Zur Hauptnavigation springen Zum Inhalt springen
Moderner Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern mit weißen Tischen und schwarzen Stühlen in halbrunder Anordnung

Datenschutzbeauftragter

Der Landtag wählt den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für eine Amtszeit von sechs Jahren. Der Datenschutzbeauftragte ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seit April 2023 ist Sebastian Schmidt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte berät und kontrolliert öffentliche Stellen sowie private Unternehmen und Vereine im Umgang mit personenbezogenen Daten, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Zudem ist er Ansprechpartner für Fragen zur Informationsfreiheit, also dem Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung.

Der Datenschutzbeauftragte wird durch Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Petitionen und von Amts wegen tätig. Er bearbeitet Anfragen und Petitionen, gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Datenschutz- und Informationsfreiheitsvorschriften, erstellt Gutachten und Berichte und arbeitet mit anderen Datenschutzstellen zusammen. Außerdem informiert er die Öffentlichkeit über Entwicklungen im Datenschutz und der Informationsfreiheit.

Kontakt

Landesbeauftragter für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin

Telefon: 0385 59494-0
Telefax: 0385 59494-58

E-Mail: info@datenschutz-mv.de
Website: www.informationsfreiheit-mv.de