Austausch der Landesparlamente
Die Landtagspräsidentenkonferenz (LPK) und die Landtagsdirektorenkonferenz (LDK) sind zentrale Gremien zur Koordinierung und Abstimmung der Arbeit der deutschen Landesparlamente. Sie fördern die Zusammenarbeit der Parlamente, stärken den Föderalismus und stellen sicher, dass politische sowie organisatorische Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden.
Die Gastgeberschaft und der Vorsitz wechseln jährlich zwischen den Ländern. Die Parlamentsverwaltung des Gastgeberlandes übernimmt für ein Jahr die Organisation und Führung der Konferenzgeschäfte. Ergänzend zu den Tagungen gibt es seit den 1950er-Jahren Arbeitsgruppen, die komplexe Themen vorbereiten.
Landtagspräsidentenkonferenz (LPK)
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente, des Deutschen Bundestages und des Bundesrates dient der Koordinierung der Interessen der Landesparlamente. Sie behandelt zentrale Themen wie die Arbeit und Stellung der Parlamente, den Föderalismus sowie das Parlaments- und Abgeordnetenrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Formulierung gemeinsamer Positionen in Form von Entschließungen, Empfehlungen und Erklärungen. Die LPK dient zudem als Plattform für den Austausch zu aktuellen politischen Herausforderungen und zur Stärkung der parlamentarischen Handlungsfähigkeit.
Die LDK findet jährlich unter einem wechselnden Vorsitz statt.
Vorsitz der Landespräsidentenkonferenz
Seit dem 1. Juli 2024 hat Muhterem Aras, Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg, den Vorsitz inne. Ihre Vorgängerin war Cornelia Seibeld, Präsidentin des Abgeordnetenhauses von Berlin.
Landtagsdirektorenkonferenz (LDK)
Die Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der deutschen Landesparlamente widmet sich den administrativen und rechtlichen Aspekten der parlamentarischen Arbeit. Die Direktorinnen und Direktoren leiten die jeweiligen Parlamentsverwaltungen und sind für deren Arbeit gegenüber den Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten verantwortlich. Gleichzeitig übernehmen sie eine beratende Funktion und unterstützen die Präsidentinnen und Präsidenten in rechtlichen und organisatorischen Fragen.
Die LDK findet zweimal jährlich statt: Die Frühjahrskonferenz bereitet die Themen der Landtagspräsidentenkonferenz vor, während die Herbstkonferenz deren Beschlüsse umsetzt und weiterführt.
Wussten Sie schon?
Die rechtliche Grundlage für die LPK- und LDK-Konferenzen bildet der Föderalismus in Deutschland, wie in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt. Demnach sind die Länder eigenständige Gliedstaaten der Bundesrepublik Deutschland. Sie gestalten ihre Zuständigkeitsbereiche eigenverantwortlich (Artikel 30, 70 und 83 GG) und können dabei mit anderen Ländern zusammenarbeiten.