Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website landtag-mv.de.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Technische Barrierefreiheit
Die technische Barrierefreiheit unserer Website ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, den Zugang zu unseren digitalen Angeboten für alle Menschen so einfach und inklusiv wie möglich zu gestalten.
Bereits heute bieten wir einen untertitelten Livestream unserer Plenarsitzungen an, damit auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen politische Prozesse mitverfolgen können. Für Nutzerinnen und Nutzer mit Farbsehschwächen steht ein Kontrastregler zur Verfügung, mit dem sich die Darstellung individuell anpassen lässt. Auch die Struktur und Auszeichnung der Inhalte wurde so gestaltet, dass Screenreader die Website zuverlässig erfassen und vorlesen können. Darüber hinaus wurden Farben und Schriftgrößen überarbeitet und so gewählt, dass Inhalte besser lesbar sind – unabhängig von Endgerät oder Sehleistung.
Mit diesen Maßnahmen erreichen wir bereits einen guten Standard technischer Barrierefreiheit und entwickeln diesen kontinuierlich weiter.
Sprachliche Barrierefreiheit
Wir möchten Ihnen Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache anbieten. Mit Inhalten in Gebärdensprache können sich auch gehörlose und schwerhörige Menschen leichter informieren. Leichte Sprache hilft Menschen mit Lernschwierigkeiten, schneller und besser zu verstehen. Momentan ist unser Angebot in Gebärdensprache und Leichte Sprache noch nicht verfügbar. Wir arbeiten daran, diese Inhalte bereitzustellen.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns direkt kontaktieren.
Bedienhinweise
Die Website ist vollständig mittels Tastatur bedienbar. Die hierfür vorgesehenen Funktionen entsprechen den gängigen Standardtastenbelegungen (z. B. Tabulatortaste zur Navigation zwischen interaktiven Elementen, Eingabetaste zur Aktivierung von Links oder Schaltflächen). Abweichungen von den üblichen Bedienkonventionen bestehen nicht.
Für Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen steht im Metamenü die Schaltfläche „Kontrast“ zur Verfügung. Mit deren Aktivierung wird eine kontrastreichere Darstellung der Inhalte bereitgestellt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
Fehlererkennung bei Formularen: Wenn keine HTML5-Fehlermeldungen angezeigt werden, sind die systemseitigen Fehlermeldungen für den Screenreader nicht gut den einzelnen Formularfeldern zuzuordnen.
Teilweise ist es möglich, dass Redakteure Inhalte mit Barrieren erstellen, ohne dass sie davor gewarnt werden.
Das PDF-Blätter-Tool ist für Screenreader nicht zugänglich, deswegen wird dort auf die PDF verlinkt.
Unverhältnismäßige Belastung
Formulare für die Führungen: Die Formulare für die Führungen enthalten bei Nutzerdaten kein autocomplete-Attribut, anhand dessen der Browser automatisch die Formularfelder mit Werten befüllen kann. Das CMS TYPO3 12 unterstützt in den Formularen kein autocomplete. Mit einem zukünftigen Update auf TYPO3 13 wird diese Funktion verfügbar sein.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2025 erstellt. Mit dem BITV-Test (Web) wurde die Konformität der Website gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 geprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 16.09.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontakt
Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Rückmeldeformular (mit Datenschutzhinweisen), welches Sie unter dem folgenden Link „Barrieren melden“ finden. Wenn Sie uns eine E-Mail schicken wollen, können Sie diese an die unten stehende Mailadresse senden.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Schlossstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-2600
Telefax: 0385 / 525-2616
E-Mail: pressestelle@landtag-mv.de
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.