Fraktionen
Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens vier Mitgliedern des Landtages, die derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören. Als Teil des Landtages sind die Fraktionen unmittelbare Adressaten der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger und zugleich selbst ein maßgeblicher Faktor des parlamentarisch-politischen Willensbildungsprozesses, so bestimmt es das Abgeordnetengesetz.
Nach dem amtlichen Endergebnis gehören dem Landtag derzeit sechs Fraktionen an – so viele wie noch nie. Jede hat ihren eigenen Platz im Plenarsaal: Vom Präsidium aus gesehen sitzt links DIE LINKE (9 Abgeordnete), daneben die SPD (34), Bündnis 90/Die Grünen (5), CDU (13), FDP (4) und rechts die AfD (13), sowie 1 fraktionslose Abgeordnete. Die Abweichungen der Sitzverhältnisse zum ursprünglichen amtlichen Wahlergebnis der Landtagswahl 2021 ergeben sich durch Fraktionsaustritte und Fraktionsübertritte im Laufe der 8. Wahlperiode.
Aufgaben und Funktion
Fraktionen sind eigenständig, unabhängig und wirken mit Rechten und Pflichten an der Arbeit des Landtages mit. Im Zeichen der Entwicklung zur Parteiendemokratie sind die Fraktionen notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung. Je größer eine Fraktion ist, desto mehr Gewicht, Stimmen und Redezeit im Plenum hat sie. Ihr Einfluss ergibt sich aus folgenden Beispielen:
- Fraktionen können Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag einbringen.
- Die stärkste Fraktion hat das Vorschlagsrecht für die Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten.
- Die Stärke der jeweiligen Fraktion ist unter anderem entscheidend für die Besetzung des Präsidiums und der Ausschüsse sowie bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter.
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Rollen in der Fraktion
Der Fraktionsvorsitzende führt die Fraktion politisch und organisatorisch. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung politischer Inhalte sowie deren Koordination und Abstimmung mit der Partei. Zudem ist er verantwortlich für den Zusammenhalt der Fraktion, ihre politische Geschlossenheit im Parlament und ihre Außendarstellung.
Jede Fraktion bestimmt außerdem einen Parlamentarischen Geschäftsführer, der die parlamentarische Arbeit der Fraktion organisiert und den Kontakt zu den Parlamentarischen Geschäftsführern der anderen Fraktionen hält. In der Regel vertritt der Parlamentarische Geschäftsführer seine Fraktion im Ältestenrat des Parlaments.
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Fraktionszwang
Auf Fraktionssitzungen wird oft kontrovers diskutiert und um eine gemeinsame Haltung gerungen. Nach dem Austausch aller Argumente beschließt die Fraktion ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten im Plenum. Im Landtag selbst stimmen die Mitglieder einer Fraktion in der Regel jedoch einheitlich ab. Das nennt man Fraktionsdisziplin – und sie macht Sinn. Denn ob Abgeordnete als Direktkandidaten oder über eine Landesliste in den Landtag einziehen, kandidiert haben sie zuvor nicht als Privatpersonen, sondern für eine Partei und deren politische Ziele. Ein Parlament von 79 Individualisten wäre ohne die Fraktion und deren Disziplin auf Dauer unberechenbar – auch für die Wählerinnen und Wähler. Ohne diesen Mechanismus wäre es schwierig, Mehrheiten zu bilden und politisch handlungsfähig zu sein.
Ein Fraktionszwang besteht jedoch ausdrücklich nicht. So ist es auch in Artikel 22 der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern festgelegt: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Die Beschlüsse der Fraktion zum Abstimmungsverhalten sind für die einzelnen Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht bindend. Es kann also durchaus vorkommen, dass Abgeordnete nicht mit ihrer Fraktion stimmen.
Finanzierung
Die Fraktionen im Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Landeshaushalt. Die Beträge zur Berechnung der Geldleistungen an die Fraktionen werden als amtliche Mitteilungen veröffentlicht, um Transparenz über die finanzielle Unterstützung der Fraktionen zu gewährleisten. Außerdem sind die Fraktionen verpflichtet, regelmäßig Rechenschaft über ihre finanzielle Lage abzulegen.
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Geldleistungen an die Fraktionen
Jede Fraktion erhält einen Fraktionszuschuss. Dieser setzt sich aus einem Grundbetrag, einem Betrag für jedes Mitglied der Fraktion und einem Spezialisierungszuschlag zusammen. Oppositionsfraktionen erhalten zusätzlich einen Oppositionszuschlag. Aus dem monatlichen Betrag sind die Gehälter der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zu finanzieren. Die Verwendung der Gelder für Parteiaufgaben ist unzulässig.
Gemäß den Ausführungsbestimmungen zu werden die Beträge zur Berechnung der Geldleistungen an die Fraktionen als amtliche Mitteilungen veröffentlicht. Hier finden Sie umfassende Informationen zu den Geldleistungen, die Fraktionen für ihre Tätigkeit im Landtag erhalten:
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Rechenschaftsberichte der Fraktionen
Jede Fraktion erhält monatliche Geldleistungen und muss im Gegenzug die Mittelverwendung durch detaillierte Rechenschaftsberichte offenlegen. Diese Berichte werden gemäß § 55 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes erstellt und veröffentlicht. Aktuell liegen die Rechenschaftsberichte für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 vor. Diese wurden anhand der Vorgaben des Abgeordnetengesetzes Mecklenburg-Vorpommern erstellt, geprüft und nunmehr veröffentlicht.