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Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Am 20. September 2026 wird der Landtag Mecklenburg-Vorpommern neu gewählt. Auf dieser Seite finden Sie gebündelte Informationen zur Landtagswahl – vom Wahltermin über die aktuellen Umfragen bis hin zu den Aufgaben des Landtages. Darüber hinaus erfahren Sie, wo weiterführende Informationen erhältlich sind und welche aktuellen Angebote der Landtag zur Wahl bereitstellt.
Aktuelle Umfrageergebnisse
Das interaktive Umfragetool der dpa bietet einen aktuellen Überblick über die politische Stimmung in Mecklenburg-Vorpommern. Wählen Sie zwischen verschiedenen Erhebungsinstituten und Befragungszeiträumen, um sich die jeweiligen Ergebnisse anzeigen zu lassen und Entwicklungen im Zeitverlauf nachzuvollziehen.
Zahlen und Fakten zur Landtagswahl
Die Grafiken bündeln zentrale Zahlen und Fakten zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und bieten die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Amtliche Informationen zur Landtagswahl bietet die Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern. Dort finden Sie Termine und Fristen, Angaben zu Wahlkreisen und Wahlleitungen, Bekanntmachungen sowie Hinweise zum Wahlverfahren und zu den Wahlergebnissen.
20 .
September
An diesem Tag wählen die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern den neuen Landtag.
16
Jahre
Das Mindestalter, um an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen.
37
Tage
So lange muss der Hauptwohnsitz vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sein.
71
Abgeordnete
Die gesetzlich vorgesehene Mindestanzahl der Mitglieder des Landtages. Durch Überhang- und Ausgleichmandate kann sie steigen.
19
Parteien
So viele Parteien haben fristgerecht ihre Landeslisten zur Landtagswahl 2026 eingereicht.
18
Jahre
Das Mindestalter, um für den Landtag kandidieren zu können.
2
Stimmen
Eine Stimme für eine Person im Wahlkreis, eine Stimme für die Landesliste einer Partei.
5 %
der Stimmen
Brauchen die Parteien mindestens, um in den Landtag einzuziehen.
Wahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Wahlen sind in einer repräsentativen Demokratie ein zentrales Instrument, mit dem Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung teilhaben können. Mit zwei Kreuzen können sie Einfluss auf das politische Kräfteverhältnis im Landtag nehmen und so über Politikinhalte mitbestimmen. Die Abgeordneten des Landtages werden in einer allgemeinen, freien, gleichen, geheimen und unmittelbaren Abstimmung gewählt.
Wissenswertes über Wahlen
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Aktives und passives Wahlrecht
Das Wahlrecht umfasst das Recht, zu wählen (aktives Wahlrecht), und das Recht, gewählt zu werden (passives Wahlrecht).
Wer darf wählen?
Das aktive Wahlalter für Landtagswahlen wurde im November 2022 herabgesetzt. Wahlberechtigt sind nun mehr alle Deutschen gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens 37 Tagen ihren ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.Wer darf gewählt werden?
Das passive Wahlrecht, also die Möglichkeit für den Landtag zu kandidieren, blieb unverändert. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren ständigen Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. -
Erststimme und Zweitstimme
Das Landeswahlgesetz sieht eine sogenannte personalisierte Verhältniswahl vor. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Mit der Erststimme wird eine Direktbewerberin oder ein Direktbewerber des Wahlkreises gewählt. Dabei ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereint (relative Mehrheit). Da es 36 Landtagswahlkreise gibt, ziehen 36 direkt gewählte Abgeordnete ins Parlament ein. Die restlichen 35 Sitze werden über die Landeslisten der Parteien vergeben.
Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und damit die entsprechende Landesliste. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag entscheidend. Sie bestimmt die Fraktionsstärke und beeinflusst somit die Möglichkeiten für Mehrheits- und Koalitionsbildungen.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem sogenannten Hare/Niemeyer-Verfahren. Dieses Verfahren gewährleistet eine möglichst proportionale Umrechnung der abgegebenen Stimmen in Mandate. Auf die so errechnete Zahl der Mandate einer Partei werden die errungenen Direktmandate angerechnet. Die verbleibenden Mandate werden gemäß der Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste der Partei vergeben.
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Verteilung der Sitze
Hare/Niemeyer-Verfahren
Beim Hare/Niemeyer-Verfahren wird die Stimmenzahl des jeweiligen Wahlvorschlags mit der Anzahl der insgesamt zu vergebenden Abgeordnetensitze (71) multipliziert und durch die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen dividiert. Jede Landesliste erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Verbleiben danach noch Sitze, werden diese entsprechend der höchsten Zahlenbruchteile auf die Landeslisten verteilt.Die für die Parteien ermittelten Abgeordnetensitze werden zunächst mit den direkt gewählten Kandidaten und Kandidatinnen der Wahlkreise besetzt. Die verbleibenden Mandate erhalten die Bewerberinnen und Bewerber auf den Parteilisten in der Reihenfolge ihrer Aufstellung.
Überhangmandate und Ausgleichsmandate
Durch die Kombination von Verhältniswahlsystem und Persönlichkeitswahl können Überhangmandate entstehen. Wenn eine Partei über die Wahlkreise mehr Sitze erringt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen, entstehen sogenannte Überhangmandate. In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate so lange erhöht, bis das errechnete Verhältnis der Sitze zwischen den Parteien wiederhergestellt ist (Ausgleichsmandate).Durch die Landtagswahl vom 26. September 2021 kam es erstmals zu dieser Konstellation, bei der Überhang- und Ausgleichsmandate die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöhten.
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Fünf-Prozent-Regel
Bei der Verteilung der Sitze werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewährleistet und einer Zersplitterung der Parteienlandschaft vorgebeugt werden.
Die Annahme, ein ungültiger Wahlzettel könne das Wahlergebnis beeinflussen, ist falsch. Ungültige Wahlzettel haben auf die Zusammensetzung des Parlaments genauso wenig Einfluss wie nicht wählen zu gehen – nämlich keinen. Die wichtige Fünf-Prozent-Hürde wird anhand der gültigen Stimmen berechnet, nicht der abgegebenen Stimmen.
In der Wahlstatistik werden die ungültigen Stimmen zwar erfasst, aber es wird nicht dokumentiert, warum eine Stimme ungültig ist: etwa, ob die Stimmabgabe zu kompliziert war oder ob die Wählerin oder der Wähler bewusst ungültig gewählt hat. Letzteres ist eine Form des Protests von Personen, die die Teilnahme an Wahlen wichtig finden, aber mit den zur Wahl stehenden Parteien grundsätzlich unzufrieden sind.
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Wahlteilnahme und Briefwahl
Alle aktuellen Informationen zur Wahlteilnahme, Wahlbenachrichtigung, Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellt die Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Website zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zu besonderen Fällen und wichtigen Fristen.
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Rechtsgrundlagen Landtag
Der Landtag arbeitet auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus gibt sich der Landtag zu Beginn jeder Wahlperiode eine Geschäftsordnung, in der alle Details der parlamentarischen Arbeit geregelt sind. Von besonderer Bedeutung ist auch das Abgeordnetengesetz, das die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Landtages regelt.
Serviceangebote rund um die Landtagswahl 2026
Die nachfolgenden Serviceangebote bieten weiterführende Informationen und Orientierung rund um die Landtagswahl. Dazu gehören Broschüren der Landeszentrale für politische Bildung zur Wahl und zu den Grundlagen der parlamentarischen Arbeit, der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung sowie Informationen zur Juniorwahl und Landesverfassung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen und Angebote rund um die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf den Webseiten der Landeszentrale für politische Bildung und der Landeswahlleitung.