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Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

Untersuchungsausschüsse im Landtag

Neben den ständigen Ausschüssen gibt es die Untersuchungsausschüsse. Sie werden eingesetzt, um bestimmte Vorfälle oder Angelegenheiten von öffentlichem Interesse detailliert zu untersuchen. Ein Untersuchungsausschuss hat weitreichende Befugnisse und gilt als schärfste Waffe des Parlaments zur Kontrolle der Regierung. In Untersuchungsausschüssen sind alle Fraktionen mit mindestens einem oder einer Abgeordneten vertreten. In der 8. Wahlperiode gibt es drei parlamentarische Untersuchungsausschüsse im Landtag.

Untersuchungsausschüsse der 8. Wahlperiode

Arbeitsweise der Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse werden eingesetzt, wenn mindestens ein Viertel der Landtagsmitglieder dies beantragt. Die Regierungsfraktionen können dies trotz ihrer Parlamentsmehrheit nicht verhindern. Deshalb gelten Untersuchungsausschüsse als scharfes Schwert der Opposition, um die Arbeit der Regierung zu kontrollieren.

Um einen Sachverhalt zu untersuchen, haben Untersuchungsausschüsse weitreichende Befugnisse: Die Ausschussmitglieder können Sachverständige anhören, Mitglieder der Landesregierung und Zeugen laden sowie Akten und Dokumente anfordern. Am Ende verfasst der Ausschuss einen schriftlichen Bericht, dessen Ergebnisse zu politischen Maßnahmen oder sogar zu Gerichtsverfahren führen können.

  • Untersuchungsausschüsse tagen nicht öffentlich

    Die Beratungen und Sitzungen der Untersuchungsausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Aufgrund des besonders hohen öffentlichen Interesses werden die Sitzungen regelmäßig als öffentlichen Zeugenvernehmungen abgehalten.

  • Stellungnahmen und Anhörungen

    Um die bestmöglichen Entscheidungen zu treffen, holen die Ausschüsse schriftliche Stellungnahmen von Experten ein und führen Anhörungen durch. Die Meinungen der Fachleute helfen den Abgeordneten, verschiedene Perspektiven zu beleuchten und sich ein umfassendes Bild von den Auswirkungen des Gesetzesvorhabens zu machen. Nach der Anhörung wägt der Ausschuss alle Argumente und Vorschläge ab und erarbeitet gegebenenfalls Änderungen am Gesetzentwurf. Anschließend unterbreitet der federführende Ausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung.

Untersuchungsausschüsse

Besuchen Sie eine öffentliche Sitzung

Interessieren Sie sich für die Arbeit der Untersuchungsausschüsse? Besuchen Sie eine öffentliche Sitzung oder Anhörung. Alle Termine und Themen finden Sie auf den Seiten der Untersuchungsausschüsse und im Kalender des Landtages. Aufgrund begrenzter Plätze empfehlen wir, vorab das Ausschusssekretariat per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.