Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Direkt zum Hauptinhalt dieser Seite.Zum Randinhalt dieser Seite.

zum Seitenanfang zum Seitenanfang

Informationsbesuch des Wissenschafts- und Europaausschusses zur Gedenkarbeit in Neubrandenburg

Im Rahmen seiner 45. Sitzung hat der Ausschuss einen Informationsbesuch zum Thema Gedenkarbeit am 18. Januar 2024 in Neubrandenburg zusammen.

Der erste Termin führte die Abgeordneten ins Haus der Kultur- und Bildung für ein Gespräch mit Birger Maßmann (Abteilungsleiter für Kultur) und Dominik Meyer zu Schlochtern (Fachbereichsleiter für Kultur der Stadt Neubrandenburg). Den Ausschussmitgliedern wurde eingangs die Arbeit der Stadtverwaltung vorgestellt. Seit 2016 gebe es eine eigene Mitarbeiterin für Gedenkarbeit in der Abteilung Kultur. Die Geschichte der Stadt sei wechselvoll und es gebe viele Ereignisse und Entwicklungen, die der historischen Aufarbeitung, Betrachtung und Vermittlung bedürften, was ein wichtiges Aufgabengebiet der städtischen Gedenkarbeit sei. Dabei arbeite man unter anderem eng mit dem Stadtarchiv und dem Regionalmuseum zusammen, die diese Themen bearbeiteten. Neubrandenburg und die umliegende Region verfügte über bedeutsame Gedenkorte, sodass ein städtisches Gedenkkonzept erarbeitet worden sei. Das Konzept habe drei Themenschwerpunkte: NS-Unrecht (1939-1945), Unrecht in der sowjetischen Besatzungszone (1945-1948) und DDR-Unrecht (1945-1989). Seit 1990 habe die Stadt qualifizierte Angebote geschaffen, so zum Kriegsgefangenenlager in Fünfeichen, dem KZ Gedenkort Waldbau, der Torpedoversuchsanstalt, aber auch zum jüdischen Leben und der Verfolgung sowie erlittenem SED-Unrecht in der Stasi-Haftanstalt auf dem Lindenberg. Die städtische Gedenkarbeit werde durch Ausstellungen, Schülerprojekte, politische Bildung für Erwachsene sowie Gedenkveranstaltungen realisiert. Dabei sei die Stadt Partner und Unterstützer von Engagierten und Ehrenamtlichen soweit dies im Rahmen der eigenen personellen und finanziellen Möglichkeiten sowie rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sei. Auch zukünftig wolle man die Sichtbarkeit und Zusammenarbeit mit Initiativen und Engagierten weiter fördern, da die vielfältigen Anforderungen an die Erinnerungsarbeit nicht ausschließlich von der Stadt getragen werden könnten. So gebe es beispielsweise seit der Schließung der JVA Neubrandenburg 2018 einen neuen Themenschwerpunkt zum DDR-Unrecht. Die notwendige Forschungsarbeit hierzu könne die Stadt jedoch nicht allein umsetzen, daher sei eine Förderung durch Bund und Land wünschenswert. Ebenso strebe man diesbezüglich eine Bildungszusammenarbeit mit Neustrelitz an, um die Stadt zusammen mit der Stasi-Haftanstalt Töpferstraße Neustrelitz sowie dem Stasi-Unterlagen-Archiv und der Hochschule Neubrandenburg Angebote sichtbarer zu machen und sich untereinander zu vernetzen, da es eines würdigen Gedenkortes für die Opfer erlittenen SED-Unrechts bedürfe. In diesem Zusammenhang wurde auf die derzeitige Diskussion zur Immobilie der ehemaligen Haftanstalt aufmerksam gemacht. Das Meinungsbild der Stadt umfasse verschiedene Ideen, beispielsweise als Demokratiezentrum/Begegnungsstätte oder aber der Abriss zugunsten des sozialen Wohnungsbaus sowie Teilabriss und Teilnutzung. Es seien diverse Ergebnisse unter Beteiligung von Bürgerforen vorhanden, jedoch sei der momentane Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen.

Im Anschluss daran trafen sich die Mitglieder in der Pädagogischen Werkstatt der RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. mit dem Geschäftsführer Christian Utpatel sowie der Leiterin des Projektes Geschichtswerkstatt zeitlupe, Dr. Constanze Jaiser und ihrem Kollegen Dr. Martin Müller-Butz. Es wurde dargelegt, dass die RAA vor allem als Kooperationspartner für Engagierte aus Kitas, Schulen, Politik, Verwaltung, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft in vielfältigen Projekten und Bildungsangeboten agiere und diese betreue. So auch die Geschichtswerkstatt zeitlupe, die es seit 2016 gebe und sich inhaltlich der Bildungsarbeit zur Geschichte des Nationalsozialismus in der Stadt Neubrandenburg und im ländlichen Raum verschrieben habe. In Neubrandenburg habe es bereits Konzepte zur Gedenkarbeit gegeben, sodass die Werkstatt unterstützend tätig sei. Man pflege eine enge Zusammenarbeit mit der Freudenberg-Stiftung, die auch die Geschichtswerkstatt finanziere, da man hierfür keine Landesmittel erhalte. Grundsätzlich lasse sich ein großer Bedarf an historisch-politischer Bildung feststellen – nicht nur in Neubrandenburg, sondern auch im gesamten Landkreis Mecklenburg-Strelitz. Das vorrangige Ziel sei, die Akteure besser miteinander zu vernetzen und passende Konzepte zu erarbeiten. Man habe anfangs zunächst die Bedarfe abgefragt. So hätten sich drei verschiedene Säulen ergeben, die Hilfe notwendig machten. Die erste Säule sei die anwendungsbezogene Forschung, die zweite Säule das Bewahren und die dritte Säule die Beratung. Die Arbeit umfasse die Themen Demokratie- und Menschenrechtsbildung sowie politisch-historische Bildung und richte sich an Ehrenamtliche, Lehrkräfte, Pädagogische Fachkräfte sowie Schüler. Die Geschichtswerkstatt stelle Materialien und Veröffentlichungen zur Verfügung und realisiere ihre Projekte unter anderem durch Workshops und Mitmach-Angebote ebenso wie durch Beratung und Begleitung. Man entwickle auch pädagogisches Material zusammen mit den Akteuren und pflege Kooperationen mit der Hochschule Neubrandenburg und städtischen Einrichtungen. Des Weiteren gebe es projektorientierte und selbsterforschende Projekte mit Schülerinnen und Schülern vor Ort. Auch grenzüberschreitend würden Projekte angestoßen und realisiert, so zum Beispiel deutsch-polnische Jugendbegegnungen.

Nach dem Informationsaustausch hatten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit den nicht öffentlich zugänglichen KZ Gedenkort Waldbau im Nemerower Holz zu besuchen. Vor Ort wurde erläuterte, dass das Land 2018 auf Initiative der ehemaligen Landtagspräsidentin und Neubrandenburger Landtagsabgeordneten Sylvia Bretschneider auf die RAA zugekommen sei, um ein Nutzungskonzept für den Erinnerungs- und Gedenkort zu erarbeiten. Es sei kein leichter Entwicklungsprozess gewesen, da es unterschiedliche Positionen dazu gegeben habe, die aber an Runden Tischen und zusammen mit Vertretern der Zivilgesellschaft erörtert worden seien. Mit Mitteln des Strategiefonds des Landes habe die RAA 2019 ein Konzept erarbeitet, um den Ort sichtbar und pädagogisch erfahrbar zu machen. Das Konzept sei in enger Abstimmung mit der Landesforstverwaltung als Eigentümerin des Geländes, dem Archiv und Regionalmuseum der Stadt sowie der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) und den zuständigen Denkmalschutzbehörden erarbeitet worden. Parallel zur Erschließung des Ortes begleite die Geschichtswerkstatt die pädagogische Arbeit, um diesen als historischen Lernort in Neubrandenburg zu etablieren. So habe man zusammen mit Freiwilligen und Paten seitens des Technischen Hilfswerks das Gelände zugänglich und erfahrbar gemacht. Der Gedenkort sei aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich zugänglich, aber im Rahmen von angemeldeten Führungen durch die Geschichtswerkstatt zu besuchen.

Während des Rundgangs wurden die Ausschussmitglieder zur Historie des Ortes informiert. Neubrandenburg sei mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 zum Standort für die Rüstungsindustrie geworden. Aufgrund der Kriegslage 1941 habe es aber einen Mangel an Arbeitern gegeben, sodass man dazu übergegangen sei Kriegsgefangene und Häftlinge aus Konzentrationslagern als Zwangsarbeiter einzusetzen. Zur Unterbringung dieser seien rund um die Stadt Lager errichtet worden. Zwischen 1933 und 1945 seien rund 7 000 weibliche Häftlinge aus dem Konzentrationslager Ravensbrück ins Außenlager an der Ihlenfelder Straße und ins Nemerower Holz verschleppt worden. 1943 habe der Rüstungsbetrieb Mechanische Werkstätten Neubrandenburg den Auftrag erhalten, Zuliefererteile für die von den Nationalsozialisten als Wunder- und Vernichtungswaffe bezeichnete V1-Rakete herzustellen. Für die Produktionsstätte habe man ein geeignetes Gelände gesucht und sei im Wald des Nemerower Holz fündig geworden. Um sich vor Bombenangriffen der Alliierten zu schützen, habe man sich den Wald zunutze gemacht und ein unterirdisches Werk gebaut, in das Teile der Produktion der Ihlenfelder Straße verlegt worden seien. Unter der Anleitung deutscher Zivilarbeiter und der Aufsicht der SS-Wachmannschaft, darunter auch Frauen, hätten die weiblichen KZ-Häftlinge aus der Ihlenfelder Straße die unterirdischen Produktionshallen und Baracken mit wenig technischer Unterstützung errichten müssen. Ab Frühsommer 1944 seien bis zu 2 000 weibliche KZ-Häftlinge in das Außenlager Waldbau gebracht worden, um unter widrigen Bedingungen Zwangsarbeit für die Neubrandenburger Rüstungsindustrie zu leisten. Es sei in 12-Stunden-Schichten von Montag bis Samstag durchgängig gearbeitet worden. Die Bedingungen seien menschenunwürdig gewesen, da neben mangelhafter Ernährung in den unterirdischen Produktionsstätten Kälte, Nässe, schlechte Beleuchtung und laute Maschinen den Arbeitsalltag beherrschten. Der Tod der Zwangsarbeiterinnen sei billigend in Kauf genommen worden. Das Lager sei 1945 durch die rote Armee „befreit“ worden. Von den einstigen Gebäuden seien heute nur noch Fundamentreste erhalten. Die sowjetischen Truppen hätten den Maschinenpark und verwertbare Materialien mitgenommen. Später habe auch die Zivilbevölkerung Materialien nach und nach abgetragen und an anderer Stelle wiederverwendet. Dabei sei auch ein Großteil des Waldes abgeholzt worden. Der heutige Baumbestand entspreche nicht dem Wald von 1944. Zu DDR-Zeiten sei das Gelände Sperrgebiet und somit unzugänglich gewesen. Darüber hinaus habe eine Panzerreparaturwerkstatt das Gelände als Entsorgungsfläche genutzt, was die heutige Erschließung als Gedenkort nicht einfach gemacht habe. Die Fundamente der Häftlingsbaracken, die unterirdischen Produktionshallen sowie der Löschteich seien aber noch gut erkennbar. Abschließend wurde dargelegt, dass die Schicksale der Zwangsarbeiterinnen sich nur schwer rekonstruieren ließen, da es wenig Fundstücke und Dokumente gebe. Die Geschichtswerkstatt habe unter anderem mit Hilfe von Gesprächen mit Zeitzeugen des so genannten Waldstraflagers die Geschehnisse und den Alltag rekonstruieren können. Im Rahmen von verschiedenen Projekten, wie Graffitis zur Zwangsarbeit oder Land-Art-Workshops mit vorhandenen Materialien müssten sich beispielsweise Schülerinnen und Schüler den Ort und die Geschehnisse erarbeiten, um diese fassbar zu machen. So waren die Abgeordneten zum Abschluss des Rundgangs von der Gedenkinstallation der Namenstränen tief bewegt. Dafür hätten Schülerinnen und Schüler mitgeholfen die Namen der weiblichen Insassen zu recherchieren und diese dann auf als Tränen geschnittene Anhänger zu schreiben und im ehemaligen Barackenbereich aufzuhängen.   

Besuch der jüdischen Gemeinde in Schwerin während des jüdischen Lichterfestes Chanukka

Der Wissenschafts- und Europaausschuss besuchte die jüdische Gemeinde in Schwerin während des jüdischen Lichterfestes Chanukka

Der Landesrabbiner Yuriy Kadnykov empfing die Mitglieder und schilderte sehr eindrücklich die Geschichte der Jüdinnen und Juden, die seit dem 17. Jahrhundert in Schwerin lebten. Die erste, aus privaten Mitteln finanzierte Synagoge sei 1773 auf dem Hinterhof der ehemaligen Schlachterstraße 3 eingeweiht worden. Mit den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 hätten Menschen jüdischen Glaubens wesentlich mehr Rechte bekommen, wie z. B. den Zugang zu Universitäten, sodass die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder in Schwerin angestiegen sei. 1819 habe die Gemeinde bei den sogenannten Hep-Hep-Krawallen antisemitische Übergriffe erfahren. Im weiteren Verlauf habe die gesellschaftliche Toleranz gegenüberden Schweriner Jüdinnen und Juden zugenommen, sodass 1825 die erste Synagoge durch eine größere Synagoge ersetzt und eingeweiht worden sei. Darüber hinaus seien Wohnräume, u. a. für den Landesrabbiner um die Synagoge herum errichtet worden. Ebenso hätten die Schweriner Juden 1849 das Bürgerrecht erhalten. Er führte weiter aus, dass mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 mehr Menschen, auch jüdischen Glaubens, nach Schwerin gekommen seien, sodass die zweite Synagoge im Hof weitergebaut und mit einer Zwiebelkuppel erweitert worden sei. Während der Reichskristallnacht 1938 sei die Schweriner Synagoge durch Nationalsozialisten verwüstet und zerstört worden. Die Gemeindemitglieder hätten nach dem Pogrom die Synagoge eigenhändig abtragen müssen. Die wenigen in der Stadt verbliebenen Juden seien gezwungen worden ihre Wohnungen zu räumen und in die Räumlichkeiten der jüdischen Gemeinde am Schlachtermarkt zu ziehen. 1942 seien sie nach Auschwitz und Theresienstadt deportiert worden. Keiner der Bewohner habe den Holocaust überlebt. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges habe es noch knapp 100 Juden in Mecklenburg gegeben. Die langsame Wiederbelebung habe die Gemeinde erst langsam erfahren und 1947 die heutigen Räumlichkeiten nach der Enteignung durch die Nationalsozialisten zurückbekommen.

Valeriy Bunimov, eines der ältesten Gemeindemitglieder und Vorsitzender des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, berichtete den Ausschussmitgliedern vom Wiederaufbau der jüdischen Gemeinde nach dem Mauerfall 1989. Zu Zeiten der politischen Wende habe es neben Valeriy Bunimov nur noch sieben Gemeindemitglieder gegeben. Es sei schwierig gewesen die jüdische Gemeinde in Schwerin wiederaufzubauen, man habe aber sehr viel Unterstützung erfahren. Auch wenn Schwerin nicht die größte Gemeinde sei, sei sie dennoch bedeutend. Dies habe sich vor allem an der prominenten Unterstützung zum Wiederaufbau von beispielsweise Ignatz Bubis, dem ehemaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden gezeigt. Bubis habe sehr viel dazu beigetragen, dass die jüdische Gemeinde in Schwerin wiederaufgebaut werden konnte.

Der Landesrabbiner berichtete weiter, dass der Neubau der Synagoge am historischen Standort der alten Synagoge 2007 beschlossen worden sei. Während der Ausgrabungen 2008 habe man Grundmauern und Fragmente der alten Synagoge gefunden, die in den Neubau der Synagoge integriert worden seien. Die Zahl der Mitglieder lag im Jahr 2005 bei 1.000 Mitgliedern, jedoch seien die Mitgliedzahlen seitdem rückläufig. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es 1.100 Mitglieder, wovon 610 Mitglieder der jüdischen Gemeinde in Schwerin angehörten. Die meisten Mitglieder seien aus Osteuropa nach Mecklenburg-Vorpommern immigriert. Gottesdienste würden in vier Sprachen abgehalten: hebräisch, aramäisch, russisch und deutsch. Dabei werde im Gegensatz zu den evangelischen oder katholischen Gottesdiensten chronologisch im Gebetsbuch gelesen. In diesem Zusammenhang zeigte der Landesrabbiner den Ausschussmitgliedern eine mehr als 300 Jahre alte Thora-Rolle und erläuterte anhand dieser die Lesungen.

Vor dem Hintergrund des Massakers der Hamas-Terroristen in Israel am 7. Oktober 2023 habe die jüdische Gemeinde viel Solidarität und Unterstützung erfahren. Es gebe ein Maßnahmenkonzept und die Polizei patrouilliere regelmäßig. Die Möglichkeit eines dauerhaften Schutzes werde derzeit mit der Landesregierung erörtert. Neben der Angst vor den Folgen des Massakers sowie der Trauer um die Opfer begleite die Mitglieder auch die Sorge um die Reaktion der Gesellschaft. Yuriy Kadynkov führte aus, dass Antisemitismus viele Facetten habe. So gebe es vor Ort noch eine starke antiisraelische Präsenz, die noch aus DDR-Zeiten herrühre. Ebenso sei der vorherrschende Islamismus zu nennen. Darüber hinaus gebe es Gruppen in Mecklenburg-Vorpommern, die offen rechtsextrem seien und dies auch lebten. Umso wichtiger sei die Arbeit des Beauftragten für jüdisches Leben in M-V und gegen Antisemitismus, mit dem man enge Kontakte und einen guten Austausch pflege. Darüber hinaus gehöre die jüdische Gemeinde dem interreligiösen Dialog an, einem Zusammenschluss verschiedener Religionsgemeinschaften.

Abschließend machte der Landesrabbiner noch auf die Bedeutung des stattfindenden Chanukka-Festes für die jüdische Gemeinde aufmerksam, die das jüdische Lichterfest acht Tage lang feiere. Jeden Tag werde an dem achtarmigen Leuchter Chanukkia ein Licht entzündet. Das Fest stehe für den Glauben an ein Wunder und die Kraft des Lichtes in dunklen Stunden. Er betonte, dass Chanukka vor allem in diesen Tagen die Hoffnung für eine friedlichere Zukunft mit sich trage.

Informationsbesuch beim Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde
und dem Ocean Technology Campus in Rostock

Passend zum Welttag der Ozeane am 8. Juni 2023 hat sich der Wissenschafts- und Europaausschuss im Rahmen seiner 31. Sitzung über die Arbeit des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung (IOW) und des Ocean Technology Campus informiert.

IOW-Direktor Prof. Dr. Oliver Zielinski und seine Kolleginnen und Kollegen stellten die Arbeit des Instituts vor. Der Direktor informierte den Ausschuss darüber, dass das IOW als außeruniversitäre Forschungseinrichtung Ökosysteme von Küsten- und Randmeeren mit dem Schwerpunkt in der Ostsee erkunde. Mit den Sektionen Physikalische Ozeanographie, Meereschemie, Biologische Meereskunde und Marine Geologie seien die Grunddisziplinen der Meereskunde am IOW vertreten, wobei auch Aspekte des Meeresmanagements berücksichtigt würden. Darüber hinaus stelle das IOW mit guter technischer Ausstattung eine vielfältige Infrastruktur für die Forschung bereit.

Hinsichtlich der umweltpolitischen Herausforderungen in der Ostseeregion wurde unterstrichen, dass diese mannigfaltig seien, aber vor allem die Überdüngung und der damit einhergehende Sauerstoffmangel problematisch seien. Mit dem Forschungs­schiff Elisabeth Mann Borgese unternehme das Institut bis zu fünf Schiffsexpeditionen pro Jahr. Es gebe ein festes Messprogramm, welches das IOW an ca. 60 festen Messstationen weltweit durchführe, so z. B. in den Küstenmeeren von Grönland, aber auch vor Namibia, Chile oder im Schwarzen Meer. Die Vergleichbarkeit sei der Maßstab an dem sich die Forschung des IOW ausrichte, so der Institutsdirektor. Seine Kollegin Prof. Dr. Schulz-Vogt führte aus, dass es darum gehe zu verstehen, wie sich die Ostsee entwickele und was Auslöser für Veränderungen seien. So sei das Schwarze Meer der Ostsee sehr ähnlich und böte damit ein ideales Forschungsfeld für Vergleiche.

Das IOW beteilige sich weltweit an der Erforschung der Küstenmeere. So referierte Prof. Dr. Georg Rehder als Sprecher einer Forschungsmission der Deutschen Allianz für Meeresforschung (DAM) über das Projekt CDRmare, das der Frage von marinen Kohlenstoffspeichern zur Dekarbonisierung nachgehe. Sein Kollege Prof. Dr. Klaus Jürgens informierte den Ausschuss in diesem Zusammenhang u. a. über das Projekt SUSTAINmare, welches den Schutz und die nachhaltige Nutzung maritimer Räume erforsche. Weiterhin stellte Prof. Markus Meier die internationalen Verbünde des IOW vor. Forschungsergebnisse würden insb. über die Baltic Earth Assessment Reports veröffentlicht, die regelmäßig über den Zustand der Ostsee in Zyklen berichteten. Er machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass man den Ozean nicht ohne Atmosphäre und die Atmosphäre nicht ohne den Ozean verstehen könne.

Direktor Zielinski verdeutlichte, dass die Arbeit des IOW zum Ziel habe einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten. Dafür stelle man System- und Handlungswissen zur Verfügung und verfolge einen Wissenstransfer im Dialog. Hierzu führte seine Kollegin Dr. Regine Labrenz aus, dass das IOW maßgeblich in der Antragsphase für den Ocean Technology Campus beteiligt gewesen sei. Zusammen mit der Universität Rostock, dem Fraunhofer IGD und dem Forschungsverbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie Rostock Business habe man als Partner eng zusammengearbeitet, um ein starkes Netzwerk von Forschung und Industrie aufzubauen. Das Engagement und der Einsatz hätten sich gelohnt, da der Ocean Technology Campus im Februar 2021 im bundesweiten Wettbewerb des Bundesministeriums für Forschung und Bildung (BMBF) aus 137 Bewerbungen für das Projekt Cluster4Futures ausgewählt worden sei und sich nun Zukunftscluster nennen dürfe. Seitdem werde von allen Beteiligten intensiv daran gearbeitet, Rostock zu einem weltweit führenden Standort für Unterwassertechnologie zu machen.

Am Nachmittag ließen sich die Ausschussmitglieder über den Ocean Technology Campus auf dem Gelände des Rostocker Frachter- und Fischereihafens informieren. Während eines Rundgangs konnten sich die Abgeordneten einen Überblick der dort ansässigen Unternehmen und Institute in unmittelbarer Nähe zur Warnow und somit im praxisnahen Umfeld des Campus verschaffen.

Zuerst besuchte der Ausschuss das 2020 gegründete Start-up FRAMEWORKS ROBOTICS GmbH. Als Gründer präsentierten Nico Günzel und Robert Balduhn einen innovativen Unterwasserroboter. Dank eines simplen Stecksystems aus Standard- und Teilkomponenten, die ein 3D-Drucker herstellt, und mit einer anpassungsfähigen Software sowie einer vollständigen Steuerungs- und Leistungselektronik sei es möglich, ein individuell an den Kunden angepasstes und qualitativ hochwertiges Arbeitsgerät für eine Reihe von Anwendungen im Wasser anzubieten. Der maßgeschneiderte Roboter könne sowohl über als auch unter Wasser zum Einsatz kommen und erreiche Wassertiefen von bis zu 6.000 Metern. Im Gegensatz zu den bisher auf dem Markt erhältlichen Geräten, sei der Roboter modular, skalierbar, druckneutral und mit nur wenigen Handgriffen über und unter Wasser zu reparieren. Der Roboter erfreue sich großen Interesses.

Die zweite Station des Rundgangs führte zur Halle der ISC Training & Assembly GmbH. Geschäftsführer Heiko Seefeldt informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass das Unternehmen seit 2008 Personal in arbeitssicherheitstechnischen und notfallmedizinischen Belangen an besonders exponierten Arbeitsorten ausbilde. Dies seien vor allem hochgelegene Arbeitsplätze, wie Offshore-Windparks mit besonderen Arbeitsbedingungen. Als drittgrößter Anbieter in Deutschland absolvierten jährlich 3.200 Teilnehmende das Training, was seit 2020 in einer Halle und der Umgebung des Campus stattfinde. Das Training setze sich aus fünf Modulen zusammen: Arbeiten in der Höhe, Überleben auf See, Brandbekämpfung, Manual Handling und Helicopter Underwater Escape Training. Letzteres finde jedoch noch nicht im Land statt. Für die anderen Module böte der Standort des Campus herausragende und zeitgemäße Trainingsmöglichkeiten, wie der Geschäftsführer betonte.

Der Rundgang endete in der Werkstatt und den Räumlichkeiten der interdisziplinären Fraunhofer-Forschungsgruppe Smart Ocean Technology (SOT), die zukunfts­weisende Meerestechnik und neue Lösungen für eine nachhaltige Nutzung der Meere entwickele. Als institutsübergreifender Forschungsverbund der Unterwassertechnik sei man im Kontext des Ocean Teachnology Campus tätig und profitiere insb. von einem nahegelegenen Unterwasser-Testfeld in der Ostsee, dem Digital Ocean Lab, so der Leiter Patrick Bethke.

Im Anschluss tauschten sich die Ausschussmitglieder mit den beiden Campusleitern Prof. Kragl und Prof. von Lukas über die Entstehung, die Forschungsschwerpunkte und -beteiligungen sowie zukünftigen Pläne des Ocean Technology Campus aus. Dabei wurde immer wieder die gute Vernetzung aller Beteiligten und der optimale Standort Rostock betont, wovon sich die Ausschussmitglieder sichtlich beeindruckt ein Bild machen konnten.

Gemeinsamer Informationsbesuch des Finanzausschusses mit dem Wissenschafts- und Europaausschuss in Brüssel

Gespräch mit Mitarbeitern der Vertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der EU

Die Vertreter des Informationsbüros haben die Ausschussmitglieder über ihre Aufgaben und Arbeitsweise informiert. Dabei zeigte sich, dass die verschiedenen Landesvertretungen in Brüssel eng miteinander zusammenarbeiten, um die vielen Informationen und Unterlagen, insbesondere die umfangreichen Dossiers zu bspw. anstehenden Verordnungsentwürfen, in angemessener Zeit zu verarbeiten und aufzubereiten. Die Mitglieder der verschiedenen Landtagsausschüsse erhalten diese Berichte in Form der sogenannten „Europa-Informationen“ über den für Europaangelegenheiten federführend zuständigen Wissenschafts- und Europaausschuss. Im Rahmen der Diskussion zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), welcher jeweils für sieben Jahre verabschiedet wird und aktuell bis zum Jahr 2027 läuft, wurde unter anderem auch berichtet, dass Mecklenburg-Vorpommern von 1990 bis 2020 circa 10 Milliarden Euro an EU-Mitteln erhalten hat, die etwa in Brücken und Radwege geflossen sind.
 

Gespräch mit einem Vertreter aus dem Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR)

In einem weiteren Gespräch trafen sich die Ausschussmitglieder mit einem Vertreter des AdR, um mit diesem über die Finanzen der EU und die Zukunft der Kohäsionspolitik der EU zu sprechen. Dabei wurde seitens des Vertreters des AdR erläutert, dass die Kohäsionspolitik aus zwei Gründen unter Druck stehe. Zum einen gibt es einige Mitgliedstaaten, die dafür plädieren, dass die Mittel der EU vermehrt in andere Bereiche investiert werden sollten. Zum anderen wird die Kohäsionspolitik von den aktuellen Krisen überlagert, wie den Folgen der Corona-Pandemie, des Krieges in der Ukraine und der anhaltenden Energiekrise, für die ebenfalls beträchtliche Mittel aus dem EU-Haushalt benötigt werden.

 

Gespräch mit einer Vertreterin der Europäischen Kommission

Im Anschluss gab eine Vertreterin der Europäischen Kommission aus der Generaldirektion für Bildung, Jugend, Sport und Kultur den Landtagsabgeordneten einen Überblick über das einzige nur für Kultur zuständige Programm „Kreatives Europa“ (2021-2027). Mit einem Gesamtbudget von 2,442 Mrd. Euro wird das Programm von der Europäischen Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur durchgeführt. Es teilt sich in drei Säulen. Das Teilprogramm Kultur, das europäische Kooperationen in allen Kultur- und Kreativsektoren fördert, das Teilprogramm Media, welches Projekte im Film-, Serien- und Gamingbereich unterstützt sowie der Cross-Sector Bereich, in dem besonders innovative Digitalprojekte gefördert werden und ein neuer Fokus auf journalistische Kooperationen liegt. Die Förderbereiche sind europäische Kooperationsprojekte, europäische Netzwerke, europäische Plattformen und Literaturübersetzungen. Das Programm soll die kulturelle Vielfalt stärken und auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Kultur- und Kreativsektors eingehen, um so digitaler, grüner, widerstandsfähiger und inklusiver zu werden.

 

Gespräch mit Vertretern des Rates der EU

Über die vorgenannten Gesprächstermine hinaus hatten die Ausschussmitglieder auch die Möglichkeit für einen Austausch mit zwei Vertretern vom Rat der EU. Zunächst informierte ein Vertreter aus dem Bereich „Wirtschaftspolitik und Finanzdienstleistungen“ über die Arbeit des Rates bei Gesetzgebungsvorhaben der EU – mithin bei entsprechenden Gesetzesentwürfen der Europäischen Kommission. Des Weiteren wurden die verschiedenen Abstimmungsverfahren und die unterschiedlichen Mehrheitserfordernisse erläutert. Neben der einfachen Mehrheit bei Verfahrensfragen sowie der erforderlichen Einstimmigkeit, etwa bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, war das System der sogenannten „doppelten Mehrheit“ von besonderem Interesse. Diese qualifizierte Mehrheit setzt voraus, dass einerseits mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten und andererseits mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung (vertreten durch die Mitgliedstaaten) zugestimmt haben. Darüber hinaus wurde die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung von Unternehmen thematisiert, zu der es bisher auf EU-Ebene noch nicht gekommen ist.

Mit einem zweiten Vertreter, welcher Berater der Direktion „Wettbewerbsfähigkeit, Industrie, Forschung und Weltraum“ war, konnten die Abgeordneten zum Thema „Forschung als Faktor der Wettbewerbsfähigkeit“ ins Gespräch kommen. Dabei wurde auch anhand der Entwicklung des finanziellen Rahmens der Forschungsprogramme der EU deutlich, wie sehr der Stellenwert der Forschung auf der EU-Ebene über die Jahre angewachsen ist. Während das 1. Forschungsprogramm (1984 bis 1987) noch ein Volumen von 3,3 Milliarden Euro hatte, sind es im Programm „Horizont Europa“ (2021 bis 2027) bereits 95,5 Milliarden Euro. Zudem war von Interesse, dass 20 Prozent aller weltweiten Forschungsergebnisse aus der EU kommen. Allerdings wurden auch die Schwächen dargelegt, die etwa in der künstlichen Intelligenz, der Cybersicherheit oder der Mikrotechnologie liegen, wo die EU im weltweiten Vergleich zurückgefallen ist. Früher wurden beispielsweise 30 Prozent aller Halbleiter in der EU produziert, heute sind es nicht mal mehr 10 Prozent.

 

Gespräch mit Vertretern der Europäischen Kommission

Der Vertreter aus der Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen stellte das Motto der EU „In Vielfalt geeint“ in den Vordergrund und erläuterte, dass dies sowohl die Vielfalt der Mitgliedsländer an sich als auch die kulturelle Vielfalt der Mitglieder umfasst. Es gibt 24 Amtssprachen in der EU, in die, etwa bei Sitzungen der Kommission oder des Europäischen Parlaments, fortlaufend simultan übersetzt wird. Beschlussvorlagen für die Kommission müssen zudem mindestens auf Englisch, Französisch oder Deutsch eingereicht werden. Im Rahmen der Diskussion wurde auch auf die Europäische Zentralbank (EZB) eingegangen, deren Mandat in der „Sicherung der Preisstabilität“ besteht. Die EZB kontrolliert die Geldmenge, legt die Zinssätze fest und überwacht, ob die Banken am Markt sicher sind. Dabei arbeitet die EZB unabhängig von den Regierungen der Mitgliedsstaaten entsprechend dem ihr erteilten Mandat.

Die Vertreterin der Generaldirektion „Justiz und Verbraucher“ ist mit den Abgeordneten zur EU-Rechtsstaatspolitik ins Gespräch gekommen. Dabei wurde eingangs betont, dass die Rechtsstaatlichkeit als einer der Grundwerte der EU im EU-Vertrag festgeschrieben ist. Letztlich gewährt nur die Rechtsstaatlichkeit die Einhaltung der Rechte und Pflichten aus den EU-Verträgen und damit letztlich auch die europäischen Grundrechte. Dabei stellt der Rechtsstaat auf die folgenden Grundprinzipen ab: Rechtssicherheit, Gewaltenteilung, Gleichheit vor dem Recht, Legalitätsprinzip und effektiver Rechtsschutz vor unabhängigen Gerichten. Die Europäische Kommission kann einerseits den Rechtsstaat fördern und präventiv agieren oder andererseits bei festgestellten Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip auch entsprechend reagieren. Als die Hüterin der Verträge der EU ist die Europäische Kommission bei entsprechenden Verletzungen zudem zum Handeln verpflichtet. Hier kommt etwa die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen einen Mitgliedstaat in Betracht. Im Rahmen der Förderung der Rechtsstaatlichkeit hat die Europäische Kommission beispielsweise das Instrument des „Europäischen Semesters“, welches den jährlichen Zyklus der EU zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik darstellt. Hier kann der Rat sogenannte länderspezifische Empfehlungen erteilen, die auch auf die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten abstellen können.

 

Gespräch mit Vertretern der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU

Am letzten Tag der Informationsfahrt führte der Finanzausschuss Gespräche mit Vertretern der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel (StäV). Die Ausschussmitglieder wurden durch die Leiterin der Finanzabteilung zunächst über die Struktur und anschließend über die Arbeitsweise der StäV informiert. Dabei besteht die Hauptaufgabe der StäV in der Begleitung der Sitzungen des Ministerrates sowie der verschiedenen Arbeitskreise im Rahmen der Gesetzgebung auf europäischer Ebene.

Gespräch mit einem Vertreter der Europäischen Kommission zu Forschung und Innovation

Zum Abschluss der Informationsreise führten die Mitglieder des Wissenschafts- und Europaausschusses ein Gespräch mit einem Vertreter der Generaldirektion „Forschung und Innovation“ (FuI) und informierten sich über das Programm Horizont Europa (2021-2027). Mit einem Budget von 95,5 Mrd. Euro ist es das wichtigste Förderprogramm der EU für FuI und hat u.a. die Bekämpfung des Klimawandels, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums der EU aber auch die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen als Ziel. Das Programm richtet sich ausschließlich auf zivile Anwendungen und stützt sich auf die drei Pfeiler Wissenschaftsexzellenz, Globale Herausforderungen und die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie Innovatives Europa. Diese sollen anhand missionsorientierter FuI-Politik erreicht werden.