien und Gesundheitskrisen verursacht werden. Des Weiteren plädieren sie neben der Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für ein nachhaltiges Handelsmodell, das zu Wohlergehen und Wohlstand aller Menschen innerhalb und außerhalb der EU beiträgt. Gleichzeitig sind sie der Ansicht, dass die überarbeitete Handelspolitik zusammen mit der Agrarpolitik darauf hinwirken sollte, die europäische Landwirtschaft zu schützen, Arbeitsplätze in den Agrarsektoren zu erhalten und eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. Es sollten ferner die Bemühungen der Union in der Entwicklungszusammenarbeit nicht untergraben und ein ausgewogener Freihandelsansatz gegenüber den schwächsten Volkswirtschaften verfolgt werden. Zur Verringerung der Abhängigkeit der EU in strategischen Bereichen könne laut dem Entwurf die Diversifizierung der Produktion und der Lieferketten, die Bildung strategischer Vorräte, die Stimulierung von Investitionen und Produktion in Europa und die Förderung der industriellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beitragen. Zudem müsse die EU hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der in ihren Handelsabkommen enthaltenen Sozial- und Umweltstandards bestimmter auftreten und dabei stärker auf Anreize und Monitoring setzen. Die ECON-Mitglieder begrüßen in diesem Zusammenhang auch die Ernennung eines Leitenden Handelsbeauftragten der EU-Kommission (Denis Redonnet, stv. Generaldirektor in der Generaldirektion Handel) und unterstützen die Bemühungen der EU-Kommission um eine Reform der WTO sowie um die Etablierung eines wirksamen CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Letzterer beinhaltet eine zu erhebende Abgabe auf Importe aus Drittstaaten, die den CO2-Ausstoß gar nicht oder nur geringfügig besteuern.
Gegen Ende des Jahres wird eine EU-Mitteilung zur Überprüfung der EU-Handelspolitik veröffentlicht werden.
EU-Aktionsplan zu kritischen Rohstoffen
Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft befassen sich die ECON-Mitglieder in ihrem Meinungsaustausch mit der Sicherstellung einer dauerhaften und sicheren Versorgung mit in der EU knappen, ökonomisch hingegen sehr bedeutsamen Rohstoffen (z.B. Metallerzen und Sekundärrohstoffen wie Schrott zur Metallerzeugung). Der Aktionsplan der EU-Kommission für kritische Rohstoffe (COM(2020) 474 final), auf den die zu erarbeitende Stellungnahme des AdR Bezug nimmt, setzt an vier Punkten an:
- kreislauforientierte Ressourcennutzung,
- Ausbau der Rohstoffbeschaffung innerhalb der EU,
- sichere Wertschöpfungsketten/strategische Partnerschaften und
- Diversifizierung der Beschaffung aus EU-Drittländern bzw. Beseitigung von Handelsverzerrungen.
Die Abstimmungen über die Änderungsanträge sowie über den Stellungnahmeentwurf in seiner Gesamtheit finden im Nachgang der Sitzung online statt.
Tilo Gundlack, MdL bei der Arbeitsgruppe Westbalkan des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 5. November 2020 wird Tilo Gundlack, MdL an der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Westbalkan in der siebenten Mandatsperiode des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Die AdR-Mitglieder werden sich mit thematischem Fokus auf die Beziehungen der EU und Kosovo mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kommunen in dem Land befassen. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen im EU-Erweiterungsprozess werden die Mitglieder die Prioritäten ihres neuen Arbeitsprogramms 2020-2025 festlegen.
Ziel der Arbeitsgruppe Westbalkan des AdR, die 2006 gegründet wurde, ist unter anderem die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU einerseits, und Albanien (EU-Beitrittskandidat), Bosnien und Herzegowina und Kosovo andererseits.
Gemeinsame beratende Ausschüsse des AdR behandeln zudem jeweils die Beziehungen zu den EU-Beitrittskandidaten Serbien, Montenegro und Nordmazedonien, wobei Tilo Gundlack, MdL in letzterem ebenfalls Mitglied ist.
Newsletter „Internationales“
Die COVID-19 Pandemie führt dazu, dass vermehrt Online-Aktivitäten von unterschiedlichen Institutionen mit Bezug zum Parlament offeriert werden.
Gerade im Schnittfeld „Ostsee“ handelt es sich um vielfältige digitale Angebote. Um Sie in diesem Bereich zu informieren, ist der anliegende Newsletter entworfen worden.
Er wird im kommenden Jahr zwei- bis dreimal erscheinen und ist hier im Bereich „Blickpunkt Europa und Internationales“ ersichtlich.
Tilo Gundlack, MdL mit Angela Merkel und Ursula von der Leyen bei der 140. AdR-Plenartagung: Zukunftsvorsorge anstelle von kurzfristiger Krisenbewältigung
Vom 12.-14. Oktober 2020 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 140. Plenartagung (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit. Im Zentrum der Tagesordnung standen Debatten über den deutschen EU-Ratsvorsitz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, über den ersten regionalen Innovationsanzeiger mit EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen sowie über das Programm EU4Health. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte die europäischen Kredit- und Förderprogramme und die Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs zum mehrjährigen Finanzrahmen und zum Aufbauinstrument mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1,8 Billionen Euro vor. Sie diskutierte außerdem die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Aufbauplänen der EU und in der Gestaltung der Zukunft Europas und hob die beiden Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft, Klimaschutz und Digitalisierung hervor. Ursula von der Leyen unterstrich im Rahmen der Debatte über das erste jährliche Regional- und Kommunalbarometer, einer Umfrage des AdR, die Bedeutsamkeit der europäischen Solidarität, die sich in der Pandemie in den Gemeinden und Regionen manifestierte. Das Barometer soll eine sorgfältige Bewertung des Unterstützungsbedarfs der Regionen sowie eine koordinierte, auf den Einzelfall zugeschnittene individuelle Reaktion erlauben, wobei die Regionen in den kommenden zwei Jahren direkt Mittel im Rahmen von „React EU“ für Beihilfen und kurzfristige Projekte zur Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen erhalten, auch über die akute Katastrophenhilfe hinaus. Das Programm EU4Health sieht neue Maßnahmen vor, mit denen die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, eine angemessene Belieferung der Krankenhäuser mit Ausrüstung, die ausreichende Bereitstellung von Gesundheitspersonal, die Einführung digitaler Instrumente und Dienste, die eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung ermöglichen, sowie der Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen in Krisenzeiten ermöglicht werden soll. Während Gesundheit nicht den Marktkräften überlassen werden dürfe, müsse die Modernisierung der Gesundheitssysteme ermöglicht und durch soziale Ungleichheit bedingte Ungleichbehandlung beendet werden. Eine Empfehlung des AdR lautet neben einer höheren Finanzausstattung des Programms, Gesundheitskorridore und Pandemie-Stresstests unter Achtung der nationalen Strukturen der Gesundheitssysteme einzuführen. Insgesamt wurden im Rahmen der Tagung 25 Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung online zu Abstimmung gestellt und angenommen. Weitere Informationen folgen untenstehend im Einzelnen.
Vom 12.-14. Oktober 2020 wirkte der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der 140. Plenartagung (online) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mit.
Die Debatte über den deutschen EU-Ratsvorsitz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Aufbauplänen der EU und in der Gestaltung der Zukunft Europas ansprach, war ein zentraler Punkt der Tagesordnung.
Auch EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen und Vizepräsident Maroš Šefčovič nahmen an der AdR-Plenartagung im Rahmen der Präsentation des ersten Regionalen Innovationsanzeigers teil.
Außerdem führte die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU eine Debatte mit dem Präsidenten sowie der Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB), Werner Hoyer und Lilyana Pavlova, über EIB-Finanzmittel und den Wiederaufbau nach der COVID-19-Krise.
Insgesamt wurden im Rahmen der Tagung 25 Stellungnahmeentwürfe und eine Entschließung online zu Abstimmung gestellt und angenommen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstrich in ihrem Statement über die deutsche EU-Ratspräsidentschaft gegenüber den AdR-Mitgliedern die Notwendigkeit, ein umfassendes Paket zu schnüren, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie einzudämmen. Dazu dienen die europäischen Kredit- und Förderprogramme und die Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs zum mehrjährigen Finanzrahmen und zum Aufbauinstrument mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1,8 Billionen Euro.
Damit die Mittel ab 2021 eingesetzt werden können, müsse noch Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt und die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses in jedem EU-Mitgliedstaat für die Mittel aus dem Wiederaufbaufond (Recovery Fund) erfolgen. Zudem sei der europäische Binnenmarkt zu stärken, Europas Vorreiterrolle im Klimaschutz wahrzunehmen und dem humanitären Anspruch in der Asyl- und Migrationspolitik gerecht zu werden. Auch sei zu Beginn der Pandemie das Vorgehen zu sehr nationalstaatlich geprägt gewesen. Die Bundeskanzlerin hob demgegenüber hervor, dass das erfolgreiche grenzüberschreitende Management in Nordrhein-Westfalen Grenzschließungen vermied.
Grün und digital – so müsse die EU durch die COVID-19-Pandemie kommen. Die Lebensweise der EU-Bürger/-innen werde sich angesichts des Klimawandels ändern. Europa müsse sich neue wirtschaftliche Chancen erschließen, wobei hier die beiden Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft, Klimaschutz und Digitalisierung, für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft vorangetrieben werden und Wirtschaft und Soziales gemeinsam gedacht werden müssten. Auch sollte die EU digital souveräner werden, wobei der Mensch im Mittelpunkt stehen müsse. 20% der Mittel aus den nationalen Wiederaufbauplänen sollen für Digitales aufgewandt werden. Die Kohäsion sei von höchster Bedeutung, ein Brexit-Abkommen, nicht nur aus irischer Perspektive, dringend notwendig.
Zur Lage der Gemeinden und Regionen: EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen debattiert über das AdR-Jahresbarometer
Die AdR-Mitglieder haben eine Entschließung zum AdR-Jahresbarometer angenommen.
Das erste jährliche Regional- und Kommunalbarometer ist eine Umfrage des AdR über die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheit, die Wirtschaft und die Gemeinden in den Regionen und Städten der EU. Angesichts sinkender Einnahmen der subnationalen Ebene und wachsender Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie soll mit ihm eine sorgfältige Bewertung des Unterstützungsbedarfs der Regionen sowie eine koordinierte, auf den Einzelfall zugeschnittene individuelle Reaktion möglich werden.
Das Jahresbarometer stützt sich auf Erhebungen des AdR, auf eine gemeinsam mit der OECD durchgeführte Umfrage zu den subnationalen Finanzen sowie auf Studien von EU-Agenturen. Daneben umfasst sie auch die erste Meinungsumfrage seit der Pandemie über Vertrauen in lokale, regionale und nationale Regierungen auf dem EU-Gebiet sowie über das Vertrauen in die EU selbst. 26.000 Personen wurden im Rahmen der Umfrage befragt.
Ursula von der Leyen unterstrich im Rahmen der Debatte mit den AdR-Mitgliedern die Bedeutsamkeit der europäischen Solidarität, die sich in der Pandemie in den Gemeinden und Regionen manifestierte, wie beispielsweise die Organisation von Masken, Lebensmitteln und mobilen Testzentren vor Ort. Das vorgenannte 1,8 Billionen Euro starke europäische Wirtschafts- und Haushaltspaket (1.074 Mrd. Euro für den EU-Haushaltsrahmen plus 750 Mrd. Euro für den Wiederaufbauplan [Recovery Plan „Next Generation EU“]), auf das sich die EU-Staats- und Regierungschefs am 21. Juli 2020 geeinigt haben, werde zur Modernisierung Europas beitragen. Dabei erhalten die Regionen direkt Mittel im Rahmen von „React EU“ für Beihilfen und kurzfristige Projekte zur Rettung von Unternehmen und Arbeitsplätzen, auch über die akute Katastrophenhilfe hinaus in den kommenden zwei Jahren.
Die energieeffiziente Renovierung von Schulen, Krankenhäusern und des sozialen Wohnungsbaus und Zugang zu Breitbandinternet im ländlichen Raum sollen ebenfalls durch Next Generation EU gefördert werden neben einer europäischen Cloud und Datenräumen.
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, teilte in der Debatte zum Jahresbarometer das Anliegen der AdR-Mitglieder für eine Koordinierung der COVID-19-Reisewarnungen.
Der Fonds für den gerechten Übergang solle außerdem jenen Regionen helfen, die die meiste Hilfe im grünen Strukturwandel benötigen (Ende des Kohlebergbaus/ alternative Energieversorgung).
Die AdR-Mitglieder betonten in der Debatte zum Green Deal die Konzentration auf Projekte mit Mehrwert, z.B. Renovierung von Gebäuden, und unterstrichen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, um gemeinsame benchmarks zu schaffen und voneinander zu lernen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sähen sich als Botschafter des Green Deal, doch da die Haushalte durch die COVID-19-Pandemie beschnitten sind, forderten sie einen direkten Zugriff auf EU-Mittel, um nachhaltige Projekte durchführen zu können.
In der Diskussion mit den AdR-Mitgliedern erläuterte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, dass der Erfolg von der Qualität der Projekte abhänge, insbesondere in Bezug auf die „Renovierungswelle“. Es müsse der Fall vermieden werden, dass Projekte in eine andere Richtung liefen, die dem Prinzip, Schäden zu vermeiden, nicht folge. Er plädierte für eine enge Zusammenarbeit im Bereich der Strukturfonds in dieser Phase, was Next Generation EU und den MFR betrifft. Der Kommissar wandte sich gegen Beeinträchtigungen durch parteipolitische Erwägungen und sprach sich für eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus, wobei Rat und EP kürzlich die Reform um zwei Jahre verschoben hätten.
Wasserstoff als Energiespeicher und –quelle sowie die CCS-Technologie (CO2-Abscheidung/Speicherung) werde Verwendung finden, u.a. die Dekarbonisierung von Erdgas, und eine Zusammenarbeit mit Norwegen werde gesucht, während es bereits zahlreiche vielversprechende Projekte in der EU gebe.
Die AdR-Mitglieder debattierten mit dem Kommissionsvizepräsidenten die durch den Online-Handel bedingte, enorme Müllproduktion und eine notwendige Herkunftszertifizierung für lokale landwirtschaftliche Produkte, um eine Konzentration der öffentlichen Beschaffung hierauf zu ermöglichen und eine Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
In ihrer Prospektivstellungnahme weisen die AdR-Mitglieder vor dem Hintergrund der Bewährung EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung aus dem Jahr 2011 darauf hin, dass letztere kein Selbstzweck sein dürfe; die Inanspruchnahme einer hochwertigen und sicheren medizinischen Versorgung durch Patienten aus der EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat sollte jedoch von den Krankenversicherungen unter denselben Bedingungen erstattet werden wie eine Behandlung im Heimatland. Auch die Information der Bürger/-innen über Behandlungsmöglichkeiten solle weiter verbessert werden.
Ein europäischer Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen: Gesundheit nicht dem Markt überlassen
Eine zentrale Forderung des zweiten auf die Gesundheitspolitik gerichteten Stellungnahmeentwurfs ist ein EU-Mechanismus für Gesundheitskrisen, welcher ein gemeinsames Vorgehen in Notsituationen zulässt und Maßnahmen/Hilfen der EU für nationale, regionale und lokale Katastrophenschutzstrukturen abstimmt. Neben der Nutzung entsprechender gemeinsamer Daten soll der Mechanismus eine EU-weit vereinbarte Gesundheitsversorgung realisieren. Weder die Beschaffung noch der Transport von Arzneimitteln, Medizinprodukten, persönlichen Schutzausrüstungen und anderen Waren und Dienstleistungen dürften behindert oder medizinisches und Pflegepersonal am Grenzübertritt zur Ausübung ihrer Arbeit gehindert werden.
Die Koordinierung der Vorgehensweise mit zuständigen internationalen Organisation wie der WHO und die europaweite Verteilung grundlegender medizinsicher Güter soll durch den Mechanismus ermöglicht, und die Rolle der europäischen Gesundheitsagenturen sowie die gemeinsame Beschaffung gestärkt werden. Der Gesundheitskrisenmechanismus soll ferner Städten und Regionen in ganz Europa dabei helfen, dringend benötigtes Personal einzustellen, mehr Ausrüstung einzukaufen, die Intensivpflege zu unterstützen und Kranhäuser und Schulen mit sanitären Hilfsmitteln und Material auszustatten. Daneben betont die Stellungnahme des AdR die Bedeutsamkeit einer Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames statistisches Protokoll sowie einer weiteren Stärkung der Notfall- und Katastrophenschutzkapazitäten der EU.
Programm EU4Health
Die Stellungnahme des AdR zum Programm EU4Health bezieht sich auf den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021-2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014/EG („Programm EU4Health“). In dem Programm sind neue Maßnahmen vorgesehen, mit denen durch die derzeitige Pandemie aufgedeckte Lücken in folgenden Bereichen geschlossen werden sollen: Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, angemessene Belieferung der Krankenhäuser mit Ausrüstungen, ausreichendes Gesundheitspersonal, Einführung digitaler Instrumente und Dienste, die eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung ermöglichen, sowie der auch in Krisenzeiten unerlässliche Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen. Die im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Gesundheitsbereich vorgesehenen Mittel entfallen auf mehrere Instrumente, wie den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Horizont Europa, das Programm „Digitales Europa“ und die Fazilität „Connecting Europe 2“ (CEF).
Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften waren hinsichtlich der zu ergreifenden Gesundheits- und Notfallmaßnahmen (Kauf medizinischer Ausrüstung, Einstellung von medizinischem Personal usw.) während der Pandemie besonders stark gefordert.
Die AdR-Mitglieder forderten in ihrem Stellungnahmeentwurf unter anderem eine schnelle und effiziente Koordinierung zwischen der EU-Ebene und den Mitgliedstaaten unter Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Zusammenarbeit in der Herstellung von Impfstoffen, einen Austausch von Daten und bewährten Verfahren sowie ein Ineinandergreifen von EU4Health und anderen EU-Programmen (Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Kohäsionsfonds für die medizinische Infrastruktur, Horizont Europa für Forschung und Innovation im Gesundheitswesen sowie dem ESF+), um letztendlich mehr Gelder freizumachen. Die AdR-Mitglieder unterstrichen, dass die vom Europäischen Rat vom 20. Juli 2020 vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,7 Mrd. EUR nicht ausreichen würden, um das Ziel des Programms EU4Health – die Gesundheitssicherheit und Prävention auszubauen, die Koordinierung der Kapazitäten im Bereich der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die EU auf künftige Gesundheitskrisen vorzubereiten – zu erreichen. Während Gesundheit nicht den Marktkräften überlassen werden dürfe, müsse die Modernisierung der Gesundheitssysteme ermöglicht und durch soziale Ungleichheit bedingte Ungleichbehandlung beendet werden. Eine weitere Empfehlung des AdR lautet neben einer höheren Finanzausstattung des Programms, Gesundheitskorridore und Pandemie-Stresstests unter Achtung der nationalen Strukturen der Gesundheitssysteme einzuführen. Die EU-Kommission solle außerdem die Haushaltsmittel und das Mandat der verschiedenen EU‑Gesundheitsagenturen – etwa des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der Europäischen Arzneimittel-Agentur, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der Europäischen Chemikalienagentur sowie der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz – aufstocken bzw. ausweiten. Darüber hinaus sollten die Tätigkeiten dieser Agenturen besser koordiniert werden, um ihren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Programms „EU4Health“ zu verbessern. Auch sollte ihre Rolle bei der Steuerung dieses Programms gestärkt werden.
Eine gemeinsame Antwort auf die COVID-19-Krise der Unternehmen im Lichte des Binnenmarktes
Werner Hoyer, der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), der mit den AdR-Mitgliedern über die Finanzmittel und den Wiederaufbau debattierte, sieht die EU angesichts der anhaltenden COVID-19-Krise vor einer harten Probe. Die Gesellschaft sei für eine derartig langwährende Unsicherheit nicht geschaffen. Er sehe jedoch eine Chance für den Wandel. Schon vor der Krise habe es strukturelle Probleme wie Überalterung und Klimawandel gegeben, doch nun stehe die EU vor einer Krise der Unternehmen. Es bestehe angesichts der Schwächung der lokalen öffentlichen Haushalte die große Gefahr verzögerter oder fehlender Investitionen.
Die EIB habe bislang im Umfang von 25 Mrd. Euro Covid-19-bezogene Investitionen im Bereich der öffentlichen Gesundheitsdienste getätigt und vielen Regionen, wie z.B. Lazio und Teilen Böhmens, Unterstützung gewährt. In Planung seien überdies eine Billiarde „grüne“ Investitionen bis 2030.
Seit 2014 gebe die EIB 30% ihrer Mittel für Kohäsionsziele aus; Finanzierung sei jedoch nicht alles: in den kommenden Jahren wolle die EIB ihre Unterstützung für die Regionen und Städte über die paneuropäischen Beratungsdienste verbessern, u.a. die Gleichheitsprogramme.
Künftig werde es mehr Instrumente für den gemeinsamen Aktionsplan geben. Im Zuge der Mittelbündelung sei auch Beratungsleistung nötig.
Lilyana Pavlova, Vizepräsidentin der EIB, hoffe auf eine Vertiefung der Zusammenarbeit. In den Plänen für 2021 werde es zu Zusammenkünften der EIB mit Regionalvertretern kommen.
Die Projekte der EIB zur Abmilderung der Risiken seien breitgefächert: Finanzintermediäre und Förderbanken zählten zu wichtigen Partnern, wobei EU-weit mehr als 400 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitierten. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) sei demgegenüber eher risikobasiert. Mischfinanzierungen und finanziell höher ausgestattete Zusammenschlüsse im Bereich der Mobilität zur Umsetzung des Green Deal auf subnationaler Ebene nannte sie in diesem Zusammenhang als Instrumente.
Zudem seien in der Vergangenheit im Bereich der Landwirtschaft mehr als 32 Mrd. Euro investiert worden. Nun gebe es eine Initiative zur Unterstützung der Bereiche Nahrungsmittel und Landwirtschaft. Des Weiteren seien die Gebäuderenovierung – bis zu 75% Förderung für energieeffizientes Renovieren von Gebäuden werde bereitgestellt – sowie Maßnahmen für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) unter Achtung von Umwelt- und sozialen Aspekten der Umstrukturierung Aktionsfelder der EIB.
Warnung vor einer Zentralisierung der europäischen Beihilfen
In ihrem Stellungnahmeentwurf über den „Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel der Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ hoben die AdR-Mitglieder hervor, dass den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Zuge der Maßnahmen für einen rascheren und flexibleren Abruf kohäsionspolitischer Mittel keine finanziellen Ressourcen vorenthalten werden dürfen und dass ein Festhalten an den Europäischen Werten notwendig sei. Sie nahmen beispielsweise kritisch Bezug auf sogenannte „LGBT-ideologiefreie“ Zonen, die in Polen entstanden sind.
Neben der Industrie nehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine zentrale Rolle für den Wirtschaftsaufschwung durch Innovation in Europa ein.
Die Fachkommission richtete in dem Entwurf die deutliche Forderung an die Europäische Kommission, dass kurzfristige Strategien einen stärkeren regionalen Bezug aufweisen, echte Vereinfachungen ermöglichen und zu nutzbaren Synergien mit langfristigen Maßnahmen führen müssten. Zudem sprach sich der Entwurf dagegen aus, den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) obligatorisch zu Kofinanzierungszwecken zum Fonds für einen gerechten Übergang hinzuzuziehen.
Ferner wurden die Vorhaben der EU-Kommission für eine rasche Erholung und einen reibungslosen Übergang des wirtschaftlichen Wandels begrüßt. Gleichzeitig wurde die Bedeutung der Kohäsionspolitik hinsichtlich der Finanzierung von Maßnahmen und der Entwicklung einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Wirtschaft unterstrichen und der Mehrwert durch territoriale Zusammenarbeit, regionale Innovationsökosysteme, intelligente Spezialisierung und innovative interregionale Investitionen für die Förderung der wirtschaftlichen Erholung betont.
Paket React-EU
In ihrem Stellungnahmeentwurf zum Paket React EU forderten die AdR-Mitglieder, Projekte im Bereich der Kohäsion auszubauen und flexibler zu machen, um auf Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf COVID-19 reagieren zu können. Die schnelleren Entscheidungsverfahren tragen aus ihrer Sicht u.a. zur Gesundheit und Bekämpfung beispielsweise von Kinderarmut bei; Kohäsionsgelder sollten jedoch nicht zurückgeschraubt oder zweckentfremdet werden. Die Gelder zur Bewältigung der Krise dürften nicht nur über die Kohäsionspolitik fließen, und längerfristige Projekte sollten, nicht nur aus nationaler Perspektive, anvisiert werden.
Wiederaufbau- und Resilienzfazilität
Der EU-Kommissar für Wirtschaft Paolo Gentiloni führte zur mit 672,5 Milliarden Euro ausgestatteten Wiederaufbau- und Resilienzfazilität, deren Rechtsgrundlage die Kohäsion ist, die aber innerhalb des Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik umgesetzt wird und daher keine explizite Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorsieht, aus, dass die COVID-19-Krise weitaus schlimmer sei als die Krise im Jahr 2008: Der Rückgang des europäischen BIP liege derzeit bei -14% (zum Ende des Jahres wahrscheinlich -8%), es gebe einen Beschäftigungseinbruch um 2,9%. Vor allem der Rückgang an Arbeitsstunden sei enorm; der SURE-Mechanismus im Umfang von 100 Mio. Euro für die finanzielle Unterstützung der Kurzarbeit greife aber demnächst.
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des vorrübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen seien von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften drei Billionen Euro an staatlichen Garantien ausgegeben worden. Die allgemeine Aussetzungsklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt, die bei einer schweren Rezession in der EU gilt, werde keine Anwendung mehr finden, sobald die Rezession vorüber ist, was laut dem Wirtschaftskommissar voraussichtlich erst nach 2021 der Fall sein werde.
Die AdR-Mitglieder sprachen sich in ihrem Stellungnahmeentwurf bzgl. des Verordnungsvorschlags zur Wiederaufbau- und Resilienzfazilität KOM(2020) 408, der den Vorschlag zum Reformhilfeprogramm ersetzt, dafür aus, dass die EU-Mitgliedstaaten die Erarbeitung ihrer mehrjährigen Investitionsstrategien in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Gebiete, die sie vertreten, vornehmen. Sie wandten sich außerdem gegen den Vorschlag der EU-Kommission, dass dem Rat die Befugnis übertragen werde, auf Vorschlag der Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten die Frist für die Annahme von Beschlüssen über Vorschläge für Aufbau‑ und Resilienzpläne auszusetzen und Zahlungen im Rahmen dieser Fazilität bei erheblichen Verstößen in den einschlägigen Fällen im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung zu unterbrechen.
Mindestens 40 % der Aufbau- und Resilienzpläne sollten zudem aus Sicht der AdR-Mitglieder darauf ausgerichtet sein, dass Maßnahmen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt sowie die Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit durchgängig berücksichtigt werden.
Solidarität im Zentrum der Debatte: Erklärung des AdR zu Flüchtlingen aus Moria
Die AdR-Mitglieder debattierten vor dem Hintergrund vieler regionaler Initiativen der Flüchtlingshilfe über die menschenunwürdigen Zustände und die Zerstörung des größten griechischen Migrantenlagers Moria auf Lesbos durch Brände, und nahmen die Erklärung „Solidarität mit Flüchtlingen aus Moria: Humanitäre Hilfe lokaler und regionaler Gebietskörperschaften“ an. Sie brachten darin zum Ausdruck, dass alle EU-Mitglieder diese Verantwortung in der Migrationskrise mittragen müssten, und hoben den wichtigen Austausch über Integrationsinitiativen hervor neben der Beteiligung am derzeitigen freiwilligen Verteilungsprogramm der EU.
Der AdR hat beispielsweise 2019 die Initiative „Städte und Regionen für Integration“ (CRII) ins Leben gerufen, ein Netz für den Austausch zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Fragen der Integration.
Die AdR-Mitglieder reagierten in ihrer Debatte auf den neuen, ihrer Ansicht nach „lückenhaften“ Vorschlag der EU-Kommission vom 23. September 2020 für ein Paket zur Asyl- und Migrationspolitik.
Im Dezember 2020 wird dazu eine Stellungnahme des AdR folgen.
Außerdem äußerten sie ihre Besorgnis über die Vorgänge im Gasstreit im östlichen Mittelmeer, u.a. in Varosia auf Zypern.
Gleichwertige Lebensverhältnisse, ein soziales Europa und demografischer Wandel
Die AdR-Mitglieder befassten sich unter anderem mit Stellungnahmeentwürfen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der EU und zur Gesundheitspolitik. Letztere thematisierten die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, einen europäischen Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen und ein Programm „EU4Health“.
In ihrem Stellungnahmeentwurf „Gleichwertige Lebensverhältnisse – eine gemeinsame Aufgabe für alle Verwaltungsebenen in Europa“ erörterten die AdR-Mitglieder, in welch unterschiedlicher Qualität die Bürger/-innen in der EU leben, arbeiten, kommunizieren, mobil sein können und Zugang zu Dienstleistungen wie ÖPNV, Gesundheits-, Pflege und sozialen Diensten, Bildungseinrichtungen und Breitband erhalten. Angesichts der Probleme der Verstädterung (z.B. steigende Mietpreise und Luftverschmutzung) und vor dem Hintergrund der Wechselwirkungen zwischen Städten und ländlichen Gebieten sprachen sich die AdR-Mitglieder unter anderem für eine Strategie zur Gestaltung der territorialen Entwicklung aus sowie für einen zielgerichteten Einsatz von EU-Fördermitteln. Sie wiesen zudem auf die besondere Situation der europäischen Gebiete in äußerster Randlage hin.
In ihrem Stellungnahmeentwurf forderten die AdR-Mitglieder in Reaktion auf die wachsende wirtschaftliche, soziale und territoriale Ungleichheit in Europa eine europäische und nationale Strukturpolitik, welche die Entwicklungen auf kommunaler Ebene besser berücksichtigt. Sie empfahlen die Einbeziehung des Ziels gleichwertiger Lebensverhältnisse bei der thematischen Konzentration der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Weitere Forderungen bestanden u.a. in einer mit der besonderen EFRE-Zuweisung für städtische Gebiete vergleichbaren Aufwendung für den ländlichen Raum; außerdem im primären Einsatz von Zuschüssen für öffentliche Dienstleistungen in weniger dicht besiedelten Gebieten, in einer Berücksichtigung des Themas im anstehenden 8. Kohäsionsbericht im September 2021 sowie in einer besseren Abstimmung der Verkehrspolitik (ÖPNV, Schienenverkehr, Ridesharing-Dienste) im Sinne einer ausgewogeneren Ansiedlung von Menschen. Daneben sollte aus Sicht des AdR ein funktionierender ÖPNV in ländlichen Gebieten geschaffen und der Breitband- und Mobilfunkausbau bzw. 5G und 6G gemäß den europäischen Emissionsnormen unterstützt werden. Dünner besiedelte Gebiete sollen gleichermaßen von digitaler Konnektivität profitieren. In Bezug auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und mit Blick auf die Beteiligung der ländlichen Räume ist für das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern die Verfügbarkeit stabiler Internetverbindungen von großer Bedeutung.
Beförderung eines sozialen Europas in Pandemiezeiten
Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Schmit äußerte während der Debatte über soziale Angelegenheiten, dass die Pandemie die europäischen Regionen und Gemeinden gesundheitlich, wirtschaftlich und sozial unterschiedlich hart getroffen habe. Alles, was das gesellschaftliche Leben ausgemacht hat, sei weitgehend zum Erliegen gekommen. Er wiederholte, dass niemand für möglich gehalten hätte, was die EU in den vergangenen Monaten als Plan der Solidarität aufgestellt hat.
Die EU-Kommission arbeite an einem Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und plane den Sozialgipfel 2021. Zudem sei sie bestrebt, eine echte Europäische Gemeinschaft im Gesundheitsbereich schaffen.
Die Agenda für den gerechten Übergang werde trotz der wirtschaftlichen Krise aufrechterhalten. Es gelte, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigung abzufedern und mittels einer Kindergarantie Ungleichheit zu bekämpfen. Die Europäische Kommission beabsichtige, ihren Plan zur Gewährleistung eines „gerechten“ Mindestlohns in der EU am Mittwoch, den 28. Oktober vorzulegen und visiere eine neue Initiative zur Jugendbeschäftigung (Youth Employment Support) an. Der EU-Kommissar hob außerdem den Kompetenzpakt mit den Regionen im Ausbildungsbereich hervor.
Angesichts der Zunahme der Plattformbeschäftigung wolle die EU-Kommission für dieselben Rechte sorgen wie in der herkömmlichen Wirtschaft.
Die AdR-Mitglieder sprachen ihm gegenüber Probleme wie Obdachlosigkeit und das verstärkte Auftreten psychischer Probleme in der COVID-19-Pandemie an sowie schlechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung, z.B. in der Fleischverarbeitung.
Aus Sicht des AdR müsse die EU in der Lage sein, seine Bürger zu schützen, und begrüßte in seinem Entwurf einer Stellungnahme den Vorschlag der EU-Kommission für einen Fahrplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. Soziale Gerechtigkeit sei die notwendige Basis des grünen und digitalen Wandels. Auch habe die COVID-19-Pandemie Ungleichheiten hinsichtlich der digitalen Ausstattung der Haushalte offenbart. Des Weiteren befürworteten die AdR-Mitglieder die Einbindung der Sozialpartner in die Umsetzung des Europäischen Green Deal.
Die Europäische Kommission hat mit ihrer Mitteilung COM (2020)14 final an das Europäische Parlament (EP), den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den AdR Initiativen zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte angesprochen. Die Mitteilung strebt die Eröffnung einer europäischen Debatte mit dem Ziel der Erarbeitung eines europäischen verbindlichen Aktionsplanes an mit dem Ziel der Chancengleichheit und Beschäftigung, fairen Arbeitsbedingungen, Sozialschutz und der Verbreitung europäischer Werte in der Welt.
Der Entwurf der AdR-Stellungnahme würdigt das Anliegen der Kommission zur Einleitung des Konsultationsprozesses und bekräftigt wiederholt, dass eine bessere Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik unter stärkerer Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erforderlich sei. Die COVID-19-Pandemie dürfe nicht als Vorwand genutzt werden, die Umsetzung der von der Kommission unterbreiten Vorschläge aufzuschieben oder zurückzuziehen. Mit Blick auf die Chancengleichheit wird vorgeschlagen, im Sinne eines europäischen Bildungsraumes Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auf europäischer Ebene anzuerkennen. Für faire Arbeitsbedingungen sei ein umfassender Rahmen für den sozialen Schutz und soziale Rechte notwendig.
Demografischer Wandel auch in Mecklenburg-Vorpommern
Der AdR benennt in seinem Stellungnahmeentwurf zum demografischen Wandel Vorschläge zur Messung und Bewältigung der negativen Auswirkungen in den Regionen der EU. Unter den Lösungsansätzen nennt der AdR kohärente, proaktive und reaktive Maßnahmen auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, welche im Wesentlichen anstreben, junge Menschen durch gezielte Investitionen in den Regionen mit demografischen Problemlagen zu halten bzw. zurückzugewinnen. Berücksichtigt werden hierbei u.a. die Politikbereiche Wirtschaft, Arbeit, Bildung, Familie, Infrastruktur, Verkehr, Gesundheit und Kultur.
In Mecklenburg-Vorpommern ist laut Schätzungen von einem Bevölkerungsverlust von ca. 80.000 Einwohnern bis zum Jahr 2040 auszugehen (5. Bevölkerungsprognose). Die Einwohnerzahl würde dann bei etwa 1.530.845 liegen. Die in der Landes- und Regionalplanung erarbeiteten Programme wie das Landesentwicklungsprogramm oder die Regionalen Raumordnungsprogramme enthalten u.a. verbindliche raumbezogene Vorgaben für staatliches Handeln zum Erhalt der Daseinsvorsorge in der Fläche, z. B. Raumkategorien, das Konzept der zentralen Orte und Aussagen zur Siedlungsentwicklung. Die Landesinitiativen „Ländliche Gestaltungsräume“ und „Neue Dorfmitte“ sind zudem auf die Unterstützung der vom demografischen Wandel besonders geprägten Regionen ausgerichtet.
Ferner leistet in Mecklenburg-Vorpommern die seit 2015 durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Maßnahme „Ergänzungs-/Teilungsstunden und Coaching“ einen wichtigen Beitrag zur Senkung der Schulabbrecherquote. An landesweit 34 ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen werden Schülerinnen und Schüler durch gezielte Förderung über zusätzliche Stunden beim Erwerb des für sie bestmöglichen Schulabschlusses unterstützt. Jeder geförderten Klasse stehen insgesamt drei Wochenstunden für Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie das Coaching der unterrichtenden Lehrkräfte zur Verfügung. Im vergangenen Schuljahr 2019/2020 nahmen 271 Klassen an 29 Schulen der Jahrgangsstufen 6 bis 9 teil. Gleiches gilt für die seit 2012 durchgeführte ESF-Maßnahme „Freiwilliges 10. Schuljahr“. Damit wird die Quote der Schülerinnen und Schüler gesenkt, die das allgemeinbildende Schulsystem ohne den Abschluss Berufsreife verlassen.
Herausforderungen für die lokale Demokratie im Westbalkan
Der Stellungnahmeentwurf bringt zum Ausdruck, dass der EU-Beitritt der Kandidatenländer im politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interesse der EU liegt, vorausgesetzt, die Länder erfüllen die EU-Beitrittskriterien.
Er weist unter anderem darauf hin, dass die lokale Demokratie im Westbalkan mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert ist, die häufig in vergleichbarer oder sogar identischer Form auch in den EU-Mitgliedstaaten existieren, im Westbalkan jedoch wesentlich stärker ausgeprägt sind. Unter den genannten Herausforderungen für die lokale Demokratie finden sich Nachwirkungen früherer bewaffneter Konflikte, ungelöste Souveränitäts- und Gebietsstreitigkeiten, unfreie Medien, eine Schwächung der Judikative, die fehlende Anerkennung des Genozids und der Kriegsverbrechen, Großstaat-Bestrebungen, Hetze, ethnisch/religiös motivierter gewaltbereiter Extremismus, ungelöste Verfassungsfragen, die fehlende Gleichberechtigung der Völker und verfassungswidrige Wahlgesetze, Korruption/Defizite bei der verantwortungsvollen Regierungsführung und autoritäre Tendenzen von Amtsträgern und Regierungsparteien auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen, die Vereinnahmung kommunaler Verwaltungsstrukturen durch Partikularinteressen, die relativ schwache sozioökonomische Entwicklung sowie eine unterentwickelte Zivilgesellschaft mit schwacher demokratischer und politischer Kultur.
Zusätzlich verabschiedeten die AdR-Mitglieder Stellungnahmen zur Biodiversität in den Städten und Regionen nach 2020, zum Klimapakt, zur Kreislaufwirtschaft, zum Europäischen Jahr der Schiene 2021, zum verstärkten EU-Katastrophenschutzverfahren, zum Aktionsplan für die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften bzw. Bericht über Binnenmarkthindernisse, zur KMU-Strategie, Digitalisierung und Europäischen Datenstrategie, zum KI-Weißbuch, zur neuen EU-Industriestrategie, zum regionalen Innovationsanzeiger (Scorebord) und zum ständigen Bürgerdialog. Des Weiteren nahmen die AdR-Mitglieder Stellungnahmen zur Geschlechtergleichstellung, zur Nutzung der natürlichen Ressourcen auf den Mittelmeerinseln und Neuauflage der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt an.
Parallel zum 140. AdR-Plenum fand auch die Europäische Woche der Regionen und Städte sowie eine Sitzung der Interregionalen Gruppe Ostseeraum statt.
Tilo Gundlack, MdL bei der 4. ECON-Sitzung des AdR
Am 29. September 2020 wirkte Tilo Gundlack, MdL an der vierten Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen mit. Die Region Brüssel ist immer noch eine „Rote Zone“ für Belgien, ein Land, das seit dem 30. September insgesamt Risikogebiet ist.
In der somit wiederum COVID-19-bedingt online ausgerichteten Sitzung befassten sich die Mitglieder der Fachkommission ECON mit Stellungnahmeentwürfen zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der EU-Handelspolitik und der Aufbau- und Resilienzfazilität bzw. dem Instrument für technische Unterstützung. Insbesondere wurden Wiederaufbaumöglichkeiten nach der COVID-19-Pandemie thematisiert.
Außerdem waren die Entwicklungen in den künftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich im Rahmen eines Meinungsaustausches Gegenstand der Diskussion sowie die geplante neue Reserve für die Anpassung an den Brexit.
Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung
Der gesamte Prozess der wirtschaftspolitischen Steuerung war im Zuge der COVID-19-Pandemie ausgesetzt worden. In dem von ihnen angenommenen Stellungnahmeentwurf zur Überprüfung der wirtschaftspolitischen Steuerung begrüßten die Mitglieder der Fachkommission ECON die von der Europäischen Kommission unternommenen Schritte, um in der COVID-19 Pandemie haushaltspolitische Sofortmaßnahmen zu ermöglichen, wie etwa den Rückgriff auf die zum Einsatz gekommene allgemeine Aussetzungsklausel im derzeitigen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Solange die finanziellen und budgetären Auswirkungen der COVID-19-Krise nicht bekannt sind, sollte aus Sicht der Fachkommission ECON auch die Aufhebung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen auf europäischer Ebene weiterhin gelten.
Gleichzeitig äußerte sie jedoch Kritik an vier Punkten im Stabilitäts- und Wachstumspakt bzw. Elementen des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung der EU: so begünstigten diese prozyklische Wirkungen wie beispielsweise den Zwang zur Ausgabenkürzung von sich in einer Rezession befindlichen EU-Mitgliedstaaten. Die Regelungen zeichneten sich zudem durch Komplexität und unzureichende Wirksamkeit in Bezug auf die sich verschlimmernde Staatsschuldenentwicklung aus und seien außerdem gekennzeichnet durch mangelnde Transparenz und demokratische Legitimität. So wird in dem Entwurf einer Stellungnahme beispielsweise gefordert, die Protokolle der Euro-Gruppe vollständig zu veröffentlichen.
In Bezug auf die Indikatoren für die Steuerung empfiehlt der Entwurf, diese überprüfbarer und verständlicher für Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, und zudem in der wirtschaftspolitischen Steuerung bzw. im Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht in einem EU-Mitgliedstaat einen Ausgleich zu schaffen zwischen mit der Haushaltsdisziplin verknüpften und nichtfiskalischen Indikatoren. Die ECON-Mitglieder teilten in ihrem Stellungnahmeentwurf die Kritik an der Verwendung des Indikators „potentielles BIP“ (Produktionspotential), welches Energie als Produktionsfaktor und Umstellungskosten auf CO2-ärmere Energieträger sowie physische Grenzen der Entwicklung menschlicher Aktivitäten nicht einbezieht.
Neben einer besseren Berücksichtigung der Einnahmen forderte der Stellungnahmeentwurf eine koordinierte Steuerpolitik und Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs (jährlich gehen allein durch Mehrwertsteuerbetrug ca. 147 Mrd. Euro verlustig).
Um den sinkenden öffentlichen Investitionen entgegenzuwirken, fordern die Mitglieder der Fachkommission ECON die EU-Kommission auf, nach der Neuformulierung der Vorschläge unter Berücksichtigung der durch COVID-19 bedingten wirtschaftlichen Schäden, eine „goldene Regel“ im Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuführen. Mit dieser Klausel würden zusätzlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten für von ihnen kofinanzierte EU-Projekte bei der Bewertung der nationalen Ausgaben nicht berücksichtigt. Dies könnte vorrangig für öffentliche Investitionen in Projekte für eine ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltige Gesellschaft gemäß den UN-Nachhaltigkeitszielen und dem Green Deal gelten; sie sprachen sich aber auch für Investitionen in Humankapital und Kompetenzen aus. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass das Europäische Semester Unzulänglichkeiten aufweise, etwa bei der Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften. Insbesondere durch die COVID-19-Pandemie seien diese stark finanziell belastet und müssten daher stärkere Unterstützung von nationaler und EU-Ebene erfahren.
Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester: Wiederaufbau nach Corona
Am 28. Mai 2020 legte die EU-Kommission zwei Vorschläge für eine Aufbau- und Resilienzfazilität und für ein Instrument für technische Unterstützung vor. Diese ersetzen die zurückgezogenen Vorschläge für das Reformhilfeprogramm und das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit.
Im Stellungnahmeentwurf zur Aufbau- und Resilienzfazilität und zum Instrument für technische Unterstützungwurde unter anderem die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Erstellung der mehrjährigen Investitionsstrategien der EU-Mitgliedstaaten gefordert. Er erinnerte außerdem daran, dass die UN-Nachhaltigkeitsziele vom Europäischen Semester, dem wesentlichen Koordinierungswerkzeug der Eurozone, umfasst sein müssen, und sprach sich für eine Zweckbindung der Fazilität für Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von mindestens 40% aus.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität bildet den größten Teil des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wiederaufbauplans für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie. Die Fazilität, die ein fester Bestandteil des Europäischen Semesters werden soll, sieht die Unterstützung von Investitionen und Reformen in den EU-Mitgliedstaaten vor. 360 Mrd. Euro sollen als Zuschüsse und 312,5 Mrd. Euro als Darlehen ausgezahlt werden.
Für eine Neuausrichtung der EU-Handelspolitik
Die EU-Kommission hat im Rahmen einer Konsultation die Überprüfung der EU-Handelspolitik eingeleitet. Bislang war die offene strategische Autonomie ein Leitmotiv der EU-Handelspolitik. In der Debatte über eine mögliche Neuausrichtung hin zu einer eigenständigeren EU-Handelspolitik wurde die Frage des weiteren Einsatzes für offene Märkte erörtert im Zusammenhang mit protektionistischen Tendenzen im Welthandel und der Zielstellung der EU, im Bereich des Klimaschutzes global führend zu sein.
Brexit
Während des Meinungsaustauschs zum Brexit wurde die geplante Brexitanpassungsreserve in Höhe von 5 Milliarden Euro diskutiert, die zum Ziel hat, unvorhergesehene Widrigkeiten in den EU-Mitgliedstaaten auszugleichen in Sektoren, die besonders stark von Reibungsprozessen betroffen sind. Einen Vorschlag dazu werde die EU-Kommission im November 2020 unterbreiten.
Tilo Gundlack, MdL bei der 5. Sitzung der Fachkommission für Kohäsionspolitik des AdR
Am 24. September 2020 nahm Tilo Gundlack, MdL an der online stattfindenden, fünften Sitzung der Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTER) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil.
Im Fokus der Tagesordnung stand die Diskussion dreier Stellungnahmeentwürfe zum öffentlichen Nahverkehr in den Städten und Metropolregionen, zum Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wachstum sowie zum Bericht der Europäischen Kommission über die Umsetzung ihrer Mitteilung „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage“. Zudem fanden Debatten über das Paket React-EU und über grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen in Europa statt.
Außerdem stellte der Generaldirektor für Haushalt (BUDG) der EU-Kommission, Gert Jan Koopman, den Stand der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 vor: Der Umfang des geplanten EU-Haushalts mit 1,8 Billionen Euro hat sich in Prozent des europäischen Bruttonationaleinkommens verdoppelt. Von der EU-Kommission wurden erstmals 750 Mrd. Euro auf den Finanzmärkten aufgenommen, die direkt in den MFR fließen. Enttäuschung besteht über die Aufweichung des Rechtsstaatlichkeitserfordnisses.
Die Abstimmung über Änderungsanträge und Stellungnahmeentwürfe fand im Nachgang der Sitzung online statt.
Herausforderungen für den öffentlichen Nahverkehr in Städten und Metropolregionen
In der Sitzung wurde ein Stellungnahmeentwurf zu den Herausforderungen für öffentlichen Nahverkehr in Städten und Metropolregionen erörtert. Darin wurde darauf hingewiesen, dass die externen Kosten des Verkehrs gesenkt werden müssten, um eine emissionsfreie Mobilität zu erreichen. Dass die externen Kosten des öffentlichen Verkehrs unverhältnismäßig zu Lasten der sozial schwächsten Gruppen gehen, müsse verhindert werden, und über die Preisgestaltung und Anbindung müsse für einen fairen Zugang und damit für eine bessere Lebensqualität aller gesorgt werden. Einerseits bestehe die Notwendigkeit, insbesondere die für den Autoverkehr anfallenden Kosten nach dem Verursacherprinzip realitätsgetreu zuzurechnen, sodass sich die aktuelle Wettbewerbsverzerrung verringert. Diese Internalisierung der Kosten wird als Voraussetzung für eine EU-Finanzierung in den Regionen gelten. Im Sinne des europäischen Grünen Deals sei zum anderen das Angebot umweltfreundlicher Verkehrsträger bedeutsam, etwa des öffentlichen Nahverkehrs. Aber auch die individuelle, nicht-motorisierte Mobilität sei zu fördern, um somit echte Wahlmöglichkeiten für die Verkehrsteilnehmer/-innen zu schaffen. In diesem Sinne wurde der Ausbau des Rad- und Fußverkehrs gefordert.
Wenn umweltfreundliche Verkehrsmittel eine wettbewerbsfähige Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen, auch hinsichtlich Tarifgestaltung, Verfügbarkeit, Frequenz und Anbindungsmöglichkeiten, so die Argumentation in dem Entwurf, verändern sich neben der Wahrnehmung auch die Gewohnheiten.
Die Mitglieder der Fachkommission hoben außerdem hervor, dass Mobilität und öffentlicher Verkehr Kernaufgaben der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften seien und auch in der Raumordnungspolitik Berücksichtigung finden müssten.
Waren- und Dienstleistungen zur Befriedigung der Bedürfnisse sollten aus ihrer Sicht zudem in der Nähe des Wohnortes zugänglich sein, um damit zusammenhängenden Verkehr zu vermeiden.
Ferner wurde unterstrichen, dass sowohl die Qualität als auch der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr verbessert werden müsse. Sowohl der Service vor Ort als auch ein europaweit einheitliches Buchungs- und Tarifsystem und die Abschaffung ungerechtfertigt hoher Gebühren bei der Grenzüberschreitung innerhalb der EU böten Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung.
Im Zusammenhang mit der nachteiligen Tendenz, Investitionen in den öffentlichen Verkehr mit dem Ausbau und der Steigerung der Kapazität des Straßennetzes zu verknüpfen, wurde gefordert, dass Schienenverkehr in all seinen Formen eindeutig Vorrang einzuräumen sein wird. Dahingehend wurde von der EU-Kommission gefordert, auch Mittel für die Modernisierung der Schienenverkehrssysteme, die Bahnsicherheit und die Digitalisierung bereitzustellen. Die Mitglieder forderten eine Verbesserung der Bahnhofseinrichtungen sowie EU-weite gemeinsame öffentliche Ausschreibungen auch für saubere Kleinbusse, und betonten die Schäden der COVID-19-Pandemie für den öffentlichen Nahverkehr.
Der Beitrag der EU‑Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel der Regionen vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise
In ihrem Stellungnahmeentwurf über den „Beitrag der EU-Kohäsionspolitik zu einem intelligenten und innovativen wirtschaftlichen Wandel der Regionen vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise“ hoben die Mitglieder der Fachkommission die Rolle und Fähigkeiten der Regionen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen nach der COVID-19-Pandemie hervor. Neben der Industrie nehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine zentrale Rolle für den Wirtschaftsaufschwung durch Innovation in Europa ein.
Die Fachkommission richtete in dem Entwurf die deutliche Forderung an die Europäische Kommission, dass kurzfristige Strategien einen stärkeren regionalen Bezug aufweisen, echte Vereinfachungen ermöglichen und zu nutzbaren Synergien mit langfristigen Maßnahmen führen müssten. Zudem sprach sich der Entwurf dagegen aus, den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) obligatorisch zu Kofinanzierungszwecken zum Fonds für einen gerechten Übergang hinzuzuziehen.
Ferner wurden die Vorhaben der EU-Kommission für eine rasche Erholung und einen reibungslosen Übergang des wirtschaftlichen Wandels begrüßt. Gleichzeitig wurde die Bedeutung der Kohäsionspolitik hinsichtlich der Finanzierung von Maßnahmen und der Entwicklung einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Wirtschaft unterstrichen. Gleichzeitig wurde der Mehrwert durch territoriale Zusammenarbeit, regionale Innovationsökosysteme, intelligente Spezialisierung und innovative interregionale Investitionen für die Förderung der wirtschaftlichen Erholung betont.
Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU
Ein Entwurf einer Stellungnahme zum Thema Partnerschaften mit Gebieten in äußerster Randlage der EU wurde ebenfalls in der Sitzung der COTER-Fachkommission diskutiert. Zu diesen Gebieten gehören fünf französische Überseedepartements, Martinique, Mayotte, Guadeloupe, Französisch-Guayana und Réunion, ein französisches Überseegebiet, Saint-Martin, zwei portugiesische autonome Regionen, Madeira und die Azoren, sowie eine spanische autonome Gemeinschaft, die Kanarischen Inseln.
Die Mitglieder begrüßten in dem Entwurf, der aufgrund der großen Abhängigkeit von Tourismus und Konnektivität auf eine Anpassung der EU-Strategie zu den Gebieten in äußerster Randlage in der COVID-19-Krise zielt, ausdrücklich bereits erreichte Fortschritte in der Unterstützung und Berücksichtigung dieser Regionen im EU-Kontext. Gleichzeitig forderten sie hingegen, dass diese Unterstützung auch im mehrjährigen Finanzrahmen von 2021-2027 und in der Erarbeitung zukünftiger politischer Konzepte fortgesetzt wird, insbesondere mit Blick auf die für diese Regionen teils verheerenden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Gebiete sollten laut dem Stellungnahmeentwurf angemessen im EU-Aufbauplan behandelt werden.
Konkret bezog sich der Entwurf auf das Potenzial des Meeresraumes der genannten Gebiete für die sogenannte „Blaue Wirtschaft“, beispielsweise die Fischerei oder den Fremdenverkehr. Der Entwurf forderte die Förderfähigkeit der Erneuerung der Fischereiflotte in den Gebieten in äußerster Randlage im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds. Die Mitglieder der Fachkommission begrüßten darin auch, dass die Europäische Kommission im Grünen Deal den Wert der Biodiversität in diesen Gebieten anerkennt, und wiesen darauf hin, dass die Ökosysteme und Lebensgrundlagen dort in besonderem Maße durch den Klimawandel gefährdet seien. Um die Klimaziele im Grünen Deal zu erreichen, bedürfe es laut dem Entwurf einer Stellungnahme Impulsen der EU für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Gleichwohl wurde in dem Entwurf gefordert, dass die Gebiete in äußerster Randlage vom Emissionshandelssystem im Bereich des Luftverkehrs ausgenommen werden.
Wichtige Eckpunkte stellen nach Ansicht der Mitglieder der Fachkommission die Kreislaufwirtschaft und die Energiewende dar, wobei beide Prozesse unter Berücksichtigung der Alleinstellungsmerkmale der Randgebiete der EU gestaltet werden müssten und nicht auf deren Kosten vorangetrieben werden dürften.
Gleiches gelte für die Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, welche sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Aushandlung von Abkommen mit Drittstaaten gesonderte Beachtung finden sollten. Auch die Förderung von Beschäftigung, Sozialem, der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der logistischen Anbindung in Gebieten in äußerster Randlage müsse nach Ansicht der Mitglieder der Fachkommission stärker in den Vordergrund gerückt werden. Da diese Gebiete immer wieder erste Anlaufziele irregulär einreisender Migranten seien, wurde die Europäische Kommission außerdem aufgefordert, ihrer Zusage nachkommen, Akteure vor Ort bei der nachhaltigen Bewältigung dieser Problematik zu unterstützen.
Paket React-EU
In ihrem Stellungnahmeentwurf „React-EU“ begrüßten die Mitglieder die EU-Vorschläge, die der Bewältigung der direkten negativen sozioökonomischen Auswirkungen der derzeitigen Pandemie sowie künftiger schwerer Krisen dienen und zusätzliche Finanzmittel zur Förderung der Krisenbewältigung und zur Erleichterung einer grünen, digitalen und widerstandsfähigen Erholung der Wirtschaft umfassen. Des Weiteren betonten sie die Bedeutung der Kohäsionspolitik, in deren Rahmen Städte und Regionen in Krisenzeiten unterstützt werden können, und zwar u. a. durch die Nutzung der bestehenden operationellen Programme. In diesem Zusammenhang unterstrich die Fachkommission, dass die Herausforderungen, auf die im Rahmen von REACT-EU eingegangen wird (nämlich die Eindämmung der negativen Auswirkungen von COVID-19 und die Vorbereitung auf eine langfristige Erholung), maßgeschneiderte und territorial angepasste Strategien erforderten. Zudem bekräftigte sie ihre Besorgnis über den befristeten Charakter einiger finanzieller Aufstockungen im Rahmen der Kohäsionspolitik. Eine Kernforderung bestand darin, die Förderfähigkeit bis 2024 aufrecht zu erhalten.
In Bezug auf die REACT-EU-Verordnung wurde u.a. die Möglichkeit begrüßt, dass für den Fall, dass im Rahmen von REACT-EU zusätzliche Mittel zur Verfügung stünden, ein Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % beantragt werden könne neben der höheren Vorschusszahlung für Maßnahmen, die durch zusätzliche REACT-EU-Mittel unterstützt werden. Sie forderten gleichzeitig einen angemessenen Investitionsstrom und eine verstärkte Wachsamkeit in Bezug auf mögliche Unregelmäßigkeiten.
Bezüglich der Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen 2021–2027 wurde zusätzliche Flexibilität bei der Übertragung von Finanzmitteln von den kohäsionspolitischen Programmen auf Instrumente unter direkter oder indirekter Mittelverwaltung als Reaktion auf eine schwere Krise angemahnt, verwiesen wurde jedoch darauf, dass Dauer und Tragweite solcher zusätzlichen Maßnahmen begrenzt sein sollten. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Übertragungen insbesondere die Umsetzung oder den Abschluss wesentlicher Investitionen in den von diesen Übertragungen betroffenen Regionen nicht behindern dürften.
Bezugnehmend auf die Änderung der Verordnung über den EFRE-Fonds und den Kohäsionsfonds 2021–2027 betonten die Mitglieder im Zusammenhang mit der Ausweitung des Investitionsbereichs die Bedeutung eines besseren Zugangs zu Finanzmitteln für die von der Krise am stärksten betroffenen Unternehmen, ohne dass dabei die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen aus dem Blickfeld gerät. Bezüglich der Änderung der ESF-Verordnung 2021–2027 unterstützten die COTER-Mitglieder die Vorschläge zur Bekämpfung der Kinderarmut und zur Erhöhung der thematischen Konzentration auf die Jugendbeschäftigung, da sich diese Gruppen als besonders anfällig für die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erwiesen hätten und daher viel mehr Aufmerksamkeit verdienten. Die Fachkommission gab ferner nachdrücklich zu bedenken, dass Kürzungen im EU-Gesundheitsprogramm die Kapazitäten der EU, künftigen Pandemien zu begegnen, erheblich verringern könnten, und verwies auf Synergien zwischen diesem Programm und dem ESF Plus.
Für eine effiziente Einrichtung und Verwaltung öffentlicher grenzüberschreitender Dienstleistungen in Europa
Im Rahmen eines Meinungsaustauschs wurden die Hauptziele ihres zu erarbeitenden Stellungnahmentwurfs diskutiert, wie der Abbau von Schwierigkeiten der Menschen in Grenzregionen beim Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen (z.B. Gesundheitsversorgung, Behördengänge), bei der Arbeitsplatzsuche und beim Pendeln. Damit wurde auf Empfehlungen einer Studie des Europäischen Beobachtungsnetzes für Raumordnung (ESPON) vom Januar 2019 reagiert. Die Mitglieder der Fachkommission gingen neben verschiedenen Finanzierungsarten auf Instrumente wie die EVTZ-Verordnung (EVTZ: Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit) und den Verordnungsvorschlag über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse (ECBM: European cross-border mechanism) ein und diskutierten die Wirksamkeit des derzeitigen EU-Rechtsrahmens.
Tilo Gundlack, MdL bei der 4. Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen des AdR
Am 18. September 2020 nahm Tilo Gundlack, MdL an der vierten Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil, die, bedingt durch die COVID-19-Pandemie, erneut online ausgerichtet wurde.
Auf der Tagesordnung standen fünf Stellungnahmeentwürfen in den Bereichen Tourismus, Lebensmittelsysteme, ländlicher Raum, Gesundheit und Katastrophenschutz. Zudem fand eine erste Debatte in Vorbereitung eines Stellungnahmeentwurfs zur Agrarökologie statt.
Die Abstimmung über Änderungsanträge und Stellungnahmeentwürfe findet im Nachgang der Sitzung online statt.
Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU: Zusammenbruch der Tourismusbranche verhindern
In ihrem Stellungnahmeentwurf „Ein nachhaltigerer Tourismus für die Städte und Regionen der EU“ betonten die Mitglieder der Fachkommission NAT die dramatische Verschlechterung der Gesamtlage in Europa durch die COVID-19-Pandemie.
Der Tourismussektor wurde in dem Entwurf als eine besonders stark von Unternehmensbankrotten betroffene Branche verortet. Aus Sicht der NAT-Mitglieder sollten daher ausreichende Mittel zu ihrer Rettung bereitgestellt und eine langfristige europäische Tourismuspolitik entwickelt werden.
Außerdem sprachen sich die NAT-Mitglieder für eine Verbesserung der Tourismus- und Verkehrsmodelle, u.a. hin zu vollständiger sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit, aus.
Vom Hof auf den Tisch – für ein nachhaltiges, widerstandsfähiges Lebensmittelsystem
Die NAT-Mitglieder begrüßten in ihrem Entwurf einer Stellungnahme die Strategie der EU-Kommission „Vom Hof auf den Tisch“ und sahen u.a. die Notwendigkeit einer komplementären Ausgestaltung im Zusammenhang mit der Biodiversitätsstrategie. Der Entwurf sprach sich des Weiteren für kurze Versorgungsketten und eine Beteiligung aller Akteure innerhalb des Lebensmittelsystems an der Umsetzung der Strategie aus.
EU-Strategie zur Wiederbelebung des ländlichen Raums
Die Mitglieder der NAT-Kommission diskutierten zudem den Entwurf einer Stellungnahme zur Wiederbelebung des ländlichen Raums. Darin konstatierten sie die Bedeutung dieser Gebiete für die Wirtschaftsleistung und die Bevölkerung der EU, und betonten ihre Forderung, finanzielle Mittel in die langfristige Stärkung und nachhaltige Entwicklung ländlicher Regionen zu investieren, um diese auf die Bewältigung aktueller und künftiger Herausforderungen vorzubereiten.
Konkret sah der Entwurf eine Aufstockung des EU-Haushalts für die Entwicklung des ländlichen Raumes vor und sprach sich für die Optimierung bereits bestehender Finanzinstrumente zugunsten dieser Regionen aus.
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern profitiert der ländliche Raum bereits erheblich von den bisher an sektoralen Förderschwerpunkten ausgerichteten, langfristig angelegten Projektmitteln.
Weiterhin empfahlen die Mitglieder der Fachkommission eine stärkere Teilhabe der lokalen und regionalen Ebene an der Gestaltung der Politik und unterstrichen, dass der zu verzeichnende Bevölkerungsrückgang auch als Chance wahrgenommen werden könne. Dafür bedürfe es jedoch laut dem Stellungnahmeentwurf Maßnahmen und Strategien, die insbesondere junge Menschen und ihre Belange, etwa bezüglich des Bildungsangebotes, berücksichtigen.
Ferner regte die NAT-Kommission an, die Möglichkeiten für grünes Wachstum in ländlichen Gebieten zu nutzen, wie z.B. bei der Entwicklung lokaler Energie- und Lebensmittelökosysteme. Sie forderte außerdem, dass hinsichtlich der digitalen Anbindung des ländlichen Raumes Fortschritte erzielt werden neben einer Anerkennung eines Internetzugangs als allgemeines Recht auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang begrüßten die NAT-Mitglieder die EU-Maßnahmen zur Schaffung digitaler ländlicher Gebiete und Dörfer. Dennoch betonte die Fachkommission in ihrem Entwurf einer Stellungnahme die dringende Notwendigkeit, das Dienstleistungsangebot auf dem Lande zu gewährleisten und hob hervor, dass dies auch im Kontext verbesserter Lebensqualität zu betrachten sei.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021-2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014/EG („Programm EU4Health“)
Das Programm EU4Health ist das neue eigenständige Gesundheitsprogramm der EU, das darauf abzielt, Europa auf künftige Gesundheitsbedrohungen vorzubereiten. Es regelt für den Zeitraum 2021 bis 2027 ein Aktionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund zehn Milliarden Euro. Das Programm EU4Health zielt unter anderem auf eine Erhöhung der Gesundheitssicherheit und Krisenvorsorge sowie auf die Unterstützung einer längerfristigen Vision „Eine Gesundheit“ zur Verbesserung der Gesundheitsergebnisse durch effiziente und inklusive Gesundheitssysteme. |
In dem Entwurf einer Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, im Anschluss an den Vorschlag der Europäischen Kommission über ein höheres Budget zu verfügen und Investitionen zu fördern, damit die EU besser für mögliche weitere Pandemien gewappnet ist. Darüber hinaus wurde eine Reform des Europäischen Semesters gefordert, um den Besonderheiten des Gesundheitssektors und einer besseren Koordinierung mit den verschiedenen EU-Programmen, insbesondere mit den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Rechnung zu tragen. |
Verstärktes EU-Katastrophenschutzverfahren
In ihrem Stellungnahmeentwurf über ein „Verstärktes EU Katastrophenschutzverfahren“, der auf den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der EU reagiert (siehe COM (2020) 220 final), unterstützten die NAT-Mitglieder die Stationierung von rescEU-Kapazitäten auf dem Gebiet der EU zur Sicherstellung der strategischen Verfügbarkeit und eines schnellen und einfachen Zugriffs. Außerdem forderten sie die Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der subnationalen Ebene. Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen soll die Maßnahmen auf Unionsebene nicht wie bisher nur koordinieren, sondern auch überwachen. Des Weiteren soll es Zugang zu operativen Kapazitäten sowie Analyse-, Überwachungs-, Informationsmanagement- und Kommunikationskapazitäten erhalten, wobei hiervon die Kernkompetenzen der Bundesländer berührt wären.
Das Gemeinschaftsverfahren zum Katastrophenschutz war bereits im März 2019 neu gefasst worden.
Agrarökologie – Für eine systemische Transformation der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren und Lebensmittelsysteme
Angesichts der EU-Klimaziele, des Green Deal, der EU-Biodiversitätsstrategie sowie der in der COVID-19-Pandemie deutlich gewordenen Anfälligkeit der Lebensmittelsysteme forderten die NAT-Mitglieder in ihrem Arbeitsdokument zur „Agrarökologie“, dass die derzeit noch extraktive (auslaugende) Landwirtschaft hin zu einer Kreislaufwirtschaft entwickelt werde. Diese sollte über die ökologische Landwirtschaft hinausgehen.
Die Mitglieder der Fachkommission NAT riefen dazu auf, die Tierhaltung unter ökologischen, gesundheitlichen und ethischen Gesichtspunkten zu gestalten (z.B. Vitalität der Böden bei Verringerung des Düngemittel-, Pestizid- und Antibiotikaeinsatzes, gesündere Ernährung, biologische Vielfalt, Verringerung der durch die Landwirtschaft verursachten Treibhausgasemissionen, Vergrößerung der ökologischen Vorrangflächen). Außerdem unterstrichen sie die Notwendigkeit einer größeren Anzahl kleiner und mittlerer Betriebe, um dem Beschäftigungsrückgang in der Landwirtschaft entgegenzuwirken und die Niederlassung von Junglandwirten zu fördern.
Finanzielle Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe sollte nach Ansicht der NAT-Mitglieder an Umweltauflagen sowie an die Einhaltung von Obergrenzen zur Besatzdichte gekoppelt werden.
In ihrem Arbeitsdokument zur Agrarökologie schlugen die NAT-Mitglieder zudem vor, dass die konkreten Zielvorgaben zur Reduzierung von Düngemitteln künftig in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgeschrieben werden. Weiterhin vertraten die NAT-Mitglieder die Auffassung, dass mit dem neuen Gesetz über nachhaltige Lebensmittelsysteme, welches in der Farm to Fork (F2F) -Strategie (s. oben „Vom Hof auf den Tisch“) angekündigt wurde, ein verpflichtender Rechtsrahmen für eine echte agrarökologische Wende geschaffen werde sollte.
Die Mitglieder der Fachkommission NAT hoben außerdem die notwendige Senkung der Schadstoffbelastung in Böden, Wasser und Luft hervor und sprachen sich für die Förderung der Saatgutvielfalt aus, um dessen Anpassung an regionale und klimatische Bedingungen zu ermöglichen. Zudem verdeutlichte der Vorentwurf, dass die europäische Lebensmittel- und Außenhandelspolitik im Einklang mit dem agrarökologischen Ansatz stehen sollte, um eine wettbewerbsfähige regionale Landwirtschaft zu fördern. Ferner wiesen die NAT-Mitglieder darauf hin, dass auch in der Forschung den Themen Agrarökologie und Agroforstwirtschaft Vorrang eingeräumt werden sollte.
Für die Umsetzung der landwirtschaftlichen Wende bedürfe es laut den Mitgliedern der Fachkommission NAT der Kooperation zwischen der europäischen Politik und den Akteuren vor Ort, welche aktiv zu einer agrarökologischen Lebensmittelversorgung vor Ort beitragen.
Tilo Gundlack, MdL bei der 198. Präsidiumssitzung des AdR in Düsseldorf (online)
Am 11. September 2020 wird der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der virtuellen Konferenz anlässlich der 198. Präsidiumssitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen in Düsseldorf mitwirken.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Themen bessere Rechtssetzung der EU und aktive Subsidiarität, das Netzwerk regionaler Kontaktstellen („Hubs“) zur Überprüfung von Rechtsvorschriften bzw. zur Bewertung der Umsetzung der EU-Gesetzgebung auf lokaler und regionaler Ebene und die COVID-19-Krise im Kontext der Debatte/Konferenz über die Zukunft Europas. Letztere soll der Reflexion über die Angemessenheit des institutionellen Rahmens der EU sowie ihrer Entscheidungsverfahren und Zuständigkeiten dienen.
An den Debatten über die Zukunft Europas sowie über die bessere Rechtssetzung der EU werden voraussichtlich der ehemalige Präsident des Europäischen Parlaments (EP) und derzeitige Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen des EP, Antonio Tajani, und Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau der Europäischen Kommission teilnehmen.
Nachbericht zur 29. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC)
"Vision 2030" für die Ostsee: Zusammenhalt trotz Distanz
Am 24. August fand die 29. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) statt. Da das Treffen in Vilnius aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen abgesagt werden musste, wurde die Konferenz zum ersten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1991 in digitaler Form abgehalten. Trotz des ungewöhnlichen Formats und der damit verbundenen Einschränkungen kamen insgesamt 140 Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen, Parlamente, internationalen und regionalen Organisationen und Institutionen zusammen, um über die aktuellsten Herausforderungen im Ostseeraum zu diskutieren. In drei Sitzungen, die durch das übergreifende Thema „Vision 2030: Handeln für die Zukunft der Ostseeregion“ verbunden waren, wurden Fragen der Nachhaltigkeit, des Meeresumweltschutzes sowie der Migration und Integration beleuchtet und besprochen.
Auch in diesem Jahr verabschiedeten die Delegierten einstimmig die Konferenzresolution, was dem Präsidenten der 29. BSPC, Herrn Valerijus Simulik, Anlass gab, mit Stolz die traditionell konstruktive, kooperative und kompromissorientierte Arbeitsatmosphäre der Ostseeparlamentarierkonferenz zu betonen. In der Resolution werden die Regierungen der Staaten der Ostseeregion, der Ostseerat und die EU aufgerufen, ihre Arbeit in Bereichen wie der Bekämpfung der Folgen der COVID-19-Pandemie, dem Schutz der Meere und Ozeane, der Digitalisierung sowie der Migration zu intensivieren und interregionale Kooperation in diesen Themenfeldern zu fördern.
Mehrmals hervorgehoben wurde während der Konferenz die besondere Bedeutung des internationalen parlamentarischen Austausches gerade in Zeiten, die durch Grenzschließungen und Beschränkungen persönlicher Begegnungen gekennzeichnet sind. Die BSPC bleibe auch in Pandemie-Zeiten ein wichtiges Forum, in dem Brücken geschlagen, Erfahrungen ausgetauscht und der politische Dialog über gemeinsame Probleme und Lösungen aufrechterhalten werden.
Die Situation in Belarus und die Herausforderung für Demokratie
Auch wenn die aktuellen Entwicklungen in Belarus nicht auf der Tagesordnung standen, wurden sie in den Eröffnungsreden des Präsidenten der Republik Litauen, Herrn Gitanas Nausėda, und des Sprechers des Seimas der Republik Litauen, Herrn Viktoras Pranckietis, explizit angesprochen. Dabei wurde daran erinnert, dass für die Baltischen Staaten die unterstützenden Worte aus dem Ausland bei der demokratischen Transition vor 30 Jahren eine nicht zu unterschätzende Rolle spielten. Darüber hinaus wurde bemerkt, dass eine Zukunftsvision für die Ostseeregion auch Belarus einschließen würde. Auch Frau Silja Dögg Gunnarsdottir, Präsidentin des Nordischen Rates, und Frau Oddný G. Harðardóttir, Vizepräsidentin des Nordischen Rates, wiesen auf die Notwendigkeit hin, das Volk von Belarus bei einem friedlichen Übergang zur Demokratie zu unterstützen.
Die aktuellen Herausforderungen für Demokratie – vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie sowie der sich verändernden Medienlandschaft – wurden als Schwerpunkte des schwedischen BSPC-Vorsitzes für das 30. Jubiläumsjahr der Ostseeparlamentarierkonferenz identifiziert.
Munitionsaltlasten in der Ostsee – altes Problem, neue Lösungsansätze
Fragen vom Meeressicherheit und -schutz gehören traditionell zu den Bausteinen der internationalen und zwischenparlamentarischen Kooperation in der Ostseeregion. Auch wenn Munitionsaltlasten am Meeresboden ein altbekanntes Problem darstellen, ist das Thema nicht weniger strittig. Desto bemerkenswerter ist die Tatsache, dass die Resolution der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz eine grenzüberschreitende nachhaltige Strategie für den Umgang mit Blindgängern und vergrabener/abgelagerter Munition in der Ostsee forderte. Auf Basis dieses Resolutionspunktes wurde im November 2019 Herr Peter Stein, Mitglied des Deutschen Bundestags, zum BSPC-Berichterstatter für Munitionsaltlasten ernannt.
Bei der 29. BSPC stellte Herr Stein seinen ersten Zwischenbericht vor, der einen Überblick über die existierenden nationalen und internationalen Projekte zu Altmunitionen und Sprengstoffen in der Ostsee bietet. Darüber hinaus unterbreitete den Vorschlag, weiterhin in Richtung Standardisierung des Datenflusses und des flächendeckenden Monitorings zu arbeiten sowie einen freiwilligen Geberfonds für die Räumung der Munitionsaltlasten einzurichten.
In diesem Zusammenhang begrüßte auch, Frau Beate Schlupp, Erste Vizepräsidentin des Landtages, in ihrem Bericht über die Arbeit der Helsinki Kommission (HELCOM) einerseits die Priorisierung des Themas Munitionsaltlasten, Schiffswracks und Geisternetze durch den deutschen HELCOM-Vorsitz 2020–2022 und andererseits die Bemühungen, entsprechende Ziele und Maßnahmen in den aktualisierten HELCOM Ostseeaktionsplan einfließen zu lassen.
Abschlussbericht der BSPC Arbeitsgruppe „Migration und Integration“
Das Thema Migration und Integration hat nach wie vor auch für die Länder der Ostseeregion hohe Priorität. Die 2017 gegründete BSPC Arbeitsgruppe „Migration und Integration“ schloss ihr dreijähriges Mandat ab und stellte bei der Konferenz ihren Abschlussbericht inklusive Handlungsempfehlungen vor. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Herr Hans Wallmark, betonte zunächst die Tatsache, dass Fragen der Migration und Integration in erster Linie im Bereich der nationalen juristischen Kompetenz liegen und dass es diverse nationale Ansichten, Prioritäten, Strategien und Traditionen gäbe. Gerade deshalb sei Erfahrungs- und Perspektivenaustausch besonders wichtig und fruchtbar. Hervorgehoben wurde die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den im Integrationsbereich tätigen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Bedeutung der Diversitätsförderung und des innergesellschaftlichen Zusammenhalts sowie der Harmonisierung – unter Beachtung individueller Gegebenheiten der Länder – von Rückführungspraktiken, Bearbeitung von Asylanträgen und Standards der Aufnahmeeinrichtungen für Minderjährige.
Berichte des Landtages bei der 29. BSPC
Traditionell werden auf der Konferenz die Berichte der BSPC-Beobachter und Berichterstatter vorgestellt. Der Landtag ist stolz, drei Berichterstattungsmandate ausführen zu dürfen. Als Maritimer Berichterstatter informierte Herr Jochen Schulte die Delegierten zunächst über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Integrierten Maritimen Politik. Dabei ging er auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Kreuzfahrtschifffahrt, Werften und Zulieferer, das von der EU beschlossene Konjunkturpaket und die Soforthilfen für Fischerei und Aquakultur sowie die bevorstehende Reduktion der CO2-Emissionen der Schifffahrt. Nicht zuletzt sprach er über die vom US-Amerikanischen Senat verhängten Sanktionen gegen am Nord Stream 2 beteiligten europäischen Firmen und betonte, dass es dabei auch um die Souveränität der EU gehe.
Als BSPC-Beobachterin bei HELCOM fasste Frau Beate Schlupp die Arbeit der Kommission im vergangenen Jahr zusammen. Sie sprach unter anderem über die laufende Aktualisierung des HELCOM Ostseeaktionsplans und die Ergebnisse des 41. Ministertreffens.
Zusätzlich wurde durch Frau Beate Schlupp auch der Bericht über die Fortschritte und Entwicklungen im Bereich des nachhaltigen Tourismus vorgetragen. Aufgrund der Grenzschließungen und Kontakteinschränkungen hätte die Tourismusindustrie einen schweren Schlag erlitten. Während Prognosen zufolge sich der Binnentourismus in Europa schneller erholen solle, sei der bereits entstandene Schaden enorm. Gleichzeitig könne die Krise als Gelegenheit gesehen werden, über die strukturelle Transformation des Tourismus und der Mobilität nachzudenken. In diesem Zusammenhang könnte das Tourismus- und Verkehrspaket der Europäischen Kommission vom Mai 2020 einen wichtigen Anstoß in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung bieten.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern wird durch sechs Delegationsmitglieder in der Konferenz vertreten, zu denen Frau Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD), Frau Erste Vizepräsidentin Beate Schlupp (CDU), die Abgeordneten Herr Dirk Friedriszik (SPD), Herr Karsten Kolbe (DIE LINKE), Herr Nikolaus Kramer (AfD) sowie Herr Jochen Schulte (SPD) als Berichterstatter für Integrierte Maritime Politik zählen.
Weitere Informationen einschließlich Programm und Berichte sind aufrufbar unter: http://www.bspc.net
Tilo Gundlack, MdL bei der 139. AdR-Plenartagung: Ausgestaltung des Europäischen Green Deal auch im Zuge der Bewältigung der COVID-19-Krise
Vom 30. Juni bis 2. Juli 2020 nahm der Landtagsabgeordnete Tilo Gundlack an der online ausgerichteten 139. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil. Diese stand im Zeichen der Ausgestaltung des Europäischen Green Deal - der neuen Wachstumsstrategie - für Europa, und der Bewältigung der COVID-19-Krise.
Während der Plenartagung stimmten die AdR-Mitglieder über Stellungnahmeentwürfe zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum EU-Klimagesetz sowie zum Fahrplan für sauberen Wasserstoff ab. Außerdem standen Stellungnahmeentwürfe zu den EU-Freihandelsabkommen aus regionaler und lokaler Sicht, über das EU-Dienstleistungspaket sowie zum Europäischen Mehrjährigen Finanzrahmen und zum COVID-19-Krisenmanagement im Zentrum der Betrachtungen.
EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn, die Vize-Präsidentin der EU-Kommission, Dubravka Šuica, sowie die EU-Kommissare Thierry Breton und Janez Lenarčič diskutierten mit den AdR-Mitgliedern Lösungsansätze in den Bereichen Demokratie und Demografie, Binnenmarkt und EU-Krisenmanagement.
Entschließung zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 und zum EU-Investitionsplan
Die AdR-Mitglieder begrüßten mit ihrer Entschließung zum überarbeiteten mehrjährigen Finanzrahmen 2021-27 (MFR) und zum Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa - dem Investitionspfeiler des Green Deal zum Erreichen der CO2-Neutralität bis 2050 - unter anderem den Vorschlag der EU-Kommission, den MFR mit 1,1 Billionen Euro auszustatten und dem Aufbauinstrument („Next Generation EU“) rund 750 Mrd. Euro zuzuweisen. Gleichwohl forderten sie eine angemessene Beteiligung des Europäischen Parlaments und des AdR und äußerten sich besorgt, dass der MFR etwa 34,6 Mrd. Euro weniger Mittel umfasst als gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission von 2018. Sie zeigten sich zufrieden mit der Erweiterung des Spielraums des EU-Haushalts durch eine vorübergehende Anhebung der Eigenmittelobergrenze um 0,6 % des EU-Bruttonationaleinkommens und verlangten von der EU-Kommission Legislativvorschläge für echte Eigenmittel der EU wie z.B. eine Plastiksteuer. Hinsichtlich der verlängerten aktuellen operationellen Programme traten die AdR-Mitglieder für eine Ausweitung der Unterstützung auf die Bereiche Tourismus, Gesundheitswesen, die Kultur und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein. Sie begrüßten zudem den Vorschlag der EU-Kommission, die nationalen Zuweisungen für die Kohäsionspolitik im Jahr 2024 zu überprüfen und die Kohäsionsmittel eventuell um 10 Mrd. Euro aufzustocken. Allerdings bedauerten sie die Herausnahme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus der Dachverordnung.
Im Zuge der Annahme dieser Entschließung debattierte der für den EU-Haushalt zuständige EU-Kommissar Johannes Hahn mit den AdR-Mitgliedern über den neuen MFR, der einen Schwerpunkt der seit am 1. Juli 2020 angebrochenen deutschen EU-Ratspräsidentschaft darstellt, über den neuen EU-Investitionsplan und den EU-Aufbauplan nach der Corona-Krise.
Er berichtete, dass der EU-Aufbauplan für Europa (“Recovery Plan“) der Unterstützung der Bürger/-innen, Unternehmen, Regionen, Gemeinden und Städte sowie der Bekämpfung der durch die Krise entstandenen Asymmetrien diene. Der Plan gehe mit einer Relaxation der Strukturfonds einher.
EU-Kommissar Hahn stellte mit Verweis auf mögliche zu schaffende EU-Eigenmittel – dies könnten aus Sicht der Kommission z.B. Einkünfte aus dem CO2-Emissionshandel, aus einer Binnenmarkteintrittssteuer und Digitalsteuer sein, die später den Druck auf die nationalen Haushalte reduzieren sollen – darauf ab, dass keine zusätzliche Belastung der individuellen Steuerzahler resultieren solle.
Der Plan enthalte zusätzliche Kohäsionsmittel in Höhe von 55 Mrd. Euro im Rahmen von REACT- EU, wobei 5 Mrd. Euro schon in diesem Jahr zugänglich gemacht werden sollen. Hinzu kämen weitere 15 Mrd. Euro für die ländliche Entwicklung, 30 Mrd. Euro für den Fonds für einen gerechten Übergang; das Horizont-Programm werde mit Fokus u.a. auf die Gesundheitsforschung und Quantencomputing mit 12,5 Mrd. Euro ausgestattet, das eigenständige Gesundheitsprogramm (EU4Health) mit 9,37 Mrd. Euro und die Connecting Europe Fazilität werde um 1,5 Mrd. Euro aufgestockt. Insgesamt sollen 100 Milliarden an Kohäsionsmitteln bereitgestellt werden.
Ein „Strategisches Solvenzhilfeinstrument“ (Liquiditätshilfe) im Umfang von 30 Mrd. Euro werde dringend benötigte Hilfen für Unternehmen, die durch die COVID-19-Krise in Notlage geraten sind, schon in diesem Jahr gewähren. Für die Wahrung der „strategische Autonomie“ der Europäischen Union werden innerhalb von InvestEU außerdem 50 Mrd. Euro eingeplant. Die Reform des Bankensektors, die 2008/2009 begonnen worden war, habe dazu geführt, dass hier im Zuge der COVID-19-Krise kein zusätzliches Risiko entstanden sei. Ferner werde sich die Netto-Bilanz aller EU-Mitgliedstaaten unter dem jetzigen Vorschlag für den MFR verbessern.
Das Dienstleistungspaket: Aktualisierter Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften
Vor dem Hintergrund, dass viele der wichtigsten noch verbleibenden wirtschaftlichen Hindernisse den Dienstleistungssektor betreffen und hauptsächlich auf unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren zurückgehen, traten die AdR-Mitglieder mit Verabschiedung ihrer Stellungnahme für eine Prüfung eines stärker dezentralisierten Ansatzes für die Vollendung des EU-Binnenmarktes ein: Agenturen auf Ebene der Mitgliedstaaten sollten aus ihrer Sicht für die Überwachung und Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts in diesem Bereich zuständig sein.
Die AdR-Mitglieder wandten sich gegen eine Duplizierung der Anforderungen im Herkunfts- und Erbringungsland und wiesen darauf hin, dass es mit dem – in der Zwischenzeit gestoppten – Vorschlag zur europäischen Dienstleistungskarte nicht gelungen sei, die administrative Komplexität und die Kosten bei der Erfüllung von Verwaltungsformalitäten für grenzüberschreitend tätige Dienstleister zu verringern. Sie hoben mit Blick auf die Niederlassungsfreiheit die nationalen Unterschiede bezüglich Rechtsform und Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse hervor und betonten neben den bestehenden unterschiedlichen nationalen Kriterien für die Teilnahme an Ausschreibungen die Zugangsschwierigkeiten der Dienstleistungserbringer zur Berufshaftpflichtversicherung.
Ein Fahrplan für sauberen Wasserstoff: Der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu einem klimaneutralen Europa
Die Stellungnahme der AdR-Mitglieder zum Thema sauberer Wasserstoff akzentuiert dessen Rolle für das Erreichen der Klimaneutralität der EU bis 2050. Für Mecklenburg-Vorpommern bestehen Chancen zur Nutzung der vorhandenen, aber auch der noch nicht erschlossenen Potenziale und die Möglichkeit, sich in der Wasserstofferzeugung und -weiterverarbeitung zu etablieren.
Er enthält unter anderem die Forderungen nach der rechtlichen Verankerung des Klimaschutzzieles (in ihrer Stellungnahme zum Klimagesetz forderten die AdR-Mitglieder das Treibhausgasreduktionsziel von mindestens 55% gegenüber 1990) im Europäischen Klimagesetz, der Einbindung des „Grünen Deal" als Kernelement der wirtschaftlichen Wiederbelebung nach der COVID-19-Pandemie und der Implementierung von sauberen Wasserstoff als Zukunftstechnologie, sowohl in den Bereichen Strom, Wärme/Kälte und Mobilität als auch für diverse stoffliche Verarbeitungsbereiche. Zusätzlich treten die AdR-Mitglieder für einen klaren Rechtsrahmen, eine explizite Strategie, einen konkreten Fahrplan und substanzielle Investitionshilfen ein, um Wasserstoff auf den Markt zu bringen.
Mechanismus für einen „gerechten Übergang“
Die Europäische Kommission hat im Kontext des mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 und ihrer Legislativvorschläge für den Einsatz der kohäsionspolitischen Mittel sowie ihrer Mitteilung über den europäischen Grünen Deal einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Errichtung des Fonds für einen „gerechten Übergang“ unterbreitet.
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang soll den bisherigen Beitrag aus dem EU-Haushalt ergänzen, den alle für den Übergang unmittelbar relevanten Instrumente leisten, insbesondere der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+).
Die AdR-Mitglieder begrüßten in der von ihnen verabschiedeten Stellungnahme die Einrichtung des Fonds, dessen Gesamtmittelausstattung 40 Mrd. Euro beträgt. Abgelehnt werden darin von den AdR-Mitgliedern die geplanten Kürzungen bei der Kohäsionspolitik. Der Fonds müsse so ausgeweitet werden, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusätzliche förderfähige Projekte in ihre territorialen Pläne aufnehmen können. Bei der Erarbeitung ihrer territorialen Pläne müssten die Verwaltungsbehörden durch die Kommission in einer Weise unterstützt werden, dass unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird.
Der Mechanismus für einen gerechten Übergang enthält zum einen den Fonds für einen gerechten Übergang, der in geteilter Mittelverwaltung durchgeführt wird und der wirtschaftlichen Diversifizierung der von der Energiewende am stärksten betroffenen Gebiete sowie der Umschulung und aktiven Eingliederung der betroffenen Beschäftigten und Arbeitsuchenden dient. Zweitens umfasst er eine spezielle Regelung im Rahmen von InvestEU für Projekte in den Bereichen Energie- und Verkehrsinfrastruktur, einschließlich Gasinfrastruktur und Fernwärme, sowie Dekarbonisierungsprojekte. Drittens sieht er eine Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor für Maßnahmen der Behörden zur Erleichterung des Übergangs zur Klimaneutralität vor.
Für einen fairen Handel und die Behebung des Informationsdefizits: Die Umsetzung von Freihandelsabkommen aus regionaler und lokaler Sicht
Die AdR-Mitglieder befassten sich in ihrer Stellungnahme mit dem Bericht der EU-Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Umsetzung der bestehenden Freihandelsabkommen (FHA) im Jahr 2018. Darin betonen sie die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der FHA insbesondere bei der Vermittlung und Informationsarbeit gegenüber den KMU sowie bei der Schaffung von Kommunikationskanälen mit der Zivilgesellschaft und dem Beauftragten für Handelsaufsicht. Eine zentrale Forderung des AdR an die EU-Kommission besteht in seiner systematischen Unterrichtung über EU-Handelsabkommen und in der frühzeitigen Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Handels auf die lokale und regionale Ebene. Dabei sind die AdR-Mitglieder der Überzeugung, dass territoriale Folgenabschätzungen asymmetrischen Auswirkungen von Handelsabkommen vorbeugen können. Sie plädieren auf der Grundlage einer seitens Eurochambres durchgeführten Umfrage für die Bereitstellung praktischer Informationen, wie die KMU Freihandelsabkommen nutzen können, und für Informationsmaßnahmen der regionalen/lokalen Wirtschaft wie Schulungen und Seminare neben der Einführung benutzerfreundlicher, kostenloser Unterstützungsinstrumente wie dem Online-Rechner für Ursprungsregeln. Die AdR-Mitglieder bedauern ferner die Aushöhlung der Regelungen der WTO, deren Reform von der EU-Kommission laut ihrem Arbeitsprogramm bis Ende 2020 initiiert werden soll, den hohen Aufwand für die europäischen KMU beim Nachweis des präferenziellen Ursprungs sowie den fehlenden Fortschritt beim Instrument für das internationale Beschaffungswesen. Die AdR-Mitglieder halten an ihrer Forderung fest, in der Expertengruppe für Handelsabkommen der EU-Kommission den Beobachterstatus zu behalten oder gegebenenfalls eine Einladung als Mitglied zu erhalten. Außerdem fordern sie weiterhin, dass entsprechende Klauseln für Verstöße gegen Kapitel für Handel und nachhaltige Entwicklung Sanktionen vorsehen.
Entwurf einer Entschließung zu den Prioritäten des AdR 2020-2025
In der von ihnen angenommenen Entschließung bringen die AdR-Mitglieder zum Ausdruck, dass sie Europa den Bürgern näher bringen wollen, dass sie darauf hinwirken wollen, dass Entscheidungen auf nationaler und EU-Ebene so bürgernah wie möglich und im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip getroffen werden und der Verwaltungsaufwand/die Umsetzungskosten auf regionaler und lokaler Ebene verringert werden. Die Konferenz über die Zukunft Europas sei eine Gelegenheit, die Arbeitsweise der EU zu verbessern und die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu stärken. Als zweite Priorität benennen sie die Bewältigung der derzeitigen Herausforderungen: die COVID-19-Pandemie, den grünen, digitalen und demografischen Wandel und die Migration. In der Kohäsionspolitik als ihrer dritten Priorität sehen sie einen grundlegenden und auch den Mehrwert der EU: Sie treten dazu für einen ambitionierten EU-Haushalt mit ausreichend starken Struktur- und Kohäsionsfonds sowie für die Förderung der ländlichen Entwicklung ein.
In der Debatte über Erfahrungen aus den Regionen in der COVID-19 Krise zeigten sich die AdR-Mitglieder insbesondere betroffen über die Schließung der Grenzen und diskutierten über ihre Erfahrungen vor Ort, die auch auf der COVID-19-Plattform des AdR nachvollzogen werden können.
Tilo Gundlack, MdL bei der 3. ECON-Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 23. Juni 2020 wird Tilo Gundlack, MdL an der online stattfindenden 3. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) mitwirken.
Vier Stellungnahmeentwürfe zur KMU- und Industriepolitik, zur Beseitigung von Binnenmarkthindernissen sowie zur europäischen Datenstrategie sind auf der Sitzung zur Annahme vorgesehen:
KMU-Strategie: Für eine umfassende Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen
In ihrem Stellungnahmeentwurf zur KMU-Strategie nehmen die ECON-Mitglieder Bezug auf die Mitteilung der EU-Kommission „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ vom 10. März 2020 und teilen die darin erklärten Ziele, den Verwaltungsaufwand und die regulatorischen Hürden für die rund 25 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Europa zu senken, ihren Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern und sie darin zu ermutigen, sich mit dem Übergang zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung zu befassen. Sie fordern eine führende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Bewältigung der COVID-19-Pandemie im Rahmen eines Aufbauplans für KMU. Zudem sollte aus ihrer Sicht die umfassende Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse der KMU, insbesondere auch der Familienunternehmen, und die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedinungen – beispielsweise gegenüber Drittländern mit niedrigeren Umweltnormen – in einem vertieften und vollendeten Binnenmarkt im Fokus stehen. Gleichzeitig äußern sich die ECON-Mitglieder kritisch über die vornehmliche Konzentration auf KMU in der Gründungs- und Wachstumsphase und auf den Hochtechnologiebereich sowie über die Charakterisierung reifer, etablierter Betriebe als „traditionelle“ Unternehmen. Sie unterstützen ferner, dass bestehende einheitliche Anlaufstellen als lokale Zugangspunkte zu KMU-Dienstleistungen sowie als Beratungsinstrument über vorhandene Programme, Maßnahmen und Förderungen seitens der EU und der nationalen bzw. regionalen Ebene genutzt werden. Zudem nehmen die ECON-Mitglieder in ihrem Stellungnahmeentwurf das Vorhaben der EU-Kommission zur Kenntnis, das Europäische Wissenszentrum für Ressourceneffizienz (EREK) zu stärken und im Rahmen des Enterprise Europe Network (EEN) spezielle Nachhaltigkeitsberater vorzusehen. Gleichzeitig heben sie als positives Beispiel für die Verankerung der europäischen Initiativen in der regionalen Infrastruktur die Unterstützung der Kommission für ein feinmaschiges Netz von über 240 digitalen Innovationszentren hervor.
Eine weitere Forderung der ECON-Mitglieder besteht in der Förderung von mehr KMU-Allianzen für künstliche Intelligenz in strategischen Wertschöpfungsketten. Die Senkung des Energieverbrauchs, die Erzeugung von Erneuerbaren Energien sowie die Anwendung von Produktionsketten der Kreislaufwirtschaft seitens der KMU seien neben dem kosteneffizienten und innovativen Abbau von Hindernissen zur Nutzung von Freihandelsabkommen (z.B. ein interaktives, auf KMU zugeschnittenes Online- Instrument für Ursprungsregeln) von Bedeutung.
Eine neue Industriestrategie für Europa
Der Stellungnahmeentwurf unterstreicht die Bedeutung der Industrie für die europäischen Regionen und Städte und begrüßt die neue Industriestrategie für Europa. Die ECON-Mitglieder unterstreichen darin, dass die neue Industriestrategie der EU den Ortsbezug stärken muss ersuchen die Kommission, die regionale Ebene in die künftige Gestaltung der neuen Industriestrategie der EU einzubeziehen. Sie schlagen eine zweistufige Industriestrategie vor: In der ersten Phase muss das Überleben der Industrie gesichert werden, während die zweite auf den Wiederaufbau und die Erneuerung hin zu einer grünen und stärker digitalisierten Wirtschaft ausgerichtet ist. Außerdem befürworten sie das Ziel, Europa in Richtung Klimaneutralität und digitale Führungsrolle umzugestalten und erachten es als wichtig, in Forschung und Entwicklung (FuE) und Innovation zu investieren und dafür zu sorgen, dass diese Investitionen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie produktivitätssteigernde industrielle Prozesse überführt werden.
Des Weiteren bringen die ECON-Mitglieder ihre Empfehlung für die Entwicklung geeigneter Ziele und Unterstützungsinstrumente im Zuge der Planung für die nächste Phase der Kohäsionspolitik zum Ausdruck und betonen die Notwendigkeit, die höhere und die berufliche Bildung stärker auf das Digitalzeitalter auszurichten.
Ferner sind sie der Ansicht, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Erhaltung der Technologieführerschaft und zur Erlangung der digitalen und technologischen Souveränität das Recht behalten sollten, aggressive Übernahmen strategisch wichtiger EU-Unternehmen durch Akteure, die von Drittstaaten geführt oder unterstützt werden, zu unterbinden. Außerdem bekräftigen sie ihre Forderung nach einer entschiedeneren Unterstützung regionaler Ökosysteme und Cluster durch die EU im Rahmen der interregionalen Innovationsinvestitionen.
Europäische Werte und ethische Regeln im digitalen Raum: Eine Strategie zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und eine europäische Datenstrategie
In ihrem Stellungnahmeentwurf zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und einer europäischen Datenstrategie betonen die ECON-Mitglieder, dass insbesondere ethische Aspekte neben sozialen, ökologischen, rechtlichen und gesellschaftspolitischen Standards im digitalen Raum in den Blick genommen werden müssen, damit die Digitalisierung, die zudem branchenübergreifend erfolgen müsse, ihren Nutzen für den Menschen entfalten kann. In dem Entwurf wird ferner die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der praktischen Umsetzung der digitalen Agenda der EU, v.a. innerhalb von „Smart Regions“, und die Wichtigkeit des Kompetenzaufbaus hervorgehoben. Die ECON-Mitglieder weisen außerdem auf die Bedeutsamkeit der individuellen und gesamteuropäischen Datensouveränität, einer europäischen technologischen Unabhängigkeit und auf die immer größere wirtschaftliche Rolle der Datenwirtschaft hin, deren gezielten EU-weiten Aufbau sie befürworten. Sie halten ein umfassendes Konzept zur Steigerung der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit der 5G-Netze für ebenso notwendig wie die Bereitstellung umfangreicher öffentlicher Mittel zur Förderung der Digitalisierung für Start-ups, KMU, “Smart Regions“ und gemeinsame digitale Spitzenkapazitäten. Daneben setzen sich die ECON-Mitglieder in ihrem Entwurf für eine rasche Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung ein und unterstützen die geplante, in der Abstimmung befindliche Einrichtung und Förderung der eingangs erwähnten europäischen digitalen Innovationszentren (European Digital Innovation Hubs) sowie die Schaffung „persönlicher Datenräume“ mit mehr Kontrollmöglichkeiten für den Einzelnen.
Bericht über Binnenmarkthindernisse und Aktionsplan zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften
Die ECON-Mitglieder stellen in ihrem Entwurf einer Stellungnahme u.a. dar, dass der europäische Binnenmarkt aus ihrer Sicht eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union (EU) ist. Sie erkennen die Bemühungen der Europäischen Kommission an, Hindernisse im europäischen Binnenmarkt auszumachen und weisen darauf hin, dass in der Mitteilung vom 10. März 2020 zentrale Probleme für Unternehmer dargelegt werden, die der sofortigen Lösung bedürfen.
Betonend, dass die einzelnen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und einheitlich vorgehen müssen, insbesondere bei internationalen Angelegenheiten, die das sichere und stabile Funktionieren aller EU-Länder beeinflussen (z. B. die Sicherstellung der Unabhängigkeit Europas von Rohstoffen aus einem bestimmten Drittland), sind sie der Auffassung, dass das zwischen den Mitgliedstaaten bislang bestehende Ungleichgewicht bei den Grundsätzen für das Funktionieren der EU auf lange Sicht nicht weiterbestehen kann.
Die ECON-Mitglieder heben die Wichtigkeit der Einbindung privater und öffentlicher Einrichtungen zur Vertretung der Interessen von Unternehmen und Verbrauchern hervor, insbesondere auf supranationaler Ebene, da diese auftretenden Probleme, die aus unterschiedlichen Vorschriften oder Abweichungen von den auf EU-Ebene erlassenen Vorschriften resultieren, viel schneller erkennen.
Die Digitalisierung der europäischen Unternehmen sowie der technischen Lösungen für den Binnenmarkt stellen aus Sicht der ECON-Mitglieder eine Priorität der EU dar, während sie neue Lösungen/Verbesserungen in den Bereichen Cybersicherheit, Schutz personenbezogener Daten, cloudbasierte Datenerhebung und -verarbeitung als erforderlich erachten.
Die ECON-Mitglieder appellieren bei der Umsetzung neuer Lösungen daran, Mut zu zeigen, insbesondere im Zusammenhang mit der Klimaneutralität der europäischen Wirtschaft sowie bei der direkten Stärkung des Binnenmarktes.
Tilo Gundlack, MdL bei der 3. NAT-Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen
Am 18. Juni 2020 nahm Tilo Gundlack, MdL an der online stattfindenden 3. Sitzung der Fachkommission für natürliche Ressourcen (NAT) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil.
Die AdR-Mitglieder diskutierten über drei Stellungnahmeentwürfe zu den Themen grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung, Europäischer Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen sowie über die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen der Mittelmeerinseln, die in den kommenden Tagen online zur Abstimmung gestellt werden. Außerdem wurden im Rahmen eines Meinungsaustausches die EU-Strategie zur Wiederbelebung des ländlichen Raums und die lokale und regionale Dimension der Lebensmittelproduktion erörtert.
Für eine bessere Umsetzung der Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und eine Stärkung der Patientenrechte
In ihrem Stellungnahmeentwurf zur grenzüberschreitenden Patientenmobilität treten die NAT-Mitglieder für eine weitere Prüfung der Verbesserung des Informationszugangs bezüglich Behandlungsmöglichkeiten im Ausland sowie des Austauschs von Informationen zwischen dem medizinischen Personal auf beiden Seiten der Grenze, für mehr Kontinuität der Versorgung sowie für eine weitere Klärung logistischer und administrativer Herausforderungen ein, wobei sie die Mittelkürzung für das Gesundheitsprogramm für nicht zielführend halten. Sie fordern demgegenüber ein solides eigenständiges Gesundheitsprogramm im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027) mit erhöhter Mittelausstattung. Ferner setzen sie sich dafür ein, dass die Organisation, Verwaltung, Finanzierung und Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Zuständigkeitsbereich der EU-Mitgliedstaaten verbleibt.
Außerdem sprechen sich die NAT-Mitglieder für einen europäischen Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen [siehe untenstehenden gesonderten Stellungnahmeentwurf] aus, der eng mit den bestehenden EU-Strukturen für das Krisenmanagement (d.h. dem EU-Solidaritätsfonds und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten) verknüpft oder in diese integriert ist, um die Union besser auf künftige Pandemien vorzubereiten. Ziel soll es auch sein, lokale Entscheidungsträger dabei zu unterstützen, Gesundheitsdienstleistungen und Medizingüter für Krankenhäuser und Schulen bereitzustellen, medizinisches Personal einzustellen, Medizinprodukte zu kaufen und die Intensivpflege zu unterstützen.
Die NAT-Mitglieder sprechen sich neben Gesundheitskorridoren für Patienten und im Gesundheitsbereich Tätige, denen der Grenzübertritt dort auch im Falle von Ausgangsbeschränkungen erlaubt sein soll, dafür aus, dass auf dem Wege eines Amtshilfeersuchens im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Solidarität mit überlasteten Gesundheitssystemen offiziell festgeschrieben wird. Grenzüberschreitende digitale Lösungen, beispielsweise zur Bildgebung und Fernanalyse von Proben, können aus Sicht der NAT-Mitglieder in einer Gesundheitskrise ebenfalls der Zusammenarbeit dienen. Die Internetseiten regionaler Gesundheitssysteme und Krankenhäuser könnten für einen leichteren Informationszugang zudem Verknüpfungen zu den regionalen Zweigstellen nationaler Kontaktstellen bieten. Seitens der Gesundheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sei jedoch darauf zu achten, dass bei der Versorgung des relativ geringen Anteils an Patienten, die sich grenzüberschreitend behandeln lassen möchten, den Gesundheitssystemen im behandelnden EU-Mitgliedstaaten keine unverhältnismäßig hohen Kosten entstehen. Unter anderem in diesem Zusammenhang betonen die NAT-Mitglieder die wichtige Rolle der Vorabgenehmigungen grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen; sie verweisen zusätzlich auf das freiwillige System der Vorabbenachrichtigungen sowie auf die Möglichkeit des Finanzausgleichs, von dem v.a. finanziell schwächeren Patienten profitieren könnten, da sie die Behandlungskosten nicht verauslagen müssen.
Europäischer Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen
Der Stellungnahmeentwurf zur Entwicklung eines Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen unterstreicht die Bedeutsamkeit des Fortbestands des EU-Binnenmarktes in Krisensituationen sowie, anknüpfend an obigen Stellungnahmeentwurf, von Amtshilfe in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (z.B. Patiententransporte in Krankenhäuser der Nachbarländer mit freien Kapazitäten, Abordnung von medizinischem Personal) und schlägt in Reaktion auf die während der COVID-19 zutage getretenen Handlungsbedarfe Maßnahmen zur besseren Koordinierung und Kooperation der EU-Staaten im Fall einer Gesundheitskrise vor.
So hebt der Stellungnahmeentwurf das Thema Datenschutz und –sicherheit bei digitalen Lösungen zur Rückverfolgung von Infektionsketten hervor und fordert eine Verbesserung der Art und Weise, ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen.
Die NAT-Mitglieder begrüßen ferner in ihrem Stellungnahmeentwurf die getroffene Vereinbarung, alle verfügbaren Mittel aus dem diesjährigen EU-Haushalt einzusetzen, um die europäischen Gesundheitssysteme bei der Bewältigung der COVID-19-Krise zu unterstützen. Sie bringen ihr Einverständnis mit den bereits ergriffenen Maßnahmen der EU-Kommission zur Entlastung der nationalen, regionalen und lokalen Behörden zum Ausdruck, stellen aber auch fest, dass die Notfall- und Katastrophenschutzkapazitäten der EU gestärkt werden müssen. Sie schlagen daher vor, unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips und der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für Gesundheit und Pflege, einen europäischen Notfallmechanismus für Gesundheitskrisen einzurichten. Dieser Notfallmechanismus soll der Koordinierung der Maßnahmen bzw. Hilfen der EU für Katastrophenschutzstrukturen dienen und eine wirksame Zusammenarbeit und Koordinierung mit den zuständigen internationalen Organisationen wie der WHO gewährleisten. Außerdem hat er die Koordinierung der europaweiten Verteilung grundlegender medizinischer Güter sowie die verbesserte Versorgung mit medizinischem Material durch gemeinsame Beschaffungsinitiativen und die Überwachung der Lieferketten wichtiger Produkte zum Ziel, neben der Unterstützung der Mitgliedstaaten, gemeinsam mit dem zu stärkenden Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), bei der Überprüfung und der Aktualisierung ihrer Pandemiepläne. Hierbei sollten auch die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einbezogen werden und die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten daraufhin geprüft werden, inwieweit sie auf verschiedene Gesundheitsgefahren reagieren können. Des weiteren setzen sich die NAT-Mitglieder dafür ein, die Funktion der Soforthilfe (Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/369) in den Notfallmechanismus einzubeziehen. Sie treten außerdem dafür ein, das Katastrophenschutzverfahren der EU, insbesondere das dazugehörige rescEU und das europäische medizinische Korps, zu stärken.
Die gemeinsame Vereinbarung über die Beschaffung und Lagerhaltung von medizinischem Material begrüßend, treten die NAT-Mitglieder in dem Stellungnahmeentwurf für eine Nichtbeteiligungsklausel (opt-out) anstelle der bisherigen freiwilligen Mitwirkung ein.
Für eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen der Mittelmeerinseln
Vor dem Hintergrund der Anfälligkeit der Mittelmeerinseln für Klima- und Umweltauswirkungen, ihrer knappen Ressourcen, besonderen Artenvielfalt und hochspezialisierten Wirtschaftsstruktur fordern die NAT-Mitglieder unter anderem die Entwicklung spezifischer EU-Umweltschutzmaßnahmen für diese Gebiete, ihre Berücksichtigung in der europäischen Nachbarschaftspolitik und eine Strategie, welche die genannten Schwächen einbezieht. Daneben ersuchen sie die EU-Mitgliedstaaten und die Mittelmeerunion, auf eine gemeinsame Ministererklärung zu den Mittelmeerinseln hinzuarbeiten und betonen die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsystems der Mittelmeerinseln zu erhöhen.
Expertenanhörung Parlamentsforum Südliche Ostsee in Elbląg am 2. März 2020
Am 2. März 2020 hat in Elbląg, Polen eine Expertenanhörung stattgefunden. Die internationale Expertenanhörung dient der Vorbereitung der Jahreskonferenz des 18. Parlamentsforums Südliche Ostsee in Danzig, Polen sowie der Erarbeitung einer gemeinsamen Resolution aller Partnerparlamente. Der Landtag arbeitet gemeinsam mit dem Landtag Schleswig-Holstein, der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, den Sejmiks der Woiwodschaften Westpommern, Pommern und Ermland-Masuren sowie der Kaliningrader Gebietsduma im Parlamentsforum Südliche Ostsee zusammen. Die Delegation des Landes Mecklenburg-Vorpommern war durch die Vizepräsidentin Beate Schlupp sowie die Abgeordneten Dirk Friedriszik und Dietmar Eifler vertreten. Thema der diesjährigen Konferenz ist „Der European Green Deal – Wasser und Klimawandel“. Die Experten der Partnerparlamente haben über die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen referiert.
Während der Eröffnung des Expertentreffens durch die Vorsitzenden der Regionalparlamente der Woiwodschaft Ermland-Masuren und Pommern sowie des Stadtpräsidenten von Elbląg hat der Vizepräsident des Sejmik Pommern Grzegorz Grzelak betont, dass es einer Änderung der Gewohnheiten sowie der Nutzung von Innovationen bedürfe. Im Anschluss daran hat Dr. Andreas Lehmann von GEOMAR (Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung in Kiel) zum Thema „Klimawandel im Ostseeraum – eine Bestandsaufnahme der letzten 40 Jahre“ berichtet. Er hat darauf hingewiesen, dass in den vergangenen 40 Jahren die Lufttemperatur über der Ostsee um ca. 2°C angestiegen sei. Dies wiederum habe Auswirkungen auch auf die Wassertemperatur. Die erhöhte Wassertemperatur würde die Löslichkeit des Sauerstoffs beeinflussen und zusammen mit der Eutrophierung zu stärkerer Sauerstoffzehrung und einer Ausdehnung von Sauerstoffmangelgebieten führen. Außerdem habe der Salzgehalt in der Ostsee an der Oberfläche leicht abgenommen, während er in größeren Tiefen zugenommen habe. Dies habe eine stärkere Schichtung zur Folge und erschwere den Austausch zwischen den Schichten. Im Bereich der Ostsee komme es zu einer Hebung und Senkung von Landmassen, dadurch falle beispielsweise im Bereich der nördlichen Ostsee der Meeresspiegel während er in der Region Deutschland und Dänemark ansteige. Hinzukomme, dass in den vergangenen Jahren die Eisbedeckung in den Wintermonaten abgenommen habe.
Der Experte Mecklenburg-Vorpommerns Prof. Dr. Bernd Lennartz von der Universität Rostock hat über die Nitratbelastung der Wasserressourcen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten gesprochen. Er hat sich besorgt darüber geäußert, dass die Nitratbelastung die Wasserqualität aufgrund von intensiver Düngung in der Landwirtschaft verringere. Trotz strengerer Regelungen zur Düngung sei die Qualität des Grundwassers oftmals unzureichend und habe sich über die letzten Jahrzehnte eigentlich nicht verbessert. Infolge der Nitratbelastung müssten Trinkwasserbrunnen in 20 bis 30 m Tiefe abgestellt werden. So sei die flächendeckende künstliche Entwässerung über Drainagen verantwortlich für große Stickstoffeinträge. Durch den Regenabfluss würde auch die Nitratkonzentration ansteigen, da durch das Wasser Nitrat ausgewaschen werde. Es gebe mehrere Möglichkeiten die Konzentration zu reduzieren beispielsweise durch Reduzierung der Düngung, da es große Vorkommen an Stickstoff im Boden gebe, oder durch die Reduktion der Wasserflüsse, d. h. Wasser müsse länger im Boden gehalten werden, um Stickstoff binden zu können. Der Einsatz von Wehren sei eine gute Möglichkeit die Wasserflüsse in der Landwirtschaft zu regulieren. Er hat erläutert, dass reaktive Barrieren und Filtersysteme entwickelt würden, wodurch Nitrat in Stickstoff umgewandelt werden könne. In Dänemark würden solche Anlagen derzeit großflächig eingerichtet.
Die Nitratbelastung betreffe neben dem Grundwasser auch Flüsse, Seen und Meere. Die durch natürliche Prozesse bedingte Algenblüte werde durch die erhöhten Nährstoffeinträge noch verstärkt. Dies könne dazu führen, dass Gewässer veralgen und im schlimmsten Fall drohe Fischsterben und ein Umkippen von Seen. Die Helsinki Kommission habe dazu klare Ziele formuliert. Prof. Lennartz hat betont, dass selbst eine schnelle Reduzierung der Düngung und damit einhergehenden Nitratbelastung erst in Jahrzehnten spürbar sei.
Prof. Dr. Stanisław Czachorowski von der Universität Olsztyn hat ausgeführt, dass sich die Klimaräume wie beispielsweise Wüsten verschieben würden und mit einem um 2 m erhöhten Wasserspiegel Ende des Jahrhunderts zu rechnen sei. Er hat betont, dass die Menschen in Anbetracht des Klimawandels ihr Verhalten zwingend ändern müssten. Die bisherige Denkweise, Wassermengen schnellstmöglich abzuführen, müsse geändert werden. Durch die steigenden Temperaturen würden sich Vegetationszeiten verlängern, demgegenüber stehe aber der zukünftig zunehmende Wassermangel. Es seien verstärkt Wasserspeicher einzusetzen sowie der Wasserkreislauf auszudehnen. So müsse die großflächige Bodenversiegelung z. B. durch Rasenparkplätze, Anpflanzung von Bäumen oder Blumenwiesen reduziert, sowie kreative Ideen genutzt werden, um z. B. Regenrückhaltebecken in die städtische Entwicklung zu integrieren. Durch solche Lösungen könne bei starken Niederschlägen das Niederschlagswasser im Boden versickern und über Blumenwiesen könne Kohlendioxid gebunden werden. Es solle auch die Ansiedlung fremder Arten, die an entsprechende klimatische Bedingungen angepasst seien, in Erwägung gezogen werden.
Ryszard Gajewski (Vorstandsvorsitzender von Wody Gdańskie Sp. z.o.o.) hat ausgeführt, dass in und um Danzig Messstationen zur Messung des Niederschlags eingerichtet worden seien. Diese würden sehr unterschiedliche Niederschlagsmengen trotz geografischer Nähe zueinander aufweisen. In den letzten Jahren hätten die Niederschläge mit über 100 mm Niederschlag zugenommen. Allein im Jahr 2018 sei drei Mal ein solcher Regen verzeichnet worden. Das Niederschlagswasser müsse verstärkt auf Grünflächen gehalten oder Wasserspeicher für Trockenzeiten eingesetzt werden. Die Stadt Danzig plane Anreize für die Schaffung von Regengärten. Man versuche schon bei Kindern in Kindertagesstätten den Grundstein für ein ökologisches Bewusstsein zu legen. Er hat dazu aufgefordert, innovative und kreative Lösungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Ressource Wasser zu entwickeln und zu nutzen. Herr Gajewski hat dabei Bezug auf ein Zitat von Albert Einstein genommen: „Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“
Grażyna Skrzypek (Department für Umweltschutz am Marschallamt der Woiwodschaft Westpommern) hat den Teilnehmern/-innen einen Überblick über die verschiedenen Landesdokumente und strategischen Werkzeuge in Bezug auf Wasser und den Klimawandel gegeben. Sie hat beispielhaft darauf hingewiesen, dass für die Herstellung von 1 kg Rindfleisch 15.400 l oder ein paar Lederschuhen 8.000 l Wasser erforderlich seien. Es seien viele verschiedene Maßnahmen für Hochwasserschutz aber auch für Trockenzeiten geplant. So habe man die Einrichtung von Retentionsbecken zum Schutz gegen die Gefahren, die von der Ostsee ausgingen sowie Maßnahmen in den Städten und der Grüninfrastruktur zur Wassernutzung im urbanen Raum geplant. Es gebe unter anderem ein Landesprogramm zur Renaturierung von Oberflächengewässern. Daneben seien die Beurteilungen bezüglich des Hochwasserrisikos überarbeitet worden. Das Maßnahmenpaket sei ein komplexes System, das alle sechs Jahre aktualisiert werde.
Die Ergebnisse werden in die Resolution einfließen, die im Rahmen der Jahreskonferenz im Mai beschlossen werden soll.
Tilo Gundlack, MdL bei der zweiten ECON-Sitzung des AdR in Brüssel
Am 2. März 2020 wird Tilo Gundlack, MdL an der zweiten Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel teilnehmen.
Während der Sitzung der Fachkommission ECON werden die Umsetzung von Freihandelsabkommen, das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit sowie das EU-Dienstleistungspaket im Fokus stehen.
Die Umsetzung von Freihandelsabkommen aus regionaler und lokaler Sicht
Im Anschluss an Ausführungen von Phil Hogan, dem für Handel zuständigen EU-Kommissar, werden die AdR-Mitglieder über ihren ersten Entwurf einer Initiativstellungnahme zur Umsetzung von EU-Freihandelsabkommen abstimmen.
Der Stellungnahmeentwurf, der sich auf den dritten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen (FHA) mit 62 Partnerländern im Jahr 2018 bezieht, betont die Bedeutsamkeit der durch den Bericht gewonnenen Transparenz und die Notwendigkeit einer Anpassung der Abkommen an die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie der Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Von diskriminierenden Wettbewerbsregeln betroffene Regionen sollen zudem unterstützt werden, indem die EU-Förderprogramme im Einklang mit den EU-Wettbewerbsregeln einer neuen Bewertung unterzogen werden. Gleichzeitig weisen die AdR-Mitglieder darauf hin, dass weitere Abkommen zur Handelsliberalisierung (s. hier ein Link zu den bestehenden Handelsabkommen der EU) zu schwindenden EU-Eigenmitteln aus Zöllen führen und dass offene Fragen beim Marktzugang in Partnerländern bestehen.
Die ECON-Mitglieder begrüßen zudem in ihrem Entwurf einer Stellungnahme die fortgeschrittenen Arbeiten der EU-Kommission an einem Online-Portal (Access2Markets-Portal), das zwei Datenbanken, eine Marktzugangsdatenbank und den Handels-Helpdesk zusammenführe.
Das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit
Die AdR-Mitglieder fordern mit Blick auf eine von ihnen unterstützte Einrichtung einer künftigen Investitionsstabilisierungsfunktion eine klare Definition der Investitionen und Strukturreformen, die für eine Unterstützung durch das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit in Frage kommen. Zudem begrüßen sie den Kofinanzierungssatz von 25%, der unter schwerwiegenden wirtschaftlichen Umständen um die Hälfte gesenkt werden könnte. Des Weiteren sprechen sich die AdR-Mitglieder im Sinne des Umverteilungspotentials des Instruments für eine Streichung der Klausel aus, die besagt, dass kein Land weniger als 70% des Anteils erhält, der ihm zusteht.
Das Dienstleistungspaket: aktualisierter Standpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas
In ihrem Stellungnahmeentwurf zum EU-Dienstleistungspaket betonen die AdR-Mitglieder die Wichtigkeit territorialer Folgenabschätzungen im Bereich der Binnenmarktpolitik und treten außerdem für eine Zuständigkeit von Agenturen auf der Ebene der Mitgliedstaaten für die Überwachung und Kontrolle des EU-Rechts ein. Vor dem Hintergrund, dass die Richtlinie der EU-Kommission über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen angenommen wurde, während die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte im Gesetzgebungsprozess blockiert wurde, heben sie hervor, dass Hindernisse für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu einem großen Teil auf unterschiedliche, nationale Vorschriften und Verfahren zurückgehen. Sie unterstreichen ferner, dass bei neuen Notifizierungsverfahren der Verwaltungsaufwand der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verringert werden und die EU-Kommission qualitative und/oder quantitative Kriterien vorlegen sollte, um zu bewerten, welche Regelungen der lokalen oder regionalen Ebene von der Notifizierung im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen werden könnten.
Tilo Gundlack, MdL beim 138. Plenum des Europäischen Ausschusses der Regionen: Auftakt zur neuen Mandatsperiode des AdR 2020-2025
Vom 11.-13. Februar 2020 nahm Tilo Gundlack, MdL an den konstituierenden Sitzungen des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) und dessen Fachkommissionen in Brüssel teil. Sie markierten den Beginn der siebten Mandatsperiode des beratenden Gremiums.
Neben der Wahl des neuen AdR-Präsidenten, Apostolos Tzitzikostas, und des Ersten Vizepräsidenten, Vasco Ilídio Alves Cordeiro,fand eine Präsentation der Prioritäten des kroatischen EU-Ratsvorsitzes durch Ivan Malenica, Minister für öffentliche Verwaltung, sowie eine Ansprache über die geplante Konferenz zur Zukunft Europas der für Demokratie und Demographie zuständigen Vizepräsidentin der EU-Kommission, Dubravka Šuica, statt. Zudem legten die AdR-Mitglieder die künftigen Arbeiten und Aufgabenbereiche der Fachkommissionen fest und verabschiedeten sechs Stellungnahmeentwürfe sowie drei Entschließungen.
EU-Erweiterungspaket 2019: Für eine überzeugende Erweiterungsstrategie mit klarer Perspektive
Die AdR-Mitglieder setzten sich in ihrer Debatte über den Stellungnahmeentwurf zum „Erweiterungspaket 2019“ mit der Mitteilung der EU-Kommission zur EU-Erweiterungspolitik im Jahr 2019 auseinander. Sie äußerten sich über den Grad der Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen („Kopenhagen-Kriterien“), u.a. demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Minderheitenschutz, stabile Marktwirtschaft und Befähigung zur Umsetzung des EU-Rechts, in den jeweiligen Bewerberländern. Dazu gehören die Westbalkanstaaten - Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und das Kosovo - sowie die Türkei.
Neben notwendigen Reformen der öffentlichen Verwaltung in den benannten Westbalkanländern, einschließlich einer fiskalischen Dezentralisierung, haben die AdR-Mitglieder in ihrem Stellungnahmeentwurf den historischen Erfolg des Prespa-Abkommens hervorgehoben, mit dem der Namensstreit zwischen „Der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“, dem heutigen Nordmazedonien, und Griechenland beigelegt wurde. Zudem äußernn sie sich in dem Entwurf besorgt über die Vertagung des Beginns von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien und über die Polarisierung des politischen Lebens in Serbien und Montenegro.
Die politischen Akteure in diesen beiden Staaten und im hinsichtlich der Kopenhagen- Kriterien unzureichend agierenden Bosnien und Herzegowina werden von den AdR-Mitgliedern dazu aufgefordert, die OSZE-Empfehlungen zur Verbesserung des lokalen Wahlsystems umzusetzen. Neben den seit 2008 ausbleibenden Kommunalwahlen in der Stadt Mostar wird auch die niedrige Beteiligung an den Kommunalwahlen in Albanien im Juni 2019 und deren Boykottierung durch die Opposition von den AdR-Mitgliedern thematisiert. Ferner sprechen sie sich für eine zügige Visaliberalisierung mit dem Kosovo aus und rufen die EU-Kommission dazu auf, sich in den Beitrittsverhandlungen mit Serbien mit den Vorwürfen der Einschüchterung demokratisch gewählter Amtsträger aus Oppositionsparteien auseinander zu setzen. Mit Blick auf die Türkei bedauern die AdR-Mitglieder gravierende Rückschritte hinsichtlich der Grund- und Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung.
Die AdR-Mitglieder wiederholen zudem ihre Forderung nach spezieller finanzieller Unterstützung der lokalen und regionalen Ebene in den Beitrittsländern bei der Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft. Der AdR verweist neben der Möglichkeit neuer Instrumente auf eine Reihe bestehender Programme und Verfahren wie SIGMA , TAIEX und Twinning , die auf die subnationalen Verwaltungen in der Region ausgeweitet werden könnten, um Verbesserungen der lokalen Verwaltung und Steuerung zu unterstützen sowie Schulungen und die Peer-to-Peer-Zusammenarbeit zu finanzieren.
Neben den Themen Rechtsstaatlichkeit in der Union, Abwanderung von Hochqualifizierten aus der EU, Entwicklung in Afrika und der Rolle der Städte und Regionen in der Kulturpolitik nehmen die AdR-Mitglieder in ihren Stellungnahmeentwürfen auch die Umweltpolitik unterhalb der kommunalpolitischen Ebene in den Blick.
Rechtsstaatlichkeit in der Union: Mittelkürzungen bei schwerwiegenden, systematischen Verstößen
Als grundlegenden Wert in der Union, der in der Kontrolle der Mitgliedstaaten und der EU-Ebene liegt, betonen die AdR-Mitglieder in ihrem Stellungnahmeentwurf zur Rechtsstaatlichkeit das Erfordernis eines lückenlosen Systems zu ihrem Schutz.
Die Unabhängigkeit der Justiz, der Schutz der Grundrechte, der Zivilgesellschaft, und Medienfreiheit und –vielfalt sind rechtsstaatliche Elemente, die in der jüngeren Vergangenheit vereinzelt in EU-Mitgliedstaaten missachtet wurden. Diesbezüglich sprechen sie sich für eine Stärkung der Überwachungsmechanismen der EU-Kommission sowie für eine Belebung des Prozesses des Beitritts der Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Der AdR nimmt wiederholt zur Kenntnis, dass eine Bindung der Auszahlung von EU-Mitteln an die Umsetzung rechtsstaatlicher Elemente zu einer Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit beitragen könnte. Zudem unterstützt er den Vorschlag der Kommission für einen Jahresbericht und regt an, dass ein spezieller Teil auch mögliche Verstöße nichtstaatlicher Akteure (privatwirtschaftlicher Medienunternehmen und Unternehmen der digitalen Wirtschaft) adressieren könnte. Außerdem sollen die EU-Institutionen die „Netze“ der auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Bürgerbeauftragten einbeziehen.
Neben der notwendigen Förderung des professionellen Journalismus betonen die AdR-Mitglieder in ihrem Entwurf auch den Mißstand, dass digitale Plattformen oftmals nicht für die von ihnen übernommenen journalistische Inhalte bezahlen und zur Verbreitung unwahrer Meldungen beitragen.
Mittels einer angemessenen Ressourcenausstattung und auf der Grundlage regelmäßiger Treffen auf regionaler und nationaler Ebene und anhand der Rule-of-Law-Checkliste des Europarates – der wichtigsten europäischen Kontrollinstanz für Menschenrechte – soll eine objektive und transparente Bewertung der Rechtsstaatlichkeit vorgenommen werden können. Der Prozess soll in einer jährlichen Konferenz in einer Stadt gipfeln, die sich besonders für verantwortungsvolles Regieren engagiert. In der Stellungnahme hebt der AdR auch hervor, dass die justiziellen Netze und die Anwaltsvereinigungen vor Ort konsultiert werden müssen. Überdies muss aus Sicht der AdR-Mitglieder die finanzielle Unterstützung für die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien insbesondere auf lokaler Ebene aufgestockt werden.
Verbesserung der Lebensbedingungen in Afrika: Unterstützung der Arbeit der Städte und Regionen in der Entwicklungszusammenarbeit
Eine vertiefte, direkte und konkrete Zusammenarbeit zwischen den Lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und afrikanischen Regionen nach dem Vorbild der „Nikosia-Initiative“ des AdR, in deren Rahmen letzterer seit 2015 enge politische und zunehmend auch praxisbezogene Beziehungen mit libyschen Städten unterhält und seit 2016 Partnerschaften anbahnt, fordern die AdR-Mitglieder in ihrem Stellungnahmeentwurf „Der Beitrag der Regionen und Städte zur Entwicklung Afrikas“.
Neben speziellen, langfristig angelegten Programmen mit eigenen Haushaltsmitteln auch jenseits des von ihnen unterstützten Instruments für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit (NDICI) fordern die Vertreterinnen und Vertreter der europäischen Gemeinden und Regionen die Förderung von Kontakten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern beider Kontinente sowie enge Partnerschaften zwischen Unternehmen, NROs, Experten und Arbeitnehmern bei Projekten unter regionaler Verwaltung, die sich an der Umsetzung der SDGs orientieren und die Situation von Frauen und jungen Menschen in den jeweiligen afrikanischen Ländern stärken.
Umweltpolitik auf subkommunaler Ebene
Die AdR-Mitglieder fordern in ihrem Stellungnahmeentwurf „Nachhaltigkeit in Stadtvierteln und kleineren Ansiedelungen – Umweltpolitik auf der subkommunalen Ebene“, dass das Konzept nachhaltiger Ansiedelungen zu einer Sanierung armer oder benachteiligter Gebiete, die nicht über eigene administrative Aufgaben und oftmals nicht über gewählte Vertreter oder eigene Haushaltsmittel/ Informationen über den Zugang zu EU-Mitteln verfügen, nach sozialen und ökologischen Zielen umgesetzt werden soll. Daneben setzen sie sich für eine technische Unterstützung für kleinere Ansiedelungen ein bezüglich Abfall- und Kunststoffvermeidung und nachhaltiger Abwasser- und Abfallbewirtschaftung beispielsweise zur Eindämmung der Meeres- und Küstenverschmutzung.
Die Beteiligung der subkommunalen Ebene ist aus Sicht der AdR-Mitglieder häufig eine Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung europäischer und nationaler Umweltschutzmaßnahmen. Dabei betonen sie, dass besondere ökologische Herausforderungen aus den unterschiedlichen territorialen Gegebenheiten (abgelegene oder Insellage, dünne Besiedelung) resultieren, die Berücksichtigung finden müssen. Zudem setzen sie sich für ein größeres Gewicht der subkommunalen Ebene bei der Umsetzung umweltfreundlicher Lösungen und „sozial innovativer“ Verfahren, z.B. bei der gemeinschaftlichen Nutzung oder Reparatur von Werkzeugen, ein.
Darüber hinaus fordert der AdR die Europäische Kommission auf, den Vorschlag zu prüfen, einen „Europäischen Tag der nachhaltigen Dörfer und Nachbarschaften“ ins Leben zu rufen, um sie zu einem Teil der Bemühungen Europas um Klimaneutralität zu machen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind kommunale Belange insoweit von dem Entwurf berührt, als die Gemeinden nach § 2 Abs. 2 KV M-V die ihnen obliegenden Aufgaben im eigenen Wirkungskreis unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes wahrzunehmen haben.
Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum, Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2020 und Konferenz zur Zukunft der EU
Auch drei Entschließungsentwürfe - zur „Jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020“, zum Arbeitsprogramm der EU-Kommission 2020 sowie zur Konferenz zur Zukunft Europas - standen im Fokus des 138. AdR-Plenums.
Mehr Eigenverantwortung für das Europäische Semester vor Ort:
In ihrem Entschließungsentwurf zur Strategie für nachhaltiges Wachstum 2020 der EU-Kommission sprechen sich die AdR-Mitglieder im Kontext der Einbeziehung der UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in das seit 2011 bestehende Europäische Semester mit seinen nationalen Reformprogrammen und länderspezifischen Empfehlungen für einen ganzheitlichen Ansatz aus, wobei Verteilungsproblemen unter Einbeziehung aller Regierungs- und Verwaltungsebenen und aller Dimensionen der Nachhaltigkeit (verantwortungsvolle Governance und Umwelt, Wettbewerbsfähigkeit und Inklusivität) erörtert werden sollen. Zur Verwirklichung der SDGs in der EU bis 2030 halten die AdR-Mitglieder u.a. eine geeignete statistische Grundlage für deren Überwachung auf regionaler Ebene, eine ausreichende Berücksichtigung der territorial unterschiedlichen Ausgangslagen sowie einen Zeitrahmen mit messbaren Zielen für notwendig. Neben der Überarbeitung des Stabilitäts- und Wachstumspakts müsse laut dem AdR-Stellungnahmeentwurf eine weitere Bewertung der Kosten – bislang wurde eine Billion Euro für die Investitionsoffensive für ein nachhaltiges Europa veranschlagt – einer nachhaltigen Entwicklung in Europa bis 2030 erfolgen. Daneben betonen die AdR-Mitglieder, dass der Fonds für einen gerechten Übergang den am stärksten betroffenen Menschen und Regionen maßgeschneiderte Unterstützung bieten müsse.
Konferenz zur Zukunft Europas:
Die AdR-Mitglieder fordern in ihrem Entschließungsentwurf, Teil des strategischen Gestaltungsprozesses der sogenannten Konferenz zur Zukunft Europas zu sein.
Die geplante Konferenz zur Zukunft Europas, die möglicherweise institutionelle Reformen der EU unter Einbeziehung partizipativer Elemente einleiten und in konkretes politisches Handeln (ggf. bis hin zur Vertragsänderungen) münden soll, wird mehrere Veranstaltungen und Formate umfassen und sich auf die Leitlinien von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen - Green Deal, digitale Agenda, starke Rolle der EU in der Welt, europäische Lebensweise und europäische Demokratie - beziehen.
Tilo Gundlack, MdL bei der 26. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des AdR: Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als „Übersetzer“ und „Katalysatoren“ von EU-Freihandelsabkommen
Am 13. Dezember 2019 wirkte Tilo Gundlack, MdL an der 26. Sitzung der Fachkommission für Wirtschaft (ECON) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel mit.
Im Anschluss an eine Bestandsaufnahme der vergangenen Arbeiten der ECON-Fachkommission während der zweiten Hälfte der AdR-Mandatsperiode (Mitte 2017 bis Ende 2019) fand ein Meinungsaustausch über die Umsetzung von europäischen Freihandelsabkommen (FHA) aus regionaler und lokaler Sicht statt.
Der von den ECON-Mitgliedern bis März 2020 zu erarbeitende Stellungnahmeentwurf bezieht sich auf den dritten Bericht der EU-Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen (FHA) mit 62 Partnerländern im Jahr 2018. Die ECON-Mitglieder berieten über deren Auswirkungen in den europäischen Regionen und Gemeinden, den besseren Zugang von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zu Informationen über FHA wie z.B. Zollpräferenzen, Ursprungsregeln (RoO) und regionale Helpdesks (z.B. EU-Japan und IPR Chile), den Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Sensibilisierung der EU-Unternehmen für die sich durch Freihandelsabkommen bietenden Chancen sowie über Kooperationsmöglichkeiten der Regionen und Gemeinden für eine bessere Umsetzung der FHA. Ein gemeinsamer Workshop des AdR und Eurochambers zur Umsetzung von FHAs hatte bereits im November 2019 stattgefunden.
Die EU verfügt über das größte Netzwerk an FHA in der Welt, und dieses nahm 2018 an Bedeutung für den EU-Außenhandel zu: Der EU-Warenhandel mit FHA-Partnern stieg um 2,3 Prozentpunkte an, und die EU erreichte im Rahmen dieser Abkommen einen Handelsüberschuss von 84,6 Mrd. Euro. CETA, das umfassende EU-kanadische Wirtschafts- und Handelsabkommen, hat laut Geraldine Emberger, einer Vertreterin der GD Handel, die auch über die baldige Einrichtung eines neuen Access2Markets-Portals informierte, neue Marktzugänge geschaffen. Die FHA der Europäischen Union haben zudem zu einer Verringerung von Handelsbeschränkungen seitens Südkorea, Chile, Mexiko, Ecuador und Ägypten geführt (s. auch das Arbeitsdokument der EU-Kommission und den Link zu den Handelsabkommen der EU). Von den EU-Ausfuhren in Länder außerhalb der EU hängen rund 36 Mio. Arbeitsplätze in der EU ab.
Die ECON-Mitglieder diskutierten im Kontext der anhaltenden Schwächung des regelbasierten internationalen Welthandelssystems durch unfaire Handelspraktiken, Protektionismus, Wettbewerbsverzerrungen und die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten auch die Ausgestaltung der EU-Industriepolitik. Zudem wurde die Wirksamkeit der speziellen Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung der neueren EU-Handelsvereinbarungen thematisiert, welche neben der Einbindung der Zivilgesellschaft den Schutz von Arbeitnehmer- und Verbraucherschutzrechten sowie der Umwelt und des Klimas fördern sollen, auch mittels eines von der neuen EU-Kommission ernannten Durchsetzungsbeauftragten.
Tilo Gundlack und Jochen Schulte, MdL beim 137. Plenum des AdR: 25 Jahre Erörterung der Unionspolitik aus Sicht der Regionen und Kommunen
Vom 4. bis 5. Dezember 2019 nahmen Tilo Gundlack und Jochen Schulte MdL an der 137. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel teil, der anlässlich seines 25-jährigen Jubiläums seine Rolle im politischen Entscheidungsprozess der EU und seine institutionelle Entwicklung seit dem Jahr 1994 reflektierte.
Im Vorfeld der Abstimmung über vier Stellungnahmeentwürfe debattierten die AdR-Mitglieder über die Lage der Europäischen Union und ihre Erwartungen im Blick auf die neue EU-Mandatsperiode. An der Debatte beteiligte sich unter anderem der scheidende AdR-Präsident Karl-Heinz Lambertz sowie der Präsident des Europäischen Parlaments, David Maria Sassoli.
Epochale Veränderungen vorbereiten
Angesichts der Herausforderungen, denen sich die Europäische Union gegenübersieht, und im Sinne der Einleitung der ökologischen und digitalen Wende sprach sich der Präsident des Europäischen Parlaments, David Maria Sassoli, für eine Verbesserung der demokratischen Legitimation der EU aus sowie für konkrete Antworten auf die Forderungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger. Der Parlamentspräsident betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Ausrichtung einer Konferenz zur Zukunft Europas. Ferner unterstrich er die fundamentale Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Gemeinschaftsinstitutionen und der nationalen Ebene sowie zwischen den europäischen Regionen des Nordens und des Südens. Präsident Sassoli forderte zudem eine bessere Nutzung des legislativen Initiativrechts, der Haushaltsmittel und eine starke, solidarische Allianz zwischen dem Europäischen Parlament und dem AdR. Er hob außerdem die Bedeutsamkeit des Schutzes des europäischen Sozialmodells und der Würde des Menschen hervor. Daneben sei ein Bürokratieabbau und Transparenz erforderlich. Dem Fonds zur Unterstützung Bedürftiger zur Absicherung einer warmen Mahlzeit pro Tag drohe die Halbierung der Mittel. Außerdem werde der Zugang durch die Verschiebung in den ESF erschwert. Darüber hinaus bezeichnete Sassoli die ausreichende Ausstattung des Fonds für einen gerechten Übergang und die Generierung von EU-Eigenmitteln als unabdingbar und wandte sich gegen eine Beschneidung der Kohäsionsmittel, während er anmerkte, dass die Regionen und Städte nicht immer in vollem Umfang die in der Programmplanung angeboten Mittel abriefen.
Die Themen der anschließend verabschiedeten Stellungnahmeentwürfe lauteten „Die Herausforderungen für die Metropolregionen und ihre Position in der künftigen Kohäsionspolitik nach 2020“, „Die Makroregionale Strategie für die Karpaten“, „Der potenzielle Beitrag des Eisenbahnsektors zum EU Green Deal und zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU“ und „Der Konvent der Bürgermeister nach 2020“. Mit ihrem