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Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

Bürgerbeauftragter

Der Landtag wählt auf die Dauer von sechs Jahren den Bürgerbeauftragten oder die Bürgerbeauftragte für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Dieser bietet unbürokratische Hilfe und berät und unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrung ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande. In der Ausübung seines Amtes ist der Bürgerbeauftragte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der aktuelle Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist seit März 2024 Dr. Christian Frenzel. 

Aufgaben des Bürgerbeauftragten

Der Bürgerbeauftragte versteht sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Seine Aufgabe ist es, auf schnelle und einvernehmliche Regelungen hinzuwirken. Er wahrt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Landesregierung und den Trägern der öffentlichen Verwaltung. Er berät und unterstützt die Bürger in sozialen Angelegenheiten, nimmt insbesondere auch die Belange von Menschen mit Behinderungen wahr und prüft Eingaben von Beschäftigten der Landespolizei aus dem innerdienstlichen Bereich.

Der Bürgerbeauftragte wird auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern, auf Anforderung des Landtages, des Petitionsausschusses, der Landesregierung oder von Amts wegen tätig. Als neutrale Stelle befasst er sich mit Vorschlägen, Bitten und Beschwerden und vermittelt zwischen den Beteiligten.

Kontakt

Bürgerbeauftragter des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 8
19053 Schwerin

Telefon: 0385 525-2709
Telefax: 0385 525-2744

E-Mail: post@buergerbeauftragter-mv.de
Website: www.buergerbeauftragter-mv.de