Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen

Das Residenzensemble Schwerin

UNESCO-Welterbe seit 2024

Umgeben von Seen und Parkanlagen steht das Schweriner Schloss im Mittelpunkt des Residenzensembles Schwerin und gehört seit Juli 2024 zum Welterbe der UNESCO. Es stellt ein außergewöhnliches Zeugnis der historistischen Baukunst des 19. Jahrhunderts dar. Zusammen mit den über dreißig Bestandteilen im Schweriner Stadtbereich illustriert das Residenzensemble, welche Bereiche für alle Abläufe einer Residenz notwendig waren: Verwaltung, Militär, Kultur- und Sakralbauten sowie die heute noch durch Gastronomen genutzten Gebäude der Hoflieferanten.

Zeitstrahl der Bewerbung

Die Schweriner Bewerbung

Der über zwanzig Jahre dauernde Welterbe-Prozess wurde maßgeblich durch ehrenamtliches Engagement initiiert und während der Arbeitsphase intensiv unterstützt. Den Stein ins Rollen brachte der Verein Pro Schwerin e. V.; im Jahr 2015 gründete sich der Welterbe Schwerin Förderverein e. V. im Schweriner Schloss.

Im Jahr 2000 begannen die Bemühungen, 2014 war ein wichtiger Meilenstein geschafft: Das Schweriner Residenzensemble wurde von der Kultusministerkonferenz (KMK) auf die deutsche Kandidatenliste für zukünftige Bewerbungen zum UNESCO-Weltkulturerbe gesetzt. Seit Februar 2023 liegt die Schweriner Bewerbung vollständig vor. Im Jahr 2024 fiel schließlich die Entscheidung durch das UNESCO-Welterbe-Komitee. Im folgenden Zeitstrahl erfahren Sie mehr über den Weg des Schweriner Residenzensembles zum UNESCO-Welterbe:

  • Vorbereitung der Bewerbung

    2000 Im Jahr 2000 fiel der Startschuss für die Bemühungen um die Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die UNESCO-Welterbeliste. Öffentliche Vortragsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen des Vereins ProSchwerin e. V. brachten die Idee der Welterbebewerbung voran.

    2001 fassten die Schweriner Stadtvertreter den Beschluss, das Vorhaben einer Bewerbung zu unterstützen.

    2007 beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, eine Bewerbung für die Aufnahme des Residenzensembles Schwerin in die UNESCO-Welterbeliste zu unterstützen.

    2010 Am 7. September schlossen Landtag, die Landesregierung und die Stadt Schwerin eine Vereinbarung, gemeinsam auf eine erfolgreiche Antragstellung hinzuarbeiten.

  • Aufnahme in die deutsche Tentativliste

    2012 Der schließlich von Dr. Christian Ottersbach erarbeitete Antrag zur Aufnahme in die deutsche Tentativliste wurde im Juni 2012 bei der Kultusministerkonferenz eingereicht.

    2014 nahm die Kultusministerkonferenz (KMK) das Schweriner Residenzensemble mit dem Schloss im Mittelpunkt in die deutsche Antragsliste (engl. tentative list) für zukünftige UNESCO-Welterbe-Stätten auf. Die Liste beinhaltet alle Kandidaten eines Landes für eine Aufnahme in das Welterbe der UNESCO. Dabei kann jedoch nur ein Antrag pro Land und Jahr wahrgenommen werden.

    2014 bis 2022 Mit der Aufnahme auf die deutsche Tentativliste begann die intensive Arbeit am Nominierungsdossier. Belgeitet von wissenschaftlichen Tagungen, Fachkonferenzen und Sitzungen des wissenschaftlichen Beirates setzte man sich eingehend mit den umfangreichen Fragenstellungen auseinander. Im intensiven Austausch wurden ein Nominierungsdossier und der dazugehörige Managementplan der Landeshauptstadt Schwerin erarbeitet.

  • Prüfung des Antrags und erfolgreiche Einschreibung

    2022 Schließlich legte die Landeshauptstadt Schwerin die Antragsunterlagen, im Wesentlichen ausgearbeitet von Sandra Kaiser, Juliane Schmidt, Dr. Paul Sigel, Dr. Tilo Schöfbeck und Anja Walther, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden, vor.

    2023 Zum 1. Februar erfolgte die fristgerechte Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris. Im Anschluss erfolgte die Evaluierung durch ICOMOS, International Council on Monuments and Sites, einem Beratergremium des UNESCO-Welterbe-Komitees. 

    27.07.2024 Auf der 46. Sitzung des Welterbe-Komitees der UNESCO fiel die Entscheidung: Das Residenzensemble wird unter Berücksichtigung des Kriteriums iv der Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt als ein herausragendes Beispiel eines architektonischen Ensembles in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. 

Herzstück des UNESCO-Welterbes

Schweriner Schloss im Fokus

Das Schweriner Schloss steht als außergewöhnliches Zeugnis der Schlossbaukunst des Historismus im Zentrum des Residenzensembles. Mit der Entscheidung des jungen Großherzogs Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin, das in die Jahre gekommene Renaissanceschloss auf der Insel von 1843 bis 1857 in großen Teilen um- und neu aufzubauen, legte dieser den Grundstein für die Errichtung zahlreicher weiterer Bauten in Schwerin. Diese in ihrer Geschlossenheit bemerkenswerte Vollständigkeit von Gebäuden, die für alle Abläufe einer großherzoglichen Residenz im 19. Jahrhundert notwendig waren, zeichnet das Residenzensemble noch heute aus.

Mehr zur Geschichte des Schlosses

Highlights der Kunst und Architektur

Besonderheiten im Schweriner Schloss

Für die Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste ist neben der Vollständigkeit auch der Erhaltungszustand und die Zugänglichkeit entscheidend. Viele Gebäude des Residenzensembles Schwerin dienen auch heute noch ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung wie etwa die Staatskanzlei, die Gebäude der Hoflieferanten oder Theater und Museum. Das Schweriner Schloss, einst die Residenz des Großherzogs, ist heute der Sitz des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern und beherbergt einige Highlights der Schweriner UNESCO-Bewerbung.

  • Burggarten und Orangerie

    Mit der Wiederherstellung der einsturzgefährdeten Orangerie im Schweriner Burggarten konnte ein wichtiger Bestandteil des Schlosses gerettet werden. Maßgeblich unterstützt wurde das Vorhaben 1998 und 2001 von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, so dass Orangerie und Gartenanlagen heute wieder für Besucherinnen und Besucher in ihrer Schönheit zu erleben sind. Der Burggarten lädt als historisches Gartendenkmal mit seinen vielen Winkeln und Ecken das ganze Jahr über zum Verweilen ein. 

  • Schweriner Schlosskirche

    Im Schweriner Schloss befindet sich außerdem ein besonderes Kleinod. Die Schweriner Schlosskirche, einst der erste protestantische Kirchenbau im Norden, erfuhr im Zuge der Umbaumaßnahmen im 19. Jahrhundert eine umfassende Überarbeitung. Im Jahr 2013 erfolgte die Restaurierung, bei der auch der überwältigende Sternenhimmel wieder zum Strahlen gebracht wurde. Die Schlosskirchengemeinde bietet regelmäßig öffentliche Führungen an.

  • Schlossmuseum Schwerin

    Neben der Schlosskirche beherbergt das Schweriner Schloss auch das Schlossmuseum, das auf drei Etagen in den historisch erhaltenen Räumen Mobiliar und Ausstattungsstücke der ehemaligen Residenz der Herzöge und Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin präsentiert. Die Besucher können die historischen Prunkräume mit dem prachtvollen restaurierten Thronappartement besichtigen und faszinierenden Einblicke in das höfische Leben des 19. Jahrhunderts gewinnen.

Weitere Informationen

Kontakt

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Ansprechpartnerin: Inga Bruhn
Telefon: 0385 525-2186
E-Mail: welterbebewerbung@landtag-mv.de