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Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Rechtsausschusses!

Ich freue mich über Ihr Interesse am Rechtsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

Der Ausschuss ist einer von neun Fachausschüssen. Er ist zuständig für  Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung,
Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten
(Rechtsausschuss).

Themenschwerpunkte des Rechtsausschusses sind:

  • Justizangelegenheiten 
  • Verfassung und Recht
  • Gleichstellung und Verbraucherschutz
  • Wahlprüfung

Auf unserer Internetseite erhalten Sie fortlaufend Informationen über aktuelle Themen und Hintergründe des Rechtsausschusses. Sie können hier die Tagesordnung der Ausschusssitzungen abrufen, sich über die Ausschussmitglieder und über die geplanten Anhörungen informieren sowie Berichte und Beschlussempfehlungen des Ausschusses lesen.

Die Mitglieder des Rechtsausschusses sind auch die Mitglieder des besonderen Ausschusses nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes, vgl. § 28 Absatz 2 der Geschäftsordnung. In dieser Funktion ist es unsere Aufgabe, die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes, die durch den Landtag zu erfolgen hat, vorzubereiten.

Sollten Ihre Fragen nicht durch die Informationen auf unserer Internetseite beantwortet haben, wenden Sie sich bitte an das Ausschusssekretariat. 

Ihr

Michael Noetzel, MdL

55. Sitzung des Rechtsausschusses – Weiterführungen der Beratungen zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz und Bericht zum Cannabisgesetz

Am 28. Februar führte Rechtsausschuss in seiner 55. Sitzung unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Robert Northoff zunächst die Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz fort.  Die Abgeordneten stellten Fragen an die Justizministerin Jacqueline Bernhardt. Zentral dabei waren vor allem die Festschreibung externer Meldestellen und digitaler Kommunikationswege im Gesetzentwurf, die Streichung des Paragraphen 2, welcher die Kommunen erst ab einer Einwohnerzahl von 10.000 dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, und das Konnexitätsprinzip. Die Beratung wird dann in den kommenden Sitzungen des Rechtsausschusses fortgesetzt.

Des Weiteren wurde über die Änderung des E-Government-Gesetzes beraten. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, dem Gesetzentwurf im Rahmen seiner Zuständigkeit unverändert zuzustimmen.

Zum Schluss berichtete die Justizministerin auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die zu erwartende Belastung der Justiz, aufgrund des vom Bund beschlossenen Cannabisgesetzes. Dabei führte sie aus, dass wegen der Amnestieregelung in Artikel 13 und der damit verbundenen Überprüfung von 6.500 Verfahren und der relativ kurzen Frist, eine hohe Belastung der Justiz zu erwarten sei. Weiterhin sei die Beratung im Bundesrat abzuwarten. Der vorliegende Gesetzentwurf sei zwar nicht zustimmungsbedürftig, dennoch sei aufgrund der Opposition vieler Bundesländer damit zu rechnen, dass es noch mögliche Änderungen des Gesetzes im Vermittlungsausschuss geben könne. Dies führe dazu, dass man keine dezidierten Vorbereitungen treffen könne, aufgrund der Unklarheit über das finale Gesetz. Das sah ein Teil der Opposition anders. Dennoch bereite man sich, so die Justizministerin, auf das Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2024 vor, beispielsweise mit der Prüfung von Fällen und Erstellung von Listen für potentielle Amnestieverfahren. Insgesamt kam es zu kontroversen Debatten seitens der Fraktionen.

53. Sitzung des Rechtsausschusses – Öffentliche Anhörung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz

Am 21. Februar führte der Rechtsausschuss in seiner 53. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) durch.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Öffentliche Anhörungen.

52. Sitzung des Rechtsausschusses – Auswärtige Sitzung am Landgericht Schwerin

In der 52. Sitzung des Rechtsausschusses besuchten die Abgeordneten das Landgericht Schwerin auf Einladung des Justizministeriums.

Im Fokus stand insbesondere die vom Justizministerium vorangebrachte Digitalisierung der Gerichte. Dazu berichtete eine Vertreterin des Justizministeriums über die Herausforderungen und Vorgehensweise bei der Beschaffung der Geräte, den Wünschen und Problemen des Gerichtspersonals und den Ablauf der Implementierung der Technik in den Gerichten.

Des Weiteren demonstrierte der am Landgericht Schwerin tätige Richter Julian Oehlschlägel den Abgeordneten die Applikation der e-Akte. Zentrale Fragen der Abgeordneten zielten auf die Zweckmäßigkeit der Digitalisierung für das Personal, die Sicherheit der Technik, insbesondere mit Blick auf Hacker und versuchter Einflussnahme auf Beweismittel durch Prozessbeteiligte, und die Handhabung von Beweismitteln in Papierform ab.

Als besonders große Herausforderung nannte das Justizministerium die Koordination der Technisierung zwischen den Ressorts, beispielsweise zwischen Polizei und Strafgerichten. Aber dies sei auch zwischen den Bundesländern und dem Bund diffizil, da nicht nur unterschiedliche Zeitpläne für die Durchführung der Digitalisierung vorgelegt werden, sondern auch von verschiedenen Arten von Software Gebrauch gemacht wird, wodurch der Austausch beeinträchtigt wird.

Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigte jedoch das Vorhaben der Landesregierung, den Digitalisierungsprozess in der Justiz bis zum 1. Januar 2026 abzuschließen und verdeutlichte den bisherigen Fortschritt, denn Mecklenburg-Vorpommern liege in diesem Bereich über dem bundesweiten Durchschnitt.

51. Sitzung des Rechtsausschusses – Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz und Personalsituation am Amtsgericht Schwerin

In der 51. Sitzung des Rechtsausschusses am 10. Januar 2024 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) wurde zunächst den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz beraten. Hierbei einigte man sich auf die Durchführung einer öffentlichen Anhörung am 21. Februar 2024.

Auf Antrag der Fraktion der CDU berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt daraufhin zur Personalsituation am Amtsgericht Schwerin. Anlass dafür waren Berichte in der Presse, dass die personelle Situation im Amtsgericht ungenügend sei, sodass es zu großem Rückstau bei der Bearbeitung von Fällen käme. Die Ministerin verwies darauf, dass dies eine kurzfristige Situation sei, die aufgrund von Krankheiten, Elternzeit oder Ruheständen zustande gekommen ist. Darauf habe man mit der Einstellung zweier Proberichterinnen und –richter bereits reagiert. Zudem betonte die Ministerin, dass laut der PEBB§Y-Zahlen (Personalbedarfsbemessungssystem) eine bedarfsgerechte Ausstattung vorhanden sei.

Des Weiteren einigte sich der Ausschuss auf einen Termin für die Unterrichtungsfahrt. Diese wird nun im Mai 2025 in Estland stattfinden. Dort treffen sich die Abgeordneten mit Vertretern des estnischen Parlaments, Verwaltung und Justiz mit dem Ziel, neue Ansätze aus Estland für den Bereich der Justiz zu finden.

In der kommenden Woche wird eine externe Sondersitzung des Rechtsausschusses im Landgericht Schwerin stattfinden. Dort können sich die Abgeordneten ein Bild von der Situation in den Gerichten machen, insbesondere von der voranschreitenden Digitalisierung in den Gerichten und die Akzeptanz und praktische Verwendung dieser.

Wahl und Vereidigung der Richter am Landesverfassungsgericht

Am 13. Dezember 2023 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern Alexander Schmidt zum Mitglied und Carl-Henning Clodius zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichts gewählt. Beide konnten die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen. Am Tag darauf überreichte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig Alexander Schmidt und Carl-Henning Clodius die Urkunden in der Staatskanzlei. Anschließend leisteten beide vor dem Landtag in dessen 70. Sitzung den Amtseid. Die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts werden auf Vorschlag des besonderen Ausschusses durch den Landtag für eine Dienstzeit von 12 Jahren gewählt. Anlass für die Wahl war das Ableben des Mitglieds des Landesverfassungsgerichts Barbara Borchardt.

50. Sitzung des Rechtsausschusses und 9. Sitzung des besonderen Ausschusses

Im Rahmen seiner 50. Sitzung behandelte der Ausschuss die "Kommunale Standarderprobung" (Gesetzentwurf der Landesregierung) abschließend und erarbeitete eine Beschlussvorlage in Sachen Immunität. Insbesondere die kommunale Frage der Standarderprobung lag den Ausschussmitgliedern am Herzen, denn diese ermöglicht den Kommunen, auf Antrag Ausnahmen von gesetzlich geregelten Standards zu beantraten. In seiner 9. Sitzung erarbeitete der Ausschuss einen Vorschlag zur Neubesetzung des Landesverfassungsgerichtes, wo ein Mitglied verstorben ist.

49. Sitzung des Rechtsausschusses – Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 22. November 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) wurde über den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes beraten. Auch erfolgte eine Beratung und Unterrichtung durch die Landesregierung über den Dritten Abschlussbericht der Landesregierung zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz 2018 bis 2023. In der 47. Sitzung des Rechtsausschusses im Oktober wurde sich darauf verständigt, kommunale Spitzenverbände um eine Stellungnahme zu diesem Gesetzgebungsvorhaben zu bitten und ihnen die Gelegenheit zu geben, der Sitzung beizuwohnen. Beide Verbände haben sich in ihren schriftlichen Stellungnahmen nachdrücklich dafür ausgesprochen, dieses Gesetzesvorhaben zu realisieren. Eine abschließende Beratung des Gesetzesentwurfs ist für die nächste Sitzung vorgesehen.

Im weiteren Verlauf wurde über das Programm Female Leadership der Länder der Östlichen Partnerschaft der EU beraten und auf die Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens und anschließenden Gesprächs mit den Teilnehmerinnen und den Obleuten des Ausschusses hingewiesen.

Im Anschluss an die Sitzung des Rechtsausschusses tagte der sogenannte besondere Ausschuss, welcher die Wahl der Landesverfassungsrichter vorbereitet. Zur Vorbereitung der Wahl, die mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages erfolgen muss, wurden in der Sitzung zwei Kandidaten angehört.

48. Sitzung des Rechtsausschusses – Abschluss der Haushaltsberatungen

In der Sitzung des Rechtsausschusses am 25. Oktober 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) wurde abschließend über den von der Landesregierung vorgelegten Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 beraten. Hier wurden insbesondere der Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Justizministeriums und der Einzelplan 14, welcher das Landesverfassungsgericht betrifft, beraten.

Schlussendlich empfahl der Rechtsausschuss dem federführenden Finanzausschuss die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2024/2025, des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 ohne Änderungen seitens des Rechtsausschusses.

Des Weiteren berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt auf Antrag der Fraktion der AfD zunächst über den Rückstau in der Justiz bei Verfahren im Zusammenhang mit der Auswertung von Handydaten. Anlass war ein Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Malchin im Dezember letzten Jahres, wobei eine Frau zu Tode kam. Laut dem Staatsanwalt seien die Ermittlungen vor allem dadurch massiv verzögert, dass die Handydaten noch nicht ausgewertet seien.

Die Justizministerin verwies zunächst darauf, dass sie keine Details zu laufenden Verfahren nennen könne. Des Weiteren seien ihr jedoch keine Verfehlungen seitens der Staatsanwaltschaft bekannt, so die Ministerin. Die Ursache liege vielmehr in der Unmenge an Verfahren. Zudem könne sie keine Priorisierung solcher Fälle anordnen, da die Staatsanwaltschaft Herrin der Verfahren sei und sie als Ministerin nicht in die Verfahren und Organisation der Judikative eingreifen dürfe. 

Abschließend berichtete die Ministerin, ebenfalls auf Antrag der Fraktion der AfD, über den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hinsichtlich der Dauer von Asylgerichtsverfahren, welche maximal drei Monate in Anspruch nehmen sollten. Dieser Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sei als Forderung an den Bund zu verstehen. Er beziehe sich auch nur auf den Teil der Verfahren, in denen eine geringe Bleibeperspektive für die Betroffenen bestehe.

In Mecklenburg-Vorpommern hätten Asylverfahren eine durchschnittliche Dauer von 15,1 Monaten. Hier versicherte die Justizministerin, dass man alles Mögliche unternehme, um dem Problem der langen Verfahrensdauern entgegenzuwirken. Aber auch hier habe man die richterliche Unabhängigkeit zu berücksichtigen. Seitens der Landesregierung habe man mit einer personellen Verstärkung für die Justiz reagiert.

Ministerin Bernhardt betonte, dass das Recht auf Asyl in der Verfassung verankert sei. Jeder Fall sei gesondert zu betrachten. Dabei sei der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen für ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren zu schaffen, das möglichst zügig durchzuführen sei. Hierauf seien die Monatsangaben bezogen. Sie seien keinesfalls als Indikator zu verstehen, wie schnell Menschen abgeschoben werden könnten.

45. und 46. Sitzung des Rechtsausschusses - Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Beratung des Doppelhaushaltes 2024/2025

Am Mittwoch, den 04. Oktober 2023, wurden im Rahmen der 45. Sitzung des Rechtsausschusses Sachverständige zur weiterführenden Beratung über den Doppelhaushalt 2024/2025 angehört. Diese Anhörung war im Einvernehmen mit dem federführenden Finanzausschuss vom Rechtsausschuss beschlossen worden. Die Sachverständigen aus der Justiz, dem Justizvollzug, der Rechtsanwaltschaft, einer Hochschule und der Verbraucherzentrale nahmen Stellung zu den im Haushaltsentwurf vorgesehenen Mitteln für die verschiedenen Geschäftsbereiche des Justizministeriums.

Ein Teil der Sachverständigen monierte den massiven Personalmangel, der vor allem in der Zukunft drohe. In der Richterschaft sei die Personalausstattung bislang durch die hohe Anzahl an Altbeständen an Fällen nicht ausreichend im Haushalt berücksichtigt worden. Auch die anstehende Pensionierungswelle sei eine große Herausforderung für eine ausreichende personelle Ausstattung, denn bis 2030 würden voraussichtlich 45 Prozent der Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Weiterhin fehle es auch an Servicekräften, wie zum Beispiel Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern. Aus Sicht der Sachverständigen müsse hier Geld für Personal aufgestockt und bereitgestellt werden, um bestehende Verhältnisse dem praktischen Bedarf anzugleichen. Deshalb sei es auch wichtig, sich im Bereich des Justiznachwuchses stärker aufzustellen. Hier brauche es eine erneute Einführung eines juristischen Staatsexamensstudienganges am Universitätsstandort Rostock, so ein Vertreter des Deutschen Anwaltvereins. Eine funktionierende Gerichtsbarkeit sei fundamental, um Rechtssicherheit im Bundesland garantieren zu können.

Diskutiert wurde, ob durch die Einführung der elektronischen Akte („eAkte“) eine Entlastung des Justizpersonals erfolgen könne. Hierbei wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes ausgeführt, dass die Digitalisierung zunächst sehr personalintensiv sei. Gleichzeitig wurde die eAkte als positive Entwicklung und zukünftige Arbeitserleichterung begrüßt.

Neben diesen präsenten Problemen der Praxis seien die positiven Anreize, die durch Verbeamtung im mittleren Dienst in der Justiz geschaffen wurden, deutlich spürbar, betonte der Landesvorsitzende der Deutschen Justizgewerkschaft M-V.

Des Weiteren wies Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn von der Freien Universität Berlin darauf hin, dass es im Zuge der Bundesverfassungsentscheidung vom 20. Juni 2023 einer Einkalkulierung der Vergütungserhöhung von Gefangenen in den Doppelhaushalt und auch der Erarbeitung eines Resozialisierungskonzepts auf Landes- bzw. Bundesebene bedürfe.

In der darauffolgenden 46. Sitzung kam es zur Auswertung der Anhörung, in der die Ausschussmitglieder Fragen, die im Zuge der Anhörung aufkamen, an die Vertreter und Vertreterinnen des Justizministeriums stellten.

44. Sitzung des Rechtsausschusses – Haushaltsberatungen im Mittelpunkt

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses am 13. September 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) beschäftigte der Ausschuss sich erneut mit dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, welches an bundesverfassungsrechtliche Vorgaben angepasst werden soll. Dabei hat der Ausschuss beschlossen, dem federführenden Innenausschuss die Verabschiedung des Gesetzes ohne Änderungen seitens des Rechtsausschusses zu empfehlen.

Anschließend folgte die Haushaltsberatung. Hier antworteten Vertreter und Vertreterinnen des Justiz- und Finanzministeriums auf Fragen der Ausschussmitglieder zu den Plänen der Regierung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz. Unter anderem wurden dabei die Einführung der E-Akte, Personalgewinnung, Öffentlichkeitsarbeit, Gefangenenvergütung und das Childhood-Haus Schwerin behandelt. Eine Anhörung zum Haushalt wird am 4. Oktober 2023 im Rechtsausschuss stattfinden.

Nachfolgend beriet der Ausschuss über das informelle Ersuchen der Stiftung Klima- und Umweltschutz zur Vorlage des Protokolls der Ausschusssitzung, in welcher der Beschluss über die Vorlage der Jahresberichte der Stiftung für 2021 und 2022 ergangen ist.

Abschließend wurde die Normenkontrollklage gegen das Finanzausgleichsgesetz thematisiert. Dieses sieht die Staatsregierung Bayerns teilweise als verfassungswidrig an. Der Ausschuss war sich jedoch einig, keine Stellungnahme dazu abzugeben. Dies sei Aufgabe der Landesregierung, die hierzu eine Prozessgemeinschaft mit anderen Bundesländern gegründet hat.

Im Anschluss an die Sitzung des Rechtsausschusses tagte der sogenannte besondere Ausschuss, welcher die Wahl der Landesverfassungsrichter vorbereitet. Anlass hierfür war das Ableben des Mitglieds des Landesverfassungsgerichts Barbara Borchardt. Es wurde bereits ein Wahlvorschlag für die Nachbesetzung eingereicht, den der Ausschuss einstimmig angenommen hat. Aufgrund dieses Wahlvorschlages wird nun die Wahl vorbereitet, die mit der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages erfolgen muss.

43. Sitzung – Landesstiftungsgesetz, Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung sowie Berichte des Justizministeriums über den Justizhaushalt, die Sommertour und den Fall Groß Strömkendorf

In der 43. Sitzung des Rechtsausschusses am 6. September 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurde zunächst über das Erste Gesetz zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes abgestimmt. Im Ergebnis wurde eine Beschlussempfehlung erarbeitet, in welche ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU zu der Überprüfung der Jahresabrechnungen durch die Stiftungsbehörde Eingang findet, durch welchen Vereinfachungen ermöglicht werden können. Dies diene auch dem Bürokratieabbau. Für diesen Fall finden dann die Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung, so der Antrag der Koalitionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung wird der Landtag in seiner nächsten Sitzung behandeln.

Anschließend berichteten Vertreter des Innenministeriums über eine Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2022 das Gesetz für teilweise verfassungswidrig erklärte. Der Rechtsausschuss wird sich in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.

Des Weiteren wurde über einen gemeinsamen Antrag „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beraten. Der Antrag ist im Rechtsausschuss einvernehmlich vor dem Hintergrund der gescheiterten Initiative im RiStBV-Ausschuss auf der Ebene der Bundesländer abgelehnt worden. Auch diese Beschlussempfehlung wird der Landtag in seiner nächsten Sitzung behandeln.

Zusätzlich berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt anlässlich des Entwurfes des Doppelhaushalts 2024/25 über den dazugehörigen Justizhaushalt 2024/25. Eine Fortführung der Beratungen folgt in den nächsten Sitzungen.

Weiterhin berichtete die Justizministerin über die Ergebnisse ihrer Sommertour 2023. Der Schwerpunkt dieser lag dabei auf Resozialisierung Gefangener. So berichtete sie über ihre Begegnungen und den Austausch mit JVA-Gefangenen, unter anderem zu den Themen „Ausbildungen“ und „Maßnahmen zur Wiedereingliederung“.

Abschließend führte die Ministerin zum Stand des Falles der Brandstiftung einer Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf aus. Anlass hierfür war die Entlassung des unter Verdacht stehenden Feuerwehrmanns aus der Untersuchungshaft. Da die Ermittlungen zu diesem Verfahren jedoch noch laufen, konnte die Ministerin keine Details zum Verfahrensstand nennen, abgesehen von den der Öffentlichkeit bereits zur Verfügung stehenden Informationen.

Justiz 2030 und die Auswertung der Anhörung zu den Landesstiftungen im Mittelpunkt

In der zweiten Sitzung am heutigen Mittwoch stand zunächst die "Justiz 2030" im Mittelpunkt. In der Unterrichtung durch die Justizministerin informierte diese über Herausforderungen und Chancen, die bildlich vor den Türen des Ministeriums stehen: Elektronische Akte, Mobilisierung der Justiz und ein großer Personalwechsel. In der Auswertung der Anhörung wurde u.a. das Transparenzregister (siehe dort) besprochen. Tatsächlich ist es so, dass die Stiftungsaufsicht im Justizministerium jeder Stiftung deren Vertretungsbefugnisse ohnehin bescheinigen können muss. Fraglich ist, ob es daneben noch eines Transparenzregisters bedarf. Die Ministerin berichtete auch von der Verbraucherschutzministerkonferenz in Konstanz. Dabei ging es u.a. um das Problem der Lebensmittelverschwendung, das auf Bundesebene nun mit einer Vereinbarung mit den großen Lebensmittelmärkten angegangen werden soll. 

Öffentliche Anhörung zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes

Am heutigen Mittwoch (5.7.2023) hatte der Rechtsausschuss zunächst Sachverständige zum Landesstiftungsgesetz in der Hofdornitz des Landtages zu Gast. In der öffentlichen Anhörung wurden die einzelnen Themen der Gesetzesänderung besprochen. Mit Sebastian Kriedel vom Landesnetz der Stiftungen, Markus Wiechert von der Evangelischen Kirchen und Wilfried Holze von der Bürgerstiftung Neubrandenburg waren eine Reihe von Praktikern gefordert. Sodann folgten mit Prof. Dr. Birgit Weitemeyer und Dr. Katharina Gollan zwei ausgewiesene Expertinnen im Stiftungsrecht. Andreas Wellmann vom Städte- und Gemeindetag und als Vertreter der Bürgerstiftung Wismar brachte beide Felder zusammen. Im Ergebnis brachten es die Sachverständigen auf den Punkt, als sie ausführten, dass der Ausschuss gerade eines der "besten Gesetze" berate - wenn es auch noch Verbesserungsvorschläge gab. So wurde diskutiert, ob ein "Transparenzregister" die Stiftungen entlasten könnte. Darin könnten zum Beispiel die Vertretungsbefugnisse formuliert werden. Auch der Vorschlag, noch einen Rechtsbehelf einzuführen, mit dem vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden könnte, würde diskutiert. Hier gingen die Meinungen insoweit auseinander, als der Rechtsbehelf zum Teil für die Bundesebene gefordert wurde: Mecklenburg-Vorpommern wäre das erste deutsche Bundesland, das so etwas in sein Recht aufnehmen würde. 

Teilnehmer und Teilnehmerinnen des „Europanetzwerks Deutsch“ im Gespräch mit den Obleuten des Rechtsausschusses

Am Mittwoch, den 28. Juni 2023, besuchten Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Programms „Europanetzwerk Deutsch“ des Goethe-Instituts aus Brüssel den Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Die Delegation setzte sich aus Vertretern und Vertreterinnen elf europäischer Nationen zusammen, die ihren Dienst in verschiedenen Europäischen Institutionen oder Ministerien für Europaangelegenheiten ausüben.
Im Auftrag des Auswärtigen Amtes fördert das Goethe-Institut seit 1994 die deutsche Sprache als Arbeits- und Verfahrenssprache in den Europäischen Institutionen. Das Programm setzt sich aktiv für die Netzwerkbildung zwischen relevanten Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Europa ein.
Im Rahmen des Besuches der Delegation im Landtag Mecklenburg-Vorpommern kamen die Vertreter des Netzwerkes zu einem Gesprächstermin mit den Obleuten des Rechtsausschusses des Landtages zusammen. Dabei wurden zunächst Fragen rund um die parlamentarische Arbeit im Landtag sowie die Zusammenarbeit im Ostseeraum thematisiert. Außerdem wurden die Bestrebungen des Schlosses thematisiert, sich mit dem Schlossensemble im kommenden Jahr zur Wahl als Weltkulturerbe zu stellen.
Des Weiteren kam die Delegation mit den Obleuten zu dem Thema der Ursachen und Maßnahmen zur Eindämmung des Lehrer- und Fachkräftemangels ins Gespräch. Hierbei wurde vonseiten der Obleute betont, dass in Mecklenburg-Vorpommern in Bezug auf den Lehrermangel z. B. mit der Senkung der Formalien für Quereinsteiger reagiert werde und bessere Rahmenbedingungen geschaffen worden seien, beispielsweise durch die Verbeamtung von Lehrkräften. Das Land habe allerdings auch mit einem Planungsdefizit zu kämpfen. Weiterhin müsse man die Erfahrungen nutzen, die hinsichtlich des digitalen Unterrichts während der Pandemie gemacht worden seien. Herausfordernd sei aber auch, die gut ausgebildeten Fachkräfte im Land zu halten beziehungsweise ausländische Kräfte zu werben. Hier bestehe – auch innerhalb Deutschlands – ein großer Wettbewerb. Dabei kam zum Ausdruck, wie die einzelnen Fraktionen diese wichtigen Punkte einschätzen.
Außerdem erkundigte sich die Delegation nach den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auf die parlamentarischen Beziehungen im Ostseeraum sowie die Entwicklung der Beziehung zu Russland insgesamt. Hierzu berichteten die Obleute über den historischen Verlauf der zwischenstaatlichen Beziehungen und über die Suspendierung Russlands aus Gremien im demokratischem Ostseeraum in Folge des Angriffskrieges. Die Vertreter der Fraktionen machten unterschiedliche Positionen deutlich. Vom stellv. Vorsitzenden Prof. Dr. Robert Northoff wurde betont, dass der nicht zu rechtfertigende Angriffskrieg Russlands auch imperialistische Bestrebungen erkennen lasse und daher die Lieferung von Waffen an die Ukraine zu ihrer Verteidigung legitim sei. Angesichts der Rolle Deutschlands bei den letzten großen Weltkriegen gebe es bei vielen Menschen aber auch den historisch verständlichen Wunsch nach Frieden. Und die Erwartung, dass Deutschland auch militärisch wieder eine Führungsrolle übernehmen solle, sehe er kritisch.
Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen tauschten sich außerdem mit den Obleuten über das aktuell im Rechtsausschuss diskutierte Thema der Gefangenenvergütung aus. In anderen europäischen Ländern scheint es eine höhere Vergütung und eine Art Rentenversicherung bezüglich der Inhaftierten zu geben.
Der stellvertretende Vorsitzende Prof. Dr. Robert Northoff bewertete den Termin im Nachgang: „Eine Diskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus anderen Ländern der Europäischen Union ist immer anregend. Durch die Beteiligung aller Parteien konnte eine offene, teils auch kontroverse, Erörterung erfolgen. Dabei war es bemerkenswert, wie konstruktiv alle Beteiligten damit umgegangen sind, dass es unterschiedliche Auffassungen zu manchen Fragen in unserem Land und in der Europäischen Union gibt." 

Öffentliche Anhörung zu Fragen der Entkriminalisierung des Containerns

Am heutigen Mittwoch hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Drs. 8/1752(neu) durchgeführt. Unter dem Titel „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ hatte sich diese für Versuche eingesetzt, das Containern oder Mülltauchen durch den Anschluss an eine – zwischenzeitlich gescheiterte – Hamburger Initiative zu legalisieren.

Die Sachverständige Frau Rechtsanwältin Verina Speckin kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Gesetzgeber aktiv werden müsse. Insgesamt habe sie keine Mandanten gehabt, die sie in Bezug auf Containern vor Gerichten hätte verteidigen müssen. Es gebe hier genug Möglichkeiten, von der Bestrafung abzusehen. Frau Simone Goetz von der Verbraucherzentrale, sehe bei der Lebensmittelverschwendung – den Titel des Antrages aufnehmend – genügend andere Personen in der Erzeugung und dem Vertrieb von Lebensmitteln, die hier der Verschwendung Vorschub leisteten. Frau Dr. Maren-Bettina Napp von der Bremischen Verwaltung für Justiz und Verfassung gab einen rechtsgeschichtlichen Überblick. Dieser begann im Jahre 2019, als von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag der Gedanke hochkam, dass Containern zu signalisieren. Ein vorläufiger Endpunkt sei im Januar 2023 erreicht gewesen, als zwei Bundesminister um die Unterstützung des Hamburger Vorschlages gebeten hätten – dieser Antrag sei abgelehnt worden. Sie plädiere für eine prozessuale Entlastung und hätte gerne eine Lösung entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 29 Abs. 5 BtMG, hier könnte das Gericht im Zusammenhang mit Drogen bei „geringen Mengen“ von Strafe absehen. In eine ähnliche Richtung ging die Stellungnahme von Herrn RA Prof. Dr. Norouzi, der allerdings mehr auf die materielle Entlastung von Strafrechtsnormen setzte. Die Täterinnen und Täter seien meistens junge Aktivistinnen und Aktivisten oder arme Menschen; hier stelle jede Strafrechtsnorm einen Grundrechtseingriff dar und benötige eine Rechtfertigung. Ganz anders hielt Herr Dierk Böckenholt (Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nord) alle Aktionen, die für die Legalisierung des Containerns seien, für kontraproduktiv. Es seien außer dem Diebstahl von Dingen noch andere Straftatbestände betroffen, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Letztlich müsse auch jemand das aufräumen, was beim Containern danebenfalle. Außerdem müsse man über eine Entlastung von steuerrechtlichem Mehrwert der Unternehmen auf europäischer Ebene nachdenken. Er plädiere für die Ablehnung des Antrages.

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden Versuche, die Anhörung auszuwerten, auf eine spätere Sitzung verschoben.

Vom Bericht des Bürgerbeauftragten zur Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister - die 37. Sitzung

Im Rahmen seiner heutigen 37. Sitzung thematisierte der Rechtausschuss zunächst den Bericht des Bürgerbeauftragten. Hier stand im Mittelpunkt eine afghanisch stämmige Staatsangehörige, der der Beamtenstatus im Referendariat durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes versagt wurde. Für die Beratungen zum Landesstiftungsgesetz verständigte sich der Ausschuss auf eine Zeitschiene, die im Ergebnis eine Beschlussfassung des Gesetzes im Landtag im September im Auge hat. Im Rahmen des Berichtes der Justizministerin über die Konferenz, die vom 25. bis 26. Mai in Berlin stattgefunden ging es im Schwerpunkt um Berichte, die vom Bundesjustizminister angefordert wurden. Im Tagesordnungspunkt "Allgemeine Ausschussangelegenheiten" wurde ein Antrag der Fraktion der AfD mehrheitlich abgelehnt. Die Fraktion wollte - erneut - den Stiftungsvorstand einer Stiftung anhören, nachdem der Ausschuss dies vergeblich versucht hatte. 

30 Jahre Landesverfassung - die Demokratie lebt

Zum 30. Jahrestag der Beschlussfassung über den Verfassungsentwurf im Landtag - am 14. Mai 1993 - wurde heute als Tagesordnungspunkt 2 der Plenartagung eine Aussprache angemeldet. Die Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes, Frau Monika Köster-Flachsmeyer, war dazu im Landtag zu Besuch und ist interessiert der Debatte gefolgt. Im Bild sieht man sie neben der Präsidentin des Landtages, Frau Birgit Hesse (ganz links) und dem Vorsitzenden des Besonderen Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Verfassungsgerichtes, Herrn Michael Noetzel.

35. und 36. Sitzung - Öffentliches Expertengespräch mit Vertretern des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen und anschließende nicht öffentliche Sitzung zum Landesrichtergesetz und Tätigkeitsbericht des LfDI

Am vergangenen Mittwoch, dem 3. Mai 2023, führte der Rechtsausschuss ein öffentliches Expertengespräch mit Vertretern des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen durch. In der anderthalbstündigen Sitzung unter dem Vorsitz des Abgeordneten Michael Noetzel informierten die Bundesvorsitzende, die Landesvorsitzende aus Rostock und ein Schiedsmann der Stadt Schwerin über die Arbeit des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen. In den insgesamt 125 Schiedsstellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern seien derzeit 250 ehrenamtliche Schiedspersonen tätig. Die Aufgabe der Schiedsstellen bestünde darin, Bürger und Bürgerinnen dabei zu unterstützen, in zivil- und strafrechtlichen Streitfragen eine vor- bzw. außergerichtliche Einigung zu erzielen. Schwerpunkte für die Schiedspersonen lägen in den Bereichen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen als auch in den Streitfragen zu den Themen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Des Weiteren tagte der Rechtsausschuss in einer anschließenden Sitzung zur Änderung des Landesrichtergesetzes sowie zum Tätigkeitsbericht und dem Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zu diesen Punkten hat der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für die Juni-Sitzung des Landtages sowie eine mitberatende Stellungnahme erarbeitet.

Erneute Sondersitzung des Rechtsausschusses

Am 13. April 2023 kam der Rechtsausschuss zusammen, um den Bericht der Klimastiftung gemeinsam mit dem Justizministerium als Stiftungsaufsicht und dem Vorstand der Stiftung zu beraten. Der Vorstand der Stiftung hatte kurz vorher abgesagt, so dass die Beratung allein mit dem Justizministerium als Stiftungsaufsicht durchgeführt wurde. Vor diesem Hintergrund sind eine ganze Reihe der Fragen, die eigentlich an die Stiftung zu richten gewesen wären, nicht oder eben an die Stiftungsaufsicht gestellt worden. Im Vorfeld abgelehnt wurden zwei Anträge der Fraktion der AfD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Herstellung der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende des Ausschusses äußert sich im Anschluss: "Es macht wenig Sinn, hier öffentlich zu beraten, wenn der Bericht der Stiftung nichtöffentlich ist."

Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Thema der vernichteten Steuererklärung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV

Am vergangenen Freitag, dem 3. März 2023, führte der Rechtsausschuss gemeinsam mit dem Finanzausschuss eine Sondersitzung zum Thema der „vernichteten Steuererklärung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV und dem Vorwurf einer möglichen politischen Einflussnahme“ durch. In der achteinhalbstündigen Sitzung unter dem Vorsitz der Abgeordneten Michael Noetzel (Rechtsausschuss) und Tilo Gundlack (Finanzausschuss) äußerten sich Vertreter des Finanzministeriums, der Vorsteher des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten, Vertreter des Justizministeriums und der ermittlungsführende Oberstaatsanwalt zu dem Vorfall der vernichteten Steuererklärung.

Bei besagten Dokumenten habe es sich insgesamt um drei Erklärungen gehandelt, die zunächst innerhalb des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten verschwunden seien. Alle Mitarbeiter des Finanzamtes hätten nach einer Suche versichern müssen, dass sich die Dokumente nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich befunden hätten. Eine Kollegin habe die Dokumente zu einem späteren Zeitpunkt in ihren Unterlagen wiedergefunden. Die Erklärungen seien zunächst „verfächert“, also an einem anderen Vorgang angeheftet gewesen. Aus Panik und vor dem Hintergrund der abgegebenen Erklärung, dass die Dokumente sich nicht in ihrem Bereich befänden, habe die Finanzbeamtin die Unterlagen verbrannt. Sie habe jedoch eingesehen, dass ihr Verhalten falsch gewesen sei und den Vorfall daraufhin dem Finanzamtsvorsteher gemeldet, welcher umgehend Strafanzeige gegen die Beamtin stellte. Das staatsanwaltschaftliche Verfahren ist bereits abgeschlossen.

Aus Sicht des mit dem Fall betrauten Oberstaatsanwaltes sei der Grund für das Verbrennen der Dokumente das Vertuschen eigenen Fehlverhaltens der Beamtin gewesen. Die Tat habe nicht den Zweck gehabt, eine Steuerveranlagung der Stiftung zu verhindern, denn die Unterlagen haben bereits als Kopie vorgelegen, was die Beamtin wusste. Der Hergang sei laut Staatsanwaltschaft plausibel, sodass es insgesamt keine Anzeichen dafür gebe, dass eine politische Einflussnahme erfolgt sei. Zu steuerlichen Auswirkungen sei es vor diesem Hintergrund nicht gekommen.

In der Sitzung wurden weitere Punkte wie zum Beispiel die steuerrechtliche Würdigung im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer und dem Steuergeheimnis sowie auch die Kenntnisnahme und der Informationsaustausch in den betroffenen Ressorts dargelegt. Insgesamt haben in dieser Sitzung alle Fragen der Abgeordneten beantwortet werden können, so der Vorsitzende des Rechtsausschusses Michael Noetzel.

Vorsitzender Noetzel gratuliert zur Amtseinführung des neuen Direktors des Amtsgerichts Schwerin

Am 22. Februar 2023 wurde Jens Brenne im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in das Amt des Direktors des Amtsgerichts Schwerin eingeführt. Zu Gast waren neben der ehemaligen Direktorin Angelika Jeschonowski auch die Justizministerin Jacqueline Bernhardt, die eine Festrede hielt sowie auch Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier. Auch der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Michael Noetzel, beglückwünschte den neuen Direktor zum Amtsantritt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist der neue Chef bereits seit 12 Jahren als stellvertretender Direktor vertraut.

28. Sitzung - Bericht über die Verlegung eines Strafgefangenen in der JVA Waldeck, Gesetzgebungsverfahren sowie beabsichtigte Verwaltungsabkommen des Ministeriums für das Jahr 2023

In der heutigen des Rechtsausschusses am 11. Januar 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel hat der Ausschuss über fünf Wahlprüfungsverfahren einstimmig abgestimmt. Insgesamt konnten somit die Wahlprüfungsangelegenheiten für die Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern endgültig im Ausschuss abgeschlossen werden. Die Beschlussempfehlung wird nun den Landtag erreichen. Anschließend berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt über die verzögerte Verlegung eines Strafgefangenen in der JVA Waldeck vom geschlossenen in den offenen Vollzug. Ein Anlass hierfür war durch die Berichterstattung im Nordkurier („JVA-Mitarbeiter im Visier der Staatsanwaltschaft") vom 16.12.2022 gegeben. Hierbei stand zur Diskussion, ob die Verlegung des Gefangenen rechtmäßig stattgefunden habe. Fortführend berichtete das Justizministerium über Gesetzgebungsverfahren sowie beabsichtigte Verwaltungsabkommen für das Jahr 2023. Hier seien unter anderem Änderungen im Landesrichtergesetz, Justizstrafvollzugsgesetz, Landesstiftungsgesetz und im kommunalen Standarderprobungsgesetz geplant. Außerdem werde es zu einer Anpassung des Verwaltungsabkommens mit der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Kosten im Zusammenhang mit den Verhandlungen in Staatsschutzsachen vor dem Oberlandesgericht Hamburg geben. Außerdem soll im Rahmen des Gemeinschaftsprogrammes „Digitaler Austausch Polizei und Justiz" eine gemeinsame Schnittstelle für ein digitales Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei und der Justiz geschaffen werden. Anknüpfend an den vorherigen Tagesordnungspunkt, wurde über weitere aktuelle Gesetzgebungsverfahren des Bundes mit Relevanz für den Landeshaushalt berichtet. Hierbei verwies das Justizministerium unter anderem auf die Einführung von Videogerichtsverhandlungen und die Überarbeitung des Sanktionsrechts. Abschließend berichtete die Justizministerin auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Jahresabrechnung, der Vermögensübersicht und dem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftung für Klima- und Umweltschutz MV. Hierbei betonte sie, dass die Unterlagen nach einer Fristverlängerung fristgerecht am 9. Dezember 2022 bei der Stiftungsaufsicht eingegangen seien und sich derzeit in Prüfung befänden. Des Weiteren werde zurzeit geprüft, in welchem Umfang die Unterlangen dem Rechtsausschuss zur Verfügung gestellt werden können. Ein Antrag auf Aktenherausgabe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wurde mehrheitlich abgelehnt.

26. Sitzung – Beeidigung von Übersetzenden, Juristenausbildungsgesetz und Betreuungsrechtsausführungsgesetz, Sonderbericht MV-Schutzfonds, Wahlprüfungsangelegenheiten, Bericht zur Herbstkonferenz der Justizminister/innen und zum Brand in Groß Strömkendorf

In der 26. Sitzung des Rechtsauschusses am 23. November 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurde über die Gesetzentwürfe über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt. Bezüglich der Juristenausbildung hat es einen Entschließungsantrag bezüglich der Wiedereinführung eines vollwertigen juristischen Studiums an der Universität Rostock gegeben, der jedoch im Ausschuss keine Mehrheit erzielen konnte.

Des Weiteren hat der Rechtsausschuss in zwei Wahlprüfungsverfahren einstimmig über die Beschlussempfehlungen abgestimmt, die nun den Landtag erreichen werden. Anknüpfend an die 25. Sitzung, in der Vertreter des Finanz- und Justizministeriums sowie des Landesrechnungshofes zum Sonderbericht MV-Schutzfonds gehört wurden, erarbeitete der Ausschuss eine mitberatende Stellungnahme.

Fortführend beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf zum Betreuungsrechtsausführungsgesetz, zu welchem Kritik von den kommunalen Spitzenverbänden geäußert wurde. Der Gesetzentwurf wird in der 27. Sitzung am kommenden Mittwoch abschließend beraten, nachdem der mitberatende Sozialausschuss eine Fristverlängerung erwirkt hatte.

Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt berichtete über die Ergebnisse der Herbstkonferenz der Justizminister und Justizministerinnen. Auf der Tagesordnung stand unter anderem das Thema „Stärkung des Rechtsstaats als Gemeinschaftsaufgabe“. Hier ging es um die Verstetigung des Paktes für den Rechtsstaat und um einen neuen Digitalpakt für die Justiz, für den von den Ländern u. a. eine strukturelle Förderung in Höhe von 350 Millionen Euro gefordert wurde.  Des Weiteren ging es auch um einen besseren Mieterschutz hinsichtlich der Schließung von Schutzlücken im Wohnraummietrecht, die Strafbefreiung wegen Fahrens ohne Fahrschein und die Vorratsdatenspeicherung.

Zuletzt führte die Ministerin zum Stand der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Groß Strömkendorf aus. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe es sich bei der Tat am 19. Oktober 2022 um die Brandstiftung eines 32-jährigen Feuerwehrmannes gehandelt, der sich derzeit in Untersuchungshaft befinde. Für ihn gelte die Unschuldsvermutung. Sie bedanke sich bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft. In diesem Zusammenhang würden die Ermittlungen dafürsprechen, dass dem Täter eine ganze Brandserie zuzuordnen sei. Infolge des Brandes in Groß Strömkendorf sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. Hinsichtlich eines möglichen politischen Motives für die Tat werde derzeit weiterhin in alle Richtungen ermittelt.

25. Sitzung – Beeidigung von Übersetzenden, Sonderbericht MV- Schutzfonds, Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2022, Juristenausbildungsgesetz, Betreuungsrechtsausführungsgesetzes, Wahlprüfungsangelegenheiten

In der 25. Sitzung des Rechtsausschusses am 02. November 2022 beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Gesetzentwurf zur allgemeinen Beeidigung von Übersetzenden. Dazu nahmen Vertreter des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern an der Sitzung teil und sprachen sich für eine Überarbeitung des Gesetzes hinsichtlich der vorgesehenen erneut abzulegenden Prüfungen ausgebildeter Übersetzer und Dolmetscher aus. Das Justizministerium betonte im Anschluss, dass die Änderung des Gesetzes in Anpassung an das Bundesrecht erfolge. Für die allgemeine Beeidigung werde eine Überprüfung der Unterlagen nach den neuen Kriterien erfolgen, die in der Regel nicht zu erneut abzulegenden Prüfungen der Dolmetscher und Übersetzer führe.

Anknüpfend an die öffentlichen Anhörungen zu den Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes und des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes, welche in der 22. und 24. Sitzung stattfanden, berieten die Abgeordneten über die vorgetragenen Änderungsvorschläge der Sachverständigen.

Des Weiteren beschäftigte sich der Ausschuss mit dem Sonderbericht MV-Schutzfonds, dem Gesetzentwurf über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und schloss die Vorprüfung in weiteren Wahlprüfungsangelegenheiten ab.

Den Bericht zur 24. Sitzung ist unter Öffentliche Anhörungen zu finden.

23. Sitzung – Landes- und Kommunalwahlgesetz, Landesfinanzbericht, Juristenausbildungsgesetz, Beeidigung von Übersetzenden, Organstreitverfahren

In der 23. Sitzung des Rechtsauschusses am 26. Oktober 2022 wurde die Änderung des Landes-und Kommunalwahlgesetzes thematisiert. Hierbei ging es um die Senkung des Wahlalters für Landtagswahlen von bisher 18 Jahren auf 16 Jahre. Die Ausschussmitglieder sprachen sich mehrheitlich für eine Senkung des Wahlalters aus.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt informierte den Ausschuss über die geplante Änderung des Juristenausbildungsgesetzes. Hierbei stehe die Schaffung der Rahmenbedingungen für ein Teilzeit-Referendariat, bereits ab Januar 2023, im Fokus, um das Rechtsreferendariat künftig familienfreundlicher zu gestalten. Auch eine Verkürzung des universitären Schwerpunktbereich-Studiums sei vorgesehen.

Zum Entwurf eines Gesetzes über die allgemeine Beeidigung von Übersetzenden sowie zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes wertete der Ausschuss die Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung des Justizministeriums aus. Hierbei wurde unter anderem rege über die sprachlichen Anpassungen von Berufsbezeichnungen im Gesetzentwurf diskutiert. Dabei spielte eine Rolle die Partizipform „Übersetzende“ für Übersetzerinnen und Übersetzer. Auch dieses Gesetz muss zum 01.01.2023 in Kraft treten, da sich das Bundesrecht ändert. Aus Sicht der Landesregierung steht sie selbst zwischen den Anforderungen, die das Land an die eigene Gesetzgebung stellt und der nicht gegenderten Form des Bundesgesetzes.

Des Weiteren befasste sich der Ausschuss mit dem Landesfinanzbericht 2022 und einem Organstreitverfahren.

22. Sitzung – Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes (Drucksache 8/1253)

In der 22. Sitzung des Rechtsausschusses am 26. Oktober 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurden Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört und befragt.

Zentrales Element im Gesetzentwurf ist die Ausweisung eines Höchstbetrages für Betreuungsvereine, dieser Beträgt 200.000 Euro. Die Sachverständigen vertraten überwiegend die Meinung, der Betrag von 200.000 Euro zur Unterstützung von Betreuungsvereinen sei zu gering und entspreche nicht den Vorgaben des Betreuungsorganisationsgesetzes des Bundes. Der LIGA-Vorsitzende brachte mehrere Änderungsvorschläge ein. Einerseits könne der Aufgabenzuwachs nicht bedarfsgerecht finanziert werden. Andererseits könne die geplante Dynamisierung von 2,3% jährlich die Ausstattung des Betreuungswesens nicht gewährleisten, dies vor dem Hintergrund der Teuerungsraten. Auch kritisierte der Liga-Vorsitzende die Festsetzung des Betrages, der ohne Parameter festgelegt worden sei.

Als Lösungsvorschlag fordere er einen Querschnittsmitarbeiter je 100.000 Einwohner des Landes einzustellen und den Aufwand für Aufgaben wie Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen. Des Weiteren müssten passende Parameter festgelegt werden, an denen sich die finanzielle Unterstützung orientieren könne. Die anderen Sachverständigen stimmten diesen Ausführungen im Wesentlichen zu. Alle Sachverständigen sprachen sich für eine Vermittlung für beispielsweise bedarfsgerechte Finanzierung aus, die dann auch im Gesetzentwurf verankert werden müsse.

Auch ginge Mecklenburg-Vorpommern, so die Sachverständigen, mit dieser Form der Deckelung des Betrages auf 200.000 Euro zur Unterstützung von Betreuungsvereinen einen Sonderweg. Diskutiert wurden im Ausschuss Finanzierungsmodelle anderer ostdeutscher Bundesländer. Hierbei zeigten sich die Sachverständigen offen für diese Lösungswege. In jedem Fall sei der Lösungsvorschlag -so die überwiegende Meinung der Sachverständigen- im Gesetzentwurf nicht befriedigend.

21. Sitzung - Bericht des Landesrechnungshofes

In der 21. Sitzung des Rechtsausschusses am 28. September 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel informierte der Landesrechnungshof über dessen Jahresbericht 2022 (Teil 1).

Hierbei wies der Landesrechnungshof auf verschiedene Probleme im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem DVZ - Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH hin.

Des Weiteren wurden Mängel hinsichtlich der Beantragung von Trennungsgeldern thematisiert. Hierbei sprachen sich mehrere Mitglieder des Ausschusses für eine Zentralisierung hinsichtlich der Bearbeitung beim Landesamt für Finanzen aus.

Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über Anhörungen zu Gesetzentwürfen,auch dem nächstmöglichem Sitzungstermin gesprochen.

Neue Mitglieder für das Landesverfassungsgericht gewählt, ernannt und vereidigt

In seiner aktuellen, der 26. Landtagssitzung wurden die noch in der 25. Sitzung gewählten Mitglieder am Landesverfassungsgericht vereidigt:

- Frau Dorothea ter Veen, Mitglied des Landesverfassungsgerichtes

- Frau Elke Brunotte, Stellvertreterin der Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes

- Herr Kai Danter, stellvertretendes Mitglied

- Herr Alexander Schmidt, stellvertretendes Mitglied

17. Sitzung - Landesverfassung

In der 17. Sitzung des Rechtsausschusses am 22. Juni 2022 wurde unter der Leitung des stellv. Vorsitzenden Prof. Dr. Robert Northoff darüber beraten, ob der Landtag Stellungnahmen zu Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern abgeben solle. Dabei handelt es sich um ein Organstreitverfahren der Fraktion der CDU gegen den Landtag Mecklenburg-Vorpommern und eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Schwerin und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Hinsichtlich beider Verfahren hatte das Landesverfassungsgericht dem Landtag die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt.

In dem Organstreitverfahren wendet sich die CDU, wie bereits in einem Organstreitverfahren betreffend den zweiten Untersuchungsausschuss, gegen die durch den Landtag beschlossene Besetzung des dritten Untersuchungsausschusses. Von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP war ein Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit 13 Abgeordneten gestellt worden. Aufgrund der Annahme eines Änderungsantrags seitens der Fraktionen SPD und DIE LINKE, wurde schließlich die Einsetzung des Untersuchungsausschusses mit 9 Abgeordneten beschlossen, weswegen auf die CDU nur ein Abgeordneter anstelle von zwei Abgeordneten entfällt.

In der kommunalen Verfassungsbeschwerde rügen die Landeshauptstadt Schwerin und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Verletzung des Konnexitätsprinzips aus Art. 72 LVerf MV. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) des Bundes sind Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe neugestaltet worden. Die Beschwerdeführerinnen sind als kreisfreie Städte Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit für die Erbringung dieser Leistungen zuständig. Laut den Beschwerdeführerinnen ist ein Ausgleich der durch das KJSG verursachten finanziellen Mehrbelastungen nicht erfolgt. Ein solcher Ausgleich sei jedoch durch das landesverfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip abgesichert.

Im Ergebnis hat der Rechtsausschuss einstimmig beschlossen bezüglich beider Verfahren eine Stellungnahme seitens des Landtags zu empfehlen. Diese Empfehlung wird nun an die Präsidentin des Landtags zur Besprechung im Ältestenrat weitergeleitet.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Justizministerin Jacqueline Bernhardt um Stellungnahme hinsichtlich der aktuellen Tätigkeit des Justizministeriums als Stiftungsaufsicht der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV gebeten.

 

14. Sitzung - Erarbeitung einer Haushaltsstellungnahme und Wahlprüfung

In seiner 14. Sitzung brachte es der Rechtsausschuss heute auf 43 Abstimmungen zum Haushalt. Darin eingeflossen waren Änderungsanträge, die auf der Anhörung zu vier Einzelproblemen aus dem Haushaltsplan beruhten (vgl. die Berichterstattung dazu). Danach wurde in drei Wahlprüfungsverfahren die sog. "Vorprüfung" abgeschlossen. Die Einspruchsführer werden nun mit den Ergebnissen konfrontiert und ihnen wird die Gelegenheit gegeben, dazu nochmals Stellung zu nehmen. 

Hier kommentiert der Vorsitzende Michael Noetzel die Sitzung: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/772421690789190

 

13. Sitzung - Haushalt, Stiftungsaufsicht, Landesverfassungsgericht, Wahlprüfung und Ausbruch

In der 13. Sitzung des Rechtsausschusses am 25. Mai 2022 nahm die Justizministerin Jacqueline Bernhardt Stellung zu Fragen der Abgeordneten im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2022/2023, insbesondere zu den Themen Gerichtsvollzieherwesen, Justizvollzugseinrichtungen sowie personelle und sachliche Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Außerdem erklärte die Justizministerin die Vorgehensweise des Justizministeriums als Stiftungsaufsicht für die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ – hier ist gerade ein Untersuchungsausschuss vom Landtag eingesetzt worden. Dabei wurden rechtliche Fragen um die Möglichkeit einer Auflösung der Stiftung zum Ausdruck gebracht.

Danach informierte die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts Monika Köster-Flachsmeyer über die beim Landesverfassungsgericht anfallenden Kosten und deren Abbildung im Einzelplan des Landesverfassungsgerichts, ebenfalls einer Anlage zum Haushalt 2022/2023. Aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit der Richterinnen und Richter entsteht hier der Schwerpunkt der Kosten im administrativen Bereich. Der Ausschuss erarbeitete zu diesem Entwurf eine mitberatende Stellungnahme.

Der Vorsitzende Michael Noetzel trug seine Auffassung als Berichterstatter betreffend zweier Wahlprüfungsangelegenheiten vor, in denen beanstandet wurde, dass den Einspruchsführern am 26. September 2021 der Zutritt zum Wahllokal verweigert wurde. Grund hierfür war, dass sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Im Anschluss wurde einstimmig über die Beschlussempfehlungen abgestimmt, die nun den Landtag erreichen.

Der Rechtsausschuss beschloss einstimmig, eine Stellungnahme zum Organstreitverfahren der Fraktion der CDU gegen den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu empfehlen. Gegenstand des Verfahrens ist die Feststellung, dass die Annahme des Änderungsantrags mit dem die Anzahl der Mitglieder des zweiten Untersuchungsausschusses von 13 (Antrag) auf 9 (Änderungsantrag) abgesenkt wurde, gegen die Verfassung des Landes verstoßen habe. Aufgrund der Änderung ist die Fraktion der CDU im Ausschuss nur noch mit einem anstelle von zwei Abgeordneten vertreten.

Das Justizministerium berichtete über die Zielsetzung und Umsetzung der Möglichkeit Strafgefangenen Ausgang zu gewähren. Hauptzielrichtung sei die Resozialisierung. Die Umsetzung dieser Resozialisierung erfolge in einem Prozess, der zu Beginn begleitenden Ausgang vorsieht, jedoch die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Möglichkeit anstrebt. Je nach Einzelfall werde die konkrete Vorgehensweise entschieden. Zu drei Fällen, in denen Strafgefangene nicht in die Justizvollzugsanstalt zurückgekehrt waren, wurden Details mitgeteilt. Die Einzelfälle wurden anschließend ins Verhältnis gesetzt zur überwiegenden Mehrheit der Strafgefangenen, bei denen der Ausgang entsprechend den getroffenen Vereinbarungen erfolgt.

Hier berichtet der Vorsitzende über die Sitzung: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/300173512317292

Drei weitere Anhörungssitzungen

Mit drei weiteren Anhörungssitzungen hat der Rechtsausschuss seit dem 11. Mai in folgenden Politikbereichen gearbeitet:

- Entwurf eines Feiertagsgesetzes - der Frauentag am 8. März

- zwei Anhörungen zu vier Politikfeldern aus dem Bereich des Einzelplanes 09 des Justizministeriums.

Hierzu finden Sie Aufbereitungen in den "öffentlichen Anhörungen".

Achte Sitzung des Rechtsausschusses - Haushalt, Verfassungsgerichte und der Staatssekretär

Im Rahmen seiner achten Sitzung hat der Ausschuss sich heute durch die Justizministerin die Grundzüge des Haushaltes vorstellen lassen. Im Auschuss wurde Anhörungsbedarf laut - so möchten Fraktionen die personelle und organisatorische Ausgestaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug und das Gerichtsvollzieherwesen besprechen. Daneben kommt der Resozialisierungsgedanke in die Diskussion sowie außerdem Häusliche Gewalt. Im weiteren Verlauf wurden zwei Empfehlungen zum Umgang mit Streitigkeiten vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht erarbeitet. In einer ad-hoc Situation wurde dann die Justizministerin zu ihrem Staatssekretär befragt, der auf Twitter Äußerungen getätigt hatte.

Ein Video zu dem Inhalt mit dem Vorsitzenden finden Sie hier: https://www.facebook.com/LandtagMV/posts/5369372953107698

30.03.2022

Siebte Sitzung des Rechtsausschusses - Abstimmungen zu den Gesetzentwürfen und Stiftungsaufsicht

Am 30.03.2022 versammelten sich die Mitglieder des Rechtsausschusses zur siebten Sitzung in dieser Wahlperiode.

Zu Beginn stimmten diese konsensual über den Gesetzesentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen (Drucksache 8/403) sowie über einen diesbezüglichen Entschließungsantrag ab. Der Gesetzentwurf wird für die zweite Lesung in der nächsten Woche auf der Tagesordnung des Landtages stehen.

Im Weiteren stellte die zweite Landtagsvizepräsidentin Elke Annette Schmidt den Gesetzesentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns (Drucksache 8/404), vorbehaltlich dessen Überführung in den Rechtsausschuss, vor. In diesem Zusammenhang verständigte sich der Ausschuss auf einen Anhörungstermin.

Neben allgemeinen Ausschussangelegenheiten berichtete die Justizministerin Jacqueline Bernhardt, auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über die Unmöglichkeit der Aufhebung der Stiftung Klima- und Umweltschutz de jure.

Darüber hinaus veranschaulichte der zuständige Abteilungsleiter des Justizministeriums Dr. Reimer Groth die Arbeit der Stiftungsaufsicht der letzten Jahre.

Hier berichtet der Vorsitzende Michael Noetzel über die Sitzung: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/388580289479245/

Sechste Sitzung des Rechtsausschusses – Gesetzesentwurf und Wahlprüfungsangelegenheiten

In seiner sechsten Sitzung am 23.03.2022 wurde der Rechtsausschuss von Staatssekretär Friedrich Straetmanns und dem Leiter der Verkündungsstelle des Justizministeriums Stefan Förster hinsichtlich der Rechtsförmlichkeiten des Gesetzesentwurfs über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen (Drucksache 8/403) informiert. Als gleichsam verwaltungstechnisches Gesetz soll es einen Beitrag zur Digitalisierung der Landesverwaltung und zur Entlastung der Mitarbeitenden leisten. So würden bei Gefahrenlagen Verordnungen der Landesregierung auf der Internetseite des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Eilverkündung verkündet werden und somit zeitlich praktikabler die gleiche Rechtswirkung wie im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgemachte Verordnungen entfalten. In diesem Zusammenhang debattierte der Ausschuss über die digitale Auffindbarkeit und die Benutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger.

Ein Beschluss wird dem Landtag voraussichtlich zur April-Landtagssitzung vorgelegt werden.

Neben allgemeinen Ausschussangelegenheiten befasste sich der Ausschuss darüber hinaus mit Wahleinsprüchen bezugnehmend auf die Landtagswahl am 26.09.2021, welche auf die Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ausgerichtet waren.

Herr Vorsitzender Michael Noetzel gab bekannt, dass diese zwar gem. § 35 Absatz 1 und 2 LKWG M-V zulässig, im Weiteren jedoch unbegründet seien.

Die Mitglieder des Ausschusses einigten sich darauf, von einer mündlichen Verhandlung nach § 37 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 LKWG M-V abzusehen und den Einspruchsführern die Möglichkeit einer Stellungnahme einzuräumen.

Fünfte Sitzung des Rechtsausschusses - Gleichstellung von Frauen

Am 02. März 2022 traf sich der Rechtsausschuss zum fünften Mal in dieser Wahlperiode.

Zunächst wurde konsensual über eine Empfehlung des Vorsitzenden Michael Noetzel hinsichtlich einer Stellungnahme in Bezug auf die Berichte des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und die Stellungnahme der Landesregierung abgestimmt.

Des Weiteren wurde der Ausschuss über Rechtssetzungsvorhaben des Ministeriums durch die Justizministerin informiert.

Der Rechtausschuss konnte zudem die Landesbeauftragte der Landesregierung für Frauen und Gleichstellung, Wenke Brüdgam, begrüßen. Diese verdeutlichte die unterdurchschnittliche Stellung Mecklenburg-Vorpommerns in Bezug auf die Frau-Mann-Diskrepanz in verschiedensten Bereichen, im Ländervergleich, und unterrichtete den Ausschuss von ihrer Arbeit. Frau Wenke Brüdgam sieht, die Ausarbeitung eines gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, durch welches unter anderem gleiche Entlohnung, das Vermeiden von Geschlechterstereotypen oder ein suffizienter Ausgleich von Beruf und Privatem erreicht werden soll, vor.

Abschließend betonte sie die Kritik an der omnipräsenten (auch häuslichen) Gewalt gegen Mädchen und Frauen und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) auf Landesebene.

Neben allgemeinen Ausschussangelegenheiten wurde weiterhin – vorbehaltlich der Überweisung in der Landtagssitzung – versucht, eine Verständigung zu dem Beratungsverlauf zu einem Gesetzesentwurf der Landesregierung über die Eilverkündung von Rechtsverordnungen in Gefahrenlagen und die Aufhebung erledigter Rechtsverordnungen zu erzielen.

Der Vorsitzende des Ausschusses zieht ein kurzes Videoresümmee: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/1322424088225481/

Vierte Sitzung des Rechtsausschusses - Landesdatenschutz und Corona in den Justizvollzugsanstalten

In seiner vierten Sitzung informierte sich der Rechtsausschuss auf der Grundlage von Äußerungen des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Heinz Müller, über Probleme des Datenschutzes. Gleichzeitig stand die Unterrichtung durch die Landesregierung auf der Tagesordnung. Herr Müller wies in seiner Stellungnahme insbesondere darauf hin, dass Videokonferenzen bereits im Bezugszeitraum (der Bericht liegt seit der 7. Wahlperiode, dem Sommer 2021 vor) zu besonderen Herausforderungen für den Datenschutz geführt hätten. Außerdem wies er auf das online-Zugangsgesetz des Bundes hin, ein Gesetz, mit dem über 5000 Anwendungen grundsätzlich online zugänglich seien. Auch hier gebe es zentrale Konfliktfelder. Abschließend wies er auf eine EuGH-Entscheidung zu, mit der aus seiner Sicht abschließend über die Anwendung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung auf Parlamente judiziert werde.

Die Corona-Pandemie fordert auch von Gerichten und Staatsanwaltschaften Besonderes ein. Der Rechtsausschuss hat vor diesem Hintergrund einer - noch bis Ende März steuerfreien - Sonderzahlung zugestimmt. Das Justizministerium erläuterte daraufhin die Vergabe der Stelle der Landesgleichstellungsbeauftragten. Im Bereich der Allgemeinen Ausschussangelegenheiten wies das Justizministerium auf die derzeit vergleichsweise entspannte Situation in den Justizvollzugsanstalten hin. Allerdings sei derzeit die Erlasslage so, dass keine zusätzlichen Besuche in den Anstalten möglich seien, einfach um das Infektionsrisiko überschaubar zu halten.

Ein Video des Vorsitzenden,  Michael Noetzel, finden Sie hier: https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/281289710803426/

Dritte Sitzung - Schwerpunkte des Justizministeriums

Am 12. Januar 2022 fand die dritte Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Wahlperiode statt. Das Justizministerium informierte unter anderem über die aktuelle Situation an den Gerichten in Bezug auf die Corona-Pandemie und über Zutrittsregelungen im Zusammenhang mit den 3G-Beschränkungen auf Antrag der Fraktion der AfD. Dabei wurde herausgestellt, dass es bisher trotz der besonderen Lage zu keinen nennenswerten Komplikationen bei der Bewältigung der laufenden Verfahren an den Gerichten kam.

Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt unterrichtete über die Arbeitsschwerpunkte des Justizministeriums in der 8. Wahlperiode. Neu zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums wurde die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung sowie die Leitstelle für Frauen und Gleichstellung zugeordnet, die ab dem 1. Februar ihre Arbeit aufnehmen. Erfreut zeigte sich die Justizministerin außerdem über die Anzahl an Referendarinnen und Referendare in Mecklenburg-Vorpommern, die mit 133 einen neuen Höchststand erreichte.

Auf Antrag der CDU-Fraktion ging es dann um das Interview der Justizministerin durch eine landespolitisch relevante Zeitung vom 21. Dezember 2021 und die Veröffentlichung des Beitrags „Corona macht auch vor der Justiz nicht Halt“, in welchem die Justizministerin Passagen aus dem Interview nicht freigegeben habe. In der Tat sei die Frage, ob es sich bei der DDR um einen Unrechtsstaat gehalten habe, immer wieder ein Punkt, wenn die Fraktion DIE LINKE in Regierungsverantwortung stehe. Es wurde klargestellt, dass es sich um höchstpersönliche Rechte der Außendarstellung gehandelt habe, die in dem Interview so nicht deutlich geworden seien. Die Justizministerin hob u.a. hervor, dass die DDR eine Diktatur gewesen sei.

Außerdem ging es um die Corona-Situation in der Justizvollzugsanstalt Bützow, in der zwischenzeitlich eine Corona-Infektion bei einer Reihe von Häftlingen und Mitarbeitern festgestellt worden sei. Die Justizministerin informierte darüber, dass die infizierten Insassen in der Haftkrankenabteilung isoliert und umfangreiche PCR-Tests durchgeführt wurden, um die Sicherheit in der Anstalt weiterhin zu gewährleisten.

Auf Antrag der FDP-Fraktion informierte die Justizministerin über das OVG-Urteil vom 8. Januar (1 KM 661/21 OVG), in welchem das Gericht Teile des Corona-Warnstufensystems teilweise außer Vollzug gesetzt wurde, weil das Kriterium für die IST-Auslastung von der Landesregierung fehlerhaft festgelegt worden sei.

In der kommenden Woche konstituiert sich dann der besondere Ausschuss im Sinne von Art. 52 Abs. 3 der Verfassung des Landes, der sich mit der Wahl von 3 neuen Landesverfassungsrichtern befasst.

Zweite Sitzung des Rechtsausschusses - Wahleinsprüche und Corona-Situation

Am 08. Dezember 2021 hat sich der Rechtsausschuss zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode zu einer Sitzung getroffen. Die Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke stellte in dieser Sondersitzung die schriftlichen Einsprüche gegen die vergangenen Landtagswahlen vor. Mit 13 Einsprüchen hatten eine Reihe von Bürgerinnen und Bürger Anwürfe gegen diese Wahlen. Bemerkenswert war hier, dass sowohl Einsprüche aufgrund der geltenden Maskenplicht in den Wahllokalen als auch aufgrund des nicht vorhandenen Wahlrechts für Minderjährige einen Großteil ausmachten.

Auf Antrag der CDU-Fraktion ging es daneben um die Corona-Situation in den Justizvollzugsanstalten. Hierzu hat das Justizministerium unter Bezug auf die aktuelle pandemische Lage informiert.  Es wurde hervorgehoben, dass die dortige Situation vergleichsweise gut unter Kontrolle ist und durch geltende Maßnahmen starke Ausbrüche von COVID-19 in den Einrichtungen bisher verhindert werden konnten.

Auf eine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema 3G-Regelung in Amts- und Landgerichten hat Justizministerin Jacqueline Bernhardt versichert, bis zum Ende der Woche eine schriftliche Positionierung gegenüber dem Ausschuss abzugeben.

Hier hat der Vorsitzende Michael Noetzel ein Video hinterlegt: 

https://www.facebook.com/LandtagMV/videos/663627731676465/

 

Der Rechtsausschuss ist konstituiert

Am 1. Dezember 2021 wurde der Rechtsausschuss konstituiert und beriet zum ersten Male. Der Abgeordnete Michael Noetzel wurde zum Vorsitzenden bestimmt, der Abgeordnete Prof. Dr. Robert Northoff zu seinem Stellvertreter. Neben einer Reihe von allgemeinen Ausschussangelegenheiten wurde im Ausschuss vereinbart, dass man sich in der kommenden Woche - vorbehaltlich der Zustimmung der Präsidentin - zu einer Sondersitzung treffen werde. Neben der Corona-Situation in den Justizvollzugsanstalten des Landes (auf Antrag der Fraktion der CDU) stehen dabei die Wahlprüfungen im Vordergrund. Gemeinsam mit der Landeswahlleitung wird versucht, diese Einsprüche weiter zu behandeln.

Auf dieser Seite hat der Ausschussvorsitzende ein Video für Sie: https://youtu.be/sdwE8od_2aQ

Konstituierende und erste Sitzung des besonderen Ausschusses

Am 19. Januar 2022 wurde der besondere Ausschuss nach Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung durch die Zweite Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt konstituiert und beriet unter dem Vorsitz von Michael Noetzel zum ersten Male.

Hintergrund der Konstituierung des besonderen Ausschusses ist, dass im Laufe dieser Wahlperiode das Amt von mindestens zwei Mitgliedern und zwei stellvertretenden Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts endet.

Da die Mitglieder des Rechtsausschusses auch die Mitglieder des besonderen Ausschusses nach Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung sind, vgl. § 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung, ist es in dieser Funktion ihre Aufgabe, die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichts, die durch den Landtag zu erfolgen hat, vorzubereiten. Im Landtag ist dabei eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, so dass eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit schon bei der Erarbeitung der Vorschläge erforderlich ist.

Neben einer Reihe von allgemeinen Ausschussangelegenheiten wurde im Ausschuss daher vereinbart, dass versucht werden wird, sich noch im Frühjahr 2022 auf Kandidaten einigen zu können, um eine Überprüfung im ersten Halbjahr abzuschließen und dem Landtag entsprechende Wahlvorschläge zuleiten zu können.

Hier hat der Vorsitzende ein Video hinterlegt: https://fb.watch/aDMA-jynqJ/

 

 

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