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Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

Landtagspräsidentin und Vizepräsidentinnen

Die Landtagspräsidentin ist die oberste Repräsentantin des Landtages. Sie und ihre Stellvertreterinnen – die Vizepräsidentinnen – werden zu Beginn einer Legislaturperiode vom Plenum gewählt. Derzeitige Landtagspräsidentin ist Birgit Hesse (SPD). Ihre Stellvertreterinnen sind die Vizepräsidentinnen Beate Schlupp (CDU) und Elke-Annette Schmidt (DIE LINKE).

Aufgaben der Landtagspräsidentin

Die Präsidentin steht an der Spitze der Landtagsverwaltung und hat einen ständigen Vertreter in Verwaltungsangelegenheiten: den Direktor des Landtages. Als oberste Repräsentantin des Landtages hat die Landtagspräsidentin folgende wichtige Aufgaben:

  • Sie leitet die Sitzungen des Landtages.
  • Sie führt die Geschäfte des Landtages und fördert dessen Arbeiten.
  • Sie übt das Hausrecht und die Ordnungsgewalt im Landtag aus.
  • Sie vertritt das Land in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtages.
  • Sie empfängt Staatsgäste und Besuchergruppen im Schloss.
  • Sie leitet nach Maßgabe der Geschäftsordnung die Verhandlungen gerecht und unparteiisch. Dabei wahrt sie die Würde und die Rechte des Hauses.
  • Ihrer Dienstaufsicht unterstehen zudem der Bürgerbeauftragte des Landes und der Landesbeauftragte für Datenschutz.

Unterstützt und vertreten wird die Präsidentin in ihrer Arbeit durch die Vizepräsidentinnen und den Ältestenrat.

Leitung der Sitzungen des Landtages

Die Landtagspräsidentin leitet die Sitzungen des Landtages. Sie sorgt dafür, dass die parlamentarischen Regeln – wie die Beachtung der Tagesordnung, die Einhaltung der Redezeiten und generell ein fairer Umgang miteinander im Plenarsaal – eingehalten werden. Der Landtag gibt sich neben den Vorschriften über seine Organisation auch Regelungen, die den reibungslosen Ablauf der Plenarsitzungen gewährleisten. Damit dieser Ablauf sichergestellt ist, kann die Landtagspräsidentin die in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegten Ordnungsbestimmungen durchsetzen.

  • Sach- und Ordnungsruf

    Die Präsidentin kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache rufen. Verletzt ein Mitglied des Landtages die Würde oder die Ordnung des Hauses, soll die Präsidentin sie oder ihn zur Ordnung rufen. Sollte der Präsidentin eine Ordnungsverletzung entgangen sein, kann sie diese in der nächsten Sitzung erwähnen und gegebenenfalls rügen.

  • Wortentziehung

    Ist ein Mitglied des Landtages während einer Rede dreimal zur Sache oder während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen worden und wurde es beim zweiten Mal jeweils auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen, so muss ihm die Präsidentin das Wort entziehen. Im Falle des Sachrufs gilt die Wortentziehung für den jeweiligen Verhandlungsgegenstand, im Falle des Ordnungsrufs für die gesamte Sitzung. Bei einer gröblichen Verletzung der Ordnung kann die Präsidentin dem Redner das Wort für den jeweiligen Verhandlungsgegenstand oder für die gesamte Sitzung entziehen, ohne dass der Redner bereits zur Ordnung oder zur Sache gerufen worden ist.

  • Sitzungsausschluss

    Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung kann die Präsidentin ein Mitglied des Landtages von der laufenden Sitzung sowie auch für mehrere Sitzungstage ausschließen, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist. Das Mitglied des Landtages hat den Sitzungssaal sofort zu verlassen. Geschieht dies trotz der Aufforderung der Präsidentin nicht, wird die Sitzung unterbrochen oder aufgehoben. Das Mitglied des Landtages kann sich dadurch den Ausschluss für weitere Sitzungstage zuziehen.

  • Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Ausschluss

    Das Mitglied des Landtages kann bei der Präsidentin gegen den Sachruf, den Ordnungsruf oder den Ausschluss schriftlich Einspruch einlegen. Der Landtag entscheidet ohne Aussprache in der folgenden Plenarsitzung über die Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme.

  • Unterbrechung und Aufhebung der Sitzung

    Entsteht im Landtag eine störende Unruhe, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die Präsidentin die Sitzung für eine bestimmte Zeit unterbrechen oder schließen. Kann sie sich kein Gehör verschaffen, verlässt sie den Präsidentenstuhl, wodurch die Sitzung unterbrochen wird.

  • Weitere Ordnungsmaßnahmen

    Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder die Ordnung oder Würde des Hauses verletzt, kann auf Anordnung der Präsidentin aus dem Zuhörerraum verwiesen werden. Die Präsidentin kann bei Unruhe den Zuhörerraum räumen lassen.

Wahl der Landtagspräsidentin und der Vizepräsidentinnen

Spätestens 30 Tage nach der Wahl tritt der Landtag zu seiner ersten Sitzung, der sogenannten konstituierenden Sitzung, zusammen. In dieser Sitzung wählt der Landtag in geheimer Wahl und ohne Aussprache die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Diese Sitzung wird vom Alterspräsidenten – dem künftig dienstältesten Abgeordneten – geleitet. Traditionell schlägt die stärkste Fraktion eines ihrer Mitglieder für dieses Amt vor. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Auch die Vizepräsidentinnen wählt der Landtag in geheimer Wahl und in getrennten Wahlhandlungen für die Dauer der Wahlperiode.

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 26. Oktober 2021 ist Birgit Hesse (SPD) erneut zur Landtagspräsidentin gewählt worden. Auch die CDU-Abgeordnete Beate Schlupp ist in ihrem Amt als 1. Vizepräsidentin des Landtages bestätigt worden. Die Abgeordneten bestimmten weiterhin Elke-Annette Schmidt von der Fraktion DIE LINKE zur 2. Vizepräsidentin.

Frühere Landtagspräsidenten und Landtagspräsidentinnen:

Rainer Prachtl

1990 - 1998

Hinrich Kuessner

1998 - 2002

Sylvia Bretschneider

2002 - 2019

Plenum kurz erklärt

Erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung des Landtages, das Plenum, die Plenarsitzungen und Grundsätzliches zum Plenum hier.

Abgeordnete A bis Z

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Kontakt

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Präsidentin des Landtages
Birgit Hesse
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

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Telefon: 0385 525-2100
Telefax: 0385 525-2107
E-Mail: praesidentin@landtag-mv.de