Landtagspräsidentin und Vizepräsidentinnen
Die Landtagspräsidentin ist die oberste Repräsentantin des Landtages. Sie und ihre Stellvertreterinnen – die Vizepräsidentinnen – werden zu Beginn einer Legislaturperiode vom Plenum gewählt. Derzeitige Landtagspräsidentin ist Birgit Hesse (SPD). Ihre Stellvertreterinnen sind die Vizepräsidentinnen Beate Schlupp (CDU) und Elke-Annette Schmidt (DIE LINKE).
Leitung der Sitzungen des Landtages
Die Landtagspräsidentin leitet die Sitzungen des Landtages. Sie sorgt dafür, dass die parlamentarischen Regeln – wie die Beachtung der Tagesordnung, die Einhaltung der Redezeiten und generell ein fairer Umgang miteinander im Plenarsaal – eingehalten werden. Der Landtag gibt sich neben den Vorschriften über seine Organisation auch Regelungen, die den reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen gewährleisten. Damit dieser Ablauf sichergestellt ist, kann die Landtagspräsidentin die in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegten Ordnungsbestimmungen durchsetzen.
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Sach- und Ordnungsruf
Die Präsidentin kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache rufen. Verletzt ein Mitglied des Landtages die Würde oder die Ordnung des Hauses, soll die Präsidentin sie oder ihn zur Ordnung rufen. Sollte der Präsidentin eine Ordnungsverletzung entgangen sein, kann sie diese in der nächsten Sitzung erwähnen und gegebenenfalls rügen.
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Wortentziehung
Ist ein Mitglied des Landtages während einer Rede dreimal zur Sache oder während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen worden und wurde es beim zweiten Mal jeweils auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen, so muss ihm die Präsidentin das Wort entziehen. Im Falle des Sachrufs gilt die Wortentziehung für den jeweiligen Verhandlungsgegenstand, im Falle des Ordnungsrufs für die gesamte Sitzung. Bei einer gröblichen Verletzung der Ordnung kann die Präsidentin dem Redner das Wort für den jeweiligen Verhandlungsgegenstand oder für die gesamte Sitzung entziehen, ohne dass der Redner bereits zur Ordnung oder zur Sache gerufen worden ist.
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Sitzungsausschluss
Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung kann die Präsidentin ein Mitglied des Landtages von der laufenden Sitzung sowie auch für mehrere Sitzungstage ausschließen, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist. Das Mitglied des Landtages hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen. Geschieht dies trotz der Aufforderung der Präsidentin nicht, wird die Sitzung unterbrochen oder aufgehoben. Das Mitglied des Landtages kann sich dadurch den Ausschluss für weitere Sitzungstage zuziehen.
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Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Ausschluss
Das Mitglied des Landtages kann bei der Präsidentin gegen den Sachruf, den Ordnungsruf oder den Ausschluss schriftlich Einspruch einlegen. Der Landtag entscheidet ohne Aussprache in der folgenden Plenarsitzung über die Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme.
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Unterbrechung und Aufhebung der Sitzung
Entsteht im Landtag eine störende Unruhe, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die Präsidentin die Sitzung für eine bestimmte Zeit unterbrechen oder schließen. Kann sie sich kein Gehör verschaffen, verlässt sie den Präsidentenstuhl, wodurch die Sitzung unterbrochen wird.
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Weitere Ordnungsmaßnahmen
Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder die Ordnung oder Würde des Hauses verletzt, kann auf Anordnung der Präsidentin aus dem Zuhörerraum verwiesen werden. Die Präsidentin kann bei Unruhe den Zuhörerraum räumen lassen.
Wahl der Landtagspräsidentin und der Vizepräsidentinnen
Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der Landtag zu seiner ersten Sitzung, der sogenannten konstituierenden Sitzung, zusammen. In dieser Sitzung wählt der Landtag in geheimer Wahl und ohne Aussprache die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Diese Sitzung wird vom Alterspräsidenten – dem künftig dienstältesten Abgeordneten – geleitet. Traditionell schlägt die stärkste Fraktion eines ihrer Mitglieder für dieses Amt vor. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch die Vizepräsidentinnen wählt der Landtag in geheimer Wahl und in getrennten Wahlhandlungen für die Dauer der Wahlperiode.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 26. Oktober 2021 ist Birgit Hesse (SPD) erneut zur Landtagspräsidentin gewählt worden. Auch die CDU-Abgeordnete Beate Schlupp ist in ihrem Amt als 1. Vizepräsidentin des Landtages bestätigt worden. Die Abgeordneten bestimmten weiterhin Elke-Annette Schmidt von der Fraktion DIE LINKE zur 2. Vizepräsidentin.