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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Petitionsausschusses!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf der Internetseite des Petitionsausschusses. Mit einer Petition können Sie Entscheidungen der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern überprüfen lassen oder auf Missstände hinweisen. Sie können aber auch Vorschläge zur Gesetzgebung unterbreiten oder politische Initiativen im Land anregen.

Als Vorsitzender des Petitionsausschusses möchte ich Sie ermuntern, diesen direkten Weg zu Ihrem Parlament zu nutzen. Die Anforderungen an eine Petition sind einfach: Sie muss schriftlich eingereicht werden, den Absender benennen und unterzeichnet sein. Sie können die Petition mit diesem Online-Formular auch elektronisch einreichen. Die Einzelinitiative ist uns dabei genauso willkommen wie die gemeinsame Petition vieler hundert Menschen. Stellen wir bei der Prüfung Ihrer Petition eine behördliche Fehlentscheidung, eine Gesetzeslücke oder sonstigen Handlungsbedarf fest, können wir die Landesregierung zum Handeln auffordern.

Nutzen Sie Ihr in der Verfassung garantiertes Grundrecht und bringen Sie sich ein, denn die parlamentarische Demokratie braucht Sie, braucht Ihre Anregungen und Ihre Kritik.

Ihr

Thomas Krüger
-Vorsitzender des Petitionsausschusses-


Wissenswertes über Petitionen
Rechtliche Grundlagen der Petitionsbearbeitung

Aktuelle Informationen

Petitionsausschuss berät über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband und über die Ablehnung einer Bauvoranfrage

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung zwölf Petitionen beraten, darunter eine mit Regierungsvertretern. Mit dieser Petition verfolgt der Petent das Ziel, eine Sonderregelung über die Höhe der Umlage an den Wasser- und Bodenverband für unbewirtschaftete Flächen zu schaffen. In seinem Fall könne er seinen Wald, der in einem Naturschutzgebiet liegt, nicht bewirtschaften, müsse aber die volle Umlage an die Gemeinde zahlen. Der Ausschuss befragte hierzu Vertreter des Innenministeriums und des Landwirtschaftsministeriums; gemeinsam wurden Lösungsmöglichkeiten erörtert. Die Landesregierung verwies hierbei auf die Gemeinde, die durch eine Satzungsänderung dem Anliegen des Petenten nachkommen könnte. Zusätzlich stünde es dem Petenten frei, Wiederspruch gegen den Bescheid der Gemeinde für die Umlage an den Wasser- und Bodenverband einzulegen und den Klageweg zu beschreiten. Am Ende der Beratung beschloss der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung beriet der Petitionsausschuss auch über das Begehren eines Tischlermeisters, der eine Umnutzung einer ehemaligen Sporthalle in eine Tischlerei anstrebt. Das Bauamt hatte seine diesbezügliche Bauvoranfrage abgelehnt. Der Petitionsausschuss verständigte sich darauf, hierzu einen Ortstermin durchzuführen.

Petitionsausschuss berät über die Einstellung von Grabungstätigkeiten des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege und verabschiedet den Bürgerbeauftragten Matthias Crone

Zu Beginn seiner 41. Sitzung am 28.02.2024 hat sich der Petitionsausschuss mit einer Petition zur Einstellung von Grabungstätigkeiten der Landesarchäologie Mecklenburg-Vorpommern befasst. Infolge eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Schwerin war die frühere landeseigene Grabungstätigkeit des Landesamts für Archäologie und Denkmalpflege bei vermuteten Bodendenkmalen eingestellt worden, sodass der Bedarf und auch die Finanzierung von Mitarbeitern für diese Grabungszwecke nicht mehr gegeben waren. Das kritisierte die Petentin, eine ehemalige landesarchäologische Projektmitarbeiterin. Während der Beratung nahmen hierzu Vertreter des Wissenschaftsministeriums Stellung und beantworteten die Fragen der Ausschussmitglieder. Das Ministerium stellte dar, dass im Zuge der geplanten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes beabsichtigt sei, eine entsprechende Rechtsgrundlage auch für jene Fälle zu schaffen, in denen das Vorhandensein eines Bodendenkmals mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermutet wird. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss daher, die Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen zu überweisen, um auf das Anliegen der Petentin besonders hinzuweisen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung verabschiedete der Ausschuss den Bürgerbeauftragten Matthias Crone. Der Vorsitzende Thomas Krüger dankte Herrn Crone für die jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss.   

Petitionsausschuss stellt Handlungsbedarf bei Vor-Ort-Termin fest

In seiner Sitzung am 17.01.2024 führte der Petitionsausschuss eine öffentliche Ortsbesichtigung auf der Insel Usedom durch. Anlass war die Kritik eines Petenten, der als Küstenfischer auf der Insel tätig ist und sich darüber beschwerte, dass der Gothensee in den letzten Jahrzehnten seitens der zuständigen Behörden vernachlässigt worden sei. So würden Eingriffe in den unter Naturschutz stehenden See nicht ausreichend verfolgt und geahndet. Zum anderen werde durch die Vorgehensweise der Wasserbehörde das Ökosystem des Sees geschädigt, was sich bereits darin äußere, dass das Pflanzenwachstum beeinträchtigt und der See nicht mehr befischbar sei.

An der Sitzung nahmen neben dem Petenten auch Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern sowie des Landkreises Vorpommern-Greifswald teil. Zunächst tauschten sich die Beteiligten über die derzeitige Situation aus. Hierbei wurde deutlich, dass die von den zuständigen Behörden veranlassten Unterhaltungsmaßnahmen nicht ausreichen, die Probleme aber auch nicht kurzfristig gelöst werden können. Denn der Gothensee ist Bestandteil eines komplexen, künstlich angelegten Wassereinzugsgebiets, das unterschiedlichen Interessenlagen gerecht werden muss. Dazu zählen u. a. die landwirtschaftliche Nutzung eines angrenzenden Niedermoorgebietes, die Gewährleistung eines Mindestwasserstandes sowie von Hochwasserschutzmaßnahmen. Um diesen Anforderungen entsprechen zu können, wurden seinerzeit Entwässerungsgräben angelegt und Schöpfwerke in Betrieb genommen. Wenn hier Veränderungen vorgenommen werden sollen, bedürfe es nach Ansicht des Landwirtschaftsministeriums eines Entwicklungskonzeptes. Die vom Petenten aufgestellten Forderungen könnten dabei aber nicht vollständig berücksichtigt werden, da diesen sowohl technische als auch ökologische Vorgaben entgegenstehen würden.

Im Anschluss daran besichtigten die Sitzungsteilnehmer den Sackkanal, ein Schöpfwerk und den Gothensee, die Teil des komplexen Systems sind. Im Ergebnis haben sich die Beteiligten darauf verständigt, dass das Landwirtschaftsministerium prüft, welche Maßnahmen eingeleitet werden können, um den Zustand des Gothensees mit den dazugehörigen Entwässerungssystemen zu verbessern. Sobald hierzu eine Antwort vorliegt, wird sich der Petitionsausschuss erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.

Petitionsausschuss berät über die geplante Ortsumgehung Schwerin-Nord und über eine Ausbildungsvergütung für die Ausbildung zum Staatlich anerkannten Erzieher

Der Petitionsausschuss beriet am Mittwoch in seiner 39. Sitzung gleich zwei Petitionen mit Behördenvertretern.

Zunächst befasste sich der Ausschuss ausführlich mit der Forderung der Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse“, die sich gegen die geplante rund vier Kilometer lange Umgehungsstraße im Norden der Landeshauptstadt Schwerin wendet. Neben den Petenten waren auch Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerins und der Stadt Schwerin anwesend. Die Petenten bekräftigten ihre Kritik an den Planungen zur Weiterführung der bestehenden Ortsumgehung, dem sog. Lückenschluss im Norden. Nach Meinung der Petenten ist die Ortsumgehung nicht erforderlich, da so keine spürbare Entlastung der Verkehrslage für die Stadt Schwerin eintreten würde, die seinerzeit Grund für die geplante Maßnahme gewesen sei. Außerdem sei damit ein Überbau wertvoller landwirtschaftlicher Flächen und Naturschutzgebiete, u. a. von Moorflächen, verbunden. Zudem sei die damalige Planung überholt und entspreche auch nicht mehr der zwischenzeitlich angestrebten Verkehrswende. Die Petenten erklärten darüber hinaus, dass sich mit der Nordumfahrung die Verkehrslage auf der B 104 in der Ortschaft Rampe, die heute schon angespannt sei, zuspitzen werde. Das Wirtschaftsministerium führte aus, dass es an der Planung festhalte, da es den Lückenschluss weiterhin für erforderlich halte, um den überregionalen Verkehr aus der Stadt Schwerin fernzuhalten. Es verwies darauf, dass in die damaligen Planungen auch Verkehrsprognosen einbezogen worden seien, sodass die Planungen keineswegs überholt seien. Zudem werde im Rahmen der derzeitigen Entwurfsplanung eine Überprüfung und Ergänzung des Verkehrsmodells durchgeführt. Die Stadt Schwerin stellte dar, dass sie das Projekt ebenfalls befürworte. Der Ausschuss betonte, dass er bei der Umsetzung des Vorhabens Maßnahmen zur Entlastung in der Ortsdurchfahrt Rampe für erforderlich erachte. Er beschloss daher, die Petition sowohl an die Landesregierung als auch die Fraktionen zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.   

Gegenstand der zweiten Petition, die mit Regierungsvertretern beraten wurde, ist die Forderung nach der Einführung einer Ausbildungsvergütung für Staatlich anerkannte Erzieher. Die Vertreterin des Bildungsministeriums beantwortete hierzu die Fragen der Abgeordneten. Sie stellte heraus, dass es verschiedene Wege zur Ausbildung von Erziehern gebe, die zum Teil bereits vergütet würden. Vorteil der vollzeitschulischen Ausbildung, die nicht vergütet, aber bspw. über BAföG finanziell unterstützt werde, sei die damit verbundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Ergebnis der Beratung sah der Petitionsausschuss daher keinen Handlungsbedarf im Sinne der Petenten und beschloss, das Petitionsverfahren abzuschließen.  

Petitionsausschuss berät in seiner 38. Sitzung

13 Petitionen standen heute zur Beratung auf der Tagesordnung der 38. Sitzung. Unter anderem erörterte der Petitionsausschuss das weitere Vorgehen zur Petition Ortsumfahrung Schwerin-Nord. Die Petenten fordern eine Überprüfung des Bundesverkehrswegeplanes hinsichtlich der Klimaschutzziele und setzen sich konkret für die Einstellung der Planungen rund um die Ortsumfahrung Schwerin-Nord ein. Die Ausschussmitglieder verständigten sich darauf, hierzu eine Beratung mit Regierungsvertretern und den Petenten durchzuführen.

In einer weiteren Petition ging es um einen See auf der Insel Usedom. Der Petent, der dort als Fischer arbeitet, fordert die Überprüfung naturrechtlicher Vorgaben rund um diesen See. Der Petitionsausschuss beschloss nun, hierzu einen Ortstermin durchzuführen. Über diesen öffentlichen Ortstermin wird der Petitionsausschuss gesondert informieren.

Petitionsausschuss kommt zu seiner 37. Sitzung zusammen

Der Petitionsausschuss hat heute in seiner 37. Sitzung zehn Petitionen beraten und sich über das weitere Vorgehen verständigt. Hierunter fielen vier Petitionen, zu denen Ausschussmitglieder vorab Ortstermine durchgeführt haben. Die nächste Sitzung des Petitionsausschusses findet in der kommenden Woche am 29.11.2023 statt. 

Petitionsausschuss trifft sich zu einem Vor-Ort-Termin auf Usedom

Am kommenden Mittwoch, dem 25. Oktober 2023, wird der Petitionsausschuss in der Stadt Usedom eine öffentliche Ortsbesichtigung durchführen. Anlass der Ortsbesichtigung ist eine Petition, in der sich der Petent dafür einsetzt, dass auf der B 110, die durch die Stadt Usedom führt, zwei Fußgängerampeln eingerichtet werden. So soll eine Fußgängerampel auf Höhe des ALDI-Marktes und die weitere Anlage auf Höhe des Netto-Marktes errichtet werden, damit eine gefahrlose Überquerung der vielbefahrenen Umgehungsstraße sichergestellt wird.

Zum Anliegen des Petenten wurde bereits eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums eingeholt, in der dargestellt wurde, welche Maßnahmen für die Überquerung der B 110 bereits vorgesehen sind. Die Antwort hat den Petenten nicht zufrieden gestellt. Er bezweifelt, dass die vom Land geplanten Querungsmöglichkeiten ausreichen würden, um die Gefahren für die Fußgänger, hier insbesondere für die Senioren der benachbarten Wohnanlage, zu beseitigen. Um seine Bedenken und Vorschläge beurteilen zu können, wollen sich die Abgeordneten während der Ortsbesichtigung einen Überblick zur Verkehrssituation verschaffen. Dabei soll auch dem Petenten und der Landesregierung Gelegenheit gegeben werden, sich zum Sachverhalt zu äußern. Neben dem Petenten werden auch der Bürgermeister der Stadt sowie Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Neustrelitz und des Landkreises Vorpommern-Greifswald vertreten sein. Die öffentliche Ortsbesichtigung beginnt um 10 Uhr, Treffpunkt ist der Parkplatz des ALDI-Marktes (Bäderstraße 3).

Petitionsausschuss befasst sich mit regionalgeschichtlichen Themen

Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung standen gleich zwei regionalgeschichtliche Themen. Zum einen hat der Petitionsausschuss mit Vertretern des Wissenschaftsministeriums und der Universität Rostock über die Forderung eines Historikers beraten, die volkskundliche Forschungsarbeit an der Universität Rostock wiederherzustellen. Zum anderen hat sich der Ausschuss erneut mit der Eingabe zur Festung Dömitz befasst, mit der bereits 2018 gefordert wurde, die Festung ins Landeseigentum zu übernehmen oder zumindest eine langfristige Finanzierung der dringend notwendigen Sanierung sicherzustellen.

Der Vertreter der Universität Rostock stellte zunächst ausführlich die Gründe für die strukturellen Veränderungen dar, die im Wesentlichen auf unumgängliche Stellenreduzierungen im Bereich der Volkskunde und Regionalgeschichte zurückzuführen seien. Das nun geplante Zentrum für Regionale Geschichte und Kultur Mecklenburgs stelle eine gute Lösung dar, die Volkskunde, die für sich nur schwer zu erhalten sei, in Kooperation mit anderen Fächern in eine neue Struktur einzubinden. Ein solches Zentrum entspreche zudem dem Wissenschaftsverständnis des frühen 21. Jahrhunderts, das auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit ausgerichtet sei. Er informierte den Ausschuss, dass die für das Zentrum eingerichtete Professur für Regionale Kulturgeschichte, die auch die maritime Geschichte und Kultur umfasse, seit dem 01.10.2023 besetzt sei, sodass nun mit der Errichtung des Zentrums begonnen werden könne.

Seitens des Bildungsministeriums und der Universität Rostock wurde im Laufe der Diskussion mehrfach betont, dass der Bereich der Volkskunde, einschließlich der maritimen Volkskunde, von großer Bedeutung sei. Das Wossidlo-Archiv verfüge über eine sehr gute Materialsammlung, die forschungswürdig und dementsprechend erhaltenswert sei.

Nachdem auch die Fragen der Abgeordneten beantwortet waren, beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung und die Fraktionen des Landtages zu überweisen, um die weitere Entwicklung der volkskundlichen Forschung nach Errichtung des Zentrums im Blick zu behalten.

Zur Festung Dömitz hat der Petitionsausschuss bereits eine Beratung mit verschiedenen Behörden und einen Ortstermin durchgeführt. Ergebnis des Ortstermins im Mai dieses Jahres war die Errichtung einer Arbeitsgruppe, an der neben einer Vielzahl von Vertretern verschiedenster Behörden auch ein Ausschussmitglied mitwirkt. Die Abgeordnete berichtete nun über die erste Sitzung der Arbeitsgruppe. Da der Bericht erneut deutlich gemacht hat, dass die Stadt die Aufgabe nicht nur finanziell, sondern auch personell nicht leisten kann, beschloss der Ausschuss, an die Landesregierung die Frage zu richten, wie das Land die Stadt, ggf. auch organisatorisch, unterstützen kann. Der Ausschuss wird die Petition sodann erneut beraten.

Mitglieder des Petitionsausschusses aus Sachsen-Anhalt zu Besuch in Schwerin

An der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses nahm eine Delegation aus Sachsen-Anhalt teil. Der Delegation gehörten die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Monika Hohmann, die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Angela Gorr, sowie vier weitere Abgeordnete des Petitionsausschusses an. Die Delegation ist nach Schwerin gekommen, um in einen Erfahrungsaustausch mit dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten zu treten.

Nachdem der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Thomas Krüger, die Delegation in Empfang genommen hatte, eröffnete er die 34. Sitzung des Petitionsausschusses, bei der zunächst eine Petition erörtert wurde, die den Neubau bzw. die Erweiterung einiger Rad- und Fußwege in und um den Wohnort des Petenten herum zum Gegenstand hat. Die hierzu geladenen Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Straßenbauamtes Schwerin und der betroffenen Kommune äußerten, dass Teile der gewünschten Wege bereits in Planung seien und zeitnah mit dem Ausschreibungsverfahren begonnen werden solle. Bei der vom Petenten gewünschten Radtrasse über eine ehemalige Eisenbahnbrücke sei hingegen dargestellt worden, dass die zuständige Kommune nicht beabsichtige, diese Verbindung als Radweg auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich aber noch weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich der Pflege und Instandhaltung der Brücke ergeben. Daher wird sich der Petitionsausschuss nach weiterer Sachverhaltsaufklärung zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit dem Anliegen des Petenten befassen.

In dem dann folgenden Tagesordnungspunkt setzte sich der Petitionsausschuss mit der Situation blinder und hochgradig sehbehinderter sowie taubblinder Menschen auseinander. Die Petenten fordern angesichts der starken Inflation eine verbesserte finanzielle Unterstützung der Betroffenen in Form einer Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie der Einführung eines Taubblindengeldes. Hierzu nahm eine Vertreterin des Sozialministeriums Stellung. Diese lehnte eine Dynamisierung aus verschiedenen Gründen ab. So handele es sich beim Landesblindengeld um eine freiwillige Leistung des Landes. Zudem liege die Höhe des Landesblindengeldes im Ländervergleich im mittleren Bereich. Zusätzlich seien die bestehenden Hilfsangebote für Blinde und Taubblinde ebenfalls sehr umfangreich. Auch wegen der angespannten Haushaltslage und der bestehenden Schuldenbremse seien eine Dynamisierung des Landesblindengeldes sowie die Einführung eines Taubblindengeldes nicht umsetzbar. Die Ausschussmitglieder konnten im Ergebnis der Beratung den Standpunkt des Ministeriums zum derzeitigen Zeitpunkt nachvollziehen, vertraten darüber hinaus aber die Auffassung, dass die Problematik angesichts weiterer Entwicklungen sowohl im technischen als auch im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich regelmäßig neu zu bewerten sei. Daher beschloss der Petitionsausschuss dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen, um auf das Anliegen der Petenten besonders aufmerksam zu machen.

Im Weiteren wurde eine Petition beraten, zu der vom Ausschuss beauftragte Abgeordnete am Vortag einen Ortstermin durchgeführt hatten. Bei diesem wurde festgestellt, dass die Grundstücksbepflanzung im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen nicht den Vorgaben der Innenbereichssatzung entspricht, die eine Bepflanzung mit einheimischen Sträuchern und Bäumen vorsieht. Hier wurde jedoch eine Lebensbaumhecke gepflanzt, die mittlerweile eine Höhe von etwa acht Metern erreicht hat und für eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung des Nachbargrundstückes sorgt. Da bei dem Treffen keine Einigung erzielt werden konnte, verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, die zuständige Gemeinde zu bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Konflikt zu lösen.

Im Anschluss an die Ausschusssitzung tauschten sich die Ausschussmitglieder beider Petitionsausschüsse über die Verfahrensweisen bei der Bearbeitung von Petitionen aus. Dieser Dialog wurde in weiteren Gesprächen mit der Präsidentin des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und dem Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern fortgesetzt.

Petitionsausschuss berät über die Personaldichte im Landesarchiv Greifswald und über die ambulante intensivpflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

Die gestrige Sitzung des Petitionsausschusses wurde von einer Delegation des Nordrhein-Westfälischen Petitionsausschusses mit dem Vorsitzenden Herrn Serdar Yüksel und dem stellv. Vorsitzenden Herrn Thomas Schnelle begleitet. Neben der Teilnahme an der Ausschusssitzung, einem Gespräch mit den Ausschussmitgliedern und einer Schlossführung besuchte die Delegation zusammen mit dem Bürgerbeauftragten Herrn Crone die Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtung (EAE) in Stern-Buchholz.

Bei der ersten Petition der gestrigen Beratung ging es um die Forderung nach mehr Personal im Landesarchiv Greifswald. Der Petent hatte schon 2018 eine Aufstockung des Personals gefordert. Damals wurde auf die geplante Zusammenlegung mit dem Stadtarchiv sowie auf die Einstellung einer weiteren Mittarbeiterin hingewiesen. Da sich die Personallage am Landesarchiv und somit der Service aus Sicht des Petenten nicht verbessert hatte, reichte er nochmals eine Petition ein. In der gestrigen Ausschusssitzung äußerte sich nun ein Vertreter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege zum kritisierten Personalengpass. Dieser verwies auf die bislang beispiellose Investition von ca. 75 Mio. Euro in die neue Landesbibliothek, die auch dem Landesarchiv Greifswald zugutekomme, und auf eine schrittweise Digitalisierung der Bestände. Diese könne in der Regel jedoch nicht systematisch erfolgen, sondern erst nach Anforderung der Dokumente. Er betonte, dass der außerordentlich hohe Gesamtbestand an Dokumenten eine kaum zu bewältigende Aufgabe sei. Nach Auffassung des Ausschusses stellt die Digitalisierung der Bestände eine Lösung des Problems dar, da auf diese Weise eine örtlich und zeitlich unabhängige Nutzung des Archivs möglich sei. Daher sollte das Augenmerk darauf gerichtet sein. Um Möglichkeiten zu prüfen, wie die Digitalisierung der Archivbestände vorangetrieben werden könne, beschloss der Ausschuss, die Petition an die Landesregierung zu überwiesen.

Unter dem zweiten Tagesordnungspunkt erörterte der Ausschuss eine Petition zur ambulanten Versorgung von Kindern mit Intensivpflegebedarf. Die Petentin begehrt die Zulassung der Krankenkasse für eine entsprechende ambulante Wohngruppe. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport nahm hierzu Stellung und beantwortete die Fragen der Abgeordneten umfassend. Dabei wurde dargestellt, dass der Bedarf an einer ambulanten intensivpflegerischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Land mit den bestehenden Angeboten in Form von häuslicher Pflege und gemischten Wohngruppen gedeckt werden könne. Das Ministerium teilte zudem die Auffassung der Krankenkasse, dass es sich bei der beantragten Versorgung nicht um eine ambulante Wohngruppe, sondern um eine stationäre Intensivpflege handelt, die durchaus zugelassen werden könne. Eine solche lehne die Petentin jedoch ab. Im Ergebnis der Beratung entschieden die Ausschussmitglieder, die Petition abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Schülerpraktikanten berichten über die Sitzung des Petitionsausschusses

Wir sind drei Schülerpraktikanten und für zwei beziehungsweise drei Wochen in unterschiedlichsten Bereichen der Landesverwaltung, wie zum Beispiel im Sekretariat des Petitionsausschusses, tätig. Wir sind über den Datenschutz belehrt worden, weshalb auch keine sensiblen Daten wie beispielsweise Namen in diesem Artikel auftreten werden.

Am 05.07.2023 durften wir an einer Sitzung des Petitionsausschusses teilnehmen, in der u. a. das Thema Azubiticket behandelt wurde. Hierzu wurden das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium und das Innenministerium eingeladen. Es wurde konkret über die Frage, ob Azubitickets auch für Schülerinnen und Schüler MVs zugänglich gemacht werden sollen, diskutiert. Dabei spielte vor allem die Tatsache, dass Schülertickets örtlich begrenzt sind, also jeder Landkreis nur für örtlich zuständige Schulen die Kosten übernimmt, eine entscheidende Rolle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Punkt angebracht, dass dadurch eine Ungleichbehandlung bezüglich des Preises entstehe. Schüler, die die örtlich zuständige Schule besuchen, würden demnach bevorteilt behandelt werden gegenüber Schülern, die eine andere als die örtlich zuständige Schule besuchen. Das Azubi-Ticket für alle Schüler würde hier Abhilfe schaffen. Außerdem besteht eine Ungleichbehandlung zwischen den Schülern und den Auszubildenden. Daraufhin erläuterte der Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dass Auszubildende gesucht werden und mit dem Azubiticket der Ausbildungsstandort MV attraktiver werden kann. Die Schülerbeförderung hingegen liegt im Aufgabenbereich der verschiedenen Landkreise. Zudem ist die Finanzierung nicht zu vergessen - es wurde ebenfalls angebracht, dass es bereits verschiedenste Vergünstigungen für Jugendliche sowie für Senioren gibt. So wurde ausführlich weiter diskutiert, doch der Ausschuss kam schließlich zu dem Entschluss, dass das Petitionsverfahren abzuschließen ist, da dem Anliegen nicht entsprochen werden kann.

Der Petitionsausschuss behandelt hauptsächlich Bitten von Bürgerinnen und Bürgern. In der Sitzung wurde u. a. zum wiederholten Male der Fall eines Grundschülers behandelt. Jeder Schüler hat Anspruch auf eine kostenlose Beförderung zu seiner zuständigen Schule und zurück. Der Landkreis Rostock hat geregelt, dass eine kostenlose Schülerbeförderung erfolgt, wenn der Schulweg eine Mindestlänge von 2000 m hat. In der Petition wird dem Schüler die finanzielle Unterstützung verwehrt, da umstritten ist, ob der Schulweg länger als 2000 m ist. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen ist fraglich und innerhalb MVs nicht gesetzlich festgelegt, wo der Schulweg endet. Dies kann beispielsweise die Grenze des Schulgeländes oder der Eingang der Schule sein. Sollte man Letzteren als Begrenzung festlegen, wären die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung erfüllt, denn der Weg zu den Schuleingängen der Grundschule ist länger als zwei Kilometer. Zum anderen ist unklar, welche Grundstücksgrenze heranzuziehen wäre: Bis zum gemeinsam mit der Regionalschule genutzten Schulgelände beträgt die Entfernung 1932 m, bis zum eingezäunten Schulhof der Grundschule über 2000 m. Diese Messergebnisse hat der Petitionsausschuss in einem Ortstermin festgestellt. Die Sitzung hat zudem eine neue Erkenntnis gebracht. Der Bürgermeister informierte den Ausschuss darüber, dass der Eingang, der die Länge von 1932 m ergibt, normalerweise nicht genutzt wird. Der Ausschuss entschied deshalb, diese Information mit entsprechenden Nachfragen an den Landkreis weiterzugeben und auch das Innenministerium zu beteiligen.

Fazit: Wir haben einen guten Einblick in die Arbeit des Petitionsausschusses bekommen.

Petitionsausschuss berät über eine gerodete Feldhecke und über die Pauschalabrechnung einer Kindertagesstätte
Neuer Landesdatenschutzbeauftragter stellt seinen Bericht vor

Der Petitionsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung zwei Petitionen beraten, zu denen auch Behördenvertreter und weitere Beteiligte eingeladen waren.

Gegenstand der Beratung war zum einen eine Beschwerde des NABU über die Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen, die erst nach Einschreiten des Ministeriums im Jahr 2021 eine Ordnungsverfügung gegen den Verursacher der ungenehmigt gerodeten Feldhecke erlassen hatte. Die beauflagten Ersatzpflanzungen befinden sich jedoch nach wie vor in einem schlechten Zustand, sodass von einer Wiedererrichtung der Hecke nicht die Rede sein kann. Der Landkreis ist auch hier nicht im erforderlichen Maße tätig geworden, so der Vorwurf des NABU. Während der Beratung hat der Landkreis Versäumnisse eingeräumt und zugesagt, weitere Maßnahmen zu prüfen. Der Petitionsausschuss wird sich im Herbst vor Ort über die Umsetzung weiterer Maßnahmen informieren.

Zum anderen hat der Petitionsausschuss eine Petition beraten, mit der sich die Petentin über die pauschale Abrechnung der Verpflegung in der Kita beschwert hatte, obwohl ihr Kind während der Corona-Pandemie – zum Teil über einen längeren Zeitraum – gar nicht anwesend war. Die Petentin warf dem Kita-Träger vor, dass er die damit erzielten überschüssigen Einnahmen zur Deckung anderweitiger Kosten nutzt und auf diese Weise – trotz Elternbeitragsfreiheit in M-V – indirekt einen Elternbeitrag erhebt. Zu der Beratung hat der Ausschuss auch die Vertreter des Kita-Trägers, der Kita-Leitung und des Elternrates per Video zugeschaltet, sodass diese Rede und Antwort stehen konnten. Letztlich wurde klargestellt, dass die Eltern bei der im Jahr 2015 herbeigeführten Entscheidung über die Pauschalabrechnung mit einbezogen worden sind. Eine Gegenüberstellung der Spitz- und Pauschalabrechnung hat ergeben, dass die pauschale Abrechnung in der Summe für die Eltern günstiger ist. Überschüsse würden nur sehr selten erzielt und wirkten sich dann kostenmindernd auf die Preisbildung im Folgejahr aus, so der Kita-Träger. Seitens des Bildungsministeriums wurde auch darauf hingewiesen, dass die Landkreise im Rahmen der jährlichen Entgeltverhandlungen mit den Kita-Trägern eine Überprüfung der Kosten durchführen und im Fall von unberechtigten Verpflegungskosten eingreifen würden. Im Ergebnis der Beratung waren alle Fragen des Ausschusses beantwortet, sodass das Petitionsverfahren abgeschlossen wurde.

Auf der Tagesordnung standen darüber hinaus Petitionen, zu denen sich der Ausschuss über das weitere Verfahren verständigt hat. Zudem hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Sebastian Schmidt den Ausschuss über seine Unterrichtung an den Landtag auf der Drucksache 8/710 berichtet und sich den Fragen der Ausschussmitglieder gestellt. Auf der Grundlage dieses Berichtes wird der Petitionsausschuss seine Beschlussempfehlung an den Landtag erarbeiten, über die er in seiner nächsten Sitzung beschließen wird.

Petitionsausschuss nimmt zwei Vor-Ort-Termine in der Festungsstadt Dömitz wahr

Nachdem der Petitionsausschuss sich bereits am frühen Morgen zu einer Ortsbesichtigung in Bad Doberan getroffen hatte, fuhren die Abgeordneten weiter nach Dömitz, um dort zwei Petitionen zu beraten und sich vor Ort ein Bild zu machen.

In dem einen Fall hatte sich eine Bürgerinitiative an den Ausschuss gewandt mit der Forderung, die Durchfahrt durch die Stadt Dömitz für LKW mit einem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen zu sperren. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Bausubstanz der Häuser durch die ständigen Erschütterungen zerstört werde und die Straßen für den Schwerlastverkehr zu schmal seien. Mit der anderen Petition wurde gefordert, die Zitadelle, die der Stadt Dömitz gehört, ins Landeseigentum zu übernehmen oder zumindest eine langfristige und tragfähige Finanzierung der dringend notwendigen Sanierung dieses Bauwerkes sicherzustellen.

Die Landeskonservatorin Frau Dr. Dornbusch betonte die besondere historische Bedeutung sowohl der Festungsstadt mit ihrer fragilen Bausubstanz und den prägenden Wall- und Straßenanlagen als auch der Zitadelle selbst. Beide - Festungsstadt und Zitadelle - würden eine Einheit bilden und seien als national wertvolles Kulturdenkmal einzustufen. Es bedürfe daher einer Gesamtkonzeption, um den Erhalt dieser Baudenkmäler dauerhaft zu gewährleisten.

Im Hinblick auf die geforderte Begrenzung des Schwerlastverkehrs einigten sich die ebenfalls anwesenden Vertreter der Straßenverkehrsbehörden, der Denkmalpflege, der Stadt, des Amtes und Landkreises darauf, unter Federführung der Stadt Dömitz die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten, die gegebenenfalls auch eine Ortsumgehung umfassen, zu prüfen und auf den Weg zu bringen. In Bezug auf die Zitadelle waren sich alle Beteiligten einig, dass dieses Bauwerk die Stadt Dömitz heillos überfordert. Hier erklärte sich der Landkreis bereit, mit allen Beteiligten eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll in einem ersten Schritt klären, auf welche Weise ein langfristiges Sanierungs- und Erhaltungskonzept zu erarbeiten ist, welches dann die Voraussetzung dafür bildet, in einem zweiten Schritt die langfristige Finanzierung zu sichern. Der Petitionsausschuss wird beide Petitionen weiter begleiten.

Abgeordnete des Petitionsausschusses begleiten Erstklässler auf dem Schulweg

Der Petitionsausschuss hat sich heute Morgen um 6:45 Uhr in Bad Doberan getroffen, um einen Erstklässler auf seinem Schulweg zu begleiten. Die Eltern des Jungen hatten zu Beginn des Schuljahres eine Busfahrkarte für die kostenlose Schülerbeförderung beantragt; dies hatte der Landkreis Rostock abgelehnt. Begründung: Die Entfernung zwischen der Wohnung des Schülers und der Schule betrage nur 1900 Meter, gemäß der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises bestehe aber erst ab einer Mindestentfernung von 2000 Metern ein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung. Auch der hiergegen eingelegte Widerspruch blieb erfolglos.

Ausgestattet mit einem Entfernungsmessgerät begleiteten die Mitglieder des Petitionsausschusses den Jungen, um die genaue Länge seines Schulweges zu ermitteln. Noch vor dem Eingangstor zum Schulhof der Grundschule war die Mindestentfernung von 2000 Metern erreicht, so dass die Ausschussmitglieder feststellten, dass die Voraussetzungen für eine kostenlose Schülerbeförderung erfüllt sind. Die ebenfalls anwesenden Vertreterinnen des Landkreises sagten zu, die Angelegenheit noch einmal zu überprüfen und den Ausschuss über das Ergebnis zu unterrichten.

Kostenlose Mitfahrt im Schulbus scheitert an 80 Metern

In der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses erörterten die Ausschussmitglieder die Eingabe einer Mutter, die sich über die Ablehnung der Schülerbeförderung ihres Sohnes beschwerte. An dieser Ausschussberatung nahmen neben Vertretern des Bildungs- und Innenministeriums auch eine Vertreterin des zuständigen Schulverwaltungsamtes im Landkreis Rostock teil.

Die Vertreterin des Landkreises Rostock begründete die Ablehnung damit, dass die kürzeste verkehrsübliche Entfernung zwischen dem Wohnsitz und der Schule fußläufig eine Schulweglänge von 1,92 km ergebe. Laut Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Rostock erfolge eine Schülerbeförderung für den Grundschüler aber erst dann, wenn der Schulweg mindestens 2 km betrage. In begründeten Ausnahmefällen könne die Schülerbeförderung auch dann übernommen werden, wenn der Schulweg als besonders gefährlich einzuschätzen sei. Eine besondere Gefährlichkeit sieht der Landkreis, auch nach nochmaliger Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort, nicht.

In diesem Zusammenhang wiesen die Vertreter des Bildungs- und Innenministeriums darauf hin, dass die Verwaltung nach Recht und Gesetz zu handeln habe. Diesem Grundsatz sei hier gerecht geworden und es sei kein fehlerhaftes Handeln erkennbar.

Dieser Argumentation konnten die Ausschussmitglieder nicht folgen und äußerten ihr Unverständnis darüber, dass bei der Entscheidungsfindung die körperliche und geistige Entwicklung eines Erstklässlers nicht ausreichend einbezogen wurde. So ist auch in der gesetzlichen Regelung vorgesehen, dass die Belastbarkeit der Schüler zu berücksichtigen ist. Die Abgeordneten haben hierbei zudem zum Ausdruck gebracht, dass die Verwaltung bei der Anwendung von Gesetzen auch die Bereitschaft zeigt, problemorientiert zu handeln. Sie baten daher, eine Lösung zu finden, die dazu beiträgt, dass die Selbstständigkeit des Jungen gefördert wird und die Mutter ihn nicht mit dem Auto zur Schule fahren muss.

Im weiteren Verlauf der Diskussionen konnte die Vertreterin des Landkreises nicht davon überzeugt werden, dass es dem Sohn der Petentin nicht zugemutet werden kann, den Schulweg – vor allem im Dunkeln – allein zurückzulegen. Daher haben sich die Abgeordneten im Ergebnis der Beratung dazu entschieden, sich die Situation vor Ort anzuschauen, um zum einen die tatsächliche Entfernung zwischen Wohnung und Schule zu ermitteln und sich zum anderen ein Bild von den Straßenverhältnissen zu machen. Hierzu werden die Mitglieder des Petitionsausschusses den Schulweg morgens vor Schulbeginn gemeinsam mit dem Kind gehen.

Petitionsausschuss berät zu steigenden Kosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Rapide steigende Preise in der Pflege stellen aktuell für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine große Belastung dar. Die damit verbundenen Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen auch den Petitionsausschuss. So richteten sich zwei Petitionen gegen eine erhebliche Erhöhung des monatlichen Heimentgeltes einer privaten Pflegeeinrichtung. Die Einrichtung hatte die Erhöhung des Heimentgeltes mit gesteigerten Gehältern des Pflegepersonals sowie massiven Preissteigerungen in den Bereichen Wasser, Energie und Lebensmittel begründet.

In seiner Sitzung am 15.03.2023 führte der Petitionsausschuss eine Beratung zu diesen Petitionen durch. Neben den Abgeordneten des Petitionsausschusses nahm eine Vertreterin des Sozialministeriums teil, um Stellung zu den Entgelterhöhungen in der Pflege zu nehmen und die Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Das Sozialministerium stellte voran, dass die Finanzierung der Pflegeversicherung zwingend einer grundlegenden Korrektur bedürfe. Für spürbare Entlastungen müsse die Pflegeversicherung nahezu vollumfänglich neu aufgestellt werden. Für Änderungen des der Pflegeversicherung zugrundeliegenden SGB XI sei der Bund zuständig. Daher setze sich Sozialministerin Drese bereits seit Jahren für entsprechende Reformen gegenüber dem Bund ein. So sei auf Druck aus Mecklenburg-Vorpommern bereits 2021 das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten, welches Pflegebedürftige durch erhebliche Leistungszuschläge entlaste. Da dies nur der erste Schritt sein könne, wurde ebenfalls auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung eingesetzt, die seit Dezember 2021 regelmäßig Tagungen durchführe. Auch die Sozialministerkonferenz habe sich in einer Sondersitzung des Themas Pflege angenommen. Bei ihren Reformbestrebungen würden die Länder hier insbesondere Wert auf eine bessere Planbarkeit und die Dynamisierung von Geld- und Sachleistungen legen.

Das Sozialministerium wies darauf hin, dass private Pflegeeinrichtungen ihre Kostensätze nicht allein festlegen könnten. In Bezug auf pflegebedingte Kosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung würden die Kostensätze zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Leistungsträger (Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungsträger) vereinbart werden. Die Leistungsträger hätten dabei sicherzustellen, dass die Entgelte in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. Das Sozialministerium sei überzeugt davon, dass jede individuelle Pflegesatzvereinbarung einer detaillierten und kritischen Prüfung seitens des fachkundigen Personals des Einrichtungsträgers unterzogen werde. Auch in den von den Petenten kritisierten Fällen gehe das Sozialministerium von einer nachvollziehbaren Kalkulation des Pflegesatzes und einer gewissenhaften Überprüfung aus. Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Erhöhung der Pflegesätze gebe es nicht.

Die Vertreterin des Sozialministeriums erklärte auf Nachfrage des Ausschusses, dass dem Bundestag aktuell ein Gesetzentwurf vorliege, der die Mittel für das derzeit bestehende Zuschlagssystem erhöhen würde. Damit werde ab 2024 zwar eine kurzfristige Entlastung erreicht; diese sei aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen aber nicht nachhaltig. Hierfür bedürfe es einer Änderung des Systems. Dennoch handele es sich grundsätzlich um eine gute Maßnahme des Bundes, der hier nun mehr Geld in die Hand nehme. 2025 solle zu dieser Thematik ein weiterer Gesetzentwurf folgen.

Das bedeute für die Petenten und andere Betroffene, dass mit konkreten Entlastungen erst ab dem 01.01.2024 zu rechnen sei. Kurzfristig könne leider keine Entlastung in Aussicht gestellt werden, so das Sozialministerium. Man sei sich jedoch der Tragweite der starken Kostenerhöhungen insbesondere in der Pflege bewusst und beabsichtige, sich weiterhin auf Bundesebene für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung einzusetzen. Die Vertreterin des Ministeriums wies darauf hin, dass Pflegebedürftige, deren Einkommen für die Deckung der Pflegesätze nicht mehr reichen, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen könnten. Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe sei keineswegs verwerflich, sondern Teil des verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzips sei.

Der Petitionsausschuss brachte zum Ausdruck, dass er die Ängste und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns infolge rapider Erhöhungen der Lebenshaltungskosten sehr ernst nimmt. So besteht auch Einigkeit darüber, dass insbesondere Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zukünftig stärker entlastet werden müssen. Der Petitionsausschuss unterstützt daher die Bestrebungen des Sozialministeriums, auf Bundesebene Verbesserungen zur Finanzierung der Pflege zu erwirken, und beschloss im Ergebnis seiner Beratung, die Petitionsverfahren mit dieser Intention abzuschließen.

Petitionsausschuss thematisiert Zugang zu Behörden

Obwohl die Pandemie ausklingt, sind nach wie vor viele Ämter und Landkreise nicht frei zugänglich. Immer noch benötigt man einen Termin. Die Behörden sind allerdings telefonisch oft nicht erreichbar und auch mit der Online-Terminvergabe gibt es mitunter Probleme. Im konkreten Fall beantragte der Petent im Dezember 2021 den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch seines Führerscheins und erschien drei Monate später mit einem zertifizierten negativen Corona-Test zum übermittelten Termin. Der Führerscheinstelle reichte dieser Test jedoch nicht; sie verlangte einen Test vom Schnelltest-Zentrum. Der Termin verfiel damit. Einen neuen Termin konnte der Petent jedoch nicht gleich vor Ort vereinbaren, er sollte vielmehr die Online-Terminvergabe nutzen.

Der Petitionsausschuss führte in seiner Sitzung am 11.01.2023 eine Beratung zu dieser Petition durch, um mit Vertretern des Innenministeriums, des Landkreises Rostock und des Städte- und Gemeindetages sowohl den konkreten Fall als auch die allgemeine Problematik zu diskutieren. Auch der Bürgerbeauftragte Matthias Crone, dem hierzu allein im Jahr 2022 ca. 70 Eingaben vorlagen, nahm an der Sitzung teil.

Der Petitionsausschuss wies darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger vor der Pandemie – wenn auch mit einer gewissen Wartezeit vor Ort – eine Behörde mühelos ohne Termin aufsuchen konnten. Es sei kein Grund erkennbar, warum dies immer noch nicht wieder möglich sein solle. Der Bürgerbeauftragte äußerte gar die Vermutung, dass es sich um eine Art „Behörden Long Covid“ handele, und betonte, dass die Ämter Dienstleister für alle Bürgerinnen und Bürger seien und grundsätzlich frei zugänglich sein müssten. Hier denke er vor allem an diejenigen, die mit der digitalen Welt überfordert seien. Er argumentierte, dass die heutige Situation aufgrund des veränderten Infektionsgeschehens und der aktuellen Impfquote der Bevölkerung nicht mit der Situation in den Jahren 2020 bis Sommer 2022 verglichen werden könne. Dementsprechend könne auch die pandemiebedingte Verpflichtung zum Homeoffice nicht mehr als Grund für Zugangsbeschränkungen gelten.

Der Vertreter des Landkreises erklärte, dass die Umtauschpflicht in den letzten Monaten zu einer Antragsflut in den Führerscheinstellen geführt habe. Diese stelle eine enorme Arbeitsbelastung für die Verwaltung dar, die durch Personalmangel und einen hohen Krankenstand noch verschärft werde. Es fehle an Geld und Personal; viele Mitarbeiter hätten bereits den öffentlichen Dienst verlassen. Personal werde immer wieder verwaltungsintern verschoben, um die vielfältigen Aufgaben erledigen zu können. Auch der Vertreter des Städte- und Gemeindetages verwies auf die Personalengpässe und die enge Taktung der Antragsbearbeitung. Der Vertreter des Innenministeriums erläuterte, dass die Terminvergabe grundsätzlich unter die Personal- und Organisationshoheit der Kommunen falle. Die Aufsichtspflicht des Innenministeriums als Rechtsaufsichtsbehörde sei erst dann berührt, wenn der Zugang zu den Behörden über einen längeren Zeitraum nicht möglich sei. Er vertrat jedoch ebenfalls die Auffassung, dass zusätzlich zur Online-Terminvergabe Sprech­zeiten der kommunalen Ämter ohne vorherige Terminvergabe vorzuhalten seien.

Den Petitionsausschuss überzeugten die Erklärungen der Behördenvertreter nicht. Insbesondere vermisste er vor allem bei den kommunalen Behörden das notwendige Problem­bewusstsein und den Willen, eine Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden. Er beschloss daher, das Petitionsverfahren noch nicht abzuschließen, sondern die aktuelle Situation in beispielhaft ausgewählten Behörden zu untersuchen und die Problematik anschließend mit dem Innenministerium als oberste Kommunalaufsichtsbehörde weiter zu erörtern.

Petitionsausschuss berät zur Schülerbeförderung eines Kindes

In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss die Eingabe eines Großvaters beraten, der sich dafür einsetzt, dass für sein Enkelkind die Schülerbeförderung vom Hort zur Schule gewährt wird. An der Beratung nahmen Vertreter des Bildungsministeriums, des Innenministeriums und der Hansestadt Rostock teil.

Das Enkelkind des Petenten besucht die örtlich zuständige Förderschule im über 10 km entfernten Stadtteil. Das Kind hat eine Behinderung. Ihm wurden das Merkzeichen H und der Pflegegrad 3 zuerkannt. Da die alleinerziehende Mutter berufstätig ist, besucht das Kind vor der Schule den Hort, der sich nur ca. 700 m vom Wohnhaus befindet. Nach dem Schulgesetz besteht ein Anspruch auf Schülerbeförderung. Allerdings beruft sich die Stadt darauf, dass sich aus dem Schulgesetz nur ein Anspruch für den Weg vom Wohnhaus zur Schule, nicht aber vom Hort zur Schule herleiten lässt. Die beantragte Schülerbeförderung wurde daher abgelehnt. Das Schulverwaltungsamt wies darauf hin, dass ggf. ein Anspruch nach dem Sozialgesetzbuch aus dem Sozialrecht besteht. Doch sowohl der Antrag an das Jugendamt als auch der an das Sozialamt wurden ebenfalls abgelehnt.

Auch im Laufe der Beratung verwiesen Stadt und Bildungsministerium lediglich auf die engen Regelungen des Schulgesetzes sowie der Schülerbeförderungssatzung der Hansestadt Rostock. Der Ausschuss vertritt hingegen die Auffassung, dass hier durchaus ein Ermessensspielraum besteht, den die Stadt im Interesse des Kindes nutzen sollte. Für eine Ausnahmeregelung spreche, dass eine Behinderung vorliege, die Mutter alleinerziehend sei, die Förderschule nicht über einen Hort oder eine Ganztagsbetreuung verfüge und der besuchte Hort ohne Umweg für den Fahrdienst zu erreichen sei. Das jetzige Vorgehen der Stadt wertete der Ausschuss als lebensfremd. Die Abgeordneten brachten deutlich zum Ausdruck, dass sie eine Lösung für das Kind erwarten. Der Ausschuss wird nun seine Erwartung schriftlich an die Stadt herantragen.

In einer weiteren Petition erörterten die Ausschussmitglieder zusammen mit Vertretern des Innenministeriums und der zuständigen Ausländerbehörde, wie der weitere Verbleib einer Frau aus Armenien in Deutschland gesichert werden kann. Diesbezüglich wies der Vertreter des Innenministeriums darauf hin, dass gegen die Armenierin eine Ausweisungsverfügung erlassen worden sei, da sie straffällig geworden sei. Aufgrund dieser Verfügung sei es nicht möglich, einen Aufenthaltstitel oder eine Beschäftigungsduldung zu erteilen. Die Ausweisungsverfügung werde derzeit gerichtlich überprüft. In Anbetracht dessen verständigten sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses darauf, die Petition erneut zu beraten, wenn die Entscheidung vom Verwaltungsgericht vorliegt.

Petitionsausschuss berät erneut zur Lindenallee sowie zur Vergütungsregelung für behinderte Menschen in Tagesgruppen

Am 26.10.2022 hat der Petitionsausschuss in seiner 20. Sitzung über das weitere Vorgehen zu 22 Petitionen beraten, von denen 4 Petitionen abgeschlossen werden konnten.

Der Ausschuss hat in der Sitzung zudem beschlossen, eine Vielzahl der Petitionen weiter zu begleiten, darunter z. B. die Petition der Bürgerinitiative „Stoverlinden“, die sich für den Erhalt einer Lindenallee in Stove (Nordwestmecklenburg) einsetzt. Zu dieser Petition hatte der Petitionsausschuss am 11.05.2022 eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um sich ein umfassendes Bild des Sachverhaltes zu machen. In der Folge hatte das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage des Ausschusses berichtet, dass noch im November ein Gesprächstermin mit der Bürgerinitiative geplant sei, um die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Ausbauvariante aus fachtechnischer Sicht zu besprechen. Der Ausschuss wird sich über die Ergebnisse dieses Gesprächs berichten lassen.

Zudem hat der Petitionsausschuss erneut zur Vergütungsregelung für behinderte Menschen in Tagesgruppen beraten. Dem Petitionsausschuss liegen zu dieser Problematik zahlreiche Petitionen vor. Der neue Landesrahmenvertrag sieht in § 15 Abs. 8 vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den vollen Tagessatz bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Betreuten nur noch für einen Zeitraum von bis zu 20 Tagen im Jahr vergüten. Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Petitionsausschusses. In seiner 12. Sitzung am 01.06.2022 hatte der Petitionsausschuss Vertreter des Sozialministeriums, des Landkreistages und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehört. Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone hatte ebenfalls an der Diskussion teilgenommen. Laut aktuellem Bericht des Sozialministeriums werde sich die Evaluierungskommission demnächst intensiver mit den in Frage stehenden Regelungen zur Abwesenheit beschäftigen. Der Petitionsausschuss hat beschlossen, auch diese Petitionen weiter zu begleiten und eine zeitnahe Einigung der Rahmenvertragsparteien anzumahnen.

Bürgerinitiative übergibt Petition an Vorsitzenden des Petitionsausschusses

Vor dem Hauptportal des Schweriner Schlosses hat die Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse – Initiative Schweriner Klimaschutz“ am heutigen Tag eine Petition mit 1.891 Unterschriften an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Thomas Krüger, übergeben. Die Petition richtet sich gegen die geplante rund vier Kilometer lange Umgehungsstraße im Norden der Landeshauptstadt Schwerin. Die Erweiterung der Bundesstraße (B 104) ist Teil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dort in den vorrangigen Bedarf eingestuft.

Die Initiatorin der Petition und Mitglied der Bürgerinitiative, Susanne Dörffel, kritisierte, dass diese Straße dringend benötigte Agrarflächen sowie Naturschutzgebiete, darunter ein wertvolles Moorgebiet, überbauen soll. Dieses Vorhaben sei zudem schlecht für Klima und Natur und bringe keinerlei verkehrliche Entlastungseffekte für die Schweriner Innenstadt. Bei der Übergabe der Petition erklärte der Sprecher der Bürgerinitiative, Bernd Köppel, dass man sich von den Abgeordneten des Petitionsausschusses im Landtag erhoffe, dass sie sich intensiv mit den Argumenten der Bürgerinitiative auseinandersetzen und unter den aktuellen klimatischen Rahmenbedingungen eine Neubewertung des Straßenprojektes unterstützen. Das Straßenbauprojekt widerspreche dem Ziel eines zukunftsorientierten öffentlichen Personennahverkehrs und führe zudem zu Kosten im hohen zweistelligen Millionenbereich.

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses wies darauf hin, dass bereits eine weitere Petition vorliege, zu der der Ausschuss bereits Stellungahmen der Landesregierung eingeholt habe. Er sicherte zu, dass der Ausschuss auch die neu hinzugekommenen Argumente der Bürgerinitiative intensiv prüfen wird. Abschließend bedankte sich Thomas Krüger bei den Mittstreiterinnen und Mitstreitern der Bürgerinitiative für ihr Engagement, das sie mit der Bürgerinitiative und dem Einreichen der Petition zeigen. Dieses sei unverzichtbar für eine lebendige Demokratie.

Muss der Hühnerstall weg?

In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss Vertreter der Landkreises Nordwestmecklenburg und des Innenministeriums angehört. Anlass war die Petition eines Grundstückseigentümers, der eine Nutzungsuntersagung der Baubehörde für verschiedene Nebengebäude auf seinem 1996 erworbenen Grundstück – im Wesentlichen Werkstatt, Lager- und Abstellräume sowie Ställe – erhalten hatte.

Die Nutzungsuntersagung war ergangen, weil die Nebengebäude zum Teil die Grenzen zum Nachbargrundstück, auf dem sich eine Schweinemastanlage befindet, überschreiten oder Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Baugenehmigungen für diese Gebäude konnte der Petent nicht vorlegen. Der Petent hatte im Laufe des Petitionsverfahrens darauf hingewiesen, dass die Nebengebäude bereits zu DDR-Zeiten bestanden haben. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Gebäude vor 1985 errichtet wurden. Trifft dies zu, so darf nach der bis zum 31.07.1990 geltenden Verordnung über die Bevölkerungsbauwerke der DDR kein Abriss mehr verfügt werden, selbst dann, wenn keine Baugenehmigung vorliegt. Diese nach dem Recht der DDR eingetretene Duldung wirkt nach Rechtsprechung fort, sodass auch nach heutigem Recht keine Nutzungsuntersagung oder kein Abriss mehr verfügt werden darf. Um die Rechtslage zu erörtern und nach einer Lösung für den Petenten zu suchen, hatte der Petitionsausschuss zur Sitzung eingeladen.

Der Landkreis stellte in der Sitzung dar, dass die Nebengebäude laut Luftbildaufnahme aus dem Jahr 1991 zu diesem Zeitpunkt noch nicht existiert hätten. Der Petent habe trotz Aufforderung weder Baugenehmigungen vorgelegt noch Nachweise für den Bestand der Nebengebäude vor 1985 erbracht, sodass der Bestandsschutz nach DDR-Recht hier nicht zur Anwendung komme. Eine nachträgliche Legalisierung sei zum Teil möglich. Hier seien bspw. die Eintragung einer Baulast auf dem Nachbargrundstück oder die nachträgliche Beantragung einer Baugenehmigung denkbar. Der Landkreis habe dem Petenten bereits angeboten, die Lösungsmöglichkeiten vor Ort zu besprechen. Der Petent habe dieses Angebot bislang nicht angenommen.

Der Ausschuss kam im Ergebnis der Beratung zu der Auffassung, dass die Baubehörde rechtmäßig gehandelt hat, auch wenn es merkwürdig anmutet, dass die Nutzung eines kleinen Hühnerstalls an der Grundstücksgrenze zu einer Schweinemastanlage untersagt wird. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss beschlossen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen mit der Bitte zu prüfen, ob eine Änderung der in der Landesbauordnung geregelten Abstandsflächen in besonderen Fällen möglich ist.

Absichtlich herbeigeführter Verfall von Denkmälern – Petitionsausschuss fordert Gesetzesänderung

In der gestern durchgeführten Beratung des Petitionsausschusses wurde eine Petition erörtert, in der die Petentin beklagte, dass ein ehemals denkmalgeschütztes Haus in ihrem Wohnort abgerissen wurde, da eine Sanierung nicht durchgesetzt werden konnte. Vor diesem Hintergrund forderte sie, dass im Denkmalschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine stärkere gesetzliche Erhaltungspflicht verankert wird. Denn § 6 Denkmalschutzgesetz sieht zwar Pflichten für Denkmaleigentümer vor, aber nur, solange sie im Rahmen des Zumutbaren sind.

Auch die Mitglieder des Petitionsausschusses hinterfragten, ob diese Regelung ausreichend ist, um die Denkmäler angemessen vor einem Verfall zu schützen und letztlich vor einem Abbruch zu bewahren. Sie beschlossen daher, eine Sachverständigenanhörung durchzuführen, um sich Hintergründe und Möglichkeiten aufzeigen zu lassen, wie die derzeit praktizierte Verfahrensweise zum Erhalt von Denkmälern im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben geändert werden kann. Zu dieser Beratung wurden der 20 Jahre in der Denkmalpflege tätige Sachverständige Professor Davydov von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen sowie die Staatssekretärin des Wissenschafts- und Kulturministeriums, Frau Bowen, eingeladen.

Professor Davydov stellte zunächst dar, wie der Begriff des Zumutbaren durch die Rechtsprechung definiert worden sei, und welche Beurteilungsspielräume die Denkmalschutzbehörden hätten, um einen Erhalt gegenüber den Eigentümern durchzusetzen. Aus der im Grundgesetz verankerten Eigentumsgarantie folge, dass einem Eigentümer der Erhalt einer denkmalgeschützten Immobilie nicht zugemutet werden kann, wenn der Zustand des Gebäudes eine Nutzung oder einen Verkauf nahezu unmöglich macht. In diesen Fällen sei grundsätzlich eine Abrissgenehmigung zu erteilen. Nach der neueren Rechtsprechung könnten sich die Eigentümer aber nicht auf die Unzumutbarkeit des Erhalts berufen, wenn sie den Verfall bewusst herbeigeführt haben. Dies sei mittlerweile auch in einer Vielzahl von Landesdenkmalschutzgesetzen ausdrücklich verankert, was sich auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern empfehle, so der Sachverständige.

Staatssekretärin Bowen erläuterte, dass der Koalitionsvertrag eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode vorsehe. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Rechtsprechung, die sich nicht nur auf das Kriterium der Zumutbaren beziehe, sondern auch die Belange des Klimaschutzes berücksichtige, sei die Einleitung eines Gesetzänderungsverfahrens für das Jahr 2024 vorgesehen. Zur Wahrung des Denkmalwertes werde mit der Novellierung zudem das Ziel verfolgt, frühzeitig darauf hinzuwirken, dass die Denkmäler nicht dem Verfall preisgegeben werden.

Im weiteren Verlauf der Beratung wurde erörtert, durch welche Eigenschaften der Denkmalwert beeinflusst werde, und ab wann eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Zumutbarkeitsklausel vorliegt. Dabei stellten die Ausschussmitglieder fest, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, das historische Erbe des Landes zu bewahren, und hierfür weitergehende Regelungen erforderlich sind. In Anbetracht dessen beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, um sie in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einzubeziehen.

Standesamt verweigert Nachbeurkundung

Der Petitionsausschuss hat gestern gemeinsam mit einer Vertreterin des Innenministeriums und dem Leiter des zuständigen Standesamtes über den Fall einer über 80-Jährigen beraten, deren persönliche Dokumente in den Kriegswirren durch Flucht und Vertreibung am Ende des 2.Weltkrieges verloren gegangen sind und die nunmehr die Neuausstellung ihrer Geburtsurkunde für eine Erbschaftsangelegenheit benötigt. Da das zuständige Standesamt die Nachbeurkundung jedoch wegen fehlender Nachweise stets abgelehnt hatte, wandte sich die Petentin hilfesuchend an den Petitionsausschuss.

Die Petentin wurde 1938 in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches (im heutigen Polen) geboren. Die Geburtenregister der ehemaligen Ostgebiete befinden sich, soweit sie noch vorhanden sind, beim Standesamt I in Berlin. Eine dortige Anfrage durch den Petitionsausschuss brachte kein Ergebnis, auch eine vom Standesamt I durchgeführte Anfrage bei den zuständigen polnischen Behörden verlief ergebnislos. Den daraufhin von der Petentin gestellten Antrag auf Nachbeurkundung ihrer Geburt hat das für sie zuständige Standesamt zum Anlass genommen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Nachdem das Amtsgericht den Antrag des Standesamtes wegen einer fehlerhaften Antragstellung als unzulässig zurückgewiesen hatte, lehnte auch das Standesamt den Antrag der Petentin ab.

Der zur heutigen Sitzung eingeladene Leiter des zuständigen Standesamtes hat zunächst auf die öffentliche Beweiskraft der Geburtenregister verwiesen, in die der jeweils zuständige Standesbeamte nur dann Einträge mit entsprechenden Beurkundungen vornehmen dürfe, wenn die Geburt und die Abstammung zweifelsfrei feststehen würden. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Die Petentin könne zwar ein Familienbuch von 1997 vorweisen, diesem fehle jedoch die Beweiskraft. Auch während ihrer Heirat zu DDR-Zeiten sei ihre Identität personenstandsrechtlich nicht geklärt gewesen, da damals ebenfalls keine Geburtsurkunde vorgelegen habe. In solchen Zweifelsfällen bleibe nur die Möglichkeit, eine Klärung bzw. Fiktion der Identität durch das Gericht herbeizuführen. Die Vertreterin des Innenministeriums hat auf die gesetzlich normierte Unabhängigkeit der Standesbeamten verwiesen, die daher auch nicht vom Innenministerium als zuständiger Fachaufsichtsbehörde angewiesen werden könnten, eine Beurkundung vorzunehmen.

In Anbetracht des fortgeschrittenen Alters der Petentin haben die Ausschussmitglieder übereinstimmend betont, dass eine möglichst zügige Lösung herbeizuführen ist. Vor dem Hintergrund der Ausführungen haben sie sich darauf verständigt, die Petentin über die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung bzw. Fiktion zu verweisen.

Des Weiteren hat der Petitionsausschuss in der heutigen Sitzung 13 weitere Petitionen beraten.

Petitionsausschuss berät zum Lückenschluss des Radweges an der B 208

Bereits seit 2009 laufen die Planungen für den Radweg zwischen Bobitz und Schönhof. Dem Petitionsausschuss liegt hierzu eine Beschwerde vor. Die Petenten, die zuvor fast 900 Unterschriften auf einer privaten Petitionsplattform gesammelt hatten, fordern eine schnelle Planung und Umsetzung des Radwegebaus. Der Petitionsausschuss führte in seiner gestrigen Sitzung hierzu eine Beratung mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Straßenbauamtes Schwerin durch.

Die Verzögerung war vor allem dadurch eingetreten, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr aufgrund der Klage eines Grundstückseigentümers von einem zunächst angestrebten Planverzicht Abstand genommen und entschieden hatte, doch ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Der Vertreter des Straßenbauamtes teilte zum aktuellen Sachstand mit, dass der Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens Ende 2021 beim Landesamt gestellt worden sei. Das Landesamt habe im April 2022 weitere Unterlagen angefordert. Diese würden voraussichtlich Ende August nachgereicht, sodass die Auslegung der Antragsunterlagen für den Herbst dieses Jahres geplant sei. Derzeit könne nicht eingeschätzt werden, wie sich das Verfahren entwickele; eine zeitliche Prognose sei daher schwierig. Eine Beschleunigung des Verfahrens sei entsprechend den Verwaltungsvorgaben nicht möglich, da bspw. Fristen einzuhalten seien. Die Dauer des Verfahrens sei letztlich abhängig von den Einwendungen.

Der Ausschuss bedauerte dies und appellierte an die Straßenbaubehörden, das Verfahren ohne weitere Verzögerungen durchzuführen, um einen schnellstmöglichen Lückenschluss zu erreichen und damit diesen Abschnitt für Radfahrer, besonders für die Schulkinder sicherer zu machen. Darüber hinaus mahnte der Ausschuss eine bessere Kommunikation des Straßenbauamtes mit den betroffenen Gemeinden an. Der Ausschuss beschloss im Ergebnis seiner Beratung, den Appell und die Kritik an das Wirtschaftsministerium sowie an das Straßenbauamt Schwerin zu übermitteln. Der Petitionsausschuss wird sich nach einem halben Jahr über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Der Petitionsausschuss berät erneut über die Wassermühle in Rüting

Seit über 25 Jahren bemüht sich der Petent um die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner an der Stepenitz liegenden Wassermühle. Da nach wie vor weder für den Petenten noch für den Petitionsausschuss ersichtlich ist, wann und in welchem Umfang das Wasserrad wieder genutzt werden kann, wurde in der gestrigen Ausschusssitzung zusammen mit einem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums und dem Petenten das weitere Verfahren erörtert.

Seitens des Landwirtschaftsministeriums wurde ausgeführt, dass die Landesverwaltung dazu angehalten sei, die EU-Wasserrahmenrichtlinie, die die ökologische Durchlässigkeit der Gewässer fordere, umzusetzen. Da in der Stepenitz diesbezüglich Handlungsbedarf bestehe, sei entschieden worden, eine Fischaufstiegsanlage in der Nähe der Wassermühle zu errichten. Nach derzeitigem Stand werde hierzu ein Genehmigungsverfahren statt des bisher angedachten Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Da ein altes Wasserrecht zum Betrieb der Mühle nicht nachgewiesen werden könne, sei dem Petenten empfohlen worden, einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zu stellen. Das sei nach Ansicht des Landwirtschaftsministeriums die schnellste Lösung, die zudem am meisten Rechtssicherheit schaffe. In diesem Zusammenhang wurde seitens des Vertreters des Landwirtschaftsministeriums mitgeteilt, dass es beabsichtigt sei, die Verhandlungen zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nicht fortzuführen.

Der Petent erwiderte, dass die nunmehr vom Landwirtschaftsministerium beabsichtigte Verfahrensweise nicht zufriedenstellend sei. Zum einen kritisierte er, dass die geplante Fischaufstiegsanlage das Landschaftsbild zerstöre und auch nicht dazu beitrage, die in der Stepenitz vorherrschenden Bedingungen zu verbessern. Er kündigte ein Gegengutachten an und äußerte seinen Unmut darüber, dass die Verhandlungen zum Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrags abgebrochen werden. Zudem ist es für ihn nicht nachvollziehbar, warum sich das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht darum bemühe, die noch wenigen im Land existierenden Wassermühlen zu erhalten. Hierbei wies er auf die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in anderen europäischen Staaten hin, die diese nicht so streng auslegen würden.

Nach einer intensiv geführten Diskussion wurde deutlich, dass der Petitionsausschuss ebenfalls mit dem Vorgehen des Landwirtschaftsministeriums nicht zufrieden ist und eine Kompromisslösung erwartet. Die Ausschussmitglieder wiesen das Ministerium darauf hin, den gesetzlich vorhandenen Entscheidungsspielraum zu nutzen. Das Landwirtschaftsministerium kündigte daraufhin an, zu prüfen, ob dem Petenten bis zur Inbetriebnahme einer Fischaufstiegsanlage eine befristete wasserrechtliche Genehmigung erteilt werden könne. Mit dieser Zusage verständigte sich der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung darauf, sich an den Landwirtschaftsminister zu wenden, um die aktuellen Entwicklungen zu kritisieren und auf eine wohlwollende Prüfung hinzuwirken.

Des Weiteren stellte der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern seinen Bericht für das Jahr 2021 vor und beantwortete hierzu die Fragen des Ausschusses.

Der Bürgerbeauftragte, Matthias Crone, bezeichnete dabei das Jahr 2021 als kein normales Jahr. Es sei das zweite Jahr, in dem die Corona-Pandemie die Menschen begleite und viele Beschränkungen mit sich bringe. Dies habe sich auch an der Anzahl der Petitionen gezeigt, die den Bürgerbeauftragten während des Jahres erreicht hätten - 1.985 Petitionen, die zweithöchste Zahl überhaupt. Ein Viertel davon würden im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen.

Ein wichtiges Thema seien in Folge der Corona-Maßnahmen unter anderem die Öffnungszeiten der Behörden gewesen. Die Bürger kritisierten, dass trotz der geringen Infektionszahlen die Rathaustüren verschlossenen blieben und Behördengänge nur mit vorherigem Termin möglich gewesen seien. Hierbei werde der Eindruck gewonnen, dass der Bürger als Störfaktor empfunden werde. Dabei seien die Verwaltungen zu niedrigschwelligen Angeboten angehalten. In diesem Zusammenhang betonte er, dass eine offene und transparente Kommunikation Akzeptanz bei den Bürgern schaffe und Krisensituationen entschärfe.

In seiner nächsten Sitzung wird der Petitionsausschuss eine Beschlussempfehlung zum Bericht des Bürgerbeauftragten erarbeiten, die dann dem Landtag zugeleitet wird.

Petitionsausschuss befasst sich mit Umwelt- und Agrarthemen

Im Fokus der gestrigen Sitzung des Petitionsausschusses standen vor allem naturschutzfachliche Themen. Die erste zuvor auf einem privaten Petitionsportal eingestellte Petition, die über 2.000 Unterstützer fand, verfolgt das Anliegen, den Artenschwund zu stoppen und die Artenvielfalt zu verbessern. Die zweite Petition haben Ende 2020 der Landesbauernverband und die Initiative "Land schafft Verbindung M-V" eingereicht und u. a. ihre Bedenken zur seinerzeit geplanten Düngelandesverordnung und damit verbundenen Ausweisung von sog. Roten Gebieten übermittelt.

Zum Aufruf der Petenten nach mehr Artenvielfalt, im weiteren Sinne auch Biodiversi­tät, hörte der Petitionsausschuss Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie, der Universität Rostock, der Gesellschaft für Naturschutz und Landwirtschaftsökologie e. V., des Landesbauern­verbandes M-V und des NABU M-V e. V. an.

Alle Anzuhörenden waren sich darin einig, dass dem Naturschutz die gleiche Bedeutung zukommen müsse wie dem Klimaschutz. Übereinstimmung bestand auch dahin gehend, dass nicht gesetzliche Vorgaben fehlen würden, sondern dass es vielmehr an der Umsetzung scheitere. Hier bedürfe es Änderungen in der Struktur sowie einer besseren finanziellen und personellen Ausstattung der Naturschutzbehörden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass der Naturschutz und konkret die Förderung der Artenvielfalt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe seien.

Wie es gehen könnte, zeigten die Ausführungen des Landesbauernverbands M-V, der das bundesweit angelegte F.R.A.N.Z. Projekt vorstellte. Das wissenschaftlich begleitete Projekt, an dem sich der Verband beteiligt, entwickele und erprobe praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Maßnahmen für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft. Erste Ergebnisse zeigten, dass die Zahl der Individuen und die Artenvielfalt seit Beginn des Projektes im Jahr 2017 deutlich, teilweise bis zu 300 %, gestiegen seien. Problem sei jedoch, dass diese Maßnahmen, die für den Landwirt mit einem Flächenverlust von etwa 10 % einhergehe, kaum finanzierbar seien.

Im Ergebnis der Beratung kam der Petitionsausschuss zu der Auffassung, dass es noch enormen Handlungsbedarf gibt. Die Beratung hat aber auch gezeigt, dass diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe allen Beteiligten bewusst ist, es angesichts verschiedenster Interessen jedoch einer schwierigen Abwägung bedarf. Der Petitionsausschuss hat vor diesem Hintergrund beschlossen, die Petition sowohl an die Landesregierung als auch an die Fraktionen des Landtages zu überweisen.

Zur zweiten Petition befragte der Petitionsausschuss zwei Vertreter des Landwirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes vom Oktober 2021, mit dem die Düngelandesverordnung für unwirksam erklärt wurde. Das Urteil ist aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde des Landes vor dem Bundesverwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig. Der Petitionsausschuss beschloss im Ergebnis der Beratung, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Ist der Schutz und Erhalt der Naturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet?

Mit dieser Frage beschäftigten sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses in ihrer gestrigen Sitzung. Um zu erörtern, ob die Personal- und Sachmittelausstattung in den Verwaltungen der Nationalen Naturlandschaften ausreichend ist, wurden zu der Beratung ein Vertreter des Landwirtschaftsministeriums aber auch die Petentin eingeladen.

Zunächst machte die Petentin darauf aufmerksam, dass seit Jahren die finanzielle und personelle Ausstattung nicht ausreiche. Es gebe zu wenig Stellen, um den Aufgaben gerecht zu werden. Das habe zur Folge, dass die Öffnungszeiten in den Infozentren der Nationalen Naturlandschaften verkürzt und die Pflege und Reparatur von Informationseinrichtungen, die Betreuung und Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur, Führungsangebote und Bildungsveranstaltungen reduziert worden seien.

Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums bestätigte die Ausführungen der Petentin. Die zur Verfügung stehende Personal- und Sachmittelausstattung müsse verbessert werden, damit die Gebietsbetreuung sowie die Umweltbildung wieder angemessen wahrgenommen werden könne. Entsprechende Anmeldungen im Haushaltsplan blieben aber seit vielen Jahren erfolglos. Um dem gesetzlichen Schutzauftrag gerecht zu werden, aber auch durch die EU eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, seien mittlerweile Handlungsempfehlungen erarbeitet worden, in denen geregelt werde, welche Aufgaben vorrangig bearbeitet werden sollten.

Die Ausschussmitglieder würdigten das Engagement der Petentin. Der Erhalt der Großschutzgebiete ist eine wichtige Aufgabe, die langfristig durch geeignete Personalentwicklungsmaßnahmen sichergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang wurde angemerkt, dass die Problematik des fehlenden Personals auch auf andere Bereiche übertragbar ist.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition zum einen der Landesregierung als Material zu überweisen, um sie in künftige Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen einzubeziehen. Zum anderen soll die Petition als Anregung für eine parlamentarische Initiative den Fraktionen des Landtages zur Kenntnisnahme übermittelt werden.

Der Petitionsausschuss berät erneut zur Vergütungsregelung für behinderte Menschen in Tagesgruppen

Dem Petitionsausschuss liegen zahlreiche Petitionen zur Vergütungsregelung für behinderte Menschen in Tagesgruppen vor. Der neue Landesrahmenvertrag sieht in § 15 Abs. 8 vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den vollen Tagessatz bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Betreuten nur noch für einen Zeitraum von bis zu 20 Tagen im Jahr vergüten. Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Petitionsausschusses. In seiner 12. Sitzung am 01.06.2022 hat der Petitionsausschuss nunmehr Vertreter des Sozialministeriums, des Landkreistages und der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege angehört. Der Bürgerbeauftragte Matthias Crone nahm ebenfalls an der Diskussion teil.

Die Anzuhörenden stellten ihre Positionen dar. Vielfach wurde vonseiten des Landkreistages und des Sozialministeriums darauf hingewiesen, dass die Vergütungsregelung im Landesrahmenvertrag keine Einschränkung der Urlaubsregelung darstelle. Der Urlaub werde zivilrechtlich zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsberechtigten vereinbart und könne individuell geregelt werden. Dem hielten sowohl die LIGA als auch der Bürgerbeauftragte entgegen, dass das die Theorie, nicht aber die Praxis sei. Zum einen erhalte der Leistungserbringer die Vergütung nur für 20 Tage, sodass er auf den Kosten für darüber hinaus gewährte freie Tage sitzenbleibe. Zum anderen seien die Betroffenen schon allein aufgrund der geringen Anzahl von in Frage kommenden Einrichtungen gar nicht in der Position, diesbezüglich Verhandlungen zu führen.

Im Laufe der Diskussion wurden die unterschiedlichen Interessen der Vertragspartner des Landesrahmenvertrages deutlich. Der Ausschuss betonte auch vor diesem Hintergrund, dass der Landesrahmenvertrag keinesfalls zur Beschneidung der Rechte der betroffenen behinderten Menschen führen dürfe und eine zeitnahe Änderung der Vergütungsregelung erwartet werde, zumal diese nach Auffassung des Ausschusses klar im Widerspruch zum Bundesteilhabegesetz stehe, dessen Grundgedanke es ja gerade ist, mehr Selbstbestimmung und individuellere Lösungen zu ermöglichen.

Die Anzuhörenden verwiesen im Laufe der Beratung mehrfach auf die nunmehr einberufene Evaluierungskommission, die erstmals in der nächsten Woche tagen werde. Das Sozialministerium, das moderierend die Beratungen begleiten wird, sagte zu, die kritisierte Vergütungsregelung als Problem in der Umsetzung zu benennen und die Auffassung des Petitionsausschusses darzulegen.

Der Petitionsausschuss wird sich über den weiteren Verlauf informieren.

Petitionsausschuss bespricht Lösungen zum Streit um die Anwohnerstraße

Der Petitionsausschuss traf sich heute mit den Anwohnern des Strandweges, den Vertretern der beteiligten Behörden und der Gemeindevertretung und dem Bürgerbeauftragten, um vor Ort den aktuellen Sachstand zu erörtern und Lösungswege zu diskutieren. Ziel ist es, eine dauerhafte Nutzung des Wegegrundstückes durch die Anwohner bzw. durch die Öffentlichkeit zu gewährleisten, so, wie die Gemeinde es bei der Erschließung nachweislich beabsichtigt hatte, seinerzeit jedoch formalrechtlich versäumt worden ist.

Im Ergebnis waren sich die Teilnehmer größtenteils einig, dass eine Lösung nicht auf privatrechtlichem, sondern nur auf dem öffentlich-rechtlichen Weg zu erreichen ist. Hier wurden zwei Möglichkeiten herausgearbeitet. Zum einen kann festgestellt werden, dass der streitgegenständliche Straßenabschnitt eine öffentliche Straße ist. Diese Variante wird aktuell entsprechend dem Gemeindebeschluss vom März 2021 von der Gemeinde favorisiert; das Amt hat hiergegen jedoch rechtliche Bedenken. Zum Zweiten kann das von der Gemeinde ausgesetzte B-Plan-Verfahren fortgesetzt werden. Mit einem B-Plan wäre ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet. Allerdings ist dies mit einem längeren Verfahren verbunden.

Man verständigte sich darauf, dass diese Varianten nun von den beteiligten Behörden geprüft werden. Nach der Sommerpause wird sich der Ausschuss über die Prüfungsergebnisse informieren und über das weitere Vorgehen beraten. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Krüger dankte den Anwesenden und angesichts der emotional aufgeladenen Situation vor allem auch den Anwohnern für ihre sachlichen Beiträge.

Petitionsausschuss führt Ortsbesichtigung zum langjährigen Streit um Anwohnerstraße durch

Der Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern trifft sich am 25. Mai 2022 in Elmenhorst/Lichtenhagen zu einer Ortsbesichtigung. Den Anwohnern einer dortigen Anliegerstraße wird seit einigen Jahren der Zugang zu ihren Wohnhäusern streitig gemacht. Denn das Straßengrundstück befindet sich im Privateigentum und der Eigentümer begehrt eine monatliche Wegerente für die Straßennutzung. „Der Zustand ist für die Anwohnerinnen und Anwohner völlig haltlos; hier muss dringend ein dauerhafter, öffentlicher Zugang zu den Wohnhäusern geschaffen werden.“, so Thomas Krüger, Vorsitzender des Petitionsausschusses.

Als in den 1990er Jahren das Wohngebiet entwickelt wurde, war vorgesehen, dass die Gemeinde das Straßengrundstück vom Bauträger erwerben und für den öffentlichen Verkehr widmen würde. Diese für eine Baugenehmigung zwingende öffentliche Erschließung der Baugrundstücke bestätigte die Gemeinde auch gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die daraufhin die Baugenehmigungen erteilte. Der Bebauungsplan wurde jedoch nie beschlossen, die Gemeinde erwarb zu keinem Zeitpunkt das Eigentum an der Straße und der Erschließungsträger wurde aufgelöst. In der Zwischenzeit erwarb ein Anlieger auch das Wegegrundstück und fordert nun Nutzungsentgelte von den übrigen Anwohnern. Der Streit eskalierte und ein Anwohner wandte sich an den Petitionsausschuss.

Auf den Vorschlag des Petitionsausschusses beabsichtigte die Gemeinde zunächst, einen Bebauungsplan zu erlassen, um die betroffene Straße für den öffentlichen Verkehr zu widmen und die Streitigkeit damit zu beenden. Aufgrund der anhängigen Gerichtsverfahren hat sich die Gemeinde jedoch entschieden, den für Ende 2021 vorgesehenen Beschluss des B-Plans zu verschieben.

In der Ortsbesichtigung soll der aktuelle Stand erläutert und nach einer Möglichkeit gesucht werden, die dauerhafte Nutzung des Weges für die Anwohner und ihre Besucher sicherzustellen. Eingeladen wurden unter anderem der Bürgerbeauftragte, bei dem die Petition zuvor bearbeitet worden war, sowie Vertreter des Innen- und Wirtschaftsministeriums, des Landkreises Rostock, des Amtes Warnow-West und der Gemeinde. Der Ortstermin beginnt am 25.05.22 um 9:30 Uhr, Treffpunkt ist der Strandweg 15 in 18107 Elmenhorst/Lichtenhagen.

Petenten fordern Erhalt einer Lindenallee

Der Petitionsausschuss führte heute in dem kleinen Dorf Stove in Nordwestmecklenburg eine öffentliche Ortsbesichtigung durch, um die dortige Lindenallee in Augenschein zu nehmen.

24 Bäume dieser Lindenallee sollen gefällt werden, um die durch den Ort verlaufende Landesstraße L02 zu sanieren und auf sechs Meter zu verbreitern. So sieht es jedenfalls die vom Straßenbauamt Schwerin entwickelte Vorzugsvariante vor. Die anwesende Vertreterin des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr wies aber darauf hin, dass weitere Varianten untersucht und im Rahmen einer freiwilligen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung auch vorgestellt worden seien. Die ebenfalls anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Stoverlinden“, die die Petition eingereicht hatten, hatten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls eine Variante vorgeschlagen, die die Sanierung des Straßenkörpers vorsieht, ohne die Straße zu verbreitern und ohne die Lindenallee zu schädigen. Sie wiesen auf den hohen ökologischen Nutzen des alten Baumbestandes hin und gaben ihrer Befürchtung Ausdruck, dass durch die Baumfällungen die schöne Dorfansicht zerstört werden könne. Zudem sei die Erhaltungsmaßnahme mit Kosten von ca. 1,3 Millionen Euro günstiger als die Verbreiterung der Straße, für die ca. 3,1 Millionen Euro anfielen. Der Bürgermeister der Gemeinde Carlow wies auf das dringende Erfordernis hin, dort einen Gehweg zu bauen. Da die Straßenbaulast für den Gehweg bei der Gemeinde liege, sei die Gemeinde hier auf eine Förderung angewiesen. Diese Förderung setze jedoch eine bestimmte Ausbaubreite des Gehwegstreifens voraus, wie die Vertreterin des Straßenbauamtes ausführte. Vor allem stellte der Bürgermeister klar, dass der Ausbau der Straße aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse zügig erfolgen müsse.

Nach einer intensiven Diskussion der Ausschussmitglieder mit den anwesenden Vertretern der Bürgerinitiative und der beteiligten Behörden gingen die ca. 40 Teilnehmer der Ortsbesichtigung die schöne Lindenallee entlang. Abschließend wies der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Thomas Krüger, darauf hin, dass der Ausschuss sich in einer der kommenden Sitzungen über die weitere Vorgehensweise in dieser Angelegenheit verständigen wird.

Petitionsausschuss trifft sich zum Vor-Ort-Termin in Stove

Morgen am Mittwoch, den 11. Mai 2022, wird der Petitionsausschuss in Stove (Nordwestmecklenburg) eine öffentliche Ortsbesichtigung durchführen. Anlass ist die Petition der Bürgerinitiative "Stoverlinden", die sich für den Erhalt der Lindenallee in dem kleinen Dorf einsetzt. 80 Linden säumen die Ortsdurchfahrt der L 02, die saniert werden muss und nach dem Willen der Gemeinde auch einen Gehweg erhalten soll. Nach der Vorzugsvariante des Straßenbauamtes Schwerin soll die Fahrbahnbreite von derzeit 5,25 Meter auf sechs Meter verbreitert werden. Hierfür müssten mindestens 26 Alleebäume gefällt werden. Um die historische und dorfprägende Lindenallee zu erhalten, fordert die Bürgerinitiative eine Sanierungsvariante, die sich an dem vorhandenen Baumbestand orientiert. Außerdem befürchten die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative, dass die Autos und LKW den Ort nach einer Verbreiterung der Fahrbahn mit höherer Geschwindigkeit durchfahren.

Die Planungsunterlagen mit den verschiedenen Varianten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt Stove waren in der Zeit vom 15. Dezember 2021 bis 28. Januar 2022 öffentlich ausgelegt worden. Im Anschluss an die Auswertung der Auslegungsergebnisse soll ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses einen Überblick verschaffen und mit den Beteiligten den aktuellen Sachstand erörtern. Neben der Bürgerinitiative werden auch die Gemeinde Carlow, das Straßenbauamt Schwerin, das Biosphärenreservatsamt Schalsee-Elbe, das Amt Rhena, das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit sowie das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vertreten sein. Die öffentliche Ortsbesichtigung beginnt um 09:30 Uhr, Treffpunkt ist der Ortseingang in 19217 Stove aus Richtung Neschow kommend.

Petitionsausschuss beschließt Sachverständigenanhörung und Ortsbesichtigung

Am 04.05.2022 hat der Petitionsausschuss in seiner 9. Sitzung über das weitere Vorgehen zu drei Petitionen beraten und seine Beschlussempfehlung zur Unterrichtung durch den Landesdatenschutzbeauftragten beschlossen.

Zu der Forderung der Petenten, das Artensterben zu stoppen, hat der Ausschuss beschlossen, eine Sachverständigenanhörung durchzuführen und hierzu Vertreter der Landesregierung, des NABU, der Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie, des Instituts BIOTA und des Landesbauernverbandes sowie den Landschaftsarchitekten Prof. Stefan Pulkenat einzuladen. Zu einer weiteren Petition, die auf Wunsch der Petentin vom Bürgerbeauftragten an den Petitionsausschuss weitergeleitet worden war, hat der Petitionsausschuss entschieden, eine Stellungnahme des Innenministeriums einzuholen. Gegenstand dieser Petition ist die Berechnung des Pachtzinses auf der Grundlage des Bodenrichtwertes, die in prädestinierten Lagen wie an der Ostsee aktuell zu einer rasanten Preissteigerung führt und eine soziale Entmischung befürchten lässt. Der Petitionsausschuss wird auf der Grundlage der Stellungnahme prüfen, ob hier eine Erweiterung der gesetzlichen Ausnahmeregelungen in Frage kommt. Zur dritten Petition hat der Ausschuss einzelne Mitglieder beauftragt, einen Ortstermin durchzuführen. Der Petent kritisiert das Vorgehen des Landkreises, dessen Abfallentsorgungsbetrieb nicht mehr bereit ist, das im Außenbereich gelegene Wohnhaus des Petenten mit dem Entsorgungsfahrzeug anzufahren. Vielmehr solle der Petent seinen Abfall zu der 500 m weit entfernten Sammelstelle bringen. Auch das Landwirtschaftsministerium hatte im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung festgestellt, dass die Entfernung zwischen dem Wohngrundstück und der Abfallsammelstelle kritisch zu bewerten sei. Der Ausschuss will sich nun ein eigenes Bild über die Situation vor Ort verschaffen und mit den Beteiligten ins Gespräch kommen.

Am Ende seiner Beratung hat der Ausschuss die Unterrichtung durch den Landesdatenschutzbeauftragten abschließend beraten. Die einstimmig beschlossene Beschlussempfehlung wird dem Landtag zur Sitzung Mitte Mai vorgelegt.

Landesdatenschutzbeauftragter stellt seinen Tätigkeitsbericht 2020 vor

Zu seiner Sitzung am 30. März hatte der Petitionsausschuss den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Heinz Müller, eingeladen, damit dieser seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2020 vorstellen konnte.

Der Datenschutzbeauftragte betonte zunächst die gute und konstruktive Zusammenarbeit seiner Behörde mit der Landesregierung, die der ebenfalls eingeladene Vertreter der Landesregierung bestätigte. Für den Berichtszeitraum 2020 führte er aus, dass die Corona-Pandemie den Datenschutz vor besondere Herausforderungen gestellt habe: Zahlreiche Regelungen seien mit hoher Geschwindigkeit erlassen worden, die oftmals die besonders sensiblen Daten im Sinne des Art. 9 der EU-Datenschutzgrundverordnung, nämlich die Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger, betroffen hätten. Hier sei vielfach eine Abwägung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Datenschutz zugrunde liegt, mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit erforderlich gewesen.

Als besonders bedeutsam für den Datenschutz stellte der Landesbeauftragte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Schrems II Urteil dar. Der EuGH hatte mit dem im Jahr 2020 ergangenen Urteil klargestellt, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn sie in diesem Drittland einen im Wesentlichen gleichwertigen Schutz genießen wie in der EU. Für die USA hat er ein solch angemessenes Schutzniveau verneint und den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, den diese für das zwischen der EU und den USA ausgehandelte Privacy Shield gefasst hatte, aufgehoben. Datenübermittlungen in die USA müssen nun durch weitere Schutzmaßnahmen und –garantien nach Artikel 46 DSGVO abgesichert werden.

Zudem wurde erneut die Petition beraten, mit der der Petent eine wasserrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer Wassermühle begehrt. Zu dem langwierigen Verfahren hat im März ein Gespräch zwischen den Beteiligten stattgefunden. Da leider immer noch keine Einigung erzielt werden konnte, beschloss der Petitionsausschuss, das Verfahren weiterhin zu begleiten.

Petitionsausschuss berät zu Schwimmhallen und zur geänderten Urlaubsregelung für Schwerbehinderte in Tagesgruppen

Am 23.03.2022 beriet der Petitionsausschuss in seiner 6. Sitzung drei Petitionen mit Vertretern der Landesregierung.

In der ersten Petition fordert die DLRG e.V., öffentliche Schwimmbäder zu erhalten und deren Finanzierung nachhaltig zu sichern. Im Rahmen eines bundesweiten Masterplans solle eine systematische Bedarfsplanung mit allen Beteiligten erstellt werden. An der Beratung nahmen Vertreter des Innen-, des Bildungs- und des Sozialministeriums teil.

Das Sozialministerium bestätigte, dass eine umfassende Bedarfserhebung in Form einer Landesdatenbank unerlässlich sei und zeitnah umgesetzt werden sollte. Entsprechende Haushaltsmittel seien bereits vorgesehen. Diese Daten könnten sodann für die bundesweite Bedarfsplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung verwies weiterhin auf die bestehenden Förderinstrumente. Die Finanzaufsicht des Innenministeriums gab zu bedenken, dass nicht die Errichtung oder Sanierung von Schwimmhallen das eigentliche Problem sei, sondern vielmehr die laufenden Kosten für den Betrieb der Hallen. Daher sei zu prüfen, ob hierfür Fördermittel bzw. Kredite bereitgestellt werden könnten.

Das Bildungsministerium stellte auf Nachfrage des Ausschusses dar, dass im Schuljahr 2017/2018 an acht von 279 Grundschulen im Land kein Schwimmunterricht angeboten werden konnte. Der Ausschuss war sich darüber einig, dass hier gehandelt werden muss. Zudem sei der Schwimmunterricht in der Corona-Pandemie über einen längeren Zeitraum ausgefallen, sodass es auch hier Nachholbedarf geben dürfte.

Um diese und andere Fragen klären zu können, wird der Ausschuss weitere Nachfragen schriftlich an die Landesregierung sowie an den Städte- und Gemeindetag, der an der heutigen Beratung nicht teilnehmen konnte, richten und die Petition zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten.

Zu den anderen beiden Petitionen hörte der Petitionsausschuss einen Vertreter des Sozialministeriums und den Bürgerbeauftragten, dem hierzu ebenfalls zahlreiche Petitionen vorliegen. Der Landkreistag war ebenfalls eingeladen, hatte seine Teilnahme jedoch kurz zuvor abgesagt.

Gegenstand dieser Petitionen ist die geänderte Urlaubsregelung für Behinderte in Tagesgruppen, die in einer Werkstatt betreut werden. So klagte eine Mutter, dass ihr Sohn von ehemals 28 Tagen nun nur noch 20 Tage Urlaub nehmen könne. Die geänderte Regelung basiert auf dem neuen Landesrahmenvertrag, auf den sich die Landkreise und kreisfreien Städte als Leistungsträger und die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege als Leistungserbringer Ende 2019 geeinigt hatten. Der neue Vertrag sieht vor, dass die Landkreise den vollen Tagessatz nur bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit der Betreuten von bis zu 20 Tagen im Jahr vergütet. Umfasst der Urlaub mehr als 20 Tage, erhält die Werkstatt vom Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt keine Vergütung. Die Petenten befürchten nun, dass dieser Fehlbetrag dann von den Betreuten gefordert wird, was eine faktische Verkürzung des Urlaubsanspruchs bedeutet.

Das Sozialministerium führte aus, dass es in den Verhandlungen der Vertragsparteien lediglich die Moderation übernommen habe. Auch als das Ministerium im Zuge der Petitionsverfahren bei den Vertragsparteien nachgefragt habe, hätten diese einen Änderungsbedarf verneint.

Die Ausschussmitglieder brachten deutlich ihren Unmut über die Beschneidung der Rechte der Betroffenen zum Ausdruck. Ihrer Auffassung nach steht diese Regelung zudem klar im Widerspruch zum Bundesteilhabegesetz, das für Menschen mit Behinderungen zahlreiche Verbesserungen vorsieht und ja gerade die Selbstbestimmung in den Vordergrund rückt. „Mit der neuen Regelung tritt aber eine Situation ein, die zu einer Verschlechterung für die Betroffenen führen kann. Ich erwarte daher auch vom fachaufsichtsführenden Ministerium, zumindest die Vertragsparteien so lange an einen Tisch zu holen, bis man sich auf eine Änderung im Geiste des Bundesteilhabegesetzes geeinigt hat“, appellierte der Vorsitzende des Petitionsausschusses Thomas Krüger an das Sozialministerium.

Unterstützt wurde der Petitionsausschuss in seiner Auffassung auch vom Bürgerbeauftragten. „Ich erwarte von allen, die zur Lösung beitragen können, dass sie sich nicht auf formale Gesichtspunkte zurückziehen, sondern lösungsorientiert vorgehen. Das wird nur gehen, wenn die Landesregierung an dieser Stelle mithilft“, so der Bürgerbeauftragte mit deutlichen Worten.

In diesem Sinne beschloss der Petitionsausschuss, die Beteiligten in einer weiteren Beratung zusammenzubringen und damit auch dem Landkreistag und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege die Gelegenheit zu geben, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

#MillionsMissing Deutschland – Petitionsausschuss berät über Möglichkeiten der Unterstützung

Liegend, den Kopf mit einem Kissen gestützt, stellte sich die junge Frau per Video dem Ausschuss vor. Sitzen sei wenig bis gar nicht möglich, so die Petentin. Die Teilnahme an der Sitzung bedeute für sie eine unglaubliche Anstrengung.

Die Petentin berichtete über den Verlauf ihrer Erkrankung. Ihr Leben – und das vieler anderer an ME/CFS Erkrankter – spiele sich seit mehreren Jahren auf wenigen Quadratmetern, oftmals in einem verdunkeltem Raum ab. Betroffen seien vor allem junge Menschen im Alter von 10 bis 19 und 30 bis 39 Jahren. Zum Leid der Betroffenen gehöre auch eine fehlende Anerkennung der Krankheit in unserer Gesellschaft, betonte die Petentin. Nur jeder vierte Hausarzt kenne diese Krankheit überhaupt. Das führe häufig zu Fehldiagnosen und, wie bei ihr, zu einer falschen Behandlung, die das Krankheitsbild weiter verschlimmert. Auch im sozialen Umfeld oder bei Arbeitgebern fehle das Verständnis für diese Erkrankung, die so nicht sichtbar sei. Die Petenten kämpfen daher mit der Kampagne „#MillionsMissing Deutschland“ für Anerkennung, eine bessere medizinische und soziale Versorgung und für mehr Forschung.

Um zu erörtern, ob und wie das Land hier unterstützen kann, lud der Petitionsausschuss zu seiner heutigen Sitzung Vertreter des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und der Ärztekammer M-V, Dr. Jördis Frommhold von der auf Long Covid spezialisierten Reha-Klinik in Heiligendamm, die Leiterin der Immundefekt-Ambulanz der Charité Berlin Prof. Carmen Scheibenbogen und die Initiatorinnen von #MillionsMissing ein. Für die Ärztekammer nahmen neben dem Präsidenten Prof. Dr. Crusius der Direktor sowie der Stellv. Direktor der Klinik für Neurologie der Unimedizin Rostock, Profes. Dres. Storch und Walter, sowie der Stellv. Direktor der Psychatrischen Kinderklinik der Unimedizin Rostock Prof. Dr. Buchmann teil. Die Sitzung wurde als Präsenz- und Videokonferenz durchgeführt.

Eingangs schilderten die ärztlichen Vertreter folgendes Krankheitsbild: ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom) ist eine schwere neuroimmulogische Erkrankung. Sie tritt meist, genau wie Long Covid, nach einer Infektion auf. ME/CFS ist nicht gleichzusetzen mit Long-Covid. Sie wird als mögliche Langzeitfolge einer Infektion mit dem Coronavirus diskutiert. Laut Schätzungen werden ca. 10 % der Long-Covid-Patienten an ME/CFS erkranken. Derzeit leiden in Deutschland 250.000 Menschen, davon 40.000 Kinder an ME/CFS.

Von allen Anzuhörenden wurde eindringlich darauf hingewiesen, dass es vor allem darauf ankommt, die Krankheit frühzeitig zu diagnostizieren und zu therapieren. Die Diagnose sei schwierig, mittlerweile gebe es aber eindeutige Diagnosekriterien. Prof. Carmen Scheibenbogen berichtete, dass an der Charité Berlin bereits medikamentöse Behandlungen entwickelt würden. Problematisch sei jedoch, dass es noch kein zugelassenes Medikament gebe. Das läge an fehlenden klinischen Studien, die bisher seitens der Pharma-Industrie abgelehnt worden seien. Das Wissenschaftsministerium wies darauf hin, dass es in M-V derzeit keine spezielle Förderung der Forschung zu ME/CFS gebe. Die Krankheit sei Bestandteil der studentischen und fachärztlichen Ausbildung.

Zur Frage der Abgeordneten, wie das Land unterstützen kann, unterbreiteten die Fachleute und Petentinnen verschiedene Vorschläge. In einem ersten Schritt sollte die Erkrankung bekannter gemacht werden, sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Gesellschaft. Hier seien Informationskampagnen und Weiterbildungen für Ärzte unerlässlich. Die Petentinnen forderten darüber hinaus eine Koordinierungsstelle für Eltern erkrankter Kinder. Zudem wurde eine stärkere Verzahnung der Unimedizin mit der Rehamedizin angeregt. Mecklenburg-Vorpommern habe mit der Reha-Klinik Heiligendamm gute Voraussetzungen für eine derartige Zusammenarbeit. Seitens der Ärztekammer wurde auf die bereits vorhandene Versorgungsstruktur im Land verwiesen, die ausgebaut werden sollte. Darüber hinaus könne auch die Digitalisierung hilfreich sein, bspw. die Nutzung der Telemedizin oder App-basierter Therapien. Als eine längerfristige und grundlegende Aufgabe wurde die Verbesserung der personellen Ausstattung gefordert. Hierzu gehöre auch, die Zahl der Medizinstudenten an den Universitäten des Landes zu erhöhen und dafür zu sorgen, die Abwanderung von Ärzten zu verhindern. Auch die Forschung müsse unterstützt werden.

Die Ausschussmitglieder bedankten sich ausdrücklich für die bewegenden und offenen Worte der Petentinnen. Die Ist-Beschreibung und Vorschläge machten deutlich, dass es hier Handlungsbedarf gibt. Daher beschloss der Ausschuss im Ergebnis der konstruktiven Beratung, die Petition an die Landesregierung und an die Fraktionen des Landtags zu überweisen.

Zu zwei weiteren Petitionen fasste der Ausschuss einstimmig den Beschluss, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. In dem einen Fall setzt sich die Bürgerinitiative „Stoverlinden“ für den Erhalt der Lindenallee in dem Dorf Stove ein. In dem anderen Fall verwehrt der Eigentümer eines Straßengrundstücks den Anwohnern die Zufahrt zu ihren Wohngrundstücken. Die Gemeinde hatte es seinerzeit offensichtlich versäumt, die Straße für den öffentlichen Verkehr zu widmen bzw. das Straßengrundstück zu erwerben. Der Petitionsausschuss wird sich in beiden Fällen nun vor Ort ein Bild machen und mit den Beteiligten ins Gespräch kommen.

Patienten fordern eine bessere Versorgungsstruktur

In Deutschland leiden etwa 250 000 Menschen an ME/CFS. Bei der Myalgischen Enzephalomyelitis/dem Chronischen Fatigue-Syndrom handelt es sich um eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die oft zu einem hohen Grad körperlicher Behinderung führt. Wie die Zahlen zeigen, ist die Erkrankung gar nicht so selten, dennoch ist sie bislang wenig erforscht. In ganz Deutschland gibt es zudem nur zwei ME/CFS-Ambulanzen. Seit der Corona-Pandemie und dem Auftreten von Long Covid wird von einer besorgniserregenden Zunahme der Betroffenenzahl ausgegangen, da ein Teil der Long-Covid-Patienten auch an ME/CFS erkrankt.

Auf diese Situation machte die Initiative #MillionsMissing Deutschland den Landtag aufmerksam verbunden mit konkreten Forderungen, hier eine Verbesserung herbeizuführen. Zudem erreichten das Parlament zahlreiche Karten von Betroffenen.

Auch vor dem Hintergrund, dass sich bereits mehrere Parlamente mit dieser Problematik beschäftigt und Handlungsbedarf festgestellt haben, wird der Petitionsausschuss die Eingaben am Mittwoch, dem 02.03.2022, beraten, um zu erörtern, wie sich die Situation aktuell in Mecklenburg-Vorpommern darstellt und ob das Land hier Unterstützung leisten kann. An der Beratung werden neben der Landesregierung auch Dr. Jördis Frommhold von der MEDIAN Klinik Heiligendamm, Prof. Carmen Scheibenbogen von der Immundefekt-Ambulanz an der Charité Berlin sowie Vertreter der Ärztekammer M-V und der Initiative #MillionsMissing Deutschland teilnehmen.

 

Petitionsausschuss berät zu den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche

Der Petitionsausschuss kam gestern zu seiner 4. Sitzung zusammen, die als Präsenz- und Videokonferenz durchgeführt wurde.

Im ersten Tagesordnungspunkt wurde die Petition des Sozialpädiatrischen Zentrums Mecklenburg-Schwerin (SPZ) gemeinsam mit einem Vertreter des SPZ und Vertretern des Bildungsministeriums beraten. Der Petent hatte in seiner Eingabe die gesundheitlichen Probleme der Kinder und Jugendlichen infolge der Corona-Maßnahmen dargestellt. Zu diesen Folgen gehören unter anderem Übergewicht aufgrund mangelnder Bewegung, die fehlende oder unzureichende Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf und die vor allem während der Lockdowns auftretende Überlastungssituation in den Familien. Der Petent führte hierzu aus, dass einige der Forderungen zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden seien. Im Zuge der Beratung einigten sich das Bildungsministerium und der Petent darauf, die noch offenen Fragen in einem gemeinsamen Gespräch zu klären. Außerdem bot das Bildungsministerium dem Petenten an, künftig an der im Ministerium eingerichteten Expertenkommission „Schule, Kita, Hort“ teilzunehmen. Von Interesse war auch die Frage, inwiefern im kommenden Schuljahr 2022/23 die Schuleingangsuntersuchungen gesichert seien.

Der Petitionsausschuss beschloss einstimmig die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, da das Anliegen des Petenten begründet und Abhilfe notwendig sei. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, die Petition den Fraktionen des Landtages zur Kenntnisnahme zu geben, um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.

In einer weiteren Petition setzt sich der Petent für eine Änderung des § 87 Absatz 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz ein. Danach sind die zuständigen öffentlichen Stellen verpflichtet, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus Angst vor einer Abschiebung würden sich viele Betroffene nicht behandeln lassen, darunter Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten, Schwangere und Kinder. Der Petent fordert die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes und regt hierzu eine Bundesratsinitiative an. Der Petitionsausschuss beschloss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition zum einen der Landesregierung als Material für künftige Verordnungen oder andere Initiativen oder Verordnungen zu überweisen. Zum anderen solle die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnisnahme gegeben und zusätzlich an den deutschen Bundestag abgegeben werden.

Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts breitet sich der Wolf in Deutschland und seit dem Jahr 2006 auch wieder in Mecklenburg-Vorpommern aus. Mit der Wiederausbreitung des Wolfes steigt zugleich das Konfliktpotential im Umgang mit dem streng geschützten Tier. So haben Nutztierhalter Angst vor zunehmenden Wolfsrissen und in der Bevölkerung gibt es Befürchtungen, dass der Wolf eine akute Gefahr für den Menschen darstellt. Um die hierzu geführten Diskussionen auf sachlich fundierte Grundlagen zu stellen, führte der Petitionsausschuss heute eine Ausschussberatung mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums durch.

Dieser Beratung liegt eine Petition zugrunde, in der der Petent um Aufklärung bittet, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Bewohner eines Ortes vor den dort lebenden Wolfsrudeln zu schützen. Seitens des Landwirtschaftsministeriums wurde hierzu ausgeführt, dass in dem vorliegenden Fall, aber auch generell, alle gemeldeten Wolfsbeobachtungen umgehend untersucht würden. Dabei werde auch geprüft, ob potenzielle Interessenskonflikte bestehen, denen entgegengewirkt werden müsse. Hierbei zeigten die Vertreter des Ministeriums Verständnis für die Sorgen und Ängste der Bürger, gaben aber auch zu bedenken, dass es bisher keine gefährlichen Nahbegegnungen zwischen Mensch und Wolf in Mecklenburg-Vorpommern gegeben habe. Ergänzend wies das Landwirtschaftsministerium darauf hin, dass die Entnahme eines Wolfes immer sorgfältig abgewogen werden müsse. Hierfür gebe es strenge gesetzliche Vorgaben, die bei der Prüfung einer Abschussgenehmigung zu beachten seien. Des Weiteren wurden die Aufgaben des mittlerweile überarbeiteten Wolfsmanagementplanes für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt und dargelegt, welche Neuerungen im vergangenen Jahr aufgenommen wurden.

Im weiteren Verlauf der Beratungen stellte das Landwirtschaftsministerium auf Nachfragen der Ausschussmitglieder dar, in welchem Umfang die betroffene Bevölkerung informiert und aufgeklärt werde. Die Ausschussmitglieder gelangten zu der Auffassung, dass die Handlungsspielräume der Behörden hier noch nicht ausgeschöpft sind und eine weitergehende Aufklärung und Information notwendig ist, um Ängste abzubauen. Daher beschloss der Ausschuss, dem Landtag zu empfehlen, die Petition an die Landesregierung zu überweisen.

Petitionsausschusses berät in 2. Sitzung

Der Petitionsausschuss kam gestern zu seiner 2. Sitzung zusammen, die als Präsenz- und Videokonferenz durchgeführt wurde. Nachdem sich der Ausschuss über allgemeine Verfahrensfragen. verständigt hatte, stieg er gleich in die Sacharbeit ein. Zu der mehrfach vorliegenden Beschwerde über die verringerten Urlaubstage für behinderte Menschen in Tagesgruppen beschloss der Petitionsausschuss, die Problematik in einer weiteren Sitzung mit Sachverständigen zu erörtern.

Petitionsausschuss konstituiert sich

Am Mittwoch, dem 1. Dezember 2021, kam der Petitionsausschuss um 10:00 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Der Abgeordnete Thomas Krüger (SPD) wurde zum Vorsitzenden und die Abgeordnete Eva-Maria Kröger (DIE LINKE) zu seiner Stellvertreterin bestimmt. Im Weiteren haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses auf Grundsätze zu ihrer zukünftigen Arbeit verständigt.

„Ich wünsche uns eine konstruktive Zusammenarbeit“, so der Vorsitzende. Die Arbeit im Petitionsausschuss sei besonders wichtig, denn es „gibt keinen Ausschuss, in dem man näher mit dem Bürgeranliegen zu tun hat“.

Öffentliche Bekanntmachung
eines Beschlusses des Landtags Mecklenburg-Vorpommern

vom 09.06.2021

Friedländer Große Wiese
Petitionen Nr. 2016/50 und Nr. 2017/250

809 Petitionen, mit denen sich die Petenten gegen den Bau von Windkraftanlagen in der Friedländer Große Wiese wandten (Pet. Nr. 2016/50), sowie 494 Petitionen, mit denen die Petenten die Streichung konkreter Windeignungsgebiete in der Friedländer Großen Wiese und im Moldenhauer Bruch sowie die Unterschutzstellung der Friedländer Großen Wiese forderten (Pet. Nr. 2017/250), sind abschließend behandelt worden.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner 124. Sitzung am 09.06.2021 nach einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (Landtagsdrucksache Nr. 7/6202) wie folgt entschieden:

„Das Petitionsverfahren ist abzuschließen.

Begründung:

Die Ausweisung von Windeignungsgebieten in der Region der Friedländer Großen Wiese erfolgt im Rahmen der zweiten Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern. In dem vom Regionalen Planungsverband Vorpommern durchgeführten Verfahren ist eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen gewährleistet, um sowohl die Belange der betroffenen Anwohner als auch naturschutzfachliche Belange zur Abwägung zu bringen. Hierbei ist vor allem die Bedeutung des Gebietes als Rast-, Überwinterungs-, Durchzugs- sowie Brutgebiet für zahlreiche Wat- und Wasservögel ebenso zu beachten wie der Umstand, dass es sich bei der Friedländer Großen Wiese um ein vom Moorschutzkonzept betroffenes entwässertes Niedermoor handelt. Aufgrund dieser Komplexität wurde im August 2020 bereits die 5. Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die derzeit unter Erarbeitung von Abwägungsvorschlägen ausgewertet wird. Die Entscheidung über die auszuweisenden Flächen trifft der Regionale Planungsverband Vorpommern in eigener Verantwortung auf der Grundlage eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes. Solche ausgewiesenen Windeignungsgebiete stellen Ziele der Raumordnung dar, die der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich entgegenstehen. Um also den Bau von Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu begrenzen, ist die wirksame Ausweisung von Windeignungsgebieten unverzichtbar.“

Landtag schließt 1.511 Petitionsverfahren ab

210 Petitionen hat der Landtag in seiner Sitzung am 09.06.2021 auf eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses abgeschlossen, darunter sind zwei Massenpetitionen mit 1.301 Einzelzuschriften, so dass insgesamt 1.511 Petitionsverfahren abgeschlossen werden konnten. Allein 33 dieser Petitionen haben die Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zum Gegenstand. Aufgrund der erfreulichen Entwicklung in den vergangenen Wochen und der damit einhergehenden Lockerungen haben sich viele dieser Beschwerden zwischenzeitlich erledigt.

„Petitionen haben sich zu einem zeitgemäßen Instrument der demokratischen Teilhabe entwickelt. Dies zeigt sich gerade in den großen, oft mit Bürgerinitiativen verknüpften Massen- und Sammelpetitionen.“, so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses in seiner Berichterstattung im Landtag. Über 1.300 Einzelzuschriften gingen beim Petitionsausschuss gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in der Friedländer „Großen Wiese“ ein und sind nun zum Abschluss gebracht worden. Dabei hat der Petitionsausschuss die Komplexität des vom Regionalen Planungsverbandes Vorpommern durchgeführten Verfahrens zur Ausweisung der Eignungsgebiete betont. Anwohnerinteressen und Vogelschutz sind ebenso zu berücksichtigen wie das dem Klimaschutz dienende Erfordernis, Windeignungsgebiete auszuweisen. Da es sich bei der Friedländer Großen Wiese um ein in der Vergangenheit entwässertes Niedermoor handelt, ist aber auch der ebenfalls dem Klima dienende Moorschutz zu beachten.

Weiterhin abgeschlossen wurde die Petition einer Bürgerinitiative, die sich gegen die großflächige Bebauung des Borner Holms mit Hotels und Ferienwohnungen gewandt hat. Hier ist der Petitionsausschuss zu der Auffassung gelangt, dass der touristische Erfolg des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor allem auf der Schönheit seiner Landschaft beruht, die es zu bewahren gilt. Er hat dem Parlament daher die Überweisung der Petition an die Landesregierung empfohlen.

Da es sich um die letzte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der 7. Wahlperiode handelt, hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses anhand konkreter Zahlen die Arbeit des Petitionsausschusses gewürdigt. So hat der Ausschuss in dieser Wahlperiode insgesamt 3.958 Petitionen behandelt und im Landtag abgeschlossen. Die Petitionen wurden zuvor in 84 Ausschussberatungen zum Teil gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung, der Landkreise und der Kommunen beraten. In sechs Fällen hat sich der Petitionsausschuss im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein Bild gemacht und zu fünf Petitionen wurde eine öffentliche Beratung im Plenarsaal durchgeführt.

Diese beeindruckenden Zahlen nahm der Vorsitzende zum Anlass, den Ausschussmitgliedern für die intensive und sachorientierte Zusammenarbeit im Ausschuss zu danken. Ebenso dankte er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien und Behörden, deren fundierte Zuarbeit die Prüfung der Petitionen erst ermöglicht. „Die Arbeit im Petitionsausschuss erreicht viele Menschen hier in unserem Bundesland. Hierin liegt eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, die wir nicht ungenutzt lassen dürfen.“, so Manfred Dachner.

Nachbericht zur 84. Sitzung

Der Petitionsausschuss ist gestern zu seiner letzten Sitzung in dieser Wahlperiode im Schloss Schwerin zusammengekommen.

Zu Beginn der Sitzung beriet der Ausschuss eine Reihe von Petitionen zu unterschiedlichen Themengebieten. Da die Landesregierung zwischenzeitlich eine Vielzahl von Corona-Maßnahmen an die aktuelle Infektionslage angepasst hat, waren die Begründungen zu einzelnen Petitionen nicht mehr aktuell und wurden auf die nun geltende Rechtslage mit einstimmigen Beschluss angepasst. Auch wurde ein Beschluss gefasst, den Landkreis Rostock in einem Schreiben zur Änderung einer Anordnung von Ausgleichsmaßnahmen für Rodungen in einem Hausgarten zu veranlassen. Bei einer anderen Petition konnte zwischen einer Gemeinde, dem neuen Pächter einer Campinganlage und den Langzeitcampern des vorherigen Pächters der Anlage kein Kompromiss gefunden werden, sodass die Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung rechtmäßig die Räumung des zu sanierenden Campingplatzes durchführt.

Da in den zwei Ausschusssitzungen und im Berichterstatterverfahren seit dem 1. Mai noch über 130 Petitionen im Ausschuss abgeschlossen werden konnten und diese auch im Landtag noch zum Abschluss gebracht werden sollen, hat der Petitionsausschuss sich darauf verständigt, dass die Obleute einen Änderungsantrag zur aktuellen Sammelübersicht einbringen.

Zum Schluss der Sitzung bedankte sich der Vorsitzende des Petitionsausschusses – Herr Manfred Dachner – für die gute und sachorientierte Zusammenarbeit der letzten 5 Jahre des Petitionsausschusses. Er verabschiedete sich von den Ausschussmitgliedern, da er für die kommende Legislaturperiode nicht mehr kandidiere. Er betonte, dass dem Petitionsausschuss mit seiner Arbeit oftmals gelungen sei, den Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns in ihren Anliegen eine Stimme zu geben, die von den Verwaltungen gehört werde. Auch kommende Petitionsausschüsse sollen den Mut und die Ausdauer zeigen, sich mit den Ministerien und der Regierung auseinanderzusetzen, um auch in Zukunft dieses Sprachrohr zu sein.

Petitionsausschuss erarbeitet zwei Beschlussempfehlungen

In seiner gestrigen 83. Sitzung, die erneut per Videokonferenz abgehalten wurde, hat der Petitionsausschuss eine Vielzahl von Petitionen abschließend beraten und zwei Beschlussempfehlungen auf den Weg gebracht, unter anderem zum Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten.

Zunächst beriet der Ausschuss eine Reihe von Petitionen, eine davon mit Vertretern des Bildungsministeriums. Inhaltlich ging es bei den Petitionen um verschiedene Themenbereiche, beispielsweise um die Wohnsituation für die Studierenden an der Universität Rostock, die Schließung der Klinik für Geburtshilfe in Crivitz oder um den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Inland zur Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Anschließend hat der Petitionsausschuss seiner Beschlussempfehlung an den Landtag einstimmig zugestimmt. Die Beschlussempfehlung beinhaltet Petitionen, die der Ausschuss im Zeitraum vom 01.03.2021 bis 30.04.2021 abschließend beraten hat. Der Landtag wird diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung im Juni beraten. Da die Landesregierung zwischenzeitlich eine Vielzahl von Corona-Maßnahmen an die aktuelle Infektionslage angepasst hat, waren die Begründungen zu einzelnen Petitionen nicht mehr aktuell und wurden der nunmehr geltenden Rechtslage mit einstimmigem Beschluss angepasst. Dies betraf zum Beispiel Petitionen, die das Einreiseverbot für Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern zum Inhalt hatten, das ab dem 11. Juni 2021 für Geimpfte, Genesene und Getestete aufgehoben wird. Außerdem haben die Mitglieder des Ausschusses einstimmig beschlossen, die Entscheidung über den Ausgang der Massenpetitionen zur Friedländer Großen Wiese, insgesamt mehr als 1.300 Petitionen, öffentlich bekannt zu machen.

Außerdem hat der Petitionsausschuss den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten auf Drucksache 7/5995 abschließend beraten und seine Beschlussempfehlung hierzu einstimmig beschlossen. Auch diese Beschlussempfehlung wird dem Landtag zur Juni-Sitzung vorgelegt.

Petitionsausschuss berät zu einem Freileitungsneubauvorhaben, in einer sozialrechtlichen Angelegenheit und hört den Bürgerbeauftragten an

Der Petitionsausschuss hat auch in dieser Woche während einer Videokonferenz wieder zahlreiche Petitionen beraten und teilweise eine Empfehlung zum Abschluss der Petitionen an den Landtag erarbeitet.

Zu Beginn der gestrigen Sitzung wurden zusammen mit einem Vertreter des Energieministeriums acht Petitionen beraten, die sich alle gegen den Bau einer 110-kV-Hochspannungsfreileitung in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnort richten. Der Ministeriumsvertreter stellte zunächst den Ablauf des bisher durchgeführten Planfeststellungsverfahrens dar, und dass sich die Planfeststellungsbehörde hierbei noch in der Sachverhaltsermittlung befinde. Somit hätten die eingereichten Planungsunterlagen sowie die Einwendungen dazu auch noch nicht bewertet werden können. Die Planfeststellungsbehörde könne demzufolge auch keine Einschätzung abgeben, ob die Maßnahme zweckmäßig oder zumutbar sei oder es Alternativen zur Sicherstellung des erforderlichen Netzausbaus gebe. Er bat daher um Verständnis, dass im Hinblick auf dieses laufende rechtsstaatliche Verfahren keine weiteren Auskünfte seitens des Ministeriums erteilt werden könnten. Zudem wies er darauf hin, dass nach Ende des Planfeststellungsverfahrens der Klageweg für diejenigen offenstehe, die im Verfahren Einwendungen vorgetragen hätten.

Zur Zukunft der Freileitungsbauvorhaben führte der Vertreter des Energieministeriums aus, dass es grundsätzlich angestrebt werde, den Freileitungsbau zu reduzieren. Dazu seien sowohl im Bundesbedarfsplangesetz als auch im Energiewirtschaftsgesetz Vorgaben enthalten. Im Land Mecklenburg-Vorpommern seien bereits Stromleitungen in die Erde verlegt worden. Weitere Vorhaben, bei denen Erdkabel vorgesehen seien, seien in Planung. In Anbetracht dieser Ausführungen beschloss der Ausschuss, die Problematik weiter zu verfolgen und sich mit Nachfragen an das Energieministerium zu wenden.

Im Anschluss wurde die Kritik eines Petenten zur Vorgehensweise eines Sozialamtes zusammen mit dem Sozialministerium sowie dem betroffenen Landkreis erörtert. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Des Weiteren hat der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgestellt und hierzu die Fragen des Ausschusses beantwortet.

Petitionsausschuss berät zur geänderten Urlaubsregelung und schließt die Petition zur Ortsumgehung Waren ab

Der Petitionsausschuss hat gestern in einer Videokonferenz zahlreiche Petitionen beraten und zwei Beschlussempfehlungen beschlossen.

Zu zwei Petitionen wurden Vertreter des Sozialministeriums und der Hansestadt Rostock zugeschaltet, um die noch offenen Fragen des Ausschusses zu klären. Die Petenten hatten sich über die neue Urlaubsregelung für schwerbehinderte Menschen in Fördergruppen der DRK Werkstätten Rostock beschwert. Das DRK gewährt diesen seit 2020 auf der Grundlage des neuen Landesrahmenvertrages statt vormals bis zu 33 Tagen nur noch 20 Urlaubstage. Für alle darüber hinaus gehenden Urlaubstage muss der zu Betreuende eine Kostenpauschale an das DRK zahlen. Die Vertreterin der Hansestadt Rostock legte dar, dass der Landesrahmenvertrag Übergangsregelungen vorsehe, die das DRK nicht anwende. Die Stadt habe das DRK wiederholt auf die Übergangsregelungen hingewiesen und aufgefordert, die alte Urlaubsregelung anzuwenden. Bislang ist das DRK nicht von seiner Auffassung abgewichen. Eine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Vertragsgestaltung zwischen dem DRK und dem Betreuten habe die Stadt jedoch nicht. Sie könne lediglich die Umsetzung des Rahmenvertrages zwischen der Stadt als Leistungsträger und dem DRK als Leistungserbringer und die Folgen einer nicht rechtskonformen Anwendung prüfen. Das werde sie auch tun, sofern das DRK nicht einlenke. Der Ausschuss beschloss daher, die Problematik weiter zu verfolgen und sich mit Nachfragen an das DRK zu wenden.

Der Petitionsausschuss hat weiterhin beschlossen, die Petition zur Ortsumfahrung Waren, die bereits mehrfach u. a. auch vor Ort beraten wurde, an die Landesregierung zu überweisen, um zu erreichen, dass das Bundesministerium auf Antrag der Landesregierung eine Aufnahme in den Bedarfsplan nach § 4 Fernstraßenausbaugesetz überprüft.

Weiterhin hat der Ausschuss seine Beschlussempfehlung an den Landtag mit einstimmigem Beschluss auf den Weg gebracht. Die Beschlussempfehlung enthält die Petitionen, die der Ausschuss im Zeitraum vom 07.12.2020 bis zum 28.02.2021 abgeschlossen hat. Der Landtag wird die Beschlussempfehlung voraussichtlich in seiner Mai-Sitzung beraten.

Am Ende seiner Beratung hat der Ausschuss die Unterrichtung des Landesdatenschutzbeauftragten abschließend beraten. Die einstimmig beschlossene Beschlussempfehlung wird dem Landtag ebenfalls zur Mai-Sitzung vorgelegt.

Mietrückstände bei ALG-II-Empfängern

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung am 18.03.2021 gemeinsam mit Vertretern zweier Jobcenter und des Sozialministeriums eine Petition beraten, mit der die Verfahrensweise der Jobcenter bei Mietrückständen von ALG-II-Empfängern kritisiert wird.

Um die Eigenverantwortlichkeit der Leistungsberechtigten zu fördern, wird die Miete nicht direkt an den Vermieter, sondern an den ALG-II-Empfänger gezahlt. Wird dem Jobcenter bekannt, dass der Leistungsberechtigte seine Miete nicht zahlt und deshalb der Verlust seiner Wohnung droht, soll die Miete gem. § 22 Absatz 7 Satz 2 SGB II direkt an den Vermieter gezahlt werden. Die Petentin, der als Vermieterin erhebliche Mietrückstände entstandenen sind, ist der Auffassung, dass die Jobcenter von dieser Regelung zu selten bzw. erst sehr spät Gebrauch machen. Ein weiteres Problem sind nach Aussage der Petentin die Wohnungswechsel, da oftmals schon die neue Wohnung bezogen werde, während das alte Mietverhältnis noch bestehe. Hierzu wurde seitens der Jobcenter ausgeführt, dass das Jobcenter die Miete grundsätzlich nur für die Wohnung übernimmt, in der der Leistungsberechtigte tatsächlich wohnt, sodass der Vermieter der gekündigten Wohnung dann häufig auf seiner Forderung sitzenbleibe. Die Jobcenter versuchten jedoch, solche Überschneidungen durch gezielte Beratungen der Leistungsempfänger zu vermeiden.

In den vorgetragenen Fällen konnte der Petentin aufgrund der bestehenden Rechtslage leider nicht geholfen werden. Der Petitionsausschuss hat jedoch die Problematik aufgegriffen und beschlossen, die Petition an die Landesregierung zu überwiesen, um hierauf aufmerksam zu machen.

Des Weiteren hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit seinen Tätigkeitsbericht gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung für das Jahr 2019 und nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V für den Zeitraum 2018 bis 2019 vorgestellt und hierzu die Fragen des Ausschusses beantwortet.

Glück zu!

Diesen traditionellen Gruß der Müller möchte man auch den Beteiligten des Petitionsverfahrens zurufen, die am 4. März 2021 in der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses mit dem Petenten, der von seinem Rechtsbeistand begleitet wurde, einer Vertreterin des Bürgerbeauftragten, dem Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt sowie zwei weiteren Vertretern des Ministeriums zu der Frage beraten haben, ob und unter welchen Voraussetzungen noch eine Erlaubnis zum Betrieb der Wassermühle des Petenten in Rüting erteilt werden kann.

Seit 25 Jahren bemüht sich der Petent um eine solche Erlaubnis, da er das Denkmal in lebendiger Weise erhalten und die umliegenden Haushalte mit dem aus dem Betrieb des Wasserrades gewonnenen Strom versorgen möchte. Er hoffe auf einen Kompromiss, mit dem beide Seiten zufrieden sein können, betonte jedoch, dass die sich ständig verschärfenden Rahmenbedingungen den Betrieb kaum noch ermöglichten.

Auch vom Büro des Bürgerbeauftragten kam Kritik. Während sich der Petent stets kompromissbereit gezeigt habe, seien die in den Verhandlungen getroffene Vereinbarungen von Seiten der Behörden immer wieder umgestoßen worden.

Der Staatssekretär im Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt verwies auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Diese erfordere den Bau einer Fischtreppe, um die Durchlässigkeit des Gewässers für Wassertiere zu gewährleisten. Hierfür werde ein Großteil des vom Mühlenteich abfließenden Wassers benötigt, das restliche überschüssige Wasser könne der Petent für den Betrieb des Wasserrades verwenden. Dieser öffentliche Belang des Gewässer- und Naturschutzes gehe dem privaten Interesse am Betrieb der Wassermühle vor. Zudem sei mit einer Klage durch den Verband der Angler zu rechnen, weshalb äußerste Sorgfalt geboten sei. Das Ministerium sei sowohl zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags als auch zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bereit. Ein Vertrag müsse aber vor Baubeginn der Fischtreppe zustande kommen, weshalb sich das Zeitfenster hierfür schließe.

Der Petent führte an, dass der Betrieb der Wassermühle ebenfalls im öffentlichen Interesse liege, da er dem Denkmalschutz diene. Zudem stellte er dar, dass die fürs Mühlrad vorgesehene Wassermenge nicht annähernd ausreiche, um einen durchgängigen Betrieb aufrecht zu erhalten, sollte die Fischtreppe so viel Wasser in Anspruch nehmen, wie derzeit geplant. Insoweit kritisierte er die Planungen und die zugrunde gelegten Parameter und Gutachten.

Nach einer intensiv geführten Diskussion wurde deutlich, dass der Petitionsausschuss eine Kompromisslösung erwartet. Er wird die Petition in seiner nächsten Sitzung am 18. März 2021 beraten, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam…

…und das bedeutet für den Eigentümer der Wassermühle in Rüting, dass er diese nicht betreiben kann. Auch die Abgeordneten des Petitionsausschusses, die sich seit 2018 mit dem Anliegen des Petenten befassen und hierzu bereits eine Ortsbesichtigung mit einer anschließenden Ausschussberatung mit den Beteiligten durchgeführt haben, sind mit den aktuellen Entwicklungen nicht zufrieden. Daher haben sie beschlossen, die Petition am Donnerstag, dem 04.03.2021, um 13.00 Uhr öffentlich zu beraten. An dieser Beratung werden neben dem Petenten auch der Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Herr Dr. Buchwald, teilnehmen.

Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses, erwartet von der Sitzung, dass diese wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Petenten und dem Landwirtschaftsministerium beiträgt. Hierzu erläutert er: „Seit mehr als 25 Jahren bemüht sich der Petent, ein Wasserrecht zu erhalten, um die denkmalgeschützte Rütinger Mühle zu betreiben. Infolge der langen Verfahrensdauer haben sich die rechtlichen Anforderungen an eine Genehmigung stetig erhöht und damit auch die Kosten. Ich verspreche mir deshalb von der Beratung verbindliche Aussagen, ob und unter welchen Voraussetzungen noch eine zeitnahe Lösung erzielt werden kann.“

Die öffentliche Sitzung findet im Plenarsaal des Landtages statt und kann über die Besuchertribüne verfolgt werden. Besucher werden daher gebeten, sich vorher telefonisch im Ausschusssekretariat unter der Telefonnummer 0385-5251513 anzumelden.

Petitionsausschuss berät erneut zur Ortsumgehung Waren

Der Petitionsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung am 25.02.2021 in einer Videokonferenz über 26 Petitionen beraten, von denen 22 abgeschlossen werden konnten.

Auf der Tagesordnung stand auch die Forderung nach einer Ortsumgehung für die Stadt Waren – eine Petition, die den Ausschuss schon länger beschäftigt. Gestern nun erörterte der Ausschuss gemeinsam mit Vertretern des Energieministeriums und des Straßenbauamtes Neustrelitz, welche Möglichkeiten bleiben, die Realisierung der Maßnahme zu erreichen. Die Fachleute brachten klar zum Ausdruck, dass eine Nachmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2030 sicher ausgeschlossen werden kann. Eine denkbare Möglichkeit, allerdings ein Novum, wäre die Aufnahme der Ortsumgehung in den Bedarfsplan des Fernstraßenausbaugesetzes. Das Bundesverkehrsministerium prüft alle fünf Jahre, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. In diesem Zuge könnte die Aufnahme der Ortsumgehung Waren beantragt werden. Der Ausschuss verständigte sich darauf, sich in seiner Sitzung über diese Möglichkeit abzustimmen.

Petitionsausschuss berät erstmals im neuen Jahr

In seiner gestrigen Sitzung haben sch die Mitglieder des Petitionsausschusses zum ersten Mal im neuen Jahr zusammengesetzt und über einzelne Petitionen beraten sowie die Beschlussempfehlung an den Landtag mit einstimmigem Beschluss auf den Weg gebracht. Die Beschlussempfehlung enthält die Petitionen, die der Ausschuss im Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 06.12.2020 abgeschlossen hat. Der Landtag wird die Beschlussempfehlung voraussichtlich Ende Januar beraten.

Vorsitzender des Petitionsausschusses zieht Jahresbilanz

Im Jahr 2020 erreichten den Petitionsausschuss bisher mehr als 400 Petitionen. Knapp ein Viertel dieser Eingaben betraf die Maßnahmen der Landesregierung zur Einschränkung der Corona-Pandemie. Die meisten dieser Petitionen sind bereits während des ersten Lockdowns eingegangen und kritisierten vor allem das Einreiseverbot für Zweitwohnungsinhaber, die Schulschließungen und die Maskenpflicht. „Seit den Sommerferien ist die Landesregierung bestrebt, Schulen und Kindergärten solange wie möglich offen zu lassen, sodass sich diese Kritik erledigt hat. Die Maskenpflicht wurde zwar nach und nach verschärft, hierzu gingen jedoch keine Petitionen mehr ein. Man kann daher davon ausgehen, dass die Maskenpflicht auf eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung trifft", so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses. „Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschränken sich aber nicht auf die Corona-Pandemie und ich freue mich, dass der Petitionsausschuss auch im Jahr 2020 in gewohnter Weise die Beschwerden und Vorschläge der Menschen bearbeitet hat. Dabei konnten wir auch einige Anliegen zum Erfolg führen oder zumindest auf einen guten Weg bringen", so Dachner.

Azubi- und Freiwilligendienstticket

Mehr als 1 700 junge Menschen, die ihren Freiwilligendienst in Sportvereinen und sozialen Einrichtungen leisteten, forderten mit ihrer Petition, ein Azubi- und Freiwilligendienstticket einzuführen. Damit sollte es möglich sein, für 365 Euro im Jahr landesweit den öffentlichen Personennah- und Schienenverkehr zu nutzen. Anfangs lehnten das Sozial- und das Energieministerium diese Forderung ab. Nachdem der Petitionsausschuss jedoch im Wege eines Landtagsbeschlusses die Regierung zur Umsetzung des Projektes aufforderte, wurde schließlich der Beschluss gefasst, das Jahresticket zum neuen Jahr 2021 einzuführen.

Erhalt der Mönchguter Museen

Ein engagierter Förderverein setzte sich für den Erhalt der Mönchguter Museen ein. Der Petitionsausschuss brachte daraufhin alle Beteiligten an einen Tisch:  die Vertreter dreier Ministerien, den Landkreis Vorpommern-Rügen und den Stellvertreter des Staatssekretärs für Vorpommern; außerdem den Kurdirektor und den Bürgermeister des Ostseebades Göhren und eine Mitarbeiterin des Museumsbetriebes. Das war die Initialzündung dafür, dass in den folgenden Monaten ein tragfähiges Konzept für die Mönchguter Museen entwickelt wurde. Die einzelnen Standorte in Sellin, Göhren und Middelhagen werden nun in einer zum Amt Mönchgut-Granitz gehörenden Museumsgesellschaft weiter betrieben. Finanzielle Unterstützung erhalten die Museen aus dem Strategiefonds und aus dem Bildungsministerium.

Umnutzung eines Stallgebäudes im Außenbereich

Ein auf dem Land lebendes Ehepaar wollte sein im Außenbereich gelegenes Stallgebäude zu einer Ferienwohnung umbauen. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde lehnte die erforderliche Baugenehmigung ab. Erst nachdem sich die beiden an den Petitionsausschuss gewandt hatten, machte der Landkreis von der Möglichkeit Gebrauch, im Einzelfall eine solche Nutzungsänderung im Außenbereich zuzulassen. Denn gerade im ländlichen Raum gibt es viele ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, die heute leer stehen, weil Nutzungsänderungen häufig abgelehnt werden.

Keine Zufahrt zum Wohnhaus

Die Anwohner einer Straße konnten plötzlich nicht mehr mit dem Auto zu ihren Wohnhäusern gelangen. Denn die Anliegerstraße befindet sich im Privateigentum und der in Süddeutschland lebende Eigentümer hatte die Straße über Nacht mit Steinen versperrt, nachdem es jahrelang Streit gegeben hatte. Obwohl es sich um ein Neubaugebiet aus den 90er Jahren handelt, hatte die Gemeinde seinerzeit das Bebauungsplanverfahren abgebrochen ohne diese Straße für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Hintergrund war die damalige Insolvenz des Bauträgers. In mehreren Gesprächen vor Ort und im Schweriner Schloss konnte der Petitionsausschuss bewirken, dass die Gemeinde nunmehr einen B-Plan aufstellt, in dem die Straße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird.

„Diese Beispiele zeigen, dass es sich lohnt, eine Petition einzureichen, ist sie doch der direkte Draht ins Parlament", so Manfred Dachner.

Der Petitionsausschuss berät zur Jugendhilfe der DDR

Der Petitionsausschuss hat in seiner heutigen Sitzung mit dem Petenten, der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Anne Drescher und ihrem Stellvertreter Burkhard Bley, mit Dr. Anke Dreier-Horning vom Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung sowie zwei Vertretern des Bildungsministeriums zu der Frage beraten, ob die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in DDR-Kinderheimen ausreichend erforscht ist und hier ggf. Initiativen des Landes erforderlich sind.

Der Petent, der als Achtjähriger für zwei Jahre gegen den Willen seiner Eltern in einem Spezialkinderheim untergebracht war, machte anhand seiner eigenen Geschichte deutlich, dass wissenschaftliche Untersuchungen den Betroffenen zum einen helfen, ihr Schicksal zu verstehen, und auf der anderen Seite eine wesentliche Grundlage für ihre Rehabilitierung sind. Er erfahre immer wieder die Stigmatisierung durch die Heimunterbringung – eine Erfahrung, die er mit tausenden Betroffenen teile.

Dies bestätigte die Landesbeauftragte Anne Drescher. Sie dankte dem Petitionsausschuss für die öffentliche Beratung, da das Thema und die vom Unrecht Betroffenen damit auch eine Würdigung erfahren. In der DDR seien etwa 135.000 Kinder und Jugendliche, davon 16.000 in den damaligen drei Nordbezirken, in Spezialeinrichtungen wie Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen untergebracht gewesen. Sie hätten viel Unrecht erlebt. Noch heute meldeten sich jährlich hunderte Betroffene bei ihr, um die vielen Fragen zu ihrer Heimzeit klären und ihren Frieden machen zu können. Der stellv. Landesbeauftragte Burkhard Bley ergänzte, dass im Unterschied zu den normalen Kinderheimen in den Spezialkinderheimen Methoden der schwarzen Pädagogik zur Anwendung gekommen seien, um Kinder, die als schwer erziehbar eingestuft wurden, zu angepassten sozialistischen Persönlichkeiten zu erziehen.

Die Landesbeauftragte Anne Drescher und Dr. Anke Dreier-Horning unterstützten den Petenten, der im Ergebnis seiner mehrjährigen intensiven Recherchen zur Jugendhilfe der DDR zu der Meinung gekommen war, dass dieser Bereich nur unzureichend erforscht ist. So attestierten sie Forschungslücken beispielsweise zum System der Jugendhilfe, zur Verknüpfung zwischen der Staatssicherheit und dem Referat Jugendhilfe und zu den Mitarbeitern sowohl der Jugendhilfereferate als auch der -einrichtungen sowie Bedarf in der regionalen Forschung. Zudem kritisierte Dr. Anke Dreier-Horning, dass Einrichtungen der DDR-Jugendhilfe kein Bestandteil der universitären Lehre seien.

Der Vertreter des Bildungsministeriums schloss sich der Auffassung an, dass es Forschungslücken gibt, verwies hierbei jedoch auf die Freiheit von Forschung und Lehre sowie auf die hierfür notwendigen Mittel. Die Landesbeauftragte schlug vor, die Landesmittel für den 2018 ausgelaufenen Fonds Heimerziehung von 3,36 Mio. Euro, die nicht abgeflossen und vom Bund an das Land zurücküberwiesen worden seien, für Forschungsprojekte einzusetzen.

Die Ausschussmitglieder brachten ihre Betroffenheit zum Ausdruck. Angesichts des von den Sachverständigen festgestellten Forschungsbedarfs beschloss der Petitionsausschuss, die Petition an die Landesregierung und die Fraktionen des Landtages zu überweisen. Auf diese Weise soll geprüft werden, wie das Land weitere Forschungen unterstützen kann.

Hier gelangen Sie zum Video der öffentlichen Sitzung.

Forschungen zur Jugendhilfe der DDR

Der Petitionsausschuss führt am Donnerstag, dem 03.12.2020, um 13.00 Uhr eine öffentliche Beratung zu einer Eingabe durch, die die Aufarbeitung der Jugendhilfe der DDR zum Gegenstand hat. Zu dieser Beratung wurde auch der Petent, der als Kind in einem DDR-Spezialkinderheim untergebracht war, eingeladen. Damit erhält er die Möglichkeit, sein Anliegen darzustellen und für Fragen der Abgeordneten zur Verfügung zu stehen. "Es freut mich, dass der Ausschuss diesen Beschluss gefasst hat und der Petent als Betroffener öffentlich zu dieser Thematik sprechen kann. Außerdem bietet sich ihm damit die Möglichkeit, mit den Sachverständigen ins Gespräch zu kommen", so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses.

Der Petent hat sich im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens intensiv mit dem System der Jugendhilfe der DDR befasst und Forschungsmaterial gesichtet. Mit seiner Eingabe beklagt er, dass die Thematik, insbesondere in Bezug auf den ehemaligen Bezirk Neubrandenburg, nur unzureichend erforscht sei. Deshalb hat er angeregt, dass der Landtag eine wissenschaftliche Untersuchung initiiert. Am Donnerstag wird der Petitionsausschuss mit den Sachverständigen den aktuellen Forschungsstand erörtern und diskutieren, ob es weiteren Forschungsbedarf gibt und welche Fördermöglichkeiten insbesondere in Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen des Landes bestehen. An der Beratung werden neben dem Petenten die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Direktorin vom Deutschen Institut für Heimerziehungsforschung gGmbH und Vertreter des Bildungsministeriums und der Universität Greifswald teilnehmen.

Die Beratung findet im Plenarsaal des Landtages statt. Die Sitzung ist öffentlich und kann über den Livestream auf der Internetseite des Landtages verfolgt werden.

Aktion „Orange Days“ – Häusliche Gewalt und Stalking aktiv bekämpfen

Diese globale Initiative, die vom 25.11. bis zum 10.12.2020 durchgeführt wird, setzt sich dafür ein, dass die Gewalt gegen Frauen und Kinder weiterhin thematisiert wird und Projekte ins Leben gerufen werden, die dieses Problem bekämpfen. Auch der Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner gestrigen Sitzung einen Beitrag dazu geleistet und die Auskömmlichkeit der Mittel, die den Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellt werden, mit Vertreterinnen des Sozialministeriums diskutiert. Denn den Petitionsausschuss erreichten zahlreiche Postkarten, in denen darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die in den Interventionsstellen Beschäftigen nicht ausreichend bezahlt werden.

Die Vertreterinnen des Sozialministeriums stellten dar, dass die Zuschüsse des Landes zu den Personal- und Sachkosten an freie Träger von Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie von Menschenhandel und Zwangsverheiratung seit 2018 jährlich um 2,3 % erhöht worden seien. Zusätzlich seien in der Beratung des Doppelhaushaltes 2020/2021 weitere 140.000 Euro zur Verfügung gestellt worden, die ausschließlich zur Erhöhung der Personalausgaben in den betroffenen Einrichtungen verwendet werden sollten. Diese Erhöhungen hätten dazu beigetragen, die Gehälter der Beschäftigten tarifgerechter auszugestalten. Eine Gleichstellung mit den von den Petenten benannten Vergütungsgruppen sei aber noch nicht erreicht.

Im Anschluss wurden weitere förderrechtliche Fragen erörtert. Dabei betonte der Petitionsausschuss die große Bedeutung, die den Interventionsstellen für die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Stalking zukommt. Auch ist der Ausschuss zu dem Ergebnis gekommen, dass es bei der finanziellen Unterstützung der Beratungs- und Hilfsangebote noch Spielräume gibt. Daher hat der Petitionsausschuss beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen und das Landesamt für Gesundheit und Soziales als zuständige Bewilligungsbehörde der vorhandenen Fördermittel auf ergänzende Vergütungsmöglichkeiten wie beispielsweise die Zahlung von Zulagen hinzuweisen.

Petitionsausschuss führt Videokonferenz durch

Der Petitionsausschuss hat heute erstmals von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, seine Sitzung als Videokonferenz durchzuführen. Unter den 19 Petitionen, die in der Sitzung beraten wurden, war auch die Petition der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung Waren“, zu der der Ausschuss am 22.10.2020 eine Ortsbesichtigung in Waren durchgeführt hatte.

In der heutigen Auswertung des Vor-Ort-Termins kamen die Mitglieder des Ausschusses zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Verkehrssituation in Waren unzumutbar ist und einer Änderung bedarf. Es wurde aber auch angemerkt, dass die seinerzeit geplante Variante der Ortsumgehung, die den Bau einer Brücke über den Tiefwarensee vorsieht, neue Beeinträchtigungen an anderer Stelle verursachen würde. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss beschlossen, sich zunächst noch einmal mit den Fragen an das Straßenbauamt Neustrelitz und an die Stadt Waren zu wenden, wie sich der Sachstand zu einer aktualisierten Planung darstellt und wie alternative Streckenführungen zu bewerten sind.

Ortsumgehung Waren

Der Petitionsausschuss traf sich gestern in Waren an der Müritz, um vor Ort mit Vertretern der Bürgerinitiative „Pro Ortsumgehung“ ins Gespräch zu kommen. Nachdem sich der Ausschuss zunächst in der Innenstadt an der B 192 einen Überblick zur Lärm- und Verkehrssituation verschafft hatte, wurde die Diskussion anschließend in der Regionalschule „Friedrich Dethloff“ fortgesetzt. Daran nahmen neben den Petenten auch Vertreter der Stadt Waren, des Straßenbauamtes Neustrelitz und des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung teil.

Die Petenten schilderten ihre jahrelangen Bemühungen, für die unmittelbar durch den Ort verlaufenden Bundesstraßen 192 und 108 eine Ortsumgehung zu erreichen. Da ein solches Projekt nur umgesetzt werden kann, wenn sein Bedarf im Bundesverkehrswegeplan festgestellt wurde, forderten sie für den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 eine Nachmeldung.

Der Leiter des Straßenbauamtes Neustrelitz bestätigte die Notwendigkeit einer solchen Ortsumgehung, da am Tag durchschnittlich 25 000 Kraftfahrzeuge auf der B 192 die Stadt Waren durchfahren und der Verkehrslärm an 250 Häuserfassaden die zulässigen Grenzwerte übersteige. Er verwies auf die überregionale Bedeutung der B 192 im Straßenverkehrsnetz, da die B 192 das Fehlen einer Autobahn in Ost-West-Richtung kompensiere und daher den gesamten Verkehr, insbesondere den Schwerlastverkehr, aufnehme.

Zwar war die Ortsumgehung bereits Bestandteil der Bundesverkehrswegeplanung, als sich jedoch im Jahr 2013 die Mehrheit der Einwohner Warens im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens gegen die Ortsumgehung aussprach, wurden die Planungen gestoppt und eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan unterlassen. Gegenstand der Bürgerbeteiligung war dabei bereits eine konkrete Variante der Ortsumführung gewesen, nämlich die Trassenführung über den teils noch innerorts, teils nördlich von Waren gelegenen Tiefwaren See.

Hierzu führten die Vertreter der Stadt Waren aus, dass die Mehrheit der Warener Bürger grundsätzlich eine Ortsumgehung befürwortet hätte, den Bau einer Brücke durch den Tiefwarensee jedoch ablehne. Weiterhin informierten sie darüber, dass die Stadtvertretung nunmehr beschlossen habe, erneut die Möglichkeit einer Ortsumgehung überprüfen zu lassen, wobei zunächst alle Varianten noch einmal geprüft werden sollten. Da der Bundesverkehrswegeplan 2030 bereits 2016 festgestellt wurde, verwies der Vertreter des Energieministeriums auf die rechtlichen Hürden, die mit einer Abweichung vom Bedarfsplan verbunden seien. Für den Fall, dass daher eine sogenannte Nachmeldung zum aktuellen Bundesverkehrswegeplan nicht mehr möglich sei, komme allein die Anmeldung zum künftigen Bundesverkehrswegeplan 2045 in Betracht, die spätestens bis zum Jahr 2028 erfolgen müsse.

Im Anschluss an eine intensiv geführte Diskussion wies der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Manfred Dachner, darauf hin, dass sich der Petitionsausschuss voraussichtlich im November beraten und eine Empfehlung abgeben wird.

Petitionsausschuss führt Vor-Ort-Termin in Waren (Müritz) durch

Am kommenden Donnerstag, dem 22. Oktober 2020, wird der Petitionsausschuss in Waren (Müritz) eine öffentliche Ortsbesichtigung durchführen. Anlass ist die Petition einer Bürgerinitiative, die sich für den Bau einer Ortsumfahrung einsetzt. Neben Vertretern der Bürgerinitiative werden auch Vertreter des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, der Stadtverwaltung sowie des Straßenbauamtes Neustrelitz teilnehmen.

Die Ortsumgehung Waren, die die Bundesstraßen B 192 und B 108 betrifft, war bereits Bestandteil mehrerer Bundesverkehrswegepläne. In einem Bürgerbeteiligungsverfahren im Jahr 2013 hatte sich eine knappe Mehrheit gegen die Umfahrung in der vorgestellten Art ausgesprochen. Das Land hat daraufhin das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung umgesetzt und die Ortsumgehung nicht für den Bundesverkehrswegeplan 2030 angemeldet. Zwar wurden bereits lärmreduzierende Maßnahmen eingeleitet, eine daraufhin durchgeführte Lärmmessung hat aber erneut festgestellt, dass nach wie vor die Grenzwerte, insbesondere in der Nacht, deutlich überschritten werden. Zudem haben durch die Stadt und das Land veranlasste Zählungen ergeben, dass der Verkehr in dem Bereich weiter zugenommen hat.

Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden sich die Abgeordneten des Petitionsausschusses daher einen Überblick zur Lärm- und Verkehrssituation in der Innenstadt von Waren verschaffen und mit den Beteiligten den aktuellen Sachstand erörtern. Sitzungsbeginn ist um 13 Uhr beim Jugendzentrum „JOO“, Zum Amtsbrink 16, 17192 Waren (Müritz).

Für die Wiederaufnahme der Königslinie Sassnitz – Trelleborg

Am gestrigen Donnerstag traf Daniel Plundrich den Vorsitzenden des Petitionsausschusses Manfred Dachner im Schloss Schwerin und übergab ihm seine Petition "Subventionierte Wiederaufnahme der Königslinie // Pro Fähre Sassnitz – Trelleborg".

Stena Line hatte den Fährverkehr auf der Route Sassnitz – Trelleborg Mitte März dieses Jahres wegen der Corona-Pandemie eingestellt und im April bekannt gegeben, die Verbindung dauerhaft aufzugeben. Der Petent sieht die Ursache für die Einstellung der traditionsreichen Fährverbindung auch in politischen Versäumnissen und fordert eine finanzielle Beteiligung des Landes, denn seines Erachtens sei die Königslinie eine Verbindung mit Potential, die eine enorm große Bedeutung für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung Mecklenburg-Vorpommerns habe. Um deutlich zu machen, dass er mit seiner Forderung nicht allein dasteht, hat er die Petition im Mai 2020 auf der privaten Internetplattform „openPetition“ gestartet und sowohl online als auch auf herkömmlichem Wege insgesamt mehr als 2 300 Unterschriften für seine Forderung gesammelt.

Zwar gibt es zwischenzeitlich eine neue Entwicklung – die Förde Reederei Seetouristik bietet ab dem 17. September eine neue Fährverbindung von Sassnitz nach Schweden an –, der Petent wies jedoch darauf hin, dass diese Verbindung nicht auf der klassischen Route der Königslinie nach Trelleborg, sondern ins schwedische Ystad führe und sich die Fährlinie, die nun mit einem Hochgeschwindigkeits-Katamaran sichergestellt werden soll, auf den touristischen Verkehr konzentriere.

Der Petitionsausschuss wird zu dem Anliegen des Petenten nunmehr das Prüfverfahren einleiten.

Wunsch eines Polizisten nach Wechsel in den Tagesdienst

Ein Polizeibeamter wandte sich an den Petitionsausschuss. Sein Wunsch war es, nach fast 17-jährigem Schichtdienst in den Tagesdienst zu wechseln. Er bewarb sich deshalb seit 2015 in verschiedenen Bereichen des Polizeidienstes. Die damit im Zusammenhang stehenden Entscheidungen der Dienststellen und der Umgang mit ihm sorgten dafür, dass seine Unzufriedenheit statt abzunehmen weiter wuchs. Seines Erachtens kein Einzelfall.

Nachdem zu der Kritik und den Fragen des Petenten eine Stellungnahme des Innenministeriums eingeholt und der Petent hierüber informiert worden war, führte der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung hierzu eine Beratung mit einem Vertreter des Innenministeriums durch. Dieser teilte eingangs der Beratung mit, dass der Petent aufgrund einer erneuten Bewerbung ab Oktober dieses Jahres einen Dienstposten mit Tagesdienst besetzen werde, sogar an seinem Wohnort. Damit habe der Petent sein Ziel erreicht. In diesem Zusammenhang betonte er, dass die überwiegende Mehrheit der Polizeivollzugbeamten in der Landespolizei im Schichtdienst arbeite. Es sei klar, dass das gesundheitlich belastend sei, daher sei man bemüht, mit der Schichteinteilung gegenzusteuern. Letztlich sei der Schichtdienst aber zumutbar. Bei gesundheitlichen oder familiären Problemen werde versucht, einen Wechsel in den Tagesdienst zu ermöglichen. Die Zahl dieser Dienstposten sei jedoch gering.

In seiner schriftlichen Stellungnahme hatte das Innenministerium zuvor kritisiert, dass sich der betroffene Polizist direkt an den Petitionsausschuss gewandt hatte, ohne zuvor den Dienstweg zu beschreiten. Hierzu stellte der Petitionsausschuss ausdrücklich klar, dass sich gem. § 1 Abs. 1 PetBüG M-V jeder Polizeibeamte unmittelbar an den Petitionsausschuss wenden kann. Der Einhaltung des Dienstweges bedarf es dabei nicht.

Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Petitionsausschuss vor dem Hintergrund, dass der Petent nunmehr in den Tagesdienst wechseln wird und seine Fragen im Rahmen des Petitionsverfahrens ausführlich beantwortet wurden, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Vorsitzender des Petitionsausschusses zieht Halbjahresbilanz

Ein gegenüber dem Vorjahr erhöhtes Petitionsaufkommen in der ersten Jahreshälfte 2020 ist vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Seit dem Beginn des sogenannten Lockdowns im März sind mehr als 80 Petitionen im Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern eingegangen, die allein die Maßnahmen der Landesregierung zur Einschränkung der Pandemie zum Gegenstand haben. Vielfach kritisieren die Petenten die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe sowie die Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sie fordern die Aufhebung der Anordnung, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen oder kritisieren, dass alte Menschen in den Pflegeeinrichtungen eingeschlossen seien, da sie diese nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen dürfen. „In vielen Fällen haben sich diese Petitionen durch die schrittweisen Lockerungen und Aufhebungen der Verbote bereits erledigt.“, so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses. „Dies betrifft vor allem die zahlreichen Eingaben aus anderen Bundesländern, mit denen die Petenten kritisierten, dass sie aufgrund des Einreiseverbotes nicht zu ihren in Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Zweitwohnungen gelangen können. Betonen möchte ich auch, dass die Ministerien dem Petitionsausschuss meist in der gesetzlich vorgesehenen Frist geantwortet und die von ihnen ergriffenen Maßnahmen begründet haben, obwohl sie zweifelsohne infolge der Pandemie einer sehr hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt waren.“, so Dachner.

Aber auch die schrittweisen Lockerungen sind Gegenstand von Petitionen, wobei vor allem die Schwerpunktsetzung bei den Entscheidungen kritisiert wird, welche Bereiche des öffentlichen Lebens wieder zugelassen bzw. geöffnet werden. So kritisieren mehrere Petenten, dass trotz des niedrigen Infektionsgeschehens hierzulande die Schulen und auch die Kindergärten weitestgehend geschlossen blieben, während auswärtige Touristen aus Gebieten, die viel stärker mit dem Coronavirus belastet sind, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen. Die Petenten fordern daher auch eine vollständige Öffnung der Schulen und Kindergärten.

Die Corona-bedingten Einschränkungen hatten aber auch Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Petitionsausschusses: Sämtliche Ausschussdokumente, also vor allem die Petitionsakten, aber auch die Protokolle und weitere Unterlagen, werden den Ausschussmitgliedern nun ausschließlich in digitaler Form in einem virtuellen Hochsicherheitsfach zur Verfügung gestellt. Früher wurden diese Dokumente in Papierform verteilt, um die Ausschusssitzungen vorzubereiten. In der Regel werden pro Sitzung ca. 15 Petitionen bearbeitet, wobei eine Petitionsakte zwischen 20 und 50 Seiten, mitunter aber auch 100 Seiten und mehr umfasst. Pro Ausschusssitzung fielen daher zwischen 5 000 und 6 000 Seiten Papier an, die nun eingespart werden. “Ich denke, dass wir mit dieser Entscheidung zur papierlosen Ausschussarbeit einen zeitgemäßen, vor allem aber einen umweltfreundlichen Weg gewählt haben.“, so Manfred Dachner.

Stadt erscheint nicht zur Beratung des Petitionsausschusses

In seiner heutigen Sitzung hat der Petitionsausschuss die Beschwerde einer Petentin beraten, mit der sie die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung ihres Antrages auf Wohngeld durch die Stadt Schwerin schildert. „Zu der Ausschussberatung war selbstverständlich auch die Stadt Schwerin als handelnde Behörde eingeladen worden, die jedoch ihre Teilnahme ohne nähere Begründung abgesagt hat. Dadurch konnten wir den Sachverhalt nicht in vollem Umfang aufklären.“, so Manfred Dachner, Vorsitzender des Petitionsausschusses.

Die Petentin, die ab Oktober 2019 Rente erhalten sollte, hatte im September 2019 bei der Stadt Schwerin Wohngeld beantragt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da die Rentnerin nicht nachweisen konnte, dass ihre Einnahmen ausreichten, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Hiergegen legte die Petentin Widerspruch ein. Zugleich folgte sie der Empfehlung der Stadt und beantragte – ebenfalls bei der Stadt, aber in einer anderen Fachabteilung ­– Grundsicherung im Alter. In der Folgezeit verschlechterte sich ihre finanzielle Lage dramatisch, da die Rente für zwei Monate einbehalten wurde. Anfang Dezember wurde die Rente der Petentin neu berechnet und fiel nun wesentlich höher aus. Das führte paradoxerweise dazu, dass sie nun doch Wohngeld bekommen sollte. Zudem bewilligte die Stadt schließlich auch ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter und nahm den Wohngeldbescheid wieder zurück.

Dass dieser Verlauf für Verärgerung bei der Rentnerin sorgte, verwundert nicht. Sie beklagte, dass sie mit Unverständnis, Anonymität, einer schwer verständlichen Ausdrucksweise und zu vielen Mitarbeitern zu kämpfen gehabt habe. Für den Petitionsausschuss Anlass genug, um diesen Fall mit der Stadt und den fachaufsichtlich zuständigen Ministerien zu beraten und zu klären, was hier schiefgelaufen war.

Das Energieministerium bestätigte während der Beratung, dass entweder Wohngeld oder alternativ Grundsicherung im Alter beansprucht werden kann, nicht jedoch beide Leistungen parallel. Da im vorliegenden Fall die Grundsicherung höher ausfällt als das Wohngeld, sei das Handeln der Stadt nicht zu beanstanden, so die Vertreter des Energie- und des Sozialministeriums.

Der Petitionsausschuss ist zu der Auffassung gelangt, dass die Antragsverfahren, die innerhalb der Stadtverwaltung von unterschiedlichen Fachbereichen bearbeitet werden, optimiert werden sollten und wird nun eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Landtag vorbereiten. „Gerne hätten wir die Einzelheiten des Verfahrens mit der zuständigen Behörde erörtert, denn für die Bürgerinnen und Bürger ist es oft schwer zu durchschauen, welche Anträge die richtigen sind und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Leider hatte die Stadt Schwerin hieran jedoch offenkundig kein Interesse.“, so Manfred Dachner.

„Rettet die Jarmener Mühle“

Mehr als 10 700 Menschen setzten sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt der letzten industriellen Getreidemühle des Landes Mecklenburg-Vorpommern ein und übergaben ihre Petition mit den umfangreichen Unterschriftenlisten am 10.03.2020 der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Frau Birgit Hesse. Mecklenburg-Vorpommern sei in erster Linie ein Agrarland, so die Petenten, die eine regionale Wertschöpfungskette fordern: Das Getreide der Bauern vor Ort soll auch hierzulande vermahlen, anschließend bei den hiesigen Bäckern verbacken und letztendlich von den Verbrauchern vor Ort gekauft werden.

Nachdem die Präsidentin die Sammelpetition an den für die Bearbeitung zuständigen Petitionsausschuss abgegeben hatte, leitete dieser das Petitionsverfahren ein und bat zunächst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (Wirtschafts­ministerium) um Stellungnahme. Die Antwort ist nun mit Schreiben vom 27.03.2020 beim Petitionsausschuss eingegangen und enthält folgende Informationen zum derzeitigen Sachstand: Betreiber der Nordlandmühle in Jarmen ist die GoodMills Deutschland GmbH, die bereits im September 2019 bekannt gegeben hatte, dass sie diese Zweitniederlassung zum 30.09.2020 schließen werde. Grund für die Schließung seien Veränderungen im Absatzmarkt, da das Bäckereisterben durch den Rückgang der Kleinbetriebe im Bäckerhandwerk fortschreite, während die industriellen Backbetriebe ihre Position ausbauen würden. Daher plane GoodMills, die Produktionsmenge nach Hamburg und Berlin zu verlagern und die Lieferanten und Kunden in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin von diesen Standorten aus zu bedienen.

Obwohl das Wirtschaftsministerium in Absprache mit dem Landkreis Vorpommern-Greifwald und der Stadt Jarmen dem Unternehmen Unterstützung angeboten habe, um die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Jarmen zu verbessern, halte das Unternehmen an der Schließungsentscheidung fest, so das Ministerium. Man habe sich daher in einem nächsten Schritt darauf konzentriert, potenzielle Erwerber der Mühle zu unterstützen. Hierzu seien bereits Konzepte erarbeitet worden, die einen Weiterbetrieb mit geänderter Ausrichtung auf kleinere Bäckereien als Kunden sowie auf spezielle Getreidesorten und Bioprodukte vorsehen. Die Vertreter des Unternehmens GoodMills Deutschland GmbH hätten jedoch klargestellt, dass sie kein Interesse an Konkurrenz hätten und ein Verkauf an Konkurrenten nicht erfolgen werde. Das Wirtschaftsministerium betonte, dass die einzige Möglichkeit, den Standort noch erfolgsversprechend zu unterstützen, darin bestehe, eine gewerbliche Nachnutzung zu finden und Vermahlungskapazitäten neu aufzubauen. Dabei wies das Ministerium darauf hin, dass für solche Vorhaben grundsätzlich breite Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden.

Die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums wird nun den Petenten bekannt gegeben werden, die die Möglichkeit erhalten, hierauf zu erwidern, bevor die Petition an die Mitglieder des Petitionsausschusses zur Prüfung und weiteren Veranlassung abgegeben wird.

Einschulung an einer örtlich nicht zuständigen Schule

Während für die weiterführenden Schulen ab Klasse 5 in Mecklenburg-Vorpommern die freie Schulwahl möglich ist, schreibt das Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vor, dass die Einschulung der Grundschüler grundsätzlich an der örtlich zuständigen Schule zu erfolgen hat. Aus wichtigem Grund kann jedoch der Schulträger der örtlich zuständigen Grundschule, das ist die Gemeinde, eine Ausnahme gestatten. Eine solche begehrte Ausnahmegenehmigung für den Besuch der örtlich nicht zuständigen Grundschule war Gegenstand der gestern durchgeführten Beratung des Petitionsausschusses.

Die Eltern eines Grundschülers hatten sich im Juli 2019 an den Petitionsausschuss gewandt und die Einschulung ihres Sohnes an einer örtlich nicht zuständigen Schule gefordert, die von der Gemeinde abgelehnt worden war. Den hiergegen eingelegten Widerspruch hatte das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsministerium) zurückgewiesen. Die Petenten führten an, dass bereits die ältere Schwester des Grundschülers den begehrten Schulstandort besucht und jeden Morgen zur Schule gebracht wird. Es würde daher den Familienalltag erleichtern, wenn auch der Sohn diesen Schulstandort besuchen würde, der übrigens näher am Wohnort der Petenten sei als der Ort der örtlich zuständigen Schule. Die Busfahrt zur örtlich zuständigen Schule wäre aufgrund ihrer langen Dauer für den Sohn unzumutbar. Zudem würde der Sohn an dem begehrten Schulstandort zusammen mit seinen Freunden eingeschult werden, da er dort bereits den Kindergarten besucht hatte.

In der Ausschussberatung begründeten der Bürgermeister des Schulstandortes und eine Vertreterin des Bildungsministeriums zunächst die Gründe für die Ablehnung. So seien die Eltern erst nach der Einschulung des älteren Geschwisterkindes, das bereits die Regionalschule besucht, umgezogen. Zwar könne eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn die Betreuung des Schulkindes vor oder nach dem Schulunterricht nicht gesichert sei, vorliegend gebe es aber eine Hortbetreuung. Auch hätten die Eltern nicht nachgewiesen, dass eine Berufstätigkeit am Wunschstandort bestehe. Vielmehr könne das Kind den Schulbus zur örtlich zuständigen Schule nutzen, wobei die Fahrtdauer von 15 min auch zumutbar sei.

Da sich die zuständige Schule im Landkreis Nordwestmecklenburg und die Wunschschule im Landkreis Rostock befindet, waren auch Vertreter der beiden betroffenen Landkreise eingeladen worden. Diese verwiesen auf die Pflicht der Landkreise, eine Schülerbeförderung zu den örtlich zuständigen Schulen sicherzustellen. Die Organisation dieser Schülerbeförderung erfordere aber eine tragfähige Schulentwicklungsplanung, die die Festlegung von Einzugsbereichen voraussetze.

Die Ausschussmitglieder gelangten zu der Auffassung, dass die in dem konkreten Fall erfolgte Ablehnung, den Grundschüler an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule einzuschulen, rechtmäßig war. In lebhafter Diskussion wurden jedoch auch das Für und Wider der verpflichtenden Einschulung an der örtlich zuständigen Grundschule abgewogen. So kritisierten die Ausschussmitglieder, dass der Elternwille oft völlig unberücksichtigt bleibe, obwohl neben familienorganisatorischen Gründen mitunter auch die mangelnde Attraktivität einzelner Grundschulen dazu führe, dass ein anderer Schulstandort vorgezogen werde. Insoweit könne eine freie Schulwahl auch im Primarbereich zu einer größeren Innovationskraft an den einzelnen Grundschulen führen, um für sich zu werben. Weiterhin wies der Ausschuss auf die häufig auftretende Konstellation hin, dass die Eltern in einem anderen Landkreis arbeiten würden und ihre Kinder gerne mit an den Arbeitsort nehmen möchten. Dies betreffe auch die Frage der kostenfreien Schülerbeförderung zu den örtlich nicht zuständigen Schulen.

In diesem Zusammenhang wurde aber auch betont, dass es dem Gesetzgeber obliege, die Regelungen zur Schulwahl zu treffen, während die Verwaltung bei der Umsetzung an das geltende Recht gebunden ist. Vor dem Hintergrund, dass in einem verhältnismäßig dünn besiedelten Flächenland eine belastbare Schulbedarfsplanung für die Einteilung in Einzugsbereiche im Primarbereich förderlich ist und im konkreten Fall von einer rechtmäßigen Entscheidung auszugehen ist, hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der Petitionsausschuss berät Petition zu Lernbedingungen in der Grundschule

Das Thema Schule ist zurzeit in aller Munde. Es fehlt an Lehrern, Stunden fallen aus, es werden vermehrt Seiteneinsteiger eingestellt, hinzu kommt die angestrebte inklusive Beschulung. Die Diskussionen hierzu spiegeln sich auch in den Eingaben an den Petitionsausschuss wider. Gestern hat der Petitionsausschuss die Eingabe einer Mutter beraten, die im Namen vieler Eltern vor allem kritisiert, dass in den ersten Klassen der Grundschule ihrer Kinder 29 bis 31 Schüler lernen.

Die Petentin fordert daher die Einführung eines Klassenteilers und darüber hinaus die Beschäftigung ausgebildeter Lehrkräfte, den Erhalt der Förderschulen und zusätzliches Personal für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Da es hierzu noch Klärungsbedarf gab, hat der Petitionsausschuss eine Beratung mit Vertretern des Bildungsministeriums durchgeführt.

Das Bildungsministerium beantwortete ausführlich die Fragen des Ausschusses. Im Wesentlichen wurde dargestellt, dass der Klassenteiler, den es im Übrigen bis 2008 in Mecklenburg-Vorpommern gab, abgeschafft worden sei, um den Schulen eine größtmögliche Flexibilität bei der Klassengestaltung zu ermöglichen. Die Schule entscheide eigenverantwortlich – auf der Grundlage einer frühzeitigen Ausstattung mit Lehrerwochenstunden – über die Bildung von Lerngruppen. Die Entscheidung richte sich nach pädagogischen Erfordernissen, die von Schule zu Schule und von Klassenstufe zu Klassenstufe sehr unterschiedlich sein können. Eine Nachsteuerung aufgrund von veränderten Schülerzahlen sei auf diese Weise ebenfalls einfacher.

Des Weiteren stellte das Bildungsministerium die zahlreichen Maßnahmen dar, die bereits umgesetzt werden oder vorgesehen sind, um die derzeitigen Probleme an den Schulen zu lösen. So sei mit dem am 13.11.2019 verabschiedeten Schulgesetz die Einführung der inklusiven Beschulung entschleunigt worden. Die Landesregierung sei damit von ihrem eigentlichen Zeitplan abgewichen. Zudem werde es weitere Stundenzuweisungen geben, die der Schule mehr Möglichkeiten für die Lerngruppenbildung auch im Hinblick auf die Inklusion geben. Des Weiteren werde daran gearbeitet, mehr ausgebildete Lehrkräfte für den Schuldienst zu gewinnen. So seien neue Studiengänge eingerichtet und die Zahl der Studienplätze erhöht worden. Um die Abbrecherquote zu verringern, gebe es Veränderungen beim Studium, das bspw. praxisbezogener werden solle. Das Einstellungsverfahren solle ebenfalls geändert werden. Darüber hinaus werde gezielt mit verschiedenen Kampagnen für den Lehrerberuf geworben.

Die Abgeordneten begrüßten die Maßnahmen der Landesregierung, stellten aber auch fest, dass es noch viel zu tun gibt. Daher beschloss der Petitionsausschuss im Ergebnis der Beratung, die Petition der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages zu überweisen, um sie auf das Anliegen der Petentin besonders aufmerksam zu machen.

Petitionsausschuss beginnt das neue Jahr mit einer inhaltsreichen Ausschusssitzung

Haben die zuständigen Behörden richtig gehandelt? Ist die Kritik der Petenten angemessen? Kann eine Lösung im Sinne der Petenten gefunden werden? Mit diesen und noch weiteren Fragen haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses in ihrer gestrigen Sitzung befasst.

Zunächst ist mit Vertretern des Sozialministeriums sowie des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erörtert worden, ob die Beschwerde einer Petentin gerechtfertigt ist, in der sie die ablehnende Antragsbearbeitung beim Versorgungsamt des LAGuS kritisiert, die oftmals durch Gerichtsentscheidungen korrigiert werden müsse.

Hierzu haben die anwesenden Vertreter einen Überblick gegeben, wie und in welchem Umfang die Anträge der Petentin beschieden worden sind. In diesem Zusammenhang haben sie darauf hingewiesen, dass bei der Bearbeitung der Anträge auf Zuerkennung eines Grades der Behinderung sowie von Merkzeichen Befundberichte angefordert und die von den Betroffenen selbst eingereichten medizinischen Unterlagen herangezogen würden. Diese würden durch den Versorgungsärztlichen Dienst des LAGuS auf der Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung, die eine einheitliche Bewertung in allen Bundesländern sicherstellen solle, ausgewertet. Das Ergebnis dieser Auswertung sei für die Sachbearbeiter beim Versorgungsamt bindend. Sofern gegen diese Entscheidungen gerichtlich vorgegangen werde und diese erfolgreich verlaufen würden, könne bei den Betroffenen mitunter der Eindruck entstehen, dass immer erst ein Gericht bemüht werden müsse, um Recht zu bekommen, was aber nicht den Tatsachen entspreche. Denn während eines Gerichtsverfahrens würden oftmals weitere Informationen zum Krankheitsbild der Betroffenen ermittelt, die dem LAGuS nicht bekannt gegeben worden seien. Zudem sei es auch möglich, dass sich während der Verfahren durchaus auch der Gesundheitszustand verschlechtere und somit eine andere Bewertung erfolgen müsse.

Nach einer regen Diskussion haben die Ausschussmitglieder festgestellt, dass weiterhin Aufklärungsarbeit besteht, warum die Antragsteller in vielen Fällen eine Entscheidung bei den Sozialgerichten des Landes herbeiführen müssen.

Vor diesem Hintergrund soll dem Landtag empfohlen werden, die Petition an die Landesregierung sowie die Fraktionen zu überweisen, damit sie diese in weitere Untersuchungen sowie Initiativen einbeziehen.

In einer weiteren Beratung wurde nach einer Lösung gesucht, damit die vom Petenten gepachtete Fläche, die während des Pachtzeitraums ihren Status als Ackerland verloren hatte und zu Dauergrünland geworden war, wieder in Ackerland umgewandelt werden kann.

Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums führte hierzu aus, dass der Petent die Möglichkeit habe, gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 2 Dauergrünlanderhaltungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag eine Umwandlungsgenehmigung zu erhalten, wenn die Entstehung von Dauergrünland zu einer unzumutbaren Belastung beim Petenten geführt habe. Der Petent habe zur Bewertung dieses Ausnahmetatbestandes bisher keine konkreten Angaben im Petitionsverfahren gemacht, sodass nicht beurteilt werden könne, ob der Petent mit einem entsprechenden Antrag erfolgreich sein werde. Aufgrund der geltenden europarechtlichen Vorgaben gebe es keinen weiteren Ermessensspielraum, damit der Petent die bestehende Dauergrünlandfläche wieder umpflügen könne.

Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Petitionsausschuss dem Landtag, das Petitionsverfahren abzuschließen und den Petenten darauf hinzuweisen, einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt zu stellen.

Zudem beschloss der Petitionsausschuss, dass am 19.03.2020 eine Ortsbesichtigung in der Justizvollzugsanstalt in Bützow sowie am 07.05.2020 eine Beratung in Waren zur Aufnahme einer Ortsumgehung im Bundesverkehrswegeplan durchgeführt wird.

Festung Dömitz ins Landeseigentum?

Um zu erörtern, ob ein Erwerb der Festung Dömitz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Betracht kommt, führte der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 29.08.2019 eine Beratung mit dem Finanzminister Reinhard Meyer, der Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Frau Dr. Pirko Zinnow, dem Bürgermeister der Stadt Dömitz Reinhold Suhrau sowie dem Bürgerbeauftragten Matthias Crone durch.

Eigentümerin der Festung ist die Stadt Dömitz, die 1993 die Rückübertragung als Alteigentum beantragt hatte. Der Bürgermeister führte jedoch aus, dass die 3 000 Einwohner zählende Stadt Dömitz bereits mit der Unterhaltung der Festung finanziell völlig überfordert und daher erst Recht nicht in der Lage sei, die anstehenden Sanierungen, insbesondere des maroden Kommandantenhauses, durchzuführen. Laut einer in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie belaufen sich allein die Sanierungskosten für das Kommandantenhaus auf ca. 17 Mio. Euro. Auch der Bürgerbeauftragte beurteilte die Vermögenszuordnung einer solchen historisch bedeutsamen Festung an eine kleine Stadt als Fehler, da es sich beim Unterhalt und Betrieb dieses Bauwerkes nicht um eine kommunale Angelegenheit handele.  

Finanzminister Reinhard Meyer bestätigte zwar die finanzielle Überforderung der Kommune, führte jedoch aus, dass eine Übernahme der Festung Dömitz in das Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht in Betracht komme. So setze die Übernahme von Immobilien ins Landeseigentum einen Landesbedarf für die Unterbringung von Landesbehörden voraus, der am Standort Dömitz nicht bestehe. Zwar könnten Immobilien auch dann übernommen werden, wenn sie von erheblichem künstlerischen, geschichtlichen und kulturellen Wert sind, ein herausragendes kulturelles Interesse des Landes bestehe jedoch nicht. Eine Unterstützung der Kommune durch das Land sei jedoch zweifellos notwendig und erfolge bereits seit Jahren, so der Minister, da allein die jährlich anfallenden Bauunterhalts- und Betriebskosten ca. 500 000 Euro betragen. Weiterhin führte Finanzminister Reinhard Meyer aus, dass die Trägerschaft der Kommune auch von Vorteil sei, da die Stadt Dömitz anders als das Land im Hinblick auf EU- und Bundesmittel förderberechtigt sei.  

Zu dem für eine finanzielle Förderung erforderlichen Nutzungskonzept führte Bürgermeister Suhrau aus, dass die Stadt Dömitz auch nicht über die Mittel verfüge, ein solches Konzept zu entwickeln, da sie nicht einmal mehr die Festung selbst instand halten könne. So habe sich der eigentliche Festungsgraben bereits zu einem Biotop entwickelt, weil die erforderlichen Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten.  

Im Verlauf der Beratung betonten die Mitglieder des Petitionsausschusses mehrfach die Notwendigkeit, die Stadt Dömitz beim Unterhalt, beim Betrieb und bei der Sanierung der Festung zu unterstützen. Sie führten aus, dass für die Stadt Dömitz unmittelbar nach der Wende die volle Tragweite der Entscheidung, die Festung in ihr Eigentum zu übernehmen, nicht absehbar war.  

Die seitens des Bürgerbeauftragten unterbreiteten Vorschläge zu einer gemischten Bewirtschaftungsform oder zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages dahin gehend, dass das Land die Baukosten übernehme, lehnte Finanzminister Reinhard Meyer mit der Begründung ab, dass diese die Förderfähigkeit der Kommune beeinträchtigen würden. Er sagte jedoch im Ergebnis der Beratung eine Unterstützung des Landes bei der Förderung und Entwicklung eines Nutzungskonzeptes zu und wird sich mit der Bitte an das Bildungsministerium wenden, hierbei die Federführung zu übernehmen.  

Der Petitionsausschuss fasste daraufhin den Beschluss, diesen Prozess weiter zu begleiten, indem er sich regelmäßig über den Sachstand berichten lassen wird. Die Mitglieder des Ausschusses kritisierten jedoch, dass die Landesregierung die besondere geschichtliche und kulturelle Bedeutung der Festung Dömitz verneinte, ohne dies näher zu begründen. Zu der Frage, welche historische und kulturelle Bedeutung der unter dem Mecklenburger Herzog Johann Albrecht I. von 1559 bis 1565 errichteten größten Flachlandfestung Norddeutschlands zukommt, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts sogar vier Jahre als Regierungssitz diente und in der im 19. Jahrhundert Fritz Reuter zwei Jahre inhaftiert war, wird der Petitionsausschuss noch eine Stellungnahme einholen.

Wasser auf die Mühle

In der gestern durchgeführten Sitzung des Petitionsausschusses hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Landwirtschaftsministerium) angekündigt, dass der Petent noch in diesem Jahr die vorläufige wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Wassermühle in Rüting erhalten wird.

Seit fast 23 Jahren bemüht sich der Petent um die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Wassermühle, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg erteilt werden soll. Um sich vor Ort zu informieren, hatte der Petitionsausschuss bereits am 4. Oktober 2018 die an der Stepenitz gelegene Wassermühle gemeinsam mit den zuständigen Behördenvertretern besichtigt. Zwar wurden in diesem Termin die zahlreichen technischen und rechtlichen Anforderungen des Naturschutzes und des Denkmalschutzes deutlich, dennoch bewerteten die Mitglieder des Petitionsausschusses die lange Verfahrensdauer als völlig inakzeptabel. Um zumindest die vom Petenten begehrte vorläufige Betriebserlaubnis für sein Wasserrad zu erlangen, führte der Petitionsausschuss am gestrigen Tag die Beratung durch, an der neben einem Vertreter des Landwirtschaftsministeriums auch eine Vertreterin des Bürgerbeauftragten sowie der Petent teilnahmen. In dieser Sitzung teilte nun der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums mit, dass noch in diesem Jahr eine vorläufige wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wird, die bis zum Fertigstellungstermin des neu zu errichtenden Wehres am dortigen Mühlenteich Geltung besitzen soll. Der wird nunmehr endlich das Wasserrad in Betrieb setzen können, das er nach einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung bereits im Jahr 2014 errichtet hat. Dabei wies der Petent noch einmal darauf hin, dass er nicht nur ein Denkmal in lebendiger Weise erhalten wolle, sondern dass der Betrieb des Wasserrades 20 Haushalte mit regenerativ gewonnenem Strom versorgen könne.  

Die Mitglieder des Petitionsausschusses begrüßten die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums und werden sich weiterhin über den Fortgang des Verfahrens unterrichten lassen.

Petitionsausschuss vor Ort

Wie bereits angekündigt trafen sich gestern Abgeordnete des Petitionsausschusses in Rüting im Landkreis Nordwestmecklenburg, um gemeinsam mit dem Petenten und den zuständigen Behördenvertretern die dortige, an der Stepenitz gelegene Wassermühle zu besichtigen und die Problematik zu erörtern.

Moderiert vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Manfred Dachner, legten sowohl der Petent als auch der Vertreter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz Westmecklenburg (StALU WM), des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ihre Auffassungen dar. In einem sehr sachlichen Gespräch wurden die Argumente ausgetauscht und Lösungsmöglichkeiten für die äußerst unbefriedigende Situation diskutiert. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass der Zeitraum von mittlerweile 23 Jahren völlig unakzeptabel ist, zumal zahlreiche Änderungen der rechtlichen Vorgaben zu einer stetigen Kostenerhöhung führen. Die Abgeordneten mahnten insoweit eine zeitnahe Lösung an. 

Der Petitionsausschuss wird in Auswertung dieses Ortstermins über das weitere Vorgehen in seiner Sitzung am 18.10.2018 beraten.

Petitionsausschuss besichtigt die Rütinger Wassermühle

Am kommenden Donnerstag, dem 4. Oktober 2018, wird der Petitionsausschuss in Rüting im Landkreis Nordwestmecklenburg eine öffentliche Ortsbesichtigung durchführen, um sich die an der Stepenitz gelegene Wassermühle anzusehen. Neben dem Petenten und dem Vorsitzenden des Mühlenvereins Mecklenburg–Vorpommern werden auch Vertreter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege sowie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur teilnehmen.

Seit fast 23 Jahren bemüht sich der Petent um die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Wassermühle, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erteilt werden soll. Bereits in den Jahren 2005 und 2017 hatte er einen ihm vorgelegten Vertragsentwurf unterzeichnet, ohne dass es bisher zum Vertragsschluss gekommen ist. Nach Auskunft des Petenten gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nur noch sechs betriebene Wassermühlen. Auch die denkmalgeschützte Rütinger Mühle erhielt mithilfe öffentlicher Fördermittel im Jahr 2014 ein funktionstüchtiges Wasserrad, das aber wegen der fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnis nicht betrieben werden darf. Die Erteilung der Erlaubnis hängt vor allem davon ab, dass die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers zum Schutz der Fischpopulation gewährleistet ist und der Betrieb somit den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Derzeit ist der Bau einer Fischaufstiegsanlage in Form eines Mäanderfischpasses geplant. Im Rahmen der Ortsbesichtigung will der Petitionsausschuss mit den Beteiligten erörtern, welche einzelnen Faktoren für den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages noch klärungsbedürftig sind und wie diese zu klären sind. Sitzungsbeginn ist um 13:30 Uhr bei der Wassermühle Rüting, Am Mühlenteich 2, 23936 Rüting.

08.03.2018

Petitionsausschuss informiert sich über die Rechtslage einer Anwohnerstraße

Der Petitionsausschuss beriet gestern (08.03.2018) die eingereichte Petition eines Anwohners, der für sich und die weiteren Anwohner einer Straße die Zufahrt zu ihren Wohngrundstücken begehrt. Denn diese Zuwegung befindet sich bis heute in privater Hand, obwohl die Gemeinde seinerzeit beim Bau der Häuser erklärt hatte, die Straße in ihr Eigentum zu übernehmen und für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

In der Beratung, zu der der Petitionsausschuss Vertreter des Ministeriums für Inneres und Europa (Innenministerium), des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung (Energieministerium), des zuständigen Amtes, des Landkreises Rostock und schließlich den Bürgermeister der Gemeinde eingeladen hatte, führten die Vertreter der Landesregierung aus, dass es sich hierbei um eine rein privatrechtliche Streitigkeit handle. Nach Angaben des Landkreises Rostock und des Bürgermeisters sei die Erschließung durch einen Investor durchgeführt worden. Aufgrund eines Insolvenzverfahren des Investors und in Ermangelung eines Vorverkaufsrecht habe die Gemeinde es in diesem frühen Stadium des Konfliktes verpasst, Eigentümerin der Straße zu werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Gemeinde sehr um eine Konfliktlösung bemüht und stehe in ständigem Kontakt mit dem Eigentümer und den betroffenen Anwohnern. Jedoch würden private Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien eine Lösungsfindung erschweren. Der Spielball liege, so der Bürgermeister, in diesem Fall leider jedoch beim Eigentümer, er könne der Gemeinde das Eigentum an der Straße übergeben oder den Anwohnern die Zufahrt über sein Grundstück schriftlich erlauben.

Der Petitionsausschuss wies darauf hin, dass seinerzeit die Baugenehmigung erteilt wurde, sodass auch die Bauaufsichtsbehörde von einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt bzw. einer Anbindung an den öffentlichen Verkehr ausgegangen sei. Das Energieministerium bestätigte, dass man gem. § 4 Landesbauordnung Gebäude nur dann errichten und ändern könne, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liege oder wenn das Grundstück eine befahrbare öffentlich rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer solchen öffentlichen Verkehrsfläche habe.

Vonseiten des Ausschusses ist die Situation als äußerst misslich eingeschätzt worden. Er hat daher den Beschluss gefasst, zunächst zwei Abgeordnete damit zu beauftragen, zwischen den Parteien zu vermitteln und wird die Angelegenheit sodann erneut beraten.

Hier können sich Bürgerinnen und Bürger über das Internet an den Petitionsausschuss wenden:

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Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Petitionsausschuss
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

fon 0385 / 525-1514
fax 0385 / 525-1515


Leiterin des Ausschusssekretariates:
Telse Berckemeyer

Referenten: Florian Mennen, Sylke Pulow

Sachbearbeiterin: Susanne Schmidt

Sekretärinnen: Melanie Beckenbach, Wiepke Preuschoft