Untersuchungsausschüsse der 9. Wahlperiode
Untersuchungsausschüsse werden eingesetzt, um spezifische Vorgänge oder Themen von öffentlichem Interesse detailliert zu prüfen. Mit ihren weitreichenden Befugnissen sind sie ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Landesregierung. Jede Fraktion stellt dabei mindestens ein Mitglied.
Nach der Landtagswahl 2026 werden sich die Untersuchungsausschüsse der 9. Wahlperiode in Kürze konstituieren.
Grundsätzliches zu Untersuchungsausschüssen