Ihr Weg zum Landtagsgebäude
Der Landtag heißt alle Interessierten herzlich willkommen, die die Arbeit des Parlaments hautnah erleben möchten. Ein Besuch bietet die Möglichkeit, die politischen Prozesse und die Architektur des Landtagsgebäudes kennenzulernen. Auf dieser Seite stehen alle wichtigen Informationen zur Verfügung, um den Besuch optimal zu planen.
Adresse und Kontakt
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Schloss Schwerin
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Stadtportal: Zugang zum Landtag
Gartenportal: Zugang zum Schlossmuseum
Telefon: 0385 525-0
Telefax: 0385 525-2141
E-Mail: poststelle@landtag-mv.de
Anfahrt und Parkmöglichkeiten
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz im Schweriner Schloss. Sie erreichen das Landtagsgebäude mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen Schloss/Theater (Linie 10) und Marienplatz (Linien 1, 2, 4, 5, 7, 8, 10, 12, 14, 19, 1). Folgende kostenpflichtige Parkmöglichkeiten stehen Ihnen in der Umgebung zur Verfügung:
- CONTIPARK Parkhaus am Schloss Geschwister-Scholl-Straße 16, 19053 Schwerin
- CONTIPARK Parkplatz Klosterstraße am Schloss in der Graf-Schack-Allee 4, 19053 Schwerin
Bitte beachten Sie, dass das Parken auf der Schlossbrücke nicht gestattet ist.
Anmeldung
Besucherinnen und Besucher müssen sich bei der Pforte des Landtages am Stadtportal anmelden und einen gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen.
Wenn Sie an einer Führung interessiert sind, finden Sie mehr Informationen auf den Seiten unseres Besucherdienstes hier: Landtagsführung, Schlossführung, Burggartenführung. Für den Besuch von öffentlichen Anhörungen oder öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse ist keine Anmeldung erforderlich. Aus Kapazitätsgründen wird jedoch empfohlen, das jeweilige Ausschusssekretariat vorab zu kontaktieren.
Hausordnung und Videoüberwachung
Der Besuch im Landtag unterliegt einigen Bestimmungen, Besucherinnen und Besucher werden um Beachtung folgender Hinweise gebeten.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Hausordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern als PDF zum Download. Diese Ordnung enthält alle wichtigen Regeln und Vorschriften, die im Landtagsgebäude gelten. Sie dient dazu, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebs zu gewährleisten und die Sicherheit sowie das Wohl aller Besucher, Abgeordneten und Mitarbeiter zu sichern.
Laden Sie die aktuelle Hausordnung des Landtages (PDF - 144 KB) herunter, um sich über die Bestimmungen zu informieren, die während Ihres Besuchs im Landtag oder bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Führungen gelten.
Räumlichkeiten des Landtages unterliegen der Videoüberwachung. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie mit dem Eintritt zum Landtag den Datenschutzhinweisen zur Videoüberwachung zustimmen. Lesen Sie dazu das Informationsblatt „Datenschutzhinweise zur Videoüberwachung.“