Vorläufiger Ausschuss
Zur Vorbereitung seiner Verhandlungen und Beschlüsse setzt der Landtag ständige Ausschüsse ein. Bis zur Einsetzung der ständigen Ausschüsse können deren Aufgaben von einem vorläufigen Ausschuss wahrgenommen werden.
Die Rechtsgrundlage bildet § 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Mitglieder des Vorläufigen Ausschusses
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Stellvertretende Mitglieder
Die Linke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN