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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

ich möchte Sie auf der Internetseite des Agrarausschusses herzlich begrüßen und freue mich über Ihr Interesse.

Auch wenn die Sitzungen des Ausschusses nicht öffentlich sind, wird der Aussschuss an dieser Stelle regelmäßig über seine Arbeit berichten und Ihnen Informationen über Beratungsgegenstände und Aktivitäten anbieten.

In der rechten Randspalte finden Sie Kontaktdaten, Informationen über die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie über öffentlich zugängliche Dokumente.

Sofern Ihre Fragen mit den zur Verfügung gestellten Informationen nicht beantwortet werden können, bitte ich Sie, sich mit Ihren Anliegen an das Ausschusssekretariat zu wenden.

Ihre Dr. Sylva Rahm-Präger

Agrarausschuss

Der Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (Agrarausschuss) ist das Fachgremium des Landtages für die medien- und ressortübergreifenden Bereiche Klimaschutz, Naturschutz und Forsten, die Bereiche Landwirtschaft und ländliche Räume, Wasser, Boden, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz Strahlenschutz und Fischerei  sowie für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Stellvertretender Vorsitzender ist der Abgeordnete Thomas Diener (CDU).

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Jagdrechts in Mecklenburg-Vorpommern

Am 10. Januar hat der Agrarausschuss im Rahmen seiner 44. Sitzung eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Landesjagdrechts (Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2594) durchgeführt, an der 15 Sachverständigeninstitutionen teilgenommen hatten.

Neben der Präzisierung von jagdrechtlichen Vorschriften sollen neue Regelungen zum Mindestabschuss von Rot- und Damwild, zum Wildwirkungsmonitoring, zur Stärkung der Verantwortung von Jagdausübungsberechtigten und Hegegemeinschaften, zur schrittweisen Reduzierung des Bleigehaltes in der Munition, zum Schutz des Niederwildes sowie zur kostenfreien Nutzung des Jagdkatasters eingeführt werden. Im Vordergrund steht ein ausgeglichenes Management der Nutzungsansprüche von Wild, Forst- und Landwirtschaft.

Der Novelle vorausgegangen waren langjährige Diskussionen, mit welchen Instrumenten und Vorschriften man das übergeordnete Ziel des ökologischen und klimagerechten Waldumbaus erreichen könne, ohne die Hegeverpflichtung und den Tierschutz bei der Jagd zu vernachlässigen.

Einige Sachverständige wandten sich gegen die Verkürzung der Mindestpachtdauer auf sechs Jahre sowie gegen die Einführung von Mindestabschusszahlen für Rot- und Damwild bei gleichzeitiger Abschaffung von Abschussobergrenzen. Kürzere Laufzeiten von Pachtverträgen ließen laut Aussage der Jägerschaft keine nachhaltige Bewirtschaftung des Wildes zu. Insofern wurde die Verpachtungsregelung des Bundes mit 9 Jahren befürwortet. Und bei einer Aufhebung von Abschussobergrenzen werde eine Übernutzung der Bestände für bestimmtes Schalenwild erwartet, was einen Verstoß gegen die Hegeverpflichtung darstelle.

Andere Sachverständige unterstrichen, dass der Gesetzentwurf die Eigenverantwortung der Jägerschaft und der Hegegemeinschaften im Land stärke. Zudem finde ein erwünschter Bürokratieabbau statt. Insbesondere Waldbesitzer plädierten vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahrzehnten sehr stark gestiegenen Schalenwildbestände und damit einhergehenden Verbissschäden in den Wäldern dafür, das Schalenwild stärker als bisher zu regulieren. Nur dann könne ein klimastabiler Waldumbau zu tragbaren Kosten gelingen.

In ihrem Resümee führte die Vorsitzende des Agrarausschusses, Frau Dr. Sylva Rahm-Präger, aus, dass die Anhörung die große Spannbreite unterschiedlicher Interessen am Wild und Wald deutlich gemacht habe. Dies sei nach dem langjährigen Diskussionsprozess auch nicht anders zu erwarten gewesen. Am Ende werde es darum gehen, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Beratungsverfahren auf der Grundlage der Anhörungsergebnisse weiter zu qualifizieren.

Interessierte können den Videomitschnitt der öffentlichen Anhörung über den YouTube-Kanal des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einsehen.

Agrarausschuss besucht Deponie Rosenow

Im Rahmen seiner 41. Sitzung am 22. November 2023 haben Mitglieder des Agrarausschusses die Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie-GmbH (OVVD) in Rosenow besucht, um sich beispielhaft über die Abfallbehandlung und Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu informieren. Im Fokus der Exkursion standen Aufgaben, Probleme und die zukünftige Einwicklung des Unternehmens, das Logistikkonzept und der Abfallumschlag, der Deponiebau und Deponiebetrieb, die mechanisch-biologische Abfallbehandlung, der Betrieb des Kompostwerks Reinberg, die Deponierung behandelter Restabfälle sowie die Besichtigung technischer Anlagen.

Die Ausschussmitglieder wurden darüber informiert, dass die OVVD als kommunale Entsorgungsgesellschaft der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen seit 1992 tätig sei und inzwischen Abfälle von ca. 725.000 Einwohnern entsorge. Gesellschafter der Tochtergesellschaft ABG mbH, welche am Standort die mechanisch biologische Abfallbehandlungsanlage betreibe, seien die OVVD GmbH sowie als private Partner die Unternehmen REMONDIS und Nehlsen. Die bislang genehmigte Deponiekapazität betrage 8 Millionen m3. Seit 1997 werde die Zentraldeponie, seit 2005 die mechanisch-biologische Behandlungsanlage für Siedlungsabfälle betrieben. Seit 1997 würden vier Abfallumschlagsstationen mit angegliederten Wertstoffhöfen und seit 2016 das Kompostwerk Reinberg unterhalten.

Derzeit, d.h. seit der 3. Ausbaustufe, könne man 210.000 t Siedlungsabfälle (Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlicher Gewerbeabfall) pro Jahr mechanisch-biologisch behandeln und den daraus entstehenden Restabfall nach 3 Wochen Intensivrotte und 5 Wochen Nachrotte deponieren. Aussortierte Eisen- und Nichteisenmetalle, Altholz und Ersatzbrennstoffe würden einer Nachnutzung zugeführt. Unter anderem versorge man das Heizwerk Stavenhagen mit hochkalorischen Reststoffen.

Das Kompostwerk Reinberg habe eine Kapazität von 20.000 t Bioabfall sowie Grünschnitt pro Jahr und werde seit 2017 in Eigenregie betrieben. Jährlich würden 10.000 t zertifizierter Frischkompost sowie 1.000 t mit einem Gütesiegel versehener Fertigkompost für die landwirtschaftliche und private Nutzung erzeugt. Es sei geplant, die Kapazität des Kompostwerkes auf 35.000 Jahrestonnen zu erweitern.

Zukünftige Planungen des Unternehmens richteten sich auf die Neuausschreibung der Restabfallbehandlung ab Mitte 2025, die Erweiterung der mechanisch-biologischen Behandlungskapazität, die Fortsetzung der Standortsuche für eine DK-I-Deponie im Raum Vorpommern sowie die Überplanung des Deponiestandortes Rosenow zu einem Standort für regenerative Energien. Man wolle für die kommenden 30 Jahre die Entsorgungssicherheit in der Region gewährleisten.

Abschließend wurde eindringlich an die Ausschussmitglieder appelliert, sich für Informationskampagnen einzusetzen, die der Bevölkerung vermittelten, dass Batterien und Akkumulatoren nicht über Hausmüll, sondern über die weit verbreiteten Sammelstellen in Geschäften und Wertstoffhöfen zu entsorgen seien. Denn sehr häufig würden sich durch mechanischen Druck beschädigte Lithium-Batterien entzünden und Brände auslösen.

Im Rahmen der sich anschließenden Standortbegehung wurden die Exkursionsteilnehmer über Details der Abfallbehandlung und die Ablagerungspraxis bzw. den Einbau von Restabfällen in den Deponiekörper, die Sickerwassererfassung und -behandlung, die Deponiegaserfassung und dessen Verwertung unterrichtet.

Agrarausschuss informierte sich auf Rügen

Im Rahmen einer Tagesexkursion am 5. Juli 2023 hatten sich Mitglieder des Agrarausschusses auf Deutschlands größter Insel exemplarisch über die Situation und Probleme von Milchviehbetrieben sowie über die extensive Bewirtschaftung von wiedervernässten Niedermoorflächen informiert.

Vertreter der Agrarproduktions- und Vertriebsgemeinschaft Rügen/Samtens e.G. legten ihr Produktionskonzept dar, das neben dem Marktfruchtanbau, ergänzt durch Leguminosen auf mehreren Säulen regionaler Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfung vor Ort beruht: die Produktion, Verarbeitung und Nutzung der Ölfrüchte Sonnenblume und Raps, die Produktion von Milch und Fleisch sowie die Produktion von Biogas. Ergänzt wird das wirtschaftliche Betätigungsfeld durch einen Landhandel, der auch individuelle Futtermittelmischungen für die Tierproduktion herstellt. Insgesamt beschäftigt die APV eG 45 Mitarbeiter. Unternehmerischer Schwerpunkt des Landhandels ist die Erzeugung und Direktvermarktung von Raps- und Sonnenblumenöl (ca. 200 000 Liter/a). Ein weiteres wichtiges wirtschaftliches Standbein ist die Zusammenarbeit mit der C4 Energie GmbH zur Biogaserzeugung mit einem eigenen Fernwärmenetz für den Ort Samtens und die Kreisstadt Bergen. Insgesamt werden ca. 6.000 Kunden im Fernwärmenetz versorgt. Zur Erzeugung des Biogases werden Roggen, Mais und Gülle eingesetzt. Vertreter der Genossenschaft führten abschließend aus, dass man trotz schwieriger Marktlage gemeinsam mit den Partnern einen Weg gefunden habe vor Ort Wertschöpfung zu erzielen.

Nach der Begehung der Wirtschafts- und Produktionsbereiche bei der APV Samtens e.G. hatten die Ausschussmitglieder die Gelegenheit, sich mit Vertretern der Genossenschaft, des Bauernverbandes Rügen, der Ostseestiftung sowie dem Bürgermeister der Gemeinde Rambin individuell auszutauschen.

Am Nachmittag hatte der Ausschuss den Polder Drammendorf besucht und sich von Vertretern der Ostseestiftung über das Küstenmoor informieren lassen, dessen Situation stark vom Wasserstand der Ostsee abhängig ist. Ziel der Bewirtschaftung des Polders ist es, dass sich die vorhandenen Moorflächen nach Jahrzehnten der Degradation wieder erholen und sich eigenständig entwickeln, um dem Flächenverlust im Küstenbereich zu begegnen.

Unterstützt wird das Projekt der Ostseestiftung, dass mit seiner Fläche von ca. 100 ha als Teil des Hotspots (Nr. 29) für biologische Vielfalt fungiert, durch die Gemeinde Rambin und den Landwirtschaftsbetrieb APV Samtens eG, der die Flächen nachhaltig bewirtschaftet. Den finanziellen Rahmen für die Maßnahmen bildet das Bundesprogramm Biologische Vielfalt, das rund 50 % der Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro trägt. Weitere Unterstützer sind die Ostseestiftung (35 %), der WWF Deutschland (10 %) sowie das Land mit 5 %. Die Flächen selbst befinden sich im Eigentum der Ostseestiftung sowie der Stiftung für Umwelt und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem Durchstich des alten Deiches im Jahr 2019 konnten ca. 100 ha Küstenüberflutungsmoor, Flachwasserbereiche, Röhrichte und Salzgrasland renaturiert werden. Inzwischen siedeln wieder deutlich mehr heimische Vögel, wie z.B. der Große Brachvogel, auf den Flächen, die auch für den Vogelzug eine wichtige Bedeutung haben.

Auslandsreise des Agrarausschusses

Zwischen Wasser und Schweinezucht - der Agrarausschuss in Valencia

Der Agrarausschuss hat von Montag bis Freitag dieser Woche (27. bis 31. März 2023) die Region Valencia in Spanien besucht.

In der ersten einwöchigen Unterrichtungsfahrt des Landtages in dieser Wahlperiode standen folgende Themen im Mittelpunkt:

  • Start-up-Kultur in einer Universitätsstadt mit dem Schwerpunkt Ernährungswirtschaft
  • Wassermanagement in einer trockenfallenden Region mit unterschiedlichen Nutzungsansprüchen
  • Agrarkulturen und ihr Bewässerungsmanagement
  • Preisbindung und die Organisation beim Anbau und der Verarbeitung von Zitrusfrüchten aus Sicht der Vertriebsorganisation
  • Interessenausgleich zwischen Naturschutz, Fischerei und Reisanbau in der Albufera
  • Schweinezucht und Schweinehaltung im Spannungsfeld zwischen Ethik, Verbrauchervorstellungen und den realen Möglichkeiten der Landwirte
  • Information über modernste, tiergerechte Ferkelhaltung in Spanien durch einen Preisträger („Porc d‘or“)
  • Information über eine wachsende Gruppe von Landwirten und Weinbauern, die sich um traditionelle Sorten und deren Anbau kümmern.

Die Ausschussvorsitzende, Frau Dr. Sylva Rahm-Präger zieht eine durchweg positive Resonanz:
„Das ist unsere Ausschussreise in dieser Wahlperiode. Ich bin froh, dass wir in Valencia ganz unterschiedliche Eindrücke mitgenommen haben. Aus meiner Sicht ist diese Region Spaniens mit ihren natürlichen Gegebenheiten, ihren Menschen, ihrer - aus der Tradition gewachsenen - Landbewirtschaftung und den Auswirkungen des Klimawandels durchaus vergleichbar mit den Problemen und Herausforderungen, vor denen wir gemeinsam stehen.“

Ausschuss informierte sich über die Arbeit der Landschaftspflegeverbände

Auf Einladung der Koordinierungsstelle für Landschaftspflegeverbände (LPV) hat sich der Agrarausschuss im Rahmen seiner 21. Sitzung am 28. September 2022 über deren Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern am Beispiel des Landschaftspflegeverbandes Mecklenburger Endmoräne e. V. informiert.

Im ersten Teil der Exkursion wurden den Ausschussmitgliedern die Aufgaben und Probleme der bislang neun LPV dargelegt, die sich zu Beginn der 1990er Jahre im Land gegründet hatten. Wesentliches Ziel der LPV sei es, das Land bei der Erfüllung seiner Naturschutzaufgaben (z. B. Biotop- und Artenschutz im Rahmen des europäischen Programms NATURA 2000) zu unterstützen. Die LPV fungierten dabei als Schnittstelle für die Flächennutzung einerseits sowie den Flächenschutz andererseits. Ziel sei, die europäischen Schutzziele und die Belange von privaten Unternehmen, Grundstückseigentümern, Gebietskörperschaften, Behörden sowie Vereinen und Verbänden zu koordinieren und ein für möglichst viele Interessenvertreter akzeptables Ergebnis bei der Umsetzung von Maßnahmen zu finden. Darüber hinaus seien die LPV in Umweltbildungsprojekte (z. B. Kindergärten, Schulen, Tourismus, etc.) sowie Beratungsangebote involviert.

Wesentliches Ziel sei, dass insb. lokale und regionale Möglichkeiten genutzt werden, um Projekte zur Pflege und zum Erhalt von Kulturlandschaften wirtschaftlich zu initiieren. Die Arbeit der LPV werde hauptsächlich durch Fördermittel (ca. 60 %) der EU (ELER, LEADER und EPLER) und Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (ca. 37 %) finanziert, die durch weitere einzelfallbezogene Projektmittel des Landes ergänzt werde.

Als besondere Problemlage wurde herausgestellt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel häufig nicht ausreichten, um Projekte und Personal planbar und längerfristig zu finanzieren. Denn gerade für landwirtschaftliche Unternehmen und Flächeneigentümer müssten sich Projekte wirtschaftlich rechnen. Als Hemmnis wurde eine fehlende Grund- oder Basisfinanzierung der Geschäftsführung der LPV herausgearbeitet.

Des Weiteren wurden die Ausschussmitglieder über die Umsetzung von Managementmaßnahmen in NATURA 2000-Gebieten am Beispiel von Grenzertragsstandorten informiert. Projekte der LPV würden häufig im Auftrag der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt für diese Flächen mit besonderen Anforderungen (Lebensraumtypen) vorbereitet und durchgeführt, mit dem Ziel, einen günstigen Erhaltungszustand der Kulturlandschaft zu erreichen. Dabei handele es sich auch um Gebiete von gesamtstaatlicher Bedeutung, die eines besonderen Schutzes bedürften.

In der sich anschließenden Geländebegehung wurde der Ausschuss über die Besonderheiten eines Grenzertragsstandortes am Beispiel eines naturnahen Kalktrockenrasens im Bereich des Tollensetals informiert. Die Herausforderung bestehe an diesem Standort darin, kleinräumige Kulturflächen/Strukturen mit unterschiedlichen Ansprüchen (Mahd, Beweidung, Nährstoffentzug, etc.) zu bewirtschaften und zu erhalten. Dabei handele es sich häufig um Flächen mit geringem Ertrag.

Die Vorsitzende des Agrarausschusses, Dr. Sylva Rahm-Präger, konstatierte abschließend, dass die Arbeit der LPV für den Naturschutz sehr wertvoll sei. Die Arbeit konzentriere sich häufig auf über Jahrhunderte durch bestimmte Bewirtschaftungsformen entstandene Kulturflächen.  Diese würden wegen ihrer, aus heutiger Sicht, geringeren Rentabilität aber kaum bewirtschaftet und verlören so ihre Habitateigenschaften. Es müsse darum gehen, eine Balance zwischen den Anforderungen aus Sicht des Artenschutzes/Klimaschutzes und dem Aufwand einer zeitgemäßen Bewirtschaftung herzustellen.

Kritisch sei, dass die Mittel für eine solche Bewirtschaftung nicht immer in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Für die Projektarbeit müsse es verbindliche und längere Laufzeiten geben, eine solide Finanzierung müsse gesichert sein und die Praxis der Antragstellung müsse erleichtert werden, um Interessenten und Projektbeteiligten die Scheu zu nehmen, sich an Landschaftspflegemaßnahmen zu beteiligen.

Forstpolitischer Waldspaziergang

Während seiner 16. Sitzung am 15. Juni 2022 hat der Agrarausschuss auf Initiative des Aktionsbündnisses Wald an einem forstpolitischen Waldspaziergang teilgenommen. Neben der Vorstellung der Aufgaben und Problemlagen des Forstamtes Güstrow hat sich der Ausschuss in diesem Zusammenhang auch das neue Ausbildungszentrum „Holzbau“ vorstellen lassen.

Im Anschluss daran hat sich der Ausschuss auf der Grundlage von Praxisbeispielen im Wald über die Themen Waldnutzung aus der Sicht der Beschäftigten und Unternehmen, die Wechselwirkungen von Wald und Wild, die Resilienz von Wäldern unter Berücksichtigung des Klimawandels sowie über die Funktion von Wäldern in Bezug auf Ökosystemdienstleistungen (Vergütung, alternative Einkommensquellen, etc.) unterrichten lassen.

Die Ausschussmitglieder wurden darüber informiert, dass durch den Verzicht der Nutzung fossiler Energien sowie die verstärkte Herstellung von Holzprodukten, insb. im Baubereich, Holz als nachwachsender Rohstoff im Rahmen der Klimaschutzdiskussion eine zunehmende Bedeutung erfahre. Denn aufgrund der stofflichen und energetischen Substitution durch Holz würden die CO2-Emissionen im Land erheblich vermindert. Daher werde das Ziel verfolgt, Wälder im Land weiter zu mehren.

Unabhängig davon sei der Wald aber vom Klimawandel bedroht. Steigende Temperaturen, verringerte Niederschläge sowie Extremwetterereignisse erforderten zwangsläufig einen Waldumbau, wenn der Bestand und die Funktion der Wälder aufrechterhalten werden solle. Ziel sei, durch waldbauliche Maßnahmen klimaresiliente und zugleich ertragsstarke Wälder zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang müsse es das Ziel der Jagdausübung sein, die Wildbestände auf einem Niveau zu halten, das mehrschichtige und gemischte Wälder sowie eine natürliche Verjüngung des Waldes sicherstelle. Nur mit einer konsequenten Jagdausübung, auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks, sei dieses Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund werde u. a. auch ein Wildwirkungsmonitoring für das Ökosystem Wald im Land gefordert.

Weiterhin wurden die Abgeordneten über „Dienstleistungen“ und weitere Funktionen des Waldes für den Menschen informiert: Bildung für Kinder und Jugendliche, Erholung und Gesundheit, Ökosystemleistungen.

Die Ausschussvorsitzende Dr. Rahm-Präger konstatierte abschließend, dass der fachliche Austausch zwischen dem Ausschuss und dem Aktionsbündnis Wald äußerst interessant gewesen sei. Die Wälder des Landes seien wichtig für die heimische Wirtschaft sowie für regionale Kreisläufe und erfüllten zudem wichtige Funktionen für den Menschen und die Natur selbst. Dieses Potential sei nachhaltig zu nutzen und zu schützen. Insofern müsse der in dieser Legislaturperiode anstehenden Novellierung des Landeswaldgesetzes eine besondere Bedeutung beigemessen werden, insbesondere um die Wälder zu mehren und klimafest zu machen.

Illegale Abfallverbringung im Landkreis Rostock

Während seiner 4. Sitzung am 19. Januar 2022 hatte der Agrarausschuss seine Beratungen zur Situation des Tierseuchengeschehens (Afrikanische Schweinepest und Geflügelgrippe) fortgesetzt. Darüber hinaus hatte sich der Ausschuss mit der Situation einer illegalen Abfalldeponie in einem Trinkwasserschutzgebiet in der Region Güstrow zum wiederholten Male befasst.

Tierseuchengeschehen
Nach der Sondersitzung am 8. Dezember 2021 hatte der Ausschuss die Beratung zum Tierseuchengeschehen im Land erneut auf der Tagesordnung. Wesentliches Ergebnis der jüngsten Bemühungen des Landes war es, dass die Restriktionszone im Landkreis Rostock seitens der Europäischen Kommission aufgehoben worden sei. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind, da es sich um ein Infektionsgeschehen im Wildschweinbestand handelte, jedoch nach wie vor aufwändige Sicherungsmaßnahmen (feste und Elektro-Zäune) notwendig, um die weitere Verbreitung des Virus zu verhindern und schweinehaltende Betriebe zu schützen. Eines der wesentlichen Probleme der Seuche sei nach wie vor das Einwandern von ASP-infizierten Wildschweinen aus Brandenburg und Polen. Aber auch menschliches Handeln, wie bspw. die illegale Entsorgung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygienemaßnahmen, könnten zur Einschleppung des Virus führen. In diesem Zusammenhang sprachen sich die Ausschussmitglieder für eine stärkere Sensibilisierung und Ansprache der Tierhalter, Dienstleister und Fachinstitutionen aus. Um größere Betriebe und vor allem deren Tierbestände besser zu schützen und um die Gefahr einer weiteren Ausbreitung so gering wie möglich zu halten, gebe es ein Aufkaufprogramm für schweinehaltende Kleinstbetriebe und Privatpersonen. Ziel sei es diese dazu zu bewegen, die Schweinehaltung in dem Gebiet für zwei Jahre einzustellen.

Im Zusammenhang mit der Geflügelpest pflege das Land eine enge Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die größte Gefahr gehe von wilden Wasservögeln aus, die Kleinstgewässer von Geflügelhaltern kontaminierten.

Illegale Abfallentsorgung
Die Ausschussmitglieder wurden darüber informiert, dass im Jahr 2019 ein aus den Niederlanden stammendes Unternehmen unterschiedliche Abfallarten, von denen einige sogar besonders überwachungsbedürftig (Sondermüll) waren, ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der Nähe einer Kleingartenkolonie in Güstrow illegal entsorgt hatte. Dabei handelte es sich um ca. 14.000 t. Gegen den Pächter der Fläche sowie weitere Beteiligte sei inzwischen Strafanzeige erhoben worden. Seitens der zuständigen Überwachungsbehörden sei zudem ein Entsorgungskonzept erarbeitet worden, das im Rahmen einer Ersatzvornahme 2022 umgesetzt werden solle, mit dem Ziel die Fläche bis zum Jahresende zu beräumen. Eine Grundwassergefährdung wurde seitens des Fachressorts ausgeschlossen. Die entstandenen Kosten würden der verursachenden Firma und der Grundstückseigentümerin in Rechnung gestellt.