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53. Sitzung des Rechtsausschusses – Öffentliche Anhörung zum Kommunalen Hinweisgebermeldestellengesetz

Am 21. Februar führte der Rechtsausschuss in seiner 53. Sitzung eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Kommunales Hinweisgebermeldestellengesetz unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel (DIE LINKE) durch.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung ist die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, welche bereits im Oktober 2019 von der EU verabschiedet wurde. Dieses Gesetz sieht vor, dass Beschäftigungsgeber im öffentlichen und im privaten Sektor dazu verpflichtet sind, intern Verfahren und Stellen einzurichten, um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zu gewährleisten.

Da das Gesetz lediglich eine Übertragung supranationalen Rechts auf Landesrecht darstellt, herrschte ein Konsens der Sachverständigen, die sich alle für das Gesetz aussprachen. Positiv hervorzuheben sei jedoch die Verständlichkeit und die Kürze des Gesetzes, was obsolete Bürokratie verhindere.

Dissens zwischen den Sachverständigen gab es über das Tempo bei der Implementierung. Die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages forderte mehr Zeit für die Einrichtung interner Meldestellen, um die Belastung der Kommunen und Gemeinden zu verringern. Dem entgegen stehe jedoch das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, was dazu führe, dass mit jeder weiteren Verzögerung der Umsetzung dieses Gesetzes, die mögliche Strafzahlung höher ausfalle, so ein Sachverständiger. Hier müsse laut den Sachverständigen eine vernünftige Abwägung gefunden werden. Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt betonte in der späteren Bewertung der Anhörung, dass die Landesregierung auf eine schnelle Entscheidung seitens des Parlamentes dränge, um höhere Zahlungen zu verhindern.

Weitere Bedenken der Sachverständigen richteten sich an eine mögliche Hemmschwelle der betroffenen Beschäftigten, da diese mögliche Repressalien fürchteten. Daher spreche man sich dafür aus, trotz des Lobes für die bisherige Knappheit des Gesetzes, die Verpflichtung von Anonymität und digitale Kommunikationswege sowie auch externe Meldestellen in den Gesetzentwurf mitaufzunehmen.

Besonders die Vertreterin des Städte- und Gemeindetages übte Kritik an der fehlenden Finanzierung des Landes für die Umsetzung des Gesetzes, welche damit begründet wurde, dass das Konnexitätsprinzip, was besage, dass Aufgaben- und Finanzverantwortung in einer Hand liegen müssten, in diesem Fall nicht zutreffe. Diese Begründung werde aus Sicht des Städte- und Gemeindetages häufig dazu genutzt, um Finanzierungen für Gesetze zu verhindern. Daher fordere man eine grundsätzliche Neuverhandlung des Konnexitätsbegriffes.

In der kommenden Sitzung des Rechtsausschusses wird eine weitere Auswertung der Anhörung erfolgen.

Die Tagesordnung der 53. Sitzung des Rechtsausschusses finden Sie hier: Mitteilung

Frau Susanne Miosga (Städte- und Gemeindetag)

Frau Lydia Kämpfe (2. Stellvertreterin des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V)

Herr Prof. Dr. Björn Schiffbauer (Universität Rostock)

Herr Karsten Neumann (ehemaliger Landesbeauftragter für Datenschutz)

Frau Franziska Görlitz (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)

Herr Martin Lorentz (Deutscher Anwaltverband, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)

Landkreistag M-V (nicht anwesend)

Landkreis Nordwestmecklenburg (nicht anwesend)

38. Sitzung - Öffentliche Anhörung zum Thema "Lebensmittelverschwendung entgegentreten" (Drucksache 8/1752 (neu))

Am 7. Juni 2023 hat der Ausschuss eine öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN durchgeführt. Unter dem Titel „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ hatten sich diese für Versuche eingesetzt, das Containern oder Mülltauchen durch den Anschluss an eine – zwischenzeitlich gescheiterte – Hamburger Initiative zu legalisieren.

Die Sachverständige Frau Rechtsanwältin Verina Speckin kam zu dem Ergebnis, dass hier kein Gesetzgeber aktiv werden müsse. Insgesamt habe sie keine Mandanten gehabt, die sie in Bezug auf Containern vor Gerichten hätte verteidigen müssen. Es gebe hier genug Möglichkeiten, von der Bestrafung abzusehen. Frau Simone Goetz von der Verbraucherzentrale, sehe bei der Lebensmittelverschwendung – den Titel des Antrages aufnehmend – genügend andere Personen in der Erzeugung und dem Vertrieb von Lebensmitteln, die hier der Verschwendung Vorschub leisteten. Frau Dr. Maren-Bettina Napp von der Bremischen Verwaltung für Justiz und Verfassung gab einen rechtsgeschichtlichen Überblick. Dieser begann im Jahre 2019, als von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag der Gedanke hochkam, dass Containern zu signalisieren. Ein vorläufiger Endpunkt sei im Januar 2023 erreicht gewesen, als zwei Bundesminister um die Unterstützung des Hamburger Vorschlages gebeten hätten – dieser Antrag sei abgelehnt worden. Sie plädiere für eine prozessuale Entlastung und hätte gerne eine Lösung entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 29 Abs. 5 BtMG, hier könnte das Gericht im Zusammenhang mit Drogen bei „geringen Mengen“ von Strafe absehen. In eine ähnliche Richtung ging die Stellungnahme von Herrn RA Prof. Dr. Norouzi, der allerdings mehr auf die materielle Entlastung von Strafrechtsnormen setzte. Die Täterinnen und Täter seien meistens junge Aktivistinnen und Aktivisten oder arme Menschen; hier stelle jede Strafrechtsnorm einen Grundrechtseingriff dar und benötige eine Rechtfertigung. Ganz anders hielt Herr Dierk Böckenholt (Hauptgeschäftsführer Handelsverband Nord) alle Aktionen, die für die Legalisierung des Containerns seien, für kontraproduktiv. Es seien außer dem Diebstahl von Dingen noch andere Straftatbestände betroffen, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Letztlich müsse auch jemand das aufräumen, was beim Containern danebenfalle. Außerdem müsse man über eine Entlastung von steuerrechtlichem Mehrwert der Unternehmen auf europäischer Ebene nachdenken. Er plädiere für die Ablehnung des Antrages.

Die Tageordnung der 38. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Frau Dr. Maren-Bettina Napp (Bremische Verwaltung für Justiz und Verfassung)

Frau Simone Goetz (Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern)

Herr Dierk Böckenholt (Handelsverband Nord)

Herr Michael Mack (Richterbund Mecklenburg-Vorpommern)

Frau Verina Speckin (Strafverteidiger und Strafverteidigerinnenverein Mecklenburg-Vorpommern)

31. Sitzung - Öffentliche Anhörung zum Landesrichtergesetz (Drucksache 8/1736)

In der 31. Sitzung des Rechtsausschusses am 15. März 2023 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel fand eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf statt.

Im Gesetzentwurf ging es zum einen um die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 7. Juli 2021, aufgrund dessen eine Anpassung des § 6 Landesrichtergesetz erforderlich wurde. Die geplante Gesetzesänderung des § 6 Landesrichtergesetz wurde auch von den Sachverständigen für notwendig erachtet, um eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilungen zu schaffen. Bemängelt wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass sich der Gesetzentwurf eng an dem Gerichtsurteil orientiere, der Landesgesetzgeber jedoch nicht gehindert sei, darüberhinausgehende Regelungen zu treffen, um so das Beurteilungswesen zu modernisieren.

Des Weiteren wurde von den Sachverständigen die Formulierung der Regelung zur Erstellung von Anlassbeurteilungen kritisiert. Diese „sind“ zu erstellen– hier sei ein Ermessen ausgeschlossen, was die bisherige Formulierung allerdings nahelegte. Daneben ging es um Regelungen zur Einführung von „Urlaub ohne Dienstbezüge“ und zur „Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell“ – auch hier wurde von den Sachverständigen darauf hingewiesen, dass es sich vor dem Hintergrund des Artikels 97 GG um gebundene Ansprüche handele. Dass sich der Gesetzgeber der Schaffung von Regelungen zum Zugang zum Urlaub ohne Dienstbezüge und zu bestimmten Teilzeitmodellen annehme, sei insgesamt nachvollziehbar und grundsätzlich begrüßenswert.

Hinsichtlich der Regelung zur „Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell“ beanstandeten die Sachverständigen außerdem, dass es bei der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern um einen „regelmäßigen Dienst“ gehe und es sich nicht um normale Arbeitszeit handele.

Die Tageordnung der 31. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Stellungnahme des Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock

Stellungnahme des Vorsitzenden des Bundes der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.

Stellungnahme von Prof. Dr. Claus Dieter Classen von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald

Stellungnahme des Vorsitzenden des Hauptrichterrates beim Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Stellungnahme des Direktors des Amtsgerichts Neubrandenburg

Stellungnahme des Ersten Vorsitzenden des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

Das Protokoll der 31. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll

24. Sitzung – Öffentliche Anhörung zum Juristenausbildungsgesetz (Drucksache 8/1345)

In der 24. Sitzung des Rechtsausschusses am 2. November 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurden Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört.

Die geplanten Gesetzesänderungen seien überwiegend begrüßenswert. Allerdings seien sie in Bezug auf einen Wechsel in die Teilzeit bis spätestens zum
15. Ausbildungsmonat – so ein Teil der Sachverständigen - nicht flexibel genug. Das wurde von dem für Ausbildungsfragen zuständigen Oberlandesgericht anders gesehen. Als Alternative wurde seitens einiger Sachverständigen vorgeschlagen, den Zeitraum über den 15. Monat hinaus zu verlängern oder auf die Regelung ganz zu verzichten. Auch sei es wichtig, die Teilzeitmöglichkeit auf alle Bereiche des Vorbereitungsdienstes inhaltlich zu erstrecken.

Des Weiteren wurden die finanziellen Auswirkungen bei einem Wechsel in Teilzeit kritisiert. Eine Kürzung der Ausbildungsvergütung führe bei den Antragstellern zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mehrbedarfen zu einem erhöhten finanziellen Druck und führe unwahrscheinlich zu besseren Noten. Dafür spreche allerdings der „Teilzeitfaktor“ – auch eine Ausbildungsvergütung müsse bei der Verkürzung der Zeit in der Ausbildung angepasst, also abgesenkt werden. In Bezug auf die Angleichung des Umfangs des Schwerpunktbereichsstudiums an der Universität wurde die Öffnung der Seminarwochenstunden kritisiert. Hier müsse innerhalb einer kürzeren Zeit dieselbe Menge an Inhalten bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang sprach sich eine Sachverständige auch für die einheitliche Festlegung der Wochenstunden und die Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen für alle Schwerpunktbereiche aus.

Die Tageordnung der 24. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Herr Kai-Uwe Theede (Präsident des Oberlandesgerichts Rostock)

Frau Camille Damm (Studentin der Rechtswissenschaft an der Universität Greifswald)

Herr Martin Lorentz (Vorsitzender des Deutschen Anwaltsvereins Landesverband Mecklenburg-Vorpommern)

Das Protokoll der 24. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll

22. Sitzung – Gesetzentwurf zur Änderung des Betreuungsrechtsausführungsgesetzes (Drucksache 8/1253)

In der 22. Sitzung des Rechtsausschusses am 26. Oktober 2022 unter der Leitung des Vorsitzenden Michael Noetzel wurden Sachverständige zum Gesetzentwurf angehört und befragt.

Zentrales Element im Gesetzentwurf ist die Ausweisung eines Höchstbetrages für Betreuungsvereine, dieser Beträgt 200.000 Euro. Die Sachverständigen vertraten überwiegend die Meinung, der Betrag von 200.000 Euro zur Unterstützung von Betreuungsvereinen sei zu gering und entspreche nicht den Vorgaben des Betreuungsorganisationsgesetzes des Bundes. Der LIGA-Vorsitzende brachte mehrere Änderungsvorschläge ein. Einerseits könne der Aufgabenzuwachs nicht bedarfsgerecht finanziert werden. Andererseits könne die geplante Dynamisierung von 2,3% jährlich die Ausstattung des Betreuungswesens nicht gewährleisten, dies vor dem Hintergrund der Teuerungsraten. Auch kritisierte der Liga-Vorsitzende die Festsetzung des Betrages, der ohne Parameter festgelegt worden sei.

Als Lösungsvorschlag fordere er einen Querschnittsmitarbeiter je 100.000 Einwohner des Landes einzustellen und den Aufwand für Aufgaben wie Verwaltungsarbeit zu berücksichtigen. Des Weiteren müssten passende Parameter festgelegt werden, an denen sich die finanzielle Unterstützung orientieren könne. Die anderen Sachverständigen stimmten diesen Ausführungen im Wesentlichen zu. Alle Sachverständigen sprachen sich für eine Vermittlung für beispielsweise bedarfsgerechte Finanzierung aus, die dann auch im Gesetzentwurf verankert werden müsse.

Auch ginge Mecklenburg-Vorpommern, so die Sachverständigen, mit dieser Form der Deckelung des Betrages auf 200.000 Euro zur Unterstützung von Betreuungsvereinen einen Sonderweg. Diskutiert wurden im Ausschuss Finanzierungsmodelle anderer ostdeutscher Bundesländer. Hierbei zeigten sich die Sachverständigen offen für diese Lösungswege. In jedem Fall sei der Lösungsvorschlag -so die überwiegende Meinung der Sachverständigen- im Gesetzentwurf nicht befriedigend.

Die Tageordnung der 22. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung 

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

1. Herr Bernhard Seidl (Stellvertretender Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Mecklenburg-Vorpommern und Vorstandsmitglied der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und stellvertretend für das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

2. Frau Janina Bessenich (Geschäftsführerin und Justiziarin der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.)

3. Frau Isabel Simon (Landessprecherin Mecklenburg-Vorpommern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen)

4. Frau Antje Wendler (Betreuungsverein "Neues Ufer") und Stefan Baetke (Betreuungsverein "Der Weg e.V.") - Interessengemeinschaft der Betreuungsvereine Mecklenburg-Vorpommern

Das Protokoll der 22. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll

Zwölfte Sitzung - Teil 2 der öffentlichen Anhörung zum Haushalt

In einem zweiten Teil der öffentlichen Anhörung zum Haushaltsplan 2022/2023 ging es um häusliche und sexualisierte Gewalt und um Gleichstellungspolitik. Die Sachverständigen Dr. Anne-Marie Gallrein, Sarah Kesselberg und Katrin Schmuhl nahmen dabei zum Haushalt Stellung und forderten mehr Geld. Zunächst ging es um Männerhäuser und Männerberatung, hier wird eine Männerschutzwohnung mit 3 Schutzplätzen für das Land vorgeschlagen. Das Verhältnis von Frauen- und Männerschutz werde dabei auf der Grundlage von Befragungen auf 80 (zugunsten Frauen) zu 20 (Männer) gesehen.  Den Schwerpunkt in der Gewalt- und Gleichstellungspolitik sieht die Leiterin der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in MV von Frauenberatungsstelle CORA ganz klar bei der ausreichenden Finanzierung der frauenspezifischen Fragen: Männer hätten andere Möglichkeiten als Frauen in einer Partnerschaft. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sieht die Umsetzung der Istanbul-Konvention als Schwerpunkt, dies werde auch im Koalitionsvertrag angesprochen.

Die Tageordnung der 12. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung 

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Frau Dr.in Anne-Marie Gallrein (Fachreferentin der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM))

Frau Sarah Kesselberg (Leiterin der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in MV, Landeskoordinierungsstelle CORA)

Frau Katrin Schmuhl (Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Landkreis Vorpommern-Rügen) 

Das Protokoll der 12. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll

 

Elfte Sitzung - Teil 1 der öffentlichen Anhörung zum Haushalt

In einem ersten Teil der Anhörungen zum Haushaltsplan 2022/2023 hat sich der Rechtsausschuss am heutigen Tage mit drei Themenkomplexen befasst:

a) Gerichtsvollzieherwesen

b) Justizvollzugseinrichtungen und Resozialisierung

c) Personalausstattung und Organisation der Justiz und Staatsanwaltschaften.

Nachdem ein Gerichtsvollzieher (Ronny Heesch) über die im Haushalt verankerten Sorgen und Nöte seiner Zunft berichtete, kamen Kirstin Böcker und Frieder Dünkel gezielt auf die Probleme im Bereich der Justizvollzugseinrichtungen und der Resozialisierung zu sprechen. Die Resozialisierung spiele in MV eine wichtige Rolle, insbesondere die Straffälligkeit im Lande sei überdurchschnittlich stark zurückgegangen. In den Ersatzfreiheitsstrafen werde eine politische Aufgabe des Parlaments gesehen, hier sehe er (Prof. Dünkel) die mögliche Abschaffung. Eine wichtige Rolle spiele die Entlohnung der Häftlinge. Diese müssen angehoben werden. Danach hat der Präsident des Oberlandesgerichtes, Kai-Uwe Theede, dargestellt, dass im Haushalt 35 Richterstellen weniger zu verzeichnen seien. Mit dem Argument "es gehe allein um Geld" werde in der ordentlichen Justiz  gespart und z.B. kleine Handwerker in die Insolvenz geschickt. Sachlich und personell gut aufgestellt sieht sich dagegen die Generalstaatsanwältin Christine Busse, in der Personalverwendung arbeite man derzeit allerdings mit einer Überlast von 19%. Für den Richterbund konnte der Vizepräsident des OLG, Olaf Ulbrich, seine Positionen darstellen: Es gebe aus seiner Sicht keine Strategie, die Personalbedarfspolitik sei nicht nachhaltig. Der Direktor des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg, Matthias Brandt, konnte aus seiner Sicht diesen Befund bestätigen. Insbesondere laufe nunmehr die Zweigstellenproblematik aus dem Ruder: es gebe kaum Bewerber für Zweigstellen, hier gehe die Arbeitszeit in der Fahrzeit auf.

Die Tageordnung der 11. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung 

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Herr Robby Heesch (Landesgeschäftsführer Deutscher Gerichtsvollzieherbund Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.)

Frau Kristin Böcker (Leiterin der JVA Waldeck, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V.)

Herr Prof. em. Dr. Frieder Dünkel (Emeritiertes Mitglied der Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Forschungsstelle Kriminologie)

Herr Kai-Uwe Theede (Präsident des Oberlandesgerichts Rostock)

Frau Christine Busse (Leiterin der Generalstaatsanwaltschaft Rostock)

Herr Olaf Ulbrich (Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes) in Vertretung für Herr Michael Mack (Vorsitzender des Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.)

Herr Matthias Brandt (Direktor des Amtsgerichts Neubrandenburg)

Frau Kathleen Fangerow (Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, Haus des Rechts)

Das Protokoll der 11. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll

Zehnte Sitzung - öffentliche Anhörung zum Entwurf einer Änderung des Feiertagsgesetzes

In einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes (Entwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD) und damit um die Einführung eines landesweiten Feiertages am 8. März, kam es an diesem Mittwoch zu einer Debatte auf der Grundlage der Ausführungen der Wirtschaft, vertreten durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) , der Gewerkschaften (dbb beamtenbund und tarifunion, DGB Bezirk Nord und verdi) und des Landesfrauenrates. Insbesondere für die Vertreter der Wirtschaft war die Einführung eines neuen Feiertages vor dem Hintergrund von als fehlend empfundenen Kostenschätzungen für die Wirtschaft und der derzeitigen Lage (Corona und Ukraine) der falsche Weg. Genau anders herum sahen das die Gewerkschaften und der Landesfrauenrat - es handele sich um ein starkes politisches Signal für alle Rechte, die sich Frauen in der Gesellschaft erkämpft hätten. Hinzu komme, dass Mecklenburg-Vorpommern damit einen neuen Feiertag mehr habe. Das (10 Feiertage) sei immer noch wenig im Vergleich zu einem süddeutschen Freistaat, der immerhin 13 Feiertage aufweise. Der Städte- und Gemeindebund wies schriftlich darauf hin, dass "kritische Infrastruktur keine Feiertage" kenne und dieser neue Feiertag von daher mit einem Feiertagszuschlag von den Kommunen ausgeglichen werden müsse.

Die Tageordnung der 10. Sitzung finden Sie hier: Mitteilung 

Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier:

Frau Dr. Sarah Hessler in Vertretung für Frau Laura Pooth (Vorsitzende der DGB Nord Landesvertretung MV), in Vertretung für Frau Annett Lindner (Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft Landesverband M-V) und in Vertretung für Frau Birgit Geitmann (Landesbezirksvorsitzende der ver.di Landesbezirk Nord)

Herr Dietmar Knecht ( Landesvorsitzende des dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Mecklenburg-Vorpommern)

Frau Claudia Kajatin (Geschäftsführerin des Landesfrauenrates M-V e.V.)  gemeinsame Stgn. mit Ulrike Bartel ( Vorsitzende des Landesfrauenrates M-V e.V.)

Herr Peter Volkmann (Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Rostock) 

Herr Andreas Wellmann (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städte- und Gemeindetages M-V e.V.)

Herr Hans-Kurt van de Laar in Vertretung für Herr Matthias Köpp

Herr Siegbert Eisenach (Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin)

Das Protokoll der 10. Sitzung finden Sie hier: Wortprotokoll